| | # 3444 | |
| Gastposter | Zitat:
Die Klientel, die Du damit anzusprechen gedenkst, gehört wohl zu den Untertanen, die eine Ratenzahlung mit Abzockern vereinbaren. Das sind wohl die, die im Falle einer Haftstrafe, das Gefängnis mit dem Anus, in der Größe eines Ofenrohres, verlassen dürften. Ich lebe nach bestimmten rechtsstaatlichen Prinzipien. Die Leute, die wie Korni, Grundrechte aushebeln oder umgehen wollen, sollte man zur Erhaltung unserer freiheitlichen Ordnung, schon aus Prinzip bekämpfen. Ich würde lieber sterben, als so ein Drec**chwein zu bezahlen. Was bedeutet schon ein Leben in Unterwürfigkeit ? Für mich, rein garnichts. Gruß Flesh_Storm | |
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| | # 3445 |
| Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 8
| @ jubi. Das ist eigentlich genau der Punkt den ich hier etwas kritisiere. Ich fühle mich nicht schuldig. Ich habe etwas falsche gemacht und habe die Eier dazu zu stehen. Musste auch noch meiner Freundin das mit dem Film erklären. Da fühlte ich mich wirklich schuldig. Danach musste ich dann zwei Wochen mir weiter solche Filme reinziehen. Zuhause gab es das nicht mehr Du machst schön auf den großen Kämpfer. Ist O.K. Ist ja Dein Ding. Aber nicht einfach mal den Mut haben und Fehler eingestehen. Ich wollte nur mal meine Meinung sagen. Dafür sollte ja ein Meinungsforum da sein. Aber gleich wieder anders denkende platt machen. Ich habe Euch meine Erfahrung mitgeteilt und ich denke, dass man mit meiner Methode ganz gut fahren kann. |
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| | # 3446 |
| Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 4
| diese firma digiprotect,die 2-3.klassige rechte erwirbt nur um daraus kapital durch abmahnungen zu schlagen,finde ich äüßerst fragwürdig und das hat für mich nichts mit rechtewahrung zu tun...abzocke wäre da wohl der richtige begriff. ich jedenfalls lasse mich da nicht mehr einschüchtern,der erste schock ist überwunden und jetzt schauen wir einfach mal. |
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| | # 3447 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Und bei welcher Summe hättest du nicht mehr zahlen wollen? 700, 1000, 1500 oder gar 2000 Euro? Na, merkst du etwas? Deine Schmerzgrenze liegt einfach nur etwas höher. Kornmeier legt seine "Bußgelder" willkürlich fest. Warum soll man sich das gefallen lassen? Aber noch einmal zu meiner Frage: Bis zu welcher Summe hättest du denn anstandslos bezahlt und was hättest du gemacht, wenn Kornmeiers Forderung darüber gelegen hätte?
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| | # 3448 |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
| Den Beitrag in einem anderen Thread Schutt & Waetke, Karlsruhe + Logistep sorgte dafür, mal ein wenig Recherche zu betreiben. Zunächst einmal wäre es die Frage, ob schon jemand nach § 371a ZPO die Beweiskraft der Dokumente angezweifelt hat. Nach dem Logistepgutachten (welches mit Sicherheit auf einer alten Version basiert, als diese welche jetzt im Einsatz) ist, ist zwar die Rede davon, dass z.B. die Uhrzeit mit "diversen" Atomuhren abgeglichen wird. Leider ist niergends die Rede davon, ob die Aufzeichnungen digital signiert werden und die Uhrzeiten (die ja nun nicht unerheblich sind) ebenfalls mit einem qualifizierten Zeitstempel versehen werden. siehe Signaturgesetz (Deutschland) ? Wikipedia Nach Mitwirkungslasten und -pflichten bei der Beweisführung mit elektronischen Dokumenten (Achtung Dokument ist älter und müßte auf aktuelle Rechtslage geprüft werden) sind verschiedene Mitwirkungspflichten von nöten; bisher ist mir nur bekannt, dass ein Ausdruck vorgelegt wird und ein privates Gutachten. Das einem Gericht der Zugang zum System gewährt wurde, ist mir bisher nicht bekannt (zumal ja die Situation herrschen müßte, wie zum Logzeitpunkt) Auch würde ich vermuten, dass es keine Datensicherungen mehr von Zeitpunkt des Logvorgangs mehr gibt. Schließlich könnte durch fehlerhafte Updateprozeduren auf der Datenbank eine Datenveränderung eingetreten sein (z.B. das aufgrund neu konfigurierter Tabellenkonfigurationen auf einmal Datensätze zusammengefasst wurden und es daher so scheint, dass jeman ganz aktiv in einer Tauschbörse unterwegs war). Bei den Logingaktivitäten der Unternehmen ist ja davon auszugehen, dass diese permanent Datenbankkapizitäten ausbauen müssen. Veränderung der Daten durch ein fehlerhaft durchgeführtes Update würden sich ebenfalls nur durch eine digitale Signatur ausschließen lassen. Es fällt natürlich damit, in wie weit die Mitwirkungspflichten des Abmahners eingefordert werden. Natürlich habe ich mir auch Gedanken über folgenden Beitrag gemacht: law blog Archiv Überfälliges Ping Pong hier insbesonders die Antwort von RA Vetter. Nun ist halt die Frage ob die Indizien schon ausreichen: Die bisher bekanntgewordenen Verträge von Digiprotect beinhalteten immer das Recht eine Datei in Tauschbörsen verfügbar zu machen. Dieses Recht ist bisher immer nur dazu genutzt worden, um Abmahnungen zu generieren, aber nicht die Datei einzustellen und Geld damit zu verdienen (wie auch immer ) Nun läßt die Firma Digiprotect fleißig durch eine Loggingfirma ermitteln (die werden das nicht umsonst machen) und beauftragt einen RA mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte. Zahlt nun der Abgemahnte nicht bzw. kann nicht zahlen, muss Digiprotect den beauftragen RA bezahlen. Da aber Digiprotect keine Einkünfte aus der Vermarktung der Rechte erziehlt, dürfte es schwierig sein, die Anwaltsaufwendungen entsprechend zu begleichen. Die Vermutung liegt da sehr nahe, dass wohl eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde; zumal Digiprotect den Vertragspartnern ja keine Rechnungen für die Verfolgung ausstellt, sondern alles auf eigene Kappe macht. Auch kann ich mir bei den "unternehmerischen Geschick" des beteiligten RA nicht vorstellen, dass dieser das geschäftliche Risiko allein tragen wollte. Zumal die Anzahl der Mandante seine volle Aufmerksamkeit trägt. Schade das keine Bilanzen von Digiprotect zu finden sind.Aber vielleicht findet sich mal eine Verhandlung, wo es mal nicht um ungesicherte WLANs oder Hash-Werte geht, sondern um die hier angedachten Themen. Gute Nacht (und falls jemand noch ein paar Kubikmeter Schnee braucht, einfach melden)
__________________ Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher. - Albert Einstein |
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| | # 3449 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
Schön das du etwas dazu beigetragen hast. Was meinst du damit ? Da fühlte ich mich wirklich schuldig. Danach musste ich dann zwei Wochen mir weiter solche Filme reinziehen. Zuhause gab es das nicht mehr | |
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| | # 3452 |
| Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 8
| Meine Schmerzgrenze war eigentlich überschritten. Hatte aber kein Bock auf weiteren Ärger. Hatte schon mal mit einem Anwalt wegen meiner Maloche zu tun. Da habe ich für mich festgestellt, dass es am Ende billiger gewesen wäre, am Anfang klug zu verhanden als dann vor dem ?Kadi? zu rennen. |
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| | # 3453 | |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
| Zitat:
Auch wenn die Filme wirklich gesaugt wurden, haben Sie Rechte. Die von Korni begefügte UE ist natürlich optimal aus Korni-Sicht formuliert. Allein das muss geprüft werden. Allerdings wird die Abmahnung und ggf. die UE einen bestimmten Film genannt haben. Wenn nun viele Filme gesaugt wurden, ist damit zu rechnen, dass bei Zahlung, weitere Abmahnungen folgen. Ggf. muss jetzt die UE dann entsprechend weit gefaßt werden und für die anderen Filme bzw. bei dessen Rechteinhabern eine vorbeugende UE abgegeben werden. --- Weiterhin ist es ja die Frage, wann sich ein Abgemahnter eher ein Anwalt nimmt: Bei einer Forderung von 500 EUR oder 5000 EUR? Ich vermute, nicht ohne Grund liegen die "Kosten" nicht viel höher, als wenn man sich einen Anwalt nimmt und einen Vergleich aushandelt; allerdings ist dann das Thema aus dem Absatz davor sicherlich rechtlich sauberer. Aber was geschehen ist, ist geschehen und der Richtige Weg ist der, der einen wieder Ruhig schlafen läßt
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| | # 3456 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Bis zu welcher Summe hättest du denn anstandslos bezahlt und was hättest du gemacht, wenn Kornmeiers Forderung darüber gelegen hätte?
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| | # 3458 |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Wenn du dir sicher bist, 30 Jahre lang nie wieder irgendein Musikstück des Rechteinhabers "anzubieten", kannst du auch für alle Stücke die Unterlassung erklären. Der Schuss kann aber heftig nach hinten losgehen. Denk an 30 lange Jahre Unterlassung. Falls die dich jemals wieder packen sollten, könnte eine teure Vertragsstrafe daraus werden.
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| | # 3459 | |
| Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 8
| Zitat:
Kann ich Dir aber in der Tat nicht beantworten. Andere Frage jetzt steht wohl im Gesetz was von 100 Euro. Ist diese Summe gerechtfertigt? Vielleicht ist sie aber viel zu hoch, oder aber viel zu niedrig. Habe kein Plan. Ich habe die Summe auf den ganzen Kram umgerechnet den ich mir mal geladen habe und dann war die Summe wohl ganz ok. Ich bin halt nicht der total unbedarfte. Habe ja gesagt, dass es im Einzelfall bestimmt nicht gerecht ist. Gerade wenn man Kids hat und die sich die aktuellen Charts organisieren und Pappi hat keinen Plan was ein Computer ist. | |
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| | # 3460 |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Ich habe nur versucht, zu verstehen, warum du anscheinend 450 Euro bezahlt hast, aber höhere Summen eventuell nicht. Du hast geschrieben, dass man mit 450 Euro für Kornmeier doch "ganz gut bedient" ist. Dann solltest du doch auch wissen, ab wann du dich nicht mehr gut bedient fühlen würdest. Ich wollte dir nur deutlich machen, dass jeder Mensch ein anderes Gefühl für einen "unverschämt" hohen Geldbetrag hat. Und ich wollte wissen, was du getan hättest, wenn selbst dir der Geldbetrag zu hoch gewesen wäre. Hättest du dann das gleiche gemacht wie viele andere hier, also eine mod. UE abgegeben?
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