| | # 7065 |
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| das 2te schreiben ist doch sowas von egal. auf die abmahnung wurde mit einer mod-ue geantwortet. ist ja demnach ein nachweis, dass der abgemahnte die abmahnung auch erhalten hatte. um einen mahnbescheid verschicken zu koennen, bedarf es keine 20zig bettelbriefe. 3111 |
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| | # 7066 |
| Registriert seit: 26.05.2009
Beiträge: 7
| Hallo zusammen, bin auch ein Opfer von Korni...habe auch schon 2 Abmahnung hinter mir und warte auf Post Mahnbescheid ![]() ![]() Na ich warte mal vielleicht muß meine Frau dann auch mit den Kindern 1x im Jahr "Happy Birthday" singen vor den Gittern :luvuall::luvuall::luvuall: |
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| | # 7067 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Grundsätzlich dürften nur vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen zu einem sofortigen Mahnbescheid berechtigen. Für die hier vorliegenden Forderungen dürfte der Vezug des Schuldners nach § 268 BGB, Absatz 3 anwendbar sein. Frist abgelaufen + 30 Tage = automatischer Verzug. ["nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung"]. Ein Erinnerungsschreiben ist nach meiner Ansicht da nicht mehr notwendig. Mahnbescheidsantrag geht durch. Andererseits nicht sehr erheblich, denn Zinsforderungen werden erst nach Zugang des Mahnbescheides möglich. Oder nach direktem Eingang der Klageschrift, ohne Mahnbescheid: "Keinesfalls führte eine einseitige Fristsetzung bereits zum Verzug." [AG Frankfurt] PS: Gleich mal Memo an meine Sekretärin... Verbesserungsvorschlag vorbereiten. Fehlt da gänzlich und 20 Zinsen... da ernähre ich 20 afrikanische Kinder einen Monat lang. [Nein, war nurn Spässchen...] -----Doppelpost zusammengeführt am 30.5.2009 um 14:35:47----- Zitat:
Ohne Anwalt? Bitte das Geld gleich mitbringen.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | ||
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| | # 7068 | |
| Registriert seit: 14.05.2009
Beiträge: 50
| Zitat:
Kannst du bitte posten wann du die abmahnungen erhalten hast? | |
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| | # 7069 | ||
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
Zitat:
Hast du widersprochen , und es kommt zur Kostenklage , brauchst du unbedingt einen spezialisierten Fachanwalt. Der Mahnbescheid - KLICK MICH SANFT | ||
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| | # 7072 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen gulli: LG Köln & P2P-Urheberrechtsverletzungen: Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen Britischer Abmahner verletzt selbst Urheberrechte gulli: ACS Law: Britischer Abmahner verletzt selbst Urheberrechte |
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| | # 7073 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| Danke @Deiddel... hab mir schon so manche suche erspart wenn wir Dich nicht hätten hmmm...ja was wenn wir Dich nicht hätten....damn ...ja dann würde ich weniger am PC hocken...hätte nicht so viel Tabs und Fenster auf einmal offen (mehr Übersicht) , Kühler würde nicht so oft anspringen, Kiste würde nicht immer lahmer und und und |
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| | # 7074 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
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| | # 7075 |
| Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 4
| Genau darum gehts mir! Ich glaube eben nicht, dass das zweite Schreiben egal ist, da der Mahnbescheid sich ja auf die Abmahnkosten inkl Schadenersatz etc. bezieht, welches ja nicht eingegangen ist. Eingegangen ist nur ein erstes Schreiben mit dem Vergleichsangebot, jedoch ohne den wirklichen Betrag inkl. Kostennote usw. Irgendwie ist meine Frage also immer noch offen? Wäre das vergleichsangebot bereits einklagbar und wenn dem so wäre, wäre dann nur 450 Euro einklagbar oder 800 Euro (welche ja offiziell nie verlangt wurden)???? mfg Speedsepp |
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| | # 7076 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Zitat:
Es gibt kein "einklagbar". Verklagen kann man Hinz und Kunz, wenn man das möchte. Auch auf utopische Summen. Nur wenn der Richter da nicht mitspielt, geht der Kläger eben leer aus. Das Vergleichsangebot von 450 Euro ist nur ein nett gemeintes Angebot, um einen Prozess zu vermeiden. Mehr nicht. Sollte es zu einem Prozess kommen, klagt Kornmeier natürlich mehr als diese 450 Euro ein. In seiner Klagebegründung wird Kornmeier - wie gehabt - erläutern, wie sich seine Klagesumme zusammensetzt. Dann ist es - wie gehabt - am Richter, die Entscheidung zu fällen.
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |
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| | # 7077 |
| Gastposter | Hi @all ich hab heute auch post von K&P bekommen und zwar ging es un den titel von Michael Mind - Bakerstreet frist is bis zum 12.6. auf der kopie das beschlusses vom LG seht, bei dem urhebergeschützten werk steht ein völlig anderer tietel. das is dann doch eigendlich ein formfehler und und somit ist das ganze dann doch eigendlich nichtig oder irre ich mich da bin gerade dabei die mod. UE zu verfassen gibt es da sonst noch was, was ich zu beachten habe ? schonmal ne fettes im vorraus an alle |
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| | # 7078 |
| Registriert seit: 19.12.2008
Beiträge: 15
| LG Köln :roses4u: Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen Wie lange haben wir auf diesen Tag gewartet? Jetzt ist er endlich da! Jeder nehme sich 15 min. Zeit, lese und verstehe den Link. Niemand braucht ab heute mehr Angst haben oder irgendwas zahlen. Ausser diejenigen, die -sich selbst in irgendeiner Weise belastet haben -nicht den hier vorgeschlagenen Weg gegangen sind Die Abmahnmafia wird Pfingsten noch feiern können. Bereits am Montag danach werden Sie in Kenntnis des o.g. Urteils bei Angela am Rockzipfel hängen und jammern, dass ihre "Geschäftsidee" sich als nicht "tragfähig" erwiesen hat. Sie es aber leider leider nicht vorhersehen konnten, dass plötzlich aus dem Nichts das Ihnen einst so wohlgesonnene LG Köln auf die andere Seite gewechselt hat, nämlich auf die Seite des Rechtsstaats. Wo immer noch (meistens) die Unschuldsvermutung gilt. R.I.P. Abmahnmafia. Ihr kommt sicher bald mit einer schönen neuen Geschäftsidee wieder. Bis dann: |
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| | # 7079 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| Zitat:
Du (oder Dein Bekannter) -----Doppelpost zusammengeführt am 30.5.2009 um 18:42:29----- Zitat:
hoffentlich glauben nicht einige das ist nun ein FREIBRIEF (sonst kommt bald der nächste 14-Seitenabmahnbrief) | ||
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| | # 7080 |
| Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 4
| Abmahnung ist vom Anfang febr 09 , darin Vergleichsangebot von pauschal 450 Euro - Kostenaufstellung ist da ja nich bei! mod UE ging fristgerecht raus Danach kam nix mehr. Scheinbar haben ja alle Nichtzahler einen Zweiten Brief mit 800 Euro bekommen. Dieser kam hier nie. Daher meine Frage, ob z.B. überhaupt ein Mahnbescheid über 800 Euro einflattern kann, wenn die nie verlangt wurden bzw. auf Erstattung von den 800 geklagt werden kann, da ja wie gesagt von mir nie verlangt wurden, ich nie eine Kostenaufstellung erhalten habe. Laut Plauzi scheint das zu gehen. Mein normales Rechtsverständnis versteht das aber nicht, dass man einen Betrag bei gericht einklagen kann, welchen man nie verlangt hat! Ich hoffe ich verwirre hier nicht zu viele, jedoch stell ich mir schon die Frage, warum ich diesen zweiten Brief mit Kostenaufstellung nicht erhalten habe und ob dies eventuell, im Ernstfall , ein Joker für mich wäre. mfg Speedsepp |
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