| | # 6442 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.068
| Die Grünen wollen die Internetfreiheit bewahren heise online - 11.05.09 - Die Grünen wollen die Internetfreiheit bewahren Aktivisten mobilisieren gegen das französische Internetgesetz heise online - 11.05.09 - Aktivisten mobilisieren gegen das französische Internetgesetz -----Doppelpost zusammengeführt am 11.5.2009 um 19:52:57----- @all OLG Düsseldorf: Kein fliegender Gerichtsstand für den Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG OLG Düsseldorf: Kein “fliegender Gerichtsstand” für den Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte Ad absurdum Abmahnwahn-Dreipage |
|
| | # 6444 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung Vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben, Ja oder Nein? Entwicklung auf dem Abmahnungsmarkt wegen Urheberrechtsverletzungen - Äußerungen von Abgemahnten in Foren | |
|
| | # 6446 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen im Internet — Jura Tübingen PaLAWa Blog Archive Filesharing & Störer - OLG Frankfurt auf Mannheimer Linie! Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder (medien-gerecht) | |
|
| | # 6448 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.461
| Zitat:
Wie er ... ja, man sollte halt man wenigstens im Ansatz über den Fall reden. Wer bin ich, was mach ich, wie habe ich mein WLAN-geschützt, was ist mit meinem Sohn im Hause, wie sehen unsere Festplatten aus, wer ist unser Zeuge, was gibt denn das Umfeld her?, habe ich perfekte Leumundszeugen....?" Alleine das schon: Wir sind die da. Wir treten an gegen das Zeugniss des Mitarbeiters der Firma D., von dem wir wissen, dass ... er bei der Firma arbeitet. Sowas muß man sich ... subtil.. zu Nutze machen. Ich meine, es handelet sich doch um Leute, den den Vorwurf bestritten haben. Da hilft es nicht über die angeblichen Unzulänglichkeiten anderer herzuziehen. Alles andere ergiebt sich aus dem Einzelfall.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
|
| | # 6449 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 16
| Hallo schwoarzer615, Na denn ... willkommen im Club!!! Das Prinzip Hoffnung wird bei uns alle ja wohl groß geschrieben. Zitat:
Zitat:
Ich habe noch keine Antwort erhalten, ob mit Post von ANDEREN Abmahnern zu rechnen ist aufgrund dieser Behauptung, aber sehr wohl, dass mit Post vom gleichem zu rechnen ist. Die Frage ist eigentlich nicht, ob DigiProtect die Daten weitergibt, sondern der Dienstleister für die AntiPiracy Software (sollte wohl DigiRights Solution GmbH) sein. Das geschäftsträchtigste Modell wäre es wohl, wenn DigiProtect DigiRights einen Freibrief erststellt nach den Daten a bis z zu suchen für die sie Rechteinhaber sind. Das gleiche machen andere Rechteinhaber auch. Damit kann DigiRights an x verschiedene Rechteinhaber verkaufen und die lassen die "Kanzlei ihres Vertrauens" abmahnen. An die "Altabgemahnten": a) läuft es so ab? b) ist das rechtlich zulässig? Ich befürchte mal ja Best Wishes Zed | ||
|
| | # 6450 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.625
| Zitat:
ich bin seit einiger Zeit eifriger Leser dieses und weiterer Threat´s, wobei mein Augenmerk eher auf die Münchner Seite gerichtet sein sollte. Was bei diesem Thema aber im Grunde egal ist, ob hier oder 1 klick weiter. Ich habe mir mal das Urteil, welches Shual verlinkt hat, durchgelesen und hab bezüglich folgendem Absatz eine/mehrere Frage/n. ............Die Klägerin macht Ansprüche aus dem behaupteten ausschließlichen Recht gel*tend, den Tonträger 3 Tage Wach" des Künstlers Lützenkirchen über dezentrale Computernetze auszuwerten und in solchen öffentlich zugänglich zu machen. In den Entscheidungsgründen wird dies nochmal wiederholt. Meine Frage: (hat eigentlich nichts mit dem Sinn dieses Forums zu tun) Was wird beim *einstellen-öffentlichen zugänglich-machen* eines Films, Hörbuches oder einer Audio-Datei, ins Dezentrale öffentliche Computernetz bezweckt, und was wird ausgewertet? Ist mit AUSWERTEN evtl. so eine Art Umfrage gemeint, in der geforscht wird, wie oft wird der Titel *gezogen*, wieviel Prozent der Bevölkerung hat Interesse daran, rechnet es sich diesen Titel in den Handel zu bringen/zu vermarkten? oder wie darf ich das verstehen. Wenn ich z.B. mein Auto nicht abschließe, kostet mich das 30 Verwarnung wg. (mir fällt die korrekte Bezeichnung nicht ein UND FÜHRE MICH NICHT IN VERSUCHUNG) mir scheint, als ob diese Vertragsklausel gerade dafür ausgelegt ist, Files ins Netz zu stellen, User (auch Kinder und Jugendliche) einen unbedachten Klick darauf machen zu lassen, um dann abzumahnen. PS: Ich möchte mich für evtl. Formfehler, über die Länge bei diesem Beitrag entschuldigen, ich schreibe zum ersten mal in einem Forum. (@ Princess ...übernehmen Sie | |
|
| | # 6452 | |
| Registriert seit: 11.05.2009 Ort: hier
Beiträge: 2
| Zitat:
Nochmal ein riesengroßes Danke an die vielen Tips! ![]() Manuel | |
|
| | # 6453 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| So sehe ich das nicht. Wenn ein Rechteinhaber oder einer seiner Bevollmächtigten wissentlich ein Werk in ein p2p-Netz einstellt, dann weiß er um die Funktionsweise des Netzes und gibt auf diese Weise seine Bereitschaft zum Ausdruck (weil eine andere Möglichkeit gibt es ja meist nicht, dies zu tun), dieses Werk im entsprechenden p2p-Netz nach den dem jeweiligen Netz gültigen technischen Regeln zu nutzen und weiterzuverbreiten, soweit dies technisch nicht zu verhindern ist bzw. einen allgemein bekannten Bestandteil der Funktionalität des jeweiligen Netzes darstellt. Wie weit ich mit dieser Einschätzung kommen werde, wird die Zukunft noch zeigen, sobald ich ein solches Werk heruntergeladen habe und ein paar dumme Schreiben eintrudeln. Ich verlasse mich dabei darauf, daß je höher die Instanz, desto höher auch die Qualifikation der Richter ist. -----Doppelpost zusammengeführt am 12.5.2009 um 01:28:51----- Was die Abmahnspinner einfach nicht verstehen wollen ist, daß man nicht einfach ein p2p-Netz nutzt, nur weil man die Vertriebsrechte besitzt, und damit allen anderen Nutzern des Netzes dann seine eigenen Regeln aufdrücken kann. Das geht auch nicht im Strassenverkehr, ganz gleich, was Du für ein Auto fährst. Bei Rot solltest auch Du anhalten und erst bei Gelb oder Grün losfahren und nicht erwarten, daß nur weil Du auf einmal mit dem Auto durch die Gegend fährst, alle anderen jetzt plötzlich bei Grün stehen bleiben und nur bei Rot fahren. -----Doppelpost zusammengeführt am 12.5.2009 um 01:43:40----- Setzt man diese Argumentation fort, gelangt man zwangsläufig zu dem daraus resultierenden Ergebnis (zu dem es im Übrigen auch gar keine Alternative gibt): Sobald die Keylogger Dateien hochladen - und sei es nur zum Teil - so geben sie zumindest einen Teil der Dateien in dem jeweiligen Netz frei - dessen Regeln, Funktionalität und damit verbundener "Verbreitungsproblematik" sie sich damit auch einverstanden erklären und unterwerfen - und damit letzlich die komplette Datei, da sie ja das Vertriebsrecht erhalten haben müssen, sonst wäre ihre Tätigkeit sowieso illegal und sie müßten in diesem Fall auch für die weitere Verbreitung haften, nicht die Geloggten. Pech also für die Lizenzgeber/Auftraggeber der Keylogger. Somit wären also entweder die Keylogger die Täter, oder aber ab der Ersteinstellung einer Datei/Teile einer Datei durch die Keylogger sämtliche User download- und uploadberechtigt - unabhängig von Dateinamen und sonstigem Firlefanz (sowieso völliger Unsinn, über Dateinamen zu streiten). Diese Rechte müssen leider erst noch erstritten werden, obwohl diese Regelung eigentlich nur aus dem gesunden Menschenverstand resultiert. Daran sieht man, wie weit sich unser Rechtssystem schon dem Lobbyismus gebeugt hat. |
|
| | # 6454 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.461
| Kleinere Hürden Die Nutzungsrechteinhaber müssen nichts "einstellen". Sie dürfen das "negative Verbotsrecht ausüben". In diesem Rahmen dürfen sie auch Beweise nach §45 UrhG sammeln, da hier eine Befugniss nach zB. Bverfg-Urteil 2099/04 abzuleiten ist. "Zweckgebundene Maßnahmen". Zudem....... Das ist alles nicht ganz so einfach, wie man denkt. Viel spaß beim googeln. Gute Nacht.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
|
| | # 6455 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| "Kleinere Hürden" Dessen bin ich mir bewußt, sonst gäbe es die aktuelle Entwicklung ja auch nicht. Aber es lassen sich ausreichend Angriffspunkte finden, wenn man nur ausreichend danach sucht. Die ersten Urteile muß man deshalb gegen die dümmsten ******** erzielen. Und darauf dann langsam aufbauen. Daß man nicht zuerst versucht, eine Granitwand anzubohren, das ist selbstverständlich. Aber wenn man es erstmal nur mit Schaumstoff zu tun hat, dann ist das ein guter Anfang. Ich bin sicher, daß Du verstehst, was ich damit sagen will. Im Übrigen: Die Medienlobby hat in der Vergangenheit die Salamitaktik anwenden müssen, um sich nach und nach Rechte zu erschleichen, die ihr gar nicht zustehen. Dem kann man nur begegnen, indem man sich die Rechte auch nur in kleinen Stücken zurückerobert - nicht alles auf einmal. Unser System ist eben so ausgelegt, daß man viel fordert, wenig bekommt, aber nach und nach sich dieses so aufsummiert, daß man am Ende sogar noch mehr erreicht hat, als ursprünglich geplant, wenn man sich nur bemüht. Letzlich werden 1 Million Indianer mit Pfeil und Bogen eine bis über die Ohren bewaffnete Spezialtruppe immer überrennen, auch wenns evtl. hohe Verluste geben wird. Und die Zeit arbeitet dabei für die Indianer, denn die haben noch Potenzial, um aufzurüsten, die Spezialtruppe hat ihr Maximum schon längst erreicht. -----Doppelpost zusammengeführt am 12.5.2009 um 10:16:45----- Im Übrigen: Die internetfeindliche Generation Merkel/Schäuble hat in spätestens 5 Jahren in Deutschland nix mehr zu melden. Jetzt kommt erstmal das Sommerloch und dann gibts die erste Rechnung. Deshalb ist es jetzt genau die richtige Zeit, dieser Abzockerei das Handwerk zu legen, bzw. damit zu beginnen - und das an möglichst vielen Stellen gleichzeitig. |
|
| | # 6456 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Wie wäre es z.B. (die Qual der Wahl...) mit Folgendem: Dieses Urteil sollte doch ebenfalls die Fälle abdecken, bei denen nicht nur Loggingfirmen, sondern auch jeder Tauschbörsennutzer (unabhängig davon, ob legal oder illegal), absichtlich Material in Tauschbörsen einstellt und damit jedem die Erlaubnis erteilt, dieses Material in den Tauschbörsen zu nutzen nach den Regeln der Tauschbörse. Der Einsteller haftet natürlich für die Verletzung der Rechte Dritter, auch für Verletzungen, die durch die weitere Verbreitung erfolgen. Im Fall, daß die Loggingfirma der Einsteller ist, haftet zwar keiner, aber die Rechteinhaber sind dann natürlich angschissen. siehe z.B.. UrhG § 17 Abs. 2 BGB § 1006 Abs. 1 Und was die Uploads angeht, die zwangsläufig erfolgen, solange ein Download noch nicht komplett abgeschlossen ist, fällt mir zu allererst UrhG § 44a ein. Wir werden sehen. Zur Zeit stehen wir noch am Fuße des Berges. |
|
| | # 6457 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Zitat:
Klar darf der Halter mit 30 Euro verwarnt werden, aber der Dieb bekommt sicherlich eine höhere Strafe, wenn er erwischt wird, auch wenn das Auto nicht verschlossen war.
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |
|
| | # 6458 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.461
| Nein. Man kann sich mit dem Kauf einer Musik-CD nicht irgend ein Recht mit Aussenwirkung erwerben. Das wird beim Kauf sogar ausgeschlossen, dh man willigt in einem Kaufvertrag ein, keine Aussenwirkungen zu erzeugen. Deswegen erkennen die zivilen Gerichtshöfe schon in der bloßen Teilnahme an p2p-Tauschbörsen eine "gewerbliche" Motivation. Anders aber derjenige, der ein Recht mit Aussenwirkung vom Urheber erworben hat. Deswegen in den Verträgen der Digiprotect auch immer "Verbreitung" in "dezentralen Netzwerken". Es kollidieren beim Log-Vorgang also immer einer mit reinen Rechten mit Innenwirkung, bzw. oftmals gar keinen, weil man das Werk gar nicht käuflich erworben hat und einer mit Rechten zur Aussenwirkung, wobei zu beachten ist das der Vorgang selbst, aber nur im Feld der Innenwirkung statt findet, also § 45 UrhG. Es wäre hierbei der Log-Firma sogar erlaubt Daten zu übersenden! Nicht nur wegen dem Vertrag, sondern auch wegen dem Vorgang. Dem Nichtberechtigten ist es aber eben von vorne herein nicht erlaubt Daten zu versenden, denn er hat nicht den Vertrag/Erlaubniss, noch den Bestimmungszweck der Handlung, den der andere hat. Solche kleineren Hürden sind nicht zu überspringen. Aber sicher gibt es andere Möglichkeiten.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
|
![]() |
| | # -- |
| News Flash Mehr zum Thema |
Passend zum Thema: |
| Stichworte |
| aquagen, bakerstreet, bello, eisblume, guru, infinity, josh, kool savas, lindenberg, michael mind, scooter |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/49615-digiprotect-kornmeier-vorgehen.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| Kostenerstattung bei Abmahnung | Breuning & Winkler Rechtsanwälte | Dieses Thema | Pingback | 03.11.2010 10:39 | |
| turn piracy into profit | Beitrag #14580 | Pingback | 12.05.2010 10:01 | |
| Moses Pelham/Kraftwerk - 3p Foren | Dieses Thema | Refback | 23.09.2008 00:48 | |
| Abmahnung wegen Filesharing - Keywelt Board | Dieses Thema | Refback | 22.09.2008 21:22 | |
| [eMule-Web] - Einzelnen Beitrag anzeigen - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung | Dieses Thema | Refback | 31.08.2008 01:52 | |
| Passat Forum :: Thema anzeigen - Brief vom Anwalt wegen illegalem Download (Anwalt Kornmeier) | Dieses Thema | Refback | 29.08.2008 14:38 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 289 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 25.08.2008 16:10 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland | Dieses Thema | Refback | 20.08.2008 13:51 | |
| Furl | Your Favorite Bookmarked URLs, Fast. Furl.it! | Dieses Thema | Refback | 20.08.2008 00:20 | |
| Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Seite 13 - [eMule-Web] | Dieses Thema | Refback | 16.08.2008 01:36 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland | Dieses Thema | Refback | 12.08.2008 17:15 | |
| Abmahnwahn-Dreipage :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland | Dieses Thema | Refback | 09.08.2008 20:11 | |
| Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. :: Diskussionthread - Abmahnwahn | Dieses Thema | Refback | 30.07.2008 18:43 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Diskussionen - Nur hier! | Dieses Thema | Refback | 29.07.2008 20:46 | |
| Passat Forum :: Thema anzeigen - Brief vom Anwalt wegen illegalem Download (Anwalt Kornmeier) | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 22:01 | |
| Forum - Abmahnwiki | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 20:38 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 19:39 | |
| Die Polizei macht ja die ganze Zeit so ein Tamtam um raubkopierer und die strafen etc. werden auch normalbürger versucht zu schnappen, die gelegentlich mal was downloaden? | Lycos iQ | Dieses Thema | Refback | 18.07.2008 15:33 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 271 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 30.04.2008 22:32 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 262 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 14.04.2008 12:52 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:10 Uhr.









