| | # 7962 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| Justizminister wollen Aufruf von Kinderporno-Seiten deutlicher kriminalisieren heise online - 26.06.09 - Justizminister wollen Aufruf von Kinderporno-Seiten deutlicher kriminalisieren Abmahnung Lihl Rechtsanwaltskanzlei, Postbauer, im Auftrag der Purzel Video GmbH wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter pornografischer Werke (Filme): 495,- EUR pauschale Kostenerstattung Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht), Kanzlei Stauffenbergstr. 18, 74523 Schwäbisch Hall LG Darmstadt: Schadensersatz an den Abmahner auch bei unberechtigter Abmahnung? LG Darmstadt: Schadensersatz an den Abmahner auch bei unberechtigter Abmahnung? | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte |
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| | # 7963 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Wichtig ist hier dass der Rechteinhaberkundenkreis der Digiprotect GmbH begrenzter Natur ist, was Musikstile angeht. Das heißt eine Zweite Abmahnung kann schon deshalb unberechtigt sein, weil bereits eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Das kann hier von erfahrenen Teilnehmer oftmals schon frühzeitig erkannt werden, muß aber natürlich später im Gerichtsfall erst recht anwaltlich geprüft werden. Zudem wurde zB am Gerichtstermin gestern die fristgerechte Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung auf die wir hier verlinken als positiv für die Beklagte gewertet. [Man kann das nicht oft genug wiederholen.] Nun ist die Bewertung "Berechtigte Abmahnung No2 oder No3???" nicht diskutabel, sprich allein der richterlichen, unabhängigen Prüfung und Ansicht unterstellt. Am Spruch danach wirds nix zu rütteln geben. Ich bin in vielen Fällen sehr optimistisch, manche Leute sind sogar "klassische" Fälle "Opfer unberechtigter Zweitabmahnungen". Da sind wir wieder beim Thema oben: Es hat sich in Frankfurt am AG überhaupt nichts geändert. Man kann sich dort trotz rechtskräftiger OLG-Rechtsprechung auf gar nichts vorher verlassen. -----Doppelpost zusammengeführt am 26.6.2009 um 13:43:36----- Zitat:
Vergleich bedeutet so in etwa die "Aufhebung". Im Beschluß des AG findet sich dann irgendwo der Tatvorwurf als "behauptete Rechteverletzung" wieder. In Deutschland ist man solange "unschuldig", bis ein Richter das Gegenteil fest stellt und das Urteil rechtskräftig wird. Hier gibts kein Urteil. Behauptung gegen Behauptung = Kein Entscheid = Vergleich. Jeder geht mit seiner "persönlichen Ansicht" nach Hause. Der Vergleich selber findet auf "arabisch" statt. Der Souvenierhändler Fink und Söhne möchte erst 831, dann 600 und dann handelt man ihn auf 400 oder das erste Angebot 450 runter. Danach feilscht der eigene Anwalt die "Aufhebung" der Kosten des Gerichtsverfahrens aus. Jeder trägt seine Kosten. Die 600 sind nicht "überteuert", in München ist der Regelvorschlag vom Gericht 75%-25% also 623,25. Gesamtrechnungen variieren stark und sind vom eigenen Anwalt abhängig. Fest steht der Betrag den man an Digiprotect zu zahlen hat. 400 - 450. Fest steht etwa die Gerichtsgebühr. 35 - 45. Darauf kommen die eigenen Anwaltskosten. Ohne außergerichtliche Aktivitäten etwa 300. Mit Ihnen ca. 70 mehr. Das schwankt also zwischen ca. 750 und 865. Hier ist also das offene Gespräch mit dem eigenen Anwalt wichtig.Es kann tatsächlich sein, dass ein Anwalt schon vor der Klage wirklich mächtig gearbeitet hat und dass ihm wirklich da ein Extra-Bonus zusteht. Es kann sein, dass er nur die modUe versandt hat und witzloses blabla und dafür überteuertes Geld haben will. Deswegen sagen wir für die Regelabgemahnten: "Schluß mit dem Theater! Die mod UE kann ich alleine ausfüllen! Ich sage nichts! Es bringt nämlich überhaupt nichts! Und wenn die Klage eintrifft kann ich einen Anwalt beauftragen und weiß was auf mich zu kommt." Sonderfälle, Anwälte in der Familie, Bekanntschaft, etc... ausgenommen.
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| | # 7964 | |
| Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 3
| Zitat:
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| | # 7965 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Totalverlustdrama mit anschließendem Frustshopping auf der Zeil der Ehefrau, oder Verlustbesäufniss mit den Kumpels mit anschließendem Besuch überteuerter Etablissements und Hotelübernachtung? Das kann schon fünfstellig enden! Für normale Fälle Einfach mal ... 2 ... oder 3 nehmen. Ist dann immer ein bisschen weniger, je nach eigener Anwaltsrechnung und mehr nach fremder Anwaltsrechnung. Eine Forderung = 1400 Zwei = 2800 Drei = 4200 Erst bei mehr Abmahnungen als fünf gibts laaaangsam einen Massenrabatt im einstelligen %-Bereich. Die 1100-Grenze pro Abmahnung wird erst ab der 20ten Abmahnung erreicht.
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| | # 7967 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Was viele oft vergessen ist, dass es nicht um die Tat geht, sondern um die Frage der Haftung für eine fest gestellte Rechtsverletzung. Grundsätzlich spielt keine Rolle in welcher Form diese geschehen ist. Es ist eben nur bedingt möglich diese "Feststellung" zu bezweifeln. Man hat oft über diese Feststellung keinerlei Informationen. Es gibt da natürlich tausend Möglichkeiten. Theoretisch geschehen natürlich überall Fehler, aber die Frage verbleibt warum denn nun ausgerechnet hier in dem einen Fall. Fall = Haftungsfrage. Der eine sagt, es ist ein Unfall passiert. Das "pauschale Bestreiten" eines Unfalls, weil theoretisch die Möglichkeit existiert das bei dem Unfall das falsche Kennzeichen notiert wurde ist unerheblich. Beweist man... anhand des Autos, das es keine Schäden aufweist, dann ist erwiesen, dass die Notierung des Kennzeichens fehlerhaft war. Den Unfall selbst muß man nicht bestreiten und man muß auch gar nicht wissen, wie er denn nun abgelaufen ist, oder ob es ihn überhaupt gab.
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| | # 7968 |
| Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 13
| Hi Also günstiger bin ich mit dem ANwalt nicht gekommen. ( Bin nicht Rechtschutz Versichert) 100 Euro an DiggiProtect 380 Euro Anwalt. -------------------- 480 Euro Wenn nichts mehr kommt ... Das war auch nicht der günstigste Anwalt .. Aber Kommunikation lief nur über iNET, Tel und Post. |
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| | # 7969 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Somit hast Du schonmal 30 mehr gezahlt. Was ich Dir ja wünsche, nur bei zahlender Kundschaft habe ich da so meine Zweifel. | |
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| | # 7970 | |
| Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 18
| Zitat:
Wäre echt dankbar wenn mir jemand helfen könnte! | |
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| | # 7971 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Das wäre aber eigentlich das Mindeste, was man verlangen kann?! Zitat:
Wie jetzt?? ... kein Unfall - kein Schaden - kein Schadensersatz! | |
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| | # 7972 |
| Registriert seit: 26.06.2009
Beiträge: 14
| Hallo schöne Sache hier, was mir aber deutlich die Augen geöffnet hat, sind die 3 Klagen zu "unseren" Ungunsten ( Frankfurt ) und wenn ich hier so lese ich war es nicht, kann gar nicht sein Komisch alle waren in der Schule oder im Urlaub......komisch ich sauge NUR wenn ich in der Schule / Uni bin. Zuhause brauche ich die Leitung um bei Youporn die Livestreams zu gucken ![]() Mag mich täuschen, aber ich behaupte, egal was das LG Köln feststellt, das 70 % wissentlich geuppt haben. Die wenigsten geben es hier und natürlich im späteren Verlauf vor Gericht zu. Ich kann mich nicht mehr erinnern, was es aber nicht eben nicht ausschließt.Und gibt es ja noch die Leutz, die sagen " wie FickiFicki, sowas habe ich nicht kenne nicht Da denke ich einfach der AI ist die Frau oder Freundin ![]() Naja lasse ich mal offen... Ich glaube das ganz am Ende dieser Geschichte man einfach das Gerichtsverfahren aussitzen muss ?! Aber am Ende ist es egal ob ich dort ein auf die Fresse bekomme weil ich meine Unschuld nicht beweisen kann, oder ob ich einen Vergleich kurz vor der Show versuche. Denn bei beiden Aktionen steht fest, die kommen wieder ![]() Die Frage ist eben wo das ganze hin führt, noch mehr LG Frankfurt Urteile gegen "uns" dann wird es knüppel dick :wippe:kommen Mann kann nur hoffen, das solche LG Köln Hinweise irgendwie im Grundsatz verankert werden, nur bis dahin müssen viele Leute die Börse weit aufmachen. Ist wie mit dem Falschparken der eine hat Glück der andere nicht. Ist halt die Frage wie das Verhätnis in der Zukunft aussieht. Achja Mod UE und nix Geld rulz bin natürlich dabei |
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| | # 7973 | |
| Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 18
| Zitat:
Habe ich das richtig verstanden? | |
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| | # 7974 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| Rapidshare will gegen GEMA-Urteil in Berufung heise online - 26.06.09 - Rapidshare will gegen GEMA-Urteil in Berufung Gutachter: Vorratsdatenspeicherung bringt nahezu lückenlose räumliche Überwachung heise online - 26.06.09 - Gutachter: Vorratsdatenspeicherung bringt nahezu lückenlose räumliche Überwachung FDP "glasklar" gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen heise online - 26.06.09 - FDP "glasklar" gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen |
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| | # 7975 |
| Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 6
| Hi, warum wird der arme Madexyz hier eigentlich komplett ignoriert? so als ob er gar keine fragen stellen würde. mich würde es auch sehr interessieren wie das in so einem fall gehandhabt wird? ich vermute mal wenn der AI nicht mehr lebt, dann ist halt der dran, der den Anschluss übernommen hat. weil irgendeiner zahlt doch die gebühren... aber vielleicht geht es einfach allen so wie mir, dass sie es nciht wissen und deshalb nicht antworten... GN8 |
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| | # 7976 | |
| Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 18
| Zitat:
Als die Abmahnung kam war der Anschluss auch noch nicht umgemeldet,ging also an den verstorbenen,Deshalb ja auch die vorbeugende UE meinerseits und Sterbeurkunde an Korni.AAber Korni scheint das irgendwie nicht zu interessieren.Hauptsache Kohle egal von wem. Gruß Madexyz | |
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| | # 7977 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Ich boykottiere dieses Forum gerade. Zitat:
Es spielt keine Rolle, wann Du dem Abmahner mitteilst, dass du seine Forderungen nicht anerkennst. Du hast auch bereits vom Tod des AI geschrieben. Kornmeier "geht davon aus", dass es einen Rechtsnachfolger für den Anschluß gibt und dass dieses Du persönlich bist. Er hat auf alle Fälle [Tod vor Log] Berechtigung seine Forderung an den Rechtsnachfolger geltend zu machen. Ob du das tatsächlich bist, oder ein anderer kann ich nicht sagen. Normalerweise die direkten Nachkommen und das sind dann oft mehrere. Du mußt das wissen, aber hier nicht ausbreiten. Vorerst und bis zur Klage bist Du zum normalen Fall mutiert, der das Zweitschreiben schlicht ignoriert. Du hast das wesentliche an die Kanzlei geschrieben und muß jetzt nicht in Kontakt treten, wobei ich wieder nicht weiß was Du im Einzelnen geschrieben hast. Wenn überhaupt nochmal bis zum Eintreffen eines Mahnbescheids oder einer Klageschrift geschrieben wird, dann über einen Anwalt, der allerdings Geld verlangen wird. Hier muß zwingend ein anwalt die rechtliche Situation und alle Details abwägen, weil wir hier nämlich alles mögliche sind nur nicht Erbrechtsexperten. Kann ja sein, dass alle dieses Erbe einfach ablehnen können. Die Hausbewohner sind möglicherweise nicht fürs Ab/Ummelden des Anschlußes verantwortlich, auch nicht fürs Abschalten. Zudem fällt es mir schwer zu glauben, dass für draussen wohnende Rechtsnachfolger nach einem erlittenen Schicksalsschlag die erste Bürgerpflicht sich vor p2p-Aktivitäten und deren Nebenwirkungen zu schützen. Also dass ist alles sehr verzwickt und wenn überhaupt Sache eines Anwalts. Oder einfach ignorieren. -----Doppelpost zusammengeführt am 26.6.2009 um 23:24:13----- Vollkommen richtig. Wäre auch getan worden, aber es wurde nichts mehr geschrieben und sollte aber immer geschrieben werden. Weiteres folgt.
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| | # 7978 |
| Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 18
| Danke für die Antwort Shual. Habe Korni nur geschrieben das der AI Verstorben ist(Mit Sterbeurkunde) und zuvor eine modUE auf meinen Namen für das abgemahnte Musikstück an Digi geschickt. Werde dann wohl am besten die Sache auch aussitzen. Gruß Madexyz |
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| | # 7979 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Wie meinen? Was für drei Klagen? Also ich kenne mehrere, darunter positive und negative Ausgänge. Darüber hat man auch hier schon geschrieben, und wenn ich zB sage "richterabhängig", dann meine ich damit, dass man mit dem einen Richter mehr Glück haben kann und mit dem Anderen überhaupt kein Glück. Ich habe jetzt mal einen Namen hingeschrieben, bei dem man definitiv kein Glück gehabt hat, hat aber ein "bestmöglichstes" Ergebniss für die Beklagte erzielt. Zu "Ungunsten" wäre gewesen, wenn man wider besseren Wissens va banque gespielt hätte und die Beklagte drei Wochen später um zusätzliche 800 ärmer gewesen wäre. -----Doppelpost zusammengeführt am 26.6.2009 um 23:37:39----- Zitat:
Was soll man da jetzt mitten rein mit einer unwilligen Gegnerschaft ellenlang rumzicken, wenn die doch nur Kohle sehen wollen und der Vortrag an Ihnen abprallt? Wollen Sie Geld? Sollen Sie klagen.
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| | # 7980 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Das düfte sicher auch für Verpflichtungen gegenüber dem Provider gelten. Nun, der neue Besitzer den Anschlussses gibt eine mod. UE an den RI ab, meldet den Anschluss auf sich um und teilt dem Abmahner mit, das der frühere AI verstorben sei. | |
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