| | # 243 |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 38
| Habe heute auch meinen zweiten Brief bekommen , soll jetzt 926 euro bezahlen bis 5.3 . 2008 . Die fragen nicht woher ich das Geld nehmen soll und ich habe auch gar keine ahnung ob ich jemals diesen Oma -Film runter geladen habe . So wie ich mitbekommen habe ist korni bisher der schnellste mit erhöhung. |
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| | # 244 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| Also ich habe bis jetzt noch keinen zweiten Brief bekommen . Aber der wird nicht lange auf sich warten lassen. Ich habe nur die abgeänderte UE hin geschickt ohne Kommentar ich denke mal das die das sowieso nicht Interessiert. Also ich werde beim zweiten Brief nicht reagieren von mir gibt es nichts Gruß an alle Und Kopf hoch |
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| | # 245 |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 52
| Hallo Leute, habe dieses Schreiben siehe unten nach 1und1 geschickt. Heute rief einer von denen an und teilte mir mit, das 1und1 nach § 113 mir keine Auskunft geben darf, ob Sie meine Daten weitergegeben haben. Die IP Adressen würde 1und1 auf jedenfalls nicht lange speichern. Der gute Mann erklärte mir das so: Die Staatsanw. fragt bei der T-C.. an, wen der Anschluss zur dieser IP gehört, die T-C.. fragt dann bei 1und1 nach und dann rücken die wohl oder übel die Daten raus. Ich plauderte noch ein wenig mit den und sagte, das ich gelesen hätte, das im Januar gut 30.000 Anfragen an die Provider rausgegangen währen, der lachte so ein wenig und sagte Zitat: Damit kommen Sie beiweiten nicht hin, das sind schon einige mehr. Ich bohrte nach und fragte Ihn wie es den käme ,das es ( lt. einer Statistik ) sich um gut 44% der betroffenen um T-C.. bzw. 1+1 Kunden handeln würde ? der gute Mann schwieg erst und sagte dann Zitat: das kann ich ihnen auch nicht sagen. Einfach nur lächerlich !!! Habe jedenfalls da gekündigt, Lt. Statistik werden nur rund 5% bei ArcXX und nur 0,25% bei FreenXX von denen belästigt. Abteilung für Datenschutz 1&1 Internet AG Elgendorfer Str. 57 56410 Montabaur Betreff: Weitergabe meiner Nutzungsdaten an Dritte oder andere Behörden. Sehr geehrte Damen und Herrn, am 05.02.08 erhielt ich ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier, in dem auf ein angebliches Ermittlungsverfahren gegen meine Person hingewiesen wird. Da die Kanzlei möglicherweise durch die Staatsanwaltschaft Kenntnis von meinen Verbindungsdaten erhalten hat, bitte ich, mir mitzuteilen, ob und möglicherweise an wen Sie die Nutzugsdaten vom 16.06.2007-XX.XX:XX IP. 80.160.49.1XX übermittelt haben. Von der Staatsanwaltschaft wurde mir mündlich mitgeteilt, dass KEIN Verfahren gegen mich eingeleitet oder eingestellt wurde. Eine schriftliche Bestätigung ist bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt angefordert. Ich gehe davon aus, dass Sie die Tatsache der Übermittlung meiner Verbindungsdaten an Dritte oder andere Behörden dokumentiert haben und mir mitteilen können, wer welche Daten zu meiner Person von Ihnen erhalten hat. Mit freundlichen Grüßen |
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| | # 246 |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 38
| hatte vorhin vergessen zu erwähnen, dass die mod. UE offensichtich von den Anwälten anerkannt wurde, denn sie haben geschrieben "...bestätigen den Eingang Ihrer Unterlassungserklärung." Irgendwie merkwürdig finde ich, dass in den 926,-- Euro, die die jetzt haben wollen, keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist (Streitwert 10.000,-- Euro, hiernach berechnet 1,3fache Gebühr von 631,-- zzgl. Auslagen von 20,-- zzgl. Schadenersatz für Digiprotect von 275,-, zusammen 926,--, das Ganze nach RVG). Grüsse an alle |
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| | # 247 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| hallo an alle verunsicherten dieses forums. auch ich habe nach einer geänderten ue ohne zahlung schnell den zweiten brief von korni bekommen(no money),ich werde weiter berichten und hoffe das viele weitere leute das machen werden um zur weiteren beruhigung und klärung beizutragen. danke an alle die sich hier beteiligen,an die anderen - macht mit! |
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| | # 248 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 3
| Und Hallo noch mal! Auch ich habe jetzt den offensichtlich obligatorischen zweiten Brief von Kornmeier erhalten, diesmal hat er sogar persönlich unterschrieben. Die 631,80 Geschäftsgebühr sind gemäß dem Streitwert mit dem Faktor 1,3 korrekt berechnet worden. Nur wo kommt der Faktor her, und warum steht das ganze in Verbindung mit Nr. 2400 VV RVG? Unter Nr. 2400 der VV heist es: "2400: Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) (40,00 bis 520,00 EUR). Eine Gebühr von mehr als 240,00 EUR kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war." Angesetzt hat Kornmeier die korrekten 486 für 10000 Streitwert. Ich denke mal schon, dass das richtig berechnet wurde, ich möchte nur verstehen, auf welcher Grundlage. Vielleicht liest er oder einer seiner Schergen hier ja mit und kann das Beantworten Eine Kleinigkeit ist mir noch im Schreiben aufgefallen, vielleicht auch als Hinweis, wieviel Mühe man sich beim Aufsetzen gibt. Dort fand ich unter anderem folgendes: "...blabla...,dass der streitgegenständliche Tonträger über die festgestellte ....blabla..." Eigentlich gings hier um einen hochqualitativen Pornofilm... für 651,80 Anwaltsgebühren hätte ich da schon mehr erwartet. Nunja, mir hat man jetzt bis zum 29.02.2008 zeit gegeben, zu zahlen, was ich natürlich nicht tun werde. Mal sehen, was dann noch so passiert. Ich werde berichten! Viele Grüße, der Schneider |
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| | # 249 |
| Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 22
| Meine Frist lief am 07.02. ab habe nicht reagiert und bis Heute nichts gehört. Vielleicht dauert es ein wenig, weil die Post anhand der nicht korrekten Adresse (richtige PLZ falsche Stadt) etwas länger dauert. Habe übrigens auch die Telekom angeschrieben und nachgefragt ob sie Daten weitergegeben hätten. Als Antwort bekam ich etwas wiedersprüchliches. 1. Sie könnten keine Daten herausgeben weil bei einer Flatrate keine gespeichert würden. 2.Sie würden nur Daten an Strafverfolgungsbehörden geben. Was ich nicht habe, kann ich nicht rausgeben, oder? Frage an XEST. Welche Staatsanwaltschaft hast du angeschrieben? Hast du die Adresse, dann werde ich auch mal nachfragen ob etwas gegen mich vorliegt oder vorgelegen hat. Den Datenschutzbeauftragten der Telekom werde ich wohl auch mal anschreiben und fragen was jetzt wirklich Sache ist. |
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| | # 250 |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 52
| Guten Abend Harry54, mein Bekannter ist Datenschutzbeauftragter, welche Stadt möchte ich nicht nennen. Dieser hat mir Vollgeldes geraten: die Staatsanw. Frankfurt anzuschreiben sowie den Landesbeauftragten für Datenschutz des Landes Hessen / Frankfurt. Diese Schreiben wollte ich erst veröffentlichen, wenn ich eine Antwort von denen bekommen habe, dauert allerdings gut drei Wochen. Nun gut da es ja eilt kann ich nur diese Schreiben ohne Reaktion der Behörden hier Veröffentlichen, mein Bekannter meinte nur, das so viele wie möglich den Landesbeauftragten von Hessen anschreiben sollten. Der Hintergrund ist, das da Druck aufgebaut wird und zum anderen werden diese Anfragen im Jahresbuch niedergeschrieben !!! Hier die Schreiben: 1.) Staatsanwaltschaft Frankfurt. 60256 Frankfurt am Main, Konrad-Adenauer-Straße 20 Betr. Angebliche Ermittlungsverfahren gegen meiner Person Mustermann Sehr geehrte Damen und Herrn, ich habe am 06.02.08 ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier, Frankfurt, mit der Behauptung gegen mich sei aus Ihren Hause ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, Ich bitte - mir zu bestätigen, ob ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet oder Zwischenzeitlich eingestellt ist. - mir mitzuteilen, ob Sie auch im Wege einer Akteneinsicht die Verbindungsdaten, die einen Rückschluss auf meine Postanschrift erlauben, der Kanzlei Kornmeier offenbart haben. Ich habe heute den Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Hessen - Frankfurt Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch informiert und um Aufklärung gebeten. Mit freundlichen Grüßen 2.) An den Landesbeauftragten für den Datenschutz Des Landes Hessen - Frankfurt Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch Gustav-Stresemann-Ring 1 65189 Wiesbaden Sehr geehrte Damen und Herrn, ich habe am 06.02.2008 ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier & Partner erhalten, in dem Bezug genommen wird auf ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen meine Person. Dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt. Ich muss aus der Behauptung der Kanzlei Kornmeier & Partner annehmen, dass die Staatsanwaltschaft die Verbindungsdaten von meinen Provider 1und1 gem. §§ T M G Erhalten hat. Ich bin der Auffassung, dass für die Nutzung meiner Daten das TMG anzuwenden ist und eine Übermittlung an die Kanzlei Kornmeier & Partner auch durch die Staatsanwaltschaft unzulässig ist. Begründung Lässt ein Anbieter BZW. Provider das Herunterladen von Musik oder Filmen zu, so bietet er einen Mediendienst im Sinne des Telmediengesetzes ( TMG ) an. Der Provider speichert die Bestandsdaten des Nutzers nach § 14 Telmediengesetzes ( TMG ) …,, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind ( § 15 1 TMG ) . Die Übermittlung der Daten an Dritte oder andere Stellen ist nur zulässig im Rahmen der § 14 Abs. 2 ( Bestandsdaten ) bzw. § 15 Abs. 5 TMG ( Nutzungsdaten ) In Internetforen siehe www.netzwelt.de bzw. Gulli Boart, wird die Vermutung Geäußert, dass Daten – im Wege der Akteneinsicht an die besagte Kanzlei – übermittelt werden. . Datenübermittlungen sind jedoch nach § 15 Abs. 5 TMG nur zulässig, soweit diese zur Berechnung des Entgelts oder Abrechnung mit dem Nutzer erforderlich ist. In diesem Fall wurden die Daten ohne Berechtigung an eine Kanzlei übermittelt, die offenbar eigene finanzielle Zwecke ( Abmahnungen ) verfolgt. Ich halte diese Form der Datenübermittlung im Wege der Akteneinsicht an die Kanzlei Kornmeier & Partner für unzulässig, da ( auch aus Internetveröffentlichungen ) bekannt sein sollte, das die Kanzlei die Daten allein zu dem Zweck ( unrechtmäßig ) erhebt, Abmahnungen zum eigenen Vorteil zu verschicken. (Beweis Internet FORUM Link: Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen? 10.02.ca. 40 Empfänger der Massen Abmahnschreiben )und nicht das Ziel der Akteneinsicht ( Datenerhebung bzw. Datenübermittlung durch die Staatsanwaltschaft ) ist,Verletzungen der Rechte von Interpreten zu verfolgen und den Künstlern einen Möglichen Schaden zu ersetzen. Sofern das Datenschutzrecht des Landes Hessen ergänzend gilt, führt die Übermittlung der Daten m.E. zu einer nicht zweckgebundenen Verwendung Und widerspricht dem Grundsatz der Zweckbindung. Insofern halte ich die Datenübermittlung nach TMG, ergänzende DSG Hessen für unzulässig. Ich bitte um Klärung und Stellungsnahme. Gleichzeitig bitte ich um Auskunft, ob Sie als Aufsichtsbehörde das Verhalten Dieser Kanzlei Kornmeier & Partner bewerten ( und beanstanden ) können oder ob Hierfür der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen Anlage 1. Schreiben der Kanzlei Anlage 2. Auszug aus Forum Netzwelt von einigen Betroffenen |
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| | # 251 | |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 38
| Zitat:
Hallo Schneider, ich habe mit den RAen Kornmeier usw. zwar (glücklicherweise!!) absolut nichts gemein Du bist da leider offenbar im RVG irgendwie in der Zeile verrutscht ,oder ? Der RA hat die Nr. 2400 schon ganz richtig genommen. Dein Zitat betrifft die Nr. 2500. Die Höhe der Gebühr ist mit 1,3fachen Satz für so einen Serienbrief ein bisschen happig finde ich, denn in der Nr. 2400 heisst es "0,5 bis 2,5", das bedeutet, welche Gebühr er ansetzt, liegt in dem Ermessen des RA, er darf zwischen dem 0,5fachen und dem 2,5fachen einer Gebühr frei wählen, aber mehr als das 1,3fache darf er nur nehmen, wenn die Sache sehr umfangreich oder sehr schwierig war. Unser lieber Korni ist somit an dem höchsten ihm möglichen Gebührensatz angelangt Das mit dem Tonträger steht übrigens bei uns auch drin.... Schönen Abend noch an alle | |
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| | # 252 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 3
| Hallo Mara1! Vielen Dank für die Antwort! Ich habe mich auf diesen Text hier bezogen: RVG - Einzelnorm Scheint so, als ob alle Punkte um 100 verschoben seien, das mit 0,5 bis 2,5 steht dort (zumindest hier bei mir Viele Grüße! Der Schneider |
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| | # 253 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Informationen für Neuabgemahnte: Muster einer abgeänderten UE Abmahn-Wiki Abmahn-FAQ von RA Solmecke Abmahnwahn-FAQ lesen...lesen...lesen! |
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| | # 254 |
| Gastposter | hi, ich habe auch den digiprotect brief mit termin 15.2.08 wegen "high definition" bekommen. leider bin ich erst jetzt auf dieses forum gestossen. ich habe mich dafür entschieden einen anwalt zu rate zu ziehen. habe auch durch zufall einen gefunden der mir für 90€ eine erstberatung angeboten hat. war darüber froh, weil ich vorher nur preise von 250 € gelesen hatte. er hat sichd as angeschaut und mir die sache detailliert auseinander genommen und 3 varianten vorgelegt und kommentiert: 1. zahlen und gut ist 2. nix machen - ganz schlechte idee meinte er dazu 3. geändere UE schicken. dazu gab es dann die möglichkeit keine kohle zu zahlen oder einen reduzierten betrag anzubieten um die gegenseite zum einlenken zu bewegen. das fand er sei die vielversprechendste version. habe ihn dann auch beauftragt mich in dem fall vertreten, und zwar damit er eine geänderte UE aufsetzt. das begleitschreiben dazu war dann auch noch länger als der brief von kornmeier & partner. damit er mich vertritt kostet zwar kohle, und ich weiss nicht in wie weit ich hier preise nenne darf. aber ich fühle mich relativ gut aufgehoben bei "meinem" RA und ich habe jetzt noch nichts neues von kornmeier gehört. aber wenn das so klappt wie wir uns das vorstellen liege ich knapp unter dem preis den kornmeier mit ihrer windigen abmahnung anfangs haben wollte. also RA kosten plus dem reduzierten betrag an kornmeier und digiprotect. wenn ich das forum früher gefunden hätte, wär ich vllt mutige gewesen, es auszusitzen, aber jetzt läuft es so. axo, was ich sicherlich darf, ist den namen und die url des anwalts nennen: RA sascha kremer Kanzlei Kremer ps: nach der ganzen geschichte werde ich die musik- und film-branche komplett boykottieren bis sich das recht wieder so geändert wird und solchen abmahnungen die grundlage entzogen wird. ich mag mit sowas als einzelner albern erscheinen, mir aber wurscht. gibts da schon 'ne bewegung im internet wo man sich anschliessen kann? denke nicht dass ich der einzige bin der sich gegen solche machenschaften zur wehr setzen will. |
|
| | # 255 |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 38
| @ Schneider Hallo, da ist auf dieser Internetseite offensichtlich ein Fehler, auf den du ausgerechnet gestossen bist Meine Info hinsichtlich der Gebühren stammen von hier: http://www.brak.de/seiten/pdf/aktuel...einspaltig.pdf Dieses Gesetz hat bestimmt in den letzten Jahren Änderungen bzw. Ergänzungen erfahren, aber ich weiss nicht, in welchen Punkten. LG Mara1 |
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| | # 256 | |||||
| Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 26
| Zitat:
Zu 2. Auf jeden Fall schlecht für deinen RA. Da verdient Er nichts. Zu 3. Die abgeänderte UE bekommt man kostenlos im Netz. Dafür brauchts keinen RA. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
| |||||
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| | # 257 |
| Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 22
| Hallo Mitabgemahnte, heute hab ich zuerstmal die Staatsanwaltschaft in Frankfurt abgeschrieben, und nachgefragt ob gegen mich ermttelt wird, oder wurde. (war eine gute Idee von "xest") Dann habe ich auch den Datenschutzbeauftragten von Hessen angeschrieben und nachgefragt, wieso angebliche Daten der Staatsanwaltschaft für ein privates Geschäftsmodell verwendet werden. Weiterhin habe ich an den Datenschutzbeauftragten der Telekom geschrieben. Ihm habe ich die Frage gestellt wieso Daten, die angeblich nur an Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden, in die Hände einer privaten Anwaltskanzlei gelangen. Jetzt warte ich erst einmal ab, wie die Angeschriebenen sich äußern. Ich finde wenn man sich mit dem Abmahnschreiben 5 Monate nach der "Straftat" Zeit läßt, dann muß man mir auch ein wenig Zeit geben um meinerseits Klarheit zu schaffen. Ich möchte Niemandem auf die Füße treten, aber mancher Beitrag hier im Forum scheint "gesponsert" zu sein. Auf jeden Fall werde ich nicht auf private Bettelbriefe reagieren. |
|
| | # 258 |
| Registriert seit: 22.02.2008
Beiträge: 18
| Hallo, ich habe auch Post von KM bekommen wegen High Definition 3, angeblich angeboten am 20.08.07. Es heißt in dem Schreiben, dass es beweis sicher dokumentiert wurde: Mich wundert jedoch die Tatsache, dass es bei der abgemahnten Datei nicht um eine Film Datei, sondern um eine .rar Datei handelt?! Woher will jemand wissen, was sich in einer gepackten Datei befindet? Weiterhin frage ich mich, was mit beweis sicher gemeint ist? Reicht da die Angabe der IP Adresse? Oder wurde ein Teil der .rar Datei heruntergeladen? Oder gar die Ganze Datei? Jedenfalls habe ich heute die modifizierte UE an den RA geschickt. Ich halte Euch auf dem Laufenden, was als nächstes passiert. |
|
| | # 259 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Mal sehen was die antworten,ich werde Euch weiter berichten. |
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| | # 260 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| Also ich finde es eine klasse Idee dort nach zufragen, ich denke ich werde auch dort mal nach fragen um zu schauen was da Sache ist eigentlich sollten alle hier dort hin schreiben je mehr um so besser vielleicht werden dann mal einige Leute wach. Gruß und lasst euch nicht das schöne Wochenende vermiessen |
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