Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 15.05.2009, 15:26   # 6581
Huschpuscheldi
 
Registriert seit: 14.05.2009
Beiträge: 50
Gibts hier welche im Forum die die Verjährungsfrist, also die 3 Jahre, schon ausgesessen haben?
Der längste Zeitraum nach der modUe ohne Brief vom Korni bis heute war 14 Monate, wenn ich das hier richtig gelesen habe.
Das ist zwar schon lange, aber theoretisch kann da doch noch was kommen.
Nur weil in der Vergangenheit so wenig geklagt wurde heißt das doch nicht das auch in Zukunft nur ein geringer Prozentsatz verklagt wird.
Besser fühle ich mich erst am 1.1.2013 und das ist noch lange hin.

Gruß
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Alt 15.05.2009, 15:45   # 6582
Maria K
 
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 64
Wie AE schon richtig ausdrückte Danke
@ Plauzi jepp so meinte ich das

Klar können die AM-Anwälte woanders ein Konto einrichten aber dann sollte das Spiel von neuem beginnen.
ich denke in der heutigen Zeit kann es sich keine Bank mehr leisten wg einem ******** alle anderen Kunden zu vergraulen.
Klar kann man die Abmahnungen dadurch nicht verhindern aber man kann es den AM-Anwälten etwas schwerer machen.
Die neuen Bankverbindungen bekommen wir doch schnell heraus entweder weil Korni und Co eine neue angeben muß für uns ModUe Verschicker oder
durch die ständig hinzukommenden Neuabgemahnten.

Eine Liste der Banken die Abmahner unterstützen sollte man doch recht schnell zusammen bekommen und öffentlich machen können/dürfen.
Dann mag jeder selbst entscheiden ob er mit solchen Banken noch Geschäfte macht oder dort Konten unterhält.
Die Kontoverbindungen sind doch bei allen Abmahnern offiziel angegeben.
Mir ist es egal ab andere mitziehen ich ziehe halt meine Konsequenzen
oder gibt es schon ein Urteil das mich zwingt mit allen Banken Geschäfte zu machen auch gegen meinen Willen

zum Verwertungsrecht ein Link:
urheberrecht:verwertungsrechte [ipwiki.de]

Vielleicht kann jemand aus diesem Recht was für die Zukunft basteln denn so wie es aussieht sind die Leute nur mit ihren eigenen Waff.. zu schlagen
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Alt 15.05.2009, 16:16   # 6583
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Also, fasse kurz zusammen, Digi ist keine Verwertungsgesellschaft, sie bedürfen auch keiner Erlaubnis nach § 1 UrhWG - so stehts jedenfalls im "Vorzeigeurteil" von Korni:DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, aber dann dürfen sie doch nach § 1 Abs. 3 UrhWG § 1 UrhWG Erlaubnispflicht auch nicht abmahnen?!
ja und? im § 1 UhrWG steht doch bedarf dazu der Erlaubnis und die hat Digiprotect . Steht auch so im Urteil ....Die Klägerin ist aktivlegitimiert.
Sie hat unter Vorlage des streitgegenständlichen CD-****** substantiiert vorgetra*gen, dass die Fa. (…) Produzentin und Inhaberin der Tonträgerrechte an dem Tonträger „3 Tage wach" ist.

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Alt 15.05.2009, 16:42   # 6584
jubi
 
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Zitat:
Zitat von Rabenklex Beitrag anzeigen
habe nun den gerichtlichen Mahnbescheid bekommen.
(Erster Brief von Kornm. Anfang Februar, dann mod. UE abgeschickt mit Rückschein, daraufhin Ende Feb. zweites Schreiben erhalten mit den 801,80€ und nun war heute der Mahnbescheid im Kasten.)
Zitat:
Zitat von Rabenklex Beitrag anzeigen
Wollte mich nur mal wieder melden..gibt nichts neues aus meinem Abmahn-Leben. Die 2 Wöchige Frist vom letzen Brief ist seit 4 Tagen um (zumindest was den Poststempel anbetrifft).
Dann sieht es ja so aus als würde es dir wie Nobby ergehen.
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
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Alt 15.05.2009, 17:34   # 6585
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
ja und? im § 1 UhrWG steht doch bedarf dazu der Erlaubnis und die hat Digiprotect . Steht auch so im Urteil ....Die Klägerin ist aktivlegitimiert.
Sie hat unter Vorlage des streitgegenständlichen CD-****** substantiiert vorgetra*gen, dass die Fa. (…) Produzentin und Inhaberin der Tonträgerrechte an dem Tonträger „3 Tage wach" ist.
Hat sie nicht und braucht sie auch nicht: Zitat Urteil:
Die Tätigkeit der Klägerin verstößt auch nicht gegen § 1 Urheberrechtswahrneh*mungsgesetz.
Die Klägerin betreibt mit dem ihr übertragenen Recht zur Auswertung der Tonträger in dezentralen Computernetzen keine Rechtsdienstleistung i. S. d. § 2 RDG und be*darf insoweit auch keiner Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 UrhWG (vgl. OGL Köln, Beschluss vom 21.10.2008, Az.: 6 Wx 2/0.


Das ganze widerspricht sich (oder ich hab da nen kompletten Denkfehler):
1. Digi wurden die ausschließlichen Rechte an Tonaufnahmen eines Künstlers X von einer Tonträgerfirma X mit Bezug auf Filesharing in Tauschbörsen übertragen.
2. Dann hat Digi also nicht das Recht, den Tonträger irgendwie zu verkaufen, also entsteht ihnen auch kein Schaden, den sie einklagen könnten.
3. Für eine Lizenz an Rechten mit Bezug auf Filesharing in Tauschbörsen würde auch kein Mensch 1 Cent bezahlen, hat Digi ja offensichtlich auch nicht, also entsteht auch hier kein Schaden.
4. Auf Unterlassung können sie sicherlich abmahnen, obwohl immer noch fraglich ist, worin denn nun die Verletzung besteht... sie selbst werden doch nicht daran gehindert, ihre Tonaufnahme in Tauschbörsen zur Verfügung zu stellen und ihre "Auswertungen" vorzunehmen.

Der einzige, der evtl. einen Schaden geltend machen kann, ist der Urheber sowie die Tonträgerfirma. Damit nicht jeder seine Rechte selbst verfolgen muss, sind doch (so hab ich es jedenfalls verstanden) die Verwertungsgesellschaften erst ins Leben gerufen worden; allen voran die GEMA, die u.a. überwacht, dass Urheberrechte nicht verletzt werden. Davon gibt es in Deutschland auch nur 13 oder so, und die werden auch irgendwie staatlich überwacht soweit ich weiß. Damit da kein Unfug passiert! Digi gehört nicht dazu!
Also mit welchem Recht bitte schön, fordert hier die Digiprotect??

Und noch ne Frage: Gibts dieses Urteil auf der Digi-Homepage eigentlich wirklich?? oder haben die das erfunden, das wäre ja der absolute Muster-Prozess für die gewesen, kann ich mir gar nicht vorstellen, dass ein Richter in Deutschland so entscheidet... man verliert da irgendwie das Vertrauen in unseren Rechtsstaat...
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Alt 15.05.2009, 17:40   # 6586
Wiener01
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 21
Hallo Ihr hier,

erstmal DICKES Lob an euch alle!!!!!!!!!
Ihr macht das echt toll.

Habe vor drei Tagen auch so einen Netten Brief von Kornmeier & Co erhalten.
Hätte Michael Mind Sampler Dream Dance zur Verfügung gestellt.
Zuerst dachte Ich, ich bekomme ein Herzanfall.
Dann habe ich ein wenig gegoogelt, und bin auf dieses Super Forum gestossen
Was mir sehr geholfen hat, habe gleich eine mod.UE nach euren angaben
gemacht, und mir geht es gut.
Geteiltes Leid ist halbes Leid.

Gruß
Wiener01

Meine frage, wie sieht es in solchen Fälle mit Hausdurchsuchung aus???
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Alt 15.05.2009, 18:38   # 6587
Shual
 
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Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von Wiener01 Beitrag anzeigen
Meine frage, wie sieht es in solchen Fälle mit Hausdurchsuchung aus???
Wir machen hier keine Hausdurchsuchungen, es sei denn Du schmeißt ne Grillparty. Wie ich hier die Typen kenne ist aber zu beachten, das die Meisten auf Döner und Bier stehen. Dann machen wirs "szenisch" so. Die erste Hausdruchsuchung machen wir nüchtern und dann nach so 5 Stunden Party machen wirs ... anders.... Für das interessante Thema "Leibesvisitation" hat aber gefälligts jeder seine eigene zu visitierende Person mitzubringen! Das steigert zwar die Kosten enorm, aber ... es ist vielleicht für die Anwohner besser so.

Die Damen des Forums haben sicher andere Wünsche, die sie doch bitte alleine vortragen sollen...

Im Zivilrecht gibts keine Hausdurchsuchungen!!!!!!!!

Wer einen Gerichtsbschluß "Auskunft" in den händen hält, kann sich Gedanken über strafrechtliche Sanktionen getrost sparen... es sei denn es ist die 17.te Abmahnung, die man erhält... dann schon...
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Alt 15.05.2009, 18:59   # 6588
plauzi
 
Benutzerbild von plauzi
 
Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
Zitat:
Zitat von Wiener01 Beitrag anzeigen
Meine frage, wie sieht es in solchen Fälle mit Hausdurchsuchung aus???
Das merkst du dann morgen früh, wenn sich das SEK vom Dach abseilt und durch deine geschlossenen Fenster gesprungen kommt.
Wenn du Glück hast, setzen sie Betäubungsgas ein. Dann merkst du nicht viel, wenn sie dich an Händen und Füßen gekettet mit nem Beutel über dem Kopf aus dem Haus tragen.

__________________
_______________________________________
Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet,
weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken
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Alt 15.05.2009, 19:21   # 6589
kbay
Gastposter
 
ok echt tolles forum hier

hab auch ein schreiben bekommen, geht um infinity
hab viel gelesen aber würde mich gern einfaach nochmal mit ner bestätigung von euch absichern

modifizierte UE (nach der vorlage, sonst etwas zu beachten?) als einschreiben mit rücksendeschein an kornmeier schicken, darauf folgt die zahlungsaufforderung von 801 euro, diese ignorieren, ab dann gelten 3 jahre verjährungsfrist in denen ich, wenn ich glück habe nichts mehr höre...wenn ich doch was von einem gericht o.ä. höre was dann?

viele liebe grüße
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Alt 15.05.2009, 19:33   # 6590
zera
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 2
Hallo Zusammen,

bin auch über Google zu euch gestoßen und möchte mich schon einmal für die hilfreichen Posts bedanken.

Bei meiner Mum sind innerhalb einer Woche gleich 2 Abmahnungen reingeschneit für zwei unterschiedliche Titel.

1. Eisblume - Eisblumen (Bravo Hits)
Logg: 14. März 09
Erhalten am 08.05.09
Frist bis 20.05.

2. Guru Josh - Infinity (Apré Ski Hits)
Logg: 15. Januar 09
Erhalten: Heute, 15.05.09
Frist bis 28.05.

Wir haben unseren vertrauen Anwalt über die Sache informiert und in Absprache mit ihm eine mod. UE abgegeben.
Zur zweiten Abmahnung werden wir ebenfalls eine mod. UE verfassen und uns noch einmal mit unserem Anwalt in Verbindung setzen.

Viele Grüße
zera
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Alt 15.05.2009, 19:48   # 6591
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von zera Beitrag anzeigen
Wir haben unseren vertrauen Anwalt über die Sache informiert und in Absprache mit ihm eine mod. UE abgegeben.
Zur zweiten Abmahnung werden wir ebenfalls eine mod. UE verfassen und uns noch einmal mit unserem Anwalt in Verbindung setzen.
Das ist der absolut richtige Weg. Bloß nicht in der Hektik unsolide Bauernfänger beauftragen.

Dennoch sollte man selbstverständlich auch den vertrauten Anwalt fragen, ob er sich sicher ist das geforderte Fachgebiet abzudecken. Schließlich muß man auch immer mit einer Klage rechnen, für die man einen besonders spezialisierten Anwalt benötigt, falls man vorhat den Prozeß zu gewinnen. Und da gibt es beileibe nicht sehr viele, denen etwas zuzutrauen ist.
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Alt 15.05.2009, 20:28   # 6592
zera
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Das ist der absolut richtige Weg. Bloß nicht in der Hektik unsolide Bauernfänger beauftragen.

Dennoch sollte man selbstverständlich auch den vertrauten Anwalt fragen, ob er sich sicher ist das geforderte Fachgebiet abzudecken. Schließlich muß man auch immer mit einer Klage rechnen, für die man einen besonders spezialisierten Anwalt benötigt, falls man vorhat den Prozeß zu gewinnen. Und da gibt es beileibe nicht sehr viele, denen etwas zuzutrauen ist.
Der Anwalt ist nicht speziell in diesem Fachgebiet bewandert aber hat sich mit einem Kanzlei-Kollegen beraten und wird uns auf jeden Fall helfen bzw. auch den Kollegen dann miteinbeziehen wenn es soweit kommen sollte.
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Alt 15.05.2009, 22:20   # 6593
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
...Laut DigiProtect ist die ganze Angelegenheit a) für die Rechteinhaber kostenfrei. Aber es wird auch gesagt, dass b) die anfallenden Kosten über alle am Modell teilnehmenden Rechteinhaber verteilt werden, bzw. alle tragen die Kosten gemeinschaftlich. Das fühlt sich halt so an wie ein gemeinschaftlicher Topf für Einnahmen und Ausgaben...

Der offizielle Rechteinhaber ist hier Digiprotect selbst...verkürzte Wiederholung:

Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Die Rechte an dem Song wurden nicht abgegeben. Es wurde nur ein weiteres "Recht" konstruiert.

[...]

Das bedeutet nicht, dass DigiProtect tatsächlich die Absicht hat, Tauschbörsen zur Verbreitung zu nutzen bzw. dies tut.

Wozu auch, da sich hierdurch ja kein Verkaufserlös erzielen lässt.

Nein, vielmehr dient ein solcher Vertrag ausschließlich dazu, eine "begrenztes Verwertungsrecht" zu erhalten, das von P2P-Nutzern verletzt wird und somit lukrativ verteidigt werden kann.

Man darf nun deshalb abmahnen, weil andere etwas tun, wozu man nach Vertrag ausschließlich selbst (DigiProtect) berechtigt wäre.

Mit den parallel dazu entstehenden Verwertungserlösen durch CD-/DVD-Verkauf, Live-Konzerte, Radio-/TV-Rechte etc. hat DigiProtect dagegen überhaupt nichts zu tun.

Es wurde somit lediglich eine weitere - bisher ungenutzte- Verwertungsquelle (P2P-Abmahnungen) speziell und exklusiv an DigiProtect verscherbelt.

Beispielsweise würde der Verkauf von Stagliano-Werken als Raubkopie auf einem Flohmarkt kein "Recht" von DigiProtect verletzen, da es sich nicht um P2P-Verbreitung handelt.
Welche Beträge wofür offiziell verbucht werden muss nicht zwangsläufig der Realität entsprechen...

...wie kann man das prüfen?

Al Capone wurde übrigens wegen Steuerhinterziehung verurteilt...
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Alt 15.05.2009, 22:56   # 6594
Haifisch
Gastposter
 
Hi @ all.

Mich hats dann heute auch erwischt . 6 Seitiger Brief mit schlechten Kopien u.s.w. . Das Standartprogramm von Kornmeier halt.
Na ja , kriegt er das Standartprogramm ( modifizierte UE ) zurück und dann mal abwarten. Ich halte euch auf dem laufenden.

Ach ja , und herzlichen Dank an alle hier im Forum für die guten Ratschläge.

Bye der Hai
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Alt 15.05.2009, 23:17   # 6595
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
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Beiträge: 949
Zitat:
Zitat von kbay Beitrag anzeigen
modifizierte UE als einschreiben mit rücksendeschein an kornmeier schicken, darauf folgt die zahlungsaufforderung von 801 euro, diese ignorieren, ab dann gelten 3 jahre verjährungsfrist in denen ich, wenn ich glück habe nichts mehr höre...wenn ich doch was von einem gericht o.ä. höre was dann?
Nach erfolglosen Bettelbriefen versenden einige Abmahner einen Mahnbescheid , oder geben ihre Forderungen an Inkassounternehmen ab , diese versuchen dann nochmal ihr Glück.

Einen vollstreckbaren Titel gibt es aber erst nachdem auf den Mahnbescheid vom Amtsgericht nicht reagiert wird , oder ein Amtsgericht nach einem Widerspruch die Forderungen anerkennt.

Wenn aber nach einem solchen Widerspruch nicht noch zusätzliche Infos über den Abgemahnten z.B. durch ein "Entschuldigungsschreiben" oder anderen Kontakt vorliegen , oder der Widerspruch begründet wurde , schätze ich die Chance das Korngeier auf den Widerspruch zum Mahnbescheid reagiert als gering ein (...seit dem Widerspruch nichts mehr gehört - KLICK) da die Sache auch für den Abgemahnten entschieden werden könnte.


Gruß an alle Neuen - KLICK MICH UND LIES MICH
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Alt 16.05.2009, 01:05   # 6596
Shual
 
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Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von zera Beitrag anzeigen
Der Anwalt ist nicht speziell in diesem Fachgebiet bewandert aber hat sich mit einem Kanzlei-Kollegen beraten und wird uns auf jeden Fall helfen bzw. auch den Kollegen dann miteinbeziehen wenn es soweit kommen sollte.
Ich liebe Abgemahnte, die wissen wo der Fuchs sich seine Hühner holt.

-----Doppelpost zusammengeführt am 16.5.2009 um 00:08:36-----

Zitat:
Zitat von Deiddel Beitrag anzeigen
Lawrence Lessig: Das alte Copyright muss weg

c't - - Lawrence Lessig: Das alte Copyright muss weg
Die grüne Europaabgeordnete Eva Lichtenberger hat sich am Freitag in Wien für eine umfassende Neuorganisation des Copyrights im Internet ausgesprochen.

"Zwischen dem privaten und geschäftlichen Gebrauch will ich eine deutlichere Differenzierung", sagte Lichtenberger bei einer Pressekonferenz. Für den Geschäftsbereich etwa sei ein "One Stop Shop"-Prinzip vorstellbar, für Private sollte man die Möglichkeit einer Flatrate prüfen.

Sowas wie die Lichtenberger würde man sich auch hier in D wünschen.
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Alt 16.05.2009, 12:14   # 6597
Huschpuscheldi
 
Registriert seit: 14.05.2009
Beiträge: 50
Es gibt ja dann und wann immer mal Fernsehbeiträge in denen über das abmahnen berichtet wird. In diesen Beiträgen wird immer berichtet das der Abgemahnte zahlt, zwar muß er nicht den vollen Betrag zahlen und kann runterhandeln, aber dennoch wird vom abmahner kassiert.
Warum wird nicht mal berichtet das es eine rechtliche Grauzone ist und mal erklärt was da wirklich passiert? Der Post von Alter Esel ist zB interessant und müßte mal im Fernsehen erläutert werden.
Dazu am besten noch das man eine modUe abschicken soll und sich dann einfach tot stellt, dann wären doch die meisten Leute aufgeklärt und die Abmahner können sich die Taschen nicht mehr so voll stopfen.
Im Fernsehen wird der Eindruck vermittelt das man auf jeden Fall zahlen muss und nen eigenen Anwalt braucht.

YouTube - Clemens Rasch - Musikindustrie gegen Filesharer (Frontal 21)
YouTube - Spiegel TV - Abmahnwahn

Bei dem hier geht um Fotos, auch interessant:

YouTube - ARD Plusminus Abzocke im Internet

Gruß
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Alt 16.05.2009, 12:35   # 6598
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
Zitat:
Zitat von Huschpuscheldi Beitrag anzeigen
Warum wird nicht mal berichtet das es eine rechtliche Grauzone ist und mal erklärt was da wirklich passiert?
Weil ein Fernsehsender diese Interessen nicht unterstützt. Schließlich müssen auch die, Rechte für ihre Filme teuer erwerben und können die nicht einfach aus dem Netz laden. Im Übrigen hat der User Baxter/el tedesco bereits auf die mediale Verbandelung einzelner Kreise hingewiesen. Da kann der Journalist noch so gut recherchiert haben, wenn es nicht ins Konzept passt, wird es nicht gesendet.
Insbesondere der Beitrag von Frontal würde ich unter diesem Gesichtspunkt als Rasch-Werbevideo ansehen.
Unter dem Motto: Bei uns kommt keiner ungeschoren davon.
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Alt 16.05.2009, 12:49   # 6599
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Trotzdem dürfte es wohl den Richter im Klageverfahren interessieren. Alter Esel hat nämlich völlig recht:

Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Das bedeutet nicht, dass DigiProtect tatsächlich die Absicht hat, Tauschbörsen zur Verbreitung zu nutzen bzw. dies tut.

Wozu auch, da sich hierdurch ja kein Verkaufserlös erzielen lässt.
ergo entsteht Digi auch kein Schaden, den sie zivilrechtlich einklagen könnten, eben nur auf Unterlassung!
Deshalb hier nochmal meine Frage:
Zitat:
1. Digi wurden die ausschließlichen Rechte an Tonaufnahmen eines Künstlers X von einer Tonträgerfirma X mit Bezug auf Filesharing in Tauschbörsen übertragen.
2. Dann hat Digi also nicht das Recht, den Tonträger irgendwie zu verkaufen, also entsteht ihnen auch kein Schaden, den sie einklagen könnten.
3. Für eine Lizenz an Rechten mit Bezug auf Filesharing in Tauschbörsen würde auch kein Mensch 1 Cent bezahlen, hat Digi ja offensichtlich auch nicht, also entsteht auch hier kein Schaden.
4. Auf Unterlassung können sie sicherlich abmahnen, obwohl immer noch fraglich ist, worin denn nun die Verletzung besteht... sie selbst werden doch nicht daran gehindert, ihre Tonaufnahme in Tauschbörsen zur Verfügung zu stellen und ihre "Auswertungen" vorzunehmen.

Der einzige, der evtl. einen Schaden geltend machen kann, ist der Urheber sowie die Tonträgerfirma. Damit nicht jeder seine Rechte selbst verfolgen muss, sind doch (so hab ich es jedenfalls verstanden) die Verwertungsgesellschaften erst ins Leben gerufen worden; allen voran die GEMA, die u.a. überwacht, dass Urheberrechte nicht verletzt werden. Davon gibt es in Deutschland auch nur 13 oder so, und die werden auch irgendwie staatlich überwacht soweit ich weiß. Damit da kein Unfug passiert! Digi gehört nicht dazu!
Also mit welchem Recht bitte schön, fordert hier die Digiprotect??
Wer mag mal drüber nachdenken und seine Gedanken hier mitteilen?

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Alt 16.05.2009, 13:26   # 6600
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Also mit welchem Recht bitte schön, fordert hier die Digiprotect??

Und noch ne Frage: Gibts dieses Urteil auf der Digi-Homepage eigentlich wirklich?? oder haben die das erfunden, das wäre ja der absolute Muster-Prozess für die gewesen, kann ich mir gar nicht vorstellen, dass ein Richter in Deutschland so entscheidet... man verliert da irgendwie das Vertrauen in unseren Rechtsstaat...
Die Klage ist begründet.
Der Klägerin stehen die geltend gemachten Ansprüche auf Aufwendungsersatz (§§ 683 S. 1, 677, 670 BGB) und Schadensersatz (§ 97 UrhG) in der geforderten Höhe zu.

(die beschäftigen bis zu 100 Leute die Leute wie Dich und mich und 1000 andere herauszufischen, die müssen an die ISP für die Herausgabe der Klarnamen und RAe wie z.B. Kornmeier bezahlen. Deshalb teilt es sich auf in z.B. 250,-- Aufwendungsersatz und 500,-- Rechtsanwaltkosten.

der link zum Urteil DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
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Alt 12.02.2012, 06:36 # --
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