Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 11.05.2009, 17:09   # 6441
Nubbad
 
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zahlen? nein, möchte ich nicht, muß ich also auch net


nubbad
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Alt 11.05.2009, 20:23   # 6442
Deiddel
 
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Die Grünen wollen die Internetfreiheit bewahren

heise online - 11.05.09 - Die Grünen wollen die Internetfreiheit bewahren

Aktivisten mobilisieren gegen das französische Internetgesetz

heise online - 11.05.09 - Aktivisten mobilisieren gegen das französische Internetgesetz

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.5.2009 um 19:52:57-----

@all

OLG Düsseldorf: Kein “fliegender Gerichtsstand” für den Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG

OLG Düsseldorf: Kein “fliegender Gerichtsstand” für den Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Ad absurdum

Abmahnwahn-Dreipage
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Alt 11.05.2009, 21:47   # 6443
watchek
 
Benutzerbild von watchek
 
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Guten Abend,

Ich hätte auch "Eisblume - Eisblumen (German Top100)" zu bieten...
...für 450€

Log-Datum: 13.03.2009
Dateiname: German_Top100_09.03.2009-FT

Wer hat interesse? (Nein Korni, nicht du schon wieder)

OK, wie bereits sehr ausführlich im Forum erklärt, werde auch ich die mod. UE schicken und auf die Dinge warten, die so passieren.

Danke schon mal an alle, die Ihre Zeit hier investieren um zu helfen.

Gruß
watchek
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Alt 11.05.2009, 22:30   # 6444
jubi
 
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Zitat:
Zitat von Darksoul Beitrag anzeigen
Kann man die UE noch um den Passus erweitern[...]zu unterlassen, "[in der Abmahnung angebebener Download]" und sämtliche urheberrechtlich durch DigiProtect vertretene Tonaufnahmen ohne Einwilligung von DigiProtect öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.[...]
So könnte man sich vor Folgeabmahnungen gleich im Vornherein schützen...
Lies dies:

Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung

Vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben, Ja oder Nein?
Entwicklung auf dem Abmahnungsmarkt wegen Urheberrechtsverletzungen - Äußerungen von Abgemahnten in Foren

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Alt 11.05.2009, 22:41   # 6445
schwoarzer615
 
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Auch ich bin ein Kornmeier u. Digiprotect Opfer.

Habe schon einige Seiten im Forum gelesen, einige Sachen habe ich verstanden andere sind mir noch unklar.

Die modUE habe ich Abgeschickt, der Rückschein kam gestern an u. gerade habe ich den Brief mit der Forderung nach 801,80 € bekommen, den ich ignorieren werde in der Hoffnung nichts mehr zu hören.

Was mir noch unklar ist: Ich habe auf meiner Festplatte kein P2P eingerichtet, jedoch gehen meine Kinder (14 u. 16 Jahre) über meinen Router ins Internet u. manchmal sind natürlich auch Freunde dabei.
Kann ich dafür haftbar gemacht werden (Störerhaftung?)das eventuell meine Kinder oder sogar deren Freunde die Datei auf ihren Rechnern hatten obwohl ich mehrmals darauf hingewiesen habe kein illegalen Dateien aus dem Netz zu laden oder zu verbreiten?

Dann noch ein anderes Problem: Bei der Datei um die es geht handelt es sich um das Lied von Aquagen - hard to say i'm sorry aus der CD Future Trans Vol. 47, zum einen wie kann ich erkennen ob DigiProtect noch Rechte an anderen Liedern dieser CD hat?
und da auf dieser CD 44 Lieder sind muss ich damit Rechnen von allen anderen Firmen die Rechte an den anderen Liedern haben auch Post zu bekommen?
Darf DigiProtect die anderen Rechteinhaber informieren das über meine IP Adresse diese CD angeboten wurde?

Ebenso ist mir, wie schon einem Betroffenen vorher aufgefallen, das die Berechtigung des Landgerichts Köln das Werk von Aquagen - "So far so good" betrifft u. nicht "hard to say i'm sorry".
Ist das für mich uninteressant? Die Antwort die darauf schon gegeben wurde habe ich nicht verstanden.

Ich hoffe jemand von euch kann mir da weiterhelfen.

Auch möchte ich mich bei euch Bedanken, ohne euer Forum wüsste ich nicht was ich tun sollte.

DANKE dafür.
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Alt 11.05.2009, 23:00   # 6446
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
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Zitat:
Zitat von schwoarzer615 Beitrag anzeigen
Ich habe auf meiner Festplatte kein P2P eingerichtet, jedoch gehen meine Kinder (14 u. 16 Jahre) über meinen Router ins Internet u. manchmal sind natürlich auch Freunde dabei.
Kann ich dafür haftbar gemacht werden (Störerhaftung?)das eventuell meine Kinder oder sogar deren Freunde die Datei auf ihren Rechnern hatten obwohl ich mehrmals darauf hingewiesen habe kein illegalen Dateien aus dem Netz zu laden oder zu verbreiten?
Lies dies zum Thema Störerhaftung:

Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen im Internet — Jura Tübingen

PaLAWa Blog Archive Filesharing & Störer - OLG Frankfurt auf Mannheimer Linie!

Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder (medien-gerecht)
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Alt 11.05.2009, 23:24   # 6447
schwoarzer615
 
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Beiträge: 4
vielen Dank dafür
ich werde mich mal einlesen, u. wünsche eine gute NACHT
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Alt 12.05.2009, 00:52   # 6448
Shual
 
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Beiträge: 6.461
Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Soso, dann spricht sich die Richterschar in Frankfurt wohl untereinander ab, wie zu verfahren ist...
Die Frage ist: Wie hätte er das tun können?
Keine Gegenbeweise = keine Erklärungen = Frau Richterin bleibt eiskalt
Es gibt in Deutschland ganz gewiß nur eine Richterin 138 von der 29ten. [Ich würde mir vorher ein T-Shirt drucken lassen "138? - No Ma'am!"]

Wie er ... ja, man sollte halt man wenigstens im Ansatz über den Fall reden. Wer bin ich, was mach ich, wie habe ich mein WLAN-geschützt, was ist mit meinem Sohn im Hause, wie sehen unsere Festplatten aus, wer ist unser Zeuge, was gibt denn das Umfeld her?, habe ich perfekte Leumundszeugen....?"

Alleine das schon: Wir sind die da. Wir treten an gegen das Zeugniss des Mitarbeiters der Firma D., von dem wir wissen, dass ... er bei der Firma arbeitet. Sowas muß man sich ... subtil.. zu Nutze machen.

Ich meine, es handelet sich doch um Leute, den den Vorwurf bestritten haben. Da hilft es nicht über die angeblichen Unzulänglichkeiten anderer herzuziehen. Alles andere ergiebt sich aus dem Einzelfall.
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Alt 12.05.2009, 00:53   # 6449
zed
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 16
Hallo schwoarzer615,

Zitat:
Zitat von schwoarzer615 Beitrag anzeigen
Auch ich bin ein Kornmeier u. Digiprotect Opfer.
Na denn ... willkommen im Club!!!

Zitat:
Zitat von schwoarzer615 Beitrag anzeigen
den ich ignorieren werde in der Hoffnung nichts mehr zu hören.
Das Prinzip Hoffnung wird bei uns alle ja wohl groß geschrieben.

Zitat:
Zitat von schwoarzer615 Beitrag anzeigen
Dann noch ein anderes Problem: Bei der Datei um die es geht handelt es sich um das Lied von Aquagen - hard to say i'm sorry aus der CD Future Trans Vol. 47, zum einen wie kann ich erkennen ob DigiProtect noch Rechte an anderen Liedern dieser CD hat?
Eine Liste ist abrufbar bei Abmahnwahn, zur Aktualität kann ich wenig sagen, die hier genannten Songs sind jedenfalls enthalten.

Zitat:
Zitat von schwoarzer615 Beitrag anzeigen
und da auf dieser CD 44 Lieder sind muss ich damit Rechnen von allen anderen Firmen die Rechte an den anderen Liedern haben auch Post zu bekommen?
Darf DigiProtect die anderen Rechteinhaber informieren das über meine IP Adresse diese CD angeboten wurde?
Die Frage hatte ich auch schon gestellt ... unter dem Aspekt, dass mir ebenfalls vorgeworfen wird, dass ich einen in einem Sampler enthaltenen Song bereitgestellt habe.
Ich habe noch keine Antwort erhalten, ob mit Post von ANDEREN Abmahnern zu rechnen ist aufgrund dieser Behauptung, aber sehr wohl, dass mit Post vom gleichem zu rechnen ist.
Die Frage ist eigentlich nicht, ob DigiProtect die Daten weitergibt, sondern der Dienstleister für die AntiPiracy Software (sollte wohl DigiRights Solution GmbH) sein. Das geschäftsträchtigste Modell wäre es wohl, wenn DigiProtect DigiRights einen Freibrief erststellt nach den Daten a bis z zu suchen für die sie Rechteinhaber sind. Das gleiche machen andere Rechteinhaber auch. Damit kann DigiRights an x verschiedene Rechteinhaber verkaufen und die lassen die "Kanzlei ihres Vertrauens" abmahnen.

An die "Altabgemahnten":
a) läuft es so ab?
b) ist das rechtlich zulässig? Ich befürchte mal ja


Best Wishes
Zed
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Alt 12.05.2009, 01:31   # 6450
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.625
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Beklagten-Information 11.05.2009

PS: Neue Urteilsveröffentlichung - Leute, Leute, da langt man sich an den kopf, was manch Beklagter bietet.
hallo
ich bin seit einiger Zeit eifriger Leser dieses und weiterer Threat´s, wobei mein Augenmerk eher auf die Münchner Seite gerichtet sein sollte.
Was bei diesem Thema aber im Grunde egal ist, ob hier oder 1 klick weiter.

Ich habe mir mal das Urteil, welches Shual verlinkt hat, durchgelesen und hab bezüglich folgendem Absatz eine/mehrere Frage/n.

............Die Klägerin macht Ansprüche aus dem behaupteten ausschließlichen Recht gel*tend, den Tonträger „3 Tage Wach" des Künstlers Lützenkirchen über dezentrale Computernetze auszuwerten und in solchen öffentlich zugänglich zu machen.

In den Entscheidungsgründen wird dies nochmal wiederholt.

Meine Frage: (hat eigentlich nichts mit dem Sinn dieses Forums zu tun)

Was wird beim *einstellen-öffentlichen zugänglich-machen* eines Films, Hörbuches oder einer Audio-Datei, ins Dezentrale öffentliche Computernetz bezweckt, und was wird ausgewertet?

Ist mit AUSWERTEN evtl. so eine Art Umfrage gemeint, in der geforscht wird, wie oft wird der Titel *gezogen*, wieviel Prozent der Bevölkerung hat Interesse daran, rechnet es sich diesen Titel in den Handel zu bringen/zu vermarkten? oder wie darf ich das verstehen.

Wenn ich z.B. mein Auto nicht abschließe, kostet mich das 30 € Verwarnung wg. (mir fällt die korrekte Bezeichnung nicht ein UND FÜHRE MICH NICHT IN VERSUCHUNG)

mir scheint, als ob diese Vertragsklausel gerade dafür ausgelegt ist, Files ins Netz zu stellen, User (auch Kinder und Jugendliche) einen unbedachten Klick darauf machen zu lassen, um dann abzumahnen.

PS: Ich möchte mich für evtl. Formfehler, über die Länge bei diesem Beitrag entschuldigen, ich schreibe zum ersten mal in einem Forum.

(@ Princess ...übernehmen Sie )
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Alt 12.05.2009, 01:48   # 6451
zed
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 16
Hallo watt_ihr_volt,

mir ist zwar nicht ganz klar, ob die Frage ernst gemeint ist, aber gut, ich versuche mal eine Antwort.

Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Was wird beim *einstellen-öffentlichen zugänglich-machen* eines Films, Hörbuches oder einer Audio-Datei, ins Dezentrale öffentliche Computernetz bezweckt, und was wird ausgewertet?

Ist mit AUSWERTEN evtl. so eine Art Umfrage gemeint, in der geforscht wird, wie oft wird der Titel *gezogen*, wieviel Prozent der Bevölkerung hat Interesse daran, rechnet es sich diesen Titel in den Handel zu bringen/zu vermarkten? oder wie darf ich das verstehen.
Mit Auswerten ist meiner Ansicht nach hier die kommerzielle Verwertung des Titels gemeint, d.h. der Rechteinhaber hat das Recht gekauft den Titel zu verkaufen.

Und mit Einstellen und in dezentralen Computernetzen öffentlich zugänglich machen ist die die Vertriebsplattform, in diesem Fall das Internet, gemeint.

Fazit, der Rechteinhaber darf das Werk im Internet verkaufen, verschenken, was auch immer. Aber der Abgemahnte darf es nicht.

Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
mir scheint, als ob diese Vertragsklausel gerade dafür ausgelegt ist, Files ins Netz zu stellen, User (auch Kinder und Jugendliche) einen unbedachten Klick darauf machen zu lassen, um dann abzumahnen.
Das ist doch jetzt keine Vertragsklausel - welcher Vertrag eigentlich - sondern die Passage aus dem Urteil, in der die Rechte des Klägers definiert werden und festgestellt wird, dass er überhaupt klageberechtigt ist, weil er ein Recht hat, gegen das der Beklagte angeblich verstoßen hat.

Mit der Aussage des unbedachten Klicks hast du dann Recht, wenn du nachweist, dass er das File bewußt hochlädt um dann abzumahnen. Ich denke dazu findet man in diesen und anderen Threads aber schon genug.

PS: Ich möchte mich für evtl. Formfehler, über die Länge bei diesem Beitrag entschuldigen, ich schreibe zum ersten mal in einem Forum.

Also sorry ... ich bin zwar auch pi... off über die nette Post, aber da finde ich jetzt keinen groben Fehler.


Best Wishes
Zed
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Alt 12.05.2009, 01:59   # 6452
Darksoul
 
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Zitat:
Zitat von Wascuxdu Beitrag anzeigen
Ich würde - wie Plauzi es vorschlägt - nur für den einen Titel die mod UE unterschreiben und abwarten - falls noch ein Schreiben kommt dann eben wieder eine modUE und so weiter und so weiter.
Gruß
wascuxdu
Achso, daran hab ich gar net gedacht bzw falsch verstanden. Ok, dann werd ich das Zeuch mal eintüten und morgen früh bei der Post abgeben...

Nochmal ein riesengroßes Danke an die vielen Tips!


Manuel
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Alt 12.05.2009, 02:01   # 6453
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von zed Beitrag anzeigen
Aber der Abgemahnte darf es nicht.
So sehe ich das nicht. Wenn ein Rechteinhaber oder einer seiner Bevollmächtigten wissentlich ein Werk in ein p2p-Netz einstellt, dann weiß er um die Funktionsweise des Netzes und gibt auf diese Weise seine Bereitschaft zum Ausdruck (weil eine andere Möglichkeit gibt es ja meist nicht, dies zu tun), dieses Werk im entsprechenden p2p-Netz nach den dem jeweiligen Netz gültigen technischen Regeln zu nutzen und weiterzuverbreiten, soweit dies technisch nicht zu verhindern ist bzw. einen allgemein bekannten Bestandteil der Funktionalität des jeweiligen Netzes darstellt.

Wie weit ich mit dieser Einschätzung kommen werde, wird die Zukunft noch zeigen, sobald ich ein solches Werk heruntergeladen habe und ein paar dumme Schreiben eintrudeln. Ich verlasse mich dabei darauf, daß je höher die Instanz, desto höher auch die Qualifikation der Richter ist.

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.5.2009 um 01:28:51-----

Was die Abmahnspinner einfach nicht verstehen wollen ist, daß man nicht einfach ein p2p-Netz nutzt, nur weil man die Vertriebsrechte besitzt, und damit allen anderen Nutzern des Netzes dann seine eigenen Regeln aufdrücken kann. Das geht auch nicht im Strassenverkehr, ganz gleich, was Du für ein Auto fährst. Bei Rot solltest auch Du anhalten und erst bei Gelb oder Grün losfahren und nicht erwarten, daß nur weil Du auf einmal mit dem Auto durch die Gegend fährst, alle anderen jetzt plötzlich bei Grün stehen bleiben und nur bei Rot fahren.

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.5.2009 um 01:43:40-----

Setzt man diese Argumentation fort, gelangt man zwangsläufig zu dem daraus resultierenden Ergebnis (zu dem es im Übrigen auch gar keine Alternative gibt):

Sobald die Keylogger Dateien hochladen - und sei es nur zum Teil - so geben sie zumindest einen Teil der Dateien in dem jeweiligen Netz frei - dessen Regeln, Funktionalität und damit verbundener "Verbreitungsproblematik" sie sich damit auch einverstanden erklären und unterwerfen - und damit letzlich die komplette Datei, da sie ja das Vertriebsrecht erhalten haben müssen, sonst wäre ihre Tätigkeit sowieso illegal und sie müßten in diesem Fall auch für die weitere Verbreitung haften, nicht die Geloggten. Pech also für die Lizenzgeber/Auftraggeber der Keylogger.

Somit wären also entweder die Keylogger die Täter, oder aber ab der Ersteinstellung einer Datei/Teile einer Datei durch die Keylogger sämtliche User download- und uploadberechtigt - unabhängig von Dateinamen und sonstigem Firlefanz (sowieso völliger Unsinn, über Dateinamen zu streiten).

Diese Rechte müssen leider erst noch erstritten werden, obwohl diese Regelung eigentlich nur aus dem gesunden Menschenverstand resultiert. Daran sieht man, wie weit sich unser Rechtssystem schon dem Lobbyismus gebeugt hat.
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Alt 12.05.2009, 03:48   # 6454
Shual
 
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Beiträge: 6.461
Kleinere Hürden

Die Nutzungsrechteinhaber müssen nichts "einstellen". Sie dürfen das "negative Verbotsrecht ausüben". In diesem Rahmen dürfen sie auch Beweise nach §45 UrhG sammeln, da hier eine Befugniss nach zB. Bverfg-Urteil 2099/04 abzuleiten ist. "Zweckgebundene Maßnahmen". Zudem.......

Das ist alles nicht ganz so einfach, wie man denkt.

Viel spaß beim googeln. Gute Nacht.
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Alt 12.05.2009, 10:51   # 6455
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Beiträge: 4.717
"Kleinere Hürden"

Dessen bin ich mir bewußt, sonst gäbe es die aktuelle Entwicklung ja auch nicht. Aber es lassen sich ausreichend Angriffspunkte finden, wenn man nur ausreichend danach sucht. Die ersten Urteile muß man deshalb gegen die dümmsten ******** erzielen. Und darauf dann langsam aufbauen. Daß man nicht zuerst versucht, eine Granitwand anzubohren, das ist selbstverständlich. Aber wenn man es erstmal nur mit Schaumstoff zu tun hat, dann ist das ein guter Anfang. Ich bin sicher, daß Du verstehst, was ich damit sagen will.

Im Übrigen:
Die Medienlobby hat in der Vergangenheit die Salamitaktik anwenden müssen, um sich nach und nach Rechte zu erschleichen, die ihr gar nicht zustehen. Dem kann man nur begegnen, indem man sich die Rechte auch nur in kleinen Stücken zurückerobert - nicht alles auf einmal. Unser System ist eben so ausgelegt, daß man viel fordert, wenig bekommt, aber nach und nach sich dieses so aufsummiert, daß man am Ende sogar noch mehr erreicht hat, als ursprünglich geplant, wenn man sich nur bemüht. Letzlich werden 1 Million Indianer mit Pfeil und Bogen eine bis über die Ohren bewaffnete Spezialtruppe immer überrennen, auch wenns evtl. hohe Verluste geben wird. Und die Zeit arbeitet dabei für die Indianer, denn die haben noch Potenzial, um aufzurüsten, die Spezialtruppe hat ihr Maximum schon längst erreicht.

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.5.2009 um 10:16:45-----

Im Übrigen:

Die internetfeindliche Generation Merkel/Schäuble hat in spätestens 5 Jahren in Deutschland nix mehr zu melden. Jetzt kommt erstmal das Sommerloch und dann gibts die erste Rechnung.

Deshalb ist es jetzt genau die richtige Zeit, dieser Abzockerei das Handwerk zu legen, bzw. damit zu beginnen - und das an möglichst vielen Stellen gleichzeitig.
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Alt 12.05.2009, 12:36   # 6456
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Beiträge: 4.717
Wie wäre es z.B. (die Qual der Wahl...) mit Folgendem:

Dieses Urteil sollte doch ebenfalls die Fälle abdecken, bei denen nicht nur Loggingfirmen, sondern auch jeder Tauschbörsennutzer (unabhängig davon, ob legal oder illegal), absichtlich Material in Tauschbörsen einstellt und damit jedem die Erlaubnis erteilt, dieses Material in den Tauschbörsen zu nutzen nach den Regeln der Tauschbörse. Der Einsteller haftet natürlich für die Verletzung der Rechte Dritter, auch für Verletzungen, die durch die weitere Verbreitung erfolgen. Im Fall, daß die Loggingfirma der Einsteller ist, haftet zwar keiner, aber die Rechteinhaber sind dann natürlich angschissen.

siehe z.B..
UrhG § 17 Abs. 2
BGB § 1006 Abs. 1

Und was die Uploads angeht, die zwangsläufig erfolgen, solange ein Download noch nicht komplett abgeschlossen ist, fällt mir zu allererst UrhG § 44a ein.

Wir werden sehen. Zur Zeit stehen wir noch am Fuße des Berges.
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Alt 12.05.2009, 14:28   # 6457
plauzi
 
Benutzerbild von plauzi
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Wenn ich z.B. mein Auto nicht abschließe, kostet mich das 30 € Verwarnung wg. (mir fällt die korrekte Bezeichnung nicht ein UND FÜHRE MICH NICHT IN VERSUCHUNG)
Naja, darfst du denn deshalb Gegenstände aus dem Auto entwenden, hm?

Klar darf der Halter mit 30 Euro verwarnt werden, aber der Dieb bekommt sicherlich eine höhere Strafe, wenn er erwischt wird, auch wenn das Auto nicht verschlossen war.
__________________
_______________________________________
Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet,
weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken
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Alt 12.05.2009, 14:43   # 6458
Shual
 
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Beiträge: 6.461
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Dieses Urteil sollte doch ebenfalls die Fälle abdecken,
Nein. Man kann sich mit dem Kauf einer Musik-CD nicht irgend ein Recht mit Aussenwirkung erwerben. Das wird beim Kauf sogar ausgeschlossen, dh man willigt in einem Kaufvertrag ein, keine Aussenwirkungen zu erzeugen. Deswegen erkennen die zivilen Gerichtshöfe schon in der bloßen Teilnahme an p2p-Tauschbörsen eine "gewerbliche" Motivation.

Anders aber derjenige, der ein Recht mit Aussenwirkung vom Urheber erworben hat. Deswegen in den Verträgen der Digiprotect auch immer "Verbreitung" in "dezentralen Netzwerken".

Es kollidieren beim Log-Vorgang also immer einer mit reinen Rechten mit Innenwirkung, bzw. oftmals gar keinen, weil man das Werk gar nicht käuflich erworben hat und einer mit Rechten zur Aussenwirkung, wobei zu beachten ist das der Vorgang selbst, aber nur im Feld der Innenwirkung statt findet, also § 45 UrhG. Es wäre hierbei der Log-Firma sogar erlaubt Daten zu übersenden! Nicht nur wegen dem Vertrag, sondern auch wegen dem Vorgang. Dem Nichtberechtigten ist es aber eben von vorne herein nicht erlaubt Daten zu versenden, denn er hat nicht den Vertrag/Erlaubniss, noch den Bestimmungszweck der Handlung, den der andere hat.

Solche kleineren Hürden sind nicht zu überspringen. Aber sicher gibt es andere Möglichkeiten.
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Alt 12.05.2009, 16:36   # 6459
Scorpion
 
Registriert seit: 11.03.2009
Beiträge: 14
Hallo,

hier mal ein kurzes Update von mir,
am 26.03.2009 kam der zweite Brief von Onkel Korni,
der übliche mit den 801€.

Seitdem habe ich nix mehr gehört.
*aufholzklopf*

Gruß Scorpion
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Alt 12.05.2009, 16:45   # 6460
plauzi
 
Benutzerbild von plauzi
 
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Beiträge: 1.454
Zitat:
Zitat von Scorpion Beitrag anzeigen
am 26.03.2009 kam der zweite Brief von Onkel Korni,
der übliche mit den 801€.
Seitdem habe ich nix mehr gehört.
*aufholzklopf*
Hey Scorpion,
dann brauchst du ja jetzt nur noch 1227 Tage auf Holz zu klopfen.
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Antwort


Alt 09.02.2012, 13:10 # --
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