Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 25.02.2008, 14:21   # 281
alex.
 
Benutzerbild von alex.
 
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Hallo, hier meine Persönliche Ansicht und Meinung.
Soweit ich mal gelesen habe ist es so das es sehr wohl die Datei mit
dem H Wert ist. Aber der H Wert gleich ist bei unterschiedlichen Dateinamen.
Also der Name der Datei kann sein wie er will. Es verändert sich der H Wert
dadurch nicht. Jemand könnte z.b. diese Pornodatei ins Internet stellen aber mit dem Namen "Zum weißen Rössel" oder umgekehrt. Die Schnüffler denken aber dann das einer die Pornodatei runterläd. Und der Lader denkt er zieht "Zum weißen Rössl".
Dies könnte z.b. einiges hier erklären. Im Forum wurde bereits öffters erwähnt die vorgeworfene Datei gar nicht geladen zu haben. Unter Umstände machen diese Anwälte selber ihre Pornodatei ins Netz nur mit einem anderen Namen.
Die Möglichkeit besteht, daher kann man es auch nicht ausschliesen das diese Anwälte diese Pornografie selber ins Netz stellen und verteilen wie ein Honigtopf. Um UE zu Produzieren. Ich denke das auch, weil irgendwie muss das Fließband ja laufen bei den Abmahnanwälten.
Diese Abmahnpraktiken sind ja nur um schnell an Geld zu kommen.
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Alt 25.02.2008, 16:19   # 282
xest
 
Registriert seit: 05.02.2008
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Die Anzeige kann theoretisch bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft gestellt werden. Es gibt eine interne Regelung, dass die StA zunächst zuständig ist, bei der der Verletzte seinen Sitz hat.

Diese ermittelt dann die Daten zur IP und gibt die jeweiligen Akten (meistens kommen die Anzeigen in einem großen Block mit IP Adressen) an die für den Täter zuständige Staatsanwaltschaft ab.

Es macht daher wenig Sinn, lediglich bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt nachzufragen. Es gibt aber bei jeder Staatsanwaltschaft eine Zentralkartei, über die man an ein Aktenzeichen kommt, wenn ermittelt worden ist.

Ich habe mal Deine Postings gelesen. Du sagst, du wärst bei einer Staatsanwaltschaft gewesen und der Staatsanwalt hätte Dir - was auch immer - geraten. Das hört sich zunächst einmal merkwürdig an. Schon deshalb, weil Staatsanwälte in der Regel nicht einfach greifbar sind, wenn man so vorbeikommt. Außerdem müßtest Du dann ein Aktenzeichen haben, um an den zuständigen Dezernenten zu gelangen.

Bei welcher Staatsanwaltschaft warst Du denn? An Deinem Wohnsitz? In Frankfurt? Oder ist beides identisch?

Das habe ich alles schon geschrieben.

Egal. Jedenfalls kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Anschlußdaten zu der IP vom Provider stammen und von einer Staatsanwaltschaft abgefragt worden sind.

Die Verschwörungstheorien werden regelmäßig wieder aufgewärmt, aber ein konkreter Fall ist bislang nicht aufgetaucht. Von daher halte ich die für kalten Kaffee.

Da Sie ja von Fach sind, wie kann es, das Korni mir schreibt , das mein Knotenpunkt
DTAG – DIAL16 ist und der liegt in Darmstadt – Hessen.
Mein Einwahlgebiet ist Moers ( Region: Nordrhein-Westfalen )
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Alt 25.02.2008, 19:15   # 283
al66
 
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 26
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Ich bin nicht solidarisch. Ich vertrete meine Mandanten in Absprache mit diesen und sehe mir die Sachverhalte emotionslos an...
Das ist doch mal eine aussagekräftige Antwort! Du bist also nicht solidarisch. So wie der Jurist gerne sagt: „Es kommt darauf an….“ sage ich gerne: „Nichts passiert ohne Grund.“ Warum opfert ein Anwalt für Medienrecht in Foren seine teure Zeit, wenn er nicht solidarisch ist? Ich fände es fairer den Ratsuchenden gegenüber, wenn du hier offen machen würdest und deutlich formulierst, dass du den Betroffenen hier keine Beratung gibst, mit der sie wirklich etwas anfangen können, sondern lediglich den Anschein erwecken willst durch Formulierungen, für die ein Nichtjurist eine Zeit braucht, bis er versteht, daß sie inhaltlich keinen Wert haben. Aus meiner Perspektive verbindest du mit Deiner Aktivität hier den Gedanken, zahlende Mandanten zu aktivieren. Das ist legitim, bekommt jedoch einen bitteren Beigeschmack durch mangelnde Offenheit, die dann jedem hier die Entscheidungsmöglichkeit läßt. Wer genügend Geld verfügbar hat, einen Anwalt zu aktivieren, würde kaum in einem Internetforum nach Informationen suchen.

Meine seinerzeitige Frage an dich zum Beratungshilfeschein wurde inzwischen mehrfach beantwortet.

Die viel interessantere Frage zum Postausgangsbuch hast du bisher nicht beantwortet.
Dazu habe ich folgendes, zwar aus einem anderen Sachverhalt, sicherlich aber als gleich zu bewerten, im Netz gefunden:“ …Vor allem aber genügt das vom Bevollmächtigten der Klägerin vorgelegte, von diesem als Postausgangsbuch bezeichnete, in Wahrheit eher als Portonachweisbuch zu bezeichnende Schriftstück zur Glaubhaftmachung nicht. Aus ihm
ergibt sich lediglich, dass am 3. Mai 2002 ein Schriftstück an den BFH gesandt worden ist und dass es sich dabei offenbar um einen Standardbrief gehandelt hat. Die vorgenannte Aufzeichnung ist jedoch nicht geeignet, glaubhaft zu machen, dass es sich dabei um einen Fristverlängerungsantrag gehandelt hat, und vor allem nicht, dass es sich dabei überhaupt um einen das Verfahren der Klägerin betreffenden Schriftsatz handelte…“ Quelle: Jurathek - Verfahrensrecht

Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Es muss natürlich jeder für sich entscheiden, ob und wann er einen eigenen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Mit der Beratungshilfe ist es allerdings jedem möglich, sich von Anfang an vertreten zu lassen.
Durchaus. Hinzu kommt auch noch, dass die Ratsuchenden hier für sich ausloten wollen, ob die dadurch entstehenden Kosten im Verhältnis stehen. Es mag auch jeder für sich entscheiden, ob ein Anwalt des Vertrauens jemand ist, der schon hier nicht ehrlich seine Absichten darlegt.

Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Da Beratungshilfesachen aus wirtschaftlicher Sicht für den Rechtsanwalt ein Zuschußgeschäft darstellen, dürfte allerdings auch niemand darüber böse sein, wenn Betroffene Deinem Ratschlag folgen und als juristische Selbstversorger tätig werden.
Das ist nur die halbe Wahrheit, denn im Strafrecht beinhaltet der Beratungshilfeschein nicht mehr als eine Beratung. Darüber hinaus muß die Kasse klingeln. Es sei denn, der beratende Verteidiger wird zum Pflichtverteidiger bestellt.
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Alt 25.02.2008, 20:28   # 284
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von al66 Beitrag anzeigen
Das ist doch mal eine aussagekräftige Antwort! Du bist also nicht solidarisch. So wie der Jurist gerne sagt: „Es kommt darauf an….“ sage ich gerne: „Nichts passiert ohne Grund.“ Warum opfert ein Anwalt für Medienrecht in Foren seine teure Zeit, wenn er nicht solidarisch ist? Ich fände es fairer den Ratsuchenden gegenüber, wenn du hier offen machen würdest und deutlich formulierst, dass du den Betroffenen hier keine Beratung gibst, mit der sie wirklich etwas anfangen können, sondern lediglich den Anschein erwecken willst durch Formulierungen, für die ein Nichtjurist eine Zeit braucht, bis er versteht, daß sie inhaltlich keinen Wert haben. Aus meiner Perspektive verbindest du mit Deiner Aktivität hier den Gedanken, zahlende Mandanten zu aktivieren. Das ist legitim, bekommt jedoch einen bitteren Beigeschmack durch mangelnde Offenheit, die dann jedem hier die Entscheidungsmöglichkeit läßt. Wer genügend Geld verfügbar hat, einen Anwalt zu aktivieren, würde kaum in einem Internetforum nach Informationen suchen.
Auch, wenn ich nicht angesprochen wurde, möchte ich darauf doch eine Antwort geben, zumal ich vor einigen Monaten noch die gleiche Ansicht vertreten habe.

Wie Du sicher weißt, darf ein Anwalt hier keine Rechtsberatung geben.

Er ist daher zu einem Drahtseilakt zwischen zulässiger allgemeiner Information oder Verstoß gegen die Rechtsanwaltsordnung gezwungen.

Ich verweise hier auf den aggressiven Warnschuss von BrakSta aus dem Rasch-Thread.(KLICK)

Wir haben uns im Gulli-Board ebenfalls seit Monaten als Nichtjuristen den Kopf über banale Dinge zerbrochen, die Herr Eikmeier später informativ beantwortet hat.

Derjenige, dem die Antworten nicht umfangreich oder eindeutig genug formuliert sind, sollte vielleicht prüfen, ob er sich selbständig bereits ausreichend über den Abmahnwahn informiert hat.

Die Mosaiksteine, die uns hier teilweise von Juristen angeboten werden (müssen), sind dann nämlich häufig hilfreicher, als sie auf den ersten Blick erscheinen mögen.

Aus diesem Grund habe auch ich erkennen müssen, dass es nicht von Nutzen ist, eine wichtige "Informationsquelle" zu vergraulen.

Keiner ist gezwungen, einen "Fachmann" zu seiner Verteidigung zu mandatieren.

Man kann jedoch davon ausgehen, dass die hier mitschreibenden Juristen schneller erfasst haben, worum es in der Sache geht, als der Scheidungsanwalt um die Ecke.

Hier einen lukrativen "Mandatenfang" zu vermuten, wenn man die mangelnde Zahlungsfähigkeit vieler Abgemahnten hier berücksichtigt, halte ich nicht für angebracht.

Jeder entscheidet schließlich eigenständig, was für Ihn der richtige Weg ist.
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Alt 25.02.2008, 22:54   # 285
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von al66 Beitrag anzeigen
Wer genügend Geld verfügbar hat, einen Anwalt zu aktivieren, würde kaum in einem Internetforum nach Informationen suchen.
Da hast Du meine uneingeschränkte Zustimmung.

Zitat:
Warum opfert ein Anwalt für Medienrecht in Foren seine teure Zeit
Ich habe das mal meiner Familie gezeigt. Sie hat übereinstimmend erklärt, dass Du Recht hast.
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Alt 26.02.2008, 02:07   # 286
xest
 
Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 52
Hallo zusammen, diese Artikel habe ich in der aktuellen Stiftung Warentest gefunden. Wenn die dieses Thema schon aufgreifen wird es erst recht interessant.

INTERNET-MUSIKBÖRSEN
Nutzer bleiben anonym
Illegal im Internet urheberrechtlich geschützte Musik zu tauschen.sei ein Fall von Bagatellkriminalität.
urteilte das Amtsgericht Offenburg(Az.4 Gs442/07).Die Folge taats-
anwälte dürfen Identität und Adressdaten des Musikfans nicht beim Netzprovider abfragen.
Die elektronisch gespeicherte IP-Adresse einesTauschbörsennutzers zurückzuverfolgen, sei unvemältnismäßig, eine Anfrage der
Staatsanwaltschaft beimProvider deshalb unzulässig.Nur mit einem richterlichen Beschluss dürften die Verbindungsdaten
verlangt werden."Das hat Auswirkung auf die
25000 Strafanzeigen, die seitJanuar gegen Tauschbörsennutzer erstattet
wurden", meint der Kölne rRechtsanwalt Christian Solmecke.
Ohnehin würden schon jetzt rund 95 Prozent solcher Strafverfahren
wegen Geringfügigkeit eingestellt. Außerdem dürfen Provider die
Daten ihrer Flatrate-Kunden ohnehin nicht speichern,entschied das
LandgerichtDarmstadt(Az.25 S118/2005).

WLAN
Unbedingt verschlüsseln
Wer seinen Computer in einem drahtlosen lokalen Netzwerk per
WLan-Funk(WirelessLocalAreaNetwork) ans Internet angeschlossen hat.
sollte den Zugang unbedingt verschlüsseln. Denn selbs tbei
ausgeschaltetem Computer können Fremde sich ins Funknetz einloggen
und Rechtsverstöße im Internetbegehen.Für die kann dann der
Anschlussinhaber belangt werden.entschied das Oberlandesgericht
Frankfurt(Az.2-3 0 771/06).In dem Fall war der Computerbesitzer
im Urlaub.der PCwar ausgeschaltet. nur derWLan-Router war weiter
in Betrieb.Hacker nutzten das und luden illegal Musi kaus dem
Internet herunter.Nach Ansicht der Richter müssen PC-Besitzer ihr
Funknetzwerk verschlüsseln- zur Not mit der HilfeeinesProfis.
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Alt 26.02.2008, 07:20   # 287
quattro111
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 64
@xest

Das mit dem Amtsgericht Offenburg ist leider nicht unbedingt zum juhu schreien. Denn auf dieses Urteil hin wurde der Streitwert der Abmahnwahnsin... ja bei den aller meisten auf 5001 Euro erhöht. hiermit sind dann nicht mehr die Amtsgerichte zuständig, sondern die Landesgerichte.
Also nur ein wirklich kleiner trost, für alle die, deren Streitwert nur bis genau 5000 Euro geht.
mfg quattro.
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Alt 26.02.2008, 10:09   # 288
al66
 
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 26
@Alter Esel @Eikmeier

Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Auch, wenn ich nicht angesprochen wurde, möchte ich darauf doch eine Antwort geben, zumal ich vor einigen Monaten noch die gleiche Ansicht vertreten habe.
Wie Du sicher weißt, darf ein Anwalt hier keine Rechtsberatung geben.
Er ist daher zu einem Drahtseilakt zwischen zulässiger allgemeiner Information oder Verstoß gegen die Rechtsanwaltsordnung gezwungen.

Ich verweise hier auf den aggressiven Warnschuss von BrakSta aus dem Rasch-Thread.(KLICK)
Ich muss zugeben dass ich diesen Aspekt überhaupt nicht berücksichtigt habe, geschweige denn Statements wie die von Braksta hier vermuteten würde und die daraus resultierende Gradwanderung für Eikmeier erkenne.

Unter Einbeziehung dieses Umstandes erscheinen die Antworten von Eikmeier, die aufgrund ihrer Mosaikbeschaffenheit regelrechten Zorn bei mir ausgelöst und meine Vermutung bzgl. der Mandantenaktivierung begründet haben, natürlich in einem ganz anderen Licht.


Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Wir haben uns im Gulli-Board ebenfalls seit Monaten als Nichtjuristen den Kopf über banale Dinge zerbrochen, die Herr Eikmeier später informativ beantwortet hat.
Diese Aussage macht mich zudem im nachhinein etwas verlegen. Nun, ich habe grundsätzlich kein Problem damit meine Ansichten zu revidieren.

Davon unabhängig ist banal erstmal subjektiv und falls du damit auf das Postausgangsbuch anspielst, so steht die von mir gefundene Aussage im Gegensatz zur hier publizierten Meinung es würde als Beweis ausreichen. Somit ist es nicht mehr banal und zeigt mir umso mehr dass es Sinn macht Infos einzustellen und gegebenenfalls zu diskutieren.
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Alt 26.02.2008, 10:11   # 289
al66
 
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 26
@ Eikmeier

Aufgrund meiner neu gewonnenen Erkenntnisse möchte ich mich bei dir für meine aggressive Vorgehensweise gegen dich entschuldigen.
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Alt 28.02.2008, 20:04   # 290
murcs
 
Registriert seit: 01.02.2008
Ort: Hanau
Beiträge: 7
Hallo zusammen,

ich habe zu diesem Thema inzwischen auch einige Erfahrungen sammeln dürfen und möchte an dieser Stelle alle warnen die glauben, dass wenn eine Anfrage bei der entsprechenden Staatsanwaltschaft negativ verläuft, dann gegen jemanden nichts vorliegt. Tatsache ist, dass eine Nachfrage nach einem Ermittlungsverfahren unter dem Namen einer Person negativ verlaufen kann und trotzdem tatsächlich eine entsprechende Akte existiert. Dies insbesondere deswegen als anscheinend seitens der Staatsanwaltschaften -Abteilung Wirtschaftstrafsachen- alle Vorgänge nur unter einem Aktenzeichen läufen, so zumindest in dem mir bisher bekannten Verfahren.

Also gegebenenfalls tatsächlich bei der Gegenseite nachfragen.

Zitat:
Zitat von quattro111
Das mit dem Amtsgericht Offenburg ist leider nicht unbedingt zum juhu schreien. Denn auf dieses Urteil hin wurde der Streitwert der Abmahnwahnsin... ja bei den aller meisten auf 5001 Euro erhöht. hiermit sind dann nicht mehr die Amtsgerichte zuständig, sondern die Landesgerichte.
Ist so nicht zutreffend, da zum einen der Abmahnwahnsinn, schon sehr viel älter als das Thema Filesharing ist und zum anderen es sich bei dem Urteil (eigentlich Beschluss) des AG Offenburg um ein Ermittlungsverfahren handelte, deren Zuständigkeit sich nicht nach dem Streitwert richtet.

Bitte nicht missverstehen, soll nicht besserwisserisch gemeint sein.

Zitat:
Zitat von Eikmeier
Ich bin nicht solidarisch. Ich vertrete meine Mandanten in Absprache mit diesen und sehe mir die Sachverhalte emotionslos an ...
Soweit von al66 diese Aussage ursprünglich kritisierte wurde möchte ich für Eikmeier noch ein wenig eine Lanze brechen, als dies meiner meinung nach für einen Rechtsanwalt mit die beste Einstellung ist. Denn nur dann ist auch gewährleistet, dass der Rechtsanwalt die Chancen auch objektiv einschätzt und sich nicht durch subjetive Umstände zu einem Fehlurteil verleiten lässt. Entsprechend wird insbesondere dem Umstand angemessen Rechnung getragen, dass Recht haben und Recht kriegen zwei völlig verschiedene Schuhe sind sowie das Kostenrisiko entsprechend mitberücksichtigt wird.

Zitat:
Zitat von Eikmeier
Zitat:
Warum opfert ein Anwalt für Medienrecht in Foren seine teure Zeit

Ich habe das mal meiner Familie gezeigt. Sie hat übereinstimmend erklärt, dass Du Recht hast.
Darf man als Anwalt seiner Famile überhaupt so etwas zeigen ohne gleich selbst Ärger zu kriegen.

Anzumerken ist aber vielleicht noch, dass natürlich ein berufliches Interesse besteht und nicht nur rechtliche Erfahrungen informativ sein können, auch die tatsächlichen Abläufe.

Zitat:
Zitat von al66
@ Eikmeier

Aufgrund meiner neu gewonnenen Erkenntnisse möchte ich mich bei dir für meine aggressive Vorgehensweise gegen dich entschuldigen.
Finde ich einen sehr guten Zug und zeigt Größe.

Zum Abschluss noch eine Anmerkung zum Thema Postausgangsbuch mal aus andere Sicht. Wer denkt eigentlich, dass ein Einschreiben und Rückschein ein Nachweis für die Zustellung eines bestimmten Schreibens ist. Der Inhalt des Schreibens kann damit nicht nachgewiesen werden.

Ein Nachweis kann aber so aussehen, dass eine Dritte Person das Schreiben zum Durchlesen übergeben wird und diese auch das Schreiben eintütet sowie letztlich bei der Post aufgibt. Dann hätte man zu Beweiszwecken einen Zeugen. Natürlich funktioniert das auch umgekehrt und in einem Postausgangsbuch wird auch meisten die Person mit genannt werden, die das Schreiben ausgefertigt hat, eintütet und vielleicht auch noch zur Post bringt.

Vorliegend dürfte das allerdings kaum funktionieren, da es aufgrund der Vielzahl eigentlich unmöglich sein dürfte sich alle Schreiben einschließlich Empfängerdaten zu Gemüte zu führen.

Bis dann

murcs
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Alt 28.02.2008, 21:28   # 291
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von al66 Beitrag anzeigen
@ Eikmeier

Aufgrund meiner neu gewonnenen Erkenntnisse möchte ich mich bei dir für meine aggressive Vorgehensweise gegen dich entschuldigen.
Kein Problem, ich bin ja nicht nachtragend. Hat mich übrigens positiv beeindruckt.
  Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2008, 21:36   # 292
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von murcs Beitrag anzeigen
Darf man als Anwalt seiner Famile überhaupt so etwas zeigen ohne gleich selbst Ärger zu kriegen.
Das kommt auf die Familie an.

Zitat:
Anzumerken ist aber vielleicht noch, dass natürlich ein berufliches Interesse besteht und nicht nur rechtliche Erfahrungen informativ sein können, auch die tatsächlichen Abläufe.
Selbstverständlich. Außerdem bin ich ein Forenjunkie.

Zitat:
Finde ich einen sehr guten Zug und zeigt Größe.
Da kann ich nur zustimmen.

Zitat:
Zum Abschluss noch eine Anmerkung zum Thema Postausgangsbuch
Einfach mal eine Entscheidung zum Postausgangsbuch. Betrifft zwar Ebay, das spielt aber keine Rolle:

LG Frankfurt
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 29.02.2008, 09:27   # 293
al66
 
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 26
Nach lesen des Urteils vom LG Frankfurt zum Postausgangsbuch bin ich mir nun nicht mehr sicher wie ich mich verhalten soll.

Den Termin bis zum 15.02. habe ich verstreichen lassen ohne eine abgeänderte UE zu schicken. Kann ich davon ausgehen daß ich trotzdem erst mal ein zweites Schreiben bekomme oder ist es sinnvoller nicht darauf zu warten und die abgeänderte UE auf den Weg zu bringen?

Im Waldorf-Thread berichten die Betroffenen gerade, ihr zweites Schreiben nach durschschnittlich 4 Wochen erhalten zu haben. Bei Korni scheint daß grundsätzlich 5 Tage nach Fristüberschreitung zu sein. Jetzt frage ich mich, bin ich durchs Raster gefallen oder braut sich da gerade schlimmeres zusammen? Gibt es vielleicht noch jemand der keine abgeänderte UE geschickt hat und nicht gezahlt hat oder bin ich da der letzte Mohikaner?
  Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2008, 15:02   # 294
Deiddel
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
@al66
Ich habe eine mod. UE abgegeben und meine frist war auch der 15.02.08.
Heute habe ich das zweite schreiben bekommen wie wahrscheinlich bei allen eine
höhere Forderung jetzt bin ich bei 926,80 Euro die ich zahlen soll.
In der ersten Abmahnung stand was von einem Film bzw. Datei Wir kommen in...
und jetzt wird mir geschrieben ich hätte einen Tonträger bereit gestellt.
Sorry aber ist das nicht ein Unterschied
Also ich werde jetzt erst mal abwarten und nicht bezahlen.
  Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2008, 15:49   # 295
Deiddel
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
Sorry wer lesen kann ist im Vorteil.
Streicht den vorletzten Satz von meine vorherigen Beitrag ich weis was gemeint ist.
  Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2008, 09:38   # 296
al66
 
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 26
Zitat:
Zitat von Deiddel Beitrag anzeigen
@al66
Ich habe eine mod. UE abgegeben und meine frist war auch der 15.02.08.
Heute habe ich das zweite schreiben bekommen wie wahrscheinlich bei allen eine
höhere Forderung jetzt bin ich bei 926,80 Euro die ich zahlen soll.
Danke für deine Antwort, doch ging es mir ja um einen Zeitvergleich mit jemand der keine abgeänderte UE abgegeben hat.
Was ich zur Zeit riskiere ist mir klar. Wahrscheinlich ist es auch naiv zu glauben durchs Raster gefallen zu sein. Und die große Resonanz auf meine Frage spricht für sich.
  Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2008, 14:17   # 297
Deiddel
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
@al66
es ist nie zu spät.
Also meiner Meinung solltest du die mod. UE hin schicken.
  Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2008, 17:26   # 298
Lotec
 
Benutzerbild von Lotec
 
Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
Zitat:
@al66
es ist nie zu spät.
Also meiner Meinung solltest du die mod. UE hin schicken.
stimmt, das macht Sinn.

@al66

entspann dich jeder hat Angst in so einer beschissenen Situation, aber du bist weit nicht der Einzige. Alle wird die Kanzlei sowieso nicht verklagen. Wird schon ein richtiges Wunder sein, wenn die 1% davon verklagen, was die abgemahnt haben. Ich hab bisher nie gehört, dass die überhaupt jemanden verklagt haben (sagt mir bitte Bescheid, falls ich mich irre). Die anderen Kanzleien waren auch nur ein Paar Mal vor Gericht, und selbst der unserer äußerst aggressive "Piratenjäger", vor dem alle soviel Schiss haben, wird die 1%-Quote wahrscheinlich niemals erreichen können.
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Alt 02.03.2008, 00:16   # 299
harry54
 
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 22
Hallo al66,
habe auch nicht reagiert, Termin war der 7.2. Bis Heute nichts gehört. Vieleicht hat die Post das Schreiben diesmal zurückgeschickt, weil beim ersten Mal die Anschrift falsch war.
Werde auch weiterhin nicht reagieren. Ich lass mich nicht abzocken.
  Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2008, 09:56   # 300
bombeiros
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von al66 Beitrag anzeigen
Nach lesen des Urteils vom LG Frankfurt zum Postausgangsbuch bin ich mir nun nicht mehr sicher wie ich mich verhalten soll.

Den Termin bis zum 15.02. habe ich verstreichen lassen ohne eine abgeänderte UE zu schicken. Kann ich davon ausgehen daß ich trotzdem erst mal ein zweites Schreiben bekomme oder ist es sinnvoller nicht darauf zu warten und die abgeänderte UE auf den Weg zu bringen?

Im Waldorf-Thread berichten die Betroffenen gerade, ihr zweites Schreiben nach durschschnittlich 4 Wochen erhalten zu haben. Bei Korni scheint daß grundsätzlich 5 Tage nach Fristüberschreitung zu sein. Jetzt frage ich mich, bin ich durchs Raster gefallen oder braut sich da gerade schlimmeres zusammen? Gibt es vielleicht noch jemand der keine abgeänderte UE geschickt hat und nicht gezahlt hat oder bin ich da der letzte Mohikaner?
Ich habe keine abgeä. UE geschickt. Der ersten Termin war am 15.02.
Habe ihn verstreichen lassen und bekam 5 Tage danach einen neuen Brief, der sogar pers. unterschrieben war. Habe jetzt zeit bis zum 05.03. Werde auch den Termin verstreichen lassen und weiter abwarten.
Gruss an alle Betroffenen
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 17:24 # --
News Flash
 
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