| | # 6281 |
| Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 15
| das denk ich auch das die ganzen abmahner hier fleißig mitlesen, aber die verdienen sich dumm und dämlich normal sollte man selber so ne kanzlei aufmachen... die klagen bestimmt nicht gegen jeden denke das sie sich ziele (geld beträge) setzen und wenn die erreicht werden gehen sie auf das nächste objekt zu (neues tonaufnahme). die 801,80 € schreiben werden schon im rechner gespeichert sein wenn nur 2 vonn 100 zahlen haben die die kosten locker drin und können sich was schönes kaufen!!! alles lug und betrug... -----Doppelpost zusammengeführt am 30.4.2009 um 17:43:55----- hab ich heute gefunden: Abmahnwahnsinn: Deutsches Gericht entscheidet über Verwertbarkeit der IP-Adresse Die Abmahnindustrie hat es immer schwerer, kriminellen Verbrechern, die urheberrechtlich geschütztes Material im Internet herunterladen, das Handwerk zu legen. Vor kurzem fiel die erste gerichtliche Entscheidung in Deutschland, wie mit Provider-Auskünften umzugehen ist. Das Gericht entschied, dass die Adresse des Anschlussinhabers nur in schwerwiegenden Fällen herausgegeben werden darf. Filesharing zähle nicht dazu. Sollten dennoch solche Daten ermittelt worden sein, seien diese vor Gericht nicht verwertbar und somit als Beweis ungültig. Abmahnanwälte können so ab sofort nicht mehr den Anschlussinhaber über die IP-Adresse ermitteln. Ob der Beschluss des LG Frankenthal für Signalwirkung sorgt, bleibt abzuwarten. Abmahnwahnsinn: Deutsches Gericht entscheidet über Verwertbarkeit der IP-Adresse Werbung |
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| | # 6284 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Diese Entscheidung aus Frankenthal vom 21.05.2008 wird immer wieder von Neuabgemahnten "gefunden". Wenn Du zu gerichtlichen Entscheidungen auf dem aktuellsten Stand bleiben möchtest, solltest Du Dir auch Steffens Linkliste zu Gemüte führen. Du wirst staunen, was der alles gefunden hat. |
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| | # 6285 |
| Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 4
| Hallo leute, habe heute auch post bekommen. Allerdings hatte ich einen RA eingeschaltet, der die mod.UE geschickt hat. Jetzt ist bei dem schreiben allerhand wust dabei. ich muss mir das nochmal durchlesen. ging halt auch an meinen vater nicht an mich. ich lese da aber bisher nichts von dem sonst geschriebenen 2.Brief mit den 801, EUR. jetzt hat mein RA natürlich panik geschoben "schon sehr verwunderlich, wieso der in so kurzer zeit soviel in der hand hat." bla bla bla... jetzt haben hier natürlich alle, wie der werte herr ... es will, totale panik und schreien mich an und drohen mir mit enterbung. ich weiß, ihr seid es alle leid immer das gleiche zu schreiben. werde mir das schreiben morgen nochmal genau durchlesen aber im großen und ganzen gibt er mir jetzt nochmal ne frist von 7 tagen um das zu bezahlen oder er klagt. mit dem üblichen bla bla, die kanzlei hat die berechtigung und bla und ip adresse. need help yours sincerly |
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| | # 6286 |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Korrekt. Es ist immer das gleiche und nichts neues. Den eigenen RA hättet ihr euch schenken können, denn der scheint von dieser speziellen Materie keine Ahnung zu haben. Er hat nun 2 Möglichkeiten:
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken |
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| | # 6287 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 21
| Zitat:
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| | # 6288 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
OLG Zweibrücken 26.09.2008 - 4W60/08 Daher sprach ich ja auch davon, sich auf den "aktuellsten Stand" zu bringen, bevor Neuabgemahnte wiederholt auf "olle Kamellen" verweisen. | |
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| | # 6289 | |
| Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 243
| Zitat:
Etwa das Super-Vergleichsangebot von 450 Euro??? Dies würde sich zum einen nicht sonderlich lohnen einzuklagen, zum anderen fehlt hier ja jegliche Grundlage, dies einzuklagen ohne Kostenaufstellung! Seit wann kann man denn ein Vergleichsangebot einklagen??? .... oder habe ich Dich falsch verstanden??? Grüße der Hoogie | |
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| | # 6290 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
![]() Wetten, dass Du einen "befreundeten Scheidungsanwalt" beauftragt hast? | |
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| | # 6291 | ||
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 34
| Zitat:
Die Euros an deinen Rechtsbeistand kannst du jedenfalls schon mal als Minus im Haushaltsbuch eintragen. Selbst wenn du den vermeintlichen Prozess gewinnen solltest muss Kornmeier deine Rechtsvertretung u.U. nicht vergüten (siehe Prozess Rasch in Hamburg, Link habe ich nicht mehr). Aber ich: Keine Schadensersatzpflicht bei unberechtigter P2P-Tauschbörsen-Abmahnung Und wenn dann noch weitere Abmahnungen kommen, werden dich diese bei gleichbleibender Einstellung auch nicht reicher machen, außer an Erfahrung hoffe ich. Wenn du dich wirklich so sicher bist unschuldig zu sein dann schreib das Korni, lass dich anschließend verklagen und mach deine Unschuld vor Gericht (und erst hier braucht man Rechtsvertretung) glaubhaft. Wenn dir das gelingt nimmt Kornmeier mehr Schaden. Wünsche dir trotzdem viel Erfolg -----Doppelpost zusammengeführt am 30.4.2009 um 22:20:26----- Zitat:
Sag mal knallt ihr es nicht, ihr habt es nicht mit Pennern zu tun die im Bahnhof sitzen und sich ne Flasche Korn reintun, das sind Abmahnprofis und jedes Wort zu denen kann eins zu viel sein. | ||
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| | # 6292 | ||
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 215
| Zitat:
http://www.wb-law.de/news/wp-content...s-06032009.pdf (vom 06.März 2009!) Und wenn man es z.B. im Hinblick auf den Hashwert sieht, kann ich nur feststellen, dass in meiner Abmahnung kein Hash-Wert genannt wurde. Aber die Logistasi äh Logisep hat bestimmt eine Datensicherung mit der der Hashwert belegt werden kann. Nicht das die alle Daten gelöscht haben, jetzt wo die Zusammenarbeit mit Digiprotect beendet scheint. Wenn ich schließlich lückenlos nachweisen soll, was ich zum Zeitpunkt des Tatvorwurfes getan habe, kann man sicherlich von der Gegenseite selbiges verlangen. Diese kritische Einstellung würde ich mir von anderen Gerichten auch wünschen. Schließlich darf ich für ein Abmahnschreiben in Höhe xyz sauber, nachvollziehbare Ermittlungsarbeit erwarten und nicht nur den Eindruck, dass man hier einen schnellen Euro abzocken will. -----Doppelpost zusammengeführt am 30.4.2009 um 23:11:19----- Zitat:
Probleme sehe ich in der Forumulierung solche Programme habe ich nicht = weil "leider" immer mehr Programme standardmäßig einen Bittorrent (z.B. der Opera Browser, die Linux-Variante Ubuntu, etC) gleicht von Haus aus mitbringen. Störung durch Dritte kann ich ausschließen = Außer mit kann es keiner gewesen sein und die Info, dass ich allein im Haushalt lebe..... Umgekehrt wäre auch die Frage, ob man mehr Druck aufbauen könnte im dem Satz: Auf Anraten eines Anwaltes.... wenn man noch ergänzt: Sollten Sie weiterhin unberechtigte Forderungen an mich stellen, werde ich die zukünftigen Ansprüch Ihrer Mandantschaft mit meinen Anwaltsauslagen verrechnen / aufrechnen. Dann wäre natürlich noch die Frage, ob man es auch so formulieren kann, dass keine höhere Forderung eintrudelt, sondern der Abmahner direkt Klage erheben muss? | ||
|
| | # 6293 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 21
| Zitat:
Könnte es denn sein, dass Du noch nicht mitbekommen hast, dass Kornmeier auch nach Unterzeichnung einer UE und trotz Zahlung weitere Abmahnungen verschickt, dass nicht wenige Internetnutzer Ziel eines zweiten und dritten "Angriffes" sind ? Ich möchte nach der ersten Abmahnung zumindest seitens Kornmeier meine Ruhe haben - ob dies mit modUE und Ignorieren seiner Zahlungsaufforderung tatsächlich über einen längeren Zeitraum gut geht, sei mal dahingestellt. In keinem einzigen hier behandelten Fall ist bislang Verjährung eingetreten, das Prinzip Hoffnung scheint Vorrang zu haben. Ich drücke ganz sicher allen, die diesen Weg gewählt haben, die Daumen, ohne jede Frage. Ich selbst halte dies aber für die nicht angebrachte Vorgehensweise - diese Entscheidung musst Du aber schon mir überlassen, statt von Dummheit oder Naivität zu schreiben. Gerade wenn die von Dir rubrizierten Profis am Werk sind, ist doch wohl kaum davon auszugehen, dass man ein solches Thema wirklich langfristig aussitzen kann. Ob die Rechtssprechung zudem längerfristig Veränderungen zugunsten der Nutzer bringen wird, wage ich zu bezweifeln. Insofern ist heute und jetzt eine Reaktion angesagt, wenn man sich nicht kriminalisieren lassen will. Interessant in diesem Zusammenhang ist übrigens, dass nach Kontakt mit mehreren Anwälten -alle ausnahmslos Medienrechtler mit Schwerpunkt auf die hier anliegenden Fälle- völlig unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf die vermeintlich angebrachte Vorgehensweise zu erkennen sind. Die verworrene und völlig uneinheitliche Rechtssprechung trägt ihren Teil dazu bei, dass keine klare Linie vorhanden ist. Auffällig auch, dass sich der Eindruck entwickelt, man könne mit der Beauftragung des falschen Anwaltes durchaus vom Regen in die Traufe kommen. Ich schaue mal weiter, wie sich die Angelegenheit entwickelt. Fest steht, dass ich nicht klein beizugeben beabsichtige und das Thema auch nicht auszusitzen gedenke. Kommt es zu einem Verfahren, werde ich dieses auch überleben. Doch nochmals zurück zu den Grundlagen dieser Angelegenheit: was mich an der für mich neuen und überraschend eingetretenen Situation so erstaunt, ist die zumindest nach meinem Augenschein oberflächliche Art, wie Gerichte die unglaublich lückenhafte Beweiserbringung akzeptieren. Da braucht es momentan offensichtlich nur die Kenntnis einer IP und schon kann man den dahinterstehenden Nutzer erfragen und ihn abmahnen, gegebenenfalls gar per Urteil zur Zahlung zwingen. Irgendwann werden IPs wie Telefonnummern gehandelt, wer mehr zahlt, bekommt mehr, darf mehr abmahnen und seine Kasse füllen. Mir erschliesst sich aktuell nicht, welche Sicherungsmechanismen seitens der Justiz eingebaut sind, um Missbrauch und falsche Anschuldigung zu unterbinden. Ich sehe keine. Dem Internetnutzer bleibt doch kaum eine reale Chance, seine Unschuld zu beweisen, die Anderen sind praktisch immer im Vorteil, da sie im Verdeckten operieren und Monate nach der angeblichen Tat ihre Forderungen auf den Tisch legen. Wie will man als Betroffener Monate nach einem angeblichen "Verbrechen" seine Unschuld durch Zeugen oder Belege nachweisen? Hier liegt viel im Argen und das muss endlich öffentlich zur Sprache kommen. Je mehr Leute den Kopf in den Sand stecken und warten, desto geringer wird die Chance, dass endlich öffentliche Aufmerksamkeit erregt wird. Je mehr sich in der Hoffnung auf Vergessen verkriechen, desto einfacher wirds für die Abmahner. | |
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| | # 6294 |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 215
| @bussard: Ich kann deine Entscheidung auch gut nachvollziehen. Ich habe mich ebenfalls neben dem Forum, auch anwaltlich beraten lassen. Das Forum hatte mir geholfen, dass Thema doch mal genauer zu durchleuchten. Aber auch die wiedersprüchlichen Aussagen im Forum, haben mich bestärkt doch mal beim Fachanwalt zu infomieren. Mein Verlauf war dann auch etwas anders, als die anderen hier beschrieben haben. Auch denke ich, es sollte jeder die Meinung und Entscheidung des anderen Respektieren und dankbar sein, dass er seine Meinung / Entscheidung öffentlich macht. Und jeder wird auch über eine sachliche Diskussion dankbar sein. Besonders wenn er bereit ist, neben Zeit für Forumbeiträge schreiben, auch noch Geld investiert und ggf. vor Gericht zieht und Urteile bewirkt, dann ggf. wieder anderen helfen (auch wenn Urteil Einzelentscheidungen sind, aber auch immer eine Richtung angeben). Dafür an Dich und die anderen vielen Dank. Und was der "richtige" Weg, weiß im Moment leider niemand. Dann wäre das Leben in diesem Teil ja auch langweilig |
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| | # 6295 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 21
| Die Situation ist doch, dass die Abmahner jede beliebige IP abgreifen und sich alle anderen Daten wahllos zusammenbasteln können. Denkbar wäre doch theoretisch auch, dass die mit dem Thema Befassten die Adressen untereinander weiterverkaufen, oder? Ganz offensichtlich hinterfragt kein Richter den Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen samt der angeblichen Beweise. Hier ist doch Manipulation Tür und Tor geöffnet, das Ganze wird zum Selbstbedienungsladen, da die Beschuldigten sich kaum wehren können. Heute hat mir ein Anwalt eine Fragenliste geschickt, in der u.a. zu lesen war: -Können Sie beweisen, dass Sie zum angegebenen Zeitpunkt nicht zuhause waren? -Können Sie beweisen, dass keine dritte Person ihren Anschluss genutzt hat? -Können Sie durch einen Sachverständigen beweisen, dass Sie kein Tauschprogramm zum angegebenen Zeitpunkt auf Ihrem PC hatten? und so weiter. Ja wie bitte denn? Muss ich jetzt jeden Tag Protokoll führen im Hinblick darauf, dass mich irgendwann mal wieder jemand unberechtigt beschuldigen könnte? Muss ich jeden Schritt dokumentieren, weil irgendwann jemand einfach ins Blaue mal wieder gegen mich schiesst und Geld abzocken will? Und unsere Justiz schaut untätig dabei zu, verhilft den Abmahnern noch zu Vorteilen. Es soll ja sogar vorgekommen sein, dass bei Hausdurchsuchungen Mitarbeiter der Abmahner mit der Kripo kamen und die beschlagnahmten PCs diesen "Sachverständigen" überlassen wurden. Sachverständige als Mitarbeiter der Abmahner. Das Ergebnis der "Ermittlungen" kann man sich unschwer vorstellen. |
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| | # 6296 |
| Registriert seit: 30.12.2008
Beiträge: 27
| Dieser Brief war gedacht für @DieseMelodie der ja schreibt das er es nicht war. Also Unschuldig ist! Aber - ! Du gibst nichts Preis von dir. Du schreibst in der ich Form ohne weiteren Angaben zu einer eventuellen Familie oder anderer Lebensform, das brauchst du auch nicht. Der Satz Aufbau und so weiter ist so gewollt. Der Anschlussinhaber/Abgemahnte zeigt deutlich mit dieser Formulierung wovon er mehr versteht. Ich bitte Fallflug |
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| | # 6297 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| @all Waldorf mahnt für Constantin Film Verleih “Baader Meinhof Komplex” ab. Schnäppchen! - Ablassbrief für nur 956,00 Euro für ein Filmwerk Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Waldorf mahnt für Constantin Film Verleih “Baader Meinhof Komplex” ab. |
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| | # 6298 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Egal in welchem Zusammenhang. Falsch, tödlich, keine Chance. "Steht ein darlegungspflichtiger Kläger außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs und kennt der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen, so genügt nach den Grundsätzen über die sekundäre Darlegungslast sein einfaches Bestreiten nicht, sofern ihm nähere Angaben zuzumuten sind. In diesen Fällen kann vom Prozessgegner im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden." [BGH-Ständig] Weder kann ich behaupten, es war ein unbekannter Dritter, noch das Gegenteil. Ich muß das auch gar nicht, ich muß nur die mir zumutbaren wesentlichen Tatsachen des mit bekannten "erheblichen Geschehensablaufs" kennen. Dritte sind dabei niemals "erheblich", da es um eine Haftungsfrage bezüglich einer Person geht und nicht um die komplette Nachbarschaft. PS: "objektiver Tatbestand der üblen Nachrede gem. § 186 StGB" Um es vornehm auszudrücken: Von Leuten, die keine Ahnung haben würde ich keine Ratschläge annehmen. Die vorliegenden Gerichtsbeschlüsse, auf derer Basis die Kanzlei Kornmeier an die personenbezogenen Daten kam werten im OLG-Urteil 6Wx 2/08: "Auch die Möglichkeit der unbefugten Benutzung eines (nicht öffentlich zugänglichen) Internetanschlusses durch den Rechtsverletzer steht der Anordnung nicht entgegen. Auch in diesem Fall ist der Anschlussinhaber zwar möglicherweise nicht Störer im Sinne des Urheberrechts. Auch insofern gilt allerdings, dass der gesetzliche Zweck, die Verfolgung von Rechtsverletzungen zu ermöglichen, nicht erreicht würde, wenn bereits in diesem Verfahrensstadium geprüft werden müsste, was nicht möglich ist, nämlich ob der bislang unbekannte Anschlussinhaber selbst für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. ... Dass der Anschlussinhaber sich in einem solchen Fall gegen eine unberechtigte Inanspruchnahme wegen einer Rechtsverletzung zur Wehr setzen muss, ist seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen. Es ist daher gerechtfertigt, dass sein Interesse, gegen diese Inanspruchnahme geschützt zu werden, hinter dem Interesse des Rechtsinhabers an einer effektiven Rechtsverfolgung zurücktreten muss." Oder schlicht: Wie der Abgemahnte die Angelegenheit "wertet" ist nicht von Belang. "Abzocke, Betrug, Beledigung, Nötigung, unschuldig angeklagt *schnief*" vollständig wertlos, fast schon albern. Besonders albern aber ist der Tiefflug von Fallflug: § 186 StGB Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Jetzt genießt man schon die Segnungen des Richtervorbehalts, nach dem man so lange gerufen hat und dann wird man durch einen nahezu perfekten Richterspruch, der einem a) selbstverständlichste Verantwortung auferlegt und b) die Möglichkeit zugesteht nicht haftbar zu sein und c) jegliche strafrechtliche Willkürmaßnahmen ausschließt [....] und dann bezichtigt man die armen Kölner Richter einer Staftat, der Straftat der Verächtlichmachung? "Diese Angelegenheit", schreibt er der Fallflug, "haben wir von den Kölnern Richtern zur weiteren Rechtsverfolgung legal und mit eindeutigem Beschluß erhalten.", sagt der Kornmeier. "Viel Erfolg bei Ihrer Strafanzeige gegen die Kölner Richterschaft.", sagt der Kornmeier.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
|
| | # 6299 | ||
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 34
| Zitat:
Deshalb lautet die Empfehlung ja auch: modUE und Nichtzahlen. Zitat:
Den Rest deiner Aussagen trage dann bei Gericht vor, und bitte: Lass uns an deinem Erfolg teilhaben. | ||
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| | # 6300 | |
| Registriert seit: 30.12.2008
Beiträge: 27
| Zitat:
Nicht der Richter sondern der A-Anwalt ist es der einen was Unterstellt. Der A-Anwalt gibt den Antrag am Gericht ab und die Richter machen nur ihre Aufgabe und geben es zurück wen sie der Meinung sind das Auskunft gegeben werden kann an den Anwalt. Wer überprüft die Richtigkeit der Beweislast von Seiten der Abmahner wen es um Anspruch auf Auskunft nach §101UrhG geht? Damit wir nicht wieder aneinander Vorbei schreiben
Warum soll ich jetzt eine Strafanzeige gegen die Richterschaft machen die ja nur ihrer Aufgabe nachgekommen sind? Die haben die Behauptung ja nicht aufgestellt. Sondern? Übrigens: Andere schreiben als Antwort auf eine Abmahnung sogar Sie können mich mal so zum Beispiel Rechtsanwalt U. Vetter. Ich bitte Fallflug | |
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