| | # 6701 | ||
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Laut RA Hechler darf es dein Anwalt ja gar nicht "krachen" lassen, weil: Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 20.5.2009 um 11:58:02----- Zitat:
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__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | ||
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| | # 6704 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Das LG Köln nimmt nur pauschal 200 Euro pro Antrag. Egal, wieviele IP-Nummern angefragt werden. Ich habe das genannte Urteil des OLG anders verstanden. Zitat:
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |
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| | # 6705 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Hab da mal eine Frage an alle "computerFreaks" hier im Forum: Der Hash-Wert wird zusammen mit der IP geloggt. Die Identität des Hash-Wertes ist doch nur dann nachzuweisen, wenn das Original samt Inhalt irgendwo existiert bzw. die Existenz nachgewiesen wird, oder?? Wo sind die original Hash-Werte angegeben, z.B. bei einem Sampler, "Fetenhits" oder was weiß ich? Und wie ist das dann bei illegalen Containern?? Wie wird da der geloggte Hash-Wert mit dem "Original" verglichen?? Ansonsten (wenn es kein "Original" gibt), müsste doch eigentlich ein gesamter Container zum Nachweis runtergeladen werden und abgespeichert/gesichert werden? Und das bei jeder IP? |
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| | # 6706 |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Die Ermittlungssoftware der "Anti-Piracy-Firmen" fragt einen an der Tauschbörse teilnehmenden Nutzer (also dich): "Hast Du das Werk mit dem Hashwert 4711 im Angebot?" Der Nutzer, d.h. der P2P-Client des Nutzers antwortet mit: "Ja, ich habe das Werk mit dem Hashwert 4711 im Angebot." Anschließend lädt die Ermittlungssoftware noch eine beliebig große Datenmenge vom Ja-Sager-Client herunter, vielleicht aber auch gar nichts. Das wissen wir nicht so genau. Dann wird die IP des bösen Users zusammen mit einem Zeitstempel in einer Datenbank gesichert. Ein- bis zweimal pro Woche wird mit einem Ausdruck dieser Datenbank zum Amtsgericht gelatscht und die Auskunftsberechtigung abgeholt. Später dann kostenpflichtig abgemahnt. So einfach läuft das im Prinzip. Die Hashwerte sind allenfalls Hinweise oder Indizien. Keineswegs aber eindeutige Beweise, wie immer versucht wird, uns und den Richtern weiß zu machen. Verglichen werden niemals vollständige Werke, sondern immer nur Hashwerte. Genau genommen sogar nur behauptete Hashwerte, denn der Client des Nutzers könnte ja lügen. Tauschbörsen-Störsoftware funktioniert auch, indem Hashwerte behauptet werden: Der Client lädt einen Datenblock vom Ja-Sagenden Störclient herunter, um dann festzustellen, dass dieser Datenblock überhaupt nicht den gewünschten Hashwert aufweist. Der Block wird verworfen, neu angefragt und heruntergeladen, um dann aber erneut zu scheitern. Die Absicht besteht darin, den Client mit Schrottdaten zu überfluten und lahmzulegen, indem Hashwerte behauptet werden, die aber nicht den gesendeten Daten entsprechen. Übrigens: Den Hashwert 4711 ermittelt die "Anti-Piracy-Firma", indem sie das Werk einmal vollständig herunterlädt und den Inhalt begutachtet. Wohlgemerkt: Ein einziges Mal, nicht einmal pro User. |
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| | # 6707 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| nette Seite auch für "Neuabgemahnte" leicht verständliches Organigramm (sollte der Link unerwünscht, evtl. gegen UhrG verstoßen oder schon anderweitig gepostet worden sein, bitte entfernen)Verein gegen den Abmahnwahn |
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| | # 6708 | |
| Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 81
| Zitat:
![]() Ps: auch Signaturen sind unsere Freunde! | |
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| | # 6710 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Vielen Dank für die Info! ![]() Der erste Teil ist mir schon klar.... aber das hier:... Zitat:
Dann könnte doch jeder vor Gericht glaubhaft darlegen, dass er an dem Tag in einem p2p-Netzwerk was runtergeladen hat (vielleicht hab ich auch die Datei noch irgendwo zu Hause und kann sie als "Beweis" vorlegen, wenn Digi daran keine Rechte hat, passiert ja gar nichts) und damit ERHEBLICHE ZWEIFEL IN TATSÄCHLICHER HINSICHT geltend machen, die auch nicht zu widerlegen wären, weil sich hinter dem entsprechenden HAsh-Wert zum Zeitpunkt X halt eine ganz andere Datei "versteckt" hat?! | |
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| | # 6712 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Aktuell bei Udo Vetter: 16.5.2009 Ich habe gehört E-Mail: Guten Tag Herr Vetter, ich habe bereits von mehreren Freunden gehört, dass Sie gerne ein kostenlose Einschätzung über die rechtliche Lage geben. Ich würde mich über Ihre Einschätzung zu folgendem Fall freuen: Ein Freund von mir Antwort: Ihre Freunde scherzten. Das ist Ihnen wahrscheinlich entgangen. In unserem konkreten Rechtsstreit über einen falsch beratenden Absahnanwalt ist zu beachten, dass dieser von einem sehr guten Kunden empfohlen wurde. Der wird ihm jetzt erstmal die Meinung geigen. Sollte das nicht ausreichen wird er offiziell aufgefordert das ding zurück zu nehmen. Mag ers nicht, dann landet er bei meinem US-Blog, auf dem das Recht der freien Meinungsäußerung gilt und keine deutschen Anwälte und Heinis Zugriff haben. Der Name wird noch gext und er bekommt noch drei Tage Zeit. Und wenns immer noch nicht klingelt............ dann wird er durch die Lande geprügelt und darf gerne einen Mahnbescheid schicken, auf dass er sich dereinst vor Gericht noch lächerlicher machen kann und er in die Reginalpresse kommt. Das hat was von "Omas die Handtasche klauen".
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 6713 | |
| Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
| Zitat:
Spätestens dann hält sich der Richter gähnend die Hand vor den Mund. Obwohl, bei einem Hörbuch wie Harry Potter könnte auch der Richter mal stutzig werden .... | |
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| | # 6714 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Die Mandanten sitzen hier bei 2 Anwälten und einem Gericht, die sagen: "Bitte habt euch doch wieder lieb!" Zudem sei mal drauf hingewiesen, dass Mr. "Ewiges Loch in der Tasche und der Rest wird versoffen, nach mir die Sintflut und der Gerichtsvollzieher und ich sind schon per Du" Shual [fiktiv] vs ./. stinkreiche Sony Inc. mit 2562 eigenen und 321 fremden Anwälten doch etwas Gefahr in sich birgt. - ich gewinne AG - devielbae: - ich gewinne LG - devielbae: - ich verliere OLG - uuuuups... sorry, aber die plötzlich auftauchenden 12575€ habe ich gerade nicht bei mir! So einfach mit dem "mal schnell gewinnen" ist das manchmal nicht. PS: Citing $130K in legal bills, Jammie Thomas' lawyer withdraws. Oder auf Deutsch: "Mitten in den Vergleichsverhandlungen gibt Filesharer-Anwalt Mandat zurück, weil er von den bislang 130 000 US$ noch keinen müden cent gesehen hat und er was besseres zu tun hat als sich ständig veralbern zu lassen." PS: Warum mal keine Umfrage? Bei RA Hechler und Co.? Wo liegt ihre Schmerzgrenze? Auch bei 130 000$ ausstehenden Zahlungen des Mandanten? [Ironisch gemeint]
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 6716 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
"Die Antragstellerin hatte beim Landgericht Frankfurt am Main erfolglos beantragt, der Beteiligten zu gestatten, unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft darüber zu erteilen, welche Personen zu näher genannten, unterschiedlichen Zeitpunkten 199 näher bezeichnete IP-Adressen verwendet haben, über die insgesamt 55 näher bezeichnete Werke zum download angeboten wurden." Das sind dann immer noch nur 55,27/IP + keine Ahnung 30/Telekom-Verratgebühr.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 6717 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| Französisches Gesetz zu Internet-Sperren: Einspruch beim Verfassungsrat heise online - 20.05.09 - Französisches Gesetz zu Internet-Sperren: Einspruch beim Verfassungsrat |
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| | # 6718 |
| Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 185
| @all News auf Abmahnwahn Dreipage Gespräch mit RA Udo Vetter Ist eine Hausdurchsuchung bei zwei einzelnen Musiktiteln noch verhältnismäßig? Danke an Steffen Gruß Wallerkalle |
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| | # 6719 |
| Gastposter | moin moin wie ich lewse haben hier wohl alle probleme mit kornmeier leider gottes hab ich auch ärger mit denen und denke mal das ich dabei schon so einige fehler getätigt hab und muss wohl 450 euro zahlen kornmeier wirft mir vor am 5.1.09 scooter auf nem sampler illegal iuns netz gestellt zu haben hört sich jetzt vielleicht mal wieder so an wien filesharer der saugt wie irre und dann auswege sucht, ists aber nicht zum einen höre ich sowas nichtmal zum anderen weiss ich das ich son mist nicht gezogen hab zum andren iwann anfang februar haben wir mal gemerkt das der rechner immer mal spinnt, nach langem hin und her fanden wir 5 meldungen und mussten feststellen das antivir wohl da trojaner zugelassen hatte am 13.2. hab ich den pc neu gemacht wegen der viren bis dahin hab ich nicht im geringsten geahnt was da noch so kommt und wusste ja nichtmal was von einem vorwurf seitens kornmeier oder sonstdergleichen nachdem ich nun mal post von denen hatte hab ich denen erklärt das ich den anschluss jutze, da der über meine mutter läuft die 30km weit weg wohnt habe denen auch erklärt das ich sowas nicht höre und das ich mir über nichts bewusst bin nun fangen die an mit gewäsch von wegen mein netz müsste sicher sein und ich habe nachweispflicht darüber das wir das nicht waren, wie sollte ich dies aber nachweisen, nachdem ich meinen pc neu gemacht hatte am 13.2. und zwischendurch hatten wir nachm hardwaredefeekt nochma das sstem neu gemacht, ne anzeige wegen der viren hatten wir wie gesagt nicht gemacht da ja nen missbrauch nicht bekannt war, und 450 euro kann ich mal eben nicht einfach so berappen hat da jemand nen tip was ich tun kann? ansonsten renne ich glaub montag zu meiner RA und werde die vollweinen das ärgerlichste ist wie gesagt nach dem zeitraum kann ich zwar 2 zeugen benennen die meine aussage bestätigen können ABER in wie weit geben die mir die schuld für viren kann man ja selbst nichts, virensoftware war da, und wenn da einer was aushebelt oder sonstwas und man merkts ncht gleich ist man doch nicht gleich die die meinen der störer oder ? HELP me plz ^^ |
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| | # 6720 | |||||
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Sieht nicht gut aus. Zitat:
Wenn du jemanden "einbrechen" lässt... siehe "Störerhaftung". Zitat:
Kornmeier kann ja nichts dafür, wenn über deinen Anschluss Mist gemacht wird. Auch wenn du selber es nicht warst, haftest du als Störer für die Taten, die über deinen Anschluss "verbrochen" wurden. Nur Vorsatz kann man dir nicht nachweisen. Zitat:
Zitat:
Die möchte aber sicherlich auch Geld von dir sehen, wenn sie dir helfen soll. Erzähl uns mal, was sie dir gesagt hat. Zitat:
Du könntest das ja auch einfach als Schutzbehauptung nutzen. Auf jeden Fall ist nun angesagt, jeglichen Kontakt zu Kornmeier zu beenden. Du redest dich nur weiter im Kopf und Kragen. Ob es in deinem Fall nun ratsam ist, einfach die empfohlene Methode anzuwenden (modUE versenden und sich tot stellen), kann ich dir leider auch nicht sagen. Ich würde es allerdings so versuchen.
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |||||
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