Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 23.06.2009, 19:58   # 7861
Shual
 
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Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen
Auch wenn was dagewesen wäre, spätestens nach der Vernehmung bei der Polizei wäre es doch vernichtet worden, oder? Super Bestätigung durch die Technik und die StA Klasse Polizeiarbeit, so stellt man sich selbst ein Bein (oder hilft dem Beschuldigten)....
Das wurde schon mal angesprochen. [Ging im Beitrag ja nur um die Ladung und was da heutzutage alles passieren kann.]

Während der Dursuchungsmaßnahme bezichtigte der Beschuldigte einen Dritten, die Beamten holten sich telefonisch einen Beschluß und nahmen von dem Dritten die Anlage auch gleich mit. Hier wurden Sie dann tatsächlich fündig. Den Beamten droht also höchstens der sächsische Verdienstorden am Bürgerschreckgängelband.

Du hast aber Recht: Bei mir hätten die meine alte Anlage von 1998 mit neuesten Hundefotos auf der Festplatte gefunden und mitgenommmen.
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Alt 23.06.2009, 20:54   # 7862
jubi
 
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Zitat:
Zitat von wadi1982 Beitrag anzeigen
Wenn ich deinen Link klicke kommt leider die Meldung
"Ihre Suchanfrage erzielte keine Treffer. "
Dann versuchen wir es nochmal damit:
http://www.netzwelt.de/forum/search....archid=1200086
Da findest du was du wissen willst.
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Alt 23.06.2009, 21:23   # 7863
wadi1982
 
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Auch wenn du es vielleicht glaubst, aber nein, ich will dich nicht ärgern

"Ihre Suchanfrage erzielte keine Treffer. Bitte versuchen Sie es mit anderen Suchbegriffen. "

Auf welcher Seite steht es denn ?
__________________
Gruß Wadi
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Alt 23.06.2009, 21:38   # 7864
jubi
 
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Zitat:
Zitat von Guido2503 Beitrag anzeigen
Hallo melde mich auch mal wieder, habe gestern vom Gericht wieder ein schreiben bekommen das sie sich die Prüfung um ein Verfahren offen behalten.
Geh auf Guido , und dann mehr Beiträge von Guido finden.
(Bei mir funktioniert der 2te Link,allerdings mußt du eingelogged sein)
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Alt 23.06.2009, 21:39   # 7865
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
"Bedenklich und "heiß" ist die Verwendung BGH, Urteil vom 11.03.2009; I ZR 114/06, das noch nicht veröffentlich ist.
ist veröffentlicht unter dem entspr. Az beim BGH

Meiner Meinung sagt es aber nur folgendes:
Der Ehemann ist haftbar für die Nutzung seines ebay-accounts durch seine Ehefrau. Ob er jedoch auch für deren evtl. vorgenommene Rechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden kann, hat der BHG gar nicht geprüft.
Analog für "unsere" Fälle mal ganz vereinfacht ausgedrückt: Für den Unterlassungsanspruch kann auch der AI in Anspruch genommen werden, er hat dafür zu sorgen, dass über seinen Anschluss keiner was verbotenes macht, spätestens dann, wenn er davon in Kenntnis gesetzt wird: UE auf jeden Fall! (das ist klar und wird auch nicht bestritten). Es geht ja auch darum, dass evtl. noch bestehende Veröffentlichungen (z.B. Angebot bei ebay bzw. Bereitstellung einer Tonaufnahme) sofort gelöscht werden.

Ob Schadensersatzansprüche bestehen, ist eine andere Sache... da sind wir wieder beim eigentlichen Thema!
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Alt 23.06.2009, 21:49   # 7866
USA
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... zumal ebay-Abmahnungen und filesharing-Abmahnungen nicht so wirklich zu vergleichen sind! Für'n Anwalt vielleicht, technisch aber nicht im geringsten (registrierter account vs. "IT-Briefkästen")! In diesem Sinne, Baxter
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Alt 23.06.2009, 21:53   # 7867
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
... zumal ebay-Abmahnungen und filesharing-Abmahnungen nicht so wirklich zu vergleichen sind! Für'n Anwalt vielleicht, technisch aber nicht im geringsten (registrierter account vs. "IT-Briefkästen")! In diesem Sinne, Baxter
Ja, scheint mir auch so ne Masche von "denen" zu sein, ihre Behauptungen mit irgendwelchen Urteilen zu untermauern, die vorne und hinten nicht wirklich passen....sollte man sich immer genau anschauen!
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Alt 23.06.2009, 22:28   # 7868
wadi1982
 
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Zitat:
Zitat von jubi Beitrag anzeigen
Geh auf Guido , und dann mehr Beiträge von Guido finden.
(Bei mir funktioniert der 2te Link,allerdings mußt du eingelogged sein)
Danke. Sehe ich es richtig das es bei Guido da richtig schnell ging ? Abmahnung April 09 und jetzt schon Post vom Gericht ?
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Alt 23.06.2009, 22:43   # 7869
jubi
 
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Die seltenen Mahnbescheide kommen zügig nach der Abmahnung,
warum auch immer???







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Alt 23.06.2009, 23:07   # 7870
HoleFull
 
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hallo leute!

gibt's denn hier auch welche, deren angelegenheit mit korni vor gericht geendet ist? falls ja, wie ist's ausgegangen? und vor allem: welche strategie ist man gegangen?

gruß
HoleFull
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Alt 23.06.2009, 23:14   # 7871
jubi
 
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Klick die Seite und lies unter Gericht Bericht:
Abmahnwahn-Dreipage
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Alt 23.06.2009, 23:21   # 7872
rosegirl
 
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Hallo
wollt mich auch mal wieder melden.
Hab heut den zweiten Brief von Korni mit der Forderung 861,80 € gekriegt.
Was jetzt tun? Einfach ignorieren? Irgendwie is mir da nicht ganz wohl dabei aber so werd ichs wohl machen.
Danke
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Alt 23.06.2009, 23:25   # 7873
HoleFull
 
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Zitat:
Zitat von jubi Beitrag anzeigen
Klick die Seite und lies unter Gericht Bericht:
Abmahnwahn-Dreipage
wenn man sich das so durchliest, kann man den eindruck gewinnen, dass es für die abgemahnten, die es wirklich vor gericht schaffen, nicht gut aussieht, oder?
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Alt 24.06.2009, 00:08   # 7874
Shual
 
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Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
... zumal ebay-Abmahnungen und filesharing-Abmahnungen nicht so wirklich zu vergleichen sind! Für'n Anwalt vielleicht, technisch aber nicht im geringsten (registrierter account vs. "IT-Briefkästen")! In diesem Sinne, Baxter
Du meinst wohl eher "fürn Gericht, vielleicht..."

Nur was bringts?
Der Ehemann im BGH-Urteil wollte nicht haftbar zu machen sein, weil seine Frau die Täterin war [woran es gar keinen Zweifel gab]. BGH sagte "unter gewissen Umständen" ist er doch haftbar.

Ich bedanke mich als single-Haushalt recht herzlich für diese wichtige Information!

Nein, Ernst: Ja, und? Die Streitfrage, ob das BGH-Urteil auf Filesharing-Fälle übertragbar sei ist sinnlos. Der Kern basiert auf der Frage, wie eine haushaltsinterne Rechtsverletzung für den AI zu bewerten sei. Das berühmte... ist der Papa für den Sohnemann hier haftbar zu machen. Das BGH sagt... "ja, sofern er pflichtwidrig Sicherungsmaßnahmen unterläßt, die im Interesse Dritter oder der Allgemeinheit bestehen". Diese Vereinfachung wird extra von den zusätzlichen Fragen der Störerhaftung abgehoben.

Damit ist und kann nur eine alleinige Nutzung gemeint sein. Wer seinen Internetzugang nicht vor seinen Mitbewohnern schützt und Ihnen den Zugriff verwehrt kann haftbar gemacht werden. Über solche Fallkonstellationen wird kaum zu reden sein, auch wenn Gerichte schlau tun werden. Der Zugang für die Haushaltsmitglieder zum Internet ist in der Regel gestattet und nach den Prüf- und Sorgfaltspflichten des Vehikels der Störerhaftung auszugestalten.

Man versucht da bei Kornmeier eine Generhaftungsklausel für alles was angeblich über den Internetanschluß gelaufen sein soll [so wie bei den schottischen NS-Camp-Porno-Saugern, den Rentner] haftbar zu machen sei.

"Die Frage der Störerhaftung ist für den vorliegenden Fall nicht von Bedeutung." - "Auch das BGH hat der sog. Störerhaftung eine klare Absage erteilt."

BGH: "Die Haftung des Beklagten setzt, soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, hier - anders als die Störerhaftung - keinen Verstoß gegen weitere Prüfungspflichten voraus." [Hier = Verwahrung eines Passworts für ein ebay-Konto]

Die Interpretationen dieser Leute werden zunehmend "sonnenkönighaft".
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Alt 24.06.2009, 06:27   # 7875
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
ist veröffentlicht unter dem entspr. Az beim BGH
Es ist wirklich kein Wunder, das hier ständig meine Genialität angezweifelt wird, wenn ich sehen muß das ein "erklärender" Link nicht angeklickt wird. devielbae:

Ich verlinkte auf einen Beitrag von mir vom 26.03.2009, der die nun eingetretene Situation vorhersagt.

Dafür bekommst Du jetzt das Lacher des gestrigen Tages aufgewärmt.

Kommt ein Mr. 100%-beweissicher-Anwalt vors Gericht und sagt: "Das mit der IP ist wie üblich 100% beweissicher. Die personenbezogenen Daten der Beklagten haben wir beweissicher über die STA erlangt, die sie beweissicher von der Telekom hat, wie beweissicher in der Anlage dokumentiert ist..."
Sagt die Richterin Frau Dr. OhneFehlundTadel: "Äääähm, tschuldigensiedieUnterbrechung... aber die Adresse des Beklagten haben sie doch über das Landgericht Köln über einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch erlangt!"

Was tut nun der Anwalt Mr. 100%-beweissicher-Anwalt?

a) Er sagt es sei ein Textbausteinfehler seiner Rechtsanwaltgehilfin. Und die sei eben auch nur ein Mensch und daher fehlerhaft?
b) Er stellt einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, da sie seine 100%-ig beweisgesicherten Vorträge anzweifelt.
c) Er regiert wie immer: Er sagt, sicherlich habe der Beklagte rechtswidrigerweise und 100%-beweisgesichert seine Kanzleisoftware gehackt und den Text verändert, dieser Raubkopierermördervergewaltiger, dieser 100%-Beweisgesicherte da!

Weiß nicht... ich weiß nicht, ob ich so ein Verfahren durchstehen würde. Ich müßte erstmal meine Lachkrämpfe unter Kontrolle kriegen....
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Alt 24.06.2009, 09:38   # 7876
Jan2711
 
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Hallo,
Ich habe das Problem das ich auf der abmahn dreipage die Gerichtsberichte nicht lesen kann da Sie immer links abgeschnitten sind.
Hat sonst noch jemand das gleiche Problem und weiß jemand woran das liegen kann?
Gruß
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Alt 24.06.2009, 10:05   # 7877
blauebeule
 
Benutzerbild von blauebeule
 
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Hab ich auch, keine Ahnung woran es liegt. Habe es mit zum Teil in kopiert und im Editor neu formatiert. Zum Teil sind auch PDF's hínterelegt.
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Alt 24.06.2009, 10:14   # 7878
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.429
Zitat:
Zitat von Jan2711 Beitrag anzeigen
Ich habe das Problem das ich auf der abmahn dreipage die Gerichtsberichte nicht lesen kann da Sie immer links abgeschnitten sind.
Woran es liegt, kann ich auch nicht sagen, aber auf der Homepage des Vereins sind die in einem Frame vollständig zu lesen.
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Alt 24.06.2009, 12:38   # 7879
Deiddel
 
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, Kanzlei Dr. Alexander Wachs, 20259 Hamburg

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Alt 24.06.2009, 13:41   # 7880
Mondbär
 
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Hallo !
Auch ein neuer Sachstand von mir. Der zweite Bettelbrief ist eingetroffen. Übliche Summe, übliches geplänkel.
Lustig ist nur, dass in dem Schreiben zunächst Erwähnung findet, dass sie zwar auf meine UE Bezug nehmen und auch einräumen, dass ich anscheinend nicht auf das Vergleichsangebot eingehen möchte aber dennoch bestehen sie weiterhin auf einen Streitwert von 10000€ bezüglich Ihrer eigenen Auslagen.

Also gehen die einfach über meine UE hinweg und behalten den alten Streitwert bei!!! Hieraus plus 20 Mücken für die weitere Papiernötigung ergibt sich dann der bekannte Betrag von 801 €

Habe jetzt wieder ein paar Tage Zeit zum Bezahlen bekommen.
Wollte noch fragen, ob es wieder eine Welle der zweiten Bettelbriefe gab. Hat noch jemand in dieser Woche Post bekommen ?
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Alt 12.02.2012, 06:33 # --
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