| | # 6782 |
| Registriert seit: 21.05.2009 Ort: NRW
Beiträge: 6
| Bei mir steht im Urteil vom Amtsgericht Köln , das sie meine Daten von Welcome to RIPE.NET bekommen haben. wer um himmelswillen istdas. Ich dachte das dieTelecom Auskunft geben muss? |
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| | # 6785 | ||
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
2 Abmahnungen innerhalb von 2 Tagen Schau auch dies: Ich habe meine 5te Abmahnung bekommen Nach bezahlter Abmahnung kamen , weitere , ältere Vergehen Zahlung schützt nicht vor weiteren Forderungen -----Doppelpost zusammengeführt am 22.5.2009 um 21:57:34----- Zitat:
Sie besagt nur , das du das dir vorgeworfene , in Zukunft nicht tun wirst. Zweck der sog. modifizierten Unterlassungserklärung? Mein erstes "Schnäppchenangebot"(400€) kam im Januar 2008 für eine rar.Datei | ||
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| | # 6787 | |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Zitat:
Wikipedia teilt uns nun mit, dass RIPE "zuständig für die Vergabe von IP-Adressbereichen und AS-Nummern in Europa, dem Nahen Osten und Zentralasien" ist. Anders gesagt: Das sind die, die den Providern die IP-Adressbereiche zuteilen. Oder wieder anders herum: Wenn man eine IP-Adresse hat, dann kann man mit Hilfe des RIPE NCC erfahren, welchem Provider diese IP-Adresse gehört. Ein praktisches Anwendungsbeispiel:
Kurz: RIPE dient den "Anti-Piracy-Firmen" und offenbar auch den Gerichten zur Feststellung des zu einer gegebenen IP-Adresse gehörenden Providers. Der Provider wiederum - und nur der - kennt den Klarnamen. | |
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| | # 6788 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.635
| Zitat:
und diesen Satz: " dass die Streitgegenständlichen IP-Adressen der Beteiligten (also Deinem Provider) zugeordnet sind, ergibt sich aus einer durch das Gericht vorgenommen sog. Whois-Abfrage unter Welcome to RIPE.NET das Gericht will sich damit nur vergewissern, dass Deine IP-Nummer, die vorgelegt wurde auch zu Deinem Provider passt, welcher dann Deinen Klarnamen und Adresse dem Kläger (Kornmahler) geben muss. Danke @Hadron | |
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| | # 6790 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
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| | # 6791 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
der alte "esel" war leider schneller, aber egal, doppelt hält länger!!! | |
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| | # 6796 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
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| | # 6798 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. Mit freundlichen Grüßen RA Hechler
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 6799 |
| Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 14
| @ watt_ihr_volt mir ging es nur darum es war wohl eine Zip Datei sprich Top100.... mich hätt halt interessiert ob ich mit weiteren Schreiben von denen rechnen muss... deine Tooltip sind recht hilfreich, allerdings wie gesagt .... man muss erst lernen bevor man umschwenkt... die frage die sich mir stellt ist es legal wenn man einen stream aus dem Internet speichert? Sprich zum Beispiel Internet radio einen Titel "aufnimmt" wie früher mit dem Kassettenrekorder.....ist das dann legal und ohne probleme(abmahnungen etc) machbar oder hat da auch wieder irgendwer was dagegen??? |
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| | # 6800 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Und genau diesen Kopierschutz gibt es für "Sendungen" im Webradio nicht. Noch nicht! Solchermaßen aufgenommene Songs darf man auch digital vervielfältigen und archivieren, zum Beispiel auf einem MP3-Player oder auf CD-Brenner, sofern dies für den Eigenbedarf geschieht. Ob im Rahmen des im Zweifel sehr eng zu fassenden Begriffes des Eigenbedarfs weitere Kopien angefertigt werden dürfen, ist bisher rechtlich nicht eindeutig geklärt. Zumindest gibt es dazu keine neuere Rechtsprechung. In einem frühreren Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1978, 474, 476) wurden 7 Kopien noch für rechtmäßig erklärt, die allerdings nur an die engsten Familienmitglieder und engsten Freunde unentgeltlich weitergegeben werden dürfen. Es ist allerdings fraglich, ob die damalige Rechtsauffassung angesichts der mittlerweile stark veränderten Technologien noch Bestand haben würde. Sicher ist jedenfalls: Das Verkaufen solcher CDs oder das Anbieten dieser Lieder bei P2P-Tauschbörsen verstößt unzweifelhaft gegen das Urheberrecht und ist somit illegal. Soviel zu Deiner Frage "legal oder illegal"... | |
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warum nimmt keiner so ein kleines Tool (z.B. clipinc oder youtubeconverter) und holt sich seine musik (Abmahn)-Kostenfrei im Netz. 
