| | # 45 |
| Registriert seit: 01.02.2008 Ort: Hanau
Beiträge: 7
| Hallo zusammen, ich habe eine Frage in diesem Kontext. Wieso soll die IP irgendeinen Beweiswert haben ? Eigentlich ist es doch ein Kinderspiel jemanden eine entsprechende Mail zukommen zu lassen in der ein entsprechender Link enthalten ist (z.B. auf ein Bild), der dazu führt das ein entsprechender Zugriff auf eine andere Seite erfolgt, wenn die Mail geöffnet wird, mit der Folge, dass dem Seitenbetreiber die entsprechende IP bekannt wird. Es bedarf kaum einer Erwähnung, dass es sich in diesem Fall um Betrug handeln würde, wenn die jeweiligen Firmen ein derariges Vorgehen selbst veranlassen würden. Problematisch könnte hierbei jedoch insbesondere sein, dass der jeweilige Betroffene eine entsprechende Mail unter Umständen bereits gelöscht hat, so dass ein entsprechender Nachweis kaum noch möglich sein dürfte. Aber vielleicht surft hier irgend ein Betroffener über einen Proxyserver in einem eigenen Netzwerk, dessen Protokolle noch verfügbar sind und berichtet mal. Könnte vielleicht nicht uninteressant sein. murcs |
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| | # 46 |
| Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 22
| Hallo zusammen, habt ihr mal in das Log vom Router geschaut und gemerkt wieviel verschiedene IP-Adressen ihr bekommt wenn es auf eurer DSL-Ltg. zu Syncronverlusten kommt? Die Verbindung bricht ab, neuer Verbindungsversuch, neue IP. Manchmal wenn es schlimm wird wechselt meine IP im Minutentakt. Darum hätte ich auch gerne gewusst welche IP ich zu welchem Zeitpunkt hatte. Aber ich bekam auch die Auskunft, das so etwas nicht mehr nachzuvollziehen wäre. Schöner Mist. |
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| | # 48 |
| Registriert seit: 01.02.2008 Ort: Hanau
Beiträge: 7
| Vielleicht !? Konkretes Problem ist, dass ich jemanden habe der das hier im Forum beschrieben Problem hat und ausgeschlossen werden kann, dass diese Person irgendetwas runtergeladen hat. In einem Zugriffsprotokoll aber über den oben beschriebenen Weg dessen IP selbstverständlich ermittelt worden sein kann. (Eine Akteneinsicht bei der STA ist noch nicht erfolgt.) Vorlage Zugriffsprotokoll + Auskunft Provider = Beweis für Download ? Wohl kaum! murcs |
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| | # 49 | ||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| Das weiß man nie so genau, wenn wieder eine Verschwörungstheorie folgt. Zitat:
Zitat:
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| | # 50 |
| Gastposter | servus.. hab das gleiche problem. meine frage, die mod. UE schicke ich an kornmeier. richtig? inhaltlich schreibe ich... (auszug) - per Einschreiben mit Rückschein - Kornmeier & Partner Hansaallee 23 60322 Frankfurt Unterlassungsverpflichtungserklärung Hiermit verpflichte ich, Ralf Mustermann Musterstrasse 11 00000 Musterhausen AZ: 12345678 mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach-und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt/Main dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Firma Digiprotect festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts-oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die Datei 01_Sabrina Setlur - Lauta.mp3 ohne Einwilligung der Firma Digiprotect öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, soweit die Firma Digiprotect an der Datei 01_Sabrina Setlur das ausschließliche Recht bzw. ausschließliche Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung zusteht bzw. zustehen. Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab, dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird. __________________ Ort, Datum ___________________ Unterschrift ist das soweit korekt? |
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| | # 51 | ||
| Registriert seit: 01.02.2008 Ort: Hanau
Beiträge: 7
| Mir geht es nicht um eine Verschwörungstheorie, sondern darum im prozessualen Sinne abzuklären, wie das Prozessrisiko ist. Den erfahrungsgemäß werden die meisten Angaben der Betroffenen aller Voraussicht nach als Schutzbehauptungen abgetan bzw. alleine nicht ausreichen um im Sinne eines Gegenbeweises sich gegen derartige Forderungen zu wehren. Insbesondere wenn keine weiteren Beweismittel wie Zeugen oder Urkunden vorhanden sind. Im Übrigen dürfte gerade im Bereich des Internets auch ein gewisses Misstrauen angebracht sein, wie die Praxis zeigt. Die entsprechenden Schwarzen Schafe aufzuzählen würde hier das Forum sprengen. Vor diesem Hintergrund ist es aber halt auch schwierig abzuschätzen, wann man es mit einer seriösen Gegenseite zu tun hat. Zitat:
Auch steigt mein Misstrauen, wenn ich auf die Seite von digiprotect gehe und dort in den FAQ für jede "Ausrede" (aus Sicht von digiprotect) eines Betroffenen schon eine Antwort finde. Die Formulare zum Ausfüllen diverser Ratenzahlungen, Stundungen usw. kommen bei mir ebenfalls nicht gut an. Zitat:
Unklar ist mir allerdings, wieso unbekannt ist wie in diesen Verfahren ermittelt wird bzw. dokumentiert, da laut digiprotect auf der Seite Urteile im Volltext angegeben werden und in diesen immer wieder ein spezielles Programm angeführt wird sowie ein vermeintliches Privatgutachten. Die Urteile scheinen meiner Meinung auch nicht gefakt zu sein. Ich hatte allerdings noch nicht genügend Zeit mir alle reinzuziehen. Tatsächlich geht man in diesen Verfahren aber anscheinend davon aus, dass die Beweislast bei den Betroffenen gelegen hat und hier stellt sich mir natürlich die Frage warum, da nur die festgestellte IP + Auskunft Provider eigentlich nicht ausreichen kann. murcs | ||
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| | # 52 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| Zitat:
aus diesem Grund ist das Verfahren von Digiprotect meines Wissens gerichtlich noch nicht beurteilt worden. Und das Gutachten von Digiprotect, nun ja... | |
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| | # 53 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| Das letzte Urteil sagt in den Gründen beispielsweise: "Soweit der Beklagte bestreitet, dass die IP-Adresse von der (...) richtig ermittelt worden sei, erachtet die Kammer dieses pauschale Bestreiten als zu unbestimmt, um hieraus rechtserhebliche Folgen zu ziehen. Die generelle Funktionsfähigkeit der Software der (...) zur Feststellung und Protokollierung illegal über Tauschbörsen verbreiteter Dateien wird von dem Beklagten ebenso wenig angegriffen wie die Feststellung, dass am 08.09.2006 um 18:32:50 MEZ die streitgegenständliche Tonaufnahme in einem Peer-2-Peer-Netzwerk zum Download angeboten wurde. Vor diesem Hintergrund hätte es zu einem substantiierten Bestreiten näherer Darlegung bedurft, warum die IP-Nummer falsch ermittelt worden sein soll. Der Beklagte hat aber nicht weiter konkretisiert, ob es sich aus seiner Sicht um ein technisches Problem bei der Erfassung durch die (...) AG handelt oder um einen Übermittlungsfehler seitens des Providers." Wenn man Fehler bei der Ermittlung der IP gegen ein Privatgutachten geltend machen will, dann muss man schon etwas mehr sagen. Genauso ist es hinsichtlich der Datei, die angeblich zum Upload angeboten worden sein soll. d-a muss man dann schon mal etwas zu Archiven erzählen und warum die evtl. gar keinen Urheberrechtsschutz genießen. |
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| | # 54 |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| nur meine diletantische Meinung dazu: die proMedia bemüht sich sehr, die Rechner beschlagnahmen zu lassen. Wenn die Capture-Software so bombensicher wäre, wieso sollten die das wohl tun? Vielleicht bin ich naiv, aber ich glaub- wenn man einen Experten hinziehen würde, der aussagt, dass so eine Software im Prinzip schon nicht existieren kann, die gerichtsverwertbare Daten ausspuckt, dann könnte man was damit machen. |
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| | # 55 | |||
| Registriert seit: 01.02.2008 Ort: Hanau
Beiträge: 7
| Hallo, ich stimme den Ausführungen von Eikmeier zu, da offensichtlich die jeweiligen Betroffenen durch das einfache Bestreiten nicht vollumfänglich ihre Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Zitat:
Zitat:
Ergänzend sind aber auch noch die Ausführungen des OLG Frankfurt mit Beschluss vom 20.12.2007 AZ 2/3 O 172/07 zu berücksichtigen, das den jeweiligen Betroffenen eine gewisse Exkulpationsmöglichkeit aufzeigt. Zitat:
Nochmals Danke an meine Vorredner murcs | |||
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| | # 56 | |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Zitat:
Umso besser aus Sicht der Abmahner also, wenn man einfach den ganzen PC beim potentiellen Urheberrechtsverletzer abholt, um aus diesen Vermutungen Gewissheit zu machen. Manche ↑Privatermittler empfinden beim Abräumen der EDV-Anlagen jugendlicher Missetäter ja sogar eine persönliche Befriedigung, es scheint ihnen sichtlich Vergnügen zu bereiten. Ekelhaft. Vor allem, weil es ja nicht wirklich um die strafrechtliche Geschichte geht, sondern eher um das spätere zivilrechtliche kostenpflichtige Abmahnen. Das alles bezieht sich aber eher auf die Rasch-Abmahnungen, wo es normalerweise immer um mehr als hundert mp3-Dateien geht. In den Fällen Bushido/Fiedler und Sedlur/Kornmeier dreht es sich immer nur um eine einzige mp3-Datei, für die man mehrere hundert Euro haben möchte. Den Upload solcher Einzeldateien kann man viel eher nachweisen, trotzdem würde ich gerne mal wissen, wie genau das alles von den Privatermittlern Digiprotect protokolliert und archiviert ist. Was muß man eigentlich den Staatsanwaltschaften gegenüber vorlegen, um an die begehrten Anschlussinhaber-Anschriften zu kommen? Manchmal kommt es mir so vor, als reiche da eine ausgefüllte Excel-Tabelle, ein Anwalt und eine GmbH, die sich "Anti-Piracy-Firma" nennt. | |
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| | # 57 |
| Registriert seit: 30.01.2008
Beiträge: 5
| Servus, ich habe die Seite genutzt die mir meine IP anzeigt und auch den Ort wo der Server steht. Dabei habe ich festgestellt das ich manchmal den Server bei Stuttgart habe und auch den von Ulm. Ich denke also das die Sache mit der falschen Ortsangabe im Anschreiben daher kommt. |
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| | # 58 | |
| Registriert seit: 01.02.2008 Ort: Hanau
Beiträge: 7
| Zitat:
Nur grob dargestellt: 1.) Strafanzeige gegen unbekannt. (Kann auch von Dritter Seite erfolgen.) 2.) Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens Akteneinsicht nehmen. 3.) Ohne berechtigtes Interesse (z.B. Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche des Geschädigten) wird es allerdings für eine AE nicht gehen. Nur eine entsprechende GmbH ohne entsprechende Rechtsverletzung reicht also insoweit nicht aus. murcs | |
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| | # 59 | |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| MP3-Filesharing Ohrfeige für Abmahn-Anwalt - Computer - sueddeutsche.de Zitat:
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| | # 60 |
| Gastposter | Wie ist denn eigentlich die Rechtslage bei Flatrate Usern? Der Vorgang, auf dem sich die Abmahnung bezieht, fand ja im September 2007 statt. Ich selbst habe eine Flatrate bei der Telekomm. Im Internet hab ich dazu folgendes gefunden: Die T-Online AG muss die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern sofort nach Beendigung der jeweiligen Verbindung löschen. So urteilte am heutigen Mittwoch die 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt in der Berufungsverhandlung zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Klage des Flatrate-Nutzers Holger Voss (Az. 25 S 118/2005). Das bislang ebenfalls mitgespeicherte Volumen darf der Provider noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern. Die Kammer vertritt die Auffassung, dass diese Daten für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind und deshalb deren Erhebung und Speicherung nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes nicht zulässig ist. Die bislang über Voss erhobenen Daten müssen rückwirkend gelöscht werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht T-Online ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro oder 6 Monate Haft, vollstreckbar gegen den Vorstand. Quelle heise. heise online - T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern Interessante Frage: Trifft dies auch noch auf September 2007 zu? Oder gab es dazu schon ein anderes Urteil? |
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