| | # 303 |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| wenn eine Kanzlei die UE nicht akzeptiert und eine einstweilige Verfügung erwirkt, die UE aber ausreichend ist (wovon wir alle ausgehen), dann muss die Kanzlei auch die Kosten tragen (beim sofortigen Unterwerfen der EV). Modifizierte Unterlassungserklärung und einstweilige Verfügung. |
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| | # 307 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
am besten nur die mod.ue abgeben und sonst nichts. Es kommt dann noch ein weiteres schreiben mit einer höheren Forderung,das sollte dann auch ignoriert werden. Damit ist die Sache dann höchstwahrscheinlich durchgestanden. ![]() Du kannst aber auch in Raten zahlen,Korni freut sich und sie wissen das sie dich melken können,du bekommst dann evtl. noch mehr Post wegen "ähnlicher Vergehen" vielleicht sogar von anderen Kanzleien(sie tauschen sich offenbar aus). Aber entscheiden mußt Du selbst | |
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| | # 308 |
| Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 3
| Servu`s! Kann mir mal einer Sagen, ob es ein Programm gibt, dass die vorhandene IP speichert auf dem PC. Sind die gespeicherten IP`s dann auch vor Gericht benutzbar. Nämlich, noch einmal will ich so einen tollen M.........l nicht mehr mitmachen. Dann kann ich auch beweisen nach über 6Monaten ob die IP überhaupt ich gehabt hatte. Mein W-Lan ist jetzt engültig stillgelegt (hoffe jetzt habe ich Ruhe). Noch mal will ich den RS8 von Korn....... nicht bezahlen wollen. Gruß Helmut |
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| | # 309 |
| Registriert seit: 08.02.2008 Ort: Zuhause
Beiträge: 22
| Hallo Lissy4fun, wenn Du eh nicht zahlst, dann schick nur die mod. UE. Nämlich wenn Du nicht bezahlst merken die das sowieso. Und nach Kulanz würde ich da nicht fragen, du hast ja keine Waschmaschiene gekauft oder? Das sind Anwälte die interessieren sich nicht ob du jetzt bezahlst oder in ein paar Jahren. Und wenn du um Kulanz und Nachsicht bittest, sagst du dem Anwalt direkt "ja ich gebe alles zu". |
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| | # 310 |
| Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 3
| Hab gestern jetzt auch ein Schreiben von Korni bekommen. Bei mir ist es von Lemon Ice "Girl you know its true" angeblich hätte ich diesen Titel am 25.10.07 zum Download bereitgestellt. Auch ich soll 400 berappen. Nun, ist es nicht auffällig das es sich im Grunde immer um dieselben Künstler bzw. Lieder handelt? Ist es nicht augenscheinlich dass ja jemand auf einen Zug aufspringt um möglichst viel Kohle zu scheffeln? Ist es nicht auffällig dass das Schreiben suggerieren will dass wir dieses "Unschlagbare Angebot" annehmen sollen um weiteren bzw. höhreren Kosten zu vermeiden? Ist es nicht eher so dass die Anwaltskanzlei einem Gerichtsverfahren aus eigenen Interessen aus dem Weg gehen möchte? Was kann die Anwaltskanzlei mit den ganzen Abmahnungen machen wenn es wirklich zu einer Verhandlung kommen sollte und sie verlieren? - siehe Urteil Amtsgericht Offenburg Stichwort: Bagatellkriminalität- Genau, die ganzen Abmahnungen und Aussicht auf jeweils 250 können in die Tonne gekloppt werden. Welche Fragen sich mir noch stellen; Wie kommt dieser Laden an meine IP ohen richterlichen Beschluss? Wenn es einen richterlichen Beschluss gäbe würde ich da nicht eine Konventionalstrafe von einem Gericht bekommen und nicht einen "Deal" angeboten bekommen? Muss mir nicht nachgewiesen werden dass ich dieses Lied überhaupt auf meiner Platte hatte und kein "Fake"? Muss mir nicht nachgewiesen werden dass ich dieses Lied komplett auf meiner Platte hatte und nicht nur 1-3% was auch schon für einen upload reicht? Meiner Meinung nach wird hier mit Panikmache versucht das schnelle Geld zu machen. Ich werd auf jeden Fall keinen Cent bezahlen, mir einen Beratungschein holen und zum Anwalt gehen. Eine weitere Variante wäre direkt zur nächsten Anwaltskammer zu gehen und mal überprüfen lassen ob das alles so rechtens ist was da abläuft. |
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| | # 311 |
| Registriert seit: 20.02.2004
Beiträge: 4
| Jupp genau...angst und schrecken verbreiten die...allerdings .... FUCKT ist, das die Abmahnung leider rechtskräftig ist und wir uns eines schrecklichen vergehens der urheberrechtsverletzung gemacht haben ..tztztztz.. Und das es immer die gleichen Künstler nebst Songs sind ist doch klar..das ist ne Kettenreaktion die aus den Uploads resultiert das wir ja meistens nur teile davon anbieten äähhh geboten haben .. Oder ?! |
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| | # 312 |
| Registriert seit: 20.02.2004
Beiträge: 4
| Also ...ich bin mir nicht ganz sicher ob die hier im Forum angebotene UE so OK ist, da ich nach weiteren Durchforsten verschiedenster Foren auf diese gestossen bin 1:Häufig beginnen Unterlassungsverpflichtungen etwa so: "Die FIRMA-NAME, ORT verpflichtet sich gegenüber der FIRMA-NAME, ANSCHRIFT folgendes zu unterlassen ...." Wenn es es keine wirklich individuelle Schädigung, beispielsweise im Markenrecht ist, sollte gestrichen werden der rote Beispiel-Text weg. Die Abgemahnte verpflichtet sich damit generell, etwas zu unterlassen. Somit kann nicht morgen jemand anderes auch noch abmahnen - weil die eine Abmahnung ja nur für die eine Unterlassungsgläubigerin gelten würde. 2:V.1.8 Was gehört nicht in strafbewehrte Unterlassungserklärung? Anerkenntnis geltend gemachter Schadenersatzforderung, !!!!!!!!! Anerkennung einer Rechtspflicht !!!!!!!!!!!! Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für die Abmahnung !!!!!!!!!!! "... unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs ..." (damit Teilvergehen nicht noch als eigener Fall der Zuwiderhandlung herangezogen werden können) Was meint Ihr dazu? Ich frage weil ja bei der hier angebotene UE ja der Bezug auf die Firma die die Rechte an den Song ect hat genommen wird. Oder auch die Frage mit dem Aktenzeichen ...die sagen das muss rein die anderen sagen es muss nicht rein!!!???? In meinem fall Digiprotect!!! |
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| | # 313 |
| Registriert seit: 22.02.2008
Beiträge: 18
| Also kleine Zwischeninformation: Mir war das Ganze zu blöd und ich habe einen RA beauftragt. Der kostet mich zwar auch "ein paar Euros" aber dafür weiß ich dann rechtlich, was Sache ist. Auch ich habe Post von KM bekommen wegen High Definition 3. Ich habe nicht bezahlt und die modifizierte UE (Link hier im Forum) ohne jeden weiteren Kommentar an KM abgeschickt (wichtig: Einschreiben mit Rückschein!). Laut meinem Anwalt ist diese modifizierte UE rechtlich absolut in Ordnung und kann bzw. sollte auf jeden Fall so abgeschickt werden. Denn reagiert man gar nicht, riskiert man, dass KM eine "einstweilige Verfügung" erwirkt. Laut meinem RA ist die Gefahr momentan als "sehr gering einzustufen", dass KM vor Gericht zieht, denn die Gefahr einer Niederlage ist aufgrund einiger Urteile vor Gericht (bsp. Störerhaftung) momentan noch viel zu hoch. Was jedoch nicht ausschliesst, dass Sie dies noch tun, wenn es einge entsprechende für KM positive Urteile in Zukunft dazu geben sollte. Fragen dazu bzw. zu meinem Fall beantworte ich auch gerne per PN oder ICQ, lasst Euch nicht unterkriegen! ![]() Anbei auch nochmals ein Link, der einige Fragen bsp. Dateiendung, Hash oder Teile der Datei beantwortet. |
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| | # 314 |
| Registriert seit: 20.02.2004
Beiträge: 4
| Ich bin verwirrt hmmm... was hälst du von dieser Formulierung ? Strafbewehrte Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung AZ: 0815 Herr Mike Mustermann, Musterwg 5, 12345 Willistadt nachfolgendSchuldnergenannt- verpflichtet sich zu folgendem: 1. Es zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen verpflichte ich mich, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich, urheberrechtlich geschützte Tonaufnahmen der Künstlergruppe Himbeer Mamelade oder einzelne Teile hiervon im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. 2. Für den Fall einer zukünftig eintretenden Verletzung des Unterlassungsversprechens eine von den Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen festgesetzte, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende, Vertragsstrafe, an die Rechtsanwaltskanzlei Schnapsmyer & Partner, Bierstraße 13, 60322 Frankfurt/Main zu zahlen. Dieses Vertragsstrafeversprechen wird für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung im Sinne von § 890 ZPO abgegeben. Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben. Datum Name Denn was ist wenn sich zb Logistep oder andere auch rechte an dieser sache haben sich melden.? deswegen fände ich es besser sich nicht nur der besagten Firma zu verantworten sonder allgemein Klick Admonitiologie - Die Lehre von der Abmahnung für Homepage-Betreibende |
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| | # 315 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 64
| @aslan warum machst du es nicht so wie alle hier, die die Mod UE versenden. Einfach abändern wie in der legende beschrieben. Diese mod UE ist bereits mehrfach so akzteptiert worden und von RA´s bestätigt worden. Die Sätze nun etwas zu verändern, auch wenn man nur ein Wort weglässt, kann verhärende Folgen haben. |
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| | # 316 |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 38
| kann mich meinem Vorredner nur anschliessen, keinesfalls eigenmächtig den Text der mod. UE umändern, das kann nach hinten losgehen, denn juristische Laien, die wir sind, haben wir doch keine Ahnung, welcher Strick uns dann daraus gedreht werden könnte!! Also wirklich nur den eigenen Namen und ggf. noch die (angeblich) runtergeladene(n) Datei(en) reinschreiben und fertig! Gruss Mara1 |
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| | # 317 |
| Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 3
| Hallo, mein Freund hat heute auch so ein nettes Schreiben von Kornmeier bekommen. Wir sind bei Alice und sie wollen für die Datei Lemon Ice "Girl you now it's true!" 400 Euro haben. Das ganze soll am 27.08.07 mitten in der Nacht gezogen worden sein. ![]() Ich werde wohl auch erstmal eine mod.UE per Einschreiben schicken. Ich habe Shareaza genutzt. Gruß Weltklassefrau |
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| | # 319 |
| Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 21
| Also ich habe mir das jetzt alles durch den Kopf gehen lassen... Ich schicke die mod. UE und zahle die 400 Euro einfach. Sollte in naher Zukunft noch ein weiteres 2. Schreiben (und mein Gott, hab ich Schiss davor) kommen wegen anderer Lieder die ich geladen habe, wieder die mod. UE aber dann keine Zahlung. ich kann nicht je Lied oder je Interpret 400 Euro zahlen!!! Das geht gar nicht! Das kann ich nicht. Einmal muss reichen. 400 Euro tun mir jetzt schon verdammt weh! |
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| | # 320 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| Aha ist jetzt Lemon Ice dran. Also an alle ich habe angeblich im August 12.08.07 ( also vor einem halben Jahr) den Film Wir kommen in High.... im Netz angeboten. Der Brief von Korni kam am 04.02.08 Frist bis 15.02.08 Ich habe vom Netz eine mod.UE abgeschickt ohne Kommentar. Vor zwei Tagen war der nächste Brief von Korni da mit Stellungnahme von meiner mod.UE da ich nicht geschrieben habe ob ich bezahle. Ich soll jetzt ca. 930 Euro bezahlen wenn ich aber schon bezahlt haben sollte ist es für mich erledigt Der Brief kam nachdem meine Frist abgelaufen ist also kann er sich doch denken das ich nicht bezahlt habe. Ich werde alles weitere ignorieren und ich kann nur allen Raten genau so vor zu gehen. Vor allem bleibt ruhig ich war auch die ersten Tage aufgewühlt und konnte an nichts anderes mehr denken aber das bringt euch nicht weiter . Deswegen an alle |
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