Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 21.02.2009, 15:04   # 3621
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Mario345 Beitrag anzeigen
Dann halt an DiGi Protect.
Bist Du Dir sicher, dass das hier einen Unterschied macht?
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Alt 21.02.2009, 16:04   # 3622
Mario345
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Bist Du Dir sicher, dass das hier einen Unterschied macht?
Dann lös das Rätsel doch auf und sag uns wohin man eine vorbeugende UE schicken soll.
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Alt 21.02.2009, 16:13   # 3623
Alter Esel
 
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@ Ltsgt

Um deutlich zu machen, was ich am Vorschlag von Mario345 beanstande, muss ich etwas ausführlicher werden:

Eine vorbeugende UE direkt an den Rechteinhaber zu schicken, wird empfohlen, wenn man durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft vorgewarnt wurde und somit der tatsächlich drohenden Abmahnung zuvorkommen kann.

In der Regel handelt es sich bei den Rechteinhaber ja auch um Medienverlage, Software-Entwickler oder seriöse Produzenten von Fortpflanzungsdokumentationen.

In Deinem speziellen Fall stellt sich aber eine vollkommen andere Frage, da Digiprotect keinen herkömmlichen Rechteinhaber darstellt:

Wie wahrscheinlich ist es, dass Digiprotect/Kornmeier einzelne Abmahnungen für alle die Titel auf der Bravo-CD versenden, für die Ihnen "ausschließlichen Rechte" daran übertragen wurden, sie "über dezentrale Computernetzwerke auszuwerten und öffentlich zugänglich zu machen"?

Hierzu verweise ich nochmals auf den heise-Artikel vom 10.12.2008:

Patentamt: DigiProtect ist vorerst keine Verwertungsgesellschaft

Ein Rechteinhaber sollte tatsächlich daran interessiert sein, dass sein Produkt nicht mehr geshared sondern gekauft wird.

Digiprotect hingegen hat ein Modell entwickelt, dessen Erfolg gerade davon abhängt, dass weiterhin möglichst umfangreich vom P2P Gebrauch gemacht wird.

Wozu sollte man denen nun nachträglich noch eine weitere UE für einen anderen Song (Scooter) auf dem Silbertablett servieren, wenn Ihnen doch bereits bei der ersten Abmahnung bekannt war, was alles von "Ihren Werken" auf der CD enthalten ist.

Wenn schon, dann gleich:KLICK

Ich finde, man sollte hier etwas vorsichtiger mit "Allgemeinen Empfehlungen" umgehen.
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Alt 21.02.2009, 16:51   # 3624
Mario345
 
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Zitat von Herrn Dr. Wachs

"Es stellt sich damit das Problem der sog. Mehrfachabmahnung. Das heißt, erst werden die Lieder des Guru Josh Projects, dann Lieder von Scooter abgemahnt usw. In solchen Fällen halte ich übrigens eine vorbeugende bzw. eine erweiterte Unterlassungserklärung regelmäßig für sinnvoll. Aber auch hier gilt: Die Unterlassungserklärung so weit wie nötig aber so eng wie möglich!"

Diese Aussage vorn Herrn Dr. Wachs bestätigt doch den von mir gegebenen Ratschlag an Ltsgt. Wieso würde er irgendwas, irgendjemand auf einem silbernen Tablet servieren, im Gegenteil er schützt sich doch vor einer weiteren Abmahnung seitens K&P. Und ob DiGi Protect nun kein "herkömlicher" RI ist oder nicht, spielt doch keinerlei Rolle. Er steht vor der akuten Gefahr das er eine zweite Abmhnung von K&P erhält, gerade weil ja zwei Künstler die von K&P vertreten werden sich auf ein und demselben Sampler befinden.

Da verstehe ich deine Argumentation von dir nicht Alter Esel. Ein ählihcer Fall läge doch vor wenn jemand von einem LG eine Schriftstück erhält das gegen ihn etwas vorliegt und das er sich alsbald auf ein Schreiben von einer Abmahnkanzlei "freuen" darf. Wenn man weiß um welche DAtei es sich handelt schreibt man doch auch eine vorbeugende UE um einer Abmahnung zuvor zu kommen. Nichts anders ist das im Fall von Ltsgt.
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Alt 21.02.2009, 17:07   # 3625
princess15114
Moderation
 
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Also ich kann die Aufregung um die Sampler-Problematik nicht ganz verstehen.

Wer eine Abmahnung wegen eines Titels "A" des RI "B" auf einem Sampler "Z" bekommt, schaut sich die Titelliste von "Z" an und prüft, ob es noch weitere Titel des RI "B" darauf gibt. Die WER mahnt Was Liste dürfte dabei eine Hilfe sein.
Wenn ja, dann schreibt man eben die Titel, die man da fand mit auf die mod. UE zusätzlich mit darauf.
Was ist daran so schwer?

Für das Beispiel Bravo 63 hatte ich das bereits hier einmal analysiert.
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Alt 21.02.2009, 17:14   # 3626
seppskywalker
 
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hallo zusammen,
hab heute den zweiten brief von korni bekommen in höhe von 801,80€ die ich natürlich auch nicht zahle.
ich hofe sehr das jetzt kein weiterehr brief kommt und wen doch dan schreib ich ins forum!!

mfg
seppskywalker
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Alt 21.02.2009, 19:02   # 3627
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Mario345 Beitrag anzeigen
Zitat von Herrn Dr. Wachs

"Es stellt sich damit das Problem der sog. Mehrfachabmahnung. Das heißt, erst werden die Lieder des Guru Josh Projects, dann Lieder von Scooter abgemahnt usw. In solchen Fällen halte ich übrigens eine vorbeugende bzw. eine erweiterte Unterlassungserklärung regelmäßig für sinnvoll. Aber auch hier gilt: Die Unterlassungserklärung so weit wie nötig aber so eng wie möglich!"
...und zwar gleich im ersten Schritt, damit ich vor Gericht später nicht erklären muss, weshalb nachträglich noch weitere "Rettungsversuche" bei Digiprotect eingetrudelt sind, obwohl ich doch damals gar nicht verstanden habe, was die eigentlich von mir wollten.

Meine mod. UE würde sich daher auf den konkret abgemahnten Titel sowie weitere nicht näher bezeichnete Titel des Samplers bezogen haben, soweit DP auch für diese Unterlassungsansprüche geltend machen kann.

Woher (...Frau Richterin...) sollte ein "Unschuldslamm" (ohne erfahrenen Anwalt) auch wissen, welche Titel des betreffenden Samplers sonst noch relevant sind, wenn diese in der ersten Abmahnung nicht alle konkret bezeichnet wurden?

Zitat:
Zitat von Mario345 Beitrag anzeigen
Diese Aussage vorn Herrn Dr. Wachs bestätigt doch den von mir gegebenen Ratschlag an Ltsgt. Wieso würde er irgendwas, irgendjemand auf einem silbernen Tablet servieren, im Gegenteil er schützt sich doch vor einer weiteren Abmahnung seitens K&P. Und ob DiGi Protect nun kein "herkömlicher" RI ist oder nicht, spielt doch keinerlei Rolle. Er steht vor der akuten Gefahr das er eine zweite Abmhnung von K&P erhält, gerade weil ja zwei Künstler die von K&P vertreten werden sich auf ein und demselben Sampler befinden.
Den Regelfall für die vorbeugende UE habe ich oben bereits erläutert:

Ein Rechteinhaber mahnt eine konkrete Datei ab und ich werde durch die Strafermittlungsbehörden rechtzeitig vorgewarnt.

Die Sampler-Problematik passt nicht in dieses Schema, da ich - gemäß Deiner Empfehlung an Ltsgt - eine UE für ein Musikstück versende, obwohl ich keinen deutlichen Hinweis darauf erhalten habe, tatsächlich auch dafür abgemahnt zu werden.

Sofern ich für das bereits abgemahnte Werk nicht zahlen möchte und somit eine Zahlungsklage riskiere, wird Kornmeier vor Gericht mit dem nachgeschobenen Schriftverkehr nun triumphierend wedeln.

Die handelsübliche Richterin wird sich dann fragen, weshalb ein zu Unrecht Abgemahnter nachträglich noch schnell den riskanten Inhalt seines ehemaligen Shared-Ordners überdenkt und unaufgefordert in mehrzeitigem Handeln eine weitere (vorbeugende) UE nachgereicht hat.

Wollte er damit etwa "Schadensbegrenzung" betreiben, weil er eben doch genau wusste, worum es geht?

Zitat:
Zitat von Mario345 Beitrag anzeigen
Da verstehe ich deine Argumentation von dir nicht Alter Esel. Ein ählihcer Fall läge doch vor wenn jemand von einem LG eine Schriftstück erhält das gegen ihn etwas vorliegt und das er sich alsbald auf ein Schreiben von einer Abmahnkanzlei "freuen" darf. Wenn man weiß um welche DAtei es sich handelt schreibt man doch auch eine vorbeugende UE um einer Abmahnung zuvor zu kommen. Nichts anders ist das im Fall von Ltsgt.
Er weiß eben nicht, ob "Scooter" ebenfalls absehbar gegen Ihn vorliegt.

Wenn er aber sein Verhalten auf eine mögliche Kostenklage ausrichtet, kann er Kornmeier vor Gericht ggf. fragen, weshalb Einzelabmahnungen erforderlich waren, wenn der Gesamtumfang der "bösen Tat" doch bereits bei der ersten Abmahnung bekannt war.

Vielleicht interessiert das dann auch die Richterin.

Sollte keine Klage erfolgen, ist alles Taktieren ohnehin egal.
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Alt 21.02.2009, 20:07   # 3628
Ltsgt
 
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@ Alter Esel und Mario345


Ich bedanke mich erstmal für eure Forschläge und Meinungen

es ist jetzt aber so das ich nicht weiß wie ich das machen soll deswegen denke ich das es besser ist mal ne Nacht darüber zu schlafen ich will ja nicht noch einen Fehler machen !

das Thema macht mich noch wahnsinnig !
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Alt 21.02.2009, 20:08   # 3629
manni.deutsch
 
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moin moin

hab heute den zweiten brief von korni bekommen in höhe von 801,80€ die ich natürlich auch nicht zahle.

vor der forderung von der summe..


danke für den eingang ihrer UE leider teilen sie nicht mit ob sie die Zahlungsansprüche erfüllen ....


mfg manni
__________________
FÜR DIE STATISTIK
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Alt 21.02.2009, 20:11   # 3630
Deiddel
 
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Beiträge: 2.073
@all

heise online - 21.02.09 - Anklagen gegen Film-Uploader

Von Erzhammer ( Danke)
Zitat

Aufstand der Riesen und Zwerge

Das zweite Opferrechtsreformgesetz ist am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt worden
Ein Referentenentwurf den, übrigens, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ausarbeiten ließ.
Sagt:
Künftig sollen Unternehmen nicht mehr als Nebenkläger auftreten, wenn es um Verstöße gegen das Patent-, Marken- und Urheberrecht geht.

Und schon gibt es erste Rufer aus der Wüste der Industrie

Matthias Leonardy, Chef der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU)
„Aufgrund der sachlichen, regionalen und zeitlichen Staffelung der Verwertungsrechte ist es nur unter erheblichem Aufwand, den die Behörden nicht zu leisten in der Lage sind, möglich, den Beweis der tatbestandsmäßigen Rechtsverletzung Gerichtsfest zu führen.“


Um was geht es eigentlich fragen sich da viele, von euch, und was kümmert mich das?
Ganz einfach, ohne Unternehmen Nebenkläger stehen Film und Musik wie auch Spiele Hersteller da wie die Deppen.
Schafft die Regierung nämlich dies ab, werde es in den komplexen Verfahren keine Anklagen mehr geben.
Und das heißt mehr Arbeit für die Anwälte der Abmahnungen und Hersteller.
Aber der Abmahnwahn Industrie und uns wird, wen es so kommt, bestimmt was neues einfallen. Wir kämpfen weiter und sagen schon mal viel Erfolg Frau Zypries im Namen der Kinder und deren Erziehungsberechtigten wie auch der einfachen Anschlussinhaber eines Internets die wegen ein Musiktitel z.B. von Bushido oder Album meine wegen auch Pornos Nicht Schuldig vor Gericht standen oder stehen sollen.
Das soll kein Freibrief für die Sauger/Anbieter und Urheberrechtsverletzer sein sondern ein Schutz der Opfer gegen das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte und deren die sich sonst noch bereichern.
Bin mal gespannt was andere dazu Schreiben von der Presse.
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Alt 21.02.2009, 22:26   # 3631
juppzupp
 
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Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von Mario345 Beitrag anzeigen
... Das ganze läuft doch wohl so ab, daß DiGi Protect den gesamten Sampler auf einem ihrere Server hat, du suchst auf irgendwelchen Emule oder Torrent-Seiten nach der Bravo Hits 63 bzw. suchst über emule direkt und klickst betreffende Datei an und lädst sie runter. Irgendwann wenn du mit emule auf deren Daten auf dem Server zugreifst blinkt bei denen nen rotes Lichtchen und tataa hamse dich. ...
Okay - heist das nicht, dass die selber anbieten (evtl. sogar andere Songs für welche die keine Rechte haben) und damit auch abgemaht werden können?

Weis jemand die K&P IPs? Hat jemand mal eMails von denen bekommen? Was ist im Header der erste Hop?


.
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Alt 21.02.2009, 22:40   # 3632
Fawkes512
 
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Beiträge: 6
Auch ich poste mal was wir so getan haben mit dem KorniBrief etc

also meine mum hat den anwalt in regensburg angerufen ...
der hat nen vergleich ausgehandelt (200EU) und kostet selber so um die 100 Eu
und man kommt vorallem ohne weitere scherereien raus

in zukunft würde ich FILSH.net - YouTube Download kostenlos und einfach benutzen

gruss


PS und danke für die hilfe ...
vorallem an Princess
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Alt 21.02.2009, 23:15   # 3633
plauzi
 
Benutzerbild von plauzi
 
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Zitat:
Zitat von Fawkes512 Beitrag anzeigen
also meine mum hat den anwalt in regensburg angerufen ...
der hat nen vergleich ausgehandelt (200EU) und kostet selber so um die 100 Eu
und man kommt vorallem ohne weitere scherereien raus
Was machst du, wenn in 3 Wochen die nächste Abmahnung kommt?
Man weiß ja nun, dass du zahlungswillig und vor allen Dingen auch -fähig bist.
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Alt 21.02.2009, 23:32   # 3634
Fawkes512
 
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Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Was machst du, wenn in 3 Wochen die nächste Abmahnung kommt?
Man weiß ja nun, dass du zahlungswillig und vor allen Dingen auch -fähig bist.
punkt1:
die abmahnung is jetzt fast 2 monate alt...
das abgemahnte war vor ca 2 monaten geladen worden(2 monate vor abmahnung)
punkt2:
ich hab seitdem nix mehr geladen(p2p) nur noch die Debian Testings
punkt3:
ich denke kaum das was kommen wird da der sampler eh einer der letzten war die ich geladen habe...
punkt4:
dank anwalt kann ich wieder schlafen ...

und ich hab was davon gelernt...
Deutschland ist leider ein .... Überwachungsstaat ... fast mit stasi vergleichbar ... von den voratsdatenspeicherungen hab ich von anfang an nichts gehalten ...
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Alt 21.02.2009, 23:52   # 3635
whoopsy
 
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Zitat:
Zitat von Fawkes512 Beitrag anzeigen
punkt1:
die abmahnung is jetzt fast 2 monate alt...
das abgemahnte war vor ca 2 monaten geladen worden(2 monate vor abmahnung)
punkt2:
ich hab seitdem nix mehr geladen(p2p) nur noch die Debian Testings
punkt3:
ich denke kaum das was kommen wird da der sampler eh einer der letzten war die ich geladen habe...
punkt4:
dank anwalt kann ich wieder schlafen ...

und ich hab was davon gelernt...
Deutschland ist leider ein .... Überwachungsstaat ... fast mit stasi vergleichbar ... von den voratsdatenspeicherungen hab ich von anfang an nichts gehalten ...
@fawkes512

wenn es für dich ok ist, sei es in ordnung.
kann ich persönlich nachvollziehen.

ob du weitere abmahnungen bekommst, hat nach meiner meinung mit nicht zahlen oder zahlen nichts zu tun.

whoopsy
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Alt 22.02.2009, 00:25   # 3636
Flesh_Storm
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Fawkes512 Beitrag anzeigen
punkt1:
die abmahnung is jetzt fast 2 monate alt...
das abgemahnte war vor ca 2 monaten geladen worden(2 monate vor abmahnung)
punkt2:
ich hab seitdem nix mehr geladen(p2p) nur noch die Debian Testings
punkt3:
ich denke kaum das was kommen wird da der sampler eh einer der letzten war die ich geladen habe...
punkt4:
dank anwalt kann ich wieder schlafen ...
Also ich könnte an Deiner Stelle überhaupt nicht mehr schlafen.
Ich wurde im Mai 2008 abgemahnt und habe nicht bezahlt.
Promt kam im Dezember 2008 die nächste Abmahnung der selben
Kanzlei, mit Logdatum vom April 2008. Also Du kannst locker damit
rechnen, dass Du 2010 eine Abmahnung mit Logdatum von 2008
bekommst !

Aber schlafe erst einmal schön, bis dahin !

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 22.02.2009, 00:37   # 3637
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
Registriert seit: 17.02.2008
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Zitat:
Zitat von Fawkes512 Beitrag anzeigen
ich hab seitdem nix mehr geladen(p2p) nur noch die Debian Testings
punkt3:
ich denke kaum das was kommen wird da der sampler eh einer der letzten war die ich geladen habe...
punkt4:
dank anwalt kann ich wieder schlafen ...
Ich hoffe das wird dir deine Nachtruhe nicht vermiesen


Zitat von Buschmann:
"Im Juni 2006 erhielt ich ein Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzung der Kanzlei Schutt & Waetke des PC Spiels Conflict Global Strom.
Da zu der zeit der Abmahnwahn erst begonnen hatte und es so gut wie noch keine Infos im Netz gab und ich mir meiner Schuld bewusst war, habe ich den geforderten Betrag von 300€ bezahlt.
Einen Monat später, im Juli 2006 kam dann das nächste Spiel Total Overdose. Nun gab es schon viele Infos und es wurde geraten entweder garnicht zu reagieren und nicht zu bezahlen oder zumindest eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzusenden. Es war nun so, das von den LOG Daten vom ersten und zweiten Spiel nur eine Woche dazwischen lag und beide Spiele schon ein paar Monate vorher, bevor das erste Abmahnschreiben kam, geloggt wurden und die Anwaltskanzlei schon bei der ersten Abmahnug von beiden Spielen wusste!!!
Ich hab also nicht eingesehen nochmal 250€ für die Abmahnung zu bezahlen, da die das auch in einer Abmahnung hätten tun können. "

Quelle : KLICK

Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
Also ich könnte an Deiner Stelle überhaupt nicht mehr schlafen.

  Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2009, 00:49   # 3638
LaLuna
 
Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 6
Was haltet ihr eigentlich von einer "Feststellungsklage" um den Gerichtsort zu verlegen?
  Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2009, 01:02   # 3639
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von LaLuna Beitrag anzeigen
Was haltet ihr eigentlich von einer "Feststellungsklage" um den Gerichtsort zu verlegen?
Gute Idee.

Zitat Dr. Wachs:

"...Immer wieder wird an mich die Frage herangetragen, macht es nicht Sinn als Abgemahnter zuerst negative Feststellungsklage in Mannheim zu erheben?
Hintergrund ist die weniger weit ausgeprägte Störerhaftung in der Rechtsprechung des Landgericht Mannheims.
Die Antwort lautet leider: Nein. Dies musssten einige Kollegen bereits leidvoll in Prozessen erfahren.

Sobald die Klage der Kanzlei Rasch zugestellt wurde, klagt die Kanzlei Rasch auf vollständige Zahlung der Abmahngebühren (Leistungsklage) am Landgericht ihrer Wahl, mit der Folge, dass die Sache dann dort anhängig ist, und das Landgericht Mannheim sich mit dieser Angelegenheit nicht mehr befasst..."

Quelle
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Alt 22.02.2009, 01:49   # 3640
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von Fawkes512 Beitrag anzeigen
punkt3:
ich denke kaum das was kommen wird da der sampler eh einer der letzten war die ich geladen habe...
Wenn du dich da mal nicht täuschst...

Zitat:
Zitat von Fawkes512 Beitrag anzeigen
punkt4:
dank anwalt kann ich wieder schlafen ...
Wünsche trotzdem gute Nachtruhe.
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Alt 12.02.2012, 06:35 # --
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