| | # 422 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| @Lissy4fun Ja so hat wohl jeder Gedacht am Anfang wenn die Angst am größten ist, aber wenn man es Sacken lässt und sich hier im Forum ( tolle Sache hier hat mir auch geholfen) durch liest denkt man schnell um. @jubi Danke toller Bericht bzw tolle Zusammenfassung |
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| | # 423 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
Ich habe es auch so gemacht wie Du, es wird jetzt allerdings noch ein Brief mit einer noch höheren Forderung kommen...den solltest Du dann auch komplett ignorieren.Das mußt Du jetzt aussitzen.:kloset: Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn hast Du Dir das mit der Spendenaktion schon mal angeschaut(LINK)???...ich glaube das ist eine gute Sache , es muß ja nicht allzu viel sein , gemeinsam sind wir STARK. | |
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| | # 424 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Hier ist auch noch ein interessanter Brief von dem Verein ... ... aber schaut doch auch mal selder nach Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. Industriestraße 10 96349 Steinwiesen Justizministerin Frau Brigitte Zypries Bundesministerium der Justiz Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 0 Telefax: (030) 18 580 - 95 25 Vom Geschäftsmodell Abmahnung zur Kriminalisierung unserer Kinder - Ein offener Brief an die Justizministerin - Sehr geehrte Frau Brigitte Zypries, wir wenden uns Heute in dieser Form an Sie, weil wir als Eltern nicht mehr länger bereit sind anzusehen, wie die Unterhaltungsindustrie unsere Kinder kriminalisiert, mit horrend hohen Schadensersatzforderungen überzieht und die Politik, sowie der Gesetzgeber zuschauen und sich in Ausreden üben. Wir sind besorgte Bürger, weder Politiker noch Juristen, die sich zum Ziel gesetzt haben, energisch gegen die Vorgehensweise im Abmahnwesen aufzutreten. Natürlich stimmen wir Ihnen zu, dass die Abmahnung im gewerblichen Bereich ein gutes Instrument ist, um sich im Wettbewerb erfolgreich gegen Verstöße von Konkurrenten zu wehren, sowie dass jeder Inhaber geistigen Eigentums ein Anrecht besitzt, sein Werk zu schützen und bei schuldhaften Verstößen auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz zu klagen bzw. einzufordern. Diese stellen wir in keinster Weise in Abrede. Es ist einfach eine Tatsache, dass durch die Internettauschbörsen viele kleine Unternehmen mit dem Rücken an der Wand stehen, weil sich ihre Produkte teilweise illegal schneller in den Internettauschbörsen verbreiten, als wenn sie ihre Produkte auf dem normalen Markt vertreiben würden. Aber was verwerflich ist, das im speziellen die Musik-, Computerspiel- und Pornografische Industrie dieses Recht ausnutzt um ein Geschäft zu tätigen wo Millionen von Euro als Einnahmen getätigt werden. Wir möchten das mit folgenden Beispielen darlegen. (1) Die Musikindustrie selbst, sagt im letzten Interview (dpa 06.02.2008, Die Lizenz zum Klauen), dass sie allein im ersten Halbjahr 2007 - 25.000 Strafanträge gestellt hat. Einziges Ziel dieser Strafanträge ist es, die Strafermittlungsbehörden zu instrumentalisieren um an den begehrten Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers zu gelangen. 25.000 Strafanträge bedeuten in der Regel 25.000 Abmahnungen da der Provider für seine Auskunft (§113 TKG) bis zu 40,00 EUR Steuergelder bekommt, gibt er natürlich bereitwillig Auskunft. Der Regelfall für ein Kind oder einen Jugendlichen ist, dass sich auf seiner Festplatte 300 Musiktitel befinden und er sie bewusst oder unbewusst zum Upload in den Internettauschbörsen freigibt. An deutschen Gerichten ist es gang und gäbe, dass der Streitwert für einen Titel sich auf 10.000,00 EUR beläuft. Das heißt einfach 300 Musiktitel (ca. 7 Bravo CDs) ergäben einen Streitwert von 3.000.000,00 EUR! Daraus ergeben sich Anwaltsgebühren nach 1,0 GG, Nr. 2300 VV - 12.514,04 EUR die der Musikklauer, Dieb, Verbrecher: Raubkopierer aus dem Unterlassungsanspruch zu begleichen hat. (2) zum Beispiel, die Abmahnkanzlei kuw-Rechtsanwälte aus Regensburg hat im Auftrag ihrer Mandantschaft, 60.000 Personen im Jahr 2007 abgemahnt. Der zugegeben clevere Trick an diesem erfolgreichen Geschäftsmodell ist, man nehme eine Gebühr von nur 250,00 EUR, die geringer ist als die Anwaltsgebühren für das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes, und schon bezahlen über 90% der Abgemahnten. Hierbei sollte auch einmal geprüft werde, ob Schweizer IT-Loggfirmen, wie die Logistep AG und die CopyRight Solutions GmbH, überhaupt unbedenklich ihre Arbeit in Deutschland ausführen können. 60.000 Abmahnungen, 90% zahlen, das ergibt bei 54.000 zahlende Abgemahnte bei einem Regelbetrag für 250,00 EUR für eine Kanzlei! 10.800.000,00 EUR für die Abmahnkanzlei; 2.700.000,00 EUR für die Rechteinhaber; 2.400.000,00 EUR Steuergelder für die Provider gemäß §113 TKG. Eine Studie der Universität Harvard (USA) aus dem Jahre 2004 mit dem Titel: The Effect of Filesharing on Recordsales von Oberholz und Koleman Strumpf kommt zu dem Ergebnis, dass der Schaden der Musikindustrie durch die Internettauschbörsen gegen Null tendieren soll. Weiterhin haben Sie mir in Abgeordnetenwatch.de geantwortet: Deswegen ist vorgesehen, das Kostenrisiko bei der ersten Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung auf 50,00 Euro zu begrenzen. Hierfür muss sich die Verletzung aber außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen haben und es muss sich um einen einfach gelagerten Fall mit nur unerheblicher Rechtsverletzung handeln. Wir sind der Meinung das dieser Gesetzentwurf nicht mehr als eine Alibi-Funktion haben wird. Im Namen des deutschen Volkes gesprochen, für das Wohl der deutschen Industrie. Lassen Sie uns diesen Standpunkt erläutern. Bei Abmahnungen der Musikindustrie geht man von einem Regelfall von 300 Musiktiteln aus. Die Masse der Kinder wird 300 - 1000 Musiktitel besitzen. Wir gehen davon aus, dass die Anwendung der 50-Euro-Deckelung hier keine Anwendung finden wird, (1000 Titel = Streitwert von 10.000.000,00 Millionen EUR, Anwaltsgebühren = 31.396,00 EUR). Die Musikindustrie kann weiter Millionen verdienen. Bei Abmahnungen der Computerspiel- und Pornografischen Industrie werden momentan, 200,00 EUR Anwaltsgebühren (GoA, §677 BGB) sowie 50,00 EUR Schadensersatzforderungen gefordert. Nach Einführung des Gesetzes werden es dann eben 50,00 EUR Anwaltsgebühren (GoA, §677 BGB), sowie 200,00 EUR Schadensersatzforderungen sein. Das heißt nichts anderes als das die Computerspiel- und Pornografische Industrie auch weiter Millionen verdienen kann. Es kann nicht sein das die Unterhaltungsindustrie offen und in propagandistischer Manier unsere Kinder kriminalisieren und anprangern darf, als Räuber, Diebe, Klauer, Arbeitsplatzvernichter usw.. Dieses können Sie gerne in der DPA Meldung vom 06.02.2008 (siehe Anhang) nachlesen. Genauso finden wir es bedenklich, wenn der Chefermittler der proMedia GmbH, Herr Lüngen, aktiv als Sachverständiger Zeuge, seine eigenen Beweise in Hausdurchsuchungen bei Beschuldigten sammeln darf. Sehr geehrte Frau Ministerin, sind wir in Deutschland schon so weit, das sich die Lobby der Unterhaltungsindustrie, im speziellen die Musik-, Computerspiel,- und Pornografische Industrie, alles herausnehmen darf was sie will, nur um Profit zu erzielen und sei es auf dem Rücken der Kinder. Unsere Kinder und Jugendlichen, sind die eigentlichen Nutzer der Internettauschbörsen und eben auch das Ziel der zivilrechtlichen, utopischen Forderungen der Contentindustrie, die wörtlich zitiert: Kein Mitleid mit den Raubkopierern kennt. Natürlich kommt auch den Eltern hier eine höhere Verantwortung zu, aber einerseits sollen die Kinder zu selbständig bewusst handelnden Menschen erzogen werden, anderseits sollen sie jede Sekunde überwacht werden. In Deutschland werden immer nur die Auswirkung bekämpft, selten die Ursachen. Wir als Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. werden weiterhin arbeiten für die Information und Aufklärung, genau wie zahlreiche andere ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger die mit diesen Ungerechtigkeiten nicht einverstanden sind. Deshalb können wir uns sehr gut vorstellen und schlagen vor, unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums der Justiz, einen Kongress im Bundestag einzuberufen. Hier sollten: - die Vertreter der Musikindustrie, wie Herr Stefan Michalk, - Vertreter der Computerspiele Industrie, - Vertreter der Anwälte der Industrie, wie den Herrn RA Clemens Rasch und Herr Frank Lüngen, - Vertreter der Anwälte, die Betroffene des Abmahnwesens vertreten, wie Herr RA Christian Solmecke und Herr RA Dr. Alexander Wachs, - Vertreter vom Heise-Verlag, - Vertreter der IT-Branche, wie Herr Volker Birk vom CCC-Ulm, - Vertreter des Datenschutzes, wie Herr Peter Schaar, - Vertreter vom Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. anwesend sein. Wegen des öffentlichen Interesseses, aber bitte nicht hinter verschlossenen Türen, sondern durch eine Publikation im Fernsehen oder Rundfunk. Hier könnte dann endlich einmal die Problematik sachlich und offen diskutiert werden. Hier geht es nicht nur um die Interessen der Industrie, sondern zu aller erst um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen, denn wie sagt ein aktueller Werbespruch zu unseren Kindern: Du bist Deutschland Steinwiesen, den 23.02.2008 Steffen ******** Fred-Olaf Neiße - Vorstandsvorsitzender - - stellv. Vorsitzender - |
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| | # 426 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Wie die Antworten von Frau Zypries üblicherweise aussehen, könnt Ihr hier verfolgen: abgeordnetenwatch.de - Fragen an die Bundesjustizministerin |
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| | # 430 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
![]() Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn schau Dich hier mal um , die haben auch ne mod ue:breitgri: | |
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| | # 431 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 16
| Hallo Mitstreiter, mein zweiter Termin ist bereits am 05.03. verstrichen. Bin nun gespannt wie es weiter geht. Werde euch in jedem Fall auf dem Laufendem halten. Denkt immer daran, nur in der Ruhe liegt die Kraft. Und lieber stehend sterben, als knieend leben. |
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| | # 432 | |
| Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 26
| Zitat:
Zitat Zypries:"Die Dienstaufsicht und damit die Verantwortung für das Handeln dieser Behörden liegt bei den Ländern, insbesondere bei dem jeweiligen Landesjustizministerium." So kann man sich auf elegante Weise der Thematik entledigen. @all Offensichtlich gibt es begründet auf die fleißige Arbeit der bekannten RA's einige Neuzugänge hier. Demzufolge wiederholen sich die Fragen natürlicherweise. ( @alter Esel, Stichwort banal Deshalb ist es auch hilfreich und notwendig daß diejenigen die schon länger dabei sind für fehlende Information bzw. Hinweise sorgen. Es tut wohl jedem von uns gut, Gemeinschaft und Solidarität zu spüren, auch um den Mut zu fassen sich den Forderungen der ******** zu verweigern. So hat auch der stetige Hinweis auf den Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn seine Berechtigung und Notwendigkeit. Für überflüssig halte ich jedoch daß ellenlange kopieren von Texten des Vereins um sie hier zu posten. Denke der link reicht völlig denn lesen und klicken können wir doch alle hier. Der Grund für meine Kritik ist daran gekoppelt, das ich wie wohl einige hier dieses Thema aboniert habe, weil ich nicht täglich hier bin und über Neues informiert sein möchte. Da für jedes neue Posting eine email verschickt wird kann man sich vorstellen wie viele daß sind ( Zumal dieser Thread nicht der einzige zu diesem Thema ist.) und wie erquickend es ist dann solche Posts die man zuvor im Original gelesen hat, erneut zu lesen. Auch weil teilweise nicht mal ordentlich gekennzeichnet wurde daß es sich um ein Zitat der besagten Page handelt. Daß soll ein konstruktiver Hinweis sein und keinesfalls den Eifer bremsen hier informative links, RA-Anschreiben, usw. bekannt zu geben und sich auszutauschen, denn dafür sind wir ja hier. | |
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| | # 437 | |
| Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 26
| Zitat: @Lissy4fun Meine erste Frist war zum 15.02. Von mir gab es keine Reaktion, von Korni bislang auch nicht. | |
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| | # 439 |
| Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 22
| @al66 Will mich auch noch mal melden. Bei mir auch noch keine Reaktion auf mein "nicht reagieren" Brief 28.01. Frist 07.02. Wie schon mal erwähnt, Anschrift war nicht ok. Vielleicht ist der zweite zurückgegangen? Mal abwarten und ruhig bleiben. |
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| | # 440 | |
| Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 26
| Zitat:
Bei mir hat es sich so ergeben, weil ich ich mich erstmal möglichst umfassend informieren wollte bevor ich eine Entscheidung treffe wie ich mich weiter verhalte und einige Aspekte versucht habe abzuwägen. So ist dann die Zeit vergangen. Inzwischen habe ich einige Vergleiche zu Leuten ziehen können, die ebenfalls gar nicht reagiert haben. Ich habe keinen gefunden der eine einstweilige Verfügung verordnet bekam. Nur welche die trotzdem irgendwann ein zweites Schreiben bekommen haben. Der längste Abstand den ich bislang zum zweiten Brief gefunden habe waren ca 90 Tage. Warum soll ich evtl. schlafende Hunde wecken? Wenn der zweite Brief tatsächlich ankommt, dann schicke ich die abgeänderte UE. Daß Risiko einer einstweiligen Verfügung nach dem ersten Brief halte ich für relativ gering und gehe es ein. Letztendlich muss jeder für sich abwägen und entscheiden. Ich hab keine Kohle und es gibt kein Gesetz welches mich zu einer Kreditaufnahme zwingen kann. Wenn es es unbedingt sein muss, winke ich vor Gericht mit drei Fingern. In Kornis Richtung dann aber nur noch mit einem.. | |
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