| | # 283 | |||
| Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 26
| Zitat:
Meine seinerzeitige Frage an dich zum Beratungshilfeschein wurde inzwischen mehrfach beantwortet. Die viel interessantere Frage zum Postausgangsbuch hast du bisher nicht beantwortet. Dazu habe ich folgendes, zwar aus einem anderen Sachverhalt, sicherlich aber als gleich zu bewerten, im Netz gefunden:“ …Vor allem aber genügt das vom Bevollmächtigten der Klägerin vorgelegte, von diesem als Postausgangsbuch bezeichnete, in Wahrheit eher als Portonachweisbuch zu bezeichnende Schriftstück zur Glaubhaftmachung nicht. Aus ihm ergibt sich lediglich, dass am 3. Mai 2002 ein Schriftstück an den BFH gesandt worden ist und dass es sich dabei offenbar um einen Standardbrief gehandelt hat. Die vorgenannte Aufzeichnung ist jedoch nicht geeignet, glaubhaft zu machen, dass es sich dabei um einen Fristverlängerungsantrag gehandelt hat, und vor allem nicht, dass es sich dabei überhaupt um einen das Verfahren der Klägerin betreffenden Schriftsatz handelte…“ Quelle: Jurathek - Verfahrensrecht Zitat:
Zitat:
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| | # 284 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Wie Du sicher weißt, darf ein Anwalt hier keine Rechtsberatung geben. Er ist daher zu einem Drahtseilakt zwischen zulässiger allgemeiner Information oder Verstoß gegen die Rechtsanwaltsordnung gezwungen. Ich verweise hier auf den aggressiven Warnschuss von BrakSta aus dem Rasch-Thread.(KLICK) Wir haben uns im Gulli-Board ebenfalls seit Monaten als Nichtjuristen den Kopf über banale Dinge zerbrochen, die Herr Eikmeier später informativ beantwortet hat. Derjenige, dem die Antworten nicht umfangreich oder eindeutig genug formuliert sind, sollte vielleicht prüfen, ob er sich selbständig bereits ausreichend über den Abmahnwahn informiert hat. Die Mosaiksteine, die uns hier teilweise von Juristen angeboten werden (müssen), sind dann nämlich häufig hilfreicher, als sie auf den ersten Blick erscheinen mögen. Aus diesem Grund habe auch ich erkennen müssen, dass es nicht von Nutzen ist, eine wichtige "Informationsquelle" zu vergraulen. Keiner ist gezwungen, einen "Fachmann" zu seiner Verteidigung zu mandatieren. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die hier mitschreibenden Juristen schneller erfasst haben, worum es in der Sache geht, als der Scheidungsanwalt um die Ecke. Hier einen lukrativen "Mandatenfang" zu vermuten, wenn man die mangelnde Zahlungsfähigkeit vieler Abgemahnten hier berücksichtigt, halte ich nicht für angebracht. Jeder entscheidet schließlich eigenständig, was für Ihn der richtige Weg ist. | |
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| | # 285 | ||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
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| | # 286 |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 52
| Hallo zusammen, diese Artikel habe ich in der aktuellen Stiftung Warentest gefunden. Wenn die dieses Thema schon aufgreifen wird es erst recht interessant. INTERNET-MUSIKBÖRSEN Nutzer bleiben anonym Illegal im Internet urheberrechtlich geschützte Musik zu tauschen.sei ein Fall von Bagatellkriminalität. urteilte das Amtsgericht Offenburg(Az.4 Gs442/07).Die Folge taats- anwälte dürfen Identität und Adressdaten des Musikfans nicht beim Netzprovider abfragen. Die elektronisch gespeicherte IP-Adresse einesTauschbörsennutzers zurückzuverfolgen, sei unvemältnismäßig, eine Anfrage der Staatsanwaltschaft beimProvider deshalb unzulässig.Nur mit einem richterlichen Beschluss dürften die Verbindungsdaten verlangt werden."Das hat Auswirkung auf die 25000 Strafanzeigen, die seitJanuar gegen Tauschbörsennutzer erstattet wurden", meint der Kölne rRechtsanwalt Christian Solmecke. Ohnehin würden schon jetzt rund 95 Prozent solcher Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Außerdem dürfen Provider die Daten ihrer Flatrate-Kunden ohnehin nicht speichern,entschied das LandgerichtDarmstadt(Az.25 S118/2005). WLAN Unbedingt verschlüsseln Wer seinen Computer in einem drahtlosen lokalen Netzwerk per WLan-Funk(WirelessLocalAreaNetwork) ans Internet angeschlossen hat. sollte den Zugang unbedingt verschlüsseln. Denn selbs tbei ausgeschaltetem Computer können Fremde sich ins Funknetz einloggen und Rechtsverstöße im Internetbegehen.Für die kann dann der Anschlussinhaber belangt werden.entschied das Oberlandesgericht Frankfurt(Az.2-3 0 771/06).In dem Fall war der Computerbesitzer im Urlaub.der PCwar ausgeschaltet. nur derWLan-Router war weiter in Betrieb.Hacker nutzten das und luden illegal Musi kaus dem Internet herunter.Nach Ansicht der Richter müssen PC-Besitzer ihr Funknetzwerk verschlüsseln- zur Not mit der HilfeeinesProfis. |
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| | # 287 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 64
| @xest Das mit dem Amtsgericht Offenburg ist leider nicht unbedingt zum juhu schreien. Denn auf dieses Urteil hin wurde der Streitwert der Abmahnwahnsin... ja bei den aller meisten auf 5001 Euro erhöht. hiermit sind dann nicht mehr die Amtsgerichte zuständig, sondern die Landesgerichte. Also nur ein wirklich kleiner trost, für alle die, deren Streitwert nur bis genau 5000 Euro geht. mfg quattro. |
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| | # 288 | ||
| Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 26
| @Alter Esel @Eikmeier Zitat:
Unter Einbeziehung dieses Umstandes erscheinen die Antworten von Eikmeier, die aufgrund ihrer Mosaikbeschaffenheit regelrechten Zorn bei mir ausgelöst und meine Vermutung bzgl. der Mandantenaktivierung begründet haben, natürlich in einem ganz anderen Licht. Zitat:
Davon unabhängig ist banal erstmal subjektiv und falls du damit auf das Postausgangsbuch anspielst, so steht die von mir gefundene Aussage im Gegensatz zur hier publizierten Meinung es würde als Beweis ausreichen. Somit ist es nicht mehr banal und zeigt mir umso mehr dass es Sinn macht Infos einzustellen und gegebenenfalls zu diskutieren. | ||
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| | # 290 | ||||
| Registriert seit: 01.02.2008 Ort: Hanau
Beiträge: 7
| Hallo zusammen, ich habe zu diesem Thema inzwischen auch einige Erfahrungen sammeln dürfen und möchte an dieser Stelle alle warnen die glauben, dass wenn eine Anfrage bei der entsprechenden Staatsanwaltschaft negativ verläuft, dann gegen jemanden nichts vorliegt. Tatsache ist, dass eine Nachfrage nach einem Ermittlungsverfahren unter dem Namen einer Person negativ verlaufen kann und trotzdem tatsächlich eine entsprechende Akte existiert. Dies insbesondere deswegen als anscheinend seitens der Staatsanwaltschaften -Abteilung Wirtschaftstrafsachen- alle Vorgänge nur unter einem Aktenzeichen läufen, so zumindest in dem mir bisher bekannten Verfahren. Also gegebenenfalls tatsächlich bei der Gegenseite nachfragen. Zitat:
Bitte nicht missverstehen, soll nicht besserwisserisch gemeint sein. Zitat:
Zitat:
![]() Anzumerken ist aber vielleicht noch, dass natürlich ein berufliches Interesse besteht und nicht nur rechtliche Erfahrungen informativ sein können, auch die tatsächlichen Abläufe. Zitat:
![]() Zum Abschluss noch eine Anmerkung zum Thema Postausgangsbuch mal aus andere Sicht. Wer denkt eigentlich, dass ein Einschreiben und Rückschein ein Nachweis für die Zustellung eines bestimmten Schreibens ist. Der Inhalt des Schreibens kann damit nicht nachgewiesen werden. Ein Nachweis kann aber so aussehen, dass eine Dritte Person das Schreiben zum Durchlesen übergeben wird und diese auch das Schreiben eintütet sowie letztlich bei der Post aufgibt. Dann hätte man zu Beweiszwecken einen Zeugen. Natürlich funktioniert das auch umgekehrt und in einem Postausgangsbuch wird auch meisten die Person mit genannt werden, die das Schreiben ausgefertigt hat, eintütet und vielleicht auch noch zur Post bringt. Vorliegend dürfte das allerdings kaum funktionieren, da es aufgrund der Vielzahl eigentlich unmöglich sein dürfte sich alle Schreiben einschließlich Empfängerdaten zu Gemüte zu führen. Bis dann murcs | ||||
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| | # 292 | ||||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
LG Frankfurt | ||||
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| | # 293 |
| Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 26
| Nach lesen des Urteils vom LG Frankfurt zum Postausgangsbuch bin ich mir nun nicht mehr sicher wie ich mich verhalten soll. Den Termin bis zum 15.02. habe ich verstreichen lassen ohne eine abgeänderte UE zu schicken. Kann ich davon ausgehen daß ich trotzdem erst mal ein zweites Schreiben bekomme oder ist es sinnvoller nicht darauf zu warten und die abgeänderte UE auf den Weg zu bringen? Im Waldorf-Thread berichten die Betroffenen gerade, ihr zweites Schreiben nach durschschnittlich 4 Wochen erhalten zu haben. Bei Korni scheint daß grundsätzlich 5 Tage nach Fristüberschreitung zu sein. Jetzt frage ich mich, bin ich durchs Raster gefallen oder braut sich da gerade schlimmeres zusammen? Gibt es vielleicht noch jemand der keine abgeänderte UE geschickt hat und nicht gezahlt hat oder bin ich da der letzte Mohikaner? |
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| | # 294 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| @al66 Ich habe eine mod. UE abgegeben und meine frist war auch der 15.02.08. Heute habe ich das zweite schreiben bekommen wie wahrscheinlich bei allen eine höhere Forderung jetzt bin ich bei 926,80 Euro die ich zahlen soll. In der ersten Abmahnung stand was von einem Film bzw. Datei Wir kommen in... und jetzt wird mir geschrieben ich hätte einen Tonträger bereit gestellt. Sorry aber ist das nicht ein Unterschied ![]() Also ich werde jetzt erst mal abwarten und nicht bezahlen. |
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| | # 296 | |
| Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 26
| Zitat:
Was ich zur Zeit riskiere ist mir klar. Wahrscheinlich ist es auch naiv zu glauben durchs Raster gefallen zu sein. Und die große Resonanz auf meine Frage spricht für sich. | |
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| | # 298 | |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| Zitat:
@al66 entspann dich | |
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| | # 299 |
| Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 22
| Hallo al66, habe auch nicht reagiert, Termin war der 7.2. Bis Heute nichts gehört. Vieleicht hat die Post das Schreiben diesmal zurückgeschickt, weil beim ersten Mal die Anschrift falsch war. Werde auch weiterhin nicht reagieren. Ich lass mich nicht abzocken. |
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| | # 300 | |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 16
| Zitat:
Habe ihn verstreichen lassen und bekam 5 Tage danach einen neuen Brief, der sogar pers. unterschrieben war. Habe jetzt zeit bis zum 05.03. Werde auch den Termin verstreichen lassen und weiter abwarten. Gruss an alle Betroffenen | |
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