| | # 5003 |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Tja, sollte man vielleicht mal öfters tun. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich mir mal einen Tag frei genommen und wäre da hoch gedübelt. So einen Prozess würde ich gerne mal live erleben. Ok, dann vielleicht beim nächsten Mal! Soll ich dich mitnehmen?
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken |
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| | # 5004 | |
| Registriert seit: 15.02.2009
Beiträge: 14
| Zitat:
Die haben mir eine MOD UE zugesandt (ziemlich die gleiche wie hier). Die hab ich weggeschickt und bin somit auf dem Stand wie die Meisten hier! | |
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| | # 5005 |
| Gastposter | Hall ... Hall ....!!!! Sind das wirklich öffentliche Termine ? Wenn ja, darf gefilmt werden ? Bitte um weitere Info !!!! Hall.... Hall..... der Teufel muss ins Licht !!!! PS: Bin zur Zeit "Hausmann" mit viel zu viel Zeit.... Aber ratet mal was ich vorher beruflich gemacht habe ......vor der Freizeit. ![]() Hall... Hall.. Ps: Grüße an alle von "ASA"(Hund auf Bild) und meiner Frau. LG: Herfy & ASA & Frau |
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| | # 5007 |
| Gastposter | Hi, bin ebenfalls "Opfer" von Kornmeier etc. geworden. Nachdem ich jetzt 8Stunden recherchiert hab bin ich auf folgendem Stand (mit der Bitte um Prüfung) =) 1. Die Mod UE muss direkt raus um der Strafe für die Urheberrechtsverletzung aus dem Weg zu gehen. 2. Daraufhin kommt die 2. Mahnung mit 801,80 - hiernach herrscht Funkstille - es stehen nurnoch die Anwaltskosten im Raum. 3. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt in diesem Jahr die rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung - bedeutet das, bei positivem Ausgang für die Betroffenen, dass die Weitergabe des Anschlußinhabers zu keinem Zeitpunkt zulässig war und das Verfahren gegenstandslos wird? 4. Wie wird mit der Tatssache umgegangen, dass nur der Log 1Sekunde vorhanden ist und die Datei zu keinem Zeitpunkt (Format .rar) vollständig zu uploaden war - und somit rein Technisch unbrauchbar. Vielen Dank bereits im Vorraus |
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| | # 5008 | |
| Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 28
| Zitat:
kommt denn dort auch noch die presse hin stern spiegel akte x 2009 etc ??? leider habe ich auch nicht frei .. muss malochen sonnst würde ich die 80 km schnell mal rüberfahren ... mfg manni
__________________ FÜR DIE STATISTIK | |
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| | # 5009 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
Zu 2 Du bist Optimist. Zu 3 Erklär das doch mal dem Richter im beisein von Digiblöd. Die legale m.p3 zum Download : Ich mahn dich ab : KLICK MICH FEST, HÖR MICH LAUT | |
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| | # 5010 | ||
| Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 185
| Zitat:
Zitat:
Demnach müßte sie die mod. UE unterzeichnen.Gar nicht reagieren halte ich für keine gute Entscheidung,da der RI ja Anspruch auf Unterlassung hat. Vielleicht hat einer der hier mitlesenden Anwälte oder ein "Alter Hase" einen Ratschlag für simwilly. Gruß Wallerkalle
__________________ | ||
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| | # 5012 | |
| Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 185
| Zitat:
Die Anzahl der Verhandlungen hat Steffen im Forum von Abmahnwahn Dreipage gepostet und Deiddel hat uns hier darüber informiert,daher die Zahl 8. Danke @Deiddel für die Info. Gruß Wallerkalle
__________________ | |
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| | # 5013 |
| Registriert seit: 21.03.2009
Beiträge: 8
| Hi, wie schaut es eig nun mit online streams aus wie z.B. Kino.to? schließlich wird doch dort auch ein Stream angeboten und streams sind doch erlaubt (Radiostream). Der mitschnitt eines Radio streams ist doch eig. auch erlaubt. Oder mache ich mich nun auch straffbar wenn ich mir einen online stream ansehe bzw. anhöre, und dieser auf meinem Rechner zwischengespeichert wird? ![]() Meine modUE geht nun erst morgen richtung Korni. Bin gespannt was anschließend folgt. |
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| | # 5014 | |||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Zitat:
Ansonsten Antwort von hier ---> KLICK! (Variante 2) Zitat:
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| | # 5015 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Ich muß doch sehr bitten! Heute war so ein schöner Tag für die Meinungsfreiheit [BGH VI ZR 36/07 v. 03.02.2009 veröffentlicht] = Mindesstandard sind Texte wie von Baxter. Der würde vor dem BGH gewinnen. Zitat:
"SOWEIT" - Du schließt gerade Digiprotects "ausschließliche Rechte in dezentralen Netzwerken" damit selbst aus. "Die habe ich nicht gemeint." Nach der "technischen Logik No3" wären damit in "Kopplungstonträgern" nur die Universal-Werke ausgeschlossen. Zudem existierte auch ohne das "soweit" die Frage, ob man damit die Abmahnkosten abwälzen kann, wenn es sich um die erste Abmahnung handelt... sicher nicht. Wir wollen nur eine Zweite - Dritte verhindern. Du mußt auch verstehen, das die "Kentnisserlangung" hier eine große Rolle spielen dürfte. "Gelügt wurde laut Abmahnung im Dezember 08". Danach mußte erstmal ein Gerichtsbeschluß gegen den Provider her, damit man an Deine Adresse kommt. Die [mögliche Richterschaft] wird auch diesen Punkt für die Bewertung des Anspruchs auf Erstattung der RA-Kosten zu würdigen wissen. Das Gerich wird definitiv auch noch zum Datum 19.03. fet stellen müssen, "dass dem Abmahnenden gegenüber dem Abgemahnten zum Zeitpunkt der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch zustand." Hättste das Ding im Dezember abgegeben... könnte man vielleicht drüber reden, aber nicht mit dem "soweit"-Ausschluß. Wenn Du mir nicht "glaubst", dann kann ich einen Fachanwalt nach seiner Meinung befragen. Das kostet aber Geld, dafür mußt Du Geld investieren. PS: Gib die modUE ab [weiß nicht, ob du schon hast...] und vergiß das Ganze. Die Chancen auf ein Gerichtsverfahren gegen Dich sind nicht total gering aber auch nicht überragend. Und wenn es soweit ist, solltest Du eh ... einen anwalt beauftragen und den kannst Du dann immer noch befragen, ob die WB-Geschichte als Verteidigungsstrategie was bringt. Nur... ich befürche gar nichts... Wie willst du denn einem richter erläutern, warum Du die vorbeugende Abgegeben hast? Weil der halbe Ort über Dein offenes WLAN..." -----Doppelpost zusammengeführt am 24.3.2009 um 01:25:01----- Zitat:
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | ||
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| | # 5016 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 168
| Im abmahnwahn-dreipage/forum gelsen: Zitat:
Gruß, Baxter -----Doppelpost zusammengeführt am 24.3.2009 um 09:04:12----- ... und zur Erinnerung 'ne Mini-Klickparade (NUR als Beispiel): 1.) ![]() Datenschutzgesetz? Was ist das? 2.) ![]() Brüderlich geteilt... Gruß, Baxter -----Doppelpost zusammengeführt am 24.3.2009 um 09:19:35----- "Aller guten Dinge sind 3": Noch schnell 'ne Frage zu den Rechten: Wie passt das... ![]() http://i43.tinypic.com/10foyo3.jpg zu dem heise-online, vom 10.12.08 Zitat:
Danke & Gruß, Baxter | ||
|
| | # 5017 |
| Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 13
| Hier der komplette Beitrag : heise online - 10.12.08 - Patentamt: DigiProtect ist vorerst keine Verwertungsgesellschaft Patentamt: DigiProtect ist vorerst keine Verwertungsgesellschaft Das deutsche Patent- und Markenamt hat in einem Verfahren gegen die Firma DigiProtect entschieden, dass diese derzeit nicht als Verwertungsgesellschaft einzustufen ist. Hätte das DPMA anders entschieden, dann hätte DigiProtect für seine Arbeit einer Erlaubnis nach § 1 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes bedurft. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass es an der Wahrnehmung von Rechten "für Rechnung" fehle und dass DigiProtect insbesondere keine Treuhandstellung "bei der Auswertung der ihr eingeräumten Rechte im Bereich von so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken im Internet" einnehme. Das DPMA erklärte gegenüber Telepolis auf Nachfrage, damit sei gemeint, dass DigiProtect bei der Wahrnehmung der Rechte selbst Gewinnerzielungsabsichten verfolgt und diese nicht nach Abzug der Verwaltungskosten an die Rechteinhaber ausschüttet. Aus dem Unternehmen war ein Vertragstext an die Öffentlichkeit gelangt, in dem DigiProtect die "ausschließlichen Rechte" daran übertragen werden, einen Film "über dezentrale Computernetzwerke auszuwerten und öffentlich zugänglich zu machen". Ob das Unternehmen, das mit dem Slogan "Turn piracy into profit" wirbt, Filme wirklich anbietet, blieb bisher im Unklaren: In jedem Fall nutzte es aber die erworbenen Monopolrechte in einer Vielzahl von Fällen, um andere "Anbieter" dieser Filme in Tauschbörsen abzumahnen und Lizenzgebühren beziehungsweise "pauschalen Schadensersatz" zu verlangen. (pem/Telepolis) |
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| | # 5018 | |
| Gesperrt Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 168
| @Marco1975: bedankt! Und um es komplett zu machen: Zitat:
Danke & Gruß, Baxter | |
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| | # 5019 | |
| Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 243
| Zitat:
Momentan geh ich mit hohen Blutdruck und rasendem Puls täglich an den Briefkasten, aus Angst weitere Briefe von was weiß ich was zu bekommen. Aber die Möglichkeit scheint ja zu bestehen, so wie ich hier lese gibt es genug, die zwei, drei oder mehrer Abmahnungen bekommen hatten. Ich komm mir langsam vor wie ein Schwerverbrecher. Macht es eigentlich Sinn, bei Verdacht auf Mißbrauch des eigenen I-Net Anschlusses Anzeige gegen unbekannt zu stellen???? Grüße der Hoogie | |
|
| | # 5020 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
2.ten Nein. Das würde ja bedeuten, das Du offiziell zu Protokll gibts, ein offenes W-Lan betrieben zu haben. Du erntest überall nur ein "Selbst schuld" -"Können wir nicht" - wissen wir nicht" -"wollen wir nicht". -----Doppelpost zusammengeführt am 24.3.2009 um 12:23:17----- Zitat:
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | ||
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