| | # 4005 | |
| Gesperrt Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 168
| Zitat:
@all: Hat jemand evtl. 'ne "neue", aktuelle Digiprotect-Abmahnung (zwecks "Beweisaufnahme" Danke & Gruß, Baxter | |
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| | # 4007 |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| ...und das für alle lieben Buben und Mädchen: Im alten Griechenland gab es die Knabenliebe, manche bevorzugen die platonische Liebe, wieder ein anderer verschreibt sich der Tierliebe oder frönt der Selbstliebe. Was aber macht der moderne liebe Bube und das moderne liebe Mädchen? Sie geben sich der Ideenliebe hin! Denn die... ...Ideenliebe schützt geistiges Eigentum! |
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| | # 4008 | ||||
| Gesperrt Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 168
| ... dann möchte ich aber auch 'mal gerne einen raushauen: tauschnix.de (also das HIER) Zitat:
Und der andere ist "böse": musikindustrie.de: "Was wir wirklich wollen!" (*.pdf) 'N paar Beispiele: "Ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Dritte, der eine schnelle, aber auch nicht kostenintensive Identifikation der Rechtsverletzer in Filesharing-Systemen ermöglicht, wird vom Forum der Rechteinhaber ausdrücklich begrüßt." Auf Deutsch: "Weg mit dem Richter, wir wollen gefälligst direkt an die Daten! Ohne irgendeinen fragen zu müssen!" "Die Deckelung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen sollte aus dem Entwurf wieder gestrichen werden." Auf Deutsch: "Weg mit §97a UrhG, schließlich haben wir den auch nicht gewollt." "Daneben muss was nicht Gegenstand der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie ist eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Speicherung von Verkehrsdaten, d.h. die Daten, auf die sich der Auskunftsanspruch gegen Dritte richtet, geschaffen werden."" Auf Deutsch: "Scheiß doch auf die Grundrechte! Wir sind die Polizei, Richter und das Gesetz in Einem! Wir sind die Verfassung...könnte man ja eigentlich auch 'mal die Rechte dran verticken..." "Das Forum der Rechteinhaber fordert daher, den Schadensersatz pauschal als mindestens doppelte Lizenzgebühr festzulegen." Auf Deutsch: "So 'ne Flasche Rizinusöl und 'ne Tube Butter ist nun 'mal teuer...Wenn wir solch einen, an Schöpfungshöhe unerreichten und schützenswerten Blockbuster wie "Anal Qual" z.B. drehen, dann gehen schon 'mal 'n paar Kisten von dem Zeug weg! Auch die remixe und cover-Versionen lassen wir uns natürlich fürstlich zum Xten-Mal vergolden." ![]() Die Kommentare des Verfassers sind natürlich rein fiktiver Natur! ---------------------------------- Und einen haben wir aber noch, gerne auch hier 'mal verlinkt, denn das können und sollen ruhig ganz viele 'mal gesehen haben (die gulliisten kennen das bereits): Das Fraunhofer Institut zum Thema "Bagatellklausel" und dadurch auch in Einem zum Thema "gewerbliches Ausmaß" --> KLICK (*.pdf) Zitat:
Zitat:
Zitat:
---------------------------------- Wenn ich übrigens jemanden, der das bereits alles kennt gelangweilt haben sollte, dann sorry! Ich dachte mir einfach nur, daß diese Fakten ruhig auch jedem bekannt sein dürfen! Das führte dann diesbzgl. leider zu ein paar Wiederholungen! Gruß, Baxter | ||||
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| | # 4009 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
"Nach § 97a Abs. 2 UrhG werden für den Fall einer erstmaligen Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Aufwendungen auf 100,00 beschränkt. Die vier genannten Voraussetzungen liegen hier vor. Der Beklagte hat bislang keine identischen oder in ihrem Kern im Wesentlichen gleich gelagerten Verletzungshandlungen im Verhältnis zum Kläger begangen. Der Fall war auch einfach gelagert, weil das Vorliegen einer Rechtsverletzung auch für einen geschulten Nichtjuristen wie den Kläger auf der Hand lag. Die Rechtsverletzung war auch unerheblich, weil sie sich nach Art und Ausmaß auf einen eher geringfügigen Eingriff in die Rechte des Klägers beschränkte und außerdem ein Handeln außerhalb des geschäftlichen Verkehrs, also im reinen Privatbereich, vorlag." [Der reine private ebay-Händler-Bereich, belustigend] 1. "Nach Art und Außmaß", eben jenes "weltweit - massenhaft", aber nur eine Sekunde als Beleg. 2. Die erwähnten Klimmzüge - "kurz nach Veröffentlichung des Werks" = gewerblicher Umfang [GSTA], Zitat EU-Richtlinie: "In gewerblichem Ausmaß vorgenommene Rechtsverletzungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie zwecks Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen werden; dies schließt in der Regel Handlungen aus, die in gutem Glauben von Endverbrauchern vorgenommen werden." + mein Lieblingszitat von Frau Zypries, Sep08: "Der Begriff -gewerbliches Ausmaß- ist weder in der Richtlinie noch in der Norm definiert." Tut mir Leid, eine einzige Veralberung. Der ebay-Händler will mit dem Bilderklau zielgerichtet einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil erlangen. Er greift dabei massiv in die Rechte des Fotographen ein und lügt danach wie gedruckt. 100-Deckelung greift. Der Typ der über "Indizien", eher die "Meinung, mit der sie alleine steht" zum Täter in Tauschbörsen erklärt wird, wird über eine Sekunde Log erfolgreich verdächtigt, er habe sich die ganze Ladung "Wir kommen in High Definition" für den mittelbaren Vorteil von 9,99 verschaft und dabei die Rate "Verbreitung unendliches Weltall" erzielt, obschon keinerlei forensische Nachweise dafür vorliegen. 631,80 Anwaltskosten. Diese wären aber auch im Rahmen der Störerhaftung fällig gewesen, wobei mir jetzt nur noch fehlt, das Frau Zypries mir erklärt, wie ein Störer, der gar keinen wirtschaftlichen Vorteil erlangt hat, wegen des mutmaßlichen und sekundenartig belegten wirtschaflichen Vorteils eines unbekannten Dritten ... nicht unter die Deckelung fallen darf, sondern auch die 631,80 Anwaltskosten löhnen muß. | |
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| | # 4010 | |
| Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 5
| Zitat:
beim 1. hatte ich die mod ue abgeschickt die hier von den meisten empfohlen wurde. (abmahnwahn.de) | |
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| | # 4011 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
- Grundsätzlich existiert die mod UE in den Formen "Einfach" + "Erweitert". Welche Form denn nun paßt muß der Abgemahnte selbst entscheiden. Dinhos Einwurf der "suoptimalen Formulierung" trifft auf die Leute die zwar zB alles mögliche von "Digiprotect" saugten sich aber dann in der mod UE nur auf eine Datei beziehen. Steffen schreibt: "Jedoch ist diese erweiterte Unterlassungserklärung besonders sinnvoll bei Power-User oder normalen Filesharer, die vom gleichen Rechteinhaber mehr als ein Werk heruntergeladen haben." Der Nachteil aber ist klar und extrem: Wer danach die Finger von einem Digiprotect-Werk [und wer weiß das schon was die alles verwerten dürfen?] nicht lassen kann.... sowas ist mir aber noch nicht untergekommen. PS: Btw... Es wäre natürlich schön, wenn dinho aufhören würde eher dümmliche Bezeichungen wie "Selbsthelfer" für erfolgreiche und kostenlos arbeitende Vereinsmitglieder und Sympathisanten und deren Produkte zu verwenden. Ich bezeichne ihn ja auch nicht als "Teil des Problems", oder "effektloser, überteuerter Nichtfachanwalt", oder "Systemrädchen", oder.... | |
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| | # 4012 | |||
| Gesperrt Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 168
| @Shual: Zitat:
Das heißt: Wenn es also zu einer Abmahnung kommt, dann wurde im Vorfeld von einem Richter Auskunft über die personenbezogenen (!) Verkehrsdaten erteilt. In dem Fall könnte man dann argumentieren, daß eine Deckelung wegen der festgestellten "Schwere" der Urheberrechtsverletzung nicht mehr greifen kann. Andererseits: Wenn die Voraussetzungen, wie du sie beschrieben hast (s.o.) zutreffen (und das ist hier ja eigentlich immer der Fall, zumindest sehe ich hier keine gewerblichen "Power-Sauger"), dann kann es allerdings widerum keine Auskunft mit Hilfe des §101 Asatz 9 UrhG geben! (persönliches) Fazit: Der Deckelungsparagraph ist Augenwischerei! Frage: WAS habe ich übersehen? Freue mich diesbzgl. aufgeklärt zu werden! Danke & Gruß, Baxter -----Doppelpost zusammengeführt am 3.3.2009 um 02:31:51----- Zitat:
Zitat:
Gruß, Baxter | |||
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| | # 4015 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Zitat:
Dann natürlich keine erneute UE, denn die hast du ja schon abgegeben. Oder hast du eine zweite unabhängige, also neue Abmahnung für eine ganz andere Datei erhalten? Dann solltest du dafür natürlich auch eine mod. UE abgeben. Und falls du ein Powersauger bist/warst, solltest du überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, deine mod. UE zu erweitern.
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| | # 4016 | |
| Gesperrt Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 168
| @all, zur Erinnerung hinsichtlich Digiprotect & "Scooter - Jump that rock" Zitat:
Gruß, Baxter | |
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| | # 4017 |
| Registriert seit: 09.01.2009
Beiträge: 53
| @Baxter: Ich möchte dir zunächst mal für dein Engagement danken. Ich finde es erstklassig wie du dich hier einsetzt zumal deine Texte auch immer sehr schön zu lesen sind. Aber eines ist mir gerade aufgefallen in einem vorherigen Posting. Du hast irgendwas mit "SuW weg, Logistep weg" (oder so in der Art) geschrieben. Was meintest du damit? Gibt es die Firma bzw die Kanzlei nicht mehr, oder habe ich dich einfach falsch verstanden? |
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| | # 4018 |
| Gesperrt Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 168
| NACHTRAG mit 'ner Frage: Gibt es hier evtl. jemanden, der eine Abmahnung für "Scooter - Jump that rock" bekommen hat, dessen IP-Adresse aber VOR dem 11.11.2008 erhoben wurde??? Wenn Ja, bitte melden! Denn das Vortäuschen falscher Tatsachen "gehört sich nämlich nicht"... ![]() Danke & Gruß, Baxter @Kain: Erst 'mal Danke! Bzgl. S&W und LogiSTOP -> Die gibt es noch. Das war -ich sag' 'mal- 'n kleiner "Insider". Kann man also getrost ignorieren... |
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| | # 4019 | |
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
| @ Baxter Zitat:
- Log-Datum 11.11.2008 - Antrag auf Beschluss vom 18.11.2008 bereits hier dürfte es doch eigentlich schwer gewesen sein, die IP-Adressen einem Namen zuzuordnen, die Telekom speichert doch nur max. 7 Tage???? - Beschluss vom 17.12.2008 Welche Daten hat die Telekom denn zu diesem Zeitpunkt noch rausgeben können????? Speichert da etwa jemand doch länger....? | |
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| | # 4020 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Zitat:
So habe ich den Beschluss jedenfalls verstanden? Mir liegt hier z. B. ein Fall vor, in dem das Logdatum 17(!) Tage vor dem Datum des Gerichtsbeschlusses lag. Das bedeutet, dass die Telekom Adressdaten einer Verbindung herausgegeben hat, die 17 Tage alt war. Dürfte also eigentlich gar nicht mehr gespeichert gewesen sein. Ist diese 7 Tage "Regel" gesetzlich festgelegt? Das gleiche hatte ich hier schonmal genannt: Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen? Kann da mal ein Dr. Wachs zu befragt werden?
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