| | # 7281 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Wie das in der Realität aussieht, lesen wir hier bei den Waldorf-Abmahnungen. Einer der Haupfinanziers der Kampagne, eine gewisse C. GmbH aus M. mahnt also nun in großem Stil ab. Erst für Kampagne für 250 000 ausgeben Dann für Abmahnungen für 500 000 einnehmen. Werbung
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 7283 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| DigiProtect - Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH - Die Spitze des Eisberges Abmahnindustrie? Abmahnwahn-Dreipage Aktuell |
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| | # 7285 |
| Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 3
| Hallo betroffenen, ich wollte nur mal kurz nachfragen, ob dieser Abschnitt so korrekt formuliert ist. - nachfolgend DigiProtect Gesellschaft genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der DigiProtect Gesellschaft festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die Tonaufnahme Eisblume Eisblumen (German Top100) der Künstlergruppe Eisblume ohne Einwilligung der DigiProtect Gesellschaft öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. Folgenden Abschnitt: die Tonaufnahme Eisblume Eisblumen (German Top100) der Künstlergruppe Eisblume Habe ich so aus der UE vom Geier übernommen. Sollte ich die (Geman Top 100) trotzdem weglassen? |
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| | # 7286 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Wenn Dir darauf jemand genauso chaotisch antwortet, wie Du fragst, wirst Du anschließend wohl noch mehr verwirrt sein. Ordne zunächst Deine Gedanken und studiere die bereits mundgerecht zur Verfügung gestellten Informationen! Erst dann kann man Dir seriös weiterhelfen... |
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| | # 7287 |
| Registriert seit: 06.06.2009
Beiträge: 15
| Meine Gedankengang zu folgendem Szenario: Man erhält eine Abmahnung von einer Kanzlei, dass man am Tage X das Musikstück Y der Öffentlichkeit zum Download angeboten haben solle. Im Schreiben wird nun das Datum des Verstoßes, die IP-Adresse sowie der Name des Musikstückes hier einmal Y aufgelistet. Wir lassen jetzt mal außen vor, dass erstmals bewiesen werden müsste, dass die abmahnende Partei überhaupt die Verwertungsrechte besitzt und konzentrieren uns lieber darauf, dass die abmahnende Partei doch beweisen muss, dass ich das Musikstück der Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe. Es ist unumstritten, das man eine Datei mit dem Namen Y mit der Dateiendung .mp3 der Öffentlichkeit hat zugänglich gemacht. Wie wollen die denn jetzt beweisen, dass der Inhalt der Datei gleich dem Dateinamen ist das sollte man schon tun, sonst ists bloß eine Vermutung Es wird also gesagt, dass eine umfassende Beweissicherung vorliegt. Wie sieht die aus? Ich bin der Meinung, dass die abmahnende Partei das Musikstück mit dem Namen Y zu 100% von mir und nur von mir (!) herunterladen müsste, um eindeutig klar zu stellen, dass es sich wirklich um das Musikstück handelt, an denen sie die Rechte besitzen. Ich bezweifel, dass sie die Datei wirklich zu 100% heruntergeladen haben und wenn doch zweifel ich weiter, dass Sie die Datei zu 100% nur von mir alleine (kein connect weiterer IPs bzw. Uploader) heruntergeladen haben. Nur so können Sie beweisen, dass der Inhalt des Musikstückes gleich dem Namen auf dem Bildschirm ist. Angenommen die abmahnende Partei sagt, sie hätte das Musikstück zu 100% von mir heruntergeladen und nur von mir sprich es wurden keine weitere Seeder herangezogen um an diese Datei zu kommen Bit für Bit der Datei stammt also von meiner Festplatte. Sagen wir jetzt, man ist kein aktiver Seeder, sondern seeded nur so lange, wie man herunterlädt und dann auch noch mit nur 5 Kb/s. Nehmen wir also Musikstück Y, welches man gerade herunterläd. Die Datei ist ca. 4 MB groß, man downloadet mit ca. 250 Kb/s einige Minuten und kappt danach die Verbindung (die fertig heruntergeladene Datei wandert außerhalb des share Ordners). In den wenigen Minuten, in denen man die Datei mit 250 Kb/s heruntergeladen hat, müsste die abmahnende Partei die Datei ebenfalls von mir und wieder nur von mir (!) kopiert haben. Da man jedoch eingestellt hat, dass man nur mit 5 Kb/s uploaded, so kann die abmahnende Partei niemals das Musikstück von mir heruntergeladen haben. Somit ist die Beweissicherung, dass der Name der Datei gleich deren Inhalt ist nicht erbracht. Was bleibt, ist das die abmahnende Datei nur gesehen hat, dass man eine Datei mit dem Namen, an denen Sie Rechte besitzen (sie besitzen nicht die Rechte am Namen sondern an der Musik dem Inhalt der Datei) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Daraufhin erhält man also eine Abmahnung. Es wäre doch demnach gut zu sagen: Beweist mir, dass Name der Datei mit dem Inhalt (an dem Ihr die Rechte Besitzt) gleich ist. Denn erst dann, hat man eine Urheberrechtsverletzung begangen. Meiner Meinung nach kann die abmahnende Partei dies nicht beweisen, da es ihnen technisch gar nicht möglich war die Datei zu 100% von nur mir zu bekommen. Sie könnten sagen, ich habe dabei mitgeholfen die Datei zu verbreiten, da sie die Datei zu 100% von sagen wir 95 IPs bezogen haben. Ok, aber wer beweist dann, dass meine Datei wirklich den gleichen Inhalt hatte, wie die anderen 94 oder ob meine Datei nicht defekt war (ab der Hälfte z.B.). Natürlich taucht man als Seeder auf aber die Client sortieren falsche Hashes und defekte Bytes aus. Die abmahnende Partei erhält zu 100% das Musikstück, welches von 95 IPs der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Sagen wir einfach 94 der IPs hatten das Musikstück unbeschädigt vorliegen, meine Datei hingegen war beschädigt bzw. besaß anderen Inhalt beweisen können Sie also nicht, dass ich Urheberrechtsgeschütztes Material angeboten habe, da sie wie oben beschrieben nicht beweisen können, dass Dateiname und Dateiinhalt meiner Veröffentlichung identisch ist. Habt ihr euch dies noch nie überlegt, bzw. kennt ihr Verfahren indem dieses zur Sprache kam? |
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| | # 7288 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Frage, hat man Dich auch angeschrieben und abgemahnt? Wenn ja, wo für und wer??? | |
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| | # 7289 | |
| Registriert seit: 06.06.2009
Beiträge: 15
| Zitat:
Habe darum allgemein formuliert, da meine Gedanken jedes soolcher Verfahren betreffen und nicht nur meinen spezieleln fall | |
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| | # 7290 |
| Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 243
| @ 57461488aabf .... Du bist nicht der Erste der versucht so zu argumentiern. Die ganze Hash Wert Diskussion ist noch im vollen Gange. Shual hatte im Waldorf Thread hierzu erst letztens einiges Interessantes geschrieben. Leider scheinen aber einige Richter die Beweisführung der für die RI tätigen IP Firmen, inklusive des üblichenTestdownloades nicht anzuzweifeln! Grüße der Hoogie |
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| | # 7291 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Und was Bitte hast Du in der Angelegenheit (Abmahnung) unternommen. Es gibt ja nur drei Möglichkeiten! 1. nicht reagiert? 2. Originale UE und gezahlt? 3. Mod UE und nicht gezahlt? Oder grübelst Du noch, wie man Dir auf die Schliche gekommen ist??? Lass es uns wissen |
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| | # 7292 | |
| Registriert seit: 06.06.2009
Beiträge: 15
| Zitat:
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| | # 7294 | |
| Registriert seit: 06.06.2009
Beiträge: 15
| Zitat:
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| | # 7295 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Ja, aber wenn ich die abgebe, zahle ich auch nicht, wenigstens nicht ohne Gerichtsverhandlung. Dann gibt es noch die Möglichkeit eines Vergleiches ... Aber letztendlich muss das zum Glück jeder für sich selber Entscheiden. |
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| | # 7296 | |
| Registriert seit: 06.06.2009
Beiträge: 15
| Zitat:
Kein Gericht und nix... | |
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| | # 7297 | |
| Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 8
| Zitat:
wann wird denn gezahlt? Oder wird es solange rausgezögert bis es verjährt? zur Mod. UE: in jedenfall die Mod.UE abschicken egal ob bei berechtigter abmahnung oder unberechtigter abmahnung. richtig? | |
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| | # 7298 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Zitat:
Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. | ||
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| | # 7300 | ||
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
Ob nun die Datei bis zum Ende geladen wurde, ob sie funktionstüchtig ist oder sogar eine Fakedatei ist, soll egal sein, da der Versuch schon strafbar ist. Aber so etwas wird erst vor Gericht entschieden. Wenn du das gerichtlich klären möchtest , wirst du sicher mehrere teure Gutachten und Gerichtsprozeße durchhalten müssen. Du bräuchtest eine große menge Geld und Idealismus. Die hier oft angewendete Methode kostet 4,40. Wenn du das wirklich durchziehst , verleihen wir dir den Anti-abmahnorden in Silber Hash-Funktion in P2P-Netzwerken Genetischer Fingerabdruck oder Etikettenschwindel?! Gucks du Meine Meinung nach keine gute Lösung,schau die Links: Abmahnung : Bezahlen und gut is ? Ich habe meine 5te Abmahnung bekommen Nach bezahlter Abmahnung kamen , weitere , ältere Vergehen Zahlung schützt nicht vor weiteren Forderungen Zitat:
Die mod ue ist ein MUSS. | ||
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