| | # 464 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| @Lissy4fun Nun mal eins nach dem anderen. Bis jetzt weiß noch kein mensch wie es weiter geht , kommt noch was oder kommt nichts mehr wer weiß das schon. Sollte noch was kommen kannst du immer noch zum Anwalt gehen dann wird es eventuell über einen vergleich hinaus laufen Und bis jetzt ist noch nicht bekannt geworden das Korni bzw Digiprotekt vor Gericht gegangen ist Was aber nicht heißt das sie es nicht noch machen also abwarten und mach dich nicht verrückt . Und ich hab mal gelesen wobei hier die Meinungen auseinander gehen das der Hash Wert gar nicht so sicher wäre bzw manipulier bar ist. Aber darüber würde ich mir jetzt erst mal gar keine Gedanken machen für dich zählt erst mal |
|
| | # 465 | |
| Registriert seit: 08.03.2008
Beiträge: 81
| Zitat:
| |
|
| | # 466 |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| @Lissy4fun, in der Ruhe liegt die Kraft. Viele der Abgemahnten haben den zweiten Brief, manche haben sogar fünf davon, und danach war wieder Ruhe. Die Wahrscheinlichkeit, dass die dich vors Gericht zerren, ist sowieso verschwindend klein. Wegen Führungszeugnis- hier geht es um Zivilrecht, Führungszeugnis hat nichts damit zu tun. alles von mir jeweils Gesagte ist nicht als Rechtsberatung aufzufassen. |
|
| | # 468 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
...beruhig Dich ,bleib ganz cool,den zweiten Brief bekommen alle die nicht zahlen egal ob mit oder ohne ue oder mod ue. jetzt mußt Du die Sache aussitzen,höchstwahrscheinlich war es das jetzt... | |
|
| | # 469 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Hallo @all ich habe hier nochmal was interessantes gefunden - bitte nicht runterladen,sonst gibt es noch mehr Post Wilde & Beuger Rechtsanwälte - Podcast » Blog Archiv » Filesharing-Abmahnungen: Auflistung der abgemahnten Werke gulli: Abmahnung: Vorsicht bei diesen Files und Filesharing |
|
| | # 470 |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Schaut euch auch mal die Original-Liste an, die seit über einem Jahr in mühsamer Arbeit aus Forenbeiträgen und Mitteilungen Betroffener von Steffen ******** vom Abmahnwahn-Forum gepflegt wird: Da werden dann auch die ganzen Pornotitel aufgeführt, die in der "kopierten" Liste nirgends auftauchen. Ich kann ja schon verstehen, dass die Kanzlei die Titel der Pornofilme nicht unbedingt auf ihrer Webpräsenz haben möchte. "Abartige Faustentjungferung" und so, die entsprechenden Rechteinhaber tauchen ja auch auf. Trotzdem verfälscht das natürlich das Ausmaß und die Ausrichtung des Abmahngeschäftes. Das ist übrigens die Krux bei der Pornoabmahnerei: Die hat inzwischen erhebliche Ausmaße angenommen, möglicherweise wird schon mehr pornographisches Material abgemahnt, als alles andere zusammen. Trotzdem kommt es überhaupt nicht an die Öffentlichkeit. Es wird totgeschwiegen. Das Thema ist zugegebenermaßen auch nicht ganz ohne. Stichwort: Upload an <18... Eine schöne Liste bei Wilde & Beuger, bei Spiegel Online, bei Chip und bei netzwelt. Doch nicht wirklich das Original. Kopien brauchen Originale, sagt das Bundesjustizministerium. Zumindest einen Hinweis auf die Quelle hätte ich daher schon erwartet. Wir wollen doch nicht, dass Menschen die Lust verlieren, sich überhaupt noch für irgendwas einzusetzen, wenn jedesmal doch wieder ein Anwalt am Ende der Nahrungskette auftaucht. |
|
| | # 471 |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Da man hier neuerdings in Stein meißelt, muss ich leider ein nicht nur mir verhasstes Doppelpost bringen, denn: Wunderbar, eine Quellenangabe ist da: Filesharing-Abmahnungen: Auflistung der abgemahnten Werke. Genug aufgeregt. Alles Paletti. Weitermachen. Weitermachen? Um Himmels Willen, nein! Natürlich nicht mit dem Abmahnen! |
|
| | # 472 | |
| Registriert seit: 12.03.2008
Beiträge: 4
| Zitat:
habe mal eine frage und zwar hast du die normale ue abgeschickt die bei dem schreiben dabei war? Oder ne andere? Lg | |
|
| | # 473 |
| Registriert seit: 12.03.2008
Beiträge: 4
| Hallo, kann man nicht irgendwie von der scheiß erklärung (nicht abgeändert) zurücktreten? Also somit von seiner unterschrift? Haben diese ja abgeschickt aber noch nich bez. Wird jetzt eh ein schreiben kommen mit einer höheren Forderung!? Und dann was bez? Lg |
|
| | # 474 |
| Registriert seit: 08.03.2008
Beiträge: 81
| Das glaub ich eher nicht,da musste wohl eher doch nen Anwalt mit beauftragen.Der wird dieses "Schuldeingeständnis" wohl nicht einfach so zerreisen.Und ich würd das schnell machen weil du mit der Unterschrift ja zugesagt hast zu zahlen.Ansonsten bekommst du wirklich bald Post vom Gericht und das ist bestimmt nicht fein....... |
|
| | # 475 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum es noch immer so viele Leute gibt, die als jusristische Selbstversorger zuerst einmal mit einem unüberlegten Schnellschuss für sie nachteilige Fakten schaffen. Die Unterlassungserklärung kann man sich wie einen Vertrag vorstellen. Die version, die vom Verletzten kommt, wäre also das Angebot, einen Vertrag abzuschließen. Unterschreibt man die Erklärung und schickt sie zurück, kommt dieser Vertrag zustande. An diesen Vertrag ist man grundsätzlich gebunden. Nur ausnahmsweise kann man sich davon wieder lösen. Der Gegner kann natürlich in solch ein Vertragsangebot alles hineinschreiben, was ihm lieb ist. Das macht er häufig auch in Form der Anerkenntnis eines Schdensersatzanspruches und der Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten. Welchen Zweck hat also die sog. modifizierte (=abgeänderte) Unterlassungserklärung? Nun, sie filtert aus diesem Vertragsangebot des Gegners alles an Forderungen aus, worauf er im Hinblick auf die Wirksamkeit der Unterlassungserklärung keinen Anspruch hat. Dies wiederum führt zu der Frage, was denn in einer wirksamen Unterlassungserklärung enthalten sein muss. Das ist natürlich in erster Linie das Versprechen, zukünftig keine Rechtsverletzungen zu begehen. Dieses Versprechen allein ist nach der Rechtsprechung aber wirkungslos, wenn es nicht von einer ausreichenden Vertragsstrafe gestützt wird, die im Falle des Verstoßes gegen das Unterlassungsversprechen an den Gegner zu bezahlen ist. Das rechtliche Problem ist insoweit die korrekte Eingrenzung des Unterlassungsversprechens und die ausreichende Bemessung der Vertragsstrafe. Worauf aber kann man in einer Unterlassungserklrung verzichten? Der Verletzte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Anerkennung eines Schadensersatzanspruches in der Unterlassungserklärung. Er kann auch nicht verlangen, dass man in der Unterlassungserklärung die Übernahme der Anwaltskosten verspricht. Ist denn dann die abgeänderte Unterlassungserklärung nicht doch eine Art "Schuldeingeständnis"? Nein, das ist sie nicht. Man gibt diese Erklärung ja lediglich ab, um einen Rechtsstreit über diese Frage zu vermeiden. Dies muss man allerdings auch in der Erklärung und in einem entsprechend abgefaßten Begleitschreiben deutlich machen. Letzteres ist erheblich wichtiger, als eine irgendwie selbst und juristisch schlecht gefaßte Unterlassungserklärung als Einschreiben zu versenden. Ist man nun mit der Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung "raus" aus der Sache? Ja und nein. Ist die abgeänderte Erklärung korrekt abgefaßt worden, so verhindert sie die Inanspruchnahme hinsichtlich des Unterlassungsanspruches. Entgegen häufiger Darstellung in Foren tritt dieser Effekt nicht nur hinsichtlich einer drohenden einstweiligen Verfügung ein, sondern die Unterlassungserklärung verhindert auch eine Inanspruchnahme auf Unterlassung im Hauptsacheverfahren. Was noch kommen kann ist zweierlei: 1. Eine Klage auf Zahlung der Anwaltskosten wegen der Abmahnung. 2. Eine Klage auf Schadensersatz. Die Abmahnkosten hat nach Auffassung einiger Gerichte auch der schuldlos handelnde Anschlussinhaber zu ersetzen. Hier sehe ich allerdings nach der Entscheidung des OLG Frankfurt / Main Licht am Horizont. Schadensersatz setzt Verschulden - also Vorsatz oder Fahrlässigkeit - voraus. Ein verschulden trifft allerdings nur den Täter oder Mittäter. Der Anschlussinhaber - wenn er nicht selbst Täter oder Mittäter ist - handelt aber schuldlos. Er muss also keinen Schadensersatz leisten. Insoweit sieht sich der Verletzte auch mit einer schwierigen Beweislage konfrontiert, denn er muss ja die Täterschaft nachweisen. Dies dürfte jedenfalls dann schwierig sein, wenn der Anschluß von mehreren Familienmitgliedern genutzt wird. Das verbleibende Risiko ist also die gerichtliche Inanspruchnahme des Anschlussinhabers auf die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. |
|
| | # 476 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| Danke Hr. Eikmeier für ihre ausführliche Aussage aber ich hätte da mal noch eine Frage und zwar @Jennyth wenn wir die Erklärung wie einen Vertrag sehen kann ich dann nicht innerhalb von vierzehn Tagen davon zurück tretten bzw. widerrufen Sorry bin kein Jurist Danke im vorraus |
|
| | # 478 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
ich vermute auch das Du von Deiner abgegebenen ue noch zurücktreten kannst. Schreib doch einfach noch schnell eine Rücktrittserklärung per Einschreiben mit Rückantwort und füge die modifizierte Unterlassungserklärung bei. Vielleicht kannst Du ja auch noch erklären warum Du aus Angst , unüberlegt die falsche Erklärung abgegeben hast...einfach probieren... ...oder ruf doch noch mal den Dr.Wachs an,oder kriegen wir doch noch einen Rat wie von einer fälschlich abgegebenen Erklärung zurücktreten werde kann? | |
|
| | # 479 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| @ Eikmeier gibt es den da gar keine Chance oder als Tip was könnte man da noch machen. Musikindustrie fordert Internet-Sperre für Filesharer Onlinekosten.de - News - Musikindustrie fordert Internet-Sperre für Filesharer |
|
| | # 480 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| @Deiddel Man kann Willenserklärungen anfechten. Wegen Täuschung, Drohung oder wegen eines zur Anfechtung berechtigenden Irrtums. Da muss man den konkreten Sachverhalt prüfen, ob ein Ansatzpunkt in diese Richtung gegeben sein könnte. Ohne diese Kenntnis ist es ein "Fischen im Trüben". Ich halte es allgemein aber für unwahrscheinlich, dass man einen solchen Anfechtungsgrund finden wird, denn die Anforderungen daran sind hoch. Wenn Du das genau wissen willst, musst Du Deine Sache anwaltlich prüfen lassen. Nur nach einer solchen Prüfung kann dann Dein Anwalt beurteilen, ob noch etwas zu machen ist. |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren: Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |
![]() |
| Stichworte |
| aquagen, bakerstreet, bello, eisblume, guru, infinity, josh, kool savas, lindenberg, michael mind, scooter |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/49615-digiprotect-kornmeier-vorgehen.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| Kostenerstattung bei Abmahnung | Breuning & Winkler Rechtsanwälte | Dieses Thema | Pingback | 03.11.2010 09:39 | |
| turn piracy into profit | Beitrag #14580 | Pingback | 12.05.2010 09:01 | |
| Moses Pelham/Kraftwerk - 3p Foren | Dieses Thema | Refback | 22.09.2008 23:48 | |
| Abmahnung wegen Filesharing - Keywelt Board | Dieses Thema | Refback | 22.09.2008 20:22 | |
| [eMule-Web] - Einzelnen Beitrag anzeigen - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung | Dieses Thema | Refback | 31.08.2008 00:52 | |
| Passat Forum :: Thema anzeigen - Brief vom Anwalt wegen illegalem Download (Anwalt Kornmeier) | Dieses Thema | Refback | 29.08.2008 13:38 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 289 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 25.08.2008 15:10 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland | Dieses Thema | Refback | 20.08.2008 12:51 | |
| Furl | Your Favorite Bookmarked URLs, Fast. Furl.it! | Dieses Thema | Refback | 19.08.2008 23:20 | |
| Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Seite 13 - [eMule-Web] | Dieses Thema | Refback | 16.08.2008 00:36 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland | Dieses Thema | Refback | 12.08.2008 16:15 | |
| Abmahnwahn-Dreipage :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland | Dieses Thema | Refback | 09.08.2008 19:11 | |
| Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. :: Diskussionthread - Abmahnwahn | Dieses Thema | Refback | 30.07.2008 17:43 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Diskussionen - Nur hier! | Dieses Thema | Refback | 29.07.2008 19:46 | |
| Passat Forum :: Thema anzeigen - Brief vom Anwalt wegen illegalem Download (Anwalt Kornmeier) | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 21:01 | |
| Forum - Abmahnwiki | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 19:38 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 18:39 | |
| Die Polizei macht ja die ganze Zeit so ein Tamtam um raubkopierer und die strafen etc. werden auch normalbürger versucht zu schnappen, die gelegentlich mal was downloaden? | Lycos iQ | Dieses Thema | Refback | 18.07.2008 14:33 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 271 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 30.04.2008 21:32 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 262 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 14.04.2008 11:52 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:27 Uhr.








