| | # 6263 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
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| | # 6266 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Zitat:
RAte können ja auch nicht zaubern, auch wenn sich das manchmal so anhört. Zitat:
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| | # 6267 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 21
| Momentan habe ich den Eindruck, dass garnichts passiert. Ich will aber nicht voreilig urteilen, nur grummelt es mir im Magen in Anbetracht des sich nähernden Termins der UE. Ich werde berichten. Nein, für 200,-- macht er es nicht, das Ganze kostet mehr als die von Kornmeier geforderte Summe. Wenn es aber dem Ziel dient, mich vor solchen unberechtigten Angriffen zu schützen, ist es mir das wert. Grüße bussard |
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| | # 6268 |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 4
| Auch ich bin ein Kornmeier u. Digiprotect Opfer. Habe schon einige Seiten im Forum gelesen, einige Sachen habe ich verstanden andere sind mir noch unklar. Die modUE habe ich Abgeschickt, der Rückschein kam gestern an u. gerade habe ich den Brief mit der Forderung nach 801,80 bekommen, den ich ignorieren werde in der Hoffnung nichts mehr zu hören. Was mir noch unklar ist: Ich habe auf meiner Festplatte kein P2P eingerichtet, jedoch gehen meine Kinder (14 u. 16 Jahre) über meinen Router ins Internet u. manchmal sind natürlich auch Freunde dabei. Kann ich dafür haftbar gemacht werden (Störerhaftung?)das eventuell meine Kinder oder sogar deren Freunde die Datei auf ihren Rechnern hatten obwohl ich mehrmals darauf hingewiesen habe kein illegalen Dateien aus dem Netz zu laden oder zu verbreiten? Dann noch ein anderes Problem: Bei der Datei um die es geht handelt es sich um das Lied von Aquagen - hard to say i'm sorry aus der CD Future Trans Vol. 47, zum einen wie kann ich erkennen ob DigiProtect noch Rechte an anderen Liedern dieser CD hat? und da auf dieser CD 44 Lieder sind muss ich damit Rechnen von allen anderen Firmen die Rechte an den anderen Liedern haben auch Post zu bekommen? Darf DigiProtect die anderen Rechteinhaber informieren das über meine IP Adresse diese CD angeboten wurde? Ebenso ist mir, wie schon einem Betroffenen vorher aufgefallen, das die Berechtigung des Landgerichts Köln das Werk von Aquagen - "So far so good" betrifft u. nicht "hard to say i'm sorry". Ist das für mich uninteressant? Die Antwort die darauf schon gegeben wurde habe ich nicht verstanden. Ich hoffe jemand von euch kann mir da weiterhelfen. Auch möchte ich mich bei euch Bedanken, ohne euer Forum wüsste ich nicht was ich tun sollte. DANKE dafür. |
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| | # 6269 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Und warum hast du dann nicht gleich die Abmahnung bezahlt? Ich habe erheblich Zweifel, dass du für deinen Betrag von deinem RA das Rundum-Internet-Sorglos-Paket bekommst. Aber ich will ja nicht voreilig sein, vielleicht gibt es ja noch was, was hier nicht bekannt ist. Jedenfalls drücke ich dir die Daumen und bleibe und mit deiner Erfahrung gewogen. |
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| | # 6270 |
| Registriert seit: 30.12.2008
Beiträge: 27
| @DieseMelodie Ja ich würde an deiner Stelle eine mod UE denen zusenden. aber mit ein weiteren Blatt worauf in etwa steht: An Kanzlei ....... .......... ........... Betreff: Zurückweisung der von Kanzlei ............... vorgeworfenen Beschuldigung einer Straftat. Akt. Nummer........... Gegen ..............Dein Name.......... .........................Deine Anschrift .................................................. .... .................................................. .... Grund der Zurückweisung: Keine der vorgeworfenen Handlungen begangen Bemerkung: Ich habe keine Urheberrechtsverletzung gem. § 97 UrhG/§ 19a UrhG und/oder §106 UrhG begangen. Die von ihn Erwähnten Programme/Portale zum Zweck einer der artigen Verletzung, sind und waren, nicht auf mein PC Installiert. Störung durch dritte kann ich Ausschließen. Ich bitte sie ihre Beschuldigungen zurück zu nehmen und ihre Vorwürfe zu überprüfen um sie zu korrigieren. Weiterhin möchte ich sie, höflichst, darum bitten mich nicht weiter zu dieser Angelegenheit zu Kontaktieren da diese den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede gem. § 186 StGB sowie der Beleidigung gem. § 185 StGB. erfülle. Auf Anraten eines Anwaltes schicke ich die von ihnen erwünschte Unterlassungserklärung, gem. §§ 823 I, 1004 I BGB, zu um weiteren Briefwechsel zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen gekennzeichnet am ............... Original Unterschrift (OBEN RECHTS dein ORT DATUM) Ich bitte Fallflug |
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| | # 6271 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 21
| Ich habe die Abmahnung nicht bezahlt, weil ich zumindest dieses Treiben nicht unterstützen will. Ich wehre mich dagegen, da ich nichts geladen habe und auch niemandem eine wie immer auch geartete Datei zum Download zur Verfügung gestellt habe. Zahlung und/oder UE wären ein Schuldeingeständnis. Selbst eine modifizierte UE zeigt eine Verpflichtung meinerseits, der ich mich nicht zu unterwerfen beabsichtige (morgen kommt jemand und verlangt eine UE, dass ich nicht mehr über eine rote Ampel fahre, meinen Hund nicht hungern lasse oder was weiss ich was). Noch vertraue ich darauf, in einem Rechtsstaat zu leben (wenn auch mit immer mehr Zweifeln). Lieber gebe ich den Betrag an einen sinnvoll für mich arbeitenden RA aus (DAS ist eben die Frage), als dass ich das Treiben der Abmahnindustrie unterstütze. Ich bin im Medienbereich tätig und kenne das Urheberrecht, weiss, woran ich mich zu halten habe. Genau deshalb werde ich eine unberechtigte Abmahnung nicht unterschreiben, keine Unterlassung eines nicht begangenen Deliktes erklären und auch zukünftig weiterhin (!) keine Urheberrechtsverstösse begehen. Genau deshalb wehre ich mich gegen unberechtigte Inanspruchnahme durch Hilfe eines Anwaltes (ich hoffe jedenfalls auf sachgerechte Hilfe und bete darum, mein Geld nicht aus dem Fenster zu werfen -nur eben an eine andere Adresse). Ich werde berichten. Bussard |
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| | # 6272 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| @all Hürden für Internetsperren bei Copyright-Verstößen auf EU-Ebene abgebaut heise online - 30.04.09 - Hürden für Internetsperren bei Copyright-Verstößen auf EU-Ebene abgebaut |
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| | # 6273 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 21
| Ich will da auch gerne noch etwas Grundsätzliches anfügen, das meine Sicht der Dinge spiegelt: Download und insbesondere die Weiterverbreitung urheberrechtlich geschützter Werke ist eine Straftat, verletzt Rechte. Dass die Urheber ein Recht haben, dies zu verfolgen, dürfte unstrittig sein. Dass sich daraus eine "Industrie" entwickelt, mag in der Vielzahl der Verletzungen zu suchen sein, die weltweit begangen werden. Insofern stimme ich den zu verzeichnenden Gegebenheiten ja auch in manchen Teilaspekten zu. Nur - und jetzt kommt der entscheidende Punkt: Wer einer dieser Straftaten bezichtigt wird, muss zweifelsfrei auch als Täter feststellbar sein. Noch immer geht die Gesetzeslage von der Unschuldsvermutung aus, dieser Fakt wird aber ganz offensichtlich durch die Vorgehensweise der Abmahner bzw. ihrer Auftraggeber konterkariert und die Rechtssprechung scheint geneigt zu sein, dem in nicht wenigen Fällen zu folgen. Zweifelhafte Hash-Dateien werden als Beweis angeführt, "Störerhaftung" für unschuldige Dritte macht als Schlagwort zur Verallgemeinerung der Schuld die Runde. Kleinste Vergehen wie das sporadische Herunterladen einzelner Dateien werden in einem nicht hinzunehmenden Masse kriminalisert. Das Abgreifen von IP-Adressen aufgrund eines oberflächlichen Verdachts scheint trotz entgegenstehender Gesetzeslage legitimiert zu werden -selbst dann, wenn durch diese Preisgabe von Daten die Rechte Unschuldiger verletzt werden, diese ins Visier der selbsternannten Strafverfolger geraten. Die Abmahnindustrie übernimmt -mangels öffentlichem Interesse bei wenigen, heruntergladenen Dateien- die Aufgabe der Strafverfolgung, brummt den Erwischten mittels Anwaltsgebühren und Schadensersatzforderungen Strafen auf, die in keinem Verhältnis zum tatsächlich angerichteten Schaden mehr stehen. Selbst auf mögliche Existenzvernichtung wird keine Rücksicht genommen, die Verhältnismässigkeit ist nicht mehr zu erkennen. Gehen Anwälte wie Kornmeier noch relativ moderat mit ihren Forderungen vor, so sind an anderer Stelle Auswüchse zu erkennen, die auch ein Gesetzgeber so nicht hinnehmen dürfte. Wir drehen uns im Kreise - und dies zu Lasten tausender Menschen, die pauschal kriminalisiert werden. Viel zu viele Richter an deutschen Gerichten sind in Anbetracht der kaum noch überschaubaren technischen Hintergründe verständlicherweise überfordert, die tatsächlichen Gegebenheiten im Sinne aller (!) Beteiligten -also auch der Beschuldigten- zu überblicken. Entscheidungen zugunsten des Stärkeren (finanziell, jedoch nicht in seiner tatsächlichen Rechtsposition) sind nicht selten zu beobachten. Unrecht wird gesprochen, was letztendlich eine Motivation für die Klagenden ist, ihr überzogenes Treiben nicht nur fortzuführen, sondern aufgrund seiner Profitablität zu verstärken. Sollte unser Rechtsstaat noch ein Rechtsstaat sein, wäre es an der Zeit, dafür zu sorgen, dass zwischen einmaligen Verfehlungen und gewerbsmässigem Treiben auch praxisgerecht unterschieden wird, dass vor allem Unschuldige geschützt werden, ihre Rechte nicht zugunsten der Abmahnindustrie abgesprochen bekommen. Ich jedenfalls werde mich gegen eine unberechtigte Beschuldigung wehren und nicht klein beigeben, ich lasse mich nicht in Sippenhaft nehmen. Gruss bussard PS: Nach den neuesten Übereinkünften (siehe Link im Vorbeitrag) dürfen wir vermutlich damit rechnen, dass selbst Unschuldige von den Abmahnkanzleien demnächst wirksam mit Internetsperren belegt werden können. Eine richterliche Abwägung braucht es ja offensichtlich nicht mehr, oder? |
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| | # 6274 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| Abmahnung durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg, Dortmund, im Auftrag von Purzel Video GmbH wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter pornografischer Werke (Filme): Abmahnung vom 24.04.09 Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht), Kanzlei Stauffenbergstr. 18, 74523 Schwäbisch Hall Nach Abmahnwelle: "Bundeswächter" erhalten Bewährungsstrafe Nach Abmahnwelle: "Bundeswächter" erhalten Bewährungsstrafe | Borkener Zeitung - Kreis Steinfurt |
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| | # 6277 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Zitat:
Jetzt investierst du vielleicht viele hundert Euro in einen Anwalt, damit er dich "ein für alle Mal" vor dem bösen Kornmeier beschützt. Was machst du, wenn du demnächst eine weitere Abmahnung von einem anderen Anwalt erhältst? Das wäre ein neuer Fall, also wäre für deinen Anwalt auch erneut eine Bezahlung fällig. Aber ich habe den Eindruck, du möchtest den Fall eh lieber von einem Gericht entschieden wissen. Also quasi, ALLES oder NICHTS. Da du anscheinend ausreichend "Spielgeld" in der Hinterhand hast, finde ich diese Vorgehensweise korrekt. Gute Einstellung! Dann erarbeite mit dem Anwalt deines Vertrauens eine gute Verteidigungsstrategie. Vielleicht kann die später anderen auch noch gute Dienste leisten. Die meisten hier haben das Geld leider nicht so locker sitzen und auch nicht die Nerven, so eine Sache durchzuziehen. Daher wählt man dann lieber die Minimallösung "ModUE + Ignore". -----Doppelpost zusammengeführt am 30.4.2009 um 15:47:23----- Das glaub ich ja jetzt nicht. Kann eigentlich nur bedeuten, dass du dir die Hand gebrochen hast.
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| | # 6278 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 21
| Hallo plauzi, nein, das Geld sitzt bei mir ganz bestimmt nicht locker, ich muss es auch -manchmal sehr hart- verdienen. Ich habe nur ein Unrechtsbewusstsein, das sich bei mir weigert, für etwas einzustehen, was ich definitiv nicht getan habe. Nach meiner Information soll sich aus dem grundsätzlichen Streitwert und den aus der Sache heraus zu erledigenden Arbeiten -ohne Prozessvertretung- eine Honorarforderung von knapp 1500,--€ (incl. MwSt) auf Basis der gesetzlichen Gebührenordnung ergeben -zur Abwehr eines aus meiner Sicht unberechtigten Anspruches in Höhe von 450,--€ und der UE. Möglicherweise ja durchaus berechtigt, für mich aber zu heftig und damit zumindest im Moment zu viel. Ganz sicher investiere ich in diese Geschichte, aber eben so, wie ich es für notwendig erachte, um mein Recht zu schützen. Gruss bussard |
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| | # 6279 | ||||
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Zitat:
Da gelten die Gesetze des Strafrechts leider nicht uneingeschränkt. Vergleiche es mit dem Arbeitsrecht. Da reichen auch schon "ausreichende Wahrscheinlichkeiten einer Tatbegehung" und "zerstörte Vertrauensverhältnisse" für Kündigungen aus, OHNE dass ein Tatvorwurf forensisch bewiesen werden muss. Zitat:
Es würden dir Tausende User die Hand schütteln, wenn du ein wirksames allgemeingültiges Urteil erzielen könntest, welches die Störerhaftung nicht als Totschlagargument zulässt. Zitat:
Ich stimme dir in (fast) all deinen Argumenten zu. Nur wie kann man die jetzige gerichtliche Praxis, die Urteile eindeutig zum Nachteil der Abgemahnten erzeugt, in die richtige Richtung drehen? -----Doppelpost zusammengeführt am 30.4.2009 um 15:58:10----- Zitat:
Daher "wehren" sich die meisten hier auch nicht so aggressiv, wie du es ankündigst, weil durchaus die Gefahr besteht, so einen Prozess zu verlieren. Der passive Widerstand mit modUE ist momentan für den "kleinen Geldbeutel" die einfache Art, den Kornmeier in die Schranken zu weisen. Vor unzähligen Klagen schreckt nämlich auch der zurück, denn es besteht die Gefahr, dass er mehr und mehr Prozesse verliert oder die Gerichte auf diese Art des "Geldverdienens" zu sehr aufmerksam werden und einschreiten, bzw. ihre Urteilsfindung grundlegend überdenken.
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