| | # 6923 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
![]() Ging aber eher um das Beispiel für: "Hier soll es an nichts fehlen. "Wenns erst ist wird man auch ernst genommen!" Und wieder was gelernt: Wer hier nur mitliest und sich damit wie beim Lidl benimmt um für 0,03 Stromkosten Infos abzusaugen kommt nicht weiter als modUE + Nicht bezahlen. Wenns "ernst wird", muß man sich etwas weiter in den Kreis hier bewegen und sich auch etwas erzählen lassen.
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| | # 6924 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Hab hier nochmal ein paar Dinge recherchiert, die bei mir einige Fragen aufwerfen, vielleicht kann mir ja mal jemand weiterhelfen?! Also der bei mir abgemahnte Titel von Scooter "JUMP That rock" ist auf der Internetseite der GEMA hier aufgeführt: GEMA - ILTIS (weiß nich, ob der link funktioniert, müsst in der Suchmaske wahrscheinlich selbst was eingeben, Tonträger ist Sheffield Tunes) Ob die Gema weiß, dass hier auch noch andere mitmischen? Außerdem bietet die Gema verschiedene Lizenzen und Nutzungsrechte an, z.B. hier: https://lizenzshop.gema.de/lipo/prod...ites/index.hsp ... 1 Jahr Hintergrundmusik, die jährlich bis zu 2000 Usern öffentlich zugänglich gemacht wird, für -Achtung Schnäppchen Eine Lizenz fürs Einstellen in p2p-Tauschbörsen hab ich leider nicht gefunden, woran das wohl liegen mag??? Darf dann schon jemand anderes, sprich Digiprotect, grad mal dieses Recht erfinden, mit dem auschließlichen Ziel durch Abmahnungen Geld zu verdienen? -----Doppelpost zusammengeführt am 26.5.2009 um 12:58:37----- Zitat:
Mal abgesehen von allen anderen Gründen, warum ich das ganze für eine Abzocke halte, geht das mit Digi überhaupt gar nicht. Sie werden von mir jedemfalls freiwillig keinen Cent sehen. ModUE und fertig. Mag wohl ein Kampf David gegen Goliath werden, aber ich bastel schon mal an meiner Steinschleuder! | |
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| | # 6925 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Das ist definitiv falsch. Die Verträge sind rechtlich einwandfrei. Wenn dann gilt es theoretische Gedankenspiele umzusetzen, die aber wohl kaum in "Filesharing"-Klagen passen. Kleines Beispiel: Die spontane Bildung eines dezentralen Netzwerkes und der entstehende Datenverkehr kann nicht lizensiert werden. Es existieren keinerlei rechtliche Standards welchen rechtlichen rechtlichen Status so eine Tauschbörse denn nun wirklich hat. Es existieren aber sehr wohl rechtliche Standards auf was zu achten ist, wenn man den Datentransfer überwacht, abhört, aufzeichnet. Hier fehlt es den Vertragswerken gerade der Digiprotect an rechtlicher Klarstellung. Man hat das Problem gerne bei den Samplerabmahnungen, denn dort werden die Rechte anderer Rechteinhaber durch das Vorgehen auf Basis des Vertrags geschädigt. Und das geht eigentlich nicht. Ich kann keinen rechtsgültigen Vertrag schließen, in dem die Schädigung der Rechte Anderer möglich ist, vor allem wenn man ganz "vergißt" es überhaupt zu erwähnen.
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| | # 6928 |
| Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 3
| Hallo zusammen, nach einer nochmals etwas naja nicht direkt Schlaflosen aber doch ein wenig unruhigen Nacht habe auch ich mich entschlossen hier den vorgeschlagen Weg zu gehen. Nun habe ich aber noch eine Frage zu der mod. UE. In der Korni UE wird der Titel wie folgt dargestellt "Künstler - Titel (Sampler/Zusammenstellung ala TOP100 etc.)" Gibt es hier nun einen Unterschied bzw sollte man den Titel besser ohne die Angabe der Zusammenstellung/ Sampler etc schreiben? Oder macht das Rechtlich keinen Unterschied ? Danke nochmal an alle Engagierten hier im Forum. Seid ne super Hilfe bis hier gewesen mal schauen was bei mir dann nun so kommt. |
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| | # 6929 |
| Registriert seit: 26.05.2009
Beiträge: 5
| So dann mal hallo an alle leidensgenossen ich habe vor einigerzeit auch einen Brief von Korni bekommen. Habe den mal ganz entspannt Ignoriert , und lese mich seit dem hier bei euch durch das Forum.Jetzt ist dann schon wie zu erwarten der 2 te und damit 800 Euroletten Brief gekommen. Nun habe ich dann mal eure UE genommen und natürlich mit meinen Daten umgeändert Werde diese dann auch diese Tage abschicken, und mich dann dem neuen Sport hier anschliessen und ihn mal Ignorieren. Wobei wenn jemand dann vom Gericht Post bekommen wir, werde ich das wohl sein ( bei meinem Glück) aber ich zahle nicht ohne zu Kämpfen . Werde euch auf dem Laufenden halten, und mit euch diese Zeit aussitzen. Und Kornie den zeigen bis bald |
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| | # 6930 | |
| Registriert seit: 19.03.2009
Beiträge: 14
| Die mod. UE hättest Du bereits nach dem 1. Brief per Einschreiben mit Rückschein versenden sollen. Du bekommst dann den Rückschein zurück wenn das Einschreiben bei Korni eingegangen ist. Nach ein paar Tagen schickt dann Korni den 2. Brief, in dem Du aufgefordert wirst den Betrag zu überweisen, sonst erhöht sich der Betrag auf die ca. 900 Euro. Wieso hast Du nicht sofort nach dem 1.Brief die mod. UE an Korni geschickt? Wird doch hier im Forum sehr oft erklärt wie Du vorgehen sollst! Gruß Sharky74 -----Doppelpost zusammengeführt am 26.5.2009 um 16:55:10----- Zitat:
Hallo, gib einfach bei der mod. UE nur den Interpret und den Titel an, die Top 100 lässt du weg! Weiß nicht ob das rechtlich einen Unterschied macht aber im Forum wird empfohlen, daß man es weg lassen soll! Auf jeden Fall nicht die UE von Korni zurück schicken, sondern die mod. UE hier aus dem Forum! Gruß Sharky74 | |
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| | # 6931 |
| Registriert seit: 26.05.2009
Beiträge: 5
| Tja was soll ich sagen, die wahrheit ist das ich echt lange überlegt habe was ich machen soll. Ob ich es wie ihr aussitze oder mir einen Ra suche. In meinem 2 ten Brief steht auch , das es ja sein könnte das ich den ersten nicht bekommen hätte. Ok ich weis , ist standard Brief von ihnen. Und sollte nun die UE von ihnen bis ...... zurück schicken. Habe jetzt eure Mod. UE ausgefüllt und werde die nun abschicken, hoffe wird kein riesen unterschied sein ob die Mod UE nach dem ersten, oder zweiten Brief raus geht. Die hoffnung stirb zum schluss :goodnite: |
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| | # 6932 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
"Schadensersatzanspruch" entsteht immer dann, wenn die Rechte von jemand verletzt worden und an der Vorsätzlichkeit der p2p-Nutzer gibts schon mal gar keinen Zweifel. Der Schadensanspruch entsteht dem Rechteinhaber und wenn dieser Nutzungsrechte vergeben hat.... außerdem bekommt der Rechteinhaber ja ein Sümmchen pro erwischtem Rechteverletzer. Trotzdem sind Verträge immer irgendwie attackierbar, gerade wenn sie Butterbrotpapierniveau haben wie die von Digiprotect. Es klaffen da in jedem Artikel enorme Lücken aus denen potentielle Straftatbestände triefen. Diese muß man aber zwingend strafrechtlichen Ermittlern schmackhaft machen, die sich selbst noch dagegen sträuben, da man ja das Kernproblem überhaupt erst geschaffen hat. Die Abgemahnten sitzen da in einem Boot und im anderen ... der komplette Rest.
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| | # 6933 | |
| Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
| Zitat:
Good luck ! | |
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| | # 6935 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Die Gerichte erkennen also einen Schaden an, der dem Tonträger entstanden ist, und den Digi in eigener Sache geltend macht? | |
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| | # 6936 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
Es gibt aber auch seltene Kostenklagen. Wichtig ist es den Abmahnern keine persönlichen Infos ("Entschuldigungsbriefe/Telefonate oä)zu geben , mit denen sich die Kanzleien eine mögliche Prozeßstrategie erarbeiten können. Schau auch hier: Abmahnung : Bezahlen und gut is ? Berechnungsbeispiel -modUE- Instanz I verloren - Ohne eigenen Anwalt | |
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| | # 6937 | |
| Registriert seit: 14.05.2009
Beiträge: 50
| Zitat:
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| | # 6938 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Nur sehr wenige erhalten einen Mahnbescheid , die Wenigsten finden den Weg hier hin und berichten davon . Das dürftes du auch gelesen haben , zwei Beiträge weiter oben schriebst du selber etwas. Und hier: nach den gelben Brief (Mahnbescheid 902,80) vom AGHünfeld hab ich den Widerspruch abgeschickt die Sache dürfte auch gelaufen sein. |
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| | # 6939 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
- Im Auskunftsverfahren sehen die Gerichte den Antrag von Digiprotect als begründet an, weil 1. eine Aktivlegitimierung fest gestellt wird, da Digiprotect ausweislich der Verträge "Inhaberin des Urheberrechts bzw. eines anderen nach dem UrhG geschützten Rechts" an einem Musikwerk ist. [Aktivlegitimation = Berechtigt zu, im Gegensatz zu Passivlegitimation = Verpflichtet zu]. Digiprotect wird also selbst zur Rechteinhaberin, in dem Fall zur Nutzungsrechteinhaberin. - Auf der selben Basis kann Digiprotect auch später Schadensersatz von den Verletzern verlangen. ["Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten...."] Vgl. § 31 UrhG, Abs. 3 (3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Recht spannend bei den "Samplerabmahnungen" ist jedoch, dass der eigentliche Urheber gar keine direkten Rechte an Digiprotect vergibt. Beispiel: "Guru Doof" vergibt als Urheber Nutzungsrechte an das Label "Big Stinki Freaks". Und "Big Stinki Freaks" vergibt wiederum Nutzungsrechte an Digiprotect. Bei der ganzen Geschichte existiert aber ein größeres Problem, an dem auch unsere BJM Zypries mächtig gescheitert ist. Fühl sich zum Beispiel "Guru Doof" vom Label und Digiprotect über den Tisch gezogen, dann muß er schon selbst aktiv werden.
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| | # 6940 | ||
| Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 126
| Zitat:
ja ja ich warte auch noch, wann kommt er endlich? gruss whoopsy -----Doppelpost zusammengeführt am 26.5.2009 um 23:43:43----- Zitat:
was willst du uns eigentlich damit sagen, schutz des geistigen eigentums, ist für mich ok. einwand von mir und immer wieder sind die ra´s. kohle und nochmal kohle! darum nicht zahlen und abwarten bis auch die richter am gericht wach werden! gruss whoopsy | ||
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