Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 22.05.2009, 14:39   # 6761
jubi
 
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OLG Frankfurt a. Main: Filesharing-Abmahnungen werden für Rechteinhaber teuer

"Für die richterliche Anordnung fallen pro Antrag EUR 200,- Gebühren, die zunächst die Rechtsverfolger zu zahlen haben. Wie ist nun ein Antrag im Hinblick auf die Gebühren zu bewerten, in dem mehrere Rechtsverstöße zusammengefasst sind? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main."
Quelle:
OLG Frankfurt a. Main: Filesharing-Abmahnungen werden für Rechteinhaber teuer - Pfitzer Rechtsanwälte, Stuttgart
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Alt 22.05.2009, 14:41   # 6762
Huschpuscheldi
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Die haben gelogt, dass ich "GermanTop100" (enthalten sind 100 Zip) geladen habe. Sie wissen auch, dass in diesem Sampler der "Abmahntitel" dabei ist. Wenn ich diesen Titel aber nicht lade, kann ich ihn nicht verteilen. den Rest lade/verteile ich ja (ist ja Sinn von Filesharing) Die Beweisumkehr tritt nicht bei einfacher Vermutung ein.
Willst du es nicht verstehen?
es spielt keine Rolle ob du "Abmahntitel" verteilst oder nicht, dieser Titel ist in der top 100 drin und es reicht denen wenn du top 100 verteilst.
Die haben deine IP, 1:0 für Korni, jetzt mußt du beweisen das du "Abmahntitel" nicht verteilt hast, kannst du nicht, immernoch 1:0 für Korni.
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Alt 22.05.2009, 14:59   # 6763
Flesh_Storm
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@all,

kann mir mal Jemand die Nummer von Korni geben ? Ich will ihn
mal Fragen, ob er mich mit meinen Pornoabmahnungen vor Gericht
vertritt, falls es zum Gerichtstermin kommt. Natürlich will ich auch
wissen, was das kostet. :baeh::aetsch:

Korni scheint ja einiges an Erfahrung mitzubringen, was die
Gerichtstermine angeht. Außerdem weiß er auch gegen welche
Argumente er Prozesse verloren hat.

Mit freundlichen Grüßen

Flesh_Storm
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Alt 22.05.2009, 15:03   # 6764
Huschpuscheldi
 
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Alt 22.05.2009, 15:11   # 6765
jubi
 
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Zitat:
Zitat von Huschpuscheldi Beitrag anzeigen
Willst du es nicht verstehen?Die haben deine IP, 1:0 für Korni, jetzt mußt du beweisen das du "Abmahntitel" nicht verteilt hast, kannst du nicht, immernoch 1:0 für Korni.
"Beweislast
Bestimmung, wer im Prozess Beweis für eine Behauptung antreten muss und das Risiko der Nichterweislichkeit trägt.
Die Beweislast steuert die Beweisaufnahme in einem Prozess und ist ausschlaggebend bei der Beweiswürdigung.

Wem der Beweis obliegt, richtet sich nach der Prozessart.

Im Zivilprozess muss jede Partei muss im Zivilprozess grundsätzlich den Beweis dafür erbringen, dass die Voraussetzungen der für sie günstigen Rechtsnorm tatsächlich erfüllt sind, soweit die Beweislast nicht durch gesetzliche Vorschriften anders geregelt ist (Verhandlungs- oder Beibringungsgrundsatz).
Ihr obliegt der Hauptbeweis, der zur vollen Überzeugung des Gerichts führen muss
Ist der Hauptbeweis erbracht, kann die Gegenseite ihn durch den Gegenbeweis erschüttern, für den es reicht, das Zweifel an der Richtigkeit des Hauptbeweises entstehen.
Ist das Gericht nicht von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsache überzeugt, wird zu Ungunsten dessen entschieden, der die Beweislast trägt.

Im n der Verwaltungs-, Finanz-, Sozial- und Strafgerichtsbarkeit gilt dagegen der Untersuchungsgrundsatz. Hier muss das Gericht selbst die für den Rechtsstreit erheblichen Tatsachen von Amts wegen ermitteln, in den Prozess einzubringen und unter Beweis zu stellen. Im Strafrecht dürfen bei der Verurteilung keine ernstlichen Zweifel an der Schuld verbleiben (in dubio pro reo).


Das Gesetz sieht für verschiedene Tatsachen eine Beweislastumkehr vor. Das führt dazu, dass im Zivilprozess entgegen der allgemeinen Regel der Prozessgegner im Hauptbeweis beweisen muss, dass eine für den anderen günstige Tatsache nicht vorliegt. So legt § 476 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Vermutung fest, dass Mängel, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf einer Sache durch einen Verbraucher auftreten, die Sache bereits bei Kauf (Übergabe) mangelhaft war. Der Verkäufer muss dann das Gegenteil beweisen, wenn er nicht für den Mangel haften will.
"
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Alt 22.05.2009, 16:01   # 6766
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Huschpuscheldi Beitrag anzeigen
Es zählt das Datum der Abmahnung, d.h. Der Rest von diesem Jahr + 3 Jahre, also ist der Spuck am 1.1.2013 für dich vorbei
Nein, es gilt nicht das Abmahndatum.

Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.

Es gab immer wieder Abmahnungen, die erst mehr als ein Jahr nach dem angeblichen Vergehen versandt wurden.

Leider lässt sich dann nur durch Akteneinsicht beim Abmahner feststellen, ob er die zeitliche Verzögerung selbst zu vertreten hat.
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Alt 22.05.2009, 16:05   # 6767
Shual
 
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Auch der Versuch ist nicht nur strafbar, sondern auch zivilrechtlich von Bedeutung.

Der stadtbekannte Raubkopierervergewaltigermörder Shual S., eindeutig von der Rechteverfolgungsfirma 'Billigpornorigths GmbH' an seinem Puschelschwanz erkannt, bot in seinem Verkauffstand im Bereich 'aktuelle Top100-Billigporno-Raubkopien' 100 Billigpornos an. Die gingen weg wie die warmen Semmeln, nur die Werke der 'Billigpornorigths GmbH' mochte niemand kaufen. Dennoch wurde Shual S. vom Krankvurder Billigpornotribunal zur Übernahme der Abmahnkosten + kleiner Schadensersatz verdonnert.

Auch wenn der Verletzergewinn bei 0€ liegt, sogar wenn er nur 1-2% des Gesamtwerks zum Zeitpunkt des Logs heruntergeladen hat muß der RI eben nicht nachweisen, dass der Verletzer weitere Wochen das Angebot aufrecht erhielt und kann der Verletzer nicht nachweisen, dass er den Upload abgebrochen hat. Es ist sogar unerheblich, da mit dem Tatzeitpunkt auf alle Fälle eine Verletzung fest gestellt wurde.
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Alt 22.05.2009, 16:28   # 6768
Dead
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Nein, es gilt nicht das Abmahndatum.

Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.

Es gab immer wieder Abmahnungen, die erst mehr als ein Jahr nach dem angeblichen Vergehen versandt wurden.

Leider lässt sich dann nur durch Akteneinsicht beim Abmahner feststellen, ob er die zeitliche Verzögerung selbst zu vertreten hat.
Ok, der Antrag zum Speichern der Daten kam Ende Dezember, das Urteil des Gerichts war am 8.1. Dh, dass die Akteneinsicht wahrscheinlich im Januar 2009 stattfand.
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Alt 22.05.2009, 16:31   # 6769
Huschpuscheldi
 
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Zitat:
Zitat von Dead Beitrag anzeigen
Ok, der Antrag zum Speichern der Daten kam Ende Dezember, das Urteil des Gerichts war am 8.1. Dh, dass die Akteneinsicht wahrscheinlich im Januar 2009 stattfand.
was an deiner situation vermutlich auch nichts ändert
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Alt 22.05.2009, 16:36   # 6770
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Dead Beitrag anzeigen
Ok, der Antrag zum Speichern der Daten kam Ende Dezember, das Urteil des Gerichts war am 8.1. Dh, dass die Akteneinsicht wahrscheinlich im Januar 2009 stattfand.
Damit bleibst Du uns als willkommener Weggefährte hier zumindest bis zum 01.01.2013 erhalten.

Ich selbst werde mich evtl. schon 2 Jahre früher in den Ruhe(zu)stand begeben dürfen...
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Alt 22.05.2009, 16:37   # 6771
watt_ihr_volt
 
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@ jubi Danke. Soweit klar. Also nimmt der Abmahner seinen Log, geht vor Gericht, hat den Beweis, der Sampler enthält auch diesen Titel.

soll ich z.B. nun als Gegenbeweis die selbstgebrannte CD mitnehmen auf dem gerade dieser Titel fehlt, (weil ich ihn ja nicht geladen/verteilt habe)

wobei ich auch auf die Antwort von@ Shual bezug nehmen möchte Auch wenn der Verletzergewinn bei 0€ liegt, sogar wenn er nur 1-2% des Gesamtwerks zum Zeitpunkt des Logs heruntergeladen hat muß der RI eben nicht nachweisen, dass der Verletzer weitere Wochen das Angebot aufrecht erhielt und kann der Verletzer nicht nachweisen, dass er den Upload abgebrochen hat. Es ist sogar unerheblich, da mit dem Tatzeitpunkt auf alle Fälle eine Verletzung fest gestellt wurde.

Es wurde dieser 1File (Titel von 100) per Clienteinstellung ausgeschlossen, nichtmal 0,0001 % dieses einen Titels geladen. Die Rechte des RI wurden also in keinster weise verletzt, da nicht mal das Cover dieses Samplers geladen wurde.
Oder soll das heißen: Die Gerichte, welche den Anspruch auf Auskunft beschließen , verlassen sich schlicht darauf was die beantragende Kanzlei vorträgt und an IP -Adressen, Hashwerte CD-Hüllen ect. vorlegt, wird schon seine Richtigkeit haben.!!!! ?
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Alt 22.05.2009, 17:27   # 6772
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
...soll ich z.B. nun als Gegenbeweis die selbstgebrannte CD mitnehmen auf dem gerade dieser Titel fehlt, (weil ich ihn ja nicht geladen/verteilt habe)
"Hohes Gericht,
wie auf Grundlage meines vorgelegten und beeidigten "Tätigkeitsnachweises" ersichtlich ist, habe ich lediglich die anderen 15 Bankfillialen überfallen.
Die hier relevante Filiale habe ich jedoch nie besucht.
Das müssen sie mir glauben..."


Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Oder soll das heißen: Die Gerichte, welche den Anspruch auf Auskunft beschließen , verlassen sich schlicht darauf was die beantragende Kanzlei vorträgt und an IP -Adressen, Hashwerte CD-Hüllen ect. vorlegt, wird schon seine Richtigkeit haben.!!!! ?
Ja, wie sollte das bei der gebotenen Eile anhand einer IP-Liste zu diesem Zeitpunkt auch abschließend geprüft werden?

"...Die tatsächlichen Umstände der Verletzungen mit Zeit und IP-Adressen sind aufgrund der glaubhaft gemachten Darlegungen durch die Firma L. AG und das von dieser eingesetzte Programm „ F. S. Monitor“ festgestellt und dokumentiert worden. Das vermag die Kammer als Urheberrechtskammer aufgrund einer Vielzahl von Verfahren in den letzten Jahren zu beurteilen, als die Verkehrsdaten noch über die Staatsanwaltschaft erfragt wurden und sich der ermittelte Anschluss anschließend regelmäßig auch als der herausstellte, über den die Verletzung geschah..."

Quelle: LG Hamburg Urteil vom 11.3.2009, 308 O 75/09
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Alt 22.05.2009, 17:56   # 6773
watt_ihr_volt
 
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@ Alter_Esel @princess @jobi @Shual (Fuchs? ) und so manche andere:
Danke für die Lachtränen welche ich, seit ich dieses Forum lese, wieder vergießen kann. Euer Humor mit feinen Spitzen (als wären die in Brüssel geklöppelt worden) hat sicher nicht nur mir geholfen alles mit dem nötigen Ernst zur Sache, so aber auch mit gewisser Distanz zu sehen.
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Alt 22.05.2009, 18:49   # 6774
Alter Esel
 
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crossposting

Bitte lesen:


Ablaufplan einer Abmahnung:
Von A wie Abmahnung bis Z wie Zivilverfahren


Danke Steffen.
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Alt 22.05.2009, 18:58   # 6775
Huschpuscheldi
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen

Lese ich das richtig? Nach ca. 3 Jahren wurde Klage eingereicht, im Dezember?
Also sehr spät, das stimmt mich nicht gerade zuversichtlich
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Alt 22.05.2009, 19:06   # 6776
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Huschpuscheldi Beitrag anzeigen
Lese ich das richtig? Nach ca. 3 Jahren wurde Klage eingereicht, im Dezember?
Vor Ablauf der Verjährungsfrist werden Anwälte naturgemäß aktiv.

Wohin so etwas (fruchtlos) führen kann, kann man aktuell bei den Ur-Vätern der P2P-Abmahnungen im parallelen SuW-Thread verfolgen.

Nur dort sind teilweise schon mehr als 3 Jahre vergangen.

Wichtig ist, das hier keine "Märchen" erzählt werden, die ein Abgemahnter gerne hören würde.

Allerdings sollte man auch die Anzahl der tatsächlichen Klageverfahren mit der Masse der Abmahnungen vergleichen.
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Alt 22.05.2009, 19:36   # 6777
hunter137
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 33
Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Vor Ablauf der Verjährungsfrist werden Anwälte naturgemäß aktiv.

Wohin so etwas (fruchtlos) führen kann, kann man aktuell bei den Ur-Vätern der P2P-Abmahnungen im parallelen SuW-Thread verfolgen.

Nur dort sind teilweise schon mehr als 3 Jahre vergangen.

Wichtig ist, das hier keine "Märchen" erzählt werden, die ein Abgemahnter gerne hören würde.

Allerdings sollte man auch die Anzahl der tatsächlichen Klageverfahren mit der Masse der Abmahnungen vergleichen.
Die Masse der Abmahnungen wird sich aber kaum hier im Forum melden, sondern zahlen oder die Sache sofort ihrem Anwalt übergeben und verhandeln.
Ein großer Teil hier im Forum berichtet ja auch sich an einen RA zu wenden, was wiederrum auf einen Vergleich hinausläuft.
Also bleibt ein relativ kleiner Prozentsatz der wirklich mod.UE + ignore durchzieht und des beste hofft (bin ich auch noch dabei nach dem 2. Serienbrief...). Die frage bleibt wie ist das Klageverhältnis bei diesem eher kleinen Prozentsatz, oder hab ich hier einen Denkfehler?
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Alt 22.05.2009, 19:41   # 6778
Deiddel
 
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Kein Copyright bei Privatkopien in Peer-to-Peer-Netzen - Andreas Popp, Piratenpartei zur Europawahl 2009


Copyright, Europawahl, Internetsperre, Internetzensur, PirateBay, Piratenpartei, Urheberrecht Wahlkampf im Interview Blog
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Alt 22.05.2009, 20:13   # 6779
Dead
 
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Beiträge: 47
Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Damit bleibst Du uns als willkommener Weggefährte hier zumindest bis zum 01.01.2013 erhalten.
Eine zweifelhafte Ehre.
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Alt 22.05.2009, 20:18   # 6780
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
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Zitat:
Zitat von hunter137 Beitrag anzeigen
Die frage bleibt wie ist das Klageverhältnis bei diesem eher kleinen Prozentsatz, oder hab ich hier einen Denkfehler?
Nein.

Du hast lediglich - wie wir alle - ein Informationsdefizit.

Ich kann Dir keine seriösen Prozentzahlen nennen, da meine "Zahlen" auch nur aus den relevanten Abmahnthreads resultieren.

Andererseits gibt es dazu zwei Varianten:

1) Sehr viele Nichtzahler können unmöglich alle verklagt werden...

oder...

2) ...wenige unbeugsame Nichtzahler sind betriebswirtschaftlich nicht interessant.
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Alt 12.02.2012, 06:33 # --
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