| | # 7643 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Grundsätzlich sollte, da ein Unterlassungsbegehren mit beigelegter Unterlassungserklärung vorgebracht wird, eine Vollmacht beigelegt werden. Liegt sie nicht bei handelt es sich allemal um einen formalen Fehler. Viele Gerichte messen diesem Fehler keine Bedeutung zu und nur wenige sehen es anders. Ich habe nichts dagegen, wenn Leute es versuchen, aber diese müssen auch die modUe abgeben und sich gleich anwaltlich vertreten lassen. "Prozessual" verändert sich nichts. Man weist den Kostenerstattungsanspruch sowieso vor Gericht zurück und wie viele "Gründe" man dafür vorbringt ist belanglos.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 7644 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| Filesharing-Prozess: Rückschlag für die Verteidigung heise online - 13.06.09 - Filesharing-Prozess: Rückschlag für die Verteidigung |
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| | # 7645 |
| Registriert seit: 09.06.2009
Beiträge: 7
| hier steht auch warum die so schnell und ohne viel aufwand an den namen hinter der ip kommen DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH |
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| | # 7646 | |
| Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 8
| Zitat:
Anders ausgedückt, wir können machen was wir wollen und ob auch alles richtig ist, scheint auch dem Staatsanwalt egal zu sein. Früher gab es im Internet eine kleine Grauzone, heute gibt es in der Grauzone nur noch ein wenig Internet. | |
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| | # 7647 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 7648 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Diese Datenbank wird der Staatsanwaltschaft sicherlich noch viel Freude bereiten, wenn es darum geht, sich mit dem Abmahnunwesen zu beschäftigen. | |
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| | # 7650 |
| Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 48
| Werden nicht auch Straferfahren in Deutschland eingestellt wo die Beklagten unschuldig sind? Was nützen also solche Daten beim Staatsanwalt? Es gab nie eine richtige Ermittlung, da der Staatsanwalt kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung geltend gemacht hat. Nur zu sagen:"Da war doch mal was", reicht wohl nicht aus. Ich kann gegen jeden eine Strafanzeige stellen und der Staatsanwalt ermittelt oder ermittelt nicht weiter. Die Daten würden auch gespeichert werden. |
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| | # 7651 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Weder machen die was sie wollen, noch ist es der StAschaft egal. Die Einführung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches im September 2008 war die logische Konseqenz, da die StAschaften mit den Massenanzeigen gegen Unbekannt durch die Abmahnindustrie ganz einfach überlastet waren. Bereits Ende 2005 gab es für die StAschaften eine interne Regelung. Bagatellregelung durch die Hintertür (Heise; 03.01.2006) Danach wurden einzelne StA einfach nicht mehr tätig, wenn es um P2P-Bagatelle ging. So gab es dann im Jahr 2008 eine Leitlinie zum Umgang mit der Erscheinung der Massenstrafanzeigen wegen P2P. Abmahnmaschinerie der Medienindustrie gerät ins Stocken (Heise; 06.08.08 ) Im Übrigen ist bei Pressemitteilungen für den Inhalt allein der Herausgeber verantwortlich. Und in o.g. PM feiert man sich gerade selbst, dass man der erste war, der den (damals) neuen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgebracht hat. Wir wir heute wissen, ist dies auch bei anderen Abmahnern mittlerweile übliche Praxis. | |
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| | # 7653 |
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zum Thema "strafrechtliche Ermittlungen": Siehe zum Beispiel EMRK, Artikel 6 - Absatz 2: "(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig." Oder aber §406e StPO - Absatz 2: "(2) Die Einsicht in die Akten ist zu versagen, soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen. Sie kann versagt werden, soweit der Untersuchungszweck gefährdet erscheint oder durch sie das Verfahren erheblich verzögert würde. D.h. wenn der Staatsanwalt die Ermittlungen einstellt, ist die Akteneinsicht zu versagen (wegen der "Unschuldsvermutung", sowie Artikel 2, GG und Artikel 10, GG*)! Was meint ihr denn, warum "die" am liebsten einen direkten Auskunftanspruch wollen (Quelle, *.pdf)!? ![]() Na? Ich verrate es euch: Weil es mit den "Ermittlungsmethoden" nicht so weit her ist und auch eine "positive" Hausdurchsuchung (aus "deren" Sicht) nicht zwingend beweist, WER (GENAU!) für das Vergehen denn TATSÄCHLICH zur Verantwortung gezogen werden kann (wenn z.B. mehre Menschen unter einem Dach leben). Außerdem interessiert "die" ja auch nicht die strafrechtliche Seite, sondern die wesentlich "lukrativere" zivilrechtliche Seite. Störend ist dabei für "die", daß ein Richter noch sein OK geben muss --> [Ironie]"Scheiß Grundrechte"* [/Ironie]! NUR (und das sage ich als sog. "zu-unrecht-Abgemahnter"): Es kann und darf nicht sein, daß in einem Rechtsstaat willkürlich und absolut unkontrolliert Menschen eines Vergehens bezichtigt werden, OHNE eine wirkliche Grundlage vorweisen zu können, womit wir beim Thema "IT-Dienstleister" wären! Da wir hier im Digiprotect-Thread sind: Von der "Logistep AG" (ihr könnt ja gerne mal zur Sennweidstr. 45 fahren und euch wundern) zur "Digiright Solutions GmbH" (mit dem GF namens Michael Eisele, aka. "Attack II", siehe "drs-software.com") --> völlig untransparent, "geheimnisvoll", "mysteriös" oder wie auch immer ihr das nennen wollt! Ähnliches gilt doch für den ganzen "Verwertungsrechte-Zirkus". WER von euch hat schon einmal einen Nachweis über diese sogenannte "Lizenzanalogie" zu Gesicht bekommen!?? In diesen beiden Punkten ("IT-Dienstleister", Verwertungsrechte) kritisiere ich für meinen Teil übrigens auch die Anwälte der Abgemahnten, die diese Fakten locker eintreiben könnten. Bevor wieder jemand rumstänkert: Ja, ich für meinen Teil habe bereits mehrfach versucht diese Informationen zu bekommen -> leider wurden meine Briefe/ emails mit einem Nichtbeantworten honoriert! SO sieht es aus! Von daher vertrete ich persönlich die Meinung, daß sich die wirklich wichtigen Fragen auch um diese Punkte drehen. Die Anwälte (ugs. "Abmahnzellen") sind für mich persönlich (!) nur "Blendgranaten", um von den tiefrgründigeren Hintergründen abzulenken - sonst nix! In diesem Sinne, Baxter * Vgl. §101 Absatz 10, UrhG: (10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt. |
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| | # 7654 |
| Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 2
| Hallo Wie fast alle hier bin auch ich im Januar von K&P abgemahnt worden und sollte die UE unterschreiben, ich habe natürlich hier im Forum die Mod. UE angedruckt und habe sie unterschrieben zurückgeschickt, klassischer weise kam natürlich auch post das K&P die ModUE erhalten haben und den Betrag auf etwas über 800Euro angehoben haben. Also alles so wie beschrieben ist auchh eingetroffen. Wie lange muss ich warten bis ich sagen kann das da nichts mehr kommt?, bis jetzt sind es knapp 5 Monate her und ich bin wie am anfang sehr aufgeregt. vielen dank für den ganzen support hier Linux1 |
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| | # 7656 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Vielen Dank mal Baxter für die entsprechende Hintergrundinfo (auch im Waldorf-Thread!) Zitat:
Ja, hier kamen auch Verbraucherverbände zu Wort! Bei der Beratung im Rechtsausschuss wurde bereits hier auf mögliche "Folgen" oder "Missbrauch" aufmerksam gemacht. Es wurde auch davor gewarnt, den Gesetzentwurf über die Forderungen der entsprechenden EU-Richtlinie hinaus auszudehnen: Wens interessiert,hier insbesondere die ersten 3 Seiten! Im Gesetz aufgenommen wurde dann übrigens die Bezeichnung "in gewerblichem Ausmaß" um einen Gleichlauf des deutschen UrhG mit der Richtlinie (EU) zu erreichen, die den gleichen Wortlaut verwendet! Zur weiteren Erläuterung heißt es: In gewerblichem Ausmaß vorgenommene Rechtsverletzungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie zwecks Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen werden. Handlungen, die ingutem Glauben von Endverbrauchernvorgenommen werden, sind hier in der Regel nicht erfasst. Zusätzlich wird in Satz 2 noch klargestellt, dass das einschränkende Merkmal "gewerbliches Ausmaß" nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Aspekte, also die Schwere der Rechtsverletzung, aufweist. Quelle: Seite 50. Also ich bezweifle, dass der Gesetzgeber hier beabsichtigte, dass private Rechteinhaber jetzt trotzdem wegen 1 Musikdatei! regelmäßig Auskunftsersuchen durch bekommen. Man hat mal wieder nicht auf die richtigen Leute gehört und im Gesetz schwammige Formulierungen, unbestimmte Rechtsbegriffe stehen lassen, ohne diese entsprechend konkret zu erläutern. Und nochwas: Es gibt hier einige Leute, die über einen gesunden Menschenverstand, ein objektives Rechtsempfinden und entsprechendes fundiertes Wissen verfügen um evtl. mal ein paar Initiativen zur "Bekämpfung der Abzocke" zu ergreifen. Mein Vorschlag und Frage an die Moderatoren: Wie wäre es mit einem Thread z.B. als "Bürgerinitiative", wo man alle interessanten Informationen mal etwas strukturiert zusammen tragen könnte und über mögliche Maßnahmen nachdenken kann. So wie beispielsweise schon geschehen: den Brief an unsere Ministerin. Es wären auch offene Briefe an die Bundestagsfraktionen oder Ausschüssse denkbar, auch wurde hier schon in Erwägung gezogen, sich an Sendungen wie Akte 09 zu wenden... oder einfach mal den Beschlussrichtern der jeweiligen Auskunftsverfahren unseren Standpunkt sachlich darzulegen (die entsprechenden Verfahrensgegner, sprich Internet-Provider scheinen da ja nicht immer so furchtbar engagiert zu sein). Das Ganze macht natürlich nur Sinn, wenn man nicht alleine vorgeht, sondern wenn es massenhaft Briefe regnet (so wie Abmahnungen!). Nur mal so als Idee..... was denkt Ihr??? | |
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| | # 7657 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| Pirate-Bay-Prozess: Keine Befangenheit des Richters Pirate-Bay-Prozess: Keine Befangenheit des Richters | mp3 | news |
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| | # 7659 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
schlicht und einfach: hak es ab. Es gibt tsd-e Foren in den immer mal wieder mit solchen Gedanken gespielt wird, und zwischenzeitlich gibt es 100te (auch ernst zu nehmende) die On-line-unterschriften-listen führen. Ich persönlich finde das netzwelt-forum so wie es ist sehr gut für *Neulinge* welche durch google hierher fanden/finden (wie ich). *Hier werden sie (aufs erste) geholfen* Durch die vielen Links mit denen sie hier überflutet werden (danke princess, Deiddel, shual, alter Esel, ulrich, jobi...ect....und USA-Baxter nicht vergessen | |
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| | # 7660 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Bezüglich der angesprochenen Initiativen bin ich jedoch noch nicht wirklich fündig geworden. Ich meine hier auch keine Petitionen, die sich gegen entspr. Internet-Sperren wehren oder ähnliche allgemeine Sachen. Hier im Forum findet man ja schon etwas "spezialisiertere" Fälle. Also um es mal so kurz wie möglich zu fassen: Private Filesharer oder völlig unschuldige, die regelmäßig wegen Bagatellfällen, überverhältnismäßig abgemahnt werden. Wir haben hier keine youtube oder ebay Fälle, auch nix mit privater Homepage oder sonstiges. Also dieser "Interessenverband" sollte da schon etwas konkreter vorgehen. Es gibt ja z.B. Hunderte bzw. Tausende von Telekom-Kunden dabei, die alle von den Beschlüssen des LG Köln betroffen sind usw... Also etwas entsprechendes habe ich bisher noch nicht gefunden.. aber wenn doch, wäre ich für Infos dankbar! Außerdem bin ich nach wie vor der Ansicht, dass es gegenüber der Öffentlichkeit und den maßgeblichen staatlichen Stellen nicht besonders hilfreich ist, den Kopf in den Sand zu stecken bzw. sich im Schneckenhaus zu verkriechen und zu warten, dass Leute wie Digiprotect hier das Zepter komplett übernehmen. Es muss ja keiner mitmachen, aber entsprechende Wünsche gab es hier in der Vergangenheit desöfteren, und hier sind auch die Infos und das nötige Wissen vorhanden! Eine endgültige Klärung dieser Angelegenheit über das alles verändernde Grundsatzurteil halte ich für ziemlich unwahrscheinlich. Ich wiederhole mich zwar nur ungern, aber Urteile sind immer Einzelfallentscheidungen!! und der nächste Richter sagt wieder was anderes! Die diesen Urteilen zugrunde liegenden Regeln, die für uns alle gelten, werden nunmal in Berlin gemacht! Und wenn man da nix konkretes weiß, kann man auch nix ändern! | |
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