Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 27.05.2009, 19:04   # 6981
wadi1982
 
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Hm. Dann würde ich aktuell mal tippen das ich zumindest bessere Chancen hab wie beim Lotto .

Und wenn es zur Klage kommen sollte so würden mich echt mal die Beweise interessieren die da angeführt werden.
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__________________
Gruß Wadi
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Alt 27.05.2009, 19:17   # 6982
mO_on
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Falsch. Momentan erwischts von hier einen im Monat.

Da kannst Du Dir Deine Chancen ausrechnen.
Shual dann aber mal die Frage sind die die es erwischt nicht eher die leichten Opfer die im Vorfeld falsch gehandelt haben??

Sei es durch die abgabe der Orig. UE und dann nicht zahlen oder gar nicht antworten etc. ?? Oder sprichst du wirklich von 1nem der nach der Empfehlungen .. sprich mod UE wegschicken und dann ignore ... gehandelt hat. ???

gruß mn
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Alt 27.05.2009, 19:19   # 6983
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Falsch. Momentan erwischts von hier einen im Monat.

Da kannst Du Dir Deine Chancen ausrechnen.
Warum steht dann nix im Kalender ??Abmahnwahn-Dreipage Gerichtstermin
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Alt 27.05.2009, 19:46   # 6984
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Warum steht dann nix im Kalender ??Abmahnwahn-Dreipage Gerichtstermin
Ich nehme mal an, dass der Kalender für Statisken von @Princess benötigt wird und sie darüber entscheidet was *sichtbar* ist ....was nicht...(Stichwort "schwebende Verfahren" was ich aber nicht glaube) oder es hat sich eben noch niemand eingetragen, einzutragen getraut ...*schulterzuck*
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Alt 27.05.2009, 19:48   # 6985
Deiddel
 
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Kulturstaatsminister macht sich für Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen stark

heise online - 27.05.09 - Kulturstaatsminister macht sich für Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen stark

Tomas D: “Klaut Euch meine Musik aus dem Netz. und gebt das Geld für etwas sinnvolles aus.”

http://www.dr-wachs.de/blog/2009/05/...innvolles-aus/

Im Gespräch: Brigitte Zypries
Neue Technologien bringen völlig neue Gefahren

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE6...~Scontent.html
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Alt 27.05.2009, 19:58   # 6986
ulrich
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Zitat:
Zitat von Deiddel Beitrag anzeigen
Kulturstaatsminister macht sich für Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen stark
Man sollte das unter dem Aspekt "es ist demnächst Wahlkampf" sehen.
Da will sich ein Kulturstaatsminister profilieren und sorgt sich um seinen Listenplatz.
Bla, bla, bla tatütata, nix als heiße Luft aus der hinteren Reihe...
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Alt 27.05.2009, 20:07   # 6987
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Deiddel Beitrag anzeigen
Kulturstaatsminister macht sich für Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen stark

heise online - 27.05.09 - Kulturstaatsminister macht sich für Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen stark
verdammt...na gehts noch? wir bezahlen für Drucker, Datenträger, Fernseher, Computer, Laufwerke, Radio, Kopierpapier, Klopapier und was weiß ich noch (oder nicht) URHEBERRECHTSABGABEN. Die öffentlich rechtlichen verlangen für PC Abgaben, weil man ihre Sendungen ja auch über Internet empfangen kann u.s.w. ....Sollen doch alle die, die Angst haben ihr Gesülze, egal ob Massenmedien oder Solisten, unberechtigt weiter verbreitet wird, ihren Schrott und Schwachsinn mit irgendeinem DRM-Schutz versehen. ....ICH ALS BÜRGER HABE DAS RECHT AUF INFORMATIONSFREIHEIT...

"Nachtrag" EUROPAWAHL steht an.....
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Alt 27.05.2009, 20:24   # 6988
Deiddel
 
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Urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch bei P2P-Download eines PC-Spiels

Urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch bei P2P-Download eines PC-Spiels Landgericht Hamburg Urteil v. 11.03.2009 - Az.: 308 O 75/09

Kostenansatz für urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch

Kostenansatz für urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main Beschluss v. 15.04.2009 - Az.: 11 W 27/09
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Alt 27.05.2009, 21:07   # 6989
watt_ihr_volt
 
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@ Deiddel !!!...willst du mir das bevorstehende Wochenende vermießen?
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Alt 27.05.2009, 21:11   # 6990
Deiddel
 
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@watt_ihr_volt

SORRY natürlich NICHT

Akteneinsicht präzisiert. Erst ab

……………………………………………………………………………………………………….

5 Alben oder

5 Filmwerken oder

50 einzelnen Musiktiteln



Mittwoch, den 27.05.2009

Kategorie: Recht (StPO § 406e, UrhG § 101)



LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009 (9 Qs 99/09)

Bei Urheberrechtsverletzungen durch sogenannte Filesharing im Internet (Musiktauschbörsen im Internet) ist dem verletzten Rechteinhaber Akteneinsicht gemäß § 406e StPO jedenfalls zu versagen, wenn es sich um eine bagatellartige Rechtsverletzung handelt. Von einer solchen Bagatelle kann jedoch nicht mehr ausgegangen werden, sofern fünf Filmwerke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden. Entsprechendes gilt für das Bereithalten von fünf Musikalben oder beim Anbieten von 50 einzelnen Musikstücken eines oder mehrerer Interpreten (Fortführung von LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008 – 9 Qs 490/08 und von LG Darmstadt, Beschluss vom 12.12.2008 – 9 Qs 573/08 u.a.)



“Wie die Kammer bereits entschieden hat, wird von einer solchen Bagatelle dann auszugehen sein, wenn über die inkriminierte IP-Adresse lediglich ein einziges Musikstück oder ein einziges Filmwerk nachweislich zum Herunterladen angeboten wurde (LG Darmstadt, Beschl. v. 12.12.2008 – 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 für einzelne Musikstücke; Beschl. v. 17.04.2009 – 9 Qs 98/09 für einzelne Filmwerke). Obwohl die im Internet begangenen Urheberrechtsverstöße in ihrer Häufung zu erheblichen Umsatzeinbußen der Musik- und Filmwirtschaft führen, ist zur Beurteilung der Frage, ob eine Bagatelltat vorliegt, keine betriebs- oder volkswirtschaftliche Perspektive einzunehmen. Maßgeblich ist die individuelle Verfehlung im konkreten Einzelfall, der jeweils für sich genommen zu bewerten ist, da die Rechtsverletzungen anderer Nutzer dem jeweiligen Beschuldigten nicht zugerechnet werden können.“

http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/BEFFB5CBE782F67FC12575B9003DF1F0/$file/09qs09909.pdf




Besser!
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Alt 27.05.2009, 22:11   # 6992
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Ich nehme mal an, dass der Kalender für Statisken von @Princess benötigt wird und sie darüber entscheidet was *sichtbar* ist ....was nicht...(Stichwort "schwebende Verfahren" was ich aber nicht glaube) oder es hat sich eben noch niemand eingetragen, einzutragen getraut ...*schulterzuck*
Um das Rätsel zu lüften.
Es kann natürlich nur das freigeschaltet werden, was auch angemeldet wird. Jeder von einem Termin Betroffene kann sich selbst eintragen.

Warum sie es nicht machen, hat einen (der mir bislang mitgeteilt wurde) Grund:
Der verteidigende Anwalt möchte es nicht.

Das bedeutet aber dennoch nicht, dass ich die Betroffenen nicht kenne (natürlich nicht persönlich).

Derzeit reden wir von einem (in Foren registrierten) Nutzer pro Monat. Dabei ist egal wofür man ursprünglich die Abmahnung bekam. Man kann also nicht sagen, dass es nur die z.Bsp. Scooter-Leute trifft. Ich will hier auch nicht eine offizielle Entwarnung geben (denn man könnte ja glauben, die übrige Gruppe sein nun ausgeschlossen), aber es hat bislang nur Leute getroffen, die ihre Abmahnung nach 11/2008 erhielten.

Unabhängig davon folgt nach einer Verhandlung die übliche Berichterstattung über den Ausgang der Verhandlung. Klar!
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Alt 27.05.2009, 22:31   # 6993
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Um das Rätsel zu lüften.
Es kann natürlich nur das freigeschaltet werden, was auch angemeldet wird. Jeder von einem Termin Betroffene kann sich selbst eintragen.

Warum sie es nicht machen, hat einen (der mir bislang mitgeteilt wurde) Grund:
Der verteidigende Anwalt möchte es nicht.

Das bedeutet aber dennoch nicht, dass ich die Betroffenen nicht kenne (natürlich nicht persönlich).

Derzeit reden wir von einem (in Foren registrierten) Nutzer pro Monat. Dabei ist egal wofür man ursprünglich die Abmahnung bekam. Man kann also nicht sagen, dass es nur die z.Bsp. Scooter-Leute trifft. Ich will hier auch nicht eine offizielle Entwarnung geben (denn man könnte ja glauben, die übrige Gruppe sein nun ausgeschlossen), aber es hat bislang nur Leute getroffen, die ihre Abmahnung nach 11/2008 erhielten.

Unabhängig davon folgt nach einer Verhandlung die übliche Berichterstattung über den Ausgang der Verhandlung. Klar!
HAb ich jetzt was nicht mitgekriegt? Wo wird berichtet??
Und werden die alle vom gleichen Anwalt vertreten??
DAnke für die INFO!!
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Alt 27.05.2009, 23:14   # 6994
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von mO_on Beitrag anzeigen
Shual dann aber mal die Frage sind die die es erwischt nicht eher die leichten Opfer die im Vorfeld falsch gehandelt haben??
Nein. Über die Auswahlkriterien existieren keinerlei Anhaltspunkte. Falls es welche überhaupt gibt. Es trifft auch ganz normale "modUE + Zahlen und Schweigen"-Fälle. Intelligente und Dumme, reiche und arme, Hausfrauen und Businesswoman, Techniker und Studenten, Alleinlebende und Großfamilien.

Kornmeier ./. The People

Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Warum steht dann nix im Kalender??
Vielleicht haben die Beklagten andere Sorgen?
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Warum sie es nicht machen, hat einen (der mir bislang mitgeteilt wurde) Grund:
Der verteidigende Anwalt möchte es nicht.
Die verteidigenden Anwälte [wir sind ja hier kein Einbahnstraßen-Vergleichsklo] von mir bekannten Beklagten werden rechtzeitig vorher befragt. Da ist noch zwei Wochen oder länger hin.

Warum die anderen, die ich nicht kenne, die Funktion seit Monaten ignorieren und wir seit Monaten nur durch Kornmeiers "Urteilshorrorkabinett" versorgt werden entzieht sich meiner Kenntniss.
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Alt 27.05.2009, 23:28   # 6995
zed
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von Deiddel Beitrag anzeigen
Akteneinsicht präzisiert. Erst ab

……………………………………………………………………………………………………….

5 Alben oder
5 Filmwerken oder
50 einzelnen Musiktiteln
...
LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009 (9 Qs 99/09)
...
http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/BEFFB5CBE782F67FC12575B9003DF1F0/$file/09qs09909.pdf


Besser!
Sehr viel besser!

Fragt sich nur, warum sich nicht mehr Gerichte dieser Meinung anschließen.
Auch wenn der ursprüngliche Fall hier etwas anders gelagert war, als die meisten heute von Korni Abgemahnten, da die Akteneinsicht in die Ermittlungen der StA und nicht der Auskunftsanspruch verlangt wurde.
Wobei in der Urteilsbegründung des LG Darmstadt auch auf den Auskunftsanspruch verwiesen wird.

Scheinen in Darmstadt ja etwas mehr Realitätssinn zu haben ...


Best wishes

Zed

-----Doppelpost zusammengeführt am 27.5.2009 um 22:38:08-----

Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Derzeit reden wir von einem (in Foren registrierten) Nutzer pro Monat. Dabei ist egal wofür man ursprünglich die Abmahnung bekam. Man kann also nicht sagen, dass es nur die z.Bsp. Scooter-Leute trifft. Ich will hier auch nicht eine offizielle Entwarnung geben (denn man könnte ja glauben, die übrige Gruppe sein nun ausgeschlossen), aber es hat bislang nur Leute getroffen, die ihre Abmahnung nach 11/2008 erhielten.
Welchen konkreten Zusammenhang gibt es hier bezüglich nach 11/2008?
Ist dies mit dem Auskunftsanspruch ab 09/2008 begründet?
Mit einem schnelleren Vorgehen des Abmahn RA?
Oder einfach mit schierer Masse zu begründen?


Best wishes

Zed
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Alt 28.05.2009, 01:37   # 6996
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
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Zitat:
Zitat von zed Beitrag anzeigen
(A) Welchen konkreten Zusammenhang gibt es hier bezüglich nach 11/2008?
(B) Ist dies mit dem Auskunftsanspruch ab 09/2008 begründet?
(C) Mit einem schnelleren Vorgehen des Abmahn RA?
(D) Oder einfach mit schierer Masse zu begründen?
(Fragen im Zitat wurden durch Aufzählbuchstaben ergänzt)

(A) Die Antwort steckt im obigen Satz drinn: "Ich will hier auch nicht eine offizielle Entwarnung geben..." Lesen und überlegen!

(B) Begründet eher nicht, aber irgendwann musste es ja mal losgehen, wenn man als Abmahner nicht völlig unglaubwürdig dastehen will.

(C) Wesentlich schneller als früher auch nicht. Die Zeit zwischen Log und Abmahnung (nur Korni seit 11/2008 ) beträgt 96 Tage im Durchschnitt (Min. 32 Tage / Max. 193 Tage); Zum Vergleich (über den Gesamtzeitraum von Korni) 100 Tage im Durchschnitt.

(D) Das monatliche Abmahnvolumen stieg zwar um ca. 100 - 200% gegenüber den Monaten vor 11/2008 (unter dieser "Last" scheint der Versand der Zweitschreiben zu leiden), aber die, die einen Prozess angelastet bekamen, hatten dieses Zweitschreiben bislang alle relativ zeitnah bekommen.

Wie bereits @Shual oben bemerkte, es ist keine Systematik feststellbar. Für mich hat es den Anschein, als ob man die Blätter des Ordners der Nichtzahler durch Daumen und Zeigefinger flutschen lässt und irgendeiner sagt STOPP.
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Alt 28.05.2009, 14:05   # 6997
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Held Beitrag anzeigen
Geht doch gar nicht daurm das ich Zivilrechtlich ansprüche stelle sondern.

- nutzen Sie Container um gewerbliches Filesharing zu begründen
- da Sie selber Container hoch bzw runterladen, das auch noch zugeben bestätigen Sie gewerbliches Filesharing
- zu guter letzt verdienen Sie damit Geld und nicht gerade wenig.

Ich brauch gar nichts beweisen, da Sie es selber zugeben mit dem Testdownload.

Was die Staatsanwaltschaft daraus macht ist mir doch egal. Wenn solche Abmahner Gerichte Staatsanwälte mit irgendwelchen Behauptungen beschäftigen können, kann das jeder von uns auch der so ein Ding erhalten hat.
Finde deine Idee gar nicht so schlecht. Ich überlege auch, in irgendeiner Richtung mal ein paar nette Briefchen zu schreiben und den Gerichten zumindest mal einen anderen Standpunkt mitzuteilen. Die Gesetzgebung gibt hier vielleicht keine klaren Regeln vor und bietet Firmen wie Digiprotect mit ihren "schlauen" Anwälten leider zu viele Schlupflöcher, aber zumindest aus moralischer Sicht ist dieses Vorgehen schon sehr verwerflich. Warum soll man darauf nicht mal aufmerksam machen, und ein Vorgehen von Amts wegen ist ja immerhin auch möglich!
Halt uns bitte auf dem laufenden, würde mich schon sehr interessieren, was die dir antworten!

-----Doppelpost zusammengeführt am 28.5.2009 um 13:09:57-----

Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Du scheinst das "gewerblich" wie Du und viele andere es sehen, mit "gewerblichen Ausmaß" wie es im UrhG §101 steht zu verwechseln. Das erste hat nichts mit dem anderen zu tun

und Digibrot ist doch ein angemeldetes Gewerbe. Solange sie ihre Steuern für das zahlen womit sie ihre Umsätze tätigen ("testen von Dateien an denen sie die rechte haben) kann keiner etwas dagegen haben. Wenn Rechte anderer betroffen sind, müssen sich diese andere eben wehren. (macht meines wissens nach aber keiner)
Das gewerbliche Ausmaß ist ja wohl ohne Zweifel gegeben, da sie auf sämtliche Container und Alben, die sie abmahnen, ja wohl zwangsläufig auch zugreifen bzw. zugegriffen haben, dürften wohl einige zusammekommen.
Ihre Umsätze tätigen sie mit dem Abmahnen! Dafür zahlen sie übrigens keine Umsatzsteuer! TESTEN VON DATEIEN, was soll denn das sein?? Da kann die Staatsanwaltschaft ja dann mal recherchieren, wo die Umsätze herkommen....
  Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2009, 14:42   # 6998
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Das gewerbliche Ausmaß ist ja wohl ohne Zweifel gegeben, da sie auf sämtliche Container und Alben, die sie abmahnen, ja wohl zwangsläufig auch zugreifen bzw. zugegriffen haben, dürften wohl einige zusammekommen.
Ihre Umsätze tätigen sie mit dem Abmahnen! Dafür zahlen sie übrigens keine Umsatzsteuer! TESTEN VON DATEIEN, was soll denn das sein?? Da kann die Staatsanwaltschaft ja dann mal recherchieren, wo die Umsätze herkommen....
Schau....nochmal gaaanz langsam für dich.
Digibrot hat ein Gewerbe angemeldet, sie dürfen also die Dateien an denen sie Rechte haben auch im "Gewerblichen Ausmaß" im Netzwerk verbreiten, testen oder was auch immer. Erlöse aus Abmahnungen sind eben ein netter Nebeneffekt. Sie dürfen sie sogar an jede Hausecke tackern (wenn der Eigentümer nichts dagegen hat) und jeder kann sie sich mitnehmen. Nur vervielfältigen und weiter verteilen darf derjenige das nicht. Wenn Sie bei ihrer Tätigkeit (dem "Testen, Auswerten") Rechte anderer verletzen, so ist es Aufgabe der *anderen* sich aufzuplustern. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Und die zitierte Staatsanwaltschaft schert sich einen feuchten Kehricht darum was ins Zivilrecht geht. Ein Restaurant oder Hoteltester testet eben Restaurants oder Hotels, auch gegen Bezahlung. Was die Umsätze und somit GuV oder Bilanz angeht ist sie da auch nicht zuständig, eher die Finanzbehörde.

(geb der doch mal einen kleinen Tipp "....die Fa. Digi mahnt tsde. ab. Pro Abmahnung fallen da mal locker... ca....na...eben keine Ahnung...ab...die begehen doch sicher Steuerhinterziehung)
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Alt 28.05.2009, 14:44   # 6999
Held
 
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Beiträge: 7
Schließlich steht im jeden Urteil " Im Namen des Volkes ".

Ich habe mich nach dieser Abmahnung entschlossen etwas zu unternehmen.

Ebenfalls schreibe ich die Richter an die das Urteil gesprochen haben.
Hab ja demnächst einige Tage Urlaub und werd mich mit einem befreundeten Anwalt besprechen, wie man das am Besten verfasst.

Nichts tun kann jeder.

Hier mal ein Urteil was ich heute gefunden habe vielleicht hat jemand den Link gepostet

W&B Anwälte LG Stade zu rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen

Einige Richter wundern sich doch wirklich, warum Ihre Gerichte überlaufen sind.

Mir kann ja keiner erzählen das die DigiProtect mit den Onlinerechten Geld verdient?
  Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2009, 14:51   # 7000
trbpl
 
Registriert seit: 17.04.2009
Beiträge: 65
Das ist ja mal eine interessante Entwicklung. Bleibt zu hoffen, dass sich diese Ansicht unter den Gerichten durchsetzen wird.
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Antwort


Alt 12.02.2012, 06:33 # --
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