| | # 3003 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
gar nichts zu unternehmen wird nicht empfohlen da eine Einstweilige Verfügung gegen dich erwirkt werden kann . Die Kosten die dann entstehen würden belaufen sich auf etwa 1000Euro. Warum also nicht eine mod ue Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung für den abgemahnten Titel per Einschreiben mit Rückschein abgeben , die Kosten hierfür sind wesentlich geringer.Aber dann bitte 30 Jahre den Titel nicht zum download anbieten. Lies dies:http://www.netzwelt.de/forum/member/...l#vmessage9598 Mit dem Rückschein kommt dann eine 2te höhere Forderung. Danach ist ,auch bei mir ,Ruhe. | |
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| | # 3004 | |
| Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 14
| Zitat:
nur das Problem ist ja dass ich den Brief am Samstag bekommen habe und die Frist schon Mittwochs abgelaufen war! Deswegen habe ich gedacht es wäre vielleicht besser gar nix zu machen, die Frist ist ja eh schon abgelaufen | |
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| | # 3005 | |
| Registriert seit: 23.01.2009
Beiträge: 12
| Zitat:
Wird die auch nach Ablauf der "Zahlungsfrist" anerkannt? Oder werden die dann erst recht "Gas geben". | |
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| | # 3006 |
| Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 29
| Hallo liebe KORNIGEIER GESCHÄDIGTE so nachdem gestrigen Brief von KORNIGEIER und mächtigen Magenschmerzen heute und vielem Lesen.Ich sehe vor Lauter Bäume schon den Wald nicht mehr.Heist das das ich die UE absenden muss und danach jegliche Briefe Ignorieren soll |
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| | # 3007 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| @Zephyr1100 Müssen mußt du gar nichts. aber so wird es Empfohlen, Schau dir die Links von Jubi an , und lese dich durch das Forum. -----Doppelpost zusammengeführt am 5.2.2009 um 16:53:00----- @all Der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. informiert: Aus aktuellem Anlass hat sich der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. entschlossen, die Zusammenfassung des Morgenstern Gutachten - jeden - frei zur Verfügung zu stellen. Diese DIN A 4 - Seite kann als Anlage verwendet werden, um deutlich zu machen (Infoscore/Haas/S&W): Gutachten Zimmermann - hier ist mein Gutachten! http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/P..._Gutachten.pdf |
|
| | # 3009 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Zitat:
Das Morgenstern Gutachten ist ja schon über ein halbes Jahr alt. Warum wurde es solange "geheim" gehalten? | |
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| | # 3010 |
| Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 2
| Heute Mittag erreichte mich ein Brief von Korni & Co. Bei mir wurde "Michael Mind" mit "Bakerstreet" von der "Future Trance 46" gefunden. Dank eurer Seite werde ich morgen ein mod UE zur Postfrau bringen, natürlich mit Einschreiben und Rückpost. Bei meinem Schreiben fiel mir auf das weder IP-Adresse, noch Datum und Uhrzeit aufgeführt sind. (Für die Statistik: Hatte das Lied seit 07.12.2008 auf meinem PC). Für die Bezahlung hätte ich sogar noch bis zum 16.02 Zeit gehabt. Besonderen Dank nochmal an "Princess15114" und "Jubi", die einfach nicht müde werden auf jede Frage zu Antworten! |
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| | # 3011 |
| Gastposter | Angenommen ich schicke eine modifizierte Unerlassungserklärung nach Frankfurt. Mit welchen Folgeschritten von Digiproject/Kornmeier muss ich rechnen? So wie ich das gelesen habe, bekomme ich daraufhin ein 2. Schreiben, welche von vielen hier ignoriert wird. Muss ich mit irgendwas nachträglichem rechnen? Hieraus bin ich leider nicht schlau geworden: Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Das zweite Schreiben Hab irgendwo gelesen, dass man evtl. verklagt werden kann. Wie kann man sich da dagegen wehren? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit? |
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| | # 3012 | |
| Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 2
| Zitat:
Hi, das gleiche Schreiben mit dem gleichen Lied habe ich heute auch bekommen... Und nu? Bezahlen? Gruß Ralf | |
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| | # 3015 |
| Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 185
| An alle Neuabgemahnten Es wird empfohlen,die modifizierte UE abzugeben und auf weitere Schreiben nicht zu reagieren. Schaut auch auf Abmahnwahn Dreipage. Dort findet ihr viele nützliche Informationen und auch eine Vorlage der mod. UE.Dies ist mein Verlauf: August 08 Abmahnung wegen einem Lied Modifizierte UE als Einschreiben mit Rückschein abgeschickt Kurz darauf zweiter Brief von Kornmeier mit höherer Forderung ![]() Diesen habe ich ignoriert und seit fast sieben Monaten herrscht Ruhe. Es ist wichtig,zu reagieren,da der Rechteinhaber Anspruch auf Unterlassung hat. Nach Abgabe der mod. UE geht es nur noch um die Anwaltsgebühren. Es muß erst wieder reagiert werden,wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt. Ob dies bei Kornmeier schon einmal der Fall war,kann ich nicht sagen. Im Endeffekt muß jeder selber wissen,was er tut. Gruß Wallerkalle
__________________ |
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| | # 3016 | |||||
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
Zitat:
Solange die EV nicht erwirkt wurde , kann mit der mod ue vorgebeugt werden. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Frag doch einfach mal nach und berichte. @all die Brigitte Zypries hat geantwortet: abgeordnetenwatch.de: Brigitte Zypries | |||||
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| | # 3017 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Zitat:
Leider wird sich mal wieder drumherum geredet. Wer schreibt diese Antworten eigentlich? Die Zypries selber oder einer ihrer Ghostwriter? Und sie nickt die Antwort nur ab? Oder nicht einmal das?
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |
|
| | # 3018 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
Wenn man dieselbe Frage an verschiedene Abgeortnete stellt bekommt man sogar unterschiedliche Antworten. Ich habe es probiert und finde es toll | |
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| | # 3020 | |
| Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 6
| Zitat: Da wir uns ja nun mal in der EU befinden und wir ja eigentlich eine einheitliche Gesetzgebung anstreben, sollte man meiner Meinung nach einfach das Abmahnwesen dahin gehend ändern, dass dieses Verfahren oder Vorgehensweise nicht mehr mit Kosten belegt werden kann. Ich meine nämlich gelesen zu haben, das das Abmahnverfahren in anderen EU Ländern überhaupt nicht zieht, weil dort für eine Abmahnung keine Kosten geltend gemacht werden können! Da frag ich mich warum wir uns an alle möglichen Sachen anpassen müssen, aber wenn man hier mal etwas anpassen könnte, was nützlich ist, dass das nicht mal schnell und unbürokratisch geschieht! So was müsste doch auch mit nem Schnellverfahren oder sowas in der Art gehen oder nicht? Okay, bleibt die Frage: Ist es denn wirklich nützlich aus manch einer Sicht!? (Lobby etc...) jetz hoff ich nur noch, das ich das hier so schreiben darf..... ![]() falls nicht....löscht es einfach! -----Doppelpost zusammengeführt am 6.2.2009 um 09:07:09----- aber eine eigentliche Frage hab ich auch noch: mal angenommen es kommt irgendwann ein Mahnbescheid vom Gericht....okay, da legt man Widerspruch ein...und dann muss er ja vor Gericht gehen.... ...ich hab hier allerdings gelesen, dass die ab und an mal den Weg über ein Inkassounternehmen gehen. Ist das denn das gleiche wie ein Mahnbescheid und man muss Widerspruch einlegen...oder sollte man auf ein Schreiben vom Inkasso auch nicht reagieren? Konnt ich nämlich noch nicht wirklich finden, wie man mit Inkassos umgeht. Danke für Eure Antwort!! | |
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