| | # 2202 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Könnte das vielleicht daran liegen, dass Steffen sowohl Vereinsvorsitzender als auch Betreiber von Abmahn-Dreipage ist? ![]() Bitte gehe einen Schritt zur Seite...verlasse damit den Schlauch...und denke nochmal über die Tomaten nach. Wenn Du wirklich bereits über die unterschiedliche Formulierung "stolperst", bezweifele ich, dass Du Dich überhaupt mit dem Zweck und den Konsequenzen der mod. UE ausreichend auseinandergesetzt hast. Bevor Du ( volljährig?!) etwas unterschreibst, solltest Du Dich noch etwas besser informieren...IMHO. Du bist aber auf dem richtigen Weg. |
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| | # 2203 | |
| Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 11
| Zitat:
ich habe ganz genau das selbe Schreiben (selber Titel, selbe angaben, gleiche Uhrzeit). Ich schreibe nun auch eine mod. UE und stelle mich auf Ignore. Der soll des mir erst mal beweisen. Ich habe mal eine Frage. Glaubt ihr ich könnte sagen, dass ich gedacht habe das es sich bei dem Titel um eine Ansammlung von Radiomitschnitt (legal?) gehandelt hat und ihn dann sofort wieder gelöscht habe? Gruß | |
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| | # 2204 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Zitat:
Für deine Argumentationskette nach deinen Handlungen, die du oben beschrieben hast, hast du noch mehr als 3 Jahre Zeit - falls dich währenddessen überhaupt jemand fragen sollte. | |
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| | # 2205 |
| Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 11
| Ich hatte auch nicht vor zu reden. Das war die Notlöung für später (3 Jahren oder so). Aber glaubt ihr das kommt gut rüber? Noch was soll ich die farbig markierten Wörter in der mod UE fett gechrieben lassen?? Oder wie Korni alles in einer Schriftart schreiben? |
|
| | # 2206 | ||
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
...weil Du damit nämlich zugibst, dass der Vorwurf auf Dich zutrifft. ![]() Also Klappe halten, bevor Du Dich ahnungslos um Kopf und Kragen redest. Ich habe (gegenüber SuW) damals den Vorwurf im Anschreiben zur mod. UE als unzutreffend zurückgewiesen und folglich jegliche Zahlung abgelehnt. Zitat:
Du kannst den Text auch in eine Marmorplatte meiseln, wenn Dir das Porto nicht zu hoch ist. | ||
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| | # 2208 | |
| Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 4
| Zitat:
lg | |
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| | # 2209 | |
| Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 126
| Zitat:
marmorplatte oder in gold alles erlaubt, aber mit original unterschrift versehen, sehr wichtig!! gruß whoopsy | |
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| | # 2211 | ||
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Ich empfehle daher jedem, über den Tellerrand eines einzigen Thread hinaus zu blicken, um aktuelle Entwicklungen im Abmahnwahn zu verfolgen. Neben der Übersicht bei Netzwelt (KLICK), wo die Threads jeweils nach den verschiedenen Abmahnern unterteilt sind, findet man unter folgenden Links weitere Leidensgenossen, welche teilweise - wie ich - "boardübergreifend" aktiv sind: Steffens Forum auf der Abmahn-Dreipage Abmahnlaberthread im G:B Datensammelthread im G:B Megathread im G:B (meine damalige Wurzel Aktuell werden die SuW-Betroffenen mit " lächerlichen Drohungen" eines Inkassobüros konfrontiert, womit ein weiteres (peinliches) Level im Abmahnwahn erreicht wurde. Meinen Kommentar hierzu findet man unter anderem hier: KLICK Ob und wem ich Geld überweise, entscheide ich so lange noch selbst... ...bis mir ein Gericht das Gegenteil bestätigt. ![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 23.11.2008 um 15:01:06----- Zitat:
Diesen Denkansatz solltest Du daher nicht weiter verfolgen. | ||
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| | # 2213 | |
| Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 126
| Zitat:
![]() das ist doch mal eine gute nachricht und ein kleiner teilerfolg!! nach meiner meinung hätte korni 6 monate zeit gehabt um bei gericht klage einzureichen, was er nicht getan hat. warum? mahnbescheid gleich einschüchterung oder? bis dennè whoopsy | |
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| | # 2214 | |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 215
| Zitat:
wirklich 6 Monate? Ich meine in Erinnerung zu haben, dass bei einen Wiederspruch der Mahnbescheid an das Gericht des Antragsstellers weitergegeben wird und der Antragsteller dann 2 Wochen Zeit hat, seinen Anspruch zu begründen und ein Verfahren anzustrengen. Aber ich persönlich denke, es soll nur Angst gemacht werden (Oh ein deutsches Gericht schreibt, es wird es aber ernst) und zur Zahlung bewegt werden. Bei denen die nicht zahlen, ist die Hoffnung dann da, dass dieser diese Mahnung wieder einfach nicht beachten, so dass dann nach Ablauf der Wiederspruchsfristen ein Vollstreckungsbescheid erlassen wird. | |
|
| | # 2215 |
| Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 11
| Theoretisch könnte man dem Korni doch auch eine Zahlungsforderung schreiben. Er hat den Titel ja auch runtergeladen! Wenn es auch nur für Testzwecke war, aber ich kann ja auch behaupten, dass ich es nur zum testen runtergeladen hab. Naja ich hoff mal das er irgendwann seine gerechte Strafe bekommt! |
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| | # 2216 | |
| Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 126
| Zitat:
widerspruch 14 tage hast du, korni hat 6 monate zeit bei gericht eine kostenklage einzureichen. vollstreckungsbescheid wird nur erteilt, wenn du nicht auf den mahnbescheid reagierst, darum die 14 tage!! wenn diese 6 monate verstrichen sind, bist du wieder bei der abgabe mod.UE. falls ich hier falsch liege bitte um korrektur. ![]() bis dennè whoopsy | |
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| | # 2217 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Sehe ich auch so, nur mit der klitzekleinen Nebenwirkung, dass der Mahnbescheid die Verjährung gehemmt hat. Ich denke jedoch, nach 6 Monaten ist die Sache gegessen. Welches Gericht würde nun noch eine Klage annehmen, wenn auf den Widerspruch zum Mahnbescheid nicht fristgerecht reagiert wurde? Man kann zwar nie wissen, Justitia hat nicht umsonst verbundenen Augen! |
|
| | # 2218 | |
| Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 4
| Zitat:
![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 24.11.2008 um 10:51:28----- weiß jemand was ist, wenn der gleiche titel ne woche später noch mal runtergeladen wurde - allerdings auf ner andern cd? gibts ne erneute abmahnung? zählt das schon als strafe, weil man das mit der unterlassung nich gelassen hat? | |
|
| | # 2219 |
| Registriert seit: 24.11.2008
Beiträge: 19
| Sodala... nun bin ich auch endlich bei Seite 111 angekommen und habe eure Beiträge mehr oder weniger intesiv gelesen und überflogen. Was ich feststellen konnte war das hier jeder immer nur angefangen hat seine Geschichte zuerzählen, aber keiner erzählt hat was dabei raus gekommen ist. Ist den schonmal jemand wegen solch einer Geschichte vor Gericht gelandet? Wenn ja wie ist es ausgegangen? Ich hab das selbe Problem wie alle anderen hier. Mich erreichte vor ca 6 Monaten ein Schreiben von "Korni" in dem ich abgemahnt wurde. Im Gegensatz zu der Mehrheit hier, liegt mein angebliches Vergehen schon weit aus weiterzurück. Nämlich mitte Juli`07. Nach langem hin und her und zwischenzeitigen Ruhepausen von 1 oder 2 Monaten habe ich das ganze nun über die Monate soweit ausgereizt das ich am 05.12. eine Anhörung vor dem Frankfurter Gericht habe. Jetzt würde ich natürlich gerne von jemanden von euch wissen ob es auch schonmal jemand zu einer Verhandlung hat kommen lassen. Was mich sehr stutzig macht und ich gemerkt habe das auch nicht immer alles stimmt was man so auf den Anwaltsseiten lesen kann, ist das es angeblich meist nicht zum Verfahren komme wenn nicht ein gewerblicher Nutzen aus der Urheberrechtsverletzung hervorgeht. Bei mir geht es um genau EINE!!!!!!! mp3. Sieht hier irgendwer ein gewerblichen nutzen??? Nun geht es darum was wäre das schlauste und kostengünstigste. Soll ich mir einen Anwalt hier in HH suchen, den ich darunter karren muß oder lieber einen in Frankfurt, der möglicherweise mit Korni und Konsorten zum Mittag ißt??? Fakt ist das ich definetiv die besagte Datei nicht herunter geladen und zum upload bereitgestellt habe (ich sage nicht das ich noch ncie etwas downgeloadet habe! Nur nicht die Datei um die es geht... ehe hier jetzt wieder rum geflamet wird!!!) und ich somit auch diesen Viechern nicht mein Geld in den Rachen schmeisse. Jemand ne Idee oder eine wirklich konstruktien und sichern Vorschlag??? |
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