| | # 561 |
| Gastposter | Gerade aktuell: Heise.news Meldung |
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| | # 564 |
| Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 3
| Hallo, es kam jetzt das zweite Schreiben von Kornmeier nachdem ich die mod.UE geschickt habe. In dem Schreiben steht "wir nehmen Bezug auf Ihre Unterlassungserklärung vom 11.03.08. Leider wird nicht mitgeteilt, ob Sie bereit sind, die Zahlungsansprüche unserer Mandantschaft zu erfüllen. Sollte dies der Fall sein und die Zahlung gemäß Abmahnschreiben erfolgen, ist die Angelegenheit für Sie erledigt.! Er fordert jetzt einen Betrag von 651,80 Euro plus 150 Euro Schadensersatz. Fälligkeit ist der 25.03.08 und heute kam das Schreiben an. Habt ihr auch so ein Schreiben bekommen nachdem ihr die mod.UE geschickt habt? |
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| | # 569 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| @Weltklassefrau Das zweite schreiben hat jeder der bekommen der nicht bezahlt hat. Bei mir ist das Schreiben genau so gewesen. Vor allem der Satz da ich nicht mitgeteilt habe ob ich bezahle, kann er sich doch denken nachdem meine Frist abgelaufen war und kein Geld auf seinem Konto. So ist Recht nur nicht bezahlen und die anderen alle Überlegt es euch gut was ihr macht |
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| | # 570 | |
| Hardware Guru Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
| Zitat:
100% sicher ist nichts in der EDV-Welt, aber Du könntest es versuchen, von dem Abmahnanwalt diese Daten zu verlangen. Ein Hashwert ist freilich ohne weiteres zu manipulieren, jedoch sollte es nicht Dein Problem sein. Wenn Du nachweisen könntest, dass er nicht die MAC-Adresse Deines Rechners enthält, dann würde es den Abmahnern schon reichlich Wind aus den Segeln nehmen, zumindest im Falle einer Gerichtsverhandlung. Ich glaube kaum, dass die irgendwie dagegen argumentieren könnten, denn so technisch versiert sind die auch nicht. Man brauche sich doch nur anzusehen, wie die ganzen "Antipiracy Firmen" arbeiten, was dann so aussieht: Ein Gebäude mit ein paar PCs, auf denen normale P2P Clients laufen, die lediglich etwas modifiziert wurden. Das ganze wird dann in der Regel noch von ein paar Studenten bedient, die durchaus nicht über ein Fachwissen verfügen, welches nötig wäre, um solche Ermittlungsarbeiten durchzuführen. Übrigens, ist es möglich, fast auf jedem handelsüblichen nForce Mainboard, welches den nForce Netzwerkchip nutzt, manuell übers BIOS eine MAC-Adresse zu vergeben, welche dann natürlich unter Umständen nicht mehr einmalig wäre. Mit einem virtuellen Netzwerktreiber wäre eine Umleitung der Daten direkt auf jedem Rechner mit einer gefälschten MAC auch möglich. Wie Du siehst, kenne ich das Problem, aber wie gesagt, dagegen muss der Abmahnanwalt argumentieren und der wird sich sicherlich nur auf die geloggte IP-Adresse festlegen, da er nichts anderes in der Hand hat. Das könnte dann mitunter dazu führen, dass man Dir eine Störerhaftung auferlegen könnte. Beweise dafür, dass Du das warst, hat er definitiv nicht, denn dazu hätte man Deinen PC beschlagnahmen müssen, um den Datenbestand Deiner Festplatte zu untersuchen. Gruß, N-Traxx. | |
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| | # 571 |
| Gastposter | Und hier ein weiterer Heise Artikel, der sehr interessant zu dem Thema ist: Schlappe für die Piratenjäger der proMedia GmbH |
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| | # 572 |
| Gastposter | Ich habe auch einen Brief bekommen und habe weder bezahlt noch die unterlassungserklärung unter schrieben Habe ihnen geanntwortet das das nicht mein IP-Adresse sei,das ich zu diesem Zeit punkt weder an meinen rechner noch zu Hause war und das ich das lied kenne oder anderen angeboten habe das lied " lemon ice girl you know its true" Darauf haben sie mir geantwortet das es egal ist ob ich zu hause war oder dies lied gezogen haben soll Sie meinten es sei nur relevant das ich das lied anderen angebotten haben soll zum ziehen. Was tun bitte um antwort? |
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| | # 573 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
mein Rat: schicke eine modifizierte Unterlassungserklärung per Einschreiben mit Rückantwort hin und sonst nichts , kein Geld , kein Brief. Lies Dich durch dieses Forum,schau Dir die Links an,mach Dich schlau... Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/wiki/ind... Es kommt dann noch eine zweite , höhere Zahlungsaufforderung-ignoriere auch diese. | |
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| | # 574 |
| Hardware Guru Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
| @ all Users Leute, wie ich sehe, haben die meisten Abmahnopfer hier einfach nur vor den Folgen Angst und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Genau das wird von den Abmahnern auch beabsichtigt. Sie wollen Euch nur kleinkriegen und von Euch eine Art Geständnis "erpressen", welches sie wiederum später auch vor Gericht gegen Euch verwenden können. Falls Ihr also in Betracht zieht, einen Abmahnanwalt anzuschreiben, dann fasst Euch kurz, denn jede Aussage könnte durch diesen gegen Euch verwendet werden. Eine UE, wie sie immer von solchen Anwälten beigelegt wird und die Bezahlung der geforderten Abmahngebühren gleichen einem Geständnis!!! Ein Brief sollte dem Abmahnanwalt keine Informationen bieten, welche er für sich zum Vorteil machen kann und sollte in etwa so aussehen: Sehr geehrte Herr RA XYZ, Am 08.08.2008 habe ich eine Abmahnung wegen einer Urheberechtsverletzung von Ihnen erhalten. Zu Ihren Vorwürfen bin ich mir keiner Schuld bewusst und die von Ihnen getätigten Angaben (IP, Uhrzeit, Datum, P2P-Netzwerk, Dateiname des urheberrechtlich geschützten Werkes XYZ) sind mir völlig unbekannt. Da Sie ebenfalls keine handfesten Beweise für Ihre Beschuldigungen beigelegt haben, erachte ich Ihre Abmahnung als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen, XYZ. Es werden danach sicherlich weiter Forderungen seitens des Abmahners fologen, die man einfach ignoriert. Zwischenzeitlich kann man sich aber dazu informieren. Wichtig!!! Die IP sollte man über seinen Provider überprüfen lassen, denn schon alleine hier passieren den Abmahnern teilweise gravierende Fehler und es kommt auch mal ab und zu vor, dass selbst Internetprovider einen Zahlendreher bei der Bearbeitung reinhauen. Liest mal hier nach: heise online - Falscher Anschluss unter dieser IP-Nummer Wer sich immer noch unsicher ist, der sollte sich einfach selbst einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt nehmen und so einen Fall an ihn übergeben. Gruß, N-Traxx. |
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| | # 575 |
| Registriert seit: 21.03.2008
Beiträge: 4
| Hallo Leute, ich selbst habe bisher noch keine Abmahnung erhalten, warte aber täglich, ja fast stündlich darauf. Und zwar aus folgendem Grund: Anfang Februar habe ich eine Strafanzeige und Vorladung der Polizei erhalten, aufgrund der ´Verbreitung pornografischer Schriften´! (Jaja, der berühmte Oma-Film Das Strafverfahren wurde am 26.Februar von der Staatsanwaltschaft gegen mich eingestellt. Aber wie der Polizist bei der Vernehmung schon erwähnte, werde gegen mich zu 100% ein zivilrechtliches Verfahren eröffnet. Daher mein Warten auf einen netten, mehrseitigen Brief von Dr.Udo K.!!! Dazu habe ich im Thread 320, Seite 35 gelesen (Quelle: Stern TV), dass ich durch Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung, mir zumindest die horrenden Rechtanwaltskosten sparen kann! Aus diesem Grunde denke ich über zwei Alternativen nach: 1. vorbeugende UE an die Produktionsfirma absenden und ggf. „geringe“ Schadenersatzforderungen ohne Anwaltskosten bezahlen (UE natürlich nur über den besagten Film) 2. abwarten und ausstehen Was meint Ihr??? cya fc Ich habe hier noch interessanten Link: Blacklist – abgemahnte Files, abmahnende Firmen |
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| | # 576 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
Zu 2. ...wäre auch ne überlegung wert,hast Du den was zugegeben? ![]() Wieso den gleich mit Vorladung,war das viel mehr wie ein Film? Übrigens war es auf Seite 35 Thread 350 | |
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| | # 577 | ||
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
...und Deine Reaktion ist Abwarten? Zitat:
zu2.: Ich hoffe, dass Dein Briefträger nicht bereits heute ein faules Osterei für Dich bringt. | ||
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| | # 578 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
![]() Ansonsten stimme ich Deinen Ausführungen in vollem Umfang zu. Mein Vorschlag für das "Begleitschreiben" klingt übrigens ähnlich: KLICK | |
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| | # 579 | |
| Hardware Guru Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
| Zitat:
Hi, An Deiner Stelle würde ich nun abwarten. Der abmahnende Anwalt wird Dich sicherlich noch mehrmals anschreiben und Dir schließlich mit der Begründung, Du hättest sein Angebot (Abmahngebühr) nicht angenommen, eine Rechnung stellen, die sich sicherlich auf ca. 1000-2000 beläuft. Auch die solltest Du dann ignorieren. Ob Du das nun allerdings tust, oder nicht, das musst Du selbst entscheiden. Eine 100%-ige Verhaltensweise gibt es hierbei nie, denn jeder muss mit einer Klage rechnen. Vielmehr kommt es dann darauf an, ob man sich einen guten Anwalt ausgesucht hat und ob man sich auch diesen leisten kann. Sollte Deine Rechtsschutzversicherung (gehe mal davon aus, dass Du eine hast) solche Fälle nicht decken, so kannst Du eine Deckung über das zuständige Amtsgericht in Deinem Bezirk beantragen. Ich rate Dir auch dringend dazu, einen Rat bei einem versierten Anwalt einzuholen. Mitltlerweile gibt es viel Anwälte, die eine kostenlose Beratung anbieten. Wilde & Beuger wären hierbei empfehlenswert (Link: Wilde & Beuger Rechtsanwälte). Gruß, N-Traxx | |
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| | # 580 | |
| Hardware Guru Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
| Zitat:
Ich wurde selbst im vergangenem Jahr von KUW aus Regensburg abgemahnt. Die IPs in den beiden Abmahnnugen kamen mir schon damals sehr merkwürdig vor und ich begann ab dem dem Erhalt der ersten Abmahnung meine durch den Provider zugeteilten IPs zu überwachen. Dabei stellte ich fest, dass diese wiederum aus einem ganz anderen Bereich kammen, als die in den Abmahnungen. Da stellte sich mir doch die Frage, warum noch vor einem Monat die IPs aus einem anderen Bereich kamen als jetzt? Meine erste Reaktion nach dem Erhalt der ersten Abmahnung war, meinen Internetprovider zu kontaktieren. Nach einigen Telefonaten mit der Hotline bekam ich nun eine E-Mail Adresse zur der Rechts- und Datenschutzsabteilung meines Providers, über die ich diesen dann schriftlich kontaktiert hatte. Mein Provider teilte mir dann nunmehr mit, dass aufgrund einer eingeschränkten Speicherung der Verbindungsdaten die IPs zu den besagten Tatzeiträumen (Zeit der erfolgten Urheberrechtsverletzung) nicht mehr verfügbar sind, weil sie eben gelöscht worden sind. Weiterhin erklärte man mir, dass weder eine Anfrage zu meinen Daten anhand der IP über einen Staatsanwalt vorliegt, noch dass ein gerichtlicher Besschluss dazu eingereicht worden sei (andererseits hätte der Provider die Daten zur Beweismittelsicherung speichern müssen). Aus diesen Gründen folgte ich dann, dass die ganze Abmahnung durch KUW einfach ein schlechter Scherz ist, oder sich nur auf illegalem Wege beschaffene persönliche Daten bezieht. Ich habe dann dazu einen kurzen Brief an KUW geschickt, in dem ich lediglich betont hatte, dass ich mit den Vorwürfen nichts anfangen kann, sowie mir keiner Schuld dazu bewusst bin und aufgrund keiner durch KUW vorgelegten Beweise weder den Forderungen nachkommen werde, noch bei der Findung des Verletzers Hilfestellung leisten kann. Antworten zur Herkunft der Daten, sowie Fragen zur den Dateien, die abgemahnt wurden, blieb mir KUW bis dato schuldig. Es gab nur Drohungen und schließlich dann im Dezember 2007 zwei Rechnungen im Gesamtwert von ca. 2500. Ich habe einfach nicht mehr reagiert, da man mit KUW eh nicht vernünftig reden konnte. Seit Dezember 2007 habe ich auch nichts mehr von denen gehört. Mal sehen, ob noch etwas passiert. Gruß, N-Traxx- | |
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