| | # 145 |
| Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 2
| Hallo Leutz , ich habe GESTERN diesen netten aber auch sehr dünn an der WAHRHEIT geflochtenen Brief gelesen und danach mich direkt ins Net gestürtzt um nach zu forschen wie es anderen ging. Nach einem Tag lesen dieses Threads hier und vielen weiteren weil ich das schon kannte mit den Ports etc. habe ich mich dazu entschlossen. Ich werde mich melden in Form KEINER STELLUNGNAHME (Das könnte dann zu Briefwechsel führen den ich nich will) EINER MODIFIZIERTEN UE (Unterlassungs und Verpflichtungserklärung) Und komme so mit knapp über 2 für einen frankierten Brief davon.... PS: Der Port ist a) 109 mal überschrieben bis heute also kein Beweis b) Müssten die ja meinen PC konfeszieren um zu finden nachdem Sie suchen c) Machen die sicher kein Theater wegen eines Liedes mit der Polizei d) Vor Gericht gehen die sicher nicht weil die ihre dicken Hintern auch nicht aus ihrem warmgepupsten Stuhl heben wollen Alles im Ganzen möchte ich mich hier bedanken - nicht bei Herr Wachs wie viele vor mir... sondern bei dem Alten Esel und vielen Anderen die hier gepostet haben Und denkt dran erst immer NEIN sagen und schreiben und dann sollen die doch mit Beweisen kommen bis mir schwindelig wird.... Da braucht es aber lang.... Viel Spass Fiedler und Bushido alias Türkenzocker aus dem Richterghetto |
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| | # 147 |
| Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 5
| hat jemand schon post von der polizei bekommen? nachdem ich kurz vor weihnachten ein erstes schreiben der polizei erhalten habe, in dem ich kurz stellung nehmen sollte zu diesem fall (habe natürlich nichts zugegeben), kam heute ein zwietes schreiben mit einer vorladung ins haus? benötige dringend rat! hingehen, nicht hingehen.....? |
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| | # 148 |
| Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 4
| Zu einer Vorladung der Polizei würde ich schon hingehen. Wenn keine Hausdurchsuchung stattfand und keine Sicherstellung irgendwelcher Beweismittel und es sich nur um einen Titel handelt (sie werden Dir ja den Sachverhalt vortragen) würde ich den Vorfall abstreiten. Du besitzt einen für mehrere Personen zugänglichen Rechner und kannst nur sagen, dass Du den Download nicht angeboten hast. Es muss bewiesen werden, wer den Download angeboten hat. (siehe Link in einem anderen Beitrag von mir Urteil Oberlandesgericht Frankfurt am Main AZ 11 W 58/07) Dem BushidoAnwalt gegenüber rate ich Euch auch keine UE abzugeben oder sonstigen Briefwechsel anzufangen. Warum wollt Ihr eine UE abgeben, wenn Ihr das nicht getan habt. Lasst Euch nicht locken. Habe mir anwaltliche BEratung geholt und dieser hat genau diesen Tip mir gegeben. Sie werden nicht klagen wegen einem Titel. Der Streitwert ist vollkommen aus der Luft gegriffen. Das ist Angstmacherei. Der einzigste noch mögliche Beweis vor Gericht, wäre ein sichergestellter PC mit der zum Download angebotenen Datei. Ich mache definitiv nichts und zahle nicht. Ignoranz ist angesagt. |
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| | # 149 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
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| | # 150 |
| Registriert seit: 08.01.2008
Beiträge: 2
| hallo alter esel und andere 09.01.2007. Titel: internet: Keine kontrollen nötig. Frankfurt/Mein. Besitzer von Internetanschlüssen müssen familienangehörige bei der Nutzung von Verbindung nur dann überwachen,wenn es Hinweise auf einen Rechtsverstoß gibt.Das enschied das Oberlandsgericht Franfurt im Rechtsstreit zwischen einem Musikverlag und einem Familienvater. Berichte in den Medien über häufige Verletzungen des Urheberrechts verpflichten den Inhaber nicht zu Kontrolle. Vom Computer einer sechsköpfigen Familie waren 300 musiktitel illegal verbreitet worden. ENDE ____ man kann sich diesen artikel und den prozess in google unter "AZ.: 11 W 58/07" angucken!!! grüße an alle ... :engelsei: |
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| | # 151 |
| Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 8
| Das ist nicht so richtig. Es geht darum den angegebenen Titel anderen angeboten zu haben, sprich mehreren. Nur mal angenommen, 10 Leute haben bei dir die Datei gezogen, wäre der Streitwert schon 10,29! Da dies nicht eindeutig festgelegt werden kann, wird oft ein Streitwert von 10.000 genannt um Panik zu verursachen, den die Gerichte aber in der Regel nicht so hoch Recht sprechen würden, gerade wegen der Situation mit der Festlegung des Streitwertes. |
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| | # 152 |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Die immens hohen Schäden können auch mit Hilfe der Lizenzanalogie konstruiert werden, etwa so: Sie haben das Werk "Alter, isch hab kortikale Atrophie.mp3" zum Upload angeboten, es also öffentlich verwertet. Für eine solche Verwertungserlaubnis hätten sie vorher eine Lizenz vom Rechteinhaber erwerben müssen. Eine solche Lizenz ist sehr teuer, unter Umständen ein paar tausend Euro, daher der hohe Streitwert. Mit dieser Argumentation ist es dann sogar völlig egal, wie intensiv man das fragliche Werk verteilt hat. Selbst wenn man überhaupt nichts verteilt hätte - aufgrund der fehlenden Lizenz ist auch das bereits illegal. Man darf es ohne Erlaubnis nicht anbieten. Ich sage nicht, dass die Rechteinhaber immer so argumentieren bzw. vor Gericht immer mit einer solchen Argumentation Erfolg hätten. Es ist aber ein mögliches Modell zur Schadensberechnung bei Urheberrechtsverletzungen. |
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| | # 153 |
| Gastposter | Es ist einfach eine Schande mit dir Bushido,aber lass mal hast alles nicht umsonst gemacht ... deine Fans hast du eeh schon verloren. Und eins noch möchtegern super Rapper ,was wärst du ohne Tauschbörsen geworden Das Hilfe Forum unterstützt folgende Sinnvolle Aktion: "Einläuten von Bushidos Karriereende"! |
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| | # 154 |
| Gastposter | Hallo zusammen! Also auch ich habe eines dieser tollen Schreiben von den Anwälten Fiedler und Co. bekommen und soll auch 400 zahlen und die UE unterschreiben für einen Titel von Bushido. Jedoch habe auch ich die Musik nicht runter geladen oder zum download angeboten, da ich mich mit dem Kram garnicht auskenne, geschweigedenn diese Musik überhaupt höre. Zu der besagten "Tatzeit" habe ich zwar noch mit meinem Ex-Freund zusammen gewohnt, jedoch bezweifele ich, dass auch er die Musik runtergeladen bzw. zum Download angeboten hat. Ich bin jedoch beschuldigte, da der Telekom-Anschluss auf meinen Namen angemeldet war. ![]() Genauso wie ihr alle war auch ich erst mal total überfragt, was ich jetzt machen soll. Zahlen? Nicht zahlen? Garnicht reagieren? ![]() Ich habe dem ganzen Vorgang nicht so ganz getraut, vor allem weil: Ich habe das nicht getan! Der Brief wurde mit einfachem Brief zugestellt, nicht mit Einschreiben! Im Vorhinein muss ja auch ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet worden sein und darüber muss man benachrichtigt werden! Auch das ist nicht geschehen! Auch die Einstellung, was lt. den Anwälten passiert ist, muss dem Beschuldigten mitgeteilt werden. Keine Spur davon! Und dann auch noch der ganze Aufwand für nur diesen angeblichen einen Titel?! Diese kurze Frist zur Zahlung ist auch nicht grade normal... Und vor allem: Wo sind die Beweise, die sie gegen mich haben? Die würde ich gerne mal sehen. Ne´einfache IP-Adresse denke ich, reicht da nicht aus! Wie wäre es mal mit einer Sicherstellung meines Pc´s? Spätestens dann ständen sie ziemlich dumm da. Komisch ist auch, das dass alles in Bushidos Namen laufen soll! Sind es nicht normalerweise die Plattenfirmen, die solche Dinge in Auftrag geben?! Da sind noch so einige Dinge die mich ein wenig stutzig machen... :n00b: Um mal zum Punkt zu kommen, was ich gemacht habe.... Ich habe mit der Polizei gesprochen. Und die haben mir geraten, eine Anzeige wegen Betruges gegen die Anwälte zu stellen. Die haben dann den ganzen Sachverhalt aufgenommen, die Anzeige geschrieben und jetzt heißt es abwarten...Auch die Polizei fand so einige Dinge sehr komisch! Zum einen verschafft es mir Zeit und zum anderen wird der ganze Vorgang jetzt von der Kripo und von der Staatsanwaltschaft überprüft. Sollte der Staatsanwalt sagen, das ist alles korrekt so und es einstellen, werde ich wohl zahlen müssen, auch wenn ich es nicht wahr. Sollte er aber sagen, da liegt Betrug vor, wird es natürlich weitere Kreise ziehen und wohl zum Verfahren kommen. Ich denke nicht zahlen und garnicht reagieren, ist wohl der verkehrteste Weg. Denn dann holen die Anwälte sich einen vollstreckbaren Titel und dann wird es richtig teuer! Also ich würde euch raten, dass wenn ihr zu Unrecht beschuldigt werdet, das ihr zur Polizei geht und die Super Anwälte wegen Betruges anzeigt! Umso mehr das tuen, um so besser... Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich euch natürlich darüber informieren!! Bis dahin...lasst euch nicht einschüchtern von den Spinnern |
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| | # 155 |
| Registriert seit: 15.01.2008 Ort: Bayern
Beiträge: 3
| @Glam Alle Achtung! :breitgri: Hoffentlich findet die Staatsanwaltschaft etwas, was dieser Kanzlei das das Handwerk legt. Ich habe auch so einen Brief (datiert 07.01.0 Ich habe mich erst mal im Netz informiert, was "Bushido" überhaupt ist. Es ist ein "Musiker" mit einer dümmlichen Blechmaske. :spy: :spy: Da die Kanzlei diese Briefe schon seit Monaten in Bushidos Namen verschickt, gibt es Erfahrungen was die weiteren Schritte der Anwälte waren, wenn nicht gezahlt wird und nur eine modifizierte UE abgegeben wurde. Wer hat Vorladungen, Hausdurchsuchungen oder EV bekommen? Gruß Zubel |
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| | # 156 | ||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Ich weiß nicht, warum hier alle so auf Einschreiben abfahren. Es reicht ein normaler Brief, eine E-Mail, ja sogar in geeigneten Fällen ein Telefonat. Zitat:
Zitat:
Im übrigen halte ich die Sache mit der Betrugsanzeige 1. für sehr weit hergeholt und 2. für grenzwertig. Sicher ist dabei eigentlich nur, dass eine solche Anzeige dem Anzeigeerstatter in seiner zivilrechtlichen Sache keine zusätzliche Zeit verschafft. Im Gegenteil wird dann sicher ziemlich scharf zurück geschossen. Eine adäquate Verteidigungsstrategie ist dies für die zivilrechtliche Auseinandersetzung sicher nicht. | ||
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| | # 157 |
| Registriert seit: 15.01.2008
Beiträge: 4
| So ich wollte mich auch mal zu Wort melden. Da ja hier viele meinen sie haben die Weisheit gefressen. Wir haben gezahlt, mittlerweile kam auch kein Brief mehr von Fiedler und Co., außerdem kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft das nun das Verfahren eingestellt worden ist. Wenn man nunmal was illegales getan hat, mir kann jetzt keiner hier mehr mit ausreden kommen ich wusste nichts davon, es weis jeder mittlerweile das es so ist............dann muss man dafür gerade stehen. Also das gerede hier von ich hab nie den Brief bekommen oder ich reagiere nicht, dass wird euch alles nichts nützen, früher oder später seit ihr dran.........vor ein paar Monaten hat ja schließlich auch noch jeder gedacht als 1. Meldungen kamen, ach mich trifft es nicht, ich lade nur 2-3 Dateien nicht hunderte, nur die fischen sie raus............so war es doch, und nun seht ihr ja was bei rumkommt, mittlerweile haben sie euch auch und irgendwann werden sie auch genug Beweise zusammen haben um euch es auch nachzuweisen. Dann ist der Computer weg, da nützt es nichts alles zu löschen, so etwas ist widerherstellbar. Da setzen sich keine Azubis an euren Rechner, das ist ja auch mal klar. Also lieber 1 mal zahlen, ruhe haben und nicht jeden Tag da sitzen auf Arbeit und mit nem unguten Gefühl nach Hause zum Briefkasten schleichen. Blödsinn ist genauso zu behaupten sie kommen dann immer wieder an, ich kenne keinen.........und wenn ihr mal genau nachdenkt kennt ihr auch keinen. Aber jedem das seine, ist nur meine Meinung, wollte sie nur einmal hier reinschreiben, weil es nervt das sich hier welche hinstellen, irgendwelche Ratschläge geben und nicht mal nen blassen Schimmer haben wovon sie reden, überlast das den Profis, die so etwas studiert haben und Erfahrung haben. Spätestens wenn die Rechnung von eurem Anwalt kommt, dann sagt ihr euch, hätte ich lieber gleich gezahlt, denn nun zahlt ihr Fiedler und Co. und Ihn. So denn.........viel Glück bei der "richtigen" Entscheidung |
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| | # 158 |
| Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 2
| Also ich habe denen ein Fax geschickt weil ich wirklich nichts geladen hatte. Betreff : Bushido / Sehr geehrte Anwälte, ich kann die geforderte Zahlung nicht nachvollziehen. Anbei die Gründe : Die Musik des Künstlers ist nicht der Geschmack von mir oder meiner Frau (überhaupt kein Rapp). Ich benutze weder ein Programm zum runterladen von Musik oder ähnliches, ich besitze 250 DVD, 340 CDs, 40 SACD und 30 Blueraydisks die alle original sind. Mein Netzwerk besteht aus meinem Arbeits-PC auf dem (er wurde vor 6 Jahren das letzte mal formatiert) sich keine Musik ihres Künstlers befindet und einer Playstation 3 (auf der man nichts runterladen kann) die für Onlinespiele genutzt wird. Meine Frau benutzt den PC nicht und mein 6 Jähriger Sohn darf schon gar nicht in mein Arbeitszimmer. Gerne können Sie sich davon ein Bild machen wenn Sie zu mir kommen. Mein Wlan ist mit 64 Bit WEP verschlüsselt, das wie ich in gestern gegoogelt habe scheinbar recht einfach zu knacken ist. Anbei der Link : Projekt: Os-Up 2006 - Artikel / Hacken / Wlan WEP 64 bit und 128Bit Cracken by AnimaTow Ich versichere Ihnen hiermit dass ich keine Musik Ihres Künstlers besitze oder besessen habe. Ich werde zusätzlich die Verschlüsselung hochsetzen aber ich denke volkommende Sicherheit wird’s nicht geben. Noch eins am besagten Tag waren meine Familie und ich gar nicht zu Hause. Mit freundlichen Grüßen |
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| | # 159 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
![]() Genau. Selbsteinsicht ist der erste Schritt zur Besserung. | |
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| | # 160 | |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Zitat:
Erster Hauptsatz des Abmahnwahns: Verzeih mir bitte, ich will Dich nicht veräppeln oder so, ich kann Deinen Ärger durchaus nachvollziehen. Aber es ist wirklich erstaunlich, wie häufig frisch Abgemahnte genau diese Bemerkung machen. Ich würde an Deiner Stelle nicht davon ausgehen, dass Dein Schreiben irgend einen Erfolg haben könnte. Mein Tipp: Mach dir Luft, lass den Ärger raus, aber dann mach Dir besser darüber Gedanken, wie Du wirklich sinnvoll auf die Abmahnung reagieren kannst. Zum Beispiel könntest Du darüber nachdenken, ob Du nicht besser doch eine geänderte Unterlassungserklärung abgibst, um den Streitwert zu reduzieren und der Gefahr einer einstweiligen Verfügung vorzubeugen. | |
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