| | # 4625 |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
| Bei der Vorbereitung einiger Vorträge bin ich über folgenden Link "gestolpert": http://computer-forensik.org/?dl=Lin...k_Forensik.pdf Besonders interessant finde ich die Folien/Seiten 7-10. Deshalb muss die Loggingfirma wohl mehr als die IP-Adresse und die angebliche Datei aufbieten können. Auch ist auf Folie 7 zu lesen: "Integrität der Daten bewahren bzw. nachweisen: Hashes, Vieraugenprinzip, Protokollierung" Das mit Hashes und Protokollierung wohl gearbeitet wird, ist bekannt. Aber das nach einen Vieraugenprinzip gearbeitet wird, wohl nicht. Bisher hieß es immer nur das ein Mitarbeiter die Beweissicherung mit Eid versichert. |
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| | # 4626 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
"*** vorerst gelöscht von Admin"
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| | # 4628 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Dieser ganze Hashwert-Diskussion ist vielleicht für technisch-intellektuelle Übungen geeingnet, aber kaum geeignet einen Anspruch auf Erstattung von RA-Kosten abzuschmettern. Das heißt nicht, das die Diskussion "sinnlos" wäre. Die Meldungen über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen mehren sich, in denen solche Dinge eine Rolle spielen. Für den Einzelnen lautet das Problem: "Visueller/Manueller Abgleich". ["Zusätzlich hat die Klägerin dargelegt, dass hinsichtlich abweichender Hashwerte ein manueller Abgleich durch einen Mitarbeiter der Firma Logistep erfolgt."] + "Es wird nicht qualifiziert vorgetragen, warum der Hashwert fehlerhaft ermittelt worden sein sollte." Das bekannte Morgenstern-Gutachten deckt diese Punkte sehr gelungen auf. "Testdownload" oder "Nicht-Testdownload" ist hier die Frage, was allerdings noch nicht das Problem der "Störerhaftung" löst. Nur ist diese Geschichte etwas für den Einzelfall? Die meisten, die vor Gericht gezerrt werden -also eine recht überschaubare Menge- wehren sich doch erfolgreich über die Störerhaftung, oder werden durch recht absonderliche Aussagen ["mein Kind hat da schon filesharing betrieben, damals im august 2007"] bloßgestellt und verurteilt. Man kann gerne Dinge wie das Morgenstern-Gutachten beilegen, aber die Entscheidung über die Sache fällt mit den eigenen Aussagen. Nur Morgenstern vs Zimmermann + Eidesstattliche Versicherung Logistep = Ist zu wenig.
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| | # 4629 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
, das er seit 2 Wochen auf seine Lieblingsbeschäftigung:herzsmil: verzichten mußte.Erinnerst du dich den nicht mehr daran? ![]() Den Beitrag habe ich aber leider nicht mehr gefunden , aber dafür diese: Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen? Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen? | |
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| | # 4630 |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| @jubi: Stimmt! Ich erinnere mich an diesen komischen Kauz. Im Nachhinein wirkte er allerdings wie ein Wichtigtuer, der sonst keine Aufmerksamkeit bekommt. Ob der echt war? Egal. Trotzdem interessant, dass hier in den letzten 6 Monaten quasi nur Abgemahnte mit ca. 4 verschiedenen MP3 Stücken auftauchen. Sonst nichts. Kein Porno. Und deren Pornoliste ist wahrlich laaang. Info dazu: Rechtsreporte - Massenabmahnungen Er listet einfach jede Menge Abmahnkanzleien auf und lobpreist sich damit, jedes Opfer "retten" zu können. Und zu jedem Abmahnanwalt findet man sehr ähnliche "Rettungs"-Infotexte, nur immer leicht angepasst auf den jeweiligen Abmahner. Nur sind die so pauschal gehalten, dass niemand erkennen kann, was da nun wirklich läuft. Wirkt wie "Abmahn-Abwehr-Industrie". ![]() Komisch, wie perfekt sich da Abmahner und "Abgemahnten-Retter" ergänzen. *** Suggerierte Betrug der Anwälte. Deshalb geändert!
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| | # 4632 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| [QUOTE=plauzi;615309[COLOR="PaleGreen"]]***[/[/COLOR]QUOTE]Na, das ist allemal eine komische Geschichte. Es sei zur Ehrenrettung fest gehalten, das es sich um einen Fachanwalt handelt. Er dürfte schon was drauf haben. Allerdings ist der Bereich "gewerbliche Schutzrechte" zieeeeemlich groß gesteckt. Ich habe mal einen check mit Texten von RA Weiner gemacht****. Ich befürchte, das er die Aufgabe der Webseitengestaltung seinem seit dem 19.06.2008 zugelassenen Herrn Junganwalt C. Gockler überlassen hat. **** -----Doppelpost zusammengeführt am 15.3.2009 um 22:48:32----- Zitat:
- "Beweise" gibts nicht. RA Kornmeiner macht Tatsachen glaubhaft, damit er vor dem Zivilgericht RA-Kosten für die Abmahnung und ev. eine kleine Schadensersatzsumme beanspruchen kann. Tatsachen sind das was in der Abmahnung steht, also... "Wir haben am... dort die IP-Adresse geloggt." Das ist die einzige Tatsache. Man sollte schon verstehen, das dieser Vorgang durchaus einen "begründeten Verdacht auf Rechteverletzung" darstellen kann. - Dein Vater als AI hingegen muß nicht glaubhaft machen, das an der Geschichte von Kornmeier etwas nicht stimmt. Wie soll er das auch? Er kann je nach Stellung durchaus glaubhaft machen, das er "Junge Hupfdohlen hupfpfdohlen zum 4,52511Mio Mal den gleichen Schrott" des Künstlers "Plagiashito" nicht illegal verbreitet hat. also sollte er sich gleich auf die sog. Störerhaftung konzentrieren. Ich halte es allerdings für sehr fraglich, ob er einer der wenigen Einzelfälle vor Gericht wird. Und wenns ihn trifft? Dann solltest Du ihm geholfen haben. Wie? Ich habe mal den "Fragekatalog" etwas ausformuliert und bitte natürlich um Feeeedback. So könnten die nächsten zwei Wochen nach der modUE aussehen, wenn man alles richtig machen möchte. Muß jeder seinen eigenen Verhältnissen anpassen. Technikbereich - Welche Art von Verschlüsselung wird auf dem jeweiligen Internetzugangsgerät verwendet. - Alle Daten des Internetzugangsgeräts sichern, die man erkennen kann. - Existiert auf dem PC ein Filesharing-Programm? - Existieren "verdächtige Dateien" auf der Festplatte? - Welche Datei wird abgemahnt? Infos im Internet sammeln. - Diesen Beitrag beachten Die Hinzuziehung eines Profis, der Aussagen wie "die Datei ist nicht auf dem PC zu finden. Auch 'forensische Untersuchungen' konnten sie nicht entdecken" glaubwürdig bestätigen kann ist zu empfehlen. An/Abwesenheit - Wer abwesend war hat dies glaubwürdig zu bestätigen. - Wer anwesend war muß zumindest die Umstände kennen. - Generell wird empfohlen die Telekom im Rahmen der Speicherpflicht anzuschreiben, damit Fehler ausgeschlossen werden. Das hängt vom Log-Datum ab. Ist es zu alt [+80 Tage] muß man schon sehr viel Glück haben, das noch Daten vorhanden sind. Nicht abwimmeln lassen, man hat einen Anspruch auf diese Auskunft. Weitere Personen im Haushalt - Falls ja... welche, welche Berechtigung über den Anschluß zu operieren? Dies wird jedoch nur wichtig, wenn vor Gericht danach gefragt wird. Vorher geht es niemanden etwas an. Grundsätzlich müssen Familienmitglieder, aber auch WG-Mitbewohner nicht denunziert, oder kontrolliert werden, falls ihnen kein Zugang zum Internetanschluß des AI gestattet ist. Illegale Zugriffe werden nur über die Verschlüsselung des zB WLans und die sorgsame Sicherung der Internetzugangsdaten verhindert. -----Doppelpost zusammengeführt am 15.3.2009 um 22:53:09----- Diesen. Anmeldung zum Lesen notwendig. *** Ich habe da einige Aussagen gegen Herrn RA S. gekürzt, Unterstellungen (das sind sie ohne Beweise) entschärft oder gelöscht. Bitte beachte solche Sachen in Zukunft.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 4638 |
| Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 28
| moin moin @ Technikbereich 2 sachen die mich brennend intresssieren . 1)mann nimmt seinen dsl Router mit zu jemand anderen der auch dsl hat aber keine Flat. dort steckt mann sein router rein und benutzt ja dann sein router mit der flat und der kennung. wer haftet beim saugen ? der tel / dsl anschluss oder die kennung ? 2) ein tel. kabel oder ein netzwerkkabel wurde getrennt und angezapft ( mehrfamielienhäuser) bei tel leitungen oder isdn flat fällt es nicht auf wenn einer sich irgendwo dazwischenhängt . das nur mal so ne idee es gibt ja genügend stromklau in MFH auch kennt mann das tel. leitungen doppelt aufgeklemmt sind bzw angezapft . mfg manni
__________________ FÜR DIE STATISTIK |
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| | # 4639 | |
| Registriert seit: 11.03.2009
Beiträge: 35
| Zitat:
Steht hier im Forum drin glaube mit 1300 oder so! Aber steht alles hier im Forum. Genaueres weiss ich leider auch nicht. Ansonsten Anwalt nehmen und bezahlen oder mod.ue und abwarten! | |
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| | # 4640 | ||
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Nicht nur bei Google gibt es eine Suchfunktion. Guckst du: Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen? Wenn du den Prozess gewinnst, trägt natürlich dein Gegner die Kosten. Immer noch der arme Anschlussinhaber. Es sei denn, er kann glaubhaft und mittels Zeugen vermitteln, dass DU in seinem Hause illegal gehandelt hast. Zitat:
Es einfach nur so in den Raum zu stellen: Schutzbehauptung, würde ich als Richter vermuten. Naja, ob es "genügend" Stromklau gibt, wage ich zu bezweifeln. Das werden Einzelfälle sein. Immerhin ist Stromklau ein Straftatbestand. Außerdem kannst du dich nicht einfach so mit einer Telefonstrippe auf einen DSL-Anschluss klemmen. Der "Port" in der Vermittlungsstelle ist ja schon "belegt" von dem eigentlichen Anschlussinhaber. Der würde sich sehr schnell wundern, wenn er nicht mehr reinkommt. Ein Störungsdienst würde den "Klau" schnell bemerken.
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