Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 19.06.2009, 23:53   # 7781
OHweh
 
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 302
Ist des denn Wirklich überhaupt möglich z.B. wenn die Top100 Als Zip datei angeboten wird nur ein Lied rauszuziehen??
Wenn dann müssten die ja auch die Kompletten TOP 100 Runterladen und damit würden sie sich ja auch Strafbar machen oder??

Oder stellen diese die auch ins Netz damit man die Teile bei denen saugt und die sich dann die IP merken können

Z.B. beim µtorrent client kann man doch auch sehen wo man saugt und ich glaube man sieht auch wer bei einem saugt
oder bin ich da Falsch?

Also währe ich bei einer Lösung die besagt wenn die up und download anbieten würden sie sich in dem Falle selbst Strafbar machen oder??
Werbung

  Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2009, 23:55   # 7782
Alter Mann
 
Registriert seit: 18.06.2009
Beiträge: 6
Naja, wenn man sich strafbar macht um eine Beweise zu sichern ist das doch nicht rechtens oder? Falss den kein bestehendes Interesse bestünde, und um 1 Lied zu testen aber im gleichen moment X andere Lieder vielleicht frei zu gebenist vielleicht dafür nicht angemessen. Und wenn Digi nachträglich Lizenzen einholen müßte und die ja auch bezahlen müste? Sind ja nur so Ideen die mir so durch den Kopf kriechen. Hab allerdings von rechtsprechung keine Ahnung, wie man vielleicht merkt.
Also schon mal sorry

-----Doppelpost zusammengeführt am 19.6.2009 um 22:57:47-----

Zitat:
Zitat von OHweh Beitrag anzeigen
Ist des denn Wirklich überhaupt möglich z.B. wenn die Top100 Als Zip datei angeboten wird nur ein Lied rauszuziehen??
Wenn dann müssten die ja auch die Kompletten TOP 100 Runterladen und damit würden sie sich ja auch Strafbar machen oder??

Oder stellen diese die auch ins Netz damit man die Teile bei denen saugt und die sich dann die IP merken können

Z.B. beim µtorrent client kann man doch auch sehen wo man saugt und ich glaube man sieht auch wer bei einem saugt
oder bin ich da Falsch?

Also währe ich bei einer Lösung die besagt wenn die up und download anbieten würden sie sich in dem Falle selbst Strafbar machen oder??
Ja, genau so dachte ich auch.
Ob es so ist weiß ich nicht?
  Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2009, 23:57   # 7783
Hoogie123
 
Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 243
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Ich glaub nicht, dass die die Absicht haben, sich was nachlizensieren zu lassen (wär auch gar nicht möglich, sind immerhin bis zu 99 Titel von völlig unterschiedlichen Künstlern, riesen Aufwand) Müssten sie natürlich selbst bezahlen.
Spaßiger Gedanke am Abend: Mag nicht einer hier, von einem Lied von so einem Sampler, so eine lustige P2P Geldrucklizens erwerben .... und dann Digiprotect wegen Rechteverletzung abmahnen??? Da müsstest ihr nicht mal selber loggen, geben die ja auf den Abmahnschreiben selber zu, dass Sie den Sampler "test"gedownloaded haben!

O.K. .... war nur so ein Gedanke... muss wohl am Rotwein liegen

Grüßle der Hoogie
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 01:18   # 7784
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Lags am Rotwein?

Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland hatte über die interessante Frage zu entscheiden, ob denn der Shual ein rechtlicher "Nullinger" sei, wie dies ein bekannter Medienrechtsanwalt vor Kurzem behauptet hat. Lang erwartet und erseht... Das Hackertooool-Urteil des BvG. Nun, Shual ist kein rechtlicher Nullinger. Das haben wir jetzt amtlich.

Nun ist die Frage aller Fragen zu klären, ob dem Shual oder ähnlichen Subjekten auch gelingt die gesetzten Hürden zu überspringen. Das ist schwierig. "Vorsatzstraftat", das wird ein ganz heißes Ding und muß zwingend mit Fachanwälten und Strafrechtlern besprochen werden. Man ist da sehr optmistisch, gerade nach der rechtlichen Klärung durch das BvG. Es wird nun mit Hochdruck gearbeitet und auch hier vielen Dank für die Leute, die den Gang nach Karlsruhe finanziert haben.

Ich habe jetzt keine Zeit es für alle zu erklären. Kommt noch... irgendwann, wenn ich mal wieder Zeit habe...

Pressemitteilung:

"Mit dem 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität wurde § 202c in das Strafgesetzbuch eingefügt. Nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Straftat nach § 202a (Ausspähen von Daten) oder § 202b (Abfangen von Daten) vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht.

Die von den Beschwerdeführern eingesetzten Programme sind überwiegend keine tauglichen Tatobjekte der Strafvorschrift in den Grenzen ihrer verfassungsrechtlich zulässigen Auslegung. Tatobjekt in diesem Sinn kann nur ein Programm sein, dessen Zweck auf die Begehung einer Straftat nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder § 202b StGB (Abfangen von Daten) gerichtet ist. Das Programm muss mit der Absicht entwickelt oder modifiziert worden sein, es zur Ausspähung oder zum Abfangen von Daten einzusetzen. Außerdem muss sich diese Absicht objektiv manifestiert haben. Es reicht schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht aus, dass ein Programm - wie das für das so genannte dual use tools gilt - für die Begehung der genannten Computerstraftaten lediglich geeignet oder auch besonders geeignet ist. Soweit der Beschwerdeführer zu 1) auch Schadsoftware einsetzt, die ein taugliches Tatobjekt im Sinne des § 202c Abs. 1 Satz 2 StGB darstellen kann, fehlt dem Beschwerdeführer jedenfalls der zusätzlich erforderliche Vorsatz, eine Straftat nach § 202a oder § 202b StGB vorzubereiten.
..."

Urteil: "Danach muss das Programm mit der Absicht entwickelt oder modifiziert worden sein, es zur Begehung der genannten Straftaten einzusetzen. Diese Absicht muss sich ferner objektiv manifestiert haben....."

Besonders empfehltenswert die Unterscheidung "Eignung" - "Zweck": „was man mit einer Handlung will, die Aufgabe um deren Willen sie geschieht, das Ergebnis, das irgendwie hinter der Handlung als Endpunkt steht. Das Wort wird so von der Vernunft aus gesehen; man setzt voraus, dass, was man tut, eine Absicht zum Grunde hat, die man erkennt, die man andern mitteilen kann

BVG
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 02:58   # 7785
USA
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
Zitat:
Zitat von Shual
das wird ein ganz heißes Ding und muß zwingend mit Fachanwälten und Strafrechtlern besprochen werden
Vollkommen ernst, "lieb" und konstruktiv gemeint -> Tipp: Hol' dir auch noch'n Informatiker u./o. Ingenieur mit ins Boot!
Ich kann mich nämlich noch SEHR GUT daran erinnern, als z.B. die gesammte Riege der hier versammelten "Spezialanwälte" überrascht war, daß 'ne IP-Adresse ein Verkehrsdatum ist. Ebenfalls nicht sehr lang her ist die Aussage eines Anwaltes mit nickname, daß das BVerfG nichts zur Sache tut, wonach ich buchstäblich "vom Hocker fiel", als ich das las...

Von daher ist es wirklich nur ein absolut lieb gemeinter Tipp! Kann doch auch nicht schaden, oder!? Besonders wenn es um technische Zusammenhänge geht... Aber musste selbstverständlich selber wissen - ganz klar!

In diesem Sinne, Baxter
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 08:36   # 7786
Guido2503
 
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 15
Hallo melde mich auch mal wieder, habe gestern vom Gericht wieder ein schreiben bekommen das sie sich die Prüfung um ein Verfahren offen behalten.

also heißt es jetzt wieder warten.


  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 09:20   # 7787
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Ich erlaube mir mal einen themenfremden Link:
Protestsong: Zensursula
und bin schon wieder weg...

(Über die künstlerische Qualität lässt sich trefflich streiten, ist aber wahrscheinlich besser als so mancher ideenloser abgemahnter Remix)
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 09:28   # 7788
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Kurze Randbemerkung. Man redet hier vom Rechte verletzen von 99 Rechteeinhabern auf Top100-Samplern.
Für die Abgemahnten ist das Thema nicht akut. Die Rechtsverletzung von Abgemahnten hat mit anderer Leute Rechtsverletzen erstmal nichts zu tun.

Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
Vollkommen ernst, "lieb" und konstruktiv gemeint -> Tipp: Hol' dir auch noch'n Informatiker u./o. Ingenieur mit ins Boot!
Ich kann mich nämlich noch SEHR GUT daran erinnern, als z.B. die gesammte Riege der hier versammelten "Spezialanwälte" überrascht war, daß 'ne IP-Adresse ein Verkehrsdatum ist. Ebenfalls nicht sehr lang her ist die Aussage eines Anwaltes mit nickname, daß das BVerfG nichts zur Sache tut, wonach ich buchstäblich "vom Hocker fiel", als ich das las...

Von daher ist es wirklich nur ein absolut lieb gemeinter Tipp! Kann doch auch nicht schaden, oder!? Besonders wenn es um technische Zusammenhänge geht... Aber musste selbstverständlich selber wissen - ganz klar!

In diesem Sinne, Baxter
Die Stellungnahmen ... zwei Vereine stehen ja darunter ... holt sich die STA auf "Wunsch" natürlich selbst. Das ist hier absolut notwendig und vollkommen richtig angemerkt, Baxter.

Es dürfte kein großes Problem darstellen den Vorsatz aus der Samplerabmahnerei so darzulegen, das ein Anfangsverdacht erzielt werden kann. Was ist der "Zweck" der Software der Digirigth-Solutions?

Die Eingnung eines Messers zum Verletzen ist hier unbeachtlich. Was aber ist, wenn einer ein Messer zum Zweck der Verletzung herstellt? Dem Messer sehen wir das nicht an, aber den Zweck erkennen wir.

Das BvG führt aus: "Schon die Entstehungsgeschichte der Vorschrift spricht hingegen deutlich dafür, die Absichten des Entwicklers des jeweiligen Programms als maßgeblich für dessen Zweckbestimmung zu erachten. ... Hier wird der Entstehungsvorgang des Programms in seiner konkreten Gestalt in den Blick genommen. Entsprechend sind nach der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses nur Computerprogramme gemeint, „die in erster Linie dafür ausgelegt oder hergestellt wurden, um damit Straftaten nach den § 202a, § 202b StGB zu begehen“. ... Wenn andererseits neben dem Wortlaut der Vorschrift sowohl der Erläuternde Bericht zum Übereinkommen (siehe oben A. I. 2.) als auch zahlreiche Äußerungen im Gesetzgebungsverfahren (oben A. I. 3.) sowie teleologische und pragmatische Überlegungen (vgl. Popp, GA 2008, S. 375 <384>; Böhlke/Yilmaz, CR 2008, S. 261 <262>) den objektiven Charakter der mit der Vorschrift gemeinten Zweckbestimmung betonen, lässt sich dem Rechnung tragen durch eine Auslegung, die zwar von den Absichten des Programmentwicklers ausgeht, aber zusätzlich eine äußerlich feststellbare Manifestation dieser Absichten fordert. Eine solche Manifestation mag in der Gestalt des Programms selbst liegen - im Sinne einer Verwendungsabsicht, die sich nunmehr der Sache selbst interpretativ ablesen lässt (Popp, GA 2008, S. 375 <382>) - oder auch in einer eindeutig auf illegale Verwendungen abzielenden Vertriebspolitik und Werbung des Herstellers (vgl. Cornelius, CR 2007, S. 682 <688> unter Hinweis auf Parallelen im Urheberrecht und in der US-amerikanischen Rechtsprechung); dies im Einzelnen zu klären ist Aufgabe der hierfür zuständigen Fachgerichte.."

Und plötzlich wird aus Klickparaden Beweismaterial. [Joke]

-----Doppelpost zusammengeführt am 20.6.2009 um 08:52:59-----

Schluß vergessen: "Eine sich an den objektiv manifestierten Absichten des Programmentwicklers orientierende Auslegung des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB dürfte in der Sache mit Ansätzen im Schrifttum übereinstimmen, nach denen Programme den Tatbestand erfüllen sollen, wenn sie gerade im Hinblick auf eine spezielle Tatvariante einer Tat nach § 202a, § 202b geschrieben sind (Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 202c Rn. 5), wenn ihnen die Möglichkeit der Begehung entsprechender Straftaten als Kernbestandteil innewohnt (Böhlke/Yilmaz, CR 2008, S. 261 <263>) oder wenn sie bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen (Ernst, NJW 2007, S. 2661 <2663>). Ferner entspricht sie den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht bereits für die Auslegung des § 22b Abs. 1 Nr. 3 StVG aufgestellt hat (BVerfGK 8, 75 <77>).

Im Übrigen ist das ein Offizialdelikt. Da darf jeder Strafantrag stellen und der wille der Verletzten MI-Typen ist belanglos.
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 10:01   # 7789
K-Opfer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
@ Guido2503
Zitat:
habe gestern vom Gericht wieder ein schreiben bekommen das sie sich die Prüfung um ein Verfahren offen behalten
Hä? Das Gericht hält sich die Prüfung um ein Verfahren offen???? Was soll das denn für ein Verfahren sein, ein Strafverfahren?????
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 10:05   # 7790
Narzisse
 
Registriert seit: 10.04.2009
Beiträge: 10
Mal ne dumme Frage?
Ist der Hash wert einer komprimierten (es gibt ja verschiedene) *.mp3
Datei die selbe wie die des Originals auf einer CD??

Narzisse
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 11:45   # 7791
raf3100
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen

Im Übrigen ist das ein Offizialdelikt. Da darf jeder Strafantrag stellen und der wille der Verletzten MI-Typen ist belanglos.
Für mich als Laie: Heisst das, dass DigiProtect eine Straftat begangen hat, in dem Sie ein Programm erstellt hat (oder erstellen ließ), mit dem man IP-Adressen systematisch ausspäht?

Und gegen diese Straftat kann ich einen Strafantrag stellen?
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 12:08   # 7792
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von Narzisse Beitrag anzeigen
Mal ne dumme Frage?
Ist der Hash wert einer komprimierten (es gibt ja verschiedene) *.mp3
Datei die selbe wie die des Originals auf einer CD??

Narzisse
Wenn Du mit Original eine Standard-Musik-CD im CD-DA-Format meinst (Compact Disc Digital Audio ? Wikipedia), dann gilt sowieso:

Auf der Musik-CD sind normalerweise unkomprimierte einzelne Spuren mit im Format von 16-Bit-Wave-Dateien.

Bei der Umwandlung solcher Dateien/Musikstücke ins MP3 Format handelt es sich nicht nur um eine Komprimierung, sondern diese geht in der Regel einher mit einem (je nach Eigenschaften der MP3-Dateien) meist enormen Informationsverlust/Qualitätsverlust.

Die Wahrscheinlichkeit, daß eine MP3-Datei den gleichen MD4-Hash hat wie die dazugehörige Wavedatei liegt bei 1 zu (16^32).
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 12:16   # 7793
PatSou
 
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 7
Hallo,

mich hat es auch "wieder" erwischt

2te Abmahnung diesmal von einen anderen Stück

das komische ist ich soll das am anfang des Jahres!!!!bereitgestellt haben...mit was steht nicht dabei nur ein Datum,Zeit,Adresse,IP...

was wäre z.b. wenn jetzt Person A einen Internetanschluss hat und dran wlan ist und eine andere Person B hat sich eingehackt und darüber geladen???

aber Person A dem das Internet gehört hat ja nix geladen und somit nix auf dem Rechner...


mfg
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 13:12   # 7794
Deiddel
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
Knoll vs. Küpperbusch

Samstag, den 20. Juni 2009
Kategorie: Medien

Quelle: Neue Westfälische, Bielefelder Tagesblatt, NW-News, Nr. 123/24, 199 Jahrgang, Seite 4

Kreuzzug gegen Musikpiraten..

Abmahnwahn-Dreipage Aktuell
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 13:47   # 7795
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
Zitat:
Zitat von PatSou Beitrag anzeigen
was wäre z.b. wenn jetzt Person A einen Internetanschluss hat und dran wlan ist und eine andere Person B hat sich eingehackt und darüber geladen???

aber Person A dem das Internet gehört hat ja nix geladen und somit nix auf dem Rechner...
Person A ist Anschlussinhaber und für den Anschluss rechtlich verantwortlich .

Person A sollte sein WLan sicher machen.

Lies dies:

WLan

Eltern haften für ihre Kinder ?

WLAN-Funknetzwerke sicher machen

Störerhaftung: Gericht verpflichtet jeden zur WLAN-Verschlüsselung

Wardriving ist das systematische Suchen nach Wireless Local Area Networks
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 17:28   # 7796
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von raf3100 Beitrag anzeigen
Für mich als Laie: Heisst das, dass DigiProtect eine Straftat begangen hat, in dem Sie ein Programm erstellt hat (oder erstellen ließ), mit dem man IP-Adressen systematisch ausspäht?

Und gegen diese Straftat kann ich einen Strafantrag stellen?
Digirigth Solutions hat die mutmaßliche Straftat begangen, um andere mutmaßliche Straftaten begehen zu können. Digiprotect ist nur der mutmaßliche Mittäter, gleichzeitig aber auch der Initiator der Sache. Zudem "unbefugtes Ausspähen". Das ist der Kern der Angelegenheit. Befugtes wäre erlaubt. Besonders interessant wird da die zivil/straf-rechtliche Stellung der eigentlichen Auftraggeber. Die haben das vorher gewußt und Verträge unterzeichnet. Das Ding hat ein riesen Potential.

Rasiermesser


Raf3100 bestellt beim Hersteller Shual ein Rasiermesser. Beide sagen, das Rasiermesser ist zum Rasieren da. Nach nem halben Jahr blicken wir erstaunt: Raf3100 hat sich mit dem Rasiermesser ... nie rasiert, sondern damit eine ziehmliche Anzahl von Menschen verletzt. Er hat das auch vorher so angekündigt ["Vertriebspolitik" - "Werbung"] und er läßt sich auch fürs Verletzen anderer Menschen bezahlen. Auch die Auftraggeber wissen, dass das Rasiermesser nicht zum rasieren verwendet wird und profitieren auch noch monetär.....

Ist das Rasiermesser rechtlich gesehen immer noch ein Rasiermesser? Sorry, aber das ist ein Verletzermesser, dass so aussieht wie ein Rasiermesser.

Ob Du Strafantrag stellen kannst?

Neee, kannst Du nicht. Du brauchst eine Strategie. Du brauchst dazu ein halbes Dutzend Strafrechtler, die beraten, eine Anwaltskanzlei, die Dich vertritt und bevor Du loslegst solltest Du schon mal, sagen wir 20 000€ auf die Seite legen, um alles vorfinanzieren zu können. An sowas muß man sich aktiv beteiligen. Da geht nichts von wegen, "ich renn schnell mal zur Polizei".
Und das Wichtigste brauchst Du auch noch: Die Cheffin/Chef einer STA, die geneigt ist zu ermitteln.

Wenn Du all diese Faktoren erfüllt hast... geh hin und zeige an.

PS: Ist aber egal. Warum nicht einfach brav auf die Verjährung warten und sich die Sache aus dem Kinosessel betrachten?
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 17:32   # 7797
wat
 
Registriert seit: 20.06.2009
Beiträge: 2
hallo alle miteinand

es ward freitag -> also an irgendeinem samstag einen netten brief von kornm im kasten gefunden.

digiprotect meint: vor ca. 4 monaten soll ich ein musikstück - der titel ist teil der tags dieses threads - als teil eines albums heruntergeladen haben. uhrzeit / ip / dateiname etc. natürlich alles dabei. ( 450 € )

nach gut 3 stündiger lektüre aller möglichen foren und dieses threads bin ich zu dem entschluss gekommen, erstmal die modUE abzusenden.

was mich jedoch ein wenig wundert:
im anliegenden 3 seitigen beschluss des lg köln steht nur etwas von EINEM ( mir assoziativ fremden ) album des rechteinhabers - dass ggf. das eine potentielle tat-lied beinhaltet - und keineswegs das potentielle tat-lied bzw. der kontext zum gesamtalbum das wohl betroffen sein soll.
des weiteren ist von "gewerblichem ausmaß" die rede -> was wohl laut urhg §101 zur fixen herausgabe der verbindungsdaten herhalten muss.
auf den seiten der abmahnwahn-dreipage steht IMHO, dass "gewerbliches ausmaß" bei 5 alben anfängt??

bin mal gespannt was dann als antwort auf die modUE kommt.
auf jeden fall schonmal vielen dank für die arbeit aller hier beteiligten

p.s. anscheinend ist in den absurden anwalts(gehilfen)"kosten" eine betätigung der rechtschreibprüfung nicht enthalten...
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 17:37   # 7798
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Besonders interessant wird da die zivil/straf-rechtliche Stellung der eigentlichen Auftraggeber. Die haben das vorher gewußt und Verträge unterzeichnet. Das Ding hat ein riesen Potential.
Genau SO sehe ich das auch.


  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 17:37   # 7799
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von wat Beitrag anzeigen
was mich jedoch ein wenig wundert:
im anliegenden 3 seitigen beschluss des lg köln steht nur etwas von EINEM ( mir assoziativ fremden ) album des rechteinhabers - dass ggf. das eine potentielle tat-lied beinhaltet - und keineswegs das potentielle tat-lied bzw. der kontext zum gesamtalbum das wohl betroffen sein soll.

des weiteren ist von "gewerblichem ausmaß" die rede -> was wohl laut urhg §101 zur fixen herausgabe der verbindungsdaten herhalten muss.
auf den seiten der abmahnwahn-dreipage steht IMHO, dass "gewerbliches ausmaß" bei 5 alben anfängt??...
1 - Das mßte man sich schon näher ansehen. um etwas sagen zu können. Schreib doch hin worum es genau geht. [Nur keine Angst... der Name Scooter zB fiel hier schon mal gelegentlich.]

2 - Ich denke nicht, dass auf Abmahnwahn-Dreipage es SO steht. Manche Gerichte und Staatsanwaltschaften sehen es so. Das für die zuständige Auskunftsgericht in Köln gehört nicht dazu.

-----Doppelpost zusammengeführt am 20.6.2009 um 16:39:07-----

Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Genau SO sehe ich das auch.

Haha.... SOWAS versteht er gleich...

Economists say P2P file-sharing fuels art

"A pair of economists have released a report arguing that file-sharing doesn't stifle the creation of music, films, and books. On the contrary, they say, weaker copyright protection has benefited society. Felix Oberholzer-Gee of Harvard University and Koleman Strumpf of the University of Kansas recently published a working paper (that is, a complete draft of a work-in-progress study soliciting feedback) to Harvard Business School asserting the benefits of internet piracy. While the study concedes that piracy may harm some business models, it says the technology hasn't killed the incentives behind artists and entertainment companies to produce new works." [Link]

Sowas kann man gerne den Argumenten der Gegenseite in den Klageschriften entgegen stellen.
  Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 17:43   # 7800
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Haha.... SOWAS versteht er gleich...
Mittlerweile verstehe ich Dich sowieso besser, hab ich den (positiven) Eindruck.
  Mit Zitat antworten
Antwort


Alt 12.02.2012, 06:28 # --
News Flash
Mehr zum Thema
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
Standard Mehr zum Thema

   

Stichworte
aquagen, bakerstreet, bello, eisblume, guru, infinity, josh, kool savas, lindenberg, michael mind, scooter
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/49615-digiprotect-kornmeier-vorgehen.html
Erstellt von Für Typ Datum
Kostenerstattung bei Abmahnung | Breuning & Winkler Rechtsanwälte Dieses Thema Pingback 03.11.2010 10:39
turn piracy into profit Beitrag #14580 Pingback 12.05.2010 10:01
Moses Pelham/Kraftwerk - 3p Foren Dieses Thema Refback 23.09.2008 00:48
Abmahnung wegen Filesharing - Keywelt Board Dieses Thema Refback 22.09.2008 21:22
[eMule-Web] - Einzelnen Beitrag anzeigen - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Dieses Thema Refback 31.08.2008 01:52
Passat Forum :: Thema anzeigen - Brief vom Anwalt wegen illegalem Download (Anwalt Kornmeier) Dieses Thema Refback 29.08.2008 14:38
Logistep und Konsorten - Seite 289 - gulli:board Dieses Thema Refback 25.08.2008 16:10
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland Dieses Thema Refback 20.08.2008 13:51
Furl | Your Favorite Bookmarked URLs, Fast. Furl.it! Dieses Thema Refback 20.08.2008 00:20
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Seite 13 - [eMule-Web] Dieses Thema Refback 16.08.2008 01:36
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland Dieses Thema Refback 12.08.2008 17:15
Abmahnwahn-Dreipage :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland Dieses Thema Refback 09.08.2008 20:11
Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. :: Diskussionthread - Abmahnwahn Dieses Thema Refback 30.07.2008 18:43
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Diskussionen - Nur hier! Dieses Thema Refback 29.07.2008 20:46
Passat Forum :: Thema anzeigen - Brief vom Anwalt wegen illegalem Download (Anwalt Kornmeier) Dieses Thema Refback 28.07.2008 22:01
Forum - Abmahnwiki Dieses Thema Refback 28.07.2008 20:38
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn Dieses Thema Refback 28.07.2008 19:39
Die Polizei macht ja die ganze Zeit so ein Tamtam um raubkopierer und die strafen etc. werden auch normalbürger versucht zu schnappen, die gelegentlich mal was downloaden? | Lycos iQ Dieses Thema Refback 18.07.2008 15:33
Logistep und Konsorten - Seite 271 - gulli:board Dieses Thema Refback 30.04.2008 22:32
Logistep und Konsorten - Seite 262 - gulli:board Dieses Thema Refback 14.04.2008 12:52


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:28 Uhr.