| | # 269 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Ich habe schon eine Anfrage an die Staasanwaltschaft Frankfurt geschickt und warte auf die Antwort. Mir leuchtet nur nicht der Sinn von Zitat:
Mysteriöse Antworte und Gleichzeitig Werbung für die eigene Kanzlei oder Beratungsfirma finde nur ich "interessant" ![]() Was bedeutet das den nun? | |
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| | # 270 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Diese ermittelt dann die Daten zur IP und gibt die jeweiligen Akten (meistens kommen die Anzeigen in einem großen Block mit IP Adressen) an die für den Täter zuständige Staatsanwaltschaft ab. Es macht daher wenig Sinn, lediglich bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt nachzufragen. Es gibt aber bei jeder Staatsanwaltschaft eine Zentralkartei, über die man an ein Aktenzeichen kommt, wenn ermittelt worden ist. Ich habe mal Deine Postings gelesen. Du sagst, du wärst bei einer Staatsanwaltschaft gewesen und der Staatsanwalt hätte Dir - was auch immer - geraten. Das hört sich zunächst einmal merkwürdig an. Schon deshalb, weil Staatsanwälte in der Regel nicht einfach greifbar sind, wenn man so vorbeikommt. Außerdem müßtest Du dann ein Aktenzeichen haben, um an den zuständigen Dezernenten zu gelangen. Bei welcher Staatsanwaltschaft warst Du denn? An Deinem Wohnsitz? In Frankfurt? Oder ist beides identisch? Egal. Jedenfalls kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Anschlußdaten zu der IP vom Provider stammen und von einer Staatsanwaltschaft abgefragt worden sind. Die Verschwörungstheorien werden regelmäßig wieder aufgewärmt, aber ein konkreter Fall ist bislang nicht aufgetaucht. Von daher halte ich die für kalten Kaffee. | |
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| | # 271 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Nichts. Lediglich die Arbeit mit der Suche nach versteckten Kanälen zum Verrat der Daten des Anschlußinhabers könnt ihr euch sparen. Die kommen vom Provider über eine Staatsanwaltschaft. Sollte jemand nachvollziehbar etwas anderes belegen können, bin ich gerne bereit, da hinzu zu lernen. Ich gehe allerdings davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird. Was es wohl gibt, sind Zahlendreher bei der Ermittlung. Aber das entspricht zumindest auch der mathematischen Wahrscheinlichkeit. |
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| | # 273 | |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 64
| Zitat:
Ob du Zahlen sollst oder nicht, liegt allein in deiner Entscheidung. Ein Patentrezept gibt es nicht. Bis jetzt ist bei vielen noch nicht wirklich viel passiert, wenn sie nicht bezahlt haben. Aber wie schon hier erwähnt, es verjährt erst nach 3 Jahren. Ich bezahle nicht. wenn sie Geld wollen müssen sie es bei mir einklagen. mfg quattro111 | |
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| | # 275 | |
| Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 26
| Zitat:
. Im Fazit zeigt sich aber doch daß man zumindest teilweise mit laienhafter Logik und gesundem Menschenverstand zum gleichen Ziel/Resultat kommt. (Bsp. zuständige Staatsanwaltschaft am Wohnsitz...) Daß heißt, wenn du dich an bestimmte allgemein empfohlene Verhaltensweisen hältst ( abgeänderte UE per Einschreiben schicken, keine mündlichen/schriftlichen Kommentare beifügen/abgeben, nicht zahlen, weitere Schreiben des RA ignorieren )brauchtst du keinen Anwalt. Erst wenn sie dich tatsächlich verklagen sollten. Was bislang noch sehr fraglich ist. | |
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| | # 276 | |
| Registriert seit: 22.02.2008
Beiträge: 18
| Zitat:
Man kann dann keinesfalls so argumentieren, dass die Daten unberechtigterweise herausgegeben wurden und man deshalb komplett von jeder Schuld frei ist. Jedoch recherchiere ich momentan, was mit beweissicher gemeint sein kann, denn mir wird zur Last gelegt, bsp. am 20.08.07 3:38h High Definition 3 zur Verfügung gestellt zu haben. Jedoch steht im meinem Schreiben von KM eine .rar Datei. Woher will jemand wissen, wie der Inhalt der rar Datei aussieht? Jeder der hin und wieder bsp. über den Esel was runtergeladen hat, hat auch schon mal eine rar Datei heruntergeladen, und der Inhalt dieser Datei war ein ganz anderer. Für mein Dafürhalten müsste sich Digiprotect dann die komplette Datei von meinem Rechner geladen haben, damit das beweissicher ist. Oder recht da ein kleiner Teil? Weiß da jemand evtl. genau Bescheid? Und speziell in meinem Fall wäre das komplette herunterladen von High Definition 3 technisch gar nicht möglich gewesen. Verstehe ich nicht. Wie meinst denn das? Das von 1000 abgemahnten Leuten einer verklagt wird? | |
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| | # 277 | |||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Ich bin nicht solidarisch. Ich vertrete meine Mandanten in Absprache mit diesen und sehe mir die Sachverhalte emotionslos an, damit man die wirtschaftlich sinnvollste Reaktion im Einzelfall wählt. Dabei geht es eben nicht darum, ein Prinzip um jeden Preis durchzuboxen. Um noch mal auf Deine zuvor gestellten Fragen einzugehen: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Da Beratungshilfesachen aus wirtschaftlicher Sicht für den Rechtsanwalt ein Zuschußgeschäft darstellen, dürfte allerdings auch niemand darüber böse sein, wenn Betroffene Deinem Ratschlag folgen und als juristische Selbstversorger tätig werden. | |||
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| | # 278 | |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 64
| Zitat:
Mehr zum hash auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Hash-Funktion Hier steht auch was über die Kollissionen von hash´s. Ich habe mal mit nem Kumpel versucht 2 verschieden Dateien, aber selber Größe und art, zu Packen, als rar natürlich. Beide hatten dann im p2p netz unterschiedliche hash´s. Also ich weiß nicht ob dass zur verteidigung ausreicht. Wir sind aber dran mal 2 Dateien zu machen die die selben hash´s haben. | |
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| | # 279 |
| Registriert seit: 22.02.2008
Beiträge: 18
| Das mit dem Hash Wert hatte ich auch schon gelesen... Wenn ich mir die "Anschauliche Erklärung" dazu durchlese, ist das aber gar nicht sicher, vorallem im Bezug auf die Kollisions Geschichte... Ist denn beim p2p der Hash Wert auch nur von 0-9 aufgeteilt? Konntet Ihr das schon rausfinden? |
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| | # 280 |
| Registriert seit: 22.02.2008
Beiträge: 18
| Leider kann ich meinen Beitrag nicht mehr editieren: Ich habe zu diesem Thema einen guten Beitrag gefunden: Quelle Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing) durch KUW Rechtsanwälte bei illegalem Download und Anbieten von Filmen im P2P-Netzwerk: Wie beweissicher sind die Hash-Werte? Teilnehmer von Peer-to-Peer Netzwerken (P2P-Netzwerk), die Filme oder Spiele über Torrent, Emule oder edonkey heruntergeladen und gleichzeitig der Öffentlichkeit zum upload angeboten haben, erhalten seit einiger Zeit von den KUW Rechtsanwälte aus Regensburg eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Die Betroffenen werden mit der Begründung abgemahnt, als Nutzer des P2P-Netzwerkes durch das Herunterladen und gleichzeitige Anbieten von Filmen Urheberrechte der von den KUW Rechtsanwälten vertretenen Rechteinhaber verletzt zu haben. Von den Betroffenen wird deshalb Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten in der Größenordnung von 250,- bis 300,- verlangt. Des weiteren wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die unter anderem eine Vertragsstrafe vorsieht. Die Abmahnungen sind weitgehend inhaltlich identisch. Rechtlich ist neben der Frage der Störerhaftung des Anschlussinhabers folgendes zu beachten: ·Nicht selten scheitert der geltend gemachte Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch bereits an der meines Erachtens fehlenden Beweisbarkeit der Urheberrechtsverletzung. Liegen die Filmdateien nämlich nur als RAR oder ZIP Dateien auf der Festplatte vor, ist eine Beweissicherung anhand von sogenannten Hash-Dateien, auf die sich die KUW Rechtsanwälte gerne stützen, meines Erachtens nicht ohne weiteres möglich. Die Hash-Dateien sind meiner Auffassung nach nicht in der Lage, den Inhalt gepackter RAR oder ZIP Dateien zu erkennen, wenn diese nicht vollständig hochgeladen worden sind, zumal RAR Dateien wiederum selbst verschlüsselt werden können. Nur wenn ein upload der RAR oder ZIP Dateien vollständig ermöglicht wurde, können die RAR bzw. ZIP Dateien wieder entpackt werden und damit auch inhaltlich eingesehen werden. Auch den entsprechende Link darunter ist sehr interessant Diese ganzen Beiträge sind es auch wert, gelesen zu werden. |
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