Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 27.05.2009, 00:49   # 6941
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
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Zitat:
Zitat von whoopsy Beitrag anzeigen
ja ja ich warte auch noch, wann kommt er endlich?

Wen meinst du , Rabenklex oder deinen potenziellen Mahnbescheid???




@ Rabenklex
Seit deinem Mahnbescheid ist jetzt 1 Monat vergangen .
Was ist inzwischen passiert?
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Alt 27.05.2009, 01:00   # 6942
whoopsy
 
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Zitat:
Zitat von jubi Beitrag anzeigen
Wen meinst du , Rabenklex oder deinen potenziellen Mahnbescheid???




@ Rabenklex
Seit deinem Mahnbescheid ist jetzt 1 Monat vergangen .
Was ist inzwischen passiert?
verehrter @jubi

genau so habe ich es gemeint, es kommt oder passiert nichts!
soviel nicht zahler im forum verbleiben, steigen auch unsere chancen diesen kampf zu gewinnen, ich hoffe doch es verbleiben die nichtzahler.

gruss
whoopsy
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Alt 27.05.2009, 01:19   # 6943
korniopfer
 
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Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
Ich werde auf jeden Fall mal bei einigen Versicherungen nachfragen.

Warum wollen alle auf das Spendenthema ablenken ?
Ich rede immer nur von Versicherungen.
Im Grundsatz wäre das eine schöne Sache, dass Risiko entsprechend zu versichern. Aber hier fängt ja ein Grundproblem an, es gibt es Rechtsschutzversicherungen, diese schließen Urheberrechtsangelegenheiten für Endverbraucher kategorisch aus (es geht ja noch nicht mal mit einem Mehrpreis in der Prämie zu machen). Warum die das tun, kann man freilich nur vermuten, aber das tue ich nun mal.

Das Grundprinzip wird im Wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_(Kollektiv) ganz gut. Allerdings scheinen mir diese Grundprinzipien immer häufiger aufgegeben zu werden. Daher habe ich den Eindruck, das eine Versicherungsgesellschaft nicht nur vermehrt darauf achtet, dass ein Versicherungsfeld kostendeckend ist, sondern auch, ob der einzelte Versicherte kostendeckend arbeitet. Dieses kann natürlich auch daran liegen, dass es immer mehr Gesellschaften gibt und der Pool der Versicherten in einem Versicherungsfeld dadurch kleiner wird. Anders ist es für mich nicht zu erklären, dass sich vermehrt Verbraucher darüber beschweren, nach wenigen Versicherungsfällen z.B. in der Haftplicht oder einem Versicherungsfall in der Gebäudeversicherung schonmal von der Gesellschaft gekündigt werden und zu aller Frechheit auf einer "schwarzen" Liste landen und somit keinen Vertrag mehr abschließen können.

Somit werden Versicherung, wenn überhaupt, nur jemanden aufnehmen, der noch keine Abmahnung erhalten hat. Wenn nun ein WLAN genutzt wird, wird eine windige Versicherung sagen, lieber Versicherter Du hast grob fahrlässig gehandelt, wir zahlen nicht. GGf. tritt eine Versicherung auch ein, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Dann trifft man sich mit dem Abmahner ggf. von einem Amtsgericht und gewinnt auch noch. Ob die Versicherung dann auch den Weg durch die anderen Instanzen begleitet? Freilich gibt es sogar Versicherungen, wo der Versicherte sich gut versichert glaubt und im Streitfall feststellt, dass er den Prozess erstmal vorfinanzieren darf

Ich will nicht verhehlen, das viele Versicherungen, Anlagenberater und Abmahnanwälte für mich auf einer Stufe in meiner persönlichen Beliebtheitsskala stehen.....

Aber vielleicht werden wir ja positiv überrascht und ich kann jeden nur zu persönlichen Engagement nach seiner Überzeugung ermutigen.

Was ist nun der Ausweg (solange es keine Versicherung gibt ) Einfach pro Monat etwas sparen. Wenn das Kostenrisiko hier von einem RA mit 1.500 angegeben wird und es nach den Forenberichten viele Fälle gibt, wo es bis zu 2 Jahren gedauert hat, bis ein windiges Inkassounternehmen sich der Forderung annimmt und es dann ggf. erst vor Gericht geht, spart man einfach 64 EUR pro Monat. Schon hat man eine ordentliche Rücklage. Oder zieht zu mir in schöne bayerische Land, dann kann man auch etwas mehr sparen

Hat man das Pech das man im Frühjahr seine Abmahnung bekommen hat, kann das zwar bis zu 4 Jahren dauern, bis die Verjährung eintritt, aber bei 4 Jahren wären dann schon gute 3.000 EUR (bei 64 mtl.) in der persönlichen Kriegskasse. Hat man dann die Verjährung geschafft, so ist auch genügend Geld für ne ordentlichen Feier da

Ich meine in Erinnerung zu haben, dass man auch bei einem Gerichtstermin sich noch vergleichen kann und das die Richter am Amtsgericht diese "Geste" durchaus würdigen und die Gegenseite um Zustimmung auffordern. Und wer will schon einen vergrimmten Richter gegen sich wissen...

Außerdem bleibt die Hoffnung, dass der Inkassoversuch ein Rohrkrepierer wird. Schließlich müssen die windigen Buden des Forderungsmanagements auch irgendwie ein Plus erwirtschaften und wenn es sich nicht lohnt, dann haben die auch kein Interesse mehr dubiose Forderungen aufzukaufen.
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Alt 27.05.2009, 02:01   # 6944
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von jubi Beitrag anzeigen
@ Rabenklex
Seit deinem Mahnbescheid ist jetzt 1 Monat vergangen .
Was ist inzwischen passiert?
Schrieb Sie doch schon.

Man bereitet sich auf die 'Frankfurter Gerichtsschlacht' irgdenwann in den nächsten Monaten mit einem spezialisierten Anwalt vor. Auf den Anwalt bin ich aber sehr gespannt, denn den hat noch keiner gesehen. Nicht mal ich.

Abwarten und auch hier Tee trinken, biiiiite.
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Alt 27.05.2009, 11:46   # 6945
Orchid95
 
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Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Richtig. Das war etwas schwabbelich formuliert. nochmal neu:

- Im Auskunftsverfahren sehen die Gerichte den Antrag von Digiprotect als begründet an, weil 1. eine Aktivlegitimierung fest gestellt wird, da Digiprotect ausweislich der Verträge "Inhaberin des Urheberrechts bzw. eines anderen nach dem UrhG geschützten Rechts" an einem Musikwerk ist. [Aktivlegitimation = Berechtigt zu, im Gegensatz zu Passivlegitimation = Verpflichtet zu]. Digiprotect wird also selbst zur Rechteinhaberin, in dem Fall zur Nutzungsrechteinhaberin.

- Auf der selben Basis kann Digiprotect auch später Schadensersatz von den Verletzern verlangen. ["Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten...."]

Vgl. § 31 UrhG, Abs. 3
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen.

Recht spannend bei den "Samplerabmahnungen" ist jedoch, dass der eigentliche Urheber gar keine direkten Rechte an Digiprotect vergibt.

Beispiel: "Guru Doof" vergibt als Urheber Nutzungsrechte an das Label "Big Stinki Freaks". Und "Big Stinki Freaks" vergibt wiederum Nutzungsrechte an Digiprotect.

Bei der ganzen Geschichte existiert aber ein größeres Problem, an dem auch unsere BJM Zypries mächtig gescheitert ist. Fühl sich zum Beispiel "Guru Doof" vom Label und Digiprotect über den Tisch gezogen, dann muß er schon selbst aktiv werden.
Soweit sogut, bis hierhin sind wir uns einig.
Ich gehe auch davon aus, dass "Guru Doof" mit einer entsprechenden "Rechtsnutzung" von Digiprotect einverstanden ist.
Abmahnung bezüglich der Unterlassung kann ich auch noch nachvollziehen. Aber nochmal:
Schadensersatzanspruch setzt eine Schädigung! voraus.
Wenn ich oder andere Abgemahnte - neben Digiprotect - auch auf die Tonaufnahme von "Guru Doof" in p2p-Tauschbörsen zugreifen, entsteht Digiprotect doch kein Schaden!!! Höchstens "Guru Doof", die dann selbst tätig werden müsste, was aber im vorliegenden Fall nicht gegeben ist, sie tolleriert höchstens das Vorgehen von Digi, weil es ihr im Grunde ja auch nicht schadet, sondern in ihrem Sinne sein kann, ohne dass sie selbst damit irgend ein Risiko eingeht!
Dieses Recht, was der Digiprotect eingeräumt wird, dient offensichtlich ausschließlich dazu, filesharer aufzuspüren und abzumahnen, und nur daraus einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen!

-----Doppelpost zusammengeführt am 27.5.2009 um 11:40:52-----

Rechtsverletzung bedeutet doch nicht gleich Schadensersatzanspruch!
Ich kann doch vor Gericht keinen Schaden geltend machen, der meinem Nachbarn entstanden ist, da werd ich doch wohl von jedem Richter doof angeguckt werden, oder?
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Alt 27.05.2009, 12:56   # 6946
Held
 
Registriert seit: 25.05.2009
Beiträge: 7
Hallo zusammen,

da ich ja eine Abmahnung bzgl. eines Samplers erhalten habe, werde ich heute Anzeige erstatten.
Ich hab ja schriftlich das Sie Musik Down / Uploaden von denen Sie ja keine Rechte haben und das wohl seit Monaten.
Sollte vielleicht jeder mal machen.

Freundliche Grüße
Held
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Alt 27.05.2009, 12:59   # 6947
wadi1982
 
Registriert seit: 27.05.2009
Beiträge: 162
Hallo zusammen.

Erstmal vielen Dank für diese Informationsflut.

Auch uns hat Korni was geschickt. Es gibt allerdings 2 kleine Probleme bei denen ihr mir bestimmt helfen könnt.

1. Die Frist läuft morgen aus. Reicht es zur Fristwahrung die mod UE einzuscannen und vorab per Mail zu schicken (waren im Urlaub).

2. Beim "Verein gegen den Abwahnwahn" habe ich mich jetzt bis in die Nacht schlau gelesen. Besonders dieser 100 Seiten Starke Leitfaden ist super. Jetzt stelle ich mir eine Frage. Es soll sich bei mir um einen Sampler handeln mit dem Lied Infinity. Nach allem was ich gelesen habe wird dies ja nicht die letzte Abmahnung von Korni bleiben (auf den Samplern sind ja mehrere Tracks von Digiprotect drauf).
Wenn ich jetzt eine erweiterte mod. UE abgebe die sich auf alle Titel des RI bezieht könnte ich Korni doch eigentlich zuvor kommen und mir weitere Kostenpflichtige Abmahnungen ersparen, oder ?
Wenn ja, wie sollte das formuliert sein ?
In dem Leitfaden stellt es so

"alle urheberrechtlich geschützten elektronischen Hörbücher ohne Einwilligung
der Verlagsgruppe Muster öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich
machen zu lassen.
"
Wie kann ich das jetzt auf Musikstücke umschreiben ? Ich würde es so schreiben, ist das OK oder sollte ich es besser anders formulieren ?

"alle urheberrechtlich geschützten elektronischen Musikstücke ohne Einwilligung
der Verlagsgruppe Muster öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich
machen zu lassen.
"

Schonmal danke für eure Hilfe.

P.S. Eine Frage noch zum Forum. Ich habe im Profil nirgends eine Einstellung gefunden um meine Mailadresse ausblenden. Könnte evtl. mal ein User schauen ob die Adresse sichtbar ist ? Danke.
"
__________________
Gruß Wadi
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Alt 27.05.2009, 13:18   # 6948
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von wadi1982 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen.

Erstmal vielen Dank für diese Informationsflut.

Auch uns hat Korni was geschickt. Es gibt allerdings 2 kleine Probleme bei denen ihr mir bestimmt helfen könnt.

1. Die Frist läuft morgen aus. Reicht es zur Fristwahrung die mod UE einzuscannen und vorab per Mail zu schicken (waren im Urlaub).
Das reicht aus. müsste auch so im Abmahnschreiben stehen.

Zitat:
"alle urheberrechtlich geschützten elektronischen Musikstücke ohne Einwilligung
der Verlagsgruppe Muster öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich
machen zu lassen.
Ich würds nicht machen, aber das bleibt dir selbst überlassen. Korni mahnt ja nur den 1 Titel von dem Sampler ab, wenn ein weiterer Titel vom gleichen Sampler betroffen wäre, dann hätte er das schon gleichzeitig angeben müssen.


Zitat:
P.S. Eine Frage noch zum Forum. Ich habe im Profil nirgends eine Einstellung gefunden um meine Mailadresse ausblenden. Könnte evtl. mal ein User schauen ob die Adresse sichtbar ist ? Danke.
"
Mailadressen sind hier nicht sichtbar!
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Alt 27.05.2009, 13:27   # 6949
korniopfer
 
Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 215
Zitat:
Zitat von wadi1982 Beitrag anzeigen
1. Die Frist läuft morgen aus. Reicht es zur Fristwahrung die mod UE einzuscannen und vorab per Mail zu schicken (waren im Urlaub).
Besser wäre es per Fax hinzuschicken, wegen dem Versendenachweis. Falls man kein Faxgerät zur Hand hat, vielleicht darf man mal Ausnahmeise gegen Kostenerstattung das im Büro nutzen oder der Copyshop hat eines.

Bei der Mail hat man ja leider keine richtige Versandmitteilung. Und die Lesebestätigung auf der Gegenseite wird, wenn unterstützt bzw. nicht geblockt, erst ausgelöst wenn die Mail geöffnet wird.
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Alt 27.05.2009, 13:29   # 6950
wadi1982
 
Registriert seit: 27.05.2009
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Erstmal danke dir.

Zum Thema erweiterte mod UE:

Ich habe es aber doch richtig verstanden das mir bei der erweiterten kein wirklicher Nachteil entsteht außer das ich nicht nur einen Titel nicht anbieten dürfte sondern alle nicht, oder ?
Das würde dann ja bedeuten das ich mit der erweiterten auf der sichersten Seite wäre.
Auch wenn er jetzt nur einen Titel von dem einen Sampler abmahnt. Der Log war von 01 / 2009. Evtl. gab es in der Zeit 01/2009 bis 05/2009 ja weitere Sampler und Logs die Korni dann erst später anmahnt.

Möchte da soviel vorbeugen wies geht, da mir der ganze Kram jetzt schon (wahrscheinlich weil ich zeitlich recht knapp bin) auf die xxx geht .

Dann würde sich mit der Zeit ja zumindest von Korni nur der eine Rattenschwanz (2. Schreiben, ..... Mahnbescheid) bilden, da er die anderen Titel ja nicht mehr kostenpflichtig abmahnen darf.

EDIT: @Korniopfer: Fax habe ich leider nicht zur Verfügung. Aber ich hab nochmal im Schreiben geschaut. Hier wird ausdrücklich Mail zur Fristwahrung angeboten. Dann sollte das doch meiner Meinung nach sein Problem sein wenns nicht ankommt, oder ?
__________________
Gruß Wadi
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Alt 27.05.2009, 13:42   # 6951
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Dieses Recht, was der Digiprotect eingeräumt wird, dient offensichtlich ausschließlich dazu, filesharer aufzuspüren und abzumahnen, und nur daraus einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen!

Rechtsverletzung bedeutet doch nicht gleich Schadensersatzanspruch!
Ich kann doch vor Gericht keinen Schaden geltend machen, der meinem Nachbarn entstanden ist, da werd ich doch wohl von jedem Richter doof angeguckt werden, oder?
na klar kannst Du: dein Nachbar hat Dir seinen Gartenzaun zur freien Nutzung (per Vertrag und einen kleinen jährlichen Obulus) zur Verfügung gestellt. Der Gartenzaun gehört Eigentumsmäßig immer noch Deinem Nachbarn. Nun reißt da jemand eine Latte raus um einen Hund damit zu vertreiben. der Zaun erfüllt nun nicht mehr den Zweck den Du dir davon erhofft hattest. Es ist also Dir ein Schaden entstanden. Den Du vor Gericht gelten machst.

Und so ist es mit "Guru doof" er hat als Urheber die Nutzungsrechte an das Label "Big Stinki Freaks" (gegen ein bestimmtes Entgeld) vergeben. Digibrot sagt zu "Big Stinki Freaks" "....heee ich passe auf, dass Eure Rechte an dem Titel von "Guru doof" gewahrt bleiben, gebt mir mal die Rechte (gegen einen Obolus versteht sich). Nun kann Digibrot damit "zu Auswertungszwecke" im "dezentralen Netzwerk" auf Jagd gehen
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Alt 27.05.2009, 14:00   # 6952
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
na klar kannst Du: dein Nachbar hat Dir seinen Gartenzaun zur freien Nutzung (per Vertrag und einen kleinen jährlichen Obulus) zur Verfügung gestellt.
im Fall Digi:ohne Obulus

Zitat:
Der Gartenzaun gehört Eigentumsmäßig immer noch Deinem Nachbarn. Nun reißt da jemand eine Latte raus um einen Hund damit zu vertreiben. der Zaun erfüllt nun nicht mehr den Zweck den Du dir davon erhofft hattest.
im Fall Digi: Zweck bleibt erhalten, die sind in ihrer Rechtsausübung nicht beeinträchtigt! Digi besitzt nicht den Tonträger bzw. die Aufnahme, und die Aufnahme (der Gartenzaun) wurde auch nicht beschädigt.

Zitat:
Und so ist es mit "Guru doof" er hat als Urheber die Nutzungsrechte an das Label "Big Stinki Freaks" (gegen ein bestimmtes Entgeld) vergeben. Digibrot sagt zu "Big Stinki Freaks" "....heee ich passe auf, dass Eure Rechte an dem Titel von "Guru doof" gewahrt bleiben, gebt mir mal die Rechte (gegen einen Obolus versteht sich). Nun kann Digibrot damit "zu Auswertungszwecke" im "dezentralen Netzwerk" auf Jagd gehen
Digi kriegt aber nicht die ganzen Rechte, sondern nur das Recht, die Tonaufnahme in p2p-Netzwerken auszuwerten!!! Wie bitte kann man dieses Recht verletzen, es ist auch nicht wirtschaftlich verwertbar, es kann nur mittels "Auftrag" wahrgenommen werden, der liegt hier offiziell nicht vor (inoffiziell schon, das wissen wir) ansonsten ist dieses vertragliche Recht nichts wert!
Nur den Gewinn aus den daraus resultierenden zu Unrecht geltend gemachten Schadensersatzansprüchen!
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Alt 27.05.2009, 14:17   # 6953
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Ich würds nicht machen, aber das bleibt dir selbst überlassen. Korni mahnt ja nur den 1 Titel von dem Sampler ab, wenn ein weiterer Titel vom gleichen Sampler betroffen wäre, dann hätte er das schon gleichzeitig angeben müssen.
Nein. Technisch gesehen nicht. Er kann selbstverständlich zig Unterlassungserklärungen fordern, dies wäre aber als unberechtigt zurück zu weisen, weil ja eine reicht.

Dennoch ist hier auch der Kanzlei das Recht auf Fehler zuzugestehen, wenngleich sich das auf Ausnahmefälle beschränkt. Doppelabmahnungen aus unterschiedlichen Samplern. Um diesen Fehler recht schnell zu entdecken bedarf es aber schon der gewissen Erfahrung und es sollte ein spezialisierter Anwalt entscheiden, wie im Fall von doppel-Abmahnungen, von denen eine möglicherweise berechtigt, die andere aber unberechtigt ist vorzugehen ist. Einem "einfachen Neuabgemahnten" ist kaum zuzutrauen den Fehler überhaupt zu entdecken.

@ Wadi 1982


Ich sehe bislang mit der Verwendung von Erweiterten UEs keinerlei Probleme. Das Komplettpaket auf alle Digiprotect-Werke war vor allem in der Zeit der 5687 Pornos im Rechte-Fundus der Firma sicherlich modern und angebracht und hat innerhalb eines Jahres nie zu Beschwerden geführt. Da kann man ja schon auf "gewohnheitsmäßiges Annehmen der erweiterten UE" plädieren.

Aber man muß natürlich auf die Bedeutung jeder Erweiterung hinweisen. Die Erweiterung ist ebenso 30 Jahre gültig und das Risiko einer erneuten Verletzung durch den Unterlassungsgläubiger/Abgemahnten ist nicht unbedingt absehbar.
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Alt 27.05.2009, 14:27   # 6954
wadi1982
 
Registriert seit: 27.05.2009
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@Shual:

Vielen Dank für deine erläuterung. Also habe ich das schonmal richtig verstanden
Also sollte auch "alle urheberrechtlich geschützten elektronischen Musikstücke" ausreichen ???

Mir ist klar das dann die nächsten 30 Jahre da nix mehr von Digiprotect laufen darf, allerdings wird in der Richtung hier eh in nächster Zeit nicht mehr viel laufen (solange der Staat nicht mal wach wird), und der Abgemahnte AI macht im Netz eh nichts. D.h. wenn ich irgendwann mal einen eigenen Anschluss hab bin ich ja mehr oder minder raus
__________________
Gruß Wadi
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Alt 27.05.2009, 14:36   # 6955
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Schadensersatzanspruch setzt eine Schädigung! voraus.
Ja natürlich.

So schlau waren auch schon die AnwaltsProfis der Telekom. Die Richter im Auskunftsverfahren sagten hierzu, dass Digiprotect im Rahmen des "negativen Verbotsrechts" operieren dürfe.

[Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ist es auch unerheblich, dass die Antragstellerin ihr Recht nicht selbst positiv, also durch eigene Benutzung, nutzen will. Die Berechtigung umfasst auch das negative Verbotsrecht (vgl. Dreier/Schulze, aaO., Rdn. 56), in dessen Ausübung die Antragstellerin hier handelt.]

Die Schädigung selbst hat jedoch nichts mit illustrierbaren Dingen, wie "Unfallschäden" zu tun. Wer ein Recht eines anderen verletzt kann je nach Gesetzeslage auf Seiten des Verletzten auch einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Dies ist in den Fällen entdeckter Verbreitung von Tonaufnahmen in dezentralen Netzwerken ohne Einwilligung des Rechteinhabers bzw. Nutzungsrechteinhabers defintiv gegeben.

-----Doppelpost zusammengeführt am 27.5.2009 um 13:45:58-----

Zitat:
Zitat von wadi1982 Beitrag anzeigen
Also sollte auch "alle urheberrechtlich geschützten elektronischen Musikstücke" ausreichen ???
Was ist ein "elektronisches Musikstück"?

Also früher mal*** reichte der Verweis auf "sämtliche Pornos der Firma... " aus. Ob Tonaufnahmen oder Pornos ist wohl egal.

*** Konkrete Vormulierungen im UE-Bereich wären illegale Rechtsberatung. Aber wir können ja etwas auf den Erfahrungsschatz zurückgreifen.

PS: Deine kreative Wortschöpfung wäre früher*** als "alle möglicherweise urheberrechtlich wegen fehlender geistiger Schöpfungshöhe nicht geschützten, aber dennoch vom Unterzeichner gemeinten Pornos und sogar Ekelpornos, mit deren Überwachung und Verbreitung sich die Firma Dingens da intensiv beschäftigt"... als etwas zu viel bewertet worden.
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Alt 27.05.2009, 14:52   # 6956
wadi1982
 
Registriert seit: 27.05.2009
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Vielen Dank.

Dann heißt es jetzt wohl.
Erweiterte UE schreiben, drucken, unterschreiben und einscannen, wegmailen und per Einschreiben auf den Weg bringen.

Danach tuh ich mal hoffen das mich Korni wegen was anderem von Digi kostenpflichtig abmahnt. Dann kann ich ihm danach ja erstmal dewegen ans Bein pinkeln
__________________
Gruß Wadi
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Alt 27.05.2009, 14:55   # 6957
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
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Zitat:
Zitat von Held Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

da ich ja eine Abmahnung bzgl. eines Samplers erhalten habe, werde ich heute Anzeige erstatten.
Ich hab ja schriftlich das Sie Musik Down / Uploaden von denen Sie ja keine Rechte haben und das wohl seit Monaten.
Sollte vielleicht jeder mal machen.
Nein, dass sollte nicht jeder machen.

Vor allem nicht mit dieser falschen und nicht beweisbaren Behauptung über Aktivitäten der Rechteverfolgungsfirma. Von wem sollte das "schriftlich" bestätigt worden sein? Es ist eher "schriftlich" zurück gewiesen worden.
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Alt 27.05.2009, 15:30   # 6958
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Ja natürlich.

So schlau waren auch schon die AnwaltsProfis der Telekom. Die Richter im Auskunftsverfahren sagten hierzu, dass Digiprotect im Rahmen des "negativen Verbotsrechts" operieren dürfe.

[Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ist es auch unerheblich, dass die Antragstellerin ihr Recht nicht selbst positiv, also durch eigene Benutzung, nutzen will. Die Berechtigung umfasst auch das negative Verbotsrecht (vgl. Dreier/Schulze, aaO., Rdn. 56), in dessen Ausübung die Antragstellerin hier handelt.]
In dem Urteil gehts ja erst mal nur um die Auskunft, und noch nicht um mögliche berechtigte Schadensersatzansprüche, die anschließend in den zivilrechtlichen Verfahren zu klären wären. Außerdem würde ich mir da erst mal den Dreier/Schulze (ist ein Kommentar, oder??) ansehen, den ich leider nicht im Regal stehen hab, um auch hier den Sinn der gesetzl. Vorschrift mal genau zu hinterfragen.

Zitat:
Die Schädigung selbst hat jedoch nichts mit illustrierbaren Dingen, wie "Unfallschäden" zu tun. Wer ein Recht eines anderen verletzt kann je nach Gesetzeslage auf Seiten des Verletzten auch einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen.
Trotzdem muss der Schaden ersichtlich sein. Digi macht fiktive Lizenzgebühren geltend. Das müsste dann nach § 97 Abs. 2 Satz 3 sein?Die würde ich mir in einem Gerichtsverfahren dann mal ganz konkret darlegen lasssen; meiner Meinung nach können die gar keine Lizenzen verkaufen, auch nicht, wenn sie wollten. Sie haben ja selbst schon das "ausschließliche Recht".

Zitat:
Dies ist in den Fällen entdeckter Verbreitung von Tonaufnahmen in dezentralen Netzwerken ohne Einwilligung des Rechteinhabers bzw. Nutzungsrechteinhabers defintiv gegeben.

WO STEHT DAS?
Und ist das Down-/Uploaden mit Verbreiten gleichzusetzen?
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Alt 27.05.2009, 15:40   # 6959
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
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Zitat:
Zitat von wadi1982 Beitrag anzeigen
Erweiterte UE schreiben, drucken, unterschreiben und einscannen, wegmailen und per Einschreiben auf den Weg bringen.
Hab hier noch ein bisschen Input für die Entscheidungsfindung:


Zweck der sog. modifizierten Unterlassungserklärung?

Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung
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Alt 27.05.2009, 15:42   # 6960
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Held
Hallo zusammen,

da ich ja eine Abmahnung bzgl. eines Samplers erhalten habe, werde ich heute Anzeige erstatten.
Ich hab ja schriftlich das Sie Musik Down / Uploaden von denen Sie ja keine Rechte haben und das wohl seit Monaten.
Sollte vielleicht jeder mal machen.
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Nein, dass sollte nicht jeder machen.

Vor allem nicht mit dieser falschen und nicht beweisbaren Behauptung über Aktivitäten der Rechteverfolgungsfirma. Von wem sollte das "schriftlich" bestätigt worden sein? Es ist eher "schriftlich" zurück gewiesen worden.
Shual: Auf das "Problem" hast du aber auch schon hingewiesen:

Zitat:
Kleines Beispiel: Die spontane Bildung eines dezentralen Netzwerkes und der entstehende Datenverkehr kann nicht lizensiert werden. Es existieren keinerlei rechtliche Standards welchen rechtlichen rechtlichen Status so eine Tauschbörse denn nun wirklich hat. Es existieren aber sehr wohl rechtliche Standards auf was zu achten ist, wenn man den Datentransfer überwacht, abhört, aufzeichnet. Hier fehlt es den Vertragswerken gerade der Digiprotect an rechtlicher Klarstellung. Man hat das Problem gerne bei den Samplerabmahnungen, denn dort werden die Rechte anderer Rechteinhaber durch das Vorgehen auf Basis des Vertrags geschädigt.

Und das geht eigentlich nicht. Ich kann keinen rechtsgültigen Vertrag schließen, in dem die Schädigung der Rechte Anderer möglich ist, vor allem wenn man ganz "vergißt" es überhaupt zu erwähnen.
Anzeige würde ich allerdings auch nicht erstatten!
Ich denke, Held meint, dass durch das in der Abmahnung beschriebene Vorgehen von Digiprotect (bzw. der beauftragten Firma) ja offensichtlich ist, dass auf ein Album bzw. Chart-Container zugegriffen wurde, wodurch auch Rechte anderer RI verletzt wurden.
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Alt 12.02.2012, 06:33 # --
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Die Polizei macht ja die ganze Zeit so ein Tamtam um raubkopierer und die strafen etc. werden auch normalbürger versucht zu schnappen, die gelegentlich mal was downloaden? | Lycos iQ Dieses Thema Refback 18.07.2008 15:33
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