| | # 6741 |
| Registriert seit: 06.02.2008
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| Pirate-Bay-Prozess: Unterhaltungsindustrie geht in Berufung Pirate-Bay-Prozess: Unterhaltungsindustrie geht in Berufung - Golem.de Werbung |
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| | # 6745 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
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| | # 6748 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 16
| Zitat:
A. Warum nicht nur eine 2te modUE: 1. Wie bereits geschrieben trafen die beiden Abmahnungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein. Es wurde jedes Mal im Zusammenhang mit Samplern abgemahnt. Auf zumindest einem der Sampler wären laut Amazon auch weitere Titel von DigiProtect enthalten. Mir ging es darum weitere Abmahnungen mit Kornmeier und Co. grundsätzlich zu vermeiden. Will ja nicht auch einen Serienbrief aufsetzen, bei dem ich nur Datum, Aktenzeichen und angemahnte Titel als Parameter halte (Korni und DigiProtect bleiben ja gleich 2. Ich werde auch "eingekauft", wenn es um Beratung in speziellen Themen geht. Für mich war - trotz der großen Unterstützung hier im Forum -mit der zweiten Abmahnung einfach der Punkt erreicht, an dem ich einen Fachmann hinzusiehen wollte. Das ist in diesem Fall eben ein Fachanwalt. Wenns an einer Stelle durchs Dach regnet, wechsel ich den Ziegel ja noch selbst, sind es zwei, dann hole ich eben den Dachdecker ... 3. Aufgrund der durch 2 Abmahnungen eingeforderten SE-Pauschale lohnt sich der Anwalt ja auch wieder eher, selbst wenn er einen Vergleich aushandelt 4. Bin immer noch der Ansicht, dass die Einschaltung eines Anwalt ein Signal für Korni ist. Es bleibt eben die Frage ob es von Korni als Bereitschaft/bessere Chance auf einen Vergleich, oder eher als Abschreckung aufgenommen wird. 5. Ich will meine Ruhe und dies bald und nicht erst in (fast) 4 Jahren. 6. Ich habe weder Zeit (wer hat die schon) noch Lust (die hat eh keiner) mich mit den Abmahnungen von Korni auseinanderzusetzen. B. Was tut er a) Zumindest schon mal nicht pauschal eine UE abgeben, sondern Belege für die Vorwürfe anfordern. b) ModUE vorbereiten, die weitere Abmahnungen verhindert (kann ich über die Datenbank zu den von Korni abgemahnten Titeln auf der Abmahnpage auch selbst, schon klar. Ist aber eine Quelle für Fehler, die teuer werden können). Letzten Endes bleibt es sicherlich jedem selbst überlassen, wie ob er es alleine mit der modUE und Strategie oder abgewandelt unter Einbeziehung eines entsprechenden Anwaltes durchziehen möchte.Solange der Anwalt in der Richtung agiert, die ich mit ihm abgestimmt habe, ist es mir das Geld eben wert. Best wishes Zed -----Doppelpost zusammengeführt am 22.5.2009 um 02:38:15----- Hallo driver, ich denke eher, dass dies auch Strategie von Korni ist, um zu zeigen auch Anschlussinhaber, die nicht bei der T-Com sind können sich nicht sicherer fühlen. Ich weiss jetzt nicht, ob die IP-Adressen für VF UMTS aus der gleichen Range vergeben werden, wie die IP's für die Festnetzanschlüsse ... aber nach der Übernahme von Mobilcom dürfte VF doch auch einer der größeren Anbieter in DE sein - abgesehen von T-Com und Resellern. Wenn Korni eine umfangreichere Liste von Usern mit VF IP's vor Gericht vorlegt, ist dieses vermutlich auch "aufgeschlossener" dem Auskunftsersuchen stattzugeben, als wenn es nur wenige IP's sind. An die echte Einzelfallprüfung glaubt hier doch keiner mehr, oder? Best wishes Zed | |
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| | # 6749 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Zitat:
Ich habe heute mal jemanden seinen Brückentag mächtig gestört, indem ich angerufen habe. ---> Achtung, wird etwas techniklastig! Vodafone besitzt selbstverständlich eine von T-Com abweichende eigene IP-Range; z.Bsp. die hier! Aber... wer über UMTS ins I-NET geht, bekommt eine eine IP aus einer sogenannten "cell range". Die "cell" ist der Bereich um den nächstmöglichen Sendemast herum - meist so bis max. 10km. Die IP aus der "cell range" ist aber eine "private" IP aus dem Netz von 10.226.128.0 bis 10.226.255.255! Richtig ist, auch hier kann man genau wie bei einer Handyortung den Nutzer bestimmen, der so eine IP hatte. Filesharing macht damit jedoch keinen Spaß. Das Netzwerksegment ist auf Grund seiner Eigenschaft nicht für Port-Forwarding einstellbar (der Router steht ja beim Provider) und demnach bekommt man immer nur eine Low-ID beim Esel. Da Vodafone auch Festnetzanschlüsse vertreibt, wird sicher auch dieser Provider zum Auskunftsanspruch verdonnert werden. Beschlüsse dieser Art sind mir bislang jedoch nicht bekannt. @driver "Dein" UMTS-Kunde kann mir ja mal den Beschluss aus der Abmahnung zukommen lassen! | |
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| | # 6750 | ||
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
Ich habe meine 5te Abmahnung bekommen Nach bezahlter Abmahnung kamen , weitere , ältere Vergehen Zahlung schützt nicht vor weiteren Forderungen Zitat:
Nätürlich bleibt es Jedem selbst überlassen , wenn du dadurch besser schlafen kannst , dann hat es sich für dich gelohnt . Mich hat es 4,40 für das Einschreiben mit Rückantwort gekostet , ich kann weiterhin gut schlafen und habe ein neues Hobby dazugewonnen. Mein erstes "Schnäppchenangebot"(400) kam im Januar 2008 für eine rar.Datei Ich jedenfalls bin nicht bereit , diesen Herren für diese zwielichte Abzockmasche , die nächste Rate ihrer Nobelkarossen zu bezahlen. Ich glaube denen geht es echt gut | ||
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| | # 6751 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 16
| Hallo Jubi, wie bereits mehrfach gesagt ... wir hoffen alle, dass nichts mehr kommt! Entweder, dass keine weitere Abmahnung kommt, kein Mahnbescheid, keine Einreichung auf Kostenklage .... Jetzt werd ich mal kleinlich ... + Druckkosten Schreiben und modUE - je nach Druckertyp zwischen 0,04 und 0,21 je Seite zzgl. Papier (zwischen 1 und 2 ct Blatt) + Druckkosten und Porto an Datenschutzbeauftragten Hessen + Druckkosten und Porto an den Provider noch weitere Schreiben rausgegangen Konnte ich nach zwei Tagen auch wieder - Bitte nicht von meinen Antwortzeiten im Forum Schlafstörungen ableiten also das kann ich jetzt nicht nachvollziehen ... Hobby ist für mich eine aus Freude aufgenommene und konstant betriebene Freizeitbeschäftigung. Auch hinsichtlich eifriger Unterstützung anderer Betroffener hier im Forum würde ich dies für mich definitiv nicht so definieren. Best wishes Zed |
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| | # 6752 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
und dabei sogar den Abmahnabzockern lästig zu sein. ![]() Es ist eine meiner Freizeitbeschäftigungen , die noch dazu von Anderen oftmals dankbar angenommen wird. | |
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| | # 6753 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| Männersache: Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte wegen unerlaubter Verwertung des Kinofilms Männersache in Tauschbörsen i.A. von Constantin Film Verleih GmbH: 506,- Abmahnkosten, 450,- Lizenzschaden Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht), Kanzlei Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M., 74523 Schwäbisch Hall Erneute Abmahnwelle der Kanzlei Waldorf aus München - Baader Meinhof Komplex, Männersache, Harry Potter, Feuchtgebiete, Schmidt's Katze .... Rechtsanwältin Denise Himburg, Kanzlei Rechtsanwältin Denise Himburg, 10117 Berlin. |
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| | # 6754 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| ich hätte da mal ne Frage: wie ist eigentlich die Sachlage, wenn ich z.B. "German Top 100 neueste Ausgabe" laden u. somit auch verbreiten würde (tu ich eh nicht *schwör*) aber bestimmte *Künstler* (man weiss ja wer was für wen abmahnt) im Shareclient ausklammert. diese Titel also weder geladen noch weiter verbreitet werden. Die Logfirmen sehen aber nur dass der Titel s.o. "German......" mit dem Hashwert ..488298FF8C96D28E8F37AF4F9D0D2B79047135D0 geladen/verbreitet wird, jedoch nicht, dass ich das Objekt ihrer Begierde garnicht mag. auch so wie hier vorgehen, modUE und nix zahlen?(ist eigentlich doof, ich habe den song ja nicht geladen/verbreitet...muss ja auch beim Autokauf keine Unterlassungserklärung für das was passieren könnte unterschreiben) anschreiben...geht mir am A*** vorbei....ich mag Lady Gaga nicht (was eigentlich nicht stimmt) oder Gegenabmahnung? |
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| | # 6756 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| Zitat:
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| | # 6757 |
| Registriert seit: 14.05.2009
Beiträge: 50
| Es geht nicht darum das du geladen hast, sondern darum das du verteilt hast, was aber Hand in Hand geht. Die haben deine IP mit dieser .rar oder .zip (oder was auch immer das für ein Format ist) geloggt, das reicht denen um dich abzumahnen, jetzt liegts an dir zu beweisen das du einen von 100 titeln nicht verteilt hast, ich stelle mir das unmöglich vor. So eine Diskusion gabs hier aber auch schonmal, kann dir aber leider nicht sagen welche Seite. Fakt ist: Die haben bewiesen das du verteilst und deswegen kriegst du die Abmahnung. |
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| | # 6759 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| Zitat:
Aber wenn das alles schon mal durchgekaut wurde, hat es sich erledigt. Will nicht zumüllen. Vieleicht hat ja jemand einen verweis zu meiner Frage. | |
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