Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 30.05.2009, 13:28   # 7061
Wiener01
 
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Beiträge: 21
DAKESCHÖN!!!!

Jetzt hab auch Ich es verstanden.
Werde weiter hier tafer Lesen, und mich melden sobald es was neues gibt.



Danke an die Profis.
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Alt 30.05.2009, 14:53   # 7062
speedsepp
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 4
Hallo allerseits,

lese hier schon eine Weile als stiller Beobachter mit.

Ich habe eine Frage:

Angenommen:

Ein Abgemahnter hat eine Abmahnung von Herrn RA Kormeier erhalten mit dem Vergleichsangebot von 450 Euro.

Der Abgemahnte reagiert mit einer mod UE und Zahlt NICHT!

Wieder erwartens bleibt aber ein zweiter Brief mit der höheren Forderung aus ......

Würde jetzt ein Mahnbescheid oder gar eine Klage ins Haus flattern, wäre dieser rechtens???

Kann ein Vergleichangebot eingeklagt werden???

bzw. kann ein Betrag eingeklagt werden (z.B. die 800 Euro), wenn der Abgemahnte nie ein Schreiben mit dieser Forderung erhalten hat, sondern nur das erste mit dem Vergleichsangebot!

mfg Speedsepp
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Alt 30.05.2009, 14:57   # 7063
Huschpuscheldi
 
Registriert seit: 14.05.2009
Beiträge: 50
ich glaube dann müsstest du erst mal beweisen das du keinen 2ten Brief erhalten hast, kannst du das?
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Alt 30.05.2009, 15:16   # 7064
speedsepp
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von Huschpuscheldi Beitrag anzeigen
ich glaube dann müsstest du erst mal beweisen das du keinen 2ten Brief erhalten hast, kannst du das?
Ich habe nicht geschrieben, dass jemand behauptet den zweiten Brief nicht bekommen zu haben, sondern ihn nicht bekommen hat!

Demzufolge dürften (sofern ordentlich geführt) Kornmeiers Postausgangsbücher auch keinen Postausgang aufzuweisen haben.

Daher noch einmal das theoretische Konstrukt: Bei den vielen Abmahnungen, ging das absenden der 2. Forderung "unter"!

Nach dem Lotto Prinzip von Kornmeier, wird nun just dieser Abgemahnte mit einem Mahnschreiben beglückt. Sollte es nun zur Klage kommen und Kornmeier nicht nachweisen kann, dass er das Geld was er einklagen will überhaupt nicht gefordert hat, wie viel Gewicht hätte diese Tatsache, bzw. wie groß ist die Hoffnung, dass die Klage abgewiesen wird?

mfg Speedsepp
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Alt 30.05.2009, 15:26   # 7065
3111
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
das 2te schreiben ist doch sowas von egal.

auf die abmahnung wurde mit einer mod-ue geantwortet. ist ja demnach ein nachweis, dass der abgemahnte die abmahnung auch erhalten hatte.

um einen mahnbescheid verschicken zu koennen, bedarf es keine 20zig bettelbriefe.

3111
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Alt 30.05.2009, 15:29   # 7066
Pumba100
 
Registriert seit: 26.05.2009
Beiträge: 7
Hallo zusammen,

bin auch ein Opfer von Korni...habe auch schon 2 Abmahnung hinter mir und warte auf Post Mahnbescheid ,aber habe alles bis jetzt hier durch geforstet aber bin noch nicht darauf gestoßen wie man sich im Ernstfalle verhalten würde vor Gericht(ohne Anwalt)....sprich Aussage

Na ich warte mal vielleicht muß meine Frau dann auch mit den Kindern 1x im Jahr "Happy Birthday" singen vor den Gittern :luvuall::luvuall::luvuall:
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Alt 30.05.2009, 15:33   # 7067
Shual
 
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Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von Huschpuscheldi Beitrag anzeigen
ich glaube dann müsstest du erst mal beweisen das du keinen 2ten Brief erhalten hast, kannst du das?
Dieses Mal anders: Kornmeier müßte den Versand beweisen.

Grundsätzlich dürften nur vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen zu einem sofortigen Mahnbescheid berechtigen. Für die hier vorliegenden Forderungen dürfte der Vezug des Schuldners nach § 268 BGB, Absatz 3 anwendbar sein. Frist abgelaufen + 30 Tage = automatischer Verzug. ["nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung"]. Ein Erinnerungsschreiben ist nach meiner Ansicht da nicht mehr notwendig. Mahnbescheidsantrag geht durch.

Andererseits nicht sehr erheblich, denn Zinsforderungen werden erst nach Zugang des Mahnbescheides möglich. Oder nach direktem Eingang der Klageschrift, ohne Mahnbescheid: "Keinesfalls führte eine einseitige Fristsetzung bereits zum Verzug." [AG Frankfurt]

PS: Gleich mal Memo an meine Sekretärin... Verbesserungsvorschlag vorbereiten. Fehlt da gänzlich und 20€ Zinsen... da ernähre ich 20 afrikanische Kinder einen Monat lang. [Nein, war nurn Spässchen...]

-----Doppelpost zusammengeführt am 30.5.2009 um 14:35:47-----

Zitat:
Zitat von Pumba100 Beitrag anzeigen
wie man sich im Ernstfalle verhalten würde vor Gericht(ohne Anwalt)....sprich Aussage
Man geht nicht ohne Anwalt gegen Kornmeier vor Gericht! Basta!

Ohne Anwalt? Bitte das Geld gleich mitbringen.
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Alt 30.05.2009, 15:39   # 7068
Huschpuscheldi
 
Registriert seit: 14.05.2009
Beiträge: 50
Zitat:
Zitat von Pumba100 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

bin auch ein Opfer von Korni...habe auch schon 2 Abmahnung hinter mir und warte auf Post Mahnbescheid ,aber habe alles bis jetzt hier durch geforstet aber bin noch nicht darauf gestoßen wie man sich im Ernstfalle verhalten würde vor Gericht(ohne Anwalt)....sprich Aussage

Na ich warte mal vielleicht muß meine Frau dann auch mit den Kindern 1x im Jahr "Happy Birthday" singen vor den Gittern :luvuall::luvuall::luvuall:
Wilkommen im club!

Kannst du bitte posten wann du die abmahnungen erhalten hast?
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Alt 30.05.2009, 15:54   # 7069
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
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Zitat:
Zitat von Pumba100 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

habe auch schon 2 Abmahnung hinter mir und warte auf Post Mahnbescheid
Du meintest sicher den 2ten Bettelbrief über 801 €uro ?

Zitat:
Zitat von Pumba100 Beitrag anzeigen
bin noch nicht darauf gestoßen wie man sich im Ernstfalle verhalten würde vor Gericht(ohne Anwalt)....sprich Aussage
Wenn du tatsächlich einen Mahnbescheid erhältst , solltest du diesem widersprechen , wenn du die Forderung für ungerechtfertigt hältst.
Hast du widersprochen , und es kommt zur Kostenklage , brauchst du unbedingt einen spezialisierten Fachanwalt.

Der Mahnbescheid - KLICK MICH SANFT
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Alt 30.05.2009, 16:17   # 7070
Pumba100
 
Registriert seit: 26.05.2009
Beiträge: 7
Also meine Daten:

1.Brief 11.5.2009
14.05 Mod hingeschickt E-Mail und einschreiben
15.05 2 Abmahnung Zahlunjgfrist bis 29.05

so und jetzt warte ich ,aber 1 steht fest Jeld gibbet keins
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Alt 30.05.2009, 16:57   # 7071
Huschpuscheldi
 
Registriert seit: 14.05.2009
Beiträge: 50
Zitat:
Zitat von Pumba100 Beitrag anzeigen
aber 1 steht fest Jeld gibbet keins
Seh ich genauso, meine Taschen sind voll, aber zu
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Alt 30.05.2009, 17:58   # 7072
Deiddel
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen

gulli: LG Köln & P2P-Urheberrechtsverletzungen: Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen

Britischer Abmahner verletzt selbst Urheberrechte

gulli: ACS Law: Britischer Abmahner verletzt selbst Urheberrechte
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Alt 30.05.2009, 18:11   # 7073
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
Danke @Deiddel... hab mir schon so manche suche erspart wenn wir Dich nicht hätten
hmmm...ja was wenn wir Dich nicht hätten....damn ...ja dann würde ich weniger am PC hocken...hätte nicht so viel Tabs und Fenster auf einmal offen (mehr Übersicht) , Kühler würde nicht so oft anspringen, Kiste würde nicht immer lahmer und und und
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Alt 30.05.2009, 18:18   # 7074
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Deiddel Beitrag anzeigen
Danke Deiddel! Interessanter Bericht... war mir auch schon aufgefallen, dass das LG sich da eigentlich konsequent selbst widerspricht....
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Alt 30.05.2009, 18:30   # 7075
speedsepp
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
das 2te schreiben ist doch sowas von egal.

3111
Genau darum gehts mir! Ich glaube eben nicht, dass das zweite Schreiben egal ist, da der Mahnbescheid sich ja auf die Abmahnkosten inkl Schadenersatz etc. bezieht, welches ja nicht eingegangen ist.

Eingegangen ist nur ein erstes Schreiben mit dem Vergleichsangebot, jedoch ohne den wirklichen Betrag inkl. Kostennote usw.

Irgendwie ist meine Frage also immer noch offen? Wäre das vergleichsangebot bereits einklagbar und wenn dem so wäre, wäre dann nur 450 Euro einklagbar oder 800 Euro (welche ja offiziell nie verlangt wurden)????

mfg Speedsepp
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Alt 30.05.2009, 18:36   # 7076
plauzi
 
Benutzerbild von plauzi
 
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Beiträge: 1.454
Zitat:
Zitat von speedsepp Beitrag anzeigen
Irgendwie ist meine Frage also immer noch offen? Wäre das vergleichsangebot bereits einklagbar und wenn dem so wäre, wäre dann nur 450 Euro einklagbar oder 800 Euro (welche ja offiziell nie verlangt wurden)????
Irgendwie fragst du an der Thematik vorbei.
Es gibt kein "einklagbar".
Verklagen kann man Hinz und Kunz, wenn man das möchte. Auch auf utopische Summen.
Nur wenn der Richter da nicht mitspielt, geht der Kläger eben leer aus.
Das Vergleichsangebot von 450 Euro ist nur ein nett gemeintes Angebot, um einen Prozess zu vermeiden. Mehr nicht.

Sollte es zu einem Prozess kommen, klagt Kornmeier natürlich mehr als diese 450 Euro ein. In seiner Klagebegründung wird Kornmeier - wie gehabt - erläutern, wie sich seine Klagesumme zusammensetzt.
Dann ist es - wie gehabt - am Richter, die Entscheidung zu fällen.
__________________
_______________________________________
Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet,
weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken
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Alt 30.05.2009, 19:11   # 7077
SubZer0
Gastposter
 
Hi @all

ich hab heute auch post von K&P bekommen
und zwar ging es un den titel von

Michael Mind - Bakerstreet

frist is bis zum 12.6.

auf der kopie das beschlusses vom LG seht, bei dem urhebergeschützten werk steht ein völlig anderer tietel. das is dann doch eigendlich ein formfehler und und somit ist das ganze dann doch eigendlich nichtig oder irre ich mich da

bin gerade dabei die mod. UE zu verfassen
gibt es da sonst noch was, was ich zu beachten habe ?

schonmal ne fettes im vorraus an alle
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Alt 30.05.2009, 19:29   # 7078
EdmundBlackadder
 
Registriert seit: 19.12.2008
Beiträge: 15
LG Köln :roses4u:
Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen
Wie lange haben wir auf diesen Tag gewartet? Jetzt ist er endlich da!
Jeder nehme sich 15 min. Zeit, lese und verstehe den Link. Niemand braucht ab heute mehr Angst haben oder irgendwas zahlen.
Ausser diejenigen, die
-sich selbst in irgendeiner Weise belastet haben
-nicht den hier vorgeschlagenen Weg gegangen sind
Die Abmahnmafia wird Pfingsten noch feiern können. Bereits am Montag danach werden Sie in Kenntnis des o.g. Urteils bei Angela am Rockzipfel hängen und jammern, dass ihre "Geschäftsidee" sich als nicht "tragfähig" erwiesen hat. Sie es aber leider leider nicht vorhersehen konnten, dass plötzlich aus dem Nichts das Ihnen einst so wohlgesonnene LG Köln auf die andere Seite gewechselt hat, nämlich auf die Seite des Rechtsstaats. Wo immer noch (meistens) die Unschuldsvermutung gilt.
R.I.P. Abmahnmafia. Ihr kommt sicher bald mit einer schönen neuen Geschäftsidee wieder. Bis dann:
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Alt 30.05.2009, 19:34   # 7079
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
Zitat:
Zitat von speedsepp Beitrag anzeigen
Genau darum gehts mir! Ich glaube eben nicht, dass das zweite Schreiben egal ist, da der Mahnbescheid sich ja auf die Abmahnkosten inkl Schadenersatz etc. bezieht, welches ja nicht eingegangen ist.
Eingegangen ist nur ein erstes Schreiben mit dem Vergleichsangebot, jedoch ohne den wirklichen Betrag inkl. Kostennote usw.
Irgendwie ist meine Frage also immer noch offen? Wäre das vergleichsangebot bereits einklagbar und wenn dem so wäre, wäre dann nur 450 Euro einklagbar oder 800 Euro (welche ja offiziell nie verlangt wurden)????
mfg Speedsepp
also entweder steh ich jetzt auf der Leitung oder Du speedsepp.

Du (oder Dein Bekannter) hast eine Strafbewehrte Abmahnung erhalten mit einer Kostenzusammenstellung aus Rechtsanwaltkosten und Schadenersatz (Du nennst es Vergleichsangebot) in Höhe von .. 450,-- PUNKT. Hast eine modUE abgeschickt und dann Däumchen gedreht. Sollte nun eine Höhere Forderung eintrudeln, kann Dich das nicht jucken. ABHEFTEN und weg. Sollte je ein Mahnbescheid kommen, widersprichst du doch eh in vollem Umfang. Sollte wider erwarten ein Vollstreckungsbescheid kommen kannst Du dir immer noch einen Anwalt nehmen. Und dann wird evtl. über die erste Summe 450,-- verhandelt

-----Doppelpost zusammengeführt am 30.5.2009 um 18:42:29-----

Zitat:
Zitat von EdmundBlackadder Beitrag anzeigen
LG Köln
Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen
Wie lange haben wir auf diesen Tag gewartet? Jetzt ist er endlich da!
na fein. So wie ich Dich einschätze wirst Du gleich den Vertrag mit Deinem Provider auf ADSL 36000 umstellen und Deinen Shareclienten Neu aufspielen (den Du bei Deiner 1. Abmahnung vor lauter Schiss sofort gelöscht hast)

hoffentlich glauben nicht einige das ist nun ein FREIBRIEF (sonst kommt bald der nächste 14-Seitenabmahnbrief)
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Alt 30.05.2009, 19:46   # 7080
speedsepp
 
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Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
also entweder steh ich jetzt auf der Leitung oder Du speedsepp.
Abmahnung ist vom Anfang febr 09 , darin Vergleichsangebot von pauschal 450 Euro - Kostenaufstellung ist da ja nich bei!

mod UE ging fristgerecht raus

Danach kam nix mehr.

Scheinbar haben ja alle Nichtzahler einen Zweiten Brief mit 800 Euro bekommen. Dieser kam hier nie.

Daher meine Frage, ob z.B. überhaupt ein Mahnbescheid über 800 Euro einflattern kann, wenn die nie verlangt wurden bzw. auf Erstattung von den 800 geklagt werden kann, da ja wie gesagt von mir nie verlangt wurden, ich nie eine Kostenaufstellung erhalten habe. Laut Plauzi scheint das zu gehen. Mein normales Rechtsverständnis versteht das aber nicht, dass man einen Betrag bei gericht einklagen kann, welchen man nie verlangt hat!

Ich hoffe ich verwirre hier nicht zu viele, jedoch stell ich mir schon die Frage, warum ich diesen zweiten Brief mit Kostenaufstellung nicht erhalten habe und ob dies eventuell, im Ernstfall , ein Joker für mich wäre.

mfg Speedsepp
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Alt 12.02.2012, 06:27 # --
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