| | # 7861 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Während der Dursuchungsmaßnahme bezichtigte der Beschuldigte einen Dritten, die Beamten holten sich telefonisch einen Beschluß und nahmen von dem Dritten die Anlage auch gleich mit. Hier wurden Sie dann tatsächlich fündig. Den Beamten droht also höchstens der sächsische Verdienstorden am Bürgerschreckgängelband. Du hast aber Recht: Bei mir hätten die meine alte Anlage von 1998 mit neuesten Hundefotos auf der Festplatte gefunden und mitgenommmen. Werbung
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 7862 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
http://www.netzwelt.de/forum/search....archid=1200086 Da findest du was du wissen willst. | |
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| | # 7865 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Meiner Meinung sagt es aber nur folgendes: Der Ehemann ist haftbar für die Nutzung seines ebay-accounts durch seine Ehefrau. Ob er jedoch auch für deren evtl. vorgenommene Rechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden kann, hat der BHG gar nicht geprüft. Analog für "unsere" Fälle mal ganz vereinfacht ausgedrückt: Für den Unterlassungsanspruch kann auch der AI in Anspruch genommen werden, er hat dafür zu sorgen, dass über seinen Anschluss keiner was verbotenes macht, spätestens dann, wenn er davon in Kenntnis gesetzt wird: UE auf jeden Fall! (das ist klar und wird auch nicht bestritten). Es geht ja auch darum, dass evtl. noch bestehende Veröffentlichungen (z.B. Angebot bei ebay bzw. Bereitstellung einer Tonaufnahme) sofort gelöscht werden. Ob Schadensersatzansprüche bestehen, ist eine andere Sache... da sind wir wieder beim eigentlichen Thema! | |
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| | # 7866 |
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| ... zumal ebay-Abmahnungen und filesharing-Abmahnungen nicht so wirklich zu vergleichen sind! Für'n Anwalt vielleicht, technisch aber nicht im geringsten (registrierter account vs. "IT-Briefkästen")! In diesem Sinne, Baxter |
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| | # 7867 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
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| | # 7869 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Die seltenen Mahnbescheide kommen zügig nach der Abmahnung, warum auch immer??? ![]() Abgemahnt und was nun??? Abmahn FAQ - KLICK MICH UND LIES!!! Verein gegen den Abmahnwahn Das ist alles nur meine persönliche Meinung und keine Rechtshilfe Die Statistiken der Prinzessin Bitte hier eintragen |
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| | # 7873 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 92
| Zitat:
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| | # 7874 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Nur was bringts? Der Ehemann im BGH-Urteil wollte nicht haftbar zu machen sein, weil seine Frau die Täterin war [woran es gar keinen Zweifel gab]. BGH sagte "unter gewissen Umständen" ist er doch haftbar. Ich bedanke mich als single-Haushalt recht herzlich für diese wichtige Information! Nein, Ernst: Ja, und? Die Streitfrage, ob das BGH-Urteil auf Filesharing-Fälle übertragbar sei ist sinnlos. Der Kern basiert auf der Frage, wie eine haushaltsinterne Rechtsverletzung für den AI zu bewerten sei. Das berühmte... ist der Papa für den Sohnemann hier haftbar zu machen. Das BGH sagt... "ja, sofern er pflichtwidrig Sicherungsmaßnahmen unterläßt, die im Interesse Dritter oder der Allgemeinheit bestehen". Diese Vereinfachung wird extra von den zusätzlichen Fragen der Störerhaftung abgehoben. Damit ist und kann nur eine alleinige Nutzung gemeint sein. Wer seinen Internetzugang nicht vor seinen Mitbewohnern schützt und Ihnen den Zugriff verwehrt kann haftbar gemacht werden. Über solche Fallkonstellationen wird kaum zu reden sein, auch wenn Gerichte schlau tun werden. Der Zugang für die Haushaltsmitglieder zum Internet ist in der Regel gestattet und nach den Prüf- und Sorgfaltspflichten des Vehikels der Störerhaftung auszugestalten. Man versucht da bei Kornmeier eine Generhaftungsklausel für alles was angeblich über den Internetanschluß gelaufen sein soll [so wie bei den schottischen NS-Camp-Porno-Saugern, den Rentner] haftbar zu machen sei. "Die Frage der Störerhaftung ist für den vorliegenden Fall nicht von Bedeutung." - "Auch das BGH hat der sog. Störerhaftung eine klare Absage erteilt." BGH: "Die Haftung des Beklagten setzt, soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, hier - anders als die Störerhaftung - keinen Verstoß gegen weitere Prüfungspflichten voraus." [Hier = Verwahrung eines Passworts für ein ebay-Konto] Die Interpretationen dieser Leute werden zunehmend "sonnenkönighaft".
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| | # 7875 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Ich verlinkte auf einen Beitrag von mir vom 26.03.2009, der die nun eingetretene Situation vorhersagt. Dafür bekommst Du jetzt das Lacher des gestrigen Tages aufgewärmt. Kommt ein Mr. 100%-beweissicher-Anwalt vors Gericht und sagt: "Das mit der IP ist wie üblich 100% beweissicher. Die personenbezogenen Daten der Beklagten haben wir beweissicher über die STA erlangt, die sie beweissicher von der Telekom hat, wie beweissicher in der Anlage dokumentiert ist..." Sagt die Richterin Frau Dr. OhneFehlundTadel: "Äääähm, tschuldigensiedieUnterbrechung... aber die Adresse des Beklagten haben sie doch über das Landgericht Köln über einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch erlangt!" Was tut nun der Anwalt Mr. 100%-beweissicher-Anwalt? a) Er sagt es sei ein Textbausteinfehler seiner Rechtsanwaltgehilfin. Und die sei eben auch nur ein Mensch und daher fehlerhaft? b) Er stellt einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, da sie seine 100%-ig beweisgesicherten Vorträge anzweifelt. c) Er regiert wie immer: Er sagt, sicherlich habe der Beklagte rechtswidrigerweise und 100%-beweisgesichert seine Kanzleisoftware gehackt und den Text verändert, dieser Raubkopierermördervergewaltiger, dieser 100%-Beweisgesicherte da! Weiß nicht... ich weiß nicht, ob ich so ein Verfahren durchstehen würde. Ich müßte erstmal meine Lachkrämpfe unter Kontrolle kriegen....
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| | # 7878 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Zitat:
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| | # 7879 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| Rasch Abmahnung : Die aktuellen Alben Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, Kanzlei Dr. Alexander Wachs, 20259 Hamburg GEMA erringt Etappensieg gegen Rapidshare GEMA erringt Etappensieg gegen Rapidshare | tagesschau.de Durchbruch bei der Vergütungspflicht von Speicherkarten und USB Sticks http://www.informationskreis.com/pm/...ahmeMedien.pdf |
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| | # 7880 |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
| Hallo ! Auch ein neuer Sachstand von mir. Der zweite Bettelbrief ist eingetroffen. Übliche Summe, übliches geplänkel. Lustig ist nur, dass in dem Schreiben zunächst Erwähnung findet, dass sie zwar auf meine UE Bezug nehmen und auch einräumen, dass ich anscheinend nicht auf das Vergleichsangebot eingehen möchte aber dennoch bestehen sie weiterhin auf einen Streitwert von 10000 bezüglich Ihrer eigenen Auslagen. Also gehen die einfach über meine UE hinweg und behalten den alten Streitwert bei!!! Hieraus plus 20 Mücken für die weitere Papiernötigung ergibt sich dann der bekannte Betrag von 801 Habe jetzt wieder ein paar Tage Zeit zum Bezahlen bekommen. Wollte noch fragen, ob es wieder eine Welle der zweiten Bettelbriefe gab. Hat noch jemand in dieser Woche Post bekommen ? |
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