Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 30.03.2009, 21:19   # 5321
K-Opfer
 
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@ Wallerkalle
Zitat:
Was willst du denn zur Anzeige bringen? Das jemand deinen Internetanschluss gekapert hat?
Stichwort: Störerhaftung
Sorry, dieses Argument ist Blödsinn. Erstens hätte die Störerhaftung nichts mit einem eventuell verwiklichten Straftatbestand eines Dritten zu tun, der unberechtigt dein verschlüsseltes WLan mitbenuzt. Und auch zivilrechtlich ist die Störerhaftung kein Argument, wenn du alles getan hast, damit ein Dritter gerade nicht über dein WLan Schabernack treiben kann (Stichwort: verschlüsseltes WLan). Zeig mir ein Urteil, das die Störerhaftung bejaht hat bei einem verschlüsselten Wlan. Auch dieses "neue" BGH-Urteil zu der Ebay-Geschichte spricht was das angeht eigentlich auch klare Worte....
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Alt 30.03.2009, 21:30   # 5322
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen
Zeig mir ein Urteil, das die Störerhaftung bejaht hat bei einem verschlüsselten Wlan.
Was wäre bei einem Richter denn wohl die Erkenntnis aus der Tatsache, dass bei dem Beschuldigten keine Störerhaftung vorliegen kann?
Der Richter hat ja das Logfile des Abmahners als Beweismittel akzeptiert.

Bleibt dem Richter dann nicht nur noch die folgende Möglichkeit:
-> Der Abgemahnte selbst hat die Tat begangen. Der Abmahner hat also nicht nur ein Recht auf seine Anwaltskosten, sondern jetzt zusätzlich auch noch auf Lizenzgebühren/Schadensersatz. Der Abgemahnte hat in diesem Falle ja vorsätzlich und bewusst gehandelt.
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Alt 30.03.2009, 21:40   # 5323
jubi
 
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Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
TomTom hat jetzt nicht 3 Jahre Ungewissheit, sondern sofort 30 Jahre.
Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung

Vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben, Ja oder Nein?
Entwicklung auf dem Abmahnungsmarkt wegen Urheberrechtsverletzungen - Äußerungen von Abgemahnten in Foren

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Alt 30.03.2009, 21:49   # 5324
Wallerkalle
 
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Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen
@ Wallerkalle

Sorry, dieses Argument ist Blödsinn. Erstens hätte die Störerhaftung nichts mit einem eventuell verwiklichten Straftatbestand eines Dritten zu tun, der unberechtigt dein verschlüsseltes WLan mitbenuzt. Und auch zivilrechtlich ist die Störerhaftung kein Argument, wenn du alles getan hast, damit ein Dritter gerade nicht über dein WLan Schabernack treiben kann (Stichwort: verschlüsseltes WLan). Zeig mir ein Urteil, das die Störerhaftung bejaht hat bei einem verschlüsselten Wlan. Auch dieses "neue" BGH-Urteil zu der Ebay-Geschichte spricht was das angeht eigentlich auch klare Worte....
KLICK


Auszug aus der verlinkten Quelle:

So entschied das Landgericht (LG) Frankfurt am Main (Az.: 2/3 O 771/06, Urteil vom 01.02.07) dass es bei Urheberrechtsverletzungen via Filesharing egal ist, ob der Anschlussinhaber selbst oder ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat, da auf jeden Fall die Grundsätze der Störerhaftung greifen würden.

Wenn ich das als Jura Laie lese,verstehe ich das so,dass der AI immer für Urherberrechtsverletzungen,welche über seinen Anschluss begangen werden/wurden,haftet.

Sollte ich hier falsch liegen,bitte ich um Korrektur.

Danke und Gruß

Wallerkalle
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Keine Rechtsberatung. Alles NUR meine persönliche Meinung.
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Alt 30.03.2009, 22:59   # 5325
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von Wallerkalle Beitrag anzeigen
Was ist eigentlich mit dem Gulli Board los? Funzt schon den halben Tag nicht.
Ja, echt schade.

Zitat:
Zitat von MissRaten
Wegen eines Stromausfalls auf der USV unseres Hoster sind unsere Datenbanken kaputt gegangen. Wir arbeiten dran *sfz*

Ihr duerft uns gern unter kaputtesbrett@wavecon.de aufheitern und seelisch und moralisch unterstuetzen.
Alternativ duerft ihr auch unter 0911-1206581 anrufen, und eure Sorgen loswerden - gerne lesen wir euch einzelne Threads aus dem Backup vor, falls ihr GANZ dringend was sucht.

(Danke, das ihr NICHT anruft, ihr haltet meinen Chef vom arbeiten ab. )

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Alt 30.03.2009, 23:25   # 5326
K-Opfer
 
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@ Wallerkalle
Zitat:
Wenn ich das als Jura Laie lese,verstehe ich das so,dass der AI immer für Urherberrechtsverletzungen,welche über seinen Anschluss begangen werden/wurden,haftet.

Sollte ich hier falsch liegen,bitte ich um Korrektur.
Auch dieses Urteil bezieht sich auf eine ungeschützte Wlan-Verbindung:
Zitat:
Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass die Rechtsverletzung durch andere nicht bekannte Nutzer des Anschlusses erfolgt ist, die die ungeschützte WLan-Internetverbindung des Beklagten genutzt haben
Dein zitat:
Zitat:
So entschied das Landgericht (LG) Frankfurt am Main (Az.: 2/3 O 771/06, Urteil vom 01.02.07) dass es bei Urheberrechtsverletzungen via Filesharing egal ist, ob der Anschlussinhaber selbst oder ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat, da auf jeden Fall die Grundsätze der Störerhaftung greifen würden.
war aus dem Zusammenhang gezogen, der Satz danach ist nicht ganz uninenteressant
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Alt 31.03.2009, 00:08   # 5327
jubi
 
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Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen


... dieses Urteil bezieht sich auf eine ungeschützte Wlan-Verbindung:


Der Beklagte betreibt offen, also ohne besondere technische Sicherung, Verschlüsselung oder die Verwendung von Passwörtern, ein privates WLAN. Unter Nutzung dieses Internetanschlusses war der Song „Sommer unseres Lebens“ in der Internet-Tauschbörse eMule zum Download angeboten worden. Der Beklagte war - so jedenfalls seine Behauptung - zum Zeitpunkt des Angebots im Urlaub, sein Rechner ausgeschaltet, das WLAN offensichtlich aber nicht. Wenn jemand den Song unter Nutzung des Internetanschlusses des Beklagten anbot, dann wohl ein Dritter, der „schwarz mitsurfte“.

Das genügt dem OLG Frankfurt/Main, um den Beklagten jedenfalls als Störer auf Unterlassung der Verbreitung des Musikstücks in Anspruch zu nehmen.
Quelle:
Law-Blog OLG Frankfurt zu unverschlüsseltem WLAN und Störerhaftung
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Alt 31.03.2009, 06:55   # 5328
K-Opfer
 
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@ jubi
Zitat:
Das genügt dem OLG Frankfurt/Main, um den Beklagten jedenfalls als Störer auf Unterlassung der Verbreitung des Musikstücks in Anspruch zu nehmen.
Warum auch nicht? Hier ist der Anschlussinhaber seinen Prüfpflichten ja auch nicht im angemessenene Maße nachgekommen.
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Alt 31.03.2009, 08:01   # 5329
Luis101
 
Registriert seit: 18.03.2009
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Es wäre meiner Meinung nach so langsam mal Sinnvoll eine Zusammenfassung zu machen.

modue hingeschickt - was passiert?
ue hingeschickt und bezahlt - was passiert?
anzeige gegen unbekannt und hingeschickt - was passiert?
gar nicht reagiert - was passiert?
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Alt 31.03.2009, 09:16   # 5330
Rabenklex
 
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 23
@luis
Geh einfach mal mal ein paar Seiten zurück lies dich durch das Thema. In den Links von Jubi werden deine Fragen denk ich doch mal beantwortet!


Verein gegen den Abmahnwahn
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Alt 31.03.2009, 14:39   # 5332
plauzi
 
Benutzerbild von plauzi
 
Registriert seit: 09.12.2008
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Nun fängt also auch die Kinoindustrie an, abzumahnen.
Meine Reaktion: Für 2009 sind weitere Kinobesuche gestrichen.
So verliert ich höchstens eure Kunden, KINO INDUSTRIE! So nicht!
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Alt 31.03.2009, 15:48   # 5333
ICyRuSI
 
Registriert seit: 19.03.2009
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Sodale....hab heute auch meinen Rückschein bekommen....geht echt flott....
habs am 26 hingeschickt am 27 wurde er unterschrieben und heute war er wieder da.....aber ne 2te rechnung hab ich noch nicht erhalten....

-----Doppelpost zusammengeführt am 31.3.2009 um 14:53:37-----

Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Nun fängt also auch die Kinoindustrie an, abzumahnen.
Meine Reaktion: Für 2009 sind weitere Kinobesuche gestrichen.
So verliert ich höchstens eure Kunden, KINO INDUSTRIE! So nicht!
Geht das jetzt auch schon los..... Naja dann gibts halt kein Kino mehr.....
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Alt 31.03.2009, 16:09   # 5334
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
Zitat:
Zitat von Luis101 Beitrag anzeigen
Es wäre meiner Meinung nach so langsam mal Sinnvoll eine Zusammenfassung zu machen.
Was hälts du davon?Hab ich unten in meiner Signatur gefunden
Die Statistiken der Prinzessin-KLICK MICH SANFT
Abmahnstatistik-Bitte Eintragen-KLICK MICH FEST




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Alt 31.03.2009, 18:33   # 5335
tomtomnetz
 
Registriert seit: 12.03.2009
Beiträge: 3
@all:
Schauen wir mal wie sich die Sache weiter entwickelt.
Natürlich wünsche ich jedem dir nicht Zahlt und nur die modUE abschickt, Kostenfrei aus der Angelegenheit heraus kommt.

Aber eine Frage hätte ich da noch.
Wenn ich 100% sicher bin das ich unschuldig bin, dann suche ich doch erstrecht einen Anwalt auf, da in diesem Fall der Gegener meine kosten trägt.
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Alt 31.03.2009, 18:38   # 5336
plauzi
 
Benutzerbild von plauzi
 
Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
Zitat:
Zitat von tomtomnetz Beitrag anzeigen
Wenn ich 100% sicher bin das ich unschuldig bin, dann suche ich doch erstrecht einen Anwalt auf, da in diesem Fall der Gegener meine kosten trägt.
Vor Gericht ist es nicht entscheidend, ob du unschuldig bist, sondern ob der Richter denkt, dass du unschuldig bist. Das ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied.
Bei einem Zivilprozess gewinnt derjenige mit den besseren Argumenten und Beweisen. Da gibt es andere Regeln als im Strafrecht.

Und der Gegner trägt deine Kosten nur dann, wenn er verliert. Das ist vorher leider nicht sicher. Wenn es sicher wäre, würde die andere Partei ja nie klagen.
__________________
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Alt 31.03.2009, 18:40   # 5337
Hoogie123
 
Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 243
Zitat:
Zitat von tomtomnetz Beitrag anzeigen

Aber eine Frage hätte ich da noch.
Wenn ich 100% sicher bin das ich unschuldig bin, dann suche ich doch erstrecht einen Anwalt auf, da in diesem Fall der Gegener meine kosten trägt.
Dann müsstest Du aber sicher sein, dass es zur Klage kommt (du die auch gewinnst) oder selbst klagen (und auch hier gewinnen)! Die Sicherheit hast Du bicht. Recht haben und Recht bekommen - sind leider zwei paar Schuhe!

Von allein werden Dir die Beratungskosten beim RA nicht ersetzt!

Grüße der Hoogie
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Alt 31.03.2009, 19:00   # 5338
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.460
Zitat:
Zitat von tomtomnetz Beitrag anzeigen
Kostenfrei
Ich mache mich sehr gerne unbeliebt....

Was ist das? "Kostenfrei?"
Das "alte System" generierte einen volkswirtschaflichen Schaden im dreistelligen Millionenbereich. Was alleine das kostenpflichtige Beauskunften der personenbezogenen Daten durch neu geschaffene Abteilungen in den STAs gekostet hat... und danach wurde der ganze Krempel zu 99,9% eingestellt.

Es gab dabei für die Demokratie enorm empflindliche Vorgänge. So ist bis heute noch nicht geklärt in welchem Umfang zB die STA Frankfurt Strafanzeigen bearbeitet hat. Das bedeutet parlamentarische Anfragen versanden im "wissen wir nicht, keine Ahnung, also recht viele eben".

Und von Problemlösung keine Spur. Jeder steuerlich zu veranlagende Bürger hat für die schlicht strategisch schwache und erfolglose Maßnahme einen 20€er hingeblättert.
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Alt 31.03.2009, 19:06   # 5339
Dr. Haus
Gastposter
 
@Shual: Wie wahr...wie wahr!

Zitat:
Zitat von driver
Mir ist da etws aufgefallen, auf der Kopie .... auf den Antrag vom 09.12.2008...., aber auf der Abschrift steht auch 38 OH 36/08, gehe ich recht in der Annahme das 36/08 die Kalenderwoche ist ? Das war dann im September 2008, merkwürdig ?!
@driver, konntest du evtl. in dieser Frage etwas in Erfahrung bringen bzw. hast du eine Anfrage an das LG Köln gerichtet?

MfG, Dr. Haus
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Alt 31.03.2009, 19:09   # 5340
driver
 
Registriert seit: 29.03.2009
Beiträge: 67
Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Vor Gericht ist es nicht entscheidend, ob du unschuldig bist, sondern ob der Richter denkt, dass du unschuldig bist. Das ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied.
Bei einem Zivilprozess gewinnt derjenige mit den besseren Argumenten und Beweisen. Da gibt es andere Regeln als im Strafrecht.

Und der Gegner trägt deine Kosten nur dann, wenn er verliert. Das ist vorher leider nicht sicher. Wenn es sicher wäre, würde die andere Partei ja nie klagen.
Da hast Du "Recht"......

Und darüber sollten alle mal nachdenken, bevor "Sie" handeln.
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Alt 09.02.2012, 02:59 # --
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