| | # 3623 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| @ Ltsgt Um deutlich zu machen, was ich am Vorschlag von Mario345 beanstande, muss ich etwas ausführlicher werden: Eine vorbeugende UE direkt an den Rechteinhaber zu schicken, wird empfohlen, wenn man durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft vorgewarnt wurde und somit der tatsächlich drohenden Abmahnung zuvorkommen kann. In der Regel handelt es sich bei den Rechteinhaber ja auch um Medienverlage, Software-Entwickler oder seriöse Produzenten von Fortpflanzungsdokumentationen.In Deinem speziellen Fall stellt sich aber eine vollkommen andere Frage, da Digiprotect keinen herkömmlichen Rechteinhaber darstellt: Wie wahrscheinlich ist es, dass Digiprotect/Kornmeier einzelne Abmahnungen für alle die Titel auf der Bravo-CD versenden, für die Ihnen "ausschließlichen Rechte" daran übertragen wurden, sie "über dezentrale Computernetzwerke auszuwerten und öffentlich zugänglich zu machen"? Hierzu verweise ich nochmals auf den heise-Artikel vom 10.12.2008: Patentamt: DigiProtect ist vorerst keine Verwertungsgesellschaft Ein Rechteinhaber sollte tatsächlich daran interessiert sein, dass sein Produkt nicht mehr geshared sondern gekauft wird. Digiprotect hingegen hat ein Modell entwickelt, dessen Erfolg gerade davon abhängt, dass weiterhin möglichst umfangreich vom P2P Gebrauch gemacht wird. Wozu sollte man denen nun nachträglich noch eine weitere UE für einen anderen Song (Scooter) auf dem Silbertablett servieren, wenn Ihnen doch bereits bei der ersten Abmahnung bekannt war, was alles von "Ihren Werken" auf der CD enthalten ist. Wenn schon, dann gleich:KLICK Ich finde, man sollte hier etwas vorsichtiger mit "Allgemeinen Empfehlungen" umgehen. |
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| | # 3625 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Also ich kann die Aufregung um die Sampler-Problematik nicht ganz verstehen. Wer eine Abmahnung wegen eines Titels "A" des RI "B" auf einem Sampler "Z" bekommt, schaut sich die Titelliste von "Z" an und prüft, ob es noch weitere Titel des RI "B" darauf gibt. Die WER mahnt Was Liste dürfte dabei eine Hilfe sein. Wenn ja, dann schreibt man eben die Titel, die man da fand mit auf die mod. UE zusätzlich mit darauf. Was ist daran so schwer? Für das Beispiel Bravo 63 hatte ich das bereits hier einmal analysiert. |
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| | # 3628 |
| Registriert seit: 15.02.2009 Ort: Thüringen
Beiträge: 8
| @ Alter Esel und Mario345 Ich bedanke mich erstmal für eure Forschläge und Meinungen es ist jetzt aber so das ich nicht weiß wie ich das machen soll deswegen denke ich das es besser ist mal ne Nacht darüber zu schlafen ich will ja nicht noch einen Fehler machen ! das Thema macht mich noch wahnsinnig ! |
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| | # 3629 |
| Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 28
| moin moin hab heute den zweiten brief von korni bekommen in höhe von 801,80 die ich natürlich auch nicht zahle. vor der forderung von der summe.. danke für den eingang ihrer UE leider teilen sie nicht mit ob sie die Zahlungsansprüche erfüllen .... mfg manni
__________________ FÜR DIE STATISTIK |
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| | # 3630 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| @all heise online - 21.02.09 - Anklagen gegen Film-Uploader Von Erzhammer ( Danke) Zitat Aufstand der Riesen und Zwerge Das zweite Opferrechtsreformgesetz ist am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt worden Ein Referentenentwurf den, übrigens, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ausarbeiten ließ. Sagt: Künftig sollen Unternehmen nicht mehr als Nebenkläger auftreten, wenn es um Verstöße gegen das Patent-, Marken- und Urheberrecht geht. Und schon gibt es erste Rufer aus der Wüste der Industrie Matthias Leonardy, Chef der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) „Aufgrund der sachlichen, regionalen und zeitlichen Staffelung der Verwertungsrechte ist es nur unter erheblichem Aufwand, den die Behörden nicht zu leisten in der Lage sind, möglich, den Beweis der tatbestandsmäßigen Rechtsverletzung Gerichtsfest zu führen.“ Um was geht es eigentlich fragen sich da viele, von euch, und was kümmert mich das? Ganz einfach, ohne Unternehmen Nebenkläger stehen Film und Musik wie auch Spiele Hersteller da wie die Deppen. Schafft die Regierung nämlich dies ab, werde es in den komplexen Verfahren keine Anklagen mehr geben. Und das heißt mehr Arbeit für die Anwälte der Abmahnungen und Hersteller. Aber der Abmahnwahn Industrie und uns wird, wen es so kommt, bestimmt was neues einfallen. Wir kämpfen weiter und sagen schon mal viel Erfolg Frau Zypries im Namen der Kinder und deren Erziehungsberechtigten wie auch der einfachen Anschlussinhaber eines Internets die wegen ein Musiktitel z.B. von Bushido oder Album meine wegen auch Pornos Nicht Schuldig vor Gericht standen oder stehen sollen. Das soll kein Freibrief für die Sauger/Anbieter und Urheberrechtsverletzer sein sondern ein Schutz der Opfer gegen das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte und deren die sich sonst noch bereichern. Bin mal gespannt was andere dazu Schreiben von der Presse. |
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| | # 3631 | |
| Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 7
| Zitat:
Weis jemand die K&P IPs? Hat jemand mal eMails von denen bekommen? Was ist im Header der erste Hop? . | |
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| | # 3632 |
| Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 6
| Auch ich poste mal was wir so getan haben mit dem KorniBrief etc ![]() also meine mum hat den anwalt in regensburg angerufen ... der hat nen vergleich ausgehandelt (200EU) und kostet selber so um die 100 Eu und man kommt vorallem ohne weitere scherereien raus in zukunft würde ich FILSH.net - YouTube Download kostenlos und einfach benutzen gruss PS und danke für die hilfe ... vorallem an Princess |
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| | # 3633 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Zitat:
Man weiß ja nun, dass du zahlungswillig und vor allen Dingen auch -fähig bist. | |
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| | # 3634 | |
| Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 6
| Zitat:
die abmahnung is jetzt fast 2 monate alt... das abgemahnte war vor ca 2 monaten geladen worden(2 monate vor abmahnung) punkt2: ich hab seitdem nix mehr geladen(p2p) nur noch die Debian Testings punkt3: ich denke kaum das was kommen wird da der sampler eh einer der letzten war die ich geladen habe... punkt4: dank anwalt kann ich wieder schlafen ... ![]() und ich hab was davon gelernt... Deutschland ist leider ein .... Überwachungsstaat ... fast mit stasi vergleichbar ... von den voratsdatenspeicherungen hab ich von anfang an nichts gehalten ... | |
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| | # 3635 | |
| Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 126
| Zitat:
wenn es für dich ok ist, sei es in ordnung. kann ich persönlich nachvollziehen. ob du weitere abmahnungen bekommst, hat nach meiner meinung mit nicht zahlen oder zahlen nichts zu tun. whoopsy | |
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| | # 3636 | |
| Gastposter | Zitat:
Ich wurde im Mai 2008 abgemahnt und habe nicht bezahlt. Promt kam im Dezember 2008 die nächste Abmahnung der selben Kanzlei, mit Logdatum vom April 2008. Also Du kannst locker damit rechnen, dass Du 2010 eine Abmahnung mit Logdatum von 2008 bekommst ! Aber schlafe erst einmal schön, bis dahin ! ![]() Gruß Flesh_Storm | |
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| | # 3637 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
Zitat von Buschmann: "Im Juni 2006 erhielt ich ein Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzung der Kanzlei Schutt & Waetke des PC Spiels Conflict Global Strom. Da zu der zeit der Abmahnwahn erst begonnen hatte und es so gut wie noch keine Infos im Netz gab und ich mir meiner Schuld bewusst war, habe ich den geforderten Betrag von 300€ bezahlt. Einen Monat später, im Juli 2006 kam dann das nächste Spiel Total Overdose. Nun gab es schon viele Infos und es wurde geraten entweder garnicht zu reagieren und nicht zu bezahlen oder zumindest eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzusenden. Es war nun so, das von den LOG Daten vom ersten und zweiten Spiel nur eine Woche dazwischen lag und beide Spiele schon ein paar Monate vorher, bevor das erste Abmahnschreiben kam, geloggt wurden und die Anwaltskanzlei schon bei der ersten Abmahnug von beiden Spielen wusste!!! Ich hab also nicht eingesehen nochmal 250€ für die Abmahnung zu bezahlen, da die das auch in einer Abmahnung hätten tun können. " Quelle : KLICK | |
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| | # 3639 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
![]() Zitat Dr. Wachs: "...Immer wieder wird an mich die Frage herangetragen, macht es nicht Sinn als Abgemahnter zuerst negative Feststellungsklage in Mannheim zu erheben? Hintergrund ist die weniger weit ausgeprägte Störerhaftung in der Rechtsprechung des Landgericht Mannheims. Die Antwort lautet leider: Nein. Dies musssten einige Kollegen bereits leidvoll in Prozessen erfahren. Sobald die Klage der Kanzlei Rasch zugestellt wurde, klagt die Kanzlei Rasch auf vollständige Zahlung der Abmahngebühren (Leistungsklage) am Landgericht ihrer Wahl, mit der Folge, dass die Sache dann dort anhängig ist, und das Landgericht Mannheim sich mit dieser Angelegenheit nicht mehr befasst..." Quelle | |
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