| | # 6983 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
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| | # 6984 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
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| | # 6985 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| Kulturstaatsminister macht sich für Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen stark heise online - 27.05.09 - Kulturstaatsminister macht sich für Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen stark Tomas D: “Klaut Euch meine Musik aus dem Netz. und gebt das Geld für etwas sinnvolles aus.” http://www.dr-wachs.de/blog/2009/05/...innvolles-aus/ Im Gespräch: Brigitte Zypries Neue Technologien bringen völlig neue Gefahren http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE6...~Scontent.html |
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| | # 6986 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
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Da will sich ein Kulturstaatsminister profilieren und sorgt sich um seinen Listenplatz. Bla, bla, bla tatütata, nix als heiße Luft aus der hinteren Reihe... | |
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| | # 6987 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| Zitat:
"Nachtrag" EUROPAWAHL steht an..... | |
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| | # 6988 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| Urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch bei P2P-Download eines PC-Spiels Urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch bei P2P-Download eines PC-Spiels Landgericht Hamburg Urteil v. 11.03.2009 - Az.: 308 O 75/09 Kostenansatz für urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch Kostenansatz für urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main Beschluss v. 15.04.2009 - Az.: 11 W 27/09 |
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| | # 6990 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| @watt_ihr_volt SORRY natürlich NICHT Akteneinsicht präzisiert. Erst ab ………………………………………………………………………………………………………. 5 Alben oder 5 Filmwerken oder 50 einzelnen Musiktiteln Mittwoch, den 27.05.2009 Kategorie: Recht (StPO § 406e, UrhG § 101) LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009 (9 Qs 99/09) Bei Urheberrechtsverletzungen durch sogenannte Filesharing im Internet (Musiktauschbörsen im Internet) ist dem verletzten Rechteinhaber Akteneinsicht gemäß § 406e StPO jedenfalls zu versagen, wenn es sich um eine bagatellartige Rechtsverletzung handelt. Von einer solchen Bagatelle kann jedoch nicht mehr ausgegangen werden, sofern fünf Filmwerke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden. Entsprechendes gilt für das Bereithalten von fünf Musikalben oder beim Anbieten von 50 einzelnen Musikstücken eines oder mehrerer Interpreten (Fortführung von LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008 – 9 Qs 490/08 und von LG Darmstadt, Beschluss vom 12.12.2008 – 9 Qs 573/08 u.a.) “Wie die Kammer bereits entschieden hat, wird von einer solchen Bagatelle dann auszugehen sein, wenn über die inkriminierte IP-Adresse lediglich ein einziges Musikstück oder ein einziges Filmwerk nachweislich zum Herunterladen angeboten wurde (LG Darmstadt, Beschl. v. 12.12.2008 – 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 für einzelne Musikstücke; Beschl. v. 17.04.2009 – 9 Qs 98/09 für einzelne Filmwerke). Obwohl die im Internet begangenen Urheberrechtsverstöße in ihrer Häufung zu erheblichen Umsatzeinbußen der Musik- und Filmwirtschaft führen, ist zur Beurteilung der Frage, ob eine Bagatelltat vorliegt, keine betriebs- oder volkswirtschaftliche Perspektive einzunehmen. Maßgeblich ist die individuelle Verfehlung im konkreten Einzelfall, der jeweils für sich genommen zu bewerten ist, da die Rechtsverletzungen anderer Nutzer dem jeweiligen Beschuldigten nicht zugerechnet werden können.“ http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/BEFFB5CBE782F67FC12575B9003DF1F0/$file/09qs09909.pdf Besser! |
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| | # 6991 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| ![]() Filesharing am Arbeitsplatz ? Haftet der Arbeitgeber bei Abmahnungen? | anwalt.de-Rechtstipp, Rechtsanwalt, Rechtsberatung Das Three-Strikes-Modell steht in den Startlöchern und polarisiert europaweit. laut.de | Three Strikes Out: 1.000 gesperrte User täglich? (News) |
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| | # 6992 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Zitat:
Es kann natürlich nur das freigeschaltet werden, was auch angemeldet wird. Jeder von einem Termin Betroffene kann sich selbst eintragen. Warum sie es nicht machen, hat einen (der mir bislang mitgeteilt wurde) Grund: Der verteidigende Anwalt möchte es nicht. Das bedeutet aber dennoch nicht, dass ich die Betroffenen nicht kenne (natürlich nicht persönlich). Derzeit reden wir von einem (in Foren registrierten) Nutzer pro Monat. Dabei ist egal wofür man ursprünglich die Abmahnung bekam. Man kann also nicht sagen, dass es nur die z.Bsp. Scooter-Leute trifft. Ich will hier auch nicht eine offizielle Entwarnung geben (denn man könnte ja glauben, die übrige Gruppe sein nun ausgeschlossen), aber es hat bislang nur Leute getroffen, die ihre Abmahnung nach 11/2008 erhielten. Unabhängig davon folgt nach einer Verhandlung die übliche Berichterstattung über den Ausgang der Verhandlung. Klar! | |
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| | # 6993 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Und werden die alle vom gleichen Anwalt vertreten?? DAnke für die INFO!! | |
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| | # 6994 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Kornmeier ./. The People Vielleicht haben die Beklagten andere Sorgen? Zitat:
Warum die anderen, die ich nicht kenne, die Funktion seit Monaten ignorieren und wir seit Monaten nur durch Kornmeiers "Urteilshorrorkabinett" versorgt werden entzieht sich meiner Kenntniss.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | ||
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| | # 6995 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 16
| Zitat:
Fragt sich nur, warum sich nicht mehr Gerichte dieser Meinung anschließen. Auch wenn der ursprüngliche Fall hier etwas anders gelagert war, als die meisten heute von Korni Abgemahnten, da die Akteneinsicht in die Ermittlungen der StA und nicht der Auskunftsanspruch verlangt wurde. Wobei in der Urteilsbegründung des LG Darmstadt auch auf den Auskunftsanspruch verwiesen wird. Scheinen in Darmstadt ja etwas mehr Realitätssinn zu haben ... Best wishes Zed -----Doppelpost zusammengeführt am 27.5.2009 um 22:38:08----- Zitat:
Ist dies mit dem Auskunftsanspruch ab 09/2008 begründet? Mit einem schnelleren Vorgehen des Abmahn RA? Oder einfach mit schierer Masse zu begründen? Best wishes Zed | ||
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| | # 6996 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Zitat:
(A) Die Antwort steckt im obigen Satz drinn: "Ich will hier auch nicht eine offizielle Entwarnung geben..." Lesen und überlegen! (B) Begründet eher nicht, aber irgendwann musste es ja mal losgehen, wenn man als Abmahner nicht völlig unglaubwürdig dastehen will. (C) Wesentlich schneller als früher auch nicht. Die Zeit zwischen Log und Abmahnung (nur Korni seit 11/2008 ) beträgt 96 Tage im Durchschnitt (Min. 32 Tage / Max. 193 Tage); Zum Vergleich (über den Gesamtzeitraum von Korni) 100 Tage im Durchschnitt. (D) Das monatliche Abmahnvolumen stieg zwar um ca. 100 - 200% gegenüber den Monaten vor 11/2008 (unter dieser "Last" scheint der Versand der Zweitschreiben zu leiden), aber die, die einen Prozess angelastet bekamen, hatten dieses Zweitschreiben bislang alle relativ zeitnah bekommen. Wie bereits @Shual oben bemerkte, es ist keine Systematik feststellbar. Für mich hat es den Anschein, als ob man die Blätter des Ordners der Nichtzahler durch Daumen und Zeigefinger flutschen lässt und irgendeiner sagt STOPP. | |
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| | # 6997 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Halt uns bitte auf dem laufenden, würde mich schon sehr interessieren, was die dir antworten! -----Doppelpost zusammengeführt am 28.5.2009 um 13:09:57----- Zitat:
Ihre Umsätze tätigen sie mit dem Abmahnen! Dafür zahlen sie übrigens keine Umsatzsteuer! TESTEN VON DATEIEN, was soll denn das sein?? Da kann die Staatsanwaltschaft ja dann mal recherchieren, wo die Umsätze herkommen.... | ||
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| | # 6998 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| Zitat:
Digibrot hat ein Gewerbe angemeldet, sie dürfen also die Dateien an denen sie Rechte haben auch im "Gewerblichen Ausmaß" im Netzwerk verbreiten, testen oder was auch immer. Erlöse aus Abmahnungen sind eben ein netter Nebeneffekt. Sie dürfen sie sogar an jede Hausecke tackern (wenn der Eigentümer nichts dagegen hat) und jeder kann sie sich mitnehmen. Nur vervielfältigen und weiter verteilen darf derjenige das nicht. Wenn Sie bei ihrer Tätigkeit (dem "Testen, Auswerten") Rechte anderer verletzen, so ist es Aufgabe der *anderen* sich aufzuplustern. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Und die zitierte Staatsanwaltschaft schert sich einen feuchten Kehricht darum was ins Zivilrecht geht. Ein Restaurant oder Hoteltester testet eben Restaurants oder Hotels, auch gegen Bezahlung. Was die Umsätze und somit GuV oder Bilanz angeht ist sie da auch nicht zuständig, eher die Finanzbehörde. (geb der doch mal einen kleinen Tipp "....die Fa. Digi mahnt tsde. ab. Pro Abmahnung fallen da mal locker... ca....na...eben keine Ahnung...ab...die begehen doch sicher Steuerhinterziehung) | |
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| | # 6999 |
| Registriert seit: 25.05.2009
Beiträge: 7
| Schließlich steht im jeden Urteil " Im Namen des Volkes ". Ich habe mich nach dieser Abmahnung entschlossen etwas zu unternehmen. Ebenfalls schreibe ich die Richter an die das Urteil gesprochen haben. Hab ja demnächst einige Tage Urlaub und werd mich mit einem befreundeten Anwalt besprechen, wie man das am Besten verfasst. Nichts tun kann jeder. Hier mal ein Urteil was ich heute gefunden habe vielleicht hat jemand den Link gepostet W&B Anwälte LG Stade zu rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen Einige Richter wundern sich doch wirklich, warum Ihre Gerichte überlaufen sind. Mir kann ja keiner erzählen das die DigiProtect mit den Onlinerechten Geld verdient? |
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