| | # 7941 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
Schau mal hier und hier. Und dann überdenke mal Deine Strategie. Solltest Du dabei bleiben, müßtest Du aber auch genau erklären, was Du bezwecken willst. Fang am besten mit diesem Leitfaden an. Zitat:
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| | # 7944 | |
| Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 33
| Zitat:
![]() Ich habe nun auch die zweite abmahnung mit dem zu zahlenden Betrag von 801 euronen erhalten. Das selbe wie bei Mondbär. Werde euch weiter auf dem laufenden halten. Gruss pattern | |
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| | # 7945 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Wenn du dich hier schon gut informiert hast, solltest du wissen, dass dir die Entscheidung, wie du vorgehen möchtest, niemand abnehmen kann. Du hast die Abmahnung erst gestern erhalten und hast somit noch etwas Zeit, dir eine Meinung zu bilden, nutze sie. Über die Möglichkeiten der erweiterten UE, Teilzahlung etc. findest du in jubis Signatur gute links. Wenn dich die Meinung anderer Abgemahnter interessiert, gerne: Ich wurde im April abgemahnt, habe seitdem seeehhhr vviiiieeeelll gelesen und mich informiert. Eine erweiterte UE hab ich nicht abgegeben, weil ich weitestgehen ausschließen kann (hoffe ich zumindest), dass weitere WErke betroffen sind. Filesharing ist seitdem natürlich tabu! Nicht zu zahlen, war für mich eine grundsätzliche Entscheidung, weil ich diese "Abmahnindustrie" in keiner Weise freiwillig unterstützen möchte. Zu Beginn hab ich jedoch zugegeben, darüber nachgedacht, um weiteren Auseinandersetzungen oder dem Risiko vor Gericht zu landen, aus dem Weg zu gehen, einen "Vergleich" von 100 vorzuschlagen (ohne Anwalt). Kornmeier ist auch einer der wenigen (soweit ich das aus den anderen Foren überblicke), die bisher ihre "Opfer" vors Gericht gezerrt haben, daher besteht natürlich schon eine realistische Chance, dass es so endet. Allerdings erkennt man auch allein an der Größe dieses Threats, dass er sehr "flelißig" ist, und die Wahrscheinlichkeit, dass es dich erwischt ist statistisch wieder seeehhhr gering. Alles in allem kann ich mit ruhigem Gewissen annehmen, dass meine kriminellen Energien denen der "Gegenseite" um Welten unterliegen, deshalb sehe ich das heute etwas gelassener und kann mal auf jeden Fall ruhig schlafen. Ich habe seit dem 2. Bettelbrief bisher nichts wieder gehört. Mein Rat wäre daher, mach dich weiter schlau, lass dir Zeit und rede auch mit anderen (Bekannten, Freunden, Verwandten, Kollegen), entscheide dann in Ruhe! | |
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| | # 7946 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
Allgemeine Vorgehensweise der Forenuser : mod ue (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nix , keine Kohle , kein Kontakt . Wer viel Geld übrig hat kann sich mit Korngeier auf eine geringere Summe einigen oder einen eigenen Anwalt (Anwälte Abmahnwahn) beschäftigen oder beides.Die Kosten dafür ( ...wie auf nem Basar ) können die der Abmahnung evtl übersteigen. Auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten . | |
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| | # 7947 | |
| Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 126
| Zitat:
ja ja @jubi wir sind auf ein basar gelandet, es wird geboten und versteigert. wie ich immer sage gewinnen wird der rechtsverdreher!! darum überlege wie man sich entscheidet.? gruss whoopsy | |
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| | # 7948 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Aber halt viele. Und viele wählen hier auch die Lösung "modUE + Ignore". Aber halt nicht alle. Nur mal eine Frage: Warum möchtest du denen überhaupt etwas zahlen (Vergleich)?
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |
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| | # 7949 |
| Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 9
| danke für die antworten. sie bringen mich weiter!! also, der grund warum ich (evtl) einen vergleich anstrebe ist, dass ich eigentlich keine lust habe vor gericht gezerrt zu werden (auch wenn mir bewusst ist, dass die chancen sehr gering sind). was natürlich ein punkt ist, der mich zum zweifeln bringt ist, dass natürlich nach einer zeit wieder so ein brief einflattert... ich kann irgendwie noch nicht so ganz einschätzen, wie groß das risiko ist, wirklich viel geld zahlen zu müssen. ich mein, ich hab jetzt nicht so viel geld um es aus dem fenster zu werfen, aber eine gewisse summe wäre es mir wert, dass die sache beendet. ich glaub ihr wisst was ich meine.... |
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| | # 7951 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Nein. RAin Fink vertrat die Kanzlei während des Termins. Neuer Schriftsätze verzichten bereits auf beleidigende Niveau, sind entpersonalisiert und ich gehe davon aus, dass sich diese gebotene "neue" Sachlichkeit fort setzt. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich, iÜ incl. Ratenzahlungsvereinbarung, was in der Gesamtbetrachtung vornehmlich wegen der Persönlichkeit der Beklagten als beste Lösung gelten muß. Da muß ich erstmal am Wochenede mit princess konferieren, wie wir den Verlauf darstellen sollen. Und ob überhaupt. [Dramatische Szenen.] Allerdings ist dieser spezielle Vergleich nicht unbedingt vergleichbar mit anderen Vergleichen, weil im Vorfeld und auch nach dem Termin konkret nochmals bestätigt eine Sondervereinbarung mit der Anwaltschaft der Beklagten bezüglich finanzieller Gegebenheiten existierte. Ein kurzes Wort über die Vorsitzende Richterin Boldt, die sich desöfteren solcher Fälle annehmen darf und dies schon hat. Da sie um einiges jünger als ich ist und sehr interessiert dürfte es keine größeren Probleme geben, die Anforderungen die Sie und eine "Fraktion" aufgestellt hat zu erfüllen, was noch nicht heißt, dass man seine Chancen verbessert. Bei dieser "Fraktion" sind die Gewinnaussichten erstmal auf etwa 10% anzusetzen, da allerhand Platitüden vorgebracht werden, sprich unrealistische Szenarien und Ansichten: "Der Beklagte trägt die Beweislast dafür, dass ein Dritter in unberechtigter Weise auf seinen Internetanschluss zugegriffen hat." Auch das LG Frankfurt vertritt "fraktionell" diese Sichtweise. Diese Forderung ist unmöglich zu erfüllen, sie kann aber "aufgeweicht" werden. Da wird man einen gesonderten Text herstellen. Bislang sehe ich da kaum wirklich Verwertbares aus Anwaltschaft und Technik. Da ist noch sehr viel an Arbeit gefordert.* * Da in diesem speziellen Fall nichts mehr geschrieben wird kann man nun auch nichts mehr antesten. Andere Fälle, die sich bereits vor dem LG über das Gleiche Thema befinden werden von mir nicht bekannten Anwälten geführt. Ein eher in Richtung Ende Juli zu erwartendes erstinstanzliches Urteil wird sich vielleicht, momentan eher nicht mit der Geschichte beschäftigen, Da hier die Richterin es überhaupt nicht fordert... der Begriff der "uneinheitlichen Rechtsprechung" kombiniert mit Abmahnwahn ergibt ein jenseitsmäßiges durcheinander, eine Urteilslotterie und Chaos. Wichtig für die bisherigen und neuen Abgemahnten 1. Es hat sich überhaupt nichts vor Ort geändert. Der Verlauf ist extrem richterabhängig, es gibt keine Möglichkeit über "Musterklageerwiederungen", oder technische Vorlagen von abmahnwahn-dreipage.de zB einen grundsätzlichen Erfolg zu garantieren. Die Texte können und sollen auch allenfalls als Grundstock verwendet werden. Nochmal: Verwenden! Aber, das allein führt nicht zu einem Erfolg. Es gilt tatsächlich hier den jeweiligen Richter/in zu überzeugen und da hat jeder sein eigenes Steckenpferd, oder gehört einen "Fraktion" an. 2. Man kann daher aber auch grundsätzlich optimistisch in die Verhandlung gehen. Die Kanzlei Kornmeier, hier in Person von RAin Fink erhält hier offiziell ein Lob. Obschon sehr vergleichsorientiert benimmt sich die Kanzlei wohl sehr zivil und gepflegt und keinesfalls "schlimm", aggressiv, sonstwas. [Und wenn RAin Fink noch ihr stetiges demonstratives Kopfnicken bei jedem richterlichen Halbsatz, vornehmlich bei denen, die gar nicht positiv für sie waren einstellt... egal... jedem wies ihm gefällt.] 3. Die wirtschaftliche Gefahr eines Totalschadens in Form eines 1400€-Urteils ist nicht gegeben, insofern man halbwegs die vorhandenen Texte umsetzt. Das kann man ausschließen. Es ist also durchaus so, dass auch unter einem Vergleich unser berühmtes Nichtzahlerrisiko weiterhin als bewährtes Modell geführt werden kann. Die Nichtzahleranzahl ist ja bedeutend, die nicht vor Gericht erscheinen muß. Diejenigen die es trifft werden durch das Nichtzahlen eben nicht einem "gesteigerten" Risiko ausgesetzt. Logischerweise "wäre" die sofortige Zahlung für die Gerichtsfälle von 450€ "das Beste gewesen". [Wo ist das Phrasen-5€-Schwein? "Hinterher ist man immer klüger."] Daher noch mal der Hinweis, das solche Entscheidungen Sache der Abgemahnten sind. Man kommt allerdings bei einem normalen Vergleichsablauf und entsprechenden Anwaltsrechnungen insgesamt nicht mal über die Streitwertsumme von 831€. Sprich: Wenn man weiß, dass man mit der Nichtzahlung von 450€ ein [überschaubares] Risiko auf "mehr" eingeht ist bei normalen und empfohlenem Ablauf dieses Risiko vielleicht bei +300€ anzusetzen. 4. Wers wirklich wissen will und auch das nötige Kleingeld dazu hat, dem ist hingegen durchaus zu empfehlen es zu versuchen. Zwar sind je nach Richter/indie Erfolgsaussichten nicht prognostizierbar, sie schwanken zwischen 5% und 70%. Und natürlich wird derjenige, der dann keinen Erfolg hat das volle 1400€-Risiko tragen müssen. Gibt sogar Leute, die momentan auch nach negativem Urteil die zweite Instanz bemühen. 5. Da es allerdings die derzeitige Tendenz zu beobachten gilt, dass die Kanzlei systematisch Mehrfachabmahnungen aussendet, sind natürlich diese zu erwarteten Klagen aufgrund der natürlich verdoppelten oder verdreifachten Streitwerte eine ganz andere Geschichte.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
|
| | # 7952 |
| Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 9
| hey shual, sehr gute zusammenfassung. bringt (noch mehr) licht ins dunkle! hab gestern mal die knapp hundertseite abmahn-wissen durchgeackert und bin ,glaube ich zumindest, gut gerüstet. ich hab mein vorgehen nochmal überdacht. ich verstehe jetzt auch die rechnung die du aufstellst. ich glaube das risiko ist vertretbar, auch wenn man sich vielleicht im nachhinein in den allerwertesten beissen könnte, falls es wirklich zur gerichtsverhandlung bzw. aussergerichtlicher vergleich kommen sollte! ich sag schon mal vielen dank und ich halte euch auf dem laufenden... |
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| | # 7953 |
| Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 10
| Hallo Alle Zusammen Wollte mal neuigkeiten erzählen. Hatte UE MOD zu den Hernn von Korngeier geschickt,haben gestern den 2 Liebesbrief bekommen mit einer erhöhten Vorderung. aber auf diese werde ich nicht reagieren. Ich und meine Familie haben uns beraten,und werden nicht zahlen,und warten bis zu letzt. Hatte auch in der zwischen Zeit meinen einen verwandet Konatkt gehabt der bei Polizei ist und habe ihm mal den Sachverhalt geschildert. Muss dazu sagen das er in einer sogenaten Spezialabteilung ist die auch mit sowas öfters zutuen haben. Ich habe ihn dann mal gefragt ob er sie mal da schlau machen könnte,über das ganze Abmahnwesen der besagten Kanzleien und RI. Er will mal versuchen ob er an wichtige Informationen kommt und mich dann unterichten. Er hat auch gesagt das ganz schon Abgezockt ist. Er sagte auch das logen von IP sei eigentlich unzulässig ist,diese dürften dann nur gemacht werden wenn Gefahr in Verzüg wäre. So wie is im GG §13 steht.Es bezieht sich auf Wohnung,es kein grosser Unterschied. So das war es erstmal.Ich hoffe konnte einwenig Helfen mit den Aussagen. Ich wünsche allen Trozdem ein Schönes Wochenende Gruss Alucard |
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| | # 7955 | |
| Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
| Zitat:
MfG | |
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| | # 7956 | |
| Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 8
| @ Shual Zitat:
Was zahlt man wenn man den Prozess gewinnt? Würde man dann die Gegenseite wiederum auf Schadenersatz verklagen? Danke für Deine informativen Beträge | |
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| | # 7957 | ||
| Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 243
| Zitat:
Zitat:
Die ganz wichtigen Infos, die Du Dir da von Deinem Bekannten erhoffst wird es nicht geben. Die abmahnenden Kanzleien betreiben nunmal keine Abzocke im betrügerischem Sinne. IP's kann jeder sammeln, schau die mal die P2P Software an. An die Klarnamen kommen Sie nur dadurch, dass ein Richter sagt: O.K. - der Provider soll Ihnen die Klarnamen geben. Recht sprechen dürfen in unserem Land nur Richter.... und das ist im Grunde menschlich-moralisch auch gut so, auch wenn uns die Ergebnisse nicht immer gefallen. Die Polizei kann natürlich gerne Ihre Meinung äußern - mehr aber auch nicht! Wichtig ist mir, dass in den Vorbereitungen, der Argumentationen nicht strafrechtlichen Dingen Gewicht verliehen wird, wo im Grunde nix zu gewichten ist! Grüße der Hoogie | ||
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| | # 7958 |
| Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 18
| Hallo zusammen muß mich auch mal wieder melden Bei mir war ja der Fall das der Ai verstorben war (vor log Datum). Habe daraufhin wie hier im Forum beschrieben eine vorbeugende UE auf meinen Namen an Digi geschickt und zwei tage später dann dem Korni mitgeteilt das der AI verstorben ist.Nun habe ich heute den zweiten Brief mit den 800 Euros auf meinen Namen erhalten.Darf der Korni das nun einfach auf meinen Namen übertragen und wie soll ich jetzt reagieren? |
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| | # 7959 |
| Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 13
| Hallo ! Wollte mal son kleines statement geben. Abmahnung erhalten. Frist 19.6.2009 Anwalt eingeschaltet. mod. UE und 3 seitiges Schreiben vom Anwalt wieso das alles net so ganz stimmt was korni geschrieben hat und einigung auf 100 Euro. Also mein Anwalt hat die 100 euro vor gegeben und bezahlt. ( Ich hab gezogen das is mal fakt, bin nicht unschuldig ^^ ) heute is eine Woche um und bis jetzt noch nichts gehört vom Kollegen Korni. Werde weiter berichten. Ich les nich immer alles mit hier. Bei Fragen oder so bitte PN an mich ^^ Danke |
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| | # 7960 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Was kostet dich denn der Einsatz deines Anwalts? Also Gesamtkosten = 100 Euro + XX Euro für deinen Anwalt. | |
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