| | # 1982 |
| Registriert seit: 30.08.2008 Ort: Raum Köln
Beiträge: 8
| Hab gesehen, dass ja auch ein paar Anwälte diese Forum nutzen um zum einen kostenlos - was ich echt super finde, ich sage mal "DANKE" - einige Infos zukommen zu lassen und zum anderen um das Ausmaß kennen zu lernen. Denn ich denke mal, dass hier der Anteil eines Eisberges ist, der unterhalb des Meeresspiegels liegt ... Hab da mal im Netz recherchiert und hätte mal gern gewusst ob folgendes die Lösung sein kann denen die Grundlage für diese Tätigkeit zu entziehen :goodnite:. Denn wenn ich es richtig lese dürfen Überwachungen nur Unternehmen machen, die bei der DPMA eingetragen sind. Und Digiprotect gehört nicht dazu. Und wenn ich damit richtig liege, dann verstoßen sie doch gegen $1 UrhWahrnG Erlaubnispflicht. Wäre nett, wenn mir/uns evtl. einer der Anwälte sagen könnte (darf aber auch einer der vielen Mitleidenden, der schon in der Richtung etwas versucht hat) ob das nicht ein Ansatz ist. ![]() Danke |
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| | # 1983 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Zitat:
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| | # 1986 |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| @Tomcat: Es macht keinen Sinn, hypothetische Betrügereien entlarven und anklagen zu wollen. D+K machen bestimmt keinen so dummen Fehler, wie du ihnen vorwirfst, bevor überhaupt die ersten Abmahnungen verschickt wurden. Typischer Fehler 3: Man unterschätzt die Gegenseite. Im ähnlichen Urteil des Londoner High Court of Justice vom 30. Juni, zitiert auf der Digiprotect Homepage, geht es eindeutig um bestimmte Listen von IP-Nummern - nicht mehr und nicht weniger. Es steht nicht explizit in der Pressemitteilung von dieser Woche, aber ich gehe davon aus, dass auch in Köln und Düsseldorf den Gerichten konkrete Listen vorgelegt wurden. Dann muss in Zukunft nur eine monatliche Liste den Gerichten vorgelegt werden und ab geht die Post - viel effizienter als einzelne Strafanzeigen mit Akteneinsicht, leider. An die Provider wird Digiprotect wohl wöchentlich oder öfter eine Liste schicken, welche Daten nicht gelöscht werden sollen. Zu Not hilft eine Einstweilige Verfügung, wie die gegen die Telekom vom 3. Juli, auch auf deren Homepage nachzulesen. Am Monatsende geht die vom Gericht abgesegnete Liste an die jeweiligen Provider. Noch Fragen? "There's no use crying over spilt milk" ... klingt schöner als "Was geschehen ist, ist geschehen". Es scheint, Digiprotect wird die Adressdaten kriegen, um die Abmahnmaschinerie in Gang zu halten. Auch wenn Herr Dr. K sich an die 100 Limit hält, wird allein wegen der Tatsache, dass viele Abgemahnte gleich zahlen, das Ganze rentabel sein. Kleinvieh macht auch Mist. Vor Gericht könnte ein Betroffener versuchen, die Verwertbarkeit der Adressdaten anzufechten. Das wäre m.E. ein trotz Frankenthal nicht sehr erfolgversprechender legaler Trick. Gegen die Ursachen der Abmahnwahn (Juristenschwemme, Rechtsunsicherheit und Wirtschaftliches Potential) brauchen wir andere Strategien. Auch die Überprüfung von Digiprotect durch das DPMA gehört dazu. Aufsichtsbehörden sind wichtig! |
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| | # 1990 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Wie wir alle jetzt gut sehen können handelt es sich hier um ein extrem mißglücktes neues Gesetzeswerk . ![]() Wenn man bedenkt das die Staatsanwaltschaften entlastet werden sollten , die Kosten für kleine "Vergehen" minimiert und nur noch gewerbsmäßiges Filsharing verfolgt werden sollte. ![]() Ganz zu schweigen vom Datenschutz der hier immer noch mit Füßen getreten wird . Aber das passt ja auch wohl zur heutigen Zeit in der die kleinen Leute bis zum letzten ausgebeutet werden:eekdevil: |
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| | # 1991 | |
| Registriert seit: 08.10.2007
Beiträge: 17
| Hallo Dreizack Zitat:
Aber seien wir mal ehrlich, es geht eine Liste mit 50 IPs an den Richter, der sagt, aber klar 1 Album ist gewerblichen Umfangs (Diskussionswürdig!), kein Thema, hier hast Du die Erlaubnis an den Provider heranzutreten. 1x 200 Taler bitte. Wer von den 50 ermittelten Namen, weiß denn, wen es noch erwischt hat?Genau, Niemand! Es wäre nicht das erste Mal, das eine Firma nun die einmalig entstanden Kosten auf jeden der 50 ermittelten Personen erhebt. Wie will man denn nun ermitteln, wieviele IPs auf der Liste gestanden haben? Digi wird bestimmt nicht freiwillig sagen, he, da standen 50 Kanditaten drauf und wir wollen jetzt von jedem die 200 € abzocken, gibt ja schon mal 9800 Taler fürs nichts tun. Glaubst Du denn, dass der Richter/ das Gericht bekanntgeben würde, wieviele Namen auf der Liste standen? Die Kotrollmöglichkeit ist meiner Meinung äußerst gering. Dies ist nur meine persöhnliche Meinung | |
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| | # 1993 |
| Registriert seit: 30.08.2008
Beiträge: 9
| Tach zusammen! Habe am Mittwoch das zweite Schreiben zusammen mit meinem Rückschein erhalten und die gesetzte Frist ist wie beim ersten Schreiben der 15.09.! Suck me Korni! Dieses Forum ist echt ne gute Nervennahrung doch die Kernfrage wird nicht beantwortet: Wer ist mal den endgültigen Schritt vor´s Gericht gegangen und wie ist die Sache ausgegangen? Hier wird sehr viel spekuliert und vermutet, doch im Großen und Ganzen kann keiner etwas konkretes sagen. Sind wir doch mal ehrlich: Außer abwarten, Einspruch geltend machen und Tee trinken können wir eh nix machen. Es wird Zeit für einen Befreiungsschlag vor Gericht! Wo sind denn die Leute von der 2006er Abmahnwelle? |
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| | # 1994 |
| Registriert seit: 30.08.2008
Beiträge: 31
| So, Rückschein von der mod. UE heute zurückgekommen aber der erwartete 2. Brief von Korni noch nicht. Mache mir schon wieder Gedanken ob ich bezahlen soll oder nicht, obwohl ich an dem besagtem logdatum gar nicht zuhause war. Aber wie man hier so liest hat das ja nichts zu sagen. |
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| | # 1995 |
| Registriert seit: 06.09.2008
Beiträge: 5
| also, ich hab mich ein bisschen durch den thread gearbeitet und es stehen viele nützliche hinweise dabei. eine frage hätte ich noch: wenn der anwalt die daten vom provider hat (also ip, datein, datum) gilt dann meine ip automatisch auch für andere downloads? oder muss der anwalt jede einzelne verbindung beim provider anfordern? die überlegung dabei ist: wenn der anwalt meine ip hat und einmal adresse hat, so hat er doch einen überblick über meine downloads. wenn ich also einmal bezahle, wird er wahrscheinlich die möglichen anderen downloads der reihe nach abmahnen. würde mich freuen, wenn jemand darauf eine antwort kennt. |
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| | # 1996 |
| Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 22
| Im Normalfall ändert sich deine IP bei jeder Einwahl (also spätestens nach 24 Stunden durch die Zwangstrennung durch den Provider). Sprich nach 24 Stunden verwendet jemand anderes innerhalb Deutschlands deine IP. Ausnahme wäre, wenn du z.B. eine Business-Tarif mit einer statischen IP hast. Kostet monatlich ein wenig mehr, aber deine IP bleibt immer gleich. Resultierend daraus, muss DigiProtect bei jedem Loggen immer wieder eine neue Anfrage an die Staatsanwaltschaft stellen, um zu wissen, wer sich hinter der IP verbrigt, da diese ja gewechselt haben könnte. |
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| | # 1997 |
| Registriert seit: 06.09.2008
Beiträge: 5
| okay, danke für die antwort. ich habe gelesen, dass der abmahner aber wenigstens für diese 24 eine übersicht über meine möglichen weiteren uploads besitzt, dh. nach einer zahlung wäre eine weitere abmahnung für eine andere datei möglich? |
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| | # 1998 |
| Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 22
| Es kann sein, dass er für eine gewisse IP ein Liste mit Uploads besitzt. Aber ob die dann alle von dir stammen kann er nicht wissen. Folgendes Szenario: DigiProtect loggt dich. 5 Minuten später startest du deinen Router neu (vielleicht auch ungewollt durch Stromausfall oder ähnliches). Der Router stellt die Verbindung zum Provider automatisch wieder her, bekommt aber eine andere IP als vor 5 Minuten. Sprich, es ist also nicht mehr klar, ob die IP auf der eventuellen Upload-Liste zu dir gehört. |
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| | # 1999 | |
| Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 9
| Zitat:
Ich denke dass bestimmt ein Großteil der 2006 und 2007ér letztendlich doch bezahlt haben, als es brenzlig geworden ist und evtl ein Gerichtstermin anstand. Aber wer will sich dann hierzu im Forum outen, wenn er vorher den Dicken gemacht hat. Ich warte jetzt einfach mal auf den Mahnbescheid, nachdem ich auch nach dem 2. Brief nichts gemacht habe. Wenn´s auf einen Gerichtstermin hinausläuft nehm ich mir einen Anwalt und lass mich beraten. Gruß, Stephan | |
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