Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 04.01.2009, 13:48   # 2501
KillerPinockel
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Hallo Forum,

Ich habe gestern den gleichen Brief wie schnurri72 bekommen und habe gestern mal angefangen zulesen ...
Es ist der genau gleiche Fall wie bei schnurri72, nur ich bin halt nicht frei von Schuld, dass weiss ich ganz genau.

Meine Vorgehensweise wäre gewesen, dass ich einfach die Anwaltskanzlei von Dr. Wachs einschalten würde und mich von ihm per Telefon beraten lasse. Ich weiss nicht ob der Anwalt etwas drehen kann, damit ich weniger bezahlen muss.
Das konnte ich im Thread auch nicht direkt erlesen. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Vielen Dank vorab
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Alt 04.01.2009, 14:08   # 2502
schnurri72
 
Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 4
Hallo, KillerPinockel

Frei von Schuld bin ich auch nicht, nur ist es in meinem Fall so das
ich die angegebene Datei nie komplett und wissentlich geladen hatte. Zum Glück verfüge ich über ein ziemlich genaues Backup meiner Daten und kann somit nachvollziehen das ich diese Datei nicht komplett auf der Platte hatte.
Vielmehr habe ich den Download, nachdem ich es bemerkt hatte abgebrochen. Ich habe per Chat mit einem RA drüber gesprochen und er meinte das dies erst mal unerheblich sei. Problematisch ist bei mir nur das das angegebene Lied in einer anderen Datei enthalten war die zu der Zeit auf der Platte war. Aufgrund der Taktik von Kornmeier kann man nun nicht wissen was weiter geschieht und welche Daten die noch haben.

greets
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Alt 04.01.2009, 14:08   # 2503
Strimic
 
Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 4
Hallo
so wie viele hab ich gestern auch ein schreiben von K&P bekommen
450€ und UE und sie verschonen mich mit mehr kosten.
Dann ist mir bei dem Beschluss aufgefallen das sie die IP's vom 27.10 -28.10 hatten aber deren Beweis ist vom 1.11. Nun meine Frage versteh ich das schreiben verkert oder haben die dort ein Fehler gemacht?

... aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen ware, soweit sich die IP-Adressen auf Zeitpunkte beziehen, die nach dem 28.10.2008 lagen.

Hinsichtlich der IP-Adresse, die sich auf den 27. und 28.10.2008 beziehen, wird die einstweilige Anordnung vom 04.11.2008 aufgehoben.

also würd jetzt gerne wissen welches Datum welche Rolle spielt

1.11.08 - Soll der Beweis sein.
27.10 und 28.10 - ???
04.11.2008 - ???

Meine IP-Adresse endert sich doch min. alle 24 Stunden
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Alt 04.01.2009, 14:38   # 2504
Deiddel
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
@schnurri72

Tja das weiß nur Korni deswegen mod.UE und sonst nix bzw. weiteres Ignorieren.

@KillerPinockel

Mit Sicherheit wird dir Ra Dr. Wachs was raus handeln können.
Es ist ja bekannt das Ra Korn... sich auf sowas einlässt , nur stellt sich die frage wenn du zwei Ra`s bezahlst ob du da kosten günstiger heraus kommst.

@Strimic

Hm schon komisch aber wenn sie dich vom 27 auf den 28 erwischt haben kann es schon möglich sein das du dieselbe IP hast.
Das zum 4.11

http://www.rechtslexikon-online.de/E...Anordnung.html
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Alt 04.01.2009, 14:45   # 2505
KillerPinockel
Gastposter
 
Nunja ... ich weiss ja nicht was mich die Dienste von Dr. Wachs kosten, aber wenn ich mal von ca. 100 Euro ausgehe und er mir vllt nen Deal raushandelt das ich an Korni nur noch 200 Euro zahlen muss sind das 300 Euro die fällig werden und das wäre wenigstens etwas
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Alt 04.01.2009, 14:56   # 2506
Strimic
 
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Beiträge: 4
mag sein aber sie haben mir eine mir eine IP-Adresse vom 1.11 zugeschickt und nicht vom 27. und 28.10 ...
zwischen 27.u-28.10 bis 1.11 liegen nunmal 72 stunden und für diese zeit haben sie kein beschluss um meine identität von t-online zu erhalten ...

für mich sieht das so aus
sie haben eine IP Adresse geloogt am 1.11.08 und haben dann bei t-online gefragt wer vom 27.10 - 28.10 nutzer dieser Adresse war
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Alt 04.01.2009, 15:05   # 2507
schnurri72
 
Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 4
Hallo Strimic,

lies doch bitte noch mal genau, ich habe das Schreibem und die Kopie
des Landgerichtes Köln, auf den du dich beziehst ja auch vor mir liegen.
Nach meinem Verständnis sind nur die IP relevant die NACH dem 28.10 aufgezeichnet wurden. Die vom 27 und 28 sind nicht mehr relevant. Dein Verstoss liegt jetzt am 1.11 und damit danach. Nur wenn du nachweisen kannst das du die genannte IP VOR dem 29.10 hattest und nicht mehr danach kannst du dich darauf berufen. Ich vermute mal das du das nicht kannst oder logst du rechtssicher deine IP mit?
Gretts
Schnurri

PS: hab ich eben vergessen: Es geht im Beschluss auch nur darum das die Telekom deine Daten an Kornmeier/Digiprotect rausgeben darf.
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Alt 04.01.2009, 15:10   # 2508
Fawkes512
 
Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 6
@Strimic
wenn du die letzten beiden zettel meinst...
das is n Beschluss von nem gericht...
also ne verhandlung die er gewonnen hat ..

Ich auch erst gedacht des wär ich ...
aba dann viel mir auf das da CDs dabei
sind von denen ich noch nie gehört hab


ausserdem find ichs total unverschämt welche rechte sich die Digiprotect rausnehmen... normaler weise ist das arbeit der staatsanwaltschaft... war es zumindest mal-.-

wie wollen die eigentlich beweisen das man tatsächlich hochgeladen / runtergeladen hat ?
die müssten ja n video von ihrem torrent client gemacht haben...

und ja ich weiß welche clients man benutzen muss um die seeder/peer ips zu sehen ...


Schönen Sonntag noch

Fawkes
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Alt 04.01.2009, 15:28   # 2509
Kornopfer
Gastposter
 
So hi erst mal,
ich habe nun Gestern leider auch Post bekommen Korni. ich mein das ihr alle, da ich mindestens jetzt 1 nacht damit verbracht habe mich zu belesen und mir mal die Gesetzte durchgeslesen habe die ja mal sowas von Kaugummi sind das man die auslegung der einzelnen § nicht Kontrollieren kann. insbesonder in der Kopie vom Gerichtlichen schreiben angeführte §101 , 140b und der Entwurf der Richtlinie 2004/48 EG. da nun ja seit dem letzten Quartal 2008 neue Gesetze diese Regelung des wegs der vereinfachung einer anzeige und seit 01.01.09 die Datenvorratspeicherung in Kraft getreten ist.
Ist die auslegeung der Gerichte entscheidend. und nicht der im Allgemeinen Handlungen der einzelnen User.
Zb: am LG Köln wo Korni diesen Beschluss erwirkt hat sehen die Staatsanwälte da es nur eine Richtlinie gibt den Tatbestand mit nur einem Album das zum Upload bereitsteht als erfüllt. Was aber wiederum noch keine Straftat fürs Gericht selbst ist. sonst wären die Kollegen in grün weiss schon vorher da gewesen und hätten mal gefragt wo den der Computer ist. das Verfahren selbst bei der Staatsanwaltschaft ist ja wie auch im Brief steht eingestellt. "Bagatelldelikt". sodass ich es Zwar auch unverschämt finde das es solche derben Kaugummiparagraphen gibt in einem fall wodurch solche massenabmahnungen stattfinden können und den staat warscheinlich mehr kosten wie der verlust den die musikindustrie macht.
Wollte einfach nur mal sagen lasst die UE von einem Versierten Anwalt verfassen dann seid ihr auf der sicheren seite, Zumal wie auch in den Gesetzesschriften steht kann als Bsp: Wenn der Brief im Januar 2009 eingegangen ist bei euch und ihr die mod. UE zurückschickt nix kommen. doch bedenkt wenn der 2te Brief da war der ne Mahnung ist dann liegt das Problem darin das Am ende des Jahres 2009 eine Verjährungsfrist anfängt von 3 Jahren d.h. wenn bis 2013 nix kam ist gut. ansonsten können sie sich schon Zeit lassen und eure Verzugszinsen schön Steigen lassen und sich dann nochmal melden. Oder aber sie Verkaufen die Forderung ganz einfach an ein Inkassobüro welches euch dann mal schnell aus Zb 70€ in einem jahr 200€ macht.


So mal zu mir, ich bin keiner der in Irgendeiner Form für diese abzocke ist aber nachdem ich mir einiges durchgelesen habe und auch das Podium auf Heise angeschaut habe welches veranstalltet wurde. Sie haben auf einer seite Recht mit ihren Rechten auf der anderen seite ist diese massenabzocke unrecht und Geldschneiderei.

Wobei ihr dran denken solltet seit dieser Thread existiert hat haben sich die Gesetze geändert
Also Überlegt euch was ihr tut, ohne euch mit meinem Geschriebenen die Wind aus den segeln zu nehmen aber ihr habt am ende keine Rechtliche Grundlage auf eurer seite wenn irgendwann weiter Post kommen sollte.
was anderes lese ich leider nicht aus den Ganzen § Gewirr.

Viel Glück euch allen.

P.S. Wenn ich jemand hätte ,da es sich bei mir nur um eine Datei handelt, der mir Finanziell den Rücken freihält würde ichs definitiv mal drauf ankommen lassen. Sollte ja endlich mal nen Fall geben der auch mal bis in die letzte Instanz geschlagen wird. muhahahahahaha.
Da sie ja of auch selber sachen ins netz stellen um zu warten bis einer anfängt mit saugen und sie meiner meinung nach der Verleitung zur Straftat angezeigt werden sollten. Wenn ich etwas im auto auf dem sitz liegen lasse und jemand bricht es auf und klaut es hab ich keinen Versicherungsschutz, weil es eine Verleitung zur Straftat ist und somit der Versicherungsschutz verfällt.
und sie lassen einfach Dateien rumliegen sie man sich ziehen kann. Und die natur des Menschen ist Jagen und sammeln, "Sammeln wir nicht alle?"
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Alt 05.01.2009, 14:44   # 2510
j0ckel
 
Registriert seit: 11.12.2008
Beiträge: 28
Hallo zusammen,

mal ein kleines update von mir: habe im nov. 08 eine abmahnung bekommen und einen anwalt eingeschaltet, der eine UE verfasst hat. seitdem kam nichts mehr. auch kein zweites schreiben mit dem ich eigentlich schon gerechnet hatte.

@kornopfer: netter beitrag, natürlich gibt es viele meinungen über die ganze abmahngeschichte und meinetwegen haben die auch recht damit dass sie abmahnen. Die frage ist jedoch was man damit erreichen will. Ich denke dass die meisten künstler nicht wissen was genau da getrieben wird. und verhindern dass leute musik laden und nicht kaufen wird es ganz sicher nicht.
man sollte sich meiner meinung nach in der musikindustrie eher mal gedanken machen vernünftige (vorallem digitale) angebote für die pc nutzer und andere zu entwickeln anstatt geld für anwälte auszugeben.
und die anwälte sollten sich vielleicht mal mit wichtigeren dingen beschäftigen als abmahnungen zu schreiben und darin das "schnelle" geld zu sehen. Anwälte sollten meiner meinung nach nicht mit angstmache geldverdienen können. denn soweit ich weiß (bitte korrigiert mich) ist es nicht geklärt ob mit solch einer geloggten ip irgendetwas nachgewiesen ist oder nicht. allein rein technisch gibt es meines wissens viele umstände die das loggen einer ip adresse zusammen mit einem hashwert einer datei nicht als beweis durchgehen lassen können.

mein fazit der ganzen geschichte: der abmahnwahn muss gestoppt werden. denn momentan hat scheinbar niemand was davon außer die anwälte die abmahnen.

grüße und aus
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Alt 05.01.2009, 15:54   # 2511
MEssihas
 
Registriert seit: 31.08.2008
Beiträge: 6
moin moin ,

kleines update von mir,

august 08 abmahnung erhalten (scooter),mod ue losgeschickt (wie es hier immer wieder empfohlen wird) danke !
kurz danach kam brief nr.2 (frist vom ersten brief war noch nicht mal abgelaufen) habe auf dieses schreiben nicht mehr reagiert und bis jetzt ruhe

mal sehen was in 2 1/2+ein bischen jahren noch so passiert !

leute lasst euch nicht verrückt machen in der ruhe liegt die kraft ich konnte nur die ersten 3 nächte nicht schlafen das legt sich wieder

edit: Alter Esel ,princess.... und ein zwei andere schreiben hier echt super beträge FETTES DANKE an die damen und/oder herren !!!
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Alt 05.01.2009, 21:06   # 2512
Deiddel
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
@all
Habe heute in der neuen Computerbild einen Beitrag gelesen,
Zitat
AN DER ABMAHNFRONT HERRSCHT RUHE-NOCH

Neue Spielregeln bei der Hetz auf Raubkopierer. Seit 1.September dürfen sich Rechteinhaber etwa aus der Musikindustrie an die Internetanbieter wenden. Die müssen dann die Identität beispielsweise eines Tauschbörsennutzers preisgeben.
ABER. Zuvor muss ein Richter überzeugt werden dass in gewerblichen Ausmaß gegen das Urheberrecht verstoßen wurde. Sonst gibt es keine auskunft vom Provider.

Gerichte uneins.

Das Problem: Der Gesetzgeber hat nicht festgelegt was unter gewerblichem Ausmaß zu verstehen ist .
Der Kölner Anwalt Christian Solmecke : Solche unbestimmten Rechtsbegriffe wie gewerbliches Ausmaß müssen von den Gerichten mit Leben erfüllt werden. Mittlerweile gibt es die ersten Entscheidungen.
Das LG Köln vertritt die Auffassung das zum beispiel schon beim Tausch eines einzigen Musikalbums ein gewerbliches Ausmaßgegeben sei. Zumindest dann, wenn das Album erst vor kurzem veröffentlich wurde.
Das LG Frankenthal ist dagegen der Auffassung das erst ab einem Schaden von rund 3000Euro das gewerbliche Ausmaß erreicht ist.
Für die Berechnung legten die Richter generell einen Wert von 1 Euro pro Musikstück fest.
Anwalt C. Somelcke bislang steht das LG Frankenthal allein auf weiter Flur.
Drohen neue Abmahnwellen gegen Tauschbörsennutzer?
Derzeit herrscht weitgehend Ruhe an der Abmahnfront . Somelcke glaubt aber dass die Industrie nur vorrübergehend auf Tauchstation gegangen ist.
Seiner Einschätzung nach dürfte die Mehrzahl der deutschen Gerichte der Auffassung des LG Köln folgen.
UND DANN WERDEN DIE ABMAHNUNGEN MIT SICHERHEIT WIEDER STARK ZUNEHMEN so C. Somelcke.
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Alt 05.01.2009, 23:49   # 2513
KillerPinockel
Gastposter
 
Update von mir ...

Also ich habe heute mit Dr. Wachs am Telefon geredet und ich bin zu der Entscheidung gekommen mich durch ihn zu vertreten zu lassen. Wenn die ersten fakten zu meinen Fall auf dem Tisch liegen melde ich mich wieder hier ... bye
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Alt 06.01.2009, 02:38   # 2514
nichtmitmir
 
Registriert seit: 05.11.2008
Beiträge: 75
:chatter::chatter:
Zitat:
Derzeit herrscht weitgehend Ruhe an der Abmahnfront
Der war gut! der war wirklich gut. "lol"
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Alt 06.01.2009, 14:51   # 2515
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
Hallo @all,

ich wünsche euch ein frohes neues Jahr 2009
und weiterhin viel Erfolg im Kampf gegen den Abmahnwahn


An alle Neuabgemahnten,
laßt euch nicht verrückt machen,bleibt cool, macht euch erst mal in aller Ruhe schlau:idea:


Hier noch was für die interessierten Leser unter uns:

W-LAN und Filesharing: Haftung für fremde Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen
Urheberrecht: W-LAN und Filesharing: Haftung für fremde Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen » eRecht24.de - Internetrecht vom Rechtsanwalt, Rechtsberatung - Anwalt

Der internationale Sex-Konzern Hustler will konsequent gegen Porno-Piraten vorgehen. Wer Copyright-geschützte Daten des Porno-Anbieters per eMule oder BitTorrent herunterlädt und verbreitet, muss mit Abmahnungen rechnen.
Abmahnungswelle droht - Sex-Anbieter Hustler macht Jagd auf Porno-Piraten - EXPRESS online - Tech & Games

Kopenhagener Firma ersetzt MediaSentry
US-Musikindustrie kündigt Online-Ermittler - futurezone.ORF.at
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Alt 06.01.2009, 14:55   # 2516
princess15114
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Benutzerbild von princess15114
 
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Ein bereits hier erörtertes Thema möchte ich auf Grund der aktuellen Entwicklung nochmals aufgreifen und meine persönlichen Gedanken - inzwischen neu sortiert - als Konstrukt und Meinungsäußerung darlegen.

Ausgangspunkt ist die Abmahnung eines Titels im ZUsammenhang mit dem Download/Upload eines Samplers,
auf dem sich noch weitere Werke von Künstlern des gleichen oder auch anderer Abmahner befinden.

Dargelegt an Hand von Guru Josh auf Bravo Hits 63!

Falls einer vor haben sollte, die mitgelieferte originale UE zu unterschreiben und hernach zu zahlen, könnte es sein, dass anschließend vom gleichen Abmahner noch eine Abmahnung für Scooter eintrudelt - aus der man möglicherweise nicht um eine (Folge)Zahlung herumkommt, da man mit der Abgabe der originalen UE seine Schuld bereits eingestanden hat.

Doch auch bei Abgabe einer mod. UE gibt es nach meiner Auffassung ein paar Besonderheiten.
So, wie bereits an Hand der originalen UE oben beschrieben, kann auch hier eine weitere Abmahnung folgen, wenn man nicht beide Interpreten (Guru Josh Project und Scooter) auf die mod. UE schreibt und an den Abmahner schickt.

Ein alternativer Gedankengang wäre, nur Guru Josh auf die mod UE zu schreiben und an den Abmahner zu senden, allerdings gleichzeitig eine vorauseilende mod UE mit "Bravo Hits 63" an Various Music Recordings GmbH zu schicken.
Dies schützt vor gerechtfertigten Abmahnungen der Abmahner, deren vertretene Künstler sich ebenfalls auf dem Sampler befinden und sich möglicherweise ebenso auf Bravo Hits 63 beziehen könnten.
Die weitere Verbreitung des Samplers sollte hernach natürlich - wie auf alles, wofür man eine UE abgab - unter allen Umständen vermieden werden.

Ein "Weiterreichen" der einmal gewonnenen Klarnamen durch den Abmahner A an den Abmahner B ist zwar noch nie aufgetreten und sicher auch schwer überprüfbar, jedoch halte ich es nicht für ausgeschlossen.
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Alt 06.01.2009, 16:33   # 2517
princess15114
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Nachtrag:
Die Veröffentlichungen erfolgten nicht wie oben genannt, sondern:
Bravo-Hits 63 / Future Trance 45 (beide Universal/Polystar)
und Dream Dance 48 (Sony)
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Alt 06.01.2009, 19:22   # 2518
laracroft
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Es ist nicht der Einzige!
Die BravoHits 63 scheint das reinste Abmahnwerk zu sein. Nach einem Blick auf die Titelliste wird dies klar.

Interpret - Abmahner - RI
Scooter - Korni - Digiprotect
Rosenstolz - Waldorf - Universal Musik
Vincent - Korni - Digiprotect
Ich&Ich - Waldorf - Universal Musik
Bushido - Bindhardt/Fiedler/Rixen - Anis Mohamend...

Ohne Anspruch auf Völlständigkeit!
Ich dachte, Rasch mahnt Musik für Universal Musik ab und Waldor eher Hörbücher??
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Alt 06.01.2009, 19:32   # 2519
princess15114
Moderation
 
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Zitat:
Zitat von laracroft Beitrag anzeigen
Ich dachte, Rasch mahnt Musik für Universal Musik ab und Waldor eher Hörbücher??
Es bleibt jedem RI unbenommen, mehrer Abmahner zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu bemühen
(Bei Purzel Video sind es inzwischen vier Abmahner).

Für einen konkreten Überblick dient die Datenbank "Wer mahnt Was ab"
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Alt 06.01.2009, 19:40   # 2520
laracroft
 
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Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Es bleibt jedem RI unbenommen, mehrer Abmahner zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu bemühen
(Bei Purzel Video sind es inzwischen vier Abmahner).

Für einen konkreten Überblick dient die Datenbank "Wer mahnt Was ab"
Danke für dei schnelle Antwort. Mich wunder nur etwas, dass Rasch da gar nicht vorkommt, der hat doch einen großen Anteil am 'Kuchen', oder?
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Alt 12.02.2012, 06:34 # --
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