| | # 7783 | |
| Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 243
| Zitat:
![]() O.K. .... war nur so ein Gedanke... muss wohl am Rotwein liegen ![]() Grüßle der Hoogie | |
|
| | # 7784 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Lags am Rotwein? Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland hatte über die interessante Frage zu entscheiden, ob denn der Shual ein rechtlicher "Nullinger" sei, wie dies ein bekannter Medienrechtsanwalt vor Kurzem behauptet hat. Lang erwartet und erseht... Das Hackertooool-Urteil des BvG. Nun, Shual ist kein rechtlicher Nullinger. Das haben wir jetzt amtlich. Nun ist die Frage aller Fragen zu klären, ob dem Shual oder ähnlichen Subjekten auch gelingt die gesetzten Hürden zu überspringen. Das ist schwierig. "Vorsatzstraftat", das wird ein ganz heißes Ding und muß zwingend mit Fachanwälten und Strafrechtlern besprochen werden. Man ist da sehr optmistisch, gerade nach der rechtlichen Klärung durch das BvG. Es wird nun mit Hochdruck gearbeitet und auch hier vielen Dank für die Leute, die den Gang nach Karlsruhe finanziert haben. Ich habe jetzt keine Zeit es für alle zu erklären. Kommt noch... irgendwann, wenn ich mal wieder Zeit habe... Pressemitteilung: "Mit dem 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität wurde § 202c in das Strafgesetzbuch eingefügt. Nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Straftat nach § 202a (Ausspähen von Daten) oder § 202b (Abfangen von Daten) vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht. Die von den Beschwerdeführern eingesetzten Programme sind überwiegend keine tauglichen Tatobjekte der Strafvorschrift in den Grenzen ihrer verfassungsrechtlich zulässigen Auslegung. Tatobjekt in diesem Sinn kann nur ein Programm sein, dessen Zweck auf die Begehung einer Straftat nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder § 202b StGB (Abfangen von Daten) gerichtet ist. Das Programm muss mit der Absicht entwickelt oder modifiziert worden sein, es zur Ausspähung oder zum Abfangen von Daten einzusetzen. Außerdem muss sich diese Absicht objektiv manifestiert haben. Es reicht schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht aus, dass ein Programm - wie das für das so genannte dual use tools gilt - für die Begehung der genannten Computerstraftaten lediglich geeignet oder auch besonders geeignet ist. Soweit der Beschwerdeführer zu 1) auch Schadsoftware einsetzt, die ein taugliches Tatobjekt im Sinne des § 202c Abs. 1 Satz 2 StGB darstellen kann, fehlt dem Beschwerdeführer jedenfalls der zusätzlich erforderliche Vorsatz, eine Straftat nach § 202a oder § 202b StGB vorzubereiten...." Urteil: "Danach muss das Programm mit der Absicht entwickelt oder modifiziert worden sein, es zur Begehung der genannten Straftaten einzusetzen. Diese Absicht muss sich ferner objektiv manifestiert haben....." Besonders empfehltenswert die Unterscheidung "Eignung" - "Zweck": „was man mit einer Handlung will, die Aufgabe um deren Willen sie geschieht, das Ergebnis, das irgendwie hinter der Handlung als Endpunkt steht. Das Wort wird so von der Vernunft aus gesehen; man setzt voraus, dass, was man tut, eine Absicht zum Grunde hat, die man erkennt, die man andern mitteilen kann“ BVG
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
|
| | # 7785 | |
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zitat:
Ich kann mich nämlich noch SEHR GUT daran erinnern, als z.B. die gesammte Riege der hier versammelten "Spezialanwälte" überrascht war, daß 'ne IP-Adresse ein Verkehrsdatum ist. Ebenfalls nicht sehr lang her ist die Aussage eines Anwaltes mit nickname, daß das BVerfG nichts zur Sache tut, wonach ich buchstäblich "vom Hocker fiel", als ich das las... Von daher ist es wirklich nur ein absolut lieb gemeinter Tipp! Kann doch auch nicht schaden, oder!? Besonders wenn es um technische Zusammenhänge geht... In diesem Sinne, Baxter | |
|
| | # 7787 |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Ich erlaube mir mal einen themenfremden Link: Protestsong: Zensursulaund bin schon wieder weg... (Über die künstlerische Qualität lässt sich trefflich streiten, ist aber wahrscheinlich besser als so mancher ideenloser abgemahnter Remix) |
|
| | # 7788 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Kurze Randbemerkung. Man redet hier vom Rechte verletzen von 99 Rechteeinhabern auf Top100-Samplern. Für die Abgemahnten ist das Thema nicht akut. Die Rechtsverletzung von Abgemahnten hat mit anderer Leute Rechtsverletzen erstmal nichts zu tun. Zitat:
Es dürfte kein großes Problem darstellen den Vorsatz aus der Samplerabmahnerei so darzulegen, das ein Anfangsverdacht erzielt werden kann. Was ist der "Zweck" der Software der Digirigth-Solutions? Die Eingnung eines Messers zum Verletzen ist hier unbeachtlich. Was aber ist, wenn einer ein Messer zum Zweck der Verletzung herstellt? Dem Messer sehen wir das nicht an, aber den Zweck erkennen wir. Das BvG führt aus: "Schon die Entstehungsgeschichte der Vorschrift spricht hingegen deutlich dafür, die Absichten des Entwicklers des jeweiligen Programms als maßgeblich für dessen Zweckbestimmung zu erachten. ... Hier wird der Entstehungsvorgang des Programms in seiner konkreten Gestalt in den Blick genommen. Entsprechend sind nach der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses nur Computerprogramme gemeint, „die in erster Linie dafür ausgelegt oder hergestellt wurden, um damit Straftaten nach den § 202a, § 202b StGB zu begehen“. ... Wenn andererseits neben dem Wortlaut der Vorschrift sowohl der Erläuternde Bericht zum Übereinkommen (siehe oben A. I. 2.) als auch zahlreiche Äußerungen im Gesetzgebungsverfahren (oben A. I. 3.) sowie teleologische und pragmatische Überlegungen (vgl. Popp, GA 2008, S. 375 <384>; Böhlke/Yilmaz, CR 2008, S. 261 <262>) den objektiven Charakter der mit der Vorschrift gemeinten Zweckbestimmung betonen, lässt sich dem Rechnung tragen durch eine Auslegung, die zwar von den Absichten des Programmentwicklers ausgeht, aber zusätzlich eine äußerlich feststellbare Manifestation dieser Absichten fordert. Eine solche Manifestation mag in der Gestalt des Programms selbst liegen - im Sinne einer Verwendungsabsicht, die sich nunmehr der Sache selbst interpretativ ablesen lässt (Popp, GA 2008, S. 375 <382>) - oder auch in einer eindeutig auf illegale Verwendungen abzielenden Vertriebspolitik und Werbung des Herstellers (vgl. Cornelius, CR 2007, S. 682 <688> unter Hinweis auf Parallelen im Urheberrecht und in der US-amerikanischen Rechtsprechung); dies im Einzelnen zu klären ist Aufgabe der hierfür zuständigen Fachgerichte.." Und plötzlich wird aus Klickparaden Beweismaterial. [Joke] -----Doppelpost zusammengeführt am 20.6.2009 um 08:52:59----- Schluß vergessen: "Eine sich an den objektiv manifestierten Absichten des Programmentwicklers orientierende Auslegung des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB dürfte in der Sache mit Ansätzen im Schrifttum übereinstimmen, nach denen Programme den Tatbestand erfüllen sollen, wenn sie gerade im Hinblick auf eine spezielle Tatvariante einer Tat nach § 202a, § 202b geschrieben sind (Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 202c Rn. 5), wenn ihnen die Möglichkeit der Begehung entsprechender Straftaten als Kernbestandteil innewohnt (Böhlke/Yilmaz, CR 2008, S. 261 <263>) oder wenn sie bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen (Ernst, NJW 2007, S. 2661 <2663>). Ferner entspricht sie den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht bereits für die Auslegung des § 22b Abs. 1 Nr. 3 StVG aufgestellt hat (BVerfGK 8, 75 <77>). Im Übrigen ist das ein Offizialdelikt. Da darf jeder Strafantrag stellen und der wille der Verletzten MI-Typen ist belanglos.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
|
| | # 7789 | |
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
| @ Guido2503 Zitat:
| |
|
| | # 7791 | |
| Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 13
| Zitat:
Und gegen diese Straftat kann ich einen Strafantrag stellen? | |
|
| | # 7792 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Zitat:
Auf der Musik-CD sind normalerweise unkomprimierte einzelne Spuren mit im Format von 16-Bit-Wave-Dateien. Bei der Umwandlung solcher Dateien/Musikstücke ins MP3 Format handelt es sich nicht nur um eine Komprimierung, sondern diese geht in der Regel einher mit einem (je nach Eigenschaften der MP3-Dateien) meist enormen Informationsverlust/Qualitätsverlust. Die Wahrscheinlichkeit, daß eine MP3-Datei den gleichen MD4-Hash hat wie die dazugehörige Wavedatei liegt bei 1 zu (16^32). | |
|
| | # 7793 |
| Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 7
| Hallo, mich hat es auch "wieder" erwischt 2te Abmahnung diesmal von einen anderen Stück das komische ist ich soll das am anfang des Jahres!!!!bereitgestellt haben...mit was steht nicht dabei nur ein Datum,Zeit,Adresse,IP... was wäre z.b. wenn jetzt Person A einen Internetanschluss hat und dran wlan ist und eine andere Person B hat sich eingehackt und darüber geladen??? aber Person A dem das Internet gehört hat ja nix geladen und somit nix auf dem Rechner... mfg |
|
| | # 7794 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| Knoll vs. Küpperbusch Samstag, den 20. Juni 2009 Kategorie: Medien Quelle: Neue Westfälische, Bielefelder Tagesblatt, NW-News, Nr. 123/24, 199 Jahrgang, Seite 4 Kreuzzug gegen Musikpiraten.. Abmahnwahn-Dreipage Aktuell |
|
| | # 7795 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
Person A sollte sein WLan sicher machen. Lies dies: WLan Eltern haften für ihre Kinder ? WLAN-Funknetzwerke sicher machen Störerhaftung: Gericht verpflichtet jeden zur WLAN-Verschlüsselung Wardriving ist das systematische Suchen nach Wireless Local Area Networks | |
|
| | # 7796 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Rasiermesser Raf3100 bestellt beim Hersteller Shual ein Rasiermesser. Beide sagen, das Rasiermesser ist zum Rasieren da. Nach nem halben Jahr blicken wir erstaunt: Raf3100 hat sich mit dem Rasiermesser ... nie rasiert, sondern damit eine ziehmliche Anzahl von Menschen verletzt. Er hat das auch vorher so angekündigt ["Vertriebspolitik" - "Werbung"] und er läßt sich auch fürs Verletzen anderer Menschen bezahlen. Auch die Auftraggeber wissen, dass das Rasiermesser nicht zum rasieren verwendet wird und profitieren auch noch monetär..... Ist das Rasiermesser rechtlich gesehen immer noch ein Rasiermesser? Sorry, aber das ist ein Verletzermesser, dass so aussieht wie ein Rasiermesser. Ob Du Strafantrag stellen kannst? Neee, kannst Du nicht. Du brauchst eine Strategie. Du brauchst dazu ein halbes Dutzend Strafrechtler, die beraten, eine Anwaltskanzlei, die Dich vertritt und bevor Du loslegst solltest Du schon mal, sagen wir 20 000 auf die Seite legen, um alles vorfinanzieren zu können. An sowas muß man sich aktiv beteiligen. Da geht nichts von wegen, "ich renn schnell mal zur Polizei". Und das Wichtigste brauchst Du auch noch: Die Cheffin/Chef einer STA, die geneigt ist zu ermitteln. Wenn Du all diese Faktoren erfüllt hast... geh hin und zeige an. PS: Ist aber egal. Warum nicht einfach brav auf die Verjährung warten und sich die Sache aus dem Kinosessel betrachten?
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
|
| | # 7797 |
| Registriert seit: 20.06.2009
Beiträge: 2
| hallo alle miteinand ![]() es ward freitag -> also an irgendeinem samstag einen netten brief von kornm im kasten gefunden. digiprotect meint: vor ca. 4 monaten soll ich ein musikstück - der titel ist teil der tags dieses threads - als teil eines albums heruntergeladen haben. uhrzeit / ip / dateiname etc. natürlich alles dabei. ( 450 € ) nach gut 3 stündiger lektüre aller möglichen foren und dieses threads bin ich zu dem entschluss gekommen, erstmal die modUE abzusenden. was mich jedoch ein wenig wundert: im anliegenden 3 seitigen beschluss des lg köln steht nur etwas von EINEM ( mir assoziativ fremden ) album des rechteinhabers - dass ggf. das eine potentielle tat-lied beinhaltet - und keineswegs das potentielle tat-lied bzw. der kontext zum gesamtalbum das wohl betroffen sein soll. des weiteren ist von "gewerblichem ausmaß" die rede -> was wohl laut urhg §101 zur fixen herausgabe der verbindungsdaten herhalten muss. auf den seiten der abmahnwahn-dreipage steht IMHO, dass "gewerbliches ausmaß" bei 5 alben anfängt?? bin mal gespannt was dann als antwort auf die modUE kommt. auf jeden fall schonmal vielen dank für die arbeit aller hier beteiligten p.s. anscheinend ist in den absurden anwalts(gehilfen)"kosten" eine betätigung der rechtschreibprüfung nicht enthalten... |
|
| | # 7799 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
2 - Ich denke nicht, dass auf Abmahnwahn-Dreipage es SO steht. Manche Gerichte und Staatsanwaltschaften sehen es so. Das für die zuständige Auskunftsgericht in Köln gehört nicht dazu. -----Doppelpost zusammengeführt am 20.6.2009 um 16:39:07----- Haha.... SOWAS versteht er gleich... Economists say P2P file-sharing fuels art "A pair of economists have released a report arguing that file-sharing doesn't stifle the creation of music, films, and books. On the contrary, they say, weaker copyright protection has benefited society. Felix Oberholzer-Gee of Harvard University and Koleman Strumpf of the University of Kansas recently published a working paper (that is, a complete draft of a work-in-progress study soliciting feedback) to Harvard Business School asserting the benefits of internet piracy. While the study concedes that piracy may harm some business models, it says the technology hasn't killed the incentives behind artists and entertainment companies to produce new works." [Link] Sowas kann man gerne den Argumenten der Gegenseite in den Klageschriften entgegen stellen.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
|
![]() |
| | # -- |
| News Flash Mehr zum Thema |
Passend zum Thema: |
| Stichworte |
| aquagen, bakerstreet, bello, eisblume, guru, infinity, josh, kool savas, lindenberg, michael mind, scooter |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/49615-digiprotect-kornmeier-vorgehen.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| Kostenerstattung bei Abmahnung | Breuning & Winkler Rechtsanwälte | Dieses Thema | Pingback | 03.11.2010 10:39 | |
| turn piracy into profit | Beitrag #14580 | Pingback | 12.05.2010 10:01 | |
| Moses Pelham/Kraftwerk - 3p Foren | Dieses Thema | Refback | 23.09.2008 00:48 | |
| Abmahnung wegen Filesharing - Keywelt Board | Dieses Thema | Refback | 22.09.2008 21:22 | |
| [eMule-Web] - Einzelnen Beitrag anzeigen - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung | Dieses Thema | Refback | 31.08.2008 01:52 | |
| Passat Forum :: Thema anzeigen - Brief vom Anwalt wegen illegalem Download (Anwalt Kornmeier) | Dieses Thema | Refback | 29.08.2008 14:38 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 289 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 25.08.2008 16:10 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland | Dieses Thema | Refback | 20.08.2008 13:51 | |
| Furl | Your Favorite Bookmarked URLs, Fast. Furl.it! | Dieses Thema | Refback | 20.08.2008 00:20 | |
| Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Seite 13 - [eMule-Web] | Dieses Thema | Refback | 16.08.2008 01:36 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland | Dieses Thema | Refback | 12.08.2008 17:15 | |
| Abmahnwahn-Dreipage :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland | Dieses Thema | Refback | 09.08.2008 20:11 | |
| Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. :: Diskussionthread - Abmahnwahn | Dieses Thema | Refback | 30.07.2008 18:43 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Diskussionen - Nur hier! | Dieses Thema | Refback | 29.07.2008 20:46 | |
| Passat Forum :: Thema anzeigen - Brief vom Anwalt wegen illegalem Download (Anwalt Kornmeier) | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 22:01 | |
| Forum - Abmahnwiki | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 20:38 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 19:39 | |
| Die Polizei macht ja die ganze Zeit so ein Tamtam um raubkopierer und die strafen etc. werden auch normalbürger versucht zu schnappen, die gelegentlich mal was downloaden? | Lycos iQ | Dieses Thema | Refback | 18.07.2008 15:33 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 271 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 30.04.2008 22:32 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 262 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 14.04.2008 12:52 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:28 Uhr.









BVG


