| | # 6822 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Kapitulation ja, jedoch nur deshalb, weil man mit fiktiven Armeen und einer erdrückenden Übermacht des Feindes nicht gewinnen kann... die Situation gleicht oft Deutschland im April 1945. Jeder hat die Wahl: Man lernt nicht aus den Fehlern anderer und versucht vergeblich, entgegen den Erfahrungen anderer einen Prozess anzustrengen, den man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verliert, bei manchen Gerichten fast sogar mit Sicherheit. Oder man handelt klug und lernt aus den Erfahrungen anderer und vergleicht sich auf einem erträglichen Niveau. Ich kann einerseits die Trotzreaktionen vieler verstehen. Ist die Abmahnung mal da, geht es jedoch nicht mehr um eine Grundsatzdiskussion, das lehrt uns die Rechtsprechung, sondern um Schadensbegrenzung. Es bestehen 2 Möglichkeiten: Man wartet, ob die Abmahnanwälte die Forderung verjähren lassen. Dies ist eher unwahrscheinlich, man spart jedoch beim Eintreten des Ereignisses die volle Abmahnforderung von EUR 450,00. Das Risiko beträgt jedoch zwischen EUR 650 und EUR 1500, wenn man tatsächlich verklagt wird. Hinzu kommen Gerichts- und Anwaltskosten. Das heißt, man wählt eine sehr sehr unsichere 0 und einen fast sicheren Betrag von EUR 650 - 1500. Die Alternative: Man bezahlt EUR 450 oder einen geringeren Betrag, der von einem Anwalt ausgehandelt wird und unterm Strich insgesamt weniger als EUR 450 ergibt. Dann hat man die Sicherheit, dass es nicht 3mal so teuer wird. Mit freundlichen Grüßen RA Hechler
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 6824 | |
| Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 243
| Zitat:
Für welche Kanzlei lohnt es sich "WIRKLICH ALLE" säumigen Nichtzahler via Klage zur Kasse zu bitten? Es kommen monatlich ein Vielzahl neuer Fälle von Nichtzahlern hinzu. Eine solche Klagewelle würde nur ein "extrem Prinzipientreuer", dafür weniger geschäftstüchtiger Anwalt führen. Kosten - Nutzen ... fraglich für den Anwalt! Verfahrensanzahl - vermutlich mittlerweile eine hohe dreistellige Zahl pro Abmahnkanzlei, Tendenz steigend! Wieviele Gerichtstermine, wieviele Anwälte würden benötigt ???? Daher würde ich endlich gerne einmal von Ihnen eine Antwort erhalten: Wie schaut es praktisch und wirtschaftlich aus, wenn eine Kanzlei, wirklich alle Nichtzahler verklagen will ??? Wäre froh, wenn ich diesmal eine Antwort erhalten würde!! Grüße der Hoogie | |
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| | # 6825 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Zitat:
Was ist mit all denen, die die vorgeworfene Tat nicht begangen haben und noch dazu ein abgesichertes WLAN betreiben? Soll man sich der Willkür einfach beugen? Und wie oft bitte? Eine Abmahnung nach der anderen jeweils mit hingefeilschten 399,- Euro abgelten? NEIN DANKE! Es kann weiterhin nicht sein, dass irgendwelche Richter irgendwelchen vorgelegten IP-Nummern ungeprüft Glauben schenken. Die Loggingfirma hat hier zuviel missbrauchbare Macht. Wo soll das hinführen? Daher ein klares NEIN zu solch einem Ablasshandel!
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |
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| | # 6826 |
| Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 2
| Hallo Mitleidende, habe gestern von diesen Abzockern einen Liebesbrief bekommen. Es geht um 450 europäische Rubel! Habe mich seit gestern bei euch eingelesen und gerade eine modUE ausgefüllt. Ich werden denen eher täglich vor die Tür schei*en, als irgendetwas zu bezahlen!!! :kloset:Ihr seid nicht allein, ich kämpfe bis zum Schluss! |
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| | # 6827 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Haben sie den SuW-Kunden aus Ihrem Mandantenkreis bisher ebenfalls mit gleicher Argumentation Vergleiche "vermittelt"? Sie sollten - auch bei aller verständlichen pauschalen Risikominimierung - die jeweiligen Umstände der Einzelfälle nicht außer acht lassen. | |
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| | # 6828 |
| Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 3
| Guten Tag zusammen! Habe diesen Thread mal durchgeblättert und ich bin irgendwie zu keinem Ergebnis gekommen... Meinen ersten Brief von Kornmeier bekam ich im Feb 09, er bezog sich auf eine Datei die ich runtergeladen haben soll im Nov08. Da es sein kann das es so war, habe ich brav bezahlt. Das zweite Schreiben kam anfang Mai 09 und bezog sich auf anfang januar09....und ich habe wieder bezahlt. habe also schon insgesamt 900€ gelöhnt Tja, und gestern bekam ich wieder ein schreiben welches sich auf ende januar09 bezieht...... jetzt weiss ich echt nicht mehr weiter, ehrlich gesagt geht mir auch die kohle aus. habe aber auch angst wenn ich die frist verstreichen lasse dass ich irgendwann noch mehr zahlen muss, bin echt verzweifelt. wir nutzen zuhause ein wlan netzwerk, das schützt mich natürlich nicht, aber es ist ja alles möglich.... um zu nem gescheiten anwalt zu gehen habe ich auch nicht wirklich das geld, also wie soll ich weitermachen.... ![]() ![]() |
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| | # 6829 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Auch Du bist Opfer des Abmahnwahns geworden, wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema Eingehend zu beschäftigen. Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit. Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber. Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren. Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX zahlen…. Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten! Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten! Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht. So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser: mod UE http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nix , keine Kohle , keinen Kontakt . Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. P.S.: Hier darfst Du ganz legal Saugen. News: Ich mahn Dich ab! * * * | |
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| | # 6830 | ||||
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Leider hast du bisher alles falsch gemacht. Zitat:
Oder bist du ein echter Powersauger, der Hunderte von Dateien shared? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die altbewährte modUE verschicken und danach nicht mehr auf weitere Schreiben reagieren. Apropos: Hast du in den ersten beiden Fällen denn auch die originale Unterlassungserklärung unterschrieben, die Kornmeier seinen Schreiben beigelegt hat? Das solltest du natürlich niemals tun. In deinem Falle ist es natürlich etwas "ungünstig", wenn du jetzt nicht mehr zahlen willst. Falls Kornmeier es auf einen Prozess ankommen lässt, kann er den Richter natürlich mit deinen ersten beiden bezahlten Abmahnungen beeindrucken und dich als unbelehrbaren Dauersauger hinstellen. Aber du siehst ja selber, dass du ansonsten immer weiter gemolken wirst.
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | ||||
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| | # 6831 | |
| Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 137
| Zitat:
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| | # 6832 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
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| | # 6834 |
| Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 185
| @terence85 Da du die ersten zwei Abmahnungen bezahlt hast,könnte es jetzt ein Problem sein mit mod. UE und totstellen. Bitte schau in die Liste Empfohlene Anwälte. Vielleicht kannst du in einer telefonischen Erstberatung Hilfe bekommen. Diese ist zumeist kostenlos. Und Finger weg von Esel und Co. @oro Wenn du dir die Daten der Abmahnungen von @terence85 anschaust,siehst du,dass das Logdatum der letzten Abmahnung vor dem Datum der Zustellung der Ersten liegt. @RA Hechler Mir persönlich schwillt der Kamm,wenn ich für etwas bezahlen soll,was ich nicht getan habe. Ich ziehe deshalb die erste der von Ihnen genannten beiden Möglichkeiten vor. Gruß Wallerkalle
__________________ |
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| | # 6835 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| ...ich verwette meine Abmahnung, dass RA Hechler die Summe je Abmahnung auf die Hälfte runter gehandelt hätte. Also ca. EURO 250,-- je Abmahnung zusammen Euro 500,-- da erscheint dann sein zusätzliches Honorar, so zwischen 190,-- und 250,-- je Abmahnung nun wirklich als "Schnäppchenangebot" wer hält dagegen? |
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| | # 6836 | |
| Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 185
| Zitat:
Gruß Wallerkalle
__________________ | |
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| | # 6838 | ||||
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 24.5.2009 um 13:12:53----- Zitat:
Sie verstehen hier etwas grundlegend falsch. Nicht die Kanzlei mahnt ab, sondern der Rechteinhaber. Er alleine bestimmt die Menge von Geld und Aufwand, die in die Klagewelle investiert werden wird. -----Doppelpost zusammengeführt am 24.5.2009 um 13:14:59----- Zitat:
Bitte nennen Sie einen Einzelfall, in dem etwa die Gerichte in Hamburg oder Köln für den Abgemahnten entscheiden würden! -----Doppelpost zusammengeführt am 24.5.2009 um 13:17:12----- Zitat:
Unser Honorar zusammen mit den Abmahnkosten beträgt weniger als EUR 450,00, nur zur Information.
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | ||||
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| | # 6839 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
"...Die Behauptungen zu möglichen Urheberrechtsverletzungen seien sehr vage. Die Ermittlung dynamischer IP-Adressen sei hohen Fehlerquoten ausgesetzt. Der Verlag habe auch nicht dargelegt, wie er an die IP-Adressen gekommen sei. Zudem sei nicht zwingend der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen über eine ihm zugeordnete IP-Adresse verantwortlich. Schließlich habe der Verlag keinerlei Informationen zum jeweils übermittelten Datei-Volumen mitgeteilt. Erst bei dem Upload von Dateien in gewerblichem Ausmaß sei davon auszugehen, dass der Nutzer das erforderliche Wissen und Bewusstsein habe, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Landgericht Koeln, Beschluss v. 25.09.2008 - Az.: 109-1/08 Im Übrigen wehre ich mich lediglich dagegen, dass man hier den Eindruck vermitteln will, Kornmeier würde mehr als 1% seiner Abgemahnten erfolgreich verklagen. Wo sind denn die zahlreichen Urteile dazu? ![]() Sind die etwa alle in der "Vergleich-Schublade" gelandet? | |
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| | # 6840 |
| Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 3
| Die originale Unterlassungserklärung von Kornmeier habe ich NIE unterschrieben. Und ein "Powersauger" bin auch nicht. Bereits nach dem ersten Schreiben, habe ich alle Aktivitäten bei P2P eingestellt (alle anderen beiden Schreiben beziehen sich auf ebenfalls auf die Zeit davor). Hatte es eigentlich immer laufen, da ich oft Sachen bei Chip.de runterlade (wobeo es sich um kostenlose freeware handelt) die oftmals über torrents geladen werden. möglicherweise sind dadurch warscheinlich meine mp3s "geshared" worden, was natürlich sehr dumm gelaufen ist... |
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:kloset:

...ich verwette meine Abmahnung, dass RA Hechler die Summe je Abmahnung auf die Hälfte runter gehandelt hätte. Also ca. EURO 250,-- je Abmahnung zusammen Euro 500,-- da erscheint dann sein zusätzliches Honorar, so zwischen 190,-- und 250,-- je Abmahnung nun wirklich als "Schnäppchenangebot"
. 
