| | # 6941 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Wen meinst du , Rabenklex oder deinen potenziellen Mahnbescheid??? @ Rabenklex Seit deinem Mahnbescheid ist jetzt 1 Monat vergangen . Was ist inzwischen passiert? Werbung |
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| | # 6942 | |
| Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 126
| Zitat:
genau so habe ich es gemeint, es kommt oder passiert nichts! soviel nicht zahler im forum verbleiben, steigen auch unsere chancen diesen kampf zu gewinnen, ich hoffe doch es verbleiben die nichtzahler. gruss whoopsy | |
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| | # 6943 | |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 215
| Zitat:
Das Grundprinzip wird im Wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_(Kollektiv) ganz gut. Allerdings scheinen mir diese Grundprinzipien immer häufiger aufgegeben zu werden. Daher habe ich den Eindruck, das eine Versicherungsgesellschaft nicht nur vermehrt darauf achtet, dass ein Versicherungsfeld kostendeckend ist, sondern auch, ob der einzelte Versicherte kostendeckend arbeitet. Dieses kann natürlich auch daran liegen, dass es immer mehr Gesellschaften gibt und der Pool der Versicherten in einem Versicherungsfeld dadurch kleiner wird. Anders ist es für mich nicht zu erklären, dass sich vermehrt Verbraucher darüber beschweren, nach wenigen Versicherungsfällen z.B. in der Haftplicht oder einem Versicherungsfall in der Gebäudeversicherung schonmal von der Gesellschaft gekündigt werden und zu aller Frechheit auf einer "schwarzen" Liste landen und somit keinen Vertrag mehr abschließen können. Somit werden Versicherung, wenn überhaupt, nur jemanden aufnehmen, der noch keine Abmahnung erhalten hat. Wenn nun ein WLAN genutzt wird, wird eine windige Versicherung sagen, lieber Versicherter Du hast grob fahrlässig gehandelt, wir zahlen nicht. GGf. tritt eine Versicherung auch ein, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Dann trifft man sich mit dem Abmahner ggf. von einem Amtsgericht und gewinnt auch noch. Ob die Versicherung dann auch den Weg durch die anderen Instanzen begleitet? Freilich gibt es sogar Versicherungen, wo der Versicherte sich gut versichert glaubt und im Streitfall feststellt, dass er den Prozess erstmal vorfinanzieren darf Ich will nicht verhehlen, das viele Versicherungen, Anlagenberater und Abmahnanwälte für mich auf einer Stufe in meiner persönlichen Beliebtheitsskala stehen..... Aber vielleicht werden wir ja positiv überrascht und ich kann jeden nur zu persönlichen Engagement nach seiner Überzeugung ermutigen. Was ist nun der Ausweg (solange es keine Versicherung gibt Hat man das Pech das man im Frühjahr seine Abmahnung bekommen hat, kann das zwar bis zu 4 Jahren dauern, bis die Verjährung eintritt, aber bei 4 Jahren wären dann schon gute 3.000 EUR (bei 64 mtl.) in der persönlichen Kriegskasse. Hat man dann die Verjährung geschafft, so ist auch genügend Geld für ne ordentlichen Feier da Ich meine in Erinnerung zu haben, dass man auch bei einem Gerichtstermin sich noch vergleichen kann und das die Richter am Amtsgericht diese "Geste" durchaus würdigen und die Gegenseite um Zustimmung auffordern. Und wer will schon einen vergrimmten Richter gegen sich wissen... Außerdem bleibt die Hoffnung, dass der Inkassoversuch ein Rohrkrepierer wird. Schließlich müssen die windigen Buden des Forderungsmanagements auch irgendwie ein Plus erwirtschaften und wenn es sich nicht lohnt, dann haben die auch kein Interesse mehr dubiose Forderungen aufzukaufen. | |
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| | # 6944 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat: Man bereitet sich auf die 'Frankfurter Gerichtsschlacht' irgdenwann in den nächsten Monaten mit einem spezialisierten Anwalt vor. Auf den Anwalt bin ich aber sehr gespannt, denn den hat noch keiner gesehen. Nicht mal ich. Abwarten und auch hier Tee trinken, biiiiite.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 6945 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Ich gehe auch davon aus, dass "Guru Doof" mit einer entsprechenden "Rechtsnutzung" von Digiprotect einverstanden ist. Abmahnung bezüglich der Unterlassung kann ich auch noch nachvollziehen. Aber nochmal: Schadensersatzanspruch setzt eine Schädigung! voraus. Wenn ich oder andere Abgemahnte - neben Digiprotect - auch auf die Tonaufnahme von "Guru Doof" in p2p-Tauschbörsen zugreifen, entsteht Digiprotect doch kein Schaden!!! Höchstens "Guru Doof", die dann selbst tätig werden müsste, was aber im vorliegenden Fall nicht gegeben ist, sie tolleriert höchstens das Vorgehen von Digi, weil es ihr im Grunde ja auch nicht schadet, sondern in ihrem Sinne sein kann, ohne dass sie selbst damit irgend ein Risiko eingeht! Dieses Recht, was der Digiprotect eingeräumt wird, dient offensichtlich ausschließlich dazu, filesharer aufzuspüren und abzumahnen, und nur daraus einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen! -----Doppelpost zusammengeführt am 27.5.2009 um 11:40:52----- Rechtsverletzung bedeutet doch nicht gleich Schadensersatzanspruch! Ich kann doch vor Gericht keinen Schaden geltend machen, der meinem Nachbarn entstanden ist, da werd ich doch wohl von jedem Richter doof angeguckt werden, oder? | |
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| | # 6949 | |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 215
| Zitat:
Bei der Mail hat man ja leider keine richtige Versandmitteilung. Und die Lesebestätigung auf der Gegenseite wird, wenn unterstützt bzw. nicht geblockt, erst ausgelöst wenn die Mail geöffnet wird. | |
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| | # 6950 |
| Registriert seit: 27.05.2009
Beiträge: 162
| Erstmal danke dir. Zum Thema erweiterte mod UE: Ich habe es aber doch richtig verstanden das mir bei der erweiterten kein wirklicher Nachteil entsteht außer das ich nicht nur einen Titel nicht anbieten dürfte sondern alle nicht, oder ? Das würde dann ja bedeuten das ich mit der erweiterten auf der sichersten Seite wäre. Auch wenn er jetzt nur einen Titel von dem einen Sampler abmahnt. Der Log war von 01 / 2009. Evtl. gab es in der Zeit 01/2009 bis 05/2009 ja weitere Sampler und Logs die Korni dann erst später anmahnt. Möchte da soviel vorbeugen wies geht, da mir der ganze Kram jetzt schon (wahrscheinlich weil ich zeitlich recht knapp bin) auf die xxx geht Dann würde sich mit der Zeit ja zumindest von Korni nur der eine Rattenschwanz (2. Schreiben, ..... Mahnbescheid) bilden, da er die anderen Titel ja nicht mehr kostenpflichtig abmahnen darf. EDIT: @Korniopfer: Fax habe ich leider nicht zur Verfügung. Aber ich hab nochmal im Schreiben geschaut. Hier wird ausdrücklich Mail zur Fristwahrung angeboten. Dann sollte das doch meiner Meinung nach sein Problem sein wenns nicht ankommt, oder ?
__________________ Gruß Wadi |
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| | # 6951 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| Zitat:
Und so ist es mit "Guru doof" er hat als Urheber die Nutzungsrechte an das Label "Big Stinki Freaks" (gegen ein bestimmtes Entgeld) vergeben. Digibrot sagt zu "Big Stinki Freaks" "....heee ich passe auf, dass Eure Rechte an dem Titel von "Guru doof" gewahrt bleiben, gebt mir mal die Rechte (gegen einen Obolus versteht sich). Nun kann Digibrot damit "zu Auswertungszwecke" im "dezentralen Netzwerk" auf Jagd gehen | |
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| | # 6952 | |||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Nur den Gewinn aus den daraus resultierenden zu Unrecht geltend gemachten Schadensersatzansprüchen! | |||
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| | # 6953 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Dennoch ist hier auch der Kanzlei das Recht auf Fehler zuzugestehen, wenngleich sich das auf Ausnahmefälle beschränkt. Doppelabmahnungen aus unterschiedlichen Samplern. Um diesen Fehler recht schnell zu entdecken bedarf es aber schon der gewissen Erfahrung und es sollte ein spezialisierter Anwalt entscheiden, wie im Fall von doppel-Abmahnungen, von denen eine möglicherweise berechtigt, die andere aber unberechtigt ist vorzugehen ist. Einem "einfachen Neuabgemahnten" ist kaum zuzutrauen den Fehler überhaupt zu entdecken. @ Wadi 1982 Ich sehe bislang mit der Verwendung von Erweiterten UEs keinerlei Probleme. Das Komplettpaket auf alle Digiprotect-Werke war vor allem in der Zeit der 5687 Pornos im Rechte-Fundus der Firma sicherlich modern und angebracht und hat innerhalb eines Jahres nie zu Beschwerden geführt. Da kann man ja schon auf "gewohnheitsmäßiges Annehmen der erweiterten UE" plädieren. Aber man muß natürlich auf die Bedeutung jeder Erweiterung hinweisen. Die Erweiterung ist ebenso 30 Jahre gültig und das Risiko einer erneuten Verletzung durch den Unterlassungsgläubiger/Abgemahnten ist nicht unbedingt absehbar.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 6954 |
| Registriert seit: 27.05.2009
Beiträge: 162
| @Shual: Vielen Dank für deine erläuterung. Also habe ich das schonmal richtig verstanden Also sollte auch "alle urheberrechtlich geschützten elektronischen Musikstücke" ausreichen ??? Mir ist klar das dann die nächsten 30 Jahre da nix mehr von Digiprotect laufen darf, allerdings wird in der Richtung hier eh in nächster Zeit nicht mehr viel laufen (solange der Staat nicht mal wach wird), und der Abgemahnte AI macht im Netz eh nichts. D.h. wenn ich irgendwann mal einen eigenen Anschluss hab bin ich ja mehr oder minder raus
__________________ Gruß Wadi |
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| | # 6955 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Ja natürlich. So schlau waren auch schon die AnwaltsProfis der Telekom. Die Richter im Auskunftsverfahren sagten hierzu, dass Digiprotect im Rahmen des "negativen Verbotsrechts" operieren dürfe. [Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ist es auch unerheblich, dass die Antragstellerin ihr Recht nicht selbst positiv, also durch eigene Benutzung, nutzen will. Die Berechtigung umfasst auch das negative Verbotsrecht (vgl. Dreier/Schulze, aaO., Rdn. 56), in dessen Ausübung die Antragstellerin hier handelt.] Die Schädigung selbst hat jedoch nichts mit illustrierbaren Dingen, wie "Unfallschäden" zu tun. Wer ein Recht eines anderen verletzt kann je nach Gesetzeslage auf Seiten des Verletzten auch einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Dies ist in den Fällen entdeckter Verbreitung von Tonaufnahmen in dezentralen Netzwerken ohne Einwilligung des Rechteinhabers bzw. Nutzungsrechteinhabers defintiv gegeben. -----Doppelpost zusammengeführt am 27.5.2009 um 13:45:58----- Zitat:
Also früher mal*** reichte der Verweis auf "sämtliche Pornos der Firma... " aus. Ob Tonaufnahmen oder Pornos ist wohl egal. *** Konkrete Vormulierungen im UE-Bereich wären illegale Rechtsberatung. Aber wir können ja etwas auf den Erfahrungsschatz zurückgreifen. PS: Deine kreative Wortschöpfung wäre früher*** als "alle möglicherweise urheberrechtlich wegen fehlender geistiger Schöpfungshöhe nicht geschützten, aber dennoch vom Unterzeichner gemeinten Pornos und sogar Ekelpornos, mit deren Überwachung und Verbreitung sich die Firma Dingens da intensiv beschäftigt"... als etwas zu viel bewertet worden.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 6956 |
| Registriert seit: 27.05.2009
Beiträge: 162
| Vielen Dank. Dann heißt es jetzt wohl. Erweiterte UE schreiben, drucken, unterschreiben und einscannen, wegmailen und per Einschreiben auf den Weg bringen. Danach tuh ich mal hoffen das mich Korni wegen was anderem von Digi kostenpflichtig abmahnt. Dann kann ich ihm danach ja erstmal dewegen ans Bein pinkeln
__________________ Gruß Wadi |
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| | # 6957 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Vor allem nicht mit dieser falschen und nicht beweisbaren Behauptung über Aktivitäten der Rechteverfolgungsfirma. Von wem sollte das "schriftlich" bestätigt worden sein? Es ist eher "schriftlich" zurück gewiesen worden.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 6958 | |||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
WO STEHT DAS? Und ist das Down-/Uploaden mit Verbreiten gleichzusetzen? | |||
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| | # 6959 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
Zweck der sog. modifizierten Unterlassungserklärung? Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung | |
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| | # 6960 | |||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich denke, Held meint, dass durch das in der Abmahnung beschriebene Vorgehen von Digiprotect (bzw. der beauftragten Firma) ja offensichtlich ist, dass auf ein Album bzw. Chart-Container zugegriffen wurde, wodurch auch Rechte anderer RI verletzt wurden. | |||
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