| | # 2323 | |
| Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 5
| Zitat:
gut für Digi, sie dürfen weitermachen wie bisher und brauchen dafür nichmal ne Genehmigung. Eigentlich ziemlich blöd geschrieben der Artikel, man denkt erst, klasse da ging mal was gegen die. Die Quintessenz ist eigentlich das die nun noch einfacher so weitermachen dürfen weil ja keiner mehr zuständig is denen auf die Finger zu guggen (Einhalten gewisser Vorschriften um die Genehmigung behalten zu dürfen etc.) | |
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| | # 2325 | |
| Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 9
| Zitat:
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| | # 2328 |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 3
| Hilft PeerGuardian? Bin mir nicht sicher, ob ich den PeerGuardian angeschaltet hatte. Meint Ihr das hätte was gebracht? Habt Ihr Erfahrungen? Danke für all die super Infos. P.S.: Ich bin weiterhin der Meinung, dass ein Postausgang nicht gleich Posteingang ist. Selbst wenn der Rechtsanwalt ein Postausgangsbuch führt, heisst das noch lange nicht, das die Post auch zugestellt wurde. Richtig? |
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| | # 2329 | |
| Registriert seit: 11.12.2008
Beiträge: 14
| Zitat:
möchte mich auch in die Diskussion miteinbringen, da es mich auch getroffen hat. Dank dieses Forums konnte ich schon Meinungen zu der Materie hören, und habe auch fleissig gegoogelt. Ich kann mich aber noch nicht dazu durchringen diese mod UE abzugeben. Wie ist es damit, den ganzen Vorfall abzustreiten und die Beweislast der gesammelten Daten anzuzweifeln? Wäre das einen Versuch wert? Ich denke mir einfach, wenn ihr viel im Auto unterwegs seit (z. B. Vertreter) und ihr erhaltet einen Bußgeldbescheid, daß ihr vor X Wochen irgendwo geblitzt wurdet und ihr Zweifel an der Richtigkeit habt, dann zahlt man ja auch nicht einfach so. Nach dem Motto, wenn die das so sagen, dann wird's schon stimmen. Solange ich selbst Zweifel an den vorgelegten Daten habe streite ich alles ab. M.M.n. gibt es genügend Schwachstellen bei der Geschichte (Testdownload, Ermittlung der IP zu der genannten Sekunde, Zuordnung der IP zum Anschlußinhaber, Anschlußinhaber = Täter...) @damajuanael Ignorieren ist auf jeden Fall das Schlechteste, was man tun kann! | |
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| | # 2330 | |
| Registriert seit: 21.07.2008
Beiträge: 4
| Zitat:
Im Forum von Telepolis wurde dazu eine interessante Frage gestellt: Es gibt im BGB die Definition des Rechtsmissbrauchs. Wenn diese Firma offenbar keine ernstzunehmenden Aktivitäten unternimmt, um durch reguläre Lizensierung bzw. Vertrieb der Titel in dezentralen Computernetzwerken Geld zu verdienen, dann kann es wohl auch keinen Anspruch auf Schadenersatz geben, denn wo keine Gewinnabsicht, da auch kein Schaden. Und würden sie die Titel doch über P2P vertreiben, könnte man sie wegen Verbreitung pornografischer Materialien an Minderjährige dran kriegen. Wie seht ihr das? | |
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| | # 2331 | ||
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Dort versicherst du dem Kornmeier lediglich, dass du diese betroffene Datei nicht zugänglich machen wirst. Das ist kein Schuldeingeständnis, sondern lediglich eine neutrale Aussage. Zum Abstreiten des Vorfalls oder auch Anzweiflung der Daten kann es ja viel später immer noch kommen. Man sollte dem Kornmeier nur im Vorfeld möglichst wenig Angriffsfläche bieten, sodass er im Falle einer Gerichtsverhandlung nicht weiß, auf was du dich stützt. So kann er sich auch schlecht auf deinen spezifischen Fall vorbereiten. Also deine Verteidigungsstrategie bitte für dich behalten. Zitat:
Deshalb kann es dem Kornmeier im Grunde auch egal sein, ob du seine Abmahnung bekommen hast oder nicht. Bekommt er keine Reaktion, leitet er so oder so die nächsten Schritte ein. -----Doppelpost zusammengeführt am 11.12.2008 um 09:41:20----- WEP Verschlüsselung unsicher? Wie steht es mit so einer Argumentation? Man hat sein WLAN mit WEP verschlüsselt, weil man als Normalbürger davon ausgehen kann, dass diese Verschlüsselung sicher ist. Nun liest man, nachdem man abgemahnt worden ist, dass WEP unsicher ist und mittlerweile recht einfach zu knacken ist. Siehe z. B.: http://www.computerwoche.de/knowledg...curity/594327/ Ist man weiterhin in der Störerhaftung? Man hat ja mit dem Wissen des Normalbürgers eine Schutzvorkehrung getroffen, die ein illegales Nutzen des WLANs verhindern soll. Wird WEP nun verbotenerweise von einem Außenstehenden geknackt, kann das schlecht dem Betreiber des WLAN angelastet werden. Oder wo liegt der Denkfehler? | ||
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| | # 2332 |
| Gastposter | hallo liebe abmahngemeinde! bin nun auch unfreiwillig zur mitgliedschaft eingetreten worden bitte um reichlich meinungen zu: RA ja oder nein? modi UE oder einspruch? evtl. mit gegenklage (falsche verdächtigung, verläumdung, rechtsmißbrauch, willkür, geschäftsschädigung oder sowas)? ![]() ![]() ![]() ![]() weiter so!!! |
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| | # 2333 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Wer der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und eine mod. UE ausfüllen kann, zunächst NEIN. Zitat:
Die mod. UE auf alle Fälle, da du deinen Unterlassungswillen bekunden musst, das Verbreiten des genannten Werkes künftig zu unterlassen. Zitat:
| ||
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| | # 2334 |
| Registriert seit: 11.12.2008
Beiträge: 28
| Hallo liebe Gemeinde, bin seit 2 Tagen am lesen und informieren, da ich auch wegen infinity 2008 eine abmahnung von kornmeier erhalten habe. im normalenfall bin ich überzeugt dass ich eine mod UE abschicken würde und daraufhin alles ignorieren würde (abgesehen von den mahnbescheiden). allerdings folgende besondere situation: die abmahnung ist namentlich an meinen vater addressiert der seit mehreren jahren aufgrund der scheidung meiner eltern nicht mehr hier wohnt. also scheinbar laut telekom aber immernoch anschlussinhaber (kann das korrekt sein?). Sollte er die mod UE hinschicken und darauf hinweisen dass er seit jahren nicht mehr hier wohnt? ich bin gespannt was der RA am Montag dazu sagt, wollte aber auch mal auf tipps von hier hoffen. grüße |
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| | # 2335 | ||||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| ||||
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| | # 2336 |
| Registriert seit: 10.12.2008
Beiträge: 8
| also sagen wir mal ich streite alles ab schicke eine mod. UE! paar tage später bekomm ich eine 2. mahnung in dem möglicher weise steht das 800 bezahlen muss (hab ichs richtig verstanden?) was macht er dann? hat den korni bis jetzt schonmal jemand abwimmeln können?? |
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| | # 2337 |
| Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 11
| So bei mir ist es nun auch so weit. Ich habe mein 2. Schreiben bekommen. 801,80 bis zum 24.12. (also noch vor Weihnachten. Er will seiner Familie wahrscheinlich noch ein paar Geschenke kaufen. ). Jetzt habe ich noch eine Frage. Also da steht "Wir nehemn Bezug auf Ihre UE. Leider wird nicht mitgeteilt, ob Sie bereit sind, die Zahlungsansprüche unserer Mandantschaft zu erfüllen. Sollte dies der Fall sein...". Ist das normal oder muss ich Korni noch einen weiteren Brief schreiben?? ![]() Gruß Elmo |
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| | # 2338 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Wieso sollst du denen auch mitteilen, dass du nicht zahlen willst? Das merken die schon am Kontostand. Aslo, für den Rest der Zeit, darf der Abmahner gern zum schriftlichen Monolog übergehen... | |
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| | # 2339 |
| Registriert seit: 11.12.2008
Beiträge: 10
| Hallo, Ich hab heute ein Schreiben von denen bekommen, dass ich Infinity runtergeladen haben soll. Kann ich denen so hier antworten? Ich hab so eine Angst, ich versteh doch das Anwaltskaudawälsch nicht. Hab da folgende Erklärung gefunden... Kann ich das so machen? ---------------------------- xxxxxxx xxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx Kornmeier & Partner Hansaallee 23 60322 Frankfurt/Main Unterlassungsverpflichtungserklärung Hiermit verpflichte ich, Herr xxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxx Aktenzeichen: xxxxxxxxxxxxxxx mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach-und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt/Main. - nachfolgend Firma Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung von der Firma Digiprotect Gesellschaft festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die Datei "VA - Future Trance Vol.45 (200 soweit die Firma Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH an der Datei "VA - Future Trance Vol.45 (200 Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab, dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird. xxxxxxx, den 10.12.2008 Name ------------------------------- Bitte helft mir! LG Marlen |
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| | # 2340 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| @RagnerMM Die mod.UE ist okay . Ist ja die selbe von Abmahnwahn denke ich. http://www.verein-gegen-den-abmahnwa..._ue/index.html @Elmo Absolut normal von Korni |
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