Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 02.06.2009, 20:56   # 7161
Michael F.
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 5
Weiß zufällig jemand,wo man in Erfahrung bringen kann,ob die Telekom die Daten des Anschlussinhabers preisgegeben hat?Email,Telefonnummer oder sonstwas...
ich hatte 2 verschiedene Nummern angerufen und eine Mail über die Seite der Telekom an die Datenschutzabteilung geschickt.Das hat bisher aber nicht gefruchtet.
  Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2009, 20:57   # 7162
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zur Musterklageerwiderung und aktuellem Interview:
Zunächst mal vielen Dank für diese Hilfe (die ich hoffentlich nicht in Anspruch nehmen muss).
Aber eines fällt mir hier immer wieder auf, deshalb mal eine Frage an
@all:
Gehen wir eigentlich davon aus, dass filesharing grundsätzlich was illegales ist?
Sorry, aber das wäre dann nicht meine Meinung!
Die Musikindustrie (oder zumindest ein gewisser Teil davon) hätte es wohl gerne so.
Auf dieser Annahme basierend, kann ich die Klageerwiderung nachvollziehen. Sie stützt sich in erster Linie auf das Anfechten der Anscheinsbeweise des Klageführers und wirkt somit ein wenig wie ein „Herausreden“ nach dem Motto: „Nein, ich wars nicht, kann gar nicht sein, hat jemand illegal was über meinen Anschluss gemacht.... die haben sich bei der Firma oder bei der Telekom vertan....Software kann auch mal nicht in Ordnung sein...etc....“
Auf die grundsätzliche Frage wird hier gar nicht eingegangen, da alle anscheinend glauben, dass wenn jemand am filesharing teilnimmt, er auf jeden Fall Urheberrechte verletzt und somit zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Was ist denn bitte so kriminell daran? Eine Tonaufnahme aus dem Netz herunterladen? Wie das funktioniert, weiß zwischenzeitlich jeder: Ich suche z.B. bei BitTorrent ein Lied, finde 20 Leute, die es anbieten, lade von denen herunter und stelle gleichzeitig, das, was ich runterlade, wiederum diesen 20 Leuten zur Verfügung um den Download zu optimieren. Dabei haben genau die 20 Leute und ich gemeinsam Zugriff auf gewisse Teile eines Datenpakets; was von wem kommt, ist nicht nachvollziehbar, aber klar ist, dass ich nicht alleine die gesamte Datei zur Verfügung stelle. Ich habe sie auch nicht erstellt, geschweige denn irgendwelchen Kopierschutz geknackt oder ähnliches.
Mit öffentlichem Zugänglichmachen hat das in meinen Augen nicht das geringste zu tun!!!
Die Tonaufnahme kann von niemandem über meinen Rechner alleine angehört geschweige denn kopiert werden! Sollte hieraus mit viel Mühe und über 1000 Umwege eine Rechtsverletzung konstruiert werden, bleibt immer noch die Frage offen, wem denn nun hierdurch ein Schaden entstanden ist? Der Betrag dürfte dann wohl nicht mal die Tinte der Unterschrift auf der Abmahnung wert sein!
Sollte die Musikindustrie Einnahmeverlust geltend machen, dürfte sie wohl zur Zeit nicht alleine dastehen, und ob hier ein Zusammenhang mit filesharing existiert, ist wohl mehr als zweifelhaft.
Was wollte der Gesetzgeber denn mit dem UrhG erreichen? Und mit dem UrhWG?
Das geistige Eigentum ist zu schützen, jeder Urheber soll das Recht haben, sein Werk nach seinen Vorstellungen zu verwerten. Bei der kollektiven Verwertung können Verwertungsgesellschaften Interessen übernehmen, diese sind einer gewissen staatlichen Kontrolle unterstellt. Das ist alles völlig okay und gerechtfertigt. ABER:
Nun schießen dubiose Firmen wie Pilze aus dem Boden und erfinden sich mal eben so mittels privater Vereinbarung ein Recht, was sie berechtigt, massenweise unbescholtene Privatpersonen auf völlig aus der Luft gegriffene Beträge abzumahnen??? Jetzt wird mal eben ein neuer Industriezweig der Abmahner geschaffen, die damit mehr Geld einnehmen, als jeder seriöse Musiker mit seiner Aufnahme je erzielen kann? War das auch Wille des Gesetzgebers?
Daran zweifelt offensichtlich hier noch kein Anwalt? Alles legal und gerechtfertigt.
Entschuldigung, ich möchte hier niemandem zu nahe treten, aber hier geht es doch um grundsätzlichere Dinge als das „Herausreden“ aus dem angeblich Vorgeworfenen.
Will vielleicht mal jemand die Richter darauf aufmerksam machen, dass man kein Schwerverbrecher ist, wenn man sich mal eine Musikaufnahme, die ohnehin jeden Tag im Radio rauf und runter läuft, also gar nicht mehr öffentlicher zugänglich gemacht werden kann, aus dem Internet auf seinen privaten Rechner holt?
Und hier noch ein link dazu:
Filesharing, P2P, MP3, Downloads, legale und illegale Kopien
  Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2009, 21:51   # 7163
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Jetzt wird mal eben ein neuer Industriezweig der Abmahner geschaffen, die damit mehr Geld einnehmen, als jeder seriöse Musiker mit seiner Aufnahme je erzielen kann? War das auch Wille des Gesetzgebers?
Bitte erschlagt mich jetzt nicht für diese Antwort:

Ja. Es war der Wille des Gesetzgebers. Dieser macht die Gesetze in erster Linie zur Durchsetzung der Ziele der Grroßindustrie und für befreundete Berufsverbände. Ob nun dabei Leute, mit allenfalls durchschnittlicher Begabung und etwas kriminieller Energie durch die Spezialisierung auf das Abmahnwesen oder durch die Gründung einer Rechteverfolgungsfirma dabei mit kräftig abkassieren, wird billigend in Kauf genommen. Es geht doch um höhere Ziele: Kampf dem Filesharing von urheberrechtlich geschützten Dateien.

Im übrigen teile ich Deine Meinung - wie alle Wähler der Piratenpartei. Nur wird es bei einer Klage vor dem Zivilgericht nicht um das Filesharing per se gehen können, so dass wir leider nur auf die Argumente der Musterklageerwiderung zurückgreifen können.
  Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2009, 22:13   # 7164
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Nur wird es bei einer Klage vor dem Zivilgericht nicht um das Filesharing per se gehen können, so dass wir leider nur auf die Argumente der Musterklageerwiderung zurückgreifen können.
Nö, bei einer Klage vor dem Zivilgericht geht es um das wahnsinns Vergehen, nicht identifizierbare Bruchteile einer Datei fragwürdigen Inhalts, an der eine dubiose Firma irgendwelche selbst erfundenen und nicht verwertbaren Rechte besitzt, einem eingeschränkten Personenkreis auf einem unbekannten Rechner für 1 Sekunde zur Verfügung gestellt zu haben!
Da sind 450,00 € echt ein Schnäppchen
  Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2009, 22:41   # 7165
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
Zitat:
Zitat von Michael F. Beitrag anzeigen
ja wir können beweisen,dass das fax am 19.5.09 geschickt wurde anhand des übertragungsblattes vom faxgerät...
der brief mit der persönlichen unterschrift wurde erst am 20 abgeschickt,so dass der brief nur eine reaktion auf das fax gewesen sein kann.
warum hattest du gefragt ob ich es beweisen kann,das es verschickt wurde@jubi?

Zustellungsarten einer modifizierten Unterlassungserklärung

Zur Fristwahrung kann die modifizierte Unterlassungserklärung
per E-Mail oder per Fax an den Abmahner verschickt.

Danach muss sie, per Einschreiben und Rückschein, mit rechtsverbindlicher
Unterschrift (im Original) versehen sein.


Quelle:
Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Arten der Zustellung einer Abmahnung

Du solltest also deine mod ue per Einschreiben mit Rückschein und mit deiner Unterschrift gesendet haben.
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 00:35   # 7166
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Im übrigen teile ich Deine Meinung - wie alle Wähler der Piratenpartei. Nur wird es bei einer Klage vor dem Zivilgericht nicht um das Filesharing per se gehen können, so dass wir leider nur auf die Argumente der Musterklageerwiderung zurückgreifen können.
Was für Argumente? Die Hälfte davon schlage ich in zwei Minuten kaputt. Der Rest ist unkoordiniert, zum Teil ohne Gebrauchsanleitung -die fehlt- nicht zu gebrauchen. Und schon wieder: "Mehrere Urteile zugunsten der Filesharer bestätigen diese Beobachtung." Wo sind diese gottverdammten Urteile zugunsten von Filesharern und was ist das für eine Sprache? "Zugunsten von Filesharern???" Bekommt der Beklagte seinen Antrag durch und gewinnt hat das Gericht zu Gunsten eines Filesharers geurteilt? Diese ewige Polarisation geht mir total auf den Sack. Hier die bösen MIs und Abzockanwälte und da die bösen RaubkopiererVergewaltiger und Fileshareranwälte?

Ich geh jetzt ins Bad und danach kümmere ich mich wieder um die wichtigen Dinge des Lebens.
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 01:34   # 7167
Mondbär
 
Benutzerbild von Mondbär
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
Hallo !
Mich hat es auch erwischt. Habe den ganzen Tag die Beiräge gelesen und war froh, als ich den Beitrag mit den Zweifeln des Gerichts in Köln gelesen hatte. Da wir noch nicht einmal einen anständigen DSL Anschluss haben (Lite) und ich die Hoffnung habe, dass die IP Zuordnung nun selbst vom Gericht in Köln nicht mehr zweifelsfrei hingenommen wird, kann wohl ohnehin nicht mehr viel passieren. Oder ???
Ich bin ebenfalls ein Korni Opfer mit Scooter (Apres Ski.rar). Zum Zeitpunkt des Logs hatte ich definitiv Dienst und war nicht zu Hause...naja! Habe die modUE erstellt und werde sie Morgen losschicken.
Eine kleine Frage bleibt aber noch offen:
Im Betreff steht Scooter - Jump That Rock und in der kleinen Tabelle auf Seite 2 steht unter Dateiname: Apres Ski.rar!
Soll ich mich in der UE nur auf Das eine Lied beziehen ?
Wäre für eine schnelle Antwort dankbar !
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 02:40   # 7168
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Aus dem gulli-Forum wird ein "Wiederaufflackern" der schönen Tradition des Pornoabmahnens berichtet. Die Kanzlei wäre Urmann + Collegen, Regensburg, der Rechteinhaber ein kalifornischer Pornoableger von "Jules Jordan", namens "Black Ice Limited" und der deutsche Inhaber der ausschließlichen Pornorechte in dezentralen Netzwerken eine mir bislang nicht bekannte Firma namens "Tittiprotect GmbH" mit Sitz in Frankfurt.

Irgendwie gehts kaum lächerlicher.

U + C - Regeln
- Mod UE + nicht Zahlen
- Abheften unter Abmahnkanzlei, die noch 50 000 Nichtzahler vor mir verklagen muß, bevor ich dran bin***, die aber noch nie jemanden verklagt hat.

Aber ich kann ja nicht alles wissen. Vielleicht klagen sie ja in Frankfurt mit Unterstützung der "Tittiprotect GmbH".

PS: *** nach mir sind auch noch vorher 40 000 dran...
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 06:30   # 7169
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Mondbär Beitrag anzeigen
Eine kleine Frage bleibt aber noch offen:
Im Betreff steht Scooter - Jump That Rock und in der kleinen Tabelle auf Seite 2 steht unter Dateiname: Apres Ski.rar! Soll ich mich in der UE nur auf Das eine Lied beziehen ?
In der Regel reicht es aus sich auf das erwähnte Lied zu beziehen.

Man sollte jedoch bedenken, das man als Dauersamplerdownloader auch andere Titel der Nutzungsrechteinhaber geladen haben kann und insofern weitere Abmahnungen durchaus im Bereich des Möglichen liegen. Hier wäre eine Erweiterung der modUe auf sämtliche Werke an denen der NRI besitzt ratsam. "Sämtliche Werke der..." reicht hierbei.

PS: Die "Zweifel" des LG Köln sind in erster Linie belanglos, solange es den feinen Herren der Telekomanwälte nicht gelingt solche Urteile in Serie zu produzieren. Auf die sollte man sich dabei nicht verlassen.
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 08:23   # 7170
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Michael F. Beitrag anzeigen
Weiß zufällig jemand,wo man in Erfahrung bringen kann,ob die Telekom die Daten des Anschlussinhabers preisgegeben hat?Email,Telefonnummer oder sonstwas...
Wenn Du die "Suche" benutzt bekommst Du auf Deine Frage hier im Forum zig Antworten .
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 08:48   # 7171
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
der deutsche Inhaber der ausschließlichen Pornorechte in dezentralen Netzwerken
Und ich dachte immer, das Verbreiten von pornografischen Werken in dezentralen P2P-Netzwerken (Tauschbörsen) sei strafbar. Man hat schließlich keine Kontrolle darüber, wem man diese Werke anbietet, da können schließlich auch Minderjährige darunter sein. Wie kann man da Inhaber von Rechten für genau diese Tätigkeit sein?

Kann man überhaupt ausschließliche Rechte für ein Tun besitzen, welches strafbar ist?
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 09:12   # 7172
USA
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
Zitat:
Zitat von Hadron
Kann man überhaupt ausschließliche Rechte für ein Tun besitzen, welches strafbar ist?
[Spaß] James Bond, zum Beispiel, hat die Lizenz zum Töten! [/Spaß]

Im Ernst: Das ist eine Frage, die wahrscheinlich noch nicht vor Gericht gestellt wurde...

Persönliche Meinung: Diese Rechteinhaber, bzw. diese Anwälte die solche Werke abmahnen müssen unbedingt angezeigt werden!!!

Gruß, Baxter
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 10:09   # 7173
Belfegor
 
Benutzerbild von Belfegor
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
Zitat:
Zitat von Michael F. Beitrag anzeigen
Weiß zufällig jemand,wo man in Erfahrung bringen kann,ob die Telekom die Daten des Anschlussinhabers preisgegeben hat?Email,Telefonnummer oder sonstwas...
ich hatte 2 verschiedene Nummern angerufen und eine Mail über die Seite der Telekom an die Datenschutzabteilung geschickt.Das hat bisher aber nicht gefruchtet.
Wenn du es nicht mehr abwarten kannst geb ich dir nachfolgend schon mal den Wortlaut der Antwort der T-Com:

Sehr geehrter Herr F.,

wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom xx.xx.xxxx. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gem. § 113 Abs. 1 Satz 4 TKG in Bezug auf die Herausgabe Ihrer Bestandsdaten Stillschweigen zu wahren haben.


Leider ist es nach derzeitiger Rechtslage so, dass alle Anderen, nur nicht du selbst Auskünfte zu deinem Benutzerkonto erhältst. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass du die Rechtsverfolgung vereitelst oder gar flüchtest.

MfG
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 11:24   # 7174
Michael F.
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Belfegor Beitrag anzeigen
Wenn du es nicht mehr abwarten kannst geb ich dir nachfolgend schon mal den Wortlaut der Antwort der T-Com:

Sehr geehrter Herr F.,

wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom xx.xx.xxxx. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gem. § 113 Abs. 1 Satz 4 TKG in Bezug auf die Herausgabe Ihrer Bestandsdaten Stillschweigen zu wahren haben.


Leider ist es nach derzeitiger Rechtslage so, dass alle Anderen, nur nicht du selbst Auskünfte zu deinem Benutzerkonto erhältst. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass du die Rechtsverfolgung vereitelst oder gar flüchtest.

MfG
Hmm,das kann ich jetzt widerum nicht zu 100% nachvollziehen...habe in einem anderen Forum von jemandem gelesen,der geschrieben hat er hätte sich erkundigt und die Mitteilung erhalten,dass die Telekom keinerlei Daten weiter gegeben hätte.
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 11:39   # 7175
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Michael F. Beitrag anzeigen
Hmm,das kann ich jetzt widerum nicht zu 100% nachvollziehen...habe in einem anderen Forum von jemandem gelesen,der geschrieben hat er hätte sich erkundigt und die Mitteilung erhalten,dass die Telekom keinerlei Daten weiter gegeben hätte.
Na dann frage ich mich warum 99,9% der Abgemahnten die Telekom als ihren Provieder angeben .
Im übrigen sollten sich da mal die Medien hinterklemmen wie die mit den Daten ihrer Nutzer verfahren.
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 11:40   # 7176
Deiddel
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
Abmahnung Nümann+Lang Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung i.A. der Uptunes GmbH: Tonträger: Dream Dance Vol. 51; Tonaufnahme: Sunshine 2009 (Dance Nation vs Shaun Baker)

Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht), Kanzlei Stauffenbergstr. 18, 74523 Schwäbisch Hall

Abmahnung Christina Aquilera - Keeps gettin´ better

Abmahnung Christina Aquilera Sony Music Waldorf Rechtsanwäte
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 11:58   # 7177
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
Zitat:
Zitat von jubi Beitrag anzeigen
Zur Fristwahrung kann die modifizierte Unterlassungserklärung
per E-Mail oder per Fax an den Abmahner verschickt werden.

Danach muss sie, per Einschreiben und Rückschein, mit rechtsverbindlicher
Unterschrift (im Original) versehen sein.

Du solltest also deine mod ue per Einschreiben mit Rückschein und mit deiner Unterschrift gesendet haben.
Zitat:
Zitat von Michael F. Beitrag anzeigen
ja wir können beweisen,dass das fax am 19.5.09 geschickt wurde anhand des übertragungsblattes vom faxgerät...
warum hattest du gefragt ob ich es beweisen kann,das es verschickt wurde@jubi?
@ Michael F.
Hast du die mod ue per Einschreiben verschickt oder nicht
?
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 12:45   # 7178
korniopfer
 
Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
Kann man überhaupt ausschließliche Rechte für ein Tun besitzen, welches strafbar ist?
Ja, kann man wohl. GGf. spekuliert die Firma ja darauf, dass im Rahmen der Weltwirtschaftskrise die Pornoindustrie als rettende Branche erkannt wird und die Gesetze geändert werden. Ist halt unternehmerisches Risiko Nicht das am Ende jemand denkt, die Rechte wäre nur zum Abmahnen erworben worden.

Interessant dürfte es aber bei der Berechnung eines Schadensersatzanspruches werden. Es kann ja kein Schaden entstanden sein.....
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 13:01   # 7179
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von korniopfer Beitrag anzeigen
Interessant dürfte es aber bei der Berechnung eines Schadensersatzanspruches werden. Es kann ja kein Schaden entstanden sein.....
Danke, mein Reden! Es sollte sowieso mal lieber ein RA die Gültigkeit dieser seltsamen Verträge prüfen, in denen Rechte vergeben werden, die gar nicht legal angewandt werden dürfen bzw. werden, und auch nicht wirtschaftlich verwertbar sind. Aber an den wesentlichen Dingen schaut man unauffällig vorbei.
  Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 13:52   # 7180
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Was für Argumente? Die Hälfte davon schlage ich in zwei Minuten kaputt. Der Rest ist unkoordiniert, zum Teil ohne Gebrauchsanleitung -die fehlt- nicht zu gebrauchen. Und schon wieder: "Mehrere Urteile zugunsten der Filesharer bestätigen diese Beobachtung." Wo sind diese gottverdammten Urteile zugunsten von Filesharern und was ist das für eine Sprache? "Zugunsten von Filesharern???" Bekommt der Beklagte seinen Antrag durch und gewinnt hat das Gericht zu Gunsten eines Filesharers geurteilt? Diese ewige Polarisation geht mir total auf den Sack. Hier die bösen MIs und Abzockanwälte und da die bösen RaubkopiererVergewaltiger und Fileshareranwälte?
Hallo Shual,

Mir ist völlig schleierhaft, worauf sich Dein emotionaler Ausbruch bezieht.

Zitat:
Und schon wieder: Mehrere Urteile zugunsten der Filesharer bestätigen diese Beobachtung." Wo sind diese gottverdammten Urteile zugunsten von Filesharern und was ist das für eine Sprache?
Wer hat das wo gesagt? Ich jedenfalls nicht.

Ich hatte Orchid95 so verstanden, dass er sich eine alternative "interaktive Musterklageerwiderung" wünscht, die nicht von der Unschuld des Beklagten ausgeht ("ich habe das nicht getan"), sondern seine "persönliche" Rechtsauffassung stützt, dass Filesharing an sich nichts Strafbares ist und wenn überhaupt, ein Bagatelldelikt, das in keinem Verhältnis zu den Forderungen der Abmahnung und den Verletzungen des Datenschutz steht.

Mit meiner Antwort wollte ich ihm mitteilen, dass er vor einem Zivilgericht (Vorausetzung: moduE abgegeben, Mahnbescheid widersprochen, es kommt zu einem Verfahren) keine Chance haben wird, wenn er die Tat zugibt und zur Verteidigung anfängt z.B. über eine Novellierung des Urheberechts zu faseln. Diese Dinge werden auf politischer Ebene entschieden und spielen vor einem Zivilgericht keine Rolle (denke ich).

Aus diesem Grunde sagte ich, dass es ihm wohl nichts anderes übrig bleibt, will er diese Klage erfolgreich abwehren, sich auf "Argumente" der interaktiven Mustererklärung zu beziehen, was aber vorrausgesetzt, dass er abstreitet, die Tat begangen zu haben.

Unter "Argumente" habe ich alle Punkte gemeint, die RA Solmecke in der "Interkaktiven Musterklageerwiderung" aufgeführt hat. Da dieses Projekt von Steffen Hentzsch unterstützt wird, RA Wachs diese erweitern möchte, wundert es mich doch sehr, dass Du behauptest, Du könntest innerhalb von "2 Minuten die Hälfte davon kaputtschlagen etc.". Als Deiddel auf dieses Projekt in allen Abmahnthreads mit einer Verlinkung auf Abmahnwahn-Dreipage.de aufmerksam gemacht hat, hast Du jedenfalls keine Kritik an diesem Projekt geäußert oder ich habe diesen Beitrag überlesen.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 17:28 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

Das könnte Dich auch noch interessieren:

Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen.

   
Antwort

Stichworte
aquagen, bakerstreet, bello, eisblume, guru, infinity, josh, kool savas, lindenberg, michael mind, scooter
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/49615-digiprotect-kornmeier-vorgehen.html
Erstellt von Für Typ Datum
Kostenerstattung bei Abmahnung | Breuning & Winkler Rechtsanwälte Dieses Thema Pingback 03.11.2010 09:39
turn piracy into profit Beitrag #14580 Pingback 12.05.2010 09:01
Moses Pelham/Kraftwerk - 3p Foren Dieses Thema Refback 22.09.2008 23:48
Abmahnung wegen Filesharing - Keywelt Board Dieses Thema Refback 22.09.2008 20:22
[eMule-Web] - Einzelnen Beitrag anzeigen - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Dieses Thema Refback 31.08.2008 00:52
Passat Forum :: Thema anzeigen - Brief vom Anwalt wegen illegalem Download (Anwalt Kornmeier) Dieses Thema Refback 29.08.2008 13:38
Logistep und Konsorten - Seite 289 - gulli:board Dieses Thema Refback 25.08.2008 15:10
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland Dieses Thema Refback 20.08.2008 12:51
Furl | Your Favorite Bookmarked URLs, Fast. Furl.it! Dieses Thema Refback 19.08.2008 23:20
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Seite 13 - [eMule-Web] Dieses Thema Refback 16.08.2008 00:36
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland Dieses Thema Refback 12.08.2008 16:15
Abmahnwahn-Dreipage :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland Dieses Thema Refback 09.08.2008 19:11
Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. :: Diskussionthread - Abmahnwahn Dieses Thema Refback 30.07.2008 17:43
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Diskussionen - Nur hier! Dieses Thema Refback 29.07.2008 19:46
Passat Forum :: Thema anzeigen - Brief vom Anwalt wegen illegalem Download (Anwalt Kornmeier) Dieses Thema Refback 28.07.2008 21:01
Forum - Abmahnwiki Dieses Thema Refback 28.07.2008 19:38
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn Dieses Thema Refback 28.07.2008 18:39
Die Polizei macht ja die ganze Zeit so ein Tamtam um raubkopierer und die strafen etc. werden auch normalbürger versucht zu schnappen, die gelegentlich mal was downloaden? | Lycos iQ Dieses Thema Refback 18.07.2008 14:33
Logistep und Konsorten - Seite 271 - gulli:board Dieses Thema Refback 30.04.2008 21:32
Logistep und Konsorten - Seite 262 - gulli:board Dieses Thema Refback 14.04.2008 11:52


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:28 Uhr.