Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 18.05.2009, 15:28   # 6661
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Straubingerin24 Beitrag anzeigen
ja, das ist einfach die Unsicherheit, da man mit Zahlungen und ähnliches (insbesondere Gericht und Anwälte) nichts zu tun haben möchte. Was ich tun würde, wenn es mich betreffen würde, wüsste ich schon, da es aber meinen Vater betrifft und der Auslöser mein Bruder ist, brauchen wir eine Strategie.Aber trotzdem danke für die Verlinkung, da wünsch ich meinen Vater viel Spass beim lesen
Wie beim Schach gibt es verschiedene Varianten, die man aus einer Position spielen kann, um die Züge des Gegners zu beantworten.

OLG Frankfurt 11W 58/07 v. 20.12.2007 wäre eine solche Variante die in der Konstellation paßt.

Hier steht jedoch eine "höchstrichterliche" Entscheidung durch den BGH noch aus. Dieser hat zwar im März bereits eine eindeutige Abgrenzung vorgenommen. Was aber letztendlich rauskommt weiß man noch nicht. [Abs. 20 cc ... "Die Haftung des Beklagten setzt, soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, hier - anders als die Störerhaftung - keinen Verstoß gegen weitere Prüfungspflichten voraus. Insbesondere ist die Haftung nicht davon abhängig, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Pflicht des Beklagten bestanden hat, das Verhalten seiner Ehefrau auf mögliche Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen, und ob er diese Prüfungspflicht verletzt hat."
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Alt 18.05.2009, 16:36   # 6662
picon
Gastposter
 
Hallo,
ich bin neu hier und auf euch gestossen, weil ich auch eine Abmahnung von Kornmeier bekommen habe. Ich habe jetzt auch die modifizierte UE ausgedruckt und werde sie morgen per Einschreiben abschicken. Meine Frist läuft bis zum 27.05.
Meine erste Überlegung war, die 450,00€ zu zahlen. Doch dann hab ich ein bisschen rumgelesen und bin so auf euch gestossen und ich habe mich überzeugen lassen, nicht zu zahlen, die UE abzuschicken und abzuwarten.

Ich sage an alle, die hier schon ihre Erfahrungen geschildert haben und den "Frischlingen" wie mir helfen.
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Alt 18.05.2009, 16:55   # 6663
Huschpuscheldi
 
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Alt 18.05.2009, 17:05   # 6664
deathangel01
 
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jetzt muss ich doch mal eine frage stellen.
warum zum henker schicken wir es eigentlich per einschrieben mit rückschein wenns doch rechtlich eh egal ist.
und korni wird schon auf die mod. ue antworten, auch ohne einschreiben.
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Alt 18.05.2009, 17:23   # 6665
watt_ihr_volt
 
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ui ui, mal ein nettes Urteil was was nach mehr schreit.

heise online - 18.05.09 - Ein Dutzend gleichartiger Abmahnungen kann rechtsmissbräuchlich sein

Abs.40.....Vor allem steht der eigene Umsatz der Klägerin in keinem Verhältnis zu dieser umfangreichen Abmahntätigkeit in relativ kurzer Zeit. Unwidersprochen hat die Beklagte dargelegt, dass die Klägerin einen monatlichen Umsatz von maximal 200,00 € erzielt. Wenn dann noch der Anwalt der Klägerin der Neffe des Inhabers der Klägerin ist, schließt sich der Kreis, dass die Abmahntätigkeit der Klägerin nicht deshalb erfolgt, um die Wettbewerber zum Schutz ihrer eigenen Tätigkeit zu wettbewerbsrechtskonformem Verhalten anzuleiten, sondern dass die Klägerin hier nur eine gewinnbringende Beschäftigung betreiben will.

ob man nun, vor evtl. Prozessen, per Gerichtsbeschluß die GuV nebst Faktura "als zusätzliches Indiz für eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung anfordern kann, sei noch dahingestellt

-----Doppelpost zusammengeführt am 18.5.2009 um 16:27:44-----

Zitat:
Zitat von deathangel01 Beitrag anzeigen
jetzt muss ich doch mal eine frage stellen.
warum zum henker schicken wir es eigentlich per einschrieben mit rückschein wenns doch rechtlich eh egal ist.
und korni wird schon auf die mod. ue antworten, auch ohne einschreiben.
hmmmm.... na sicher wird er das. Nur anders, als wenn er eine rechtsverbindliche (mod)-UE erhalten hätte. (könnte ja auch nie angekommen sein)
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Alt 18.05.2009, 17:43   # 6666
Shual
 
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Zitat:
Zitat von deathangel01 Beitrag anzeigen
jetzt muss ich doch mal eine frage stellen.
warum zum henker schicken wir es eigentlich per einschrieben mit rückschein wenns doch rechtlich eh egal ist.
und korni wird schon auf die mod. ue antworten, auch ohne einschreiben.
Mal vom Thema "Risikominimierung" abgesehen... weil wir die Guten Endverbraucher sind. Wir machen das wie es sich gehört.
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
ui ui, mal ein nettes Urteil
Naja... schon etwas alt und nicht sehr gebräuchlich.

Dennoch sei eins heraus gestrichen:
OLG Hamm - 4U 211/08 v. 24.03.2009
"So zeigt die eigene Darstellung der Klägerin schon, dass hier von einer konsequenten Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zum Schutz des lauteren Wettbewerbs nicht die Rede sein kann. Die Klägerin hat sich eher wie ein Wettbewerbspolizist geriert, der im Einzelfall Gnade vor Recht ergehen lässt. Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG ist dem Mitbewerber aber gerade deshalb die Klagebefugnis zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen gegeben, um seine eigenen Wettbewerbsinteressen verfolgen zu können. Diesen Interessen ist aber regelmäßig erst dann gedient, wenn der abgemahnte Wettbewerbsverstoß endgültig und mit Sicherheit abgestellt ist, also durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung des Abgemahnten oder durch dessen Verurteilung.."

Wohlgemerkt nach UWG, nicht nach UrhG.

Man sollte durchaus mal in Betracht ziehen in einem Prozesschen die Frage zu stellen, warum denn ausgerechnet Herr Armin Tropf vor Gericht steht und nicht die 327 anderen Nichtzahler.
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Alt 18.05.2009, 18:28   # 6667
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Wohlgemerkt nach UWG, nicht nach UrhG.
Man sollte durchaus mal in Betracht ziehen in einem Prozesschen die Frage zu stellen, warum denn ausgerechnet Herr Armin Tropf vor Gericht steht und nicht die 327 anderen Nichtzahler.
glaubst Du, ein Anwalt (kein Anwältchen) würde in einem Prozesschen als Vertreter von Herrn Armen Tropf (sorry: Armin Tropf) mit dieser Frage, und zudem noch mit der Geistigen Verknüpfung UWG und UrhG. durchkommen?

(Frage enthält kein Verlangen auf Beratung)
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Alt 18.05.2009, 18:33   # 6668
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
ui ui, mal ein nettes Urteil was was nach mehr schreit.

heise online - 18.05.09 - Ein Dutzend gleichartiger Abmahnungen kann rechtsmissbräuchlich sein

Abs.40.....Vor allem steht der eigene Umsatz der Klägerin in keinem Verhältnis zu dieser umfangreichen Abmahntätigkeit in relativ kurzer Zeit. Unwidersprochen hat die Beklagte dargelegt, dass die Klägerin einen monatlichen Umsatz von maximal 200,00 € erzielt. Wenn dann noch der Anwalt der Klägerin der Neffe des Inhabers der Klägerin ist, schließt sich der Kreis, dass die Abmahntätigkeit der Klägerin nicht deshalb erfolgt, um die Wettbewerber zum Schutz ihrer eigenen Tätigkeit zu wettbewerbsrechtskonformem Verhalten anzuleiten, sondern dass die Klägerin hier nur eine gewinnbringende Beschäftigung betreiben will.

ob man nun, vor evtl. Prozessen, per Gerichtsbeschluß die GuV nebst Faktura "als zusätzliches Indiz für eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung anfordern kann, sei noch dahingestellt
Vielen Dank! Ich finde ein echt nützlicher Hinweis, der ja im Fall Digiprotect 100% zutreffend sein dürfte.
Zitat:
Danach ist die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen insbesondere dann rechtsmissbräuchlich, wenn sie vorwiegend dazu dient, über die Geltendmachung von Aufwendungen und Kosten der Rechtsverfolgung Geld zu verdienen (Paragraf 8 Abs. 4 UWG).
Auch wenn es sich um UWG handelt, dürfte ein Hinweis auf eine analoge Anwendung möglich sein, zumal es meines Wissens im UrhG keinen entsprechenden Paragraphen gibt.
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Alt 18.05.2009, 18:49   # 6669
deathangel01
 
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hmmmm.... na sicher wird er das. Nur anders, als wenn er eine rechtsverbindliche (mod)-UE erhalten hätte. (könnte ja auch nie angekommen sein)


äähm, aber ein Einschreiben mit Rückschein ist keine Absicherung, da der Empfänger des Briefes auch sagen kann, der Brief war leer.
Also meines Wissens ist es Rechtlich nicht wirklich von belangen und rausgeschmissenes Geld.
kann mich da auch täuschen.
ich meine eine Antwort bekommt man ja von Korni sowieso.
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Alt 18.05.2009, 19:31   # 6670
Shual
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
glaubst Du, ein Anwalt (kein Anwältchen) würde in einem Prozesschen als Vertreter von Herrn Armen Tropf (sorry: Armin Tropf) mit dieser Frage, und zudem noch mit der Geistigen Verknüpfung UWG und UrhG. durchkommen?

(Frage enthält kein Verlangen auf Beratung)
Fragen kostet nix. Wer nicht fragt bleibt dumm. Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Anwääää... Antworten.
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Alt 18.05.2009, 19:46   # 6671
Deiddel
 
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-----Doppelpost zusammengeführt am 18.5.2009 um 19:34:44-----

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Alt 18.05.2009, 20:49   # 6672
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Deiddel Beitrag anzeigen
OLG München: Dem Heise-Verlag ist die Verlinkung auf Kopierschutzsoftware untersagt

OLG München: Dem Heise-Verlag ist die Verlinkung auf Kopierschutzsoftware untersagt | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
[EMPÖRUNG PUR] wer mahnt nun das Gericht, wg. öffentlicher Namensnennung einer Software mit dem Shual-logo welche durch dieses Verfahren nun sicher 100.000 mehr Klicks und downloads verkraften muss, ab?
oder hast DU bald ne Klage am Hals wg. VERLINKUNG auf das Urteil (hättest ja auch jeden User persönlich anschreiben können)
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Alt 18.05.2009, 22:32   # 6673
Straubingerin24
 
Registriert seit: 17.05.2009
Beiträge: 9
So, also, der Stand der Dinge, mein Vater sitzt das aus, ist sich keiner Schuld bewusst und die Risiken kennt er. Somit, abwarten und Tee trinken:saufgela:
Was mich jetzt noch persönlich interssieren würde, hat jemand Erfahrung mit dem Anwalt in Regensburg? RA Markus von Hohenhau? Man muss sich ja für den Fall rüsten
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Alt 18.05.2009, 23:54   # 6674
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
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Beiträge: 949
Zitat:
Zitat von Straubingerin24 Beitrag anzeigen
Was mich jetzt noch persönlich interssieren würde, hat jemand Erfahrung mit dem Anwalt in Regensburg? RA Markus von Hohenhau?

Der ist auf der Liste "Empfohlene Anwälte -Bayern" von Abmahnwahn-Dreipage

-----Doppelpost zusammengeführt am 18.5.2009 um 23:16:55-----

Zitat:
Zitat von jubi Beitrag anzeigen
Das habe ich auf seiner Homepage gefunden:
Kanzlei für IT-Recht - Regensburg - Abmahnung Urheberrecht Filesharing
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Alt 19.05.2009, 19:05   # 6675
daniel85re
 
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Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von hunter137 Beitrag anzeigen
So kleines Update von mir.
Kornmeier (bzw. einer seiner Partner der Unterschrift nach...) hat auf meine mod.UE reagiert und fragt nach seinem Geld. Wenn ich nicht noch innerhalb der ersten Frist zahle erhöht sich der Betrag auf 801,XX € und es gilt eine neue Frist, nämlich eine Woche länger.

Ab jetzt nur noch bis zum amtlichen Mahnbescheid und dann Widerspruch?
bin in der gleichen situation wäre dankbar um ein statement,von den erfahrenen ??? hab ziemlich muffe seit ich das von ochid gelesen habe

-----Doppelpost zusammengeführt am 19.5.2009 um 18:06:39-----

Zitat:
Zitat von deathangel01 Beitrag anzeigen
So da bin ich mal wieder...
Ich bin grad ohne üble Gedanken an mein Briefkasten gegangen und fand einen netten gelben Brief vom Gericht.
ich dacht mich tritt ein Pferd.
da hab ich den mist und einen Mahnbescheid in höhe von 902,80€, dazu kommen dann noch die 101,00€ Gerichtskosten.
trotz Mod. UE, trotz nicht reagieren und keine Kontaktaufnahme hats nun geknallt...

und einen ganz netten Satz fand ich dann noch am ende des Bescheides
"Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhänge. Für den Fall eines Widerspruchs hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt."

shit
oh meinte das hier von deathangel

-----Doppelpost zusammengeführt am 19.5.2009 um 18:12:05-----

hallo @deathangel,was unternimmst du denn jetzt? wüsste nicht was i machen würde wwenn bei mir jetzt auch was vom gericht kommt, ???
habe nähmlich auch meine mod u.e sofort abgeschickt und 2.te abmahnung bekommen,frist ist jetzt auch abgelaufen wie lange nach der frist kam der bescheeid bei dir?
  Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2009, 19:47   # 6676
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von daniel85re Beitrag anzeigen
...wüsste nicht was i machen würde wwenn bei mir jetzt auch was vom gericht kommt, ???
Dann hast Du Dich scheinbar wirklich schlecht informiert.

Fleißige Helfer haben nämlich schon lange dafür gesorgt, dass wirklich JEDER Betroffene genau weiß, wie er zu reagieren hat.

Bitte auf Steffens Dreipage lesen:

1. Inkasso-Schreiben

2. Mahnbescheid

3. Abmahnwahn Wissen (Pflicht für wirklich Lesewillige)

Zudem sorgt ein Blick in den Nachbarthread zu SuW dafür, dass man sich vielleicht ein Beispiel an anderen Betroffenen nehmen kann, die bereits seit Monaten/Jahren mutig Widerstand gegen zahllose Drohbriefe und Mahnbescheide leisten.

Was ist seither dort passiert?

NICHTS!!!

Du hast gerade erst den berühmten 2. Bettelbrief erhalten.

Warum schlottern Dir bereits jetzt die Knie?

Kopf hoch!!!
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Alt 19.05.2009, 22:06   # 6677
Canecreek
 
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Hallo zusammen,

ich bin ein "Neuer"...
Hatte letzte Woche Donnerstag Post von Kornmeier & Partner...

@Straubingerin24: Ich habe mich direkt an den RA von Hohenhau gewandt! Kann ich nur wärmstens empfehlen...
Sofortige kompetente Hilfe für ein gutes Preis/Leistungsverhältnis...

Allerdings hat er mir geraten einen Vergleich mit Kornmeier & Partner anzustreben...
Ich bin schon gespannt, was dabei rauskommt...
Ich halte euch auf dem Laufenden...

Grüße,
Canecreek
  Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2009, 22:30   # 6678
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von Canecreek Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Allerdings hat er mir geraten einen Vergleich mit Kornmeier & Partner anzustreben...

Das Anstreben eines Vergleichs spricht in diesen Fällen eindeutig für die Kompetenz eines Anwalts. Wenn die Sache erstmal vor Gericht ist, gibt es keine günstigen Vergleiche mehr, das predige ich seit Monaten hier.


Mittlerweile nehmen wir nur noch Mandate zu unserem günstigen Preis an, die einen günstigen Vergleich eingehen möchten. Zu einem fairen Preis für den Mandanten kann man nicht zahllose Briefe an Kornmeier schreiben, die am Ende ohnehin nichts bewirken wegen der Rechtsprechung mancher Gerichte.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
  Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2009, 22:40   # 6679
Canecreek
 
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... Schade ist nur, dass ich diesen Vergleich zustimmen muss, da ich meine Unschuld nicht beweisen kann...

und auf ein jahrelanges hin und her habe ich einfach keine lust und keine nerven...

@Hr. RA Hechler, raten Sie in jedem Fall zu einem Vergleich?
  Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2009, 22:44   # 6680
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Das Anstreben eines Vergleichs spricht in diesen Fällen eindeutig für die Kompetenz eines Anwalts. Wenn die Sache erstmal vor Gericht ist, gibt es keine günstigen Vergleiche mehr, das predige ich seit Monaten hier.

Mittlerweile nehmen wir nur noch Mandate zu unserem günstigen Preis an, die einen günstigen Vergleich eingehen möchten. Zu einem fairen Preis für den Mandanten kann man nicht zahllose Briefe an Kornmeier schreiben, die am Ende ohnehin nichts bewirken wegen der Rechtsprechung mancher Gerichte.
Kann man irgendwo die zwischenzeitlich sicher veröffentlichte "amtliche Vergleichspreisliste" der gegnerischen Anwälte einsehen?

Ein wenig entsetzt bin ich jetzt schon.
  Mit Zitat antworten
Antwort


Alt 12.02.2012, 06:42 # --
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