Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 13.03.2008, 18:53   # 461
Deiddel
 
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@Lissy4fun
Ruhig Blut das ist der zweite Brief den habe ich auch schon bekommen.
Den wird auch jeder bekommen der nicht bezahlt, und ob er die mod.UE akzeptiert oder nicht kann dir eigentlich egal sein.
Ja das ist das besagte zweite schreiben
Den Brief hast du doch bekommen als deine Frist abgelaufen war also müsste im doch klar sein das du nicht bezahlst.
Also noch mal Ruhig Blut und sitz es aus
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Alt 13.03.2008, 19:40   # 462
dersichdenwolftanzt
 
Benutzerbild von dersichdenwolftanzt
 
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Genau dieses schreiben hab ich auch bekommen.Ich habe in meinem letzten Beitrag schon geschrieben was der Anwalt sagte........Ruhig bleiben und abwarten,wenn sie vor Gericht gehn müssen sie dir erst mal nachweisen das du die behauptete Datei überhaupt zum Download bereitgestellt hast.
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Alt 13.03.2008, 19:49   # 463
Lissy4fun
 
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Zitat:
Zitat von dersichdenwolftanzt Beitrag anzeigen
Genau dieses schreiben hab ich auch bekommen.Ich habe in meinem letzten Beitrag schon geschrieben was der Anwalt sagte........Ruhig bleiben und abwarten,wenn sie vor Gericht gehn müssen sie dir erst mal nachweisen das du die behauptete Datei überhaupt zum Download bereitgestellt hast.
Aber fakt ist doch, dass diese Datei angeboten wurde. siehe Hashwert und so.
Ich hab einfach nur angst, dass es wirklich bis vors Gericht (FFM wie sie schreiben) geht und ich dann mein polizeiliches Führungszeugnis etc. abschminken kann grrr.
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Alt 13.03.2008, 20:12   # 464
Deiddel
 
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@Lissy4fun
Nun mal eins nach dem anderen.
Bis jetzt weiß noch kein mensch wie es weiter geht , kommt noch was oder kommt nichts mehr wer weiß das schon.
Sollte noch was kommen kannst du immer noch zum Anwalt gehen dann wird es eventuell über einen vergleich hinaus laufen
Und bis jetzt ist noch nicht bekannt geworden das Korni bzw Digiprotekt vor Gericht gegangen ist Was aber nicht heißt das sie es nicht noch machen
also abwarten und mach dich nicht verrückt .
Und ich hab mal gelesen wobei hier die Meinungen auseinander gehen das der Hash Wert gar nicht so sicher wäre bzw manipulier bar ist.
Aber darüber würde ich mir jetzt erst mal gar keine Gedanken machen
für dich zählt erst mal
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Alt 13.03.2008, 20:21   # 465
dersichdenwolftanzt
 
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Zitat:
Zitat von Deiddel Beitrag anzeigen
@Lissy4fun
Nun mal eins nach dem anderen.
Bis jetzt weiß noch kein mensch wie es weiter geht , kommt noch was oder kommt nichts mehr wer weiß das schon.
Sollte noch was kommen kannst du immer noch zum Anwalt gehen dann wird es eventuell über einen vergleich hinaus laufen
Und bis jetzt ist noch nicht bekannt geworden das Korni bzw Digiprotekt vor Gericht gegangen ist Was aber nicht heißt das sie es nicht noch machen
also abwarten und mach dich nicht verrückt .
Und ich hab mal gelesen wobei hier die Meinungen auseinander gehen das der Hash Wert gar nicht so sicher wäre bzw manipulier bar ist.
Aber darüber würde ich mir jetzt erst mal gar keine Gedanken machen
für dich zählt erst mal
Stimme ich zu 100 % zu! Das mit dem Hashwert ist nicht so sicher wie die behaupten
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Alt 13.03.2008, 20:23   # 466
Lotec
 
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@Lissy4fun,

in der Ruhe liegt die Kraft. Viele der Abgemahnten haben den zweiten Brief, manche haben sogar fünf davon, und danach war wieder Ruhe. Die Wahrscheinlichkeit, dass die dich vors Gericht zerren, ist sowieso verschwindend klein. Wegen Führungszeugnis- hier geht es um Zivilrecht, Führungszeugnis hat nichts damit zu tun.

alles von mir jeweils Gesagte ist nicht als Rechtsberatung aufzufassen.
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Alt 13.03.2008, 20:30   # 467
Deiddel
 
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@ Lotec
Ich würde mal sagen von keinem hier, der was dazu sagt ist es als Rechtsberatung auf zufassen.
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Alt 13.03.2008, 20:59   # 468
jubi
 
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Zitat:
Zitat von Lissy4fun Beitrag anzeigen
Aber fakt ist doch, dass diese Datei angeboten wurde. siehe Hashwert und so.
Ich hab einfach nur angst, dass es wirklich bis vors Gericht (FFM wie sie schreiben) geht und ich dann mein polizeiliches Führungszeugnis etc. abschminken kann grrr.
@ Lissy4fun

...beruhig Dich ,bleib ganz cool,den zweiten Brief bekommen alle die nicht zahlen egal ob mit oder ohne ue oder mod ue.
jetzt mußt Du die Sache aussitzen,höchstwahrscheinlich war es das jetzt...
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Alt 13.03.2008, 21:10   # 469
jubi
 
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Hallo @all
ich habe hier nochmal was interessantes gefunden - bitte nicht runterladen,sonst gibt es noch mehr Post


Wilde & Beuger Rechtsanwälte - Podcast » Blog Archiv » Filesharing-Abmahnungen: Auflistung der abgemahnten Werke


gulli: Abmahnung: Vorsicht bei diesen Files und Filesharing
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Alt 13.03.2008, 22:23   # 470
Hadron
 
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Schaut euch auch mal die Original-Liste an, die seit über einem Jahr in mühsamer Arbeit aus Forenbeiträgen und Mitteilungen Betroffener von Steffen ******** vom Abmahnwahn-Forum gepflegt wird:

Abmahnliste (Wer mahnt - was ab)
(Wiki, richtig gut gemacht!)

oder auch

Abmahnliste Filesharing

Da werden dann auch die ganzen Pornotitel aufgeführt, die in der "kopierten" Liste nirgends auftauchen. Ich kann ja schon verstehen, dass die Kanzlei die Titel der Pornofilme nicht unbedingt auf ihrer Webpräsenz haben möchte. "Abartige Faustentjungferung" und so, die entsprechenden Rechteinhaber tauchen ja auch auf. Trotzdem verfälscht das natürlich das Ausmaß und die Ausrichtung des Abmahngeschäftes.

Das ist übrigens die Krux bei der Pornoabmahnerei: Die hat inzwischen erhebliche Ausmaße angenommen, möglicherweise wird schon mehr pornographisches Material abgemahnt, als alles andere zusammen. Trotzdem kommt es überhaupt nicht an die Öffentlichkeit. Es wird totgeschwiegen. Das Thema ist zugegebenermaßen auch nicht ganz ohne. Stichwort: Upload an <18...

Eine schöne Liste bei Wilde & Beuger, bei Spiegel Online, bei Chip und bei netzwelt. Doch nicht wirklich das Original. Kopien brauchen Originale, sagt das Bundesjustizministerium. Zumindest einen Hinweis auf die Quelle hätte ich daher schon erwartet.

Wir wollen doch nicht, dass Menschen die Lust verlieren, sich überhaupt noch für irgendwas einzusetzen, wenn jedesmal doch wieder ein Anwalt am Ende der Nahrungskette auftaucht.
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Alt 13.03.2008, 22:49   # 471
Hadron
 
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Da man hier neuerdings in Stein meißelt, muss ich leider ein nicht nur mir verhasstes Doppelpost bringen, denn: Wunderbar, eine Quellenangabe ist da: Filesharing-Abmahnungen: Auflistung der abgemahnten Werke.

Genug aufgeregt. Alles Paletti. Weitermachen.

Weitermachen? Um Himmels Willen, nein! Natürlich nicht mit dem Abmahnen!
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Alt 14.03.2008, 07:56   # 472
Jennyth
 
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Zitat:
Zitat von Lissy4fun Beitrag anzeigen
Hallo!

Also ich hab ja die UE geschickt und nicht gezahlt.

So nun ist weiteres passiert - Brief heute von Korni - ich wieder Schiss:

sehr geehrte Frau blabla
wir nehmen Bezug auf Ihre UE vom 05.03.08. Leider wird nicht mitgeteilt, ob sie bereit sind, die Zahlungsansprüche unserer Mandantschaft zu erfüllen. Sollte dies der Fall sein und die Zahlung gem. Abmahnschreiben erfolgen, ist die Angelegenheit für Sie erledigt.

Für den Fall dass sie das im Vergleichswege unterbreitete Angebot unserer Mandantschaft, die hier angefallenen Anwaltsgebühren mit einem Pauschalbetrag von 250 euro (anstelle der höheren gesetzlichen gebühren) zu erstatten, nicht angenommen haben und keine zahlung leisten, sind sie verpflichtet, die unserer mandatschaft entstandenen Anwaltskosten nach den einschlägigen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes auf Basis eines angemessenen Streitwertes für den Unterlassungsanspruch i.H.v. 10.000 zu übernehmen. Die Höhe des Streitwertes für den Unterlassungsanspruch ergibt sich daraus, dass der steitgegenständliche Tonträger über die gestgestellte Internetverbindung einer unbestimmten Vielzahl von Personen weltweit zum Download angeboten worden ist. In diesen Fällen wird von Gerichten üblicherweise ein Streitwert von 10.000 euro angenommen (LG blabla blabla AZ ...).

Der zu erstattenden Betrag errechnet sich wie folgt:
Streitwert 10000
1,3 Geschäftsgebüht (gem § blabla) 631,80
Auslagenpauschale 20,00
Gesamtsumme 651,80

Dieser Betrag sowie die Schadensersatzpauschale i. H. v. 150 ist von Ihnen zu übernehmen, sodass von Ihnen ein Gesamtbetrag i. H. v. 801,80 zu bezahlen ist.

Falls dieser Betrag nicht bis zum

21.3.08

auf das Kontro unserer Mandantschaft.... bezahlt wird, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, ihre Zahlungsansprüche vor der zuständigen Frankfurter Gerichtsbarkeit geltend zu machen


Was soll ich nun tun? ist das die von Euch beschriebene Mahnung? sol ich warten? Haben die meine mod. UE akzeptiert?

Danke für Eure Antworten
Hallo,
habe mal eine frage und zwar hast du die normale ue abgeschickt die bei dem schreiben dabei war? Oder ne andere? Lg
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Alt 14.03.2008, 07:58   # 473
Jennyth
 
Registriert seit: 12.03.2008
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Hallo,
kann man nicht irgendwie von der scheiß erklärung (nicht abgeändert) zurücktreten? Also somit von seiner unterschrift? Haben diese ja abgeschickt aber noch nich bez. Wird jetzt eh ein schreiben kommen mit einer höheren Forderung!? Und dann was bez? Lg
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Alt 14.03.2008, 08:26   # 474
dersichdenwolftanzt
 
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Das glaub ich eher nicht,da musste wohl eher doch nen Anwalt mit beauftragen.Der wird dieses "Schuldeingeständnis" wohl nicht einfach so zerreisen.Und ich würd das schnell machen weil du mit der Unterschrift ja zugesagt hast zu zahlen.Ansonsten bekommst du wirklich bald Post vom Gericht und das ist bestimmt nicht fein.......
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Alt 14.03.2008, 10:12   # 475
Eikmeier
 
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Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum es noch immer so viele Leute gibt, die als jusristische Selbstversorger zuerst einmal mit einem unüberlegten Schnellschuss für sie nachteilige Fakten schaffen.

Die Unterlassungserklärung kann man sich wie einen Vertrag vorstellen. Die version, die vom Verletzten kommt, wäre also das Angebot, einen Vertrag abzuschließen. Unterschreibt man die Erklärung und schickt sie zurück, kommt dieser Vertrag zustande. An diesen Vertrag ist man grundsätzlich gebunden. Nur ausnahmsweise kann man sich davon wieder lösen.

Der Gegner kann natürlich in solch ein Vertragsangebot alles hineinschreiben, was ihm lieb ist. Das macht er häufig auch in Form der Anerkenntnis eines Schdensersatzanspruches und der Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten.

Welchen Zweck hat also die sog. modifizierte (=abgeänderte) Unterlassungserklärung?

Nun, sie filtert aus diesem Vertragsangebot des Gegners alles an Forderungen aus, worauf er im Hinblick auf die Wirksamkeit der Unterlassungserklärung keinen Anspruch hat.

Dies wiederum führt zu der Frage, was denn in einer wirksamen Unterlassungserklärung enthalten sein muss. Das ist natürlich in erster Linie das Versprechen, zukünftig keine Rechtsverletzungen zu begehen.

Dieses Versprechen allein ist nach der Rechtsprechung aber wirkungslos, wenn es nicht von einer ausreichenden Vertragsstrafe gestützt wird, die im Falle des Verstoßes gegen das Unterlassungsversprechen an den Gegner zu bezahlen ist.

Das rechtliche Problem ist insoweit die korrekte Eingrenzung des Unterlassungsversprechens und die ausreichende Bemessung der Vertragsstrafe.

Worauf aber kann man in einer Unterlassungserklrung verzichten?

Der Verletzte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Anerkennung eines Schadensersatzanspruches in der Unterlassungserklärung. Er kann auch nicht verlangen, dass man in der Unterlassungserklärung die Übernahme der Anwaltskosten verspricht.

Ist denn dann die abgeänderte Unterlassungserklärung nicht doch eine Art "Schuldeingeständnis"?

Nein, das ist sie nicht. Man gibt diese Erklärung ja lediglich ab, um einen Rechtsstreit über diese Frage zu vermeiden. Dies muss man allerdings auch in der Erklärung und in einem entsprechend abgefaßten Begleitschreiben deutlich machen. Letzteres ist erheblich wichtiger, als eine irgendwie selbst und juristisch schlecht gefaßte Unterlassungserklärung als Einschreiben zu versenden.

Ist man nun mit der Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung "raus" aus der Sache?

Ja und nein.

Ist die abgeänderte Erklärung korrekt abgefaßt worden, so verhindert sie die Inanspruchnahme hinsichtlich des Unterlassungsanspruches. Entgegen häufiger Darstellung in Foren tritt dieser Effekt nicht nur hinsichtlich einer drohenden einstweiligen Verfügung ein, sondern die Unterlassungserklärung verhindert auch eine Inanspruchnahme auf Unterlassung im Hauptsacheverfahren.

Was noch kommen kann ist zweierlei:

1. Eine Klage auf Zahlung der Anwaltskosten wegen der Abmahnung.

2. Eine Klage auf Schadensersatz.

Die Abmahnkosten hat nach Auffassung einiger Gerichte auch der schuldlos handelnde Anschlussinhaber zu ersetzen. Hier sehe ich allerdings nach der Entscheidung des OLG Frankfurt / Main Licht am Horizont.

Schadensersatz setzt Verschulden - also Vorsatz oder Fahrlässigkeit - voraus. Ein verschulden trifft allerdings nur den Täter oder Mittäter. Der Anschlussinhaber - wenn er nicht selbst Täter oder Mittäter ist - handelt aber schuldlos. Er muss also keinen Schadensersatz leisten. Insoweit sieht sich der Verletzte auch mit einer schwierigen Beweislage konfrontiert, denn er muss ja die Täterschaft nachweisen. Dies dürfte jedenfalls dann schwierig sein, wenn der Anschluß von mehreren Familienmitgliedern genutzt wird.

Das verbleibende Risiko ist also die gerichtliche Inanspruchnahme des Anschlussinhabers auf die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
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Alt 14.03.2008, 10:40   # 476
Deiddel
 
Registriert seit: 06.02.2008
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Danke Hr. Eikmeier für ihre ausführliche Aussage
aber ich hätte da mal noch eine Frage und zwar @Jennyth
wenn wir die Erklärung wie einen Vertrag sehen kann ich dann nicht innerhalb von vierzehn Tagen davon zurück tretten bzw. widerrufen
Sorry bin kein Jurist
Danke im vorraus
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Alt 14.03.2008, 11:07   # 477
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
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So ein fristgebundenes Rücktrittsrecht ohne sachlichen Rücktrittsgrund gibt es nur bei Fernabsatzverträgen. Eine Abmahnung ist da ein ganz anderes Feld.
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Alt 14.03.2008, 11:15   # 478
jubi
 
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Zitat:
Zitat von Jennyth Beitrag anzeigen
Hallo,
kann man nicht irgendwie von der scheiß erklärung (nicht abgeändert) zurücktreten? Also somit von seiner unterschrift? Haben diese ja abgeschickt aber noch nich bez. Wird jetzt eh ein schreiben kommen mit einer höheren Forderung!? Und dann was bez? Lg
@Lissy4fun

ich vermute auch das Du von Deiner abgegebenen ue noch zurücktreten kannst.
Schreib doch einfach noch schnell eine Rücktrittserklärung per Einschreiben mit Rückantwort und füge die modifizierte Unterlassungserklärung bei.
Vielleicht kannst Du ja auch noch erklären warum Du aus Angst , unüberlegt die falsche Erklärung abgegeben hast...einfach probieren...
...oder ruf doch noch mal den Dr.Wachs an,oder kriegen wir doch noch einen Rat wie von einer fälschlich abgegebenen Erklärung zurücktreten werde kann?
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Alt 14.03.2008, 14:12   # 479
Deiddel
 
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@ Eikmeier
gibt es den da gar keine Chance oder als Tip was könnte man da noch machen.
Musikindustrie fordert Internet-Sperre für Filesharer
Onlinekosten.de - News - Musikindustrie fordert Internet-Sperre für Filesharer
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Alt 14.03.2008, 14:31   # 480
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
@Deiddel

Man kann Willenserklärungen anfechten. Wegen Täuschung, Drohung oder wegen eines zur Anfechtung berechtigenden Irrtums.

Da muss man den konkreten Sachverhalt prüfen, ob ein Ansatzpunkt in diese Richtung gegeben sein könnte. Ohne diese Kenntnis ist es ein "Fischen im Trüben".

Ich halte es allgemein aber für unwahrscheinlich, dass man einen solchen Anfechtungsgrund finden wird, denn die Anforderungen daran sind hoch.

Wenn Du das genau wissen willst, musst Du Deine Sache anwaltlich prüfen lassen. Nur nach einer solchen Prüfung kann dann Dein Anwalt beurteilen, ob noch etwas zu machen ist.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
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Alt 26.05.2012, 17:27 # --
News Flash
 
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