| | # 344 |
| Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 2
| Hallo, also ich habe genauso ein Brief vom Korni & Co gekriegt. Angeblich habe ich Lemon Ice - Right Here... zum download angeboten am 24.10.07. Steht genauso, soll ich 400, zahlen. Habe zeit bis zu 13.03, werde zuerst die modif. UE schicken und beratung bei Anwalt holen. Gruß Tichau63 |
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| | # 346 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
Natürlich kann jede Forderung mittels Mahnbescheid eingefordert werden. Auch ich könnte Dir einen Mahnbescheid mit einer Forderung zukommenlassen,wenn Du mit dieser Forderung nicht einverstanden bist mußt Du Widerspruch dagegen einlegen,erst dann wird vor Gericht darum gestritten. Nachdem Du die ue abgeschickt hast geht es aber nur noch um die Aufwandsentschädigung der Anwaltskanzlei und da erscheinen die Summen doch viel zu hoch... | |
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| | # 348 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Auch ich habe heute Post bekommen: Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Ihre Anfrage vom 23.02.08 Sehr geehrter Herr jubi Auf Ihre Anfrage vom 11.02.08, teile ich mit, dass hier ein Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung nicht registriert ist. Ob Ihre Personalien ggf. von einem Urheberrechtsinhaber auf Grund einer Strafanzeige gegen unbekannt unter einer IP-Adresse und durch Provideranfrage festgestellt worden sein Könnte, müssen Sie ggf. über einen eventuellen Anspruchsteller ermitteln, da wegen der massenhaften Strafanzeigen von Urheberrechtsinhaber nicht ausgeschlossen werden kann, dass lediglich eine Eintragung bisher gegen unbekannt geführter Ermittlungsverfahren gegen die einzelnen Ermittelten Personen noch nicht erfolgt ist. Also keine Eintragung eines Ermittlungsverfahres,obwohl schon 8 Monate her!!! ...könnte aber noch kommen...dann frag ich in ein paar Monaten eben nochmal ....nich das die da Langeweile bekommen , außerdem will ich es ja auch wissen |
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| | # 350 |
| Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 18
| Hi Leutz, habe noch was interessantes bei: SternTV gefunden... Zitat: Wichtig: Die Unterlassungserklärung muss immer von demjenigen abgegben werden, auf den der Internetanschluss registriert ist, auch wenn nicht er selbst, sondern eines seiner Familienmitglieder die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Senden Sie die Unterlassungserklärungen per Einschreiben-Rückschein (!) an die Tonträgerhersteller. Sobald die Erklärungen bei der Musikindustrie eingetroffen sind, können Sie wegen zuvor begangener Filesharingaktivitäten nicht mehr kostenpflichtig abgemahnt werden. FRAGE an euch alle... Das müsste heissen, wenn ich heute an all die Firmen wie z.B. DigiProtect usw. (halt alle die ermitteln) eine UE schicke hat sich das damit erledigt, und ich kann dann bis zum heutigen Tag nicht mehr belangt werden. Ich meine dann eine allgemeine UE, die wo wir bekommen haben, ist ja nur für den einen Titel/Video etc. Seht Ihr das auch so, oder hab ich da was übersehen? da ist mal der link zur Seite: Vorbeugende Unterlassungserklärungen - stern TV |
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| | # 351 |
| Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 11
| Also, sowas von der Art hat mir auch mein Anwalt erzählt! Wenn man vor der Abmahnung eine UE abgegeben hat, dann sind die saftige Gebühren der Anwälte (250 Euro) nicht mehr fällig Die betroffene Firma hat weiterhin den Anspruch auf Schadenersatz (150 Euro) |
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| | # 352 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
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| | # 354 | |
| Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 18
| Zitat:
Freunde... so nicht, was Recht ist, muss Recht bleiben. Wenn das noch von einer Staatsanwaltschaft unterstützt werden sollte, na dann Halleluja Deutschland. Ich bin immer noch der Meinung, wenn ich einen Fehler gemacht habe, sehe ich eine angemessene Strafe ein, und das sieht wohl jeder hier so, aber wir wollen uns doch nicht verarschen lassen, oder??? | |
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| | # 355 | |
| Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 18
| Zitat:
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| | # 356 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
Ich würde für jede Datei eine mod. ue abgeben and no money ![]() wenn noch was kommt dasselbe... | |
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| | # 358 | |
| Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 18
| Zitat:
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| | # 359 | |
| Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 18
| Zitat:
In einem Urteil (Aktenzeichen 308 O 139/06) aus dem April 2006 vertritt zum Beispiel das Landgericht Hamburg den Standpunkt, Eltern müssten sicherstellen, dass ihre Kinder im Netz kein urheberrechtlich geschütztes Material tauschen. Entweder müsste man den Nachwuchs am PC permanent kontrollieren oder - wenn das nicht praktikabel ist - einen IT-Experten zu Rate ziehen, der den Computer "sicher" macht. Doch das ist offenbar gar nicht so leicht: "Niemand kann einen Internet-PC bombensicher abschirmen", sagt IT-Experte Sebastian Schreiber, der früher schon bei stern TV zum Thema Datensicherheit zu Gast war. Er meint, die Vorschläge der Richter "taugen in der Praxis nichts". ...das sollte man klaro auch mit einbeziehen | |
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| | # 360 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
Das heißt - wenn das gemacht wurde(aufklären) - sind nicht die Eltern sondern die Kinder dafür haftbar,hat man aber mehrere Kinder - welches hat es getan??? oder war es der Besuch??? Es gibt dazu auch schon einige Gerichtsurteile -wen interessiert - einfach mal googlen | |
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