Fiedler mahnt Bushido- Dateien upload ab, suche Betroffene

Alt 09.01.2008, 22:38   # 141
Tyrone85
Gastposter
 
hallo,

kann jemand mal genau stellung nehmen wie man sich jetzt verhalten soll, wenn man so eine abmahnung erhalten hat?

also bitte im klartext mir der UE und so, wie man die formulieren sollte.. ich bin voll durcheinander.

zahlen oder nicht ?

danke im vorraus

gruss
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Alt 10.01.2008, 00:05   # 142
-Heaven-
 
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Beiträge: 16
Hallo!

Wir haben heute auch so ein Schreiben erhalten. Wie viele andere, wissen wir nicht, was richtig und was falsch wäre. Klar wollen wir den Betrag von 400€ nicht bezahlen, da wir uns nichts zu schulden haben kommen lassen, aber die Ansgt, eine Höhere Strafe zahlen zu müssen, wenn man die Briefe ignoriert, ist eben ziemlich groß.

Kann jemand eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hier reinsetzten oder mir per PN schicken? Würde gerne wissen, wie man soetwas in Angriff nehmen muss.

Grüße
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Alt 10.01.2008, 00:09   # 143
-Heaven-
 
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Beiträge: 16
Haha, sorry....ich sehe erst jetzt, dass Musterbeispiele schon aufgezeigt wurden. War nicht registriert und konnte sie nicht sehen.
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Alt 10.01.2008, 08:15   # 144
digitalpit
 
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Zitat:
Zitat von -Heaven- Beitrag anzeigen
Haha, sorry....ich sehe erst jetzt, dass Musterbeispiele schon aufgezeigt wurden. War nicht registriert und konnte sie nicht sehen.
Wo.

Also ich werde alles versuchen das der Herr Bus... keine 200 € von mir bekommt. Er braucht für seine Rechtstreits wahrscheinlich das Geld.

Ich werde denen ein Fax. schicken das ich desen Musik gar nicht höre, mein PC und meine PS3 keinerlei Musikdownloads haben, mein Netzwerk mit WEP 64 Bit geschützt ist und ich das auch der Polizei melde.
Da will sich jemand gesund stossen.
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Alt 10.01.2008, 10:42   # 145
RestartXL
 
Registriert seit: 09.01.2008
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Hallo Leutz ,

ich habe GESTERN diesen netten aber auch sehr dünn an der WAHRHEIT geflochtenen Brief gelesen und danach mich direkt ins Net gestürtzt um nach zu forschen wie es anderen ging. Nach einem Tag lesen dieses Threads hier und vielen weiteren weil ich das schon kannte mit den Ports etc. habe ich mich dazu entschlossen.

Ich werde mich melden in Form
KEINER STELLUNGNAHME (Das könnte dann zu Briefwechsel führen den ich nich will)
EINER MODIFIZIERTEN UE (Unterlassungs und Verpflichtungserklärung)

Und komme so

mit knapp über 2 € für einen frankierten Brief davon....


PS: Der Port ist
a) 109 mal überschrieben bis heute also kein Beweis
b) Müssten die ja meinen PC konfeszieren um zu finden nachdem Sie suchen
c) Machen die sicher kein Theater wegen eines Liedes mit der Polizei
d) Vor Gericht gehen die sicher nicht weil die ihre dicken Hintern auch nicht aus ihrem warmgepupsten Stuhl heben wollen

Alles im Ganzen möchte ich mich hier bedanken - nicht bei Herr Wachs wie viele vor mir...
sondern bei dem Alten Esel und vielen Anderen die hier gepostet haben

Und denkt dran erst immer NEIN sagen und schreiben und dann sollen die doch mit Beweisen kommen bis mir schwindelig wird.... Da braucht es aber lang....

Viel Spass Fiedler und Bushido alias Türkenzocker aus dem Richterghetto
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Alt 10.01.2008, 10:44   # 146
RestartXL
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 2
hallo Alter Esel wie ist der stand heute bei dir?
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Alt 10.01.2008, 15:23   # 147
herrdes
 
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Beiträge: 5
hat jemand schon post von der polizei bekommen?

nachdem ich kurz vor weihnachten ein erstes schreiben der polizei erhalten habe, in dem ich kurz stellung nehmen sollte zu diesem fall (habe natürlich nichts zugegeben), kam heute ein zwietes schreiben mit einer vorladung ins haus?

benötige dringend rat!

hingehen, nicht hingehen.....?
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Alt 10.01.2008, 19:12   # 148
quarrelsome
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 4
Zu einer Vorladung der Polizei würde ich schon hingehen. Wenn keine Hausdurchsuchung stattfand und keine Sicherstellung irgendwelcher Beweismittel und es sich nur um einen Titel handelt (sie werden Dir ja den Sachverhalt vortragen) würde ich den Vorfall abstreiten. Du besitzt einen für mehrere Personen zugänglichen Rechner und kannst nur sagen, dass Du den Download nicht angeboten hast.

Es muss bewiesen werden, wer den Download angeboten hat. (siehe Link in einem anderen Beitrag von mir Urteil Oberlandesgericht Frankfurt am Main
AZ 11 W 58/07)



Dem BushidoAnwalt gegenüber rate ich Euch auch keine UE abzugeben oder sonstigen Briefwechsel anzufangen. Warum wollt Ihr eine UE abgeben, wenn Ihr das nicht getan habt. Lasst Euch nicht locken.
Habe mir anwaltliche BEratung geholt und dieser hat genau diesen Tip mir gegeben. Sie werden nicht klagen wegen einem Titel. Der Streitwert ist vollkommen aus der Luft gegriffen. Das ist Angstmacherei. Der einzigste noch mögliche Beweis vor Gericht, wäre ein sichergestellter PC mit der zum Download angebotenen Datei.

Ich mache definitiv nichts und zahle nicht. Ignoranz ist angesagt.
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Alt 10.01.2008, 21:44   # 149
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von RestartXL Beitrag anzeigen
hallo Alter Esel wie ist der stand heute bei dir?
Im Westen nichts Neues.

:devil3:
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Alt 11.01.2008, 12:12   # 150
verletzter62
 
Registriert seit: 08.01.2008
Beiträge: 2
hallo alter esel und andere Ein interes. Artikel :Ruhr Nachrichten Mittwoch
09.01.2007. Titel: internet: Keine kontrollen nötig.
Frankfurt/Mein. Besitzer von Internetanschlüssen müssen familienangehörige bei der Nutzung von Verbindung nur dann überwachen,wenn es Hinweise auf einen Rechtsverstoß gibt.Das enschied das Oberlandsgericht Franfurt im Rechtsstreit zwischen einem Musikverlag und einem Familienvater. Berichte in den Medien über häufige Verletzungen des Urheberrechts verpflichten den Inhaber nicht zu Kontrolle. Vom Computer einer sechsköpfigen Familie waren 300 musiktitel illegal verbreitet worden. ENDE
____
man kann sich diesen artikel und den prozess in google unter "AZ.: 11 W 58/07" angucken!!! grüße an alle ... :engelsei:
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Alt 13.01.2008, 18:59   # 151
-=Zodiac=-
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von quarrelsome Beitrag anzeigen
Nicht verunsichern lassen. Die besagten Bushido-Stücke sind für 1,29€ bei Musicload zu laden --> das ist der Streitwert
Das ist nicht so richtig. Es geht darum den angegebenen Titel anderen angeboten zu haben, sprich mehreren. Nur mal angenommen, 10 Leute haben bei dir die Datei gezogen, wäre der Streitwert schon 10,29€! Da dies nicht eindeutig festgelegt werden kann, wird oft ein Streitwert von 10.000€ genannt um Panik zu verursachen, den die Gerichte aber in der Regel nicht so hoch Recht sprechen würden, gerade wegen der Situation mit der Festlegung des Streitwertes.
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Alt 13.01.2008, 19:54   # 152
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Die immens hohen Schäden können auch mit Hilfe der Lizenzanalogie konstruiert werden, etwa so:

Sie haben das Werk "Alter, isch hab kortikale Atrophie.mp3" zum Upload angeboten, es also öffentlich verwertet. Für eine solche Verwertungserlaubnis hätten sie vorher eine Lizenz vom Rechteinhaber erwerben müssen.

Eine solche Lizenz ist sehr teuer, unter Umständen ein paar tausend Euro, daher der hohe Streitwert.

Mit dieser Argumentation ist es dann sogar völlig egal, wie intensiv man das fragliche Werk verteilt hat. Selbst wenn man überhaupt nichts verteilt hätte - aufgrund der fehlenden Lizenz ist auch das bereits illegal. Man darf es ohne Erlaubnis nicht anbieten.

Ich sage nicht, dass die Rechteinhaber immer so argumentieren bzw. vor Gericht immer mit einer solchen Argumentation Erfolg hätten. Es ist aber ein mögliches Modell zur Schadensberechnung bei Urheberrechtsverletzungen.
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Alt 15.01.2008, 02:02   # 153
Mrlenki
Gastposter
 
Es ist einfach eine Schande mit dir Bushido,aber lass mal hast alles nicht umsonst gemacht ... deine Fans hast du eeh schon verloren.
Und eins noch möchtegern super Rapper ,was wärst du ohne Tauschbörsen geworden

Das Hilfe Forum unterstützt folgende Sinnvolle Aktion:
"Einläuten von Bushidos Karriereende"!
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Alt 15.01.2008, 12:36   # 154
Glam
Gastposter
 
Hallo zusammen!
Also auch ich habe eines dieser tollen Schreiben von den Anwälten Fiedler und Co. bekommen und soll auch 400 € zahlen und die UE unterschreiben für einen Titel von Bushido.
Jedoch habe auch ich die Musik nicht runter geladen oder zum download angeboten, da ich mich mit dem Kram garnicht auskenne, geschweigedenn diese Musik überhaupt höre. Zu der besagten "Tatzeit" habe ich zwar noch mit meinem Ex-Freund zusammen gewohnt, jedoch bezweifele ich, dass auch er die Musik runtergeladen bzw. zum Download angeboten hat. Ich bin jedoch beschuldigte, da der Telekom-Anschluss auf meinen Namen angemeldet war.



Genauso wie ihr alle war auch ich erst mal total überfragt, was ich jetzt machen soll. Zahlen? Nicht zahlen? Garnicht reagieren?
Ich habe dem ganzen Vorgang nicht so ganz getraut, vor allem weil:
Ich habe das nicht getan!
Der Brief wurde mit einfachem Brief zugestellt, nicht mit Einschreiben!
Im Vorhinein muss ja auch ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet worden sein und darüber muss man benachrichtigt werden! Auch das ist nicht geschehen! Auch die Einstellung, was lt. den Anwälten passiert ist, muss dem Beschuldigten mitgeteilt werden. Keine Spur davon!
Und dann auch noch der ganze Aufwand für nur diesen angeblichen einen Titel?!
Diese kurze Frist zur Zahlung ist auch nicht grade normal...
Und vor allem: Wo sind die Beweise, die sie gegen mich haben? Die würde ich gerne mal sehen. Ne´einfache IP-Adresse denke ich, reicht da nicht aus!
Wie wäre es mal mit einer Sicherstellung meines Pc´s? Spätestens dann ständen sie ziemlich dumm da.
Komisch ist auch, das dass alles in Bushidos Namen laufen soll! Sind es nicht normalerweise die Plattenfirmen, die solche Dinge in Auftrag geben?!
Da sind noch so einige Dinge die mich ein wenig stutzig machen...
:n00b:

Um mal zum Punkt zu kommen, was ich gemacht habe.... Ich habe mit der Polizei gesprochen. Und die haben mir geraten, eine Anzeige wegen Betruges gegen die Anwälte zu stellen. Die haben dann den ganzen Sachverhalt aufgenommen, die Anzeige geschrieben und jetzt heißt es abwarten...Auch die Polizei fand so einige Dinge sehr komisch!
Zum einen verschafft es mir Zeit und zum anderen wird der ganze Vorgang jetzt von der Kripo und von der Staatsanwaltschaft überprüft. Sollte der Staatsanwalt sagen, das ist alles korrekt so und es einstellen, werde ich wohl zahlen müssen, auch wenn ich es nicht wahr.
Sollte er aber sagen, da liegt Betrug vor, wird es natürlich weitere Kreise ziehen und wohl zum Verfahren kommen.

Ich denke nicht zahlen und garnicht reagieren, ist wohl der verkehrteste Weg. Denn dann holen die Anwälte sich einen vollstreckbaren Titel und dann wird es richtig teuer!

Also ich würde euch raten, dass wenn ihr zu Unrecht beschuldigt werdet, das ihr zur Polizei geht und die Super Anwälte wegen Betruges anzeigt! Umso mehr das tuen, um so besser...

Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich euch natürlich darüber informieren!!

Bis dahin...lasst euch nicht einschüchtern von den Spinnern
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Alt 15.01.2008, 12:52   # 155
zubel
 
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Bayern
Beiträge: 3
@Glam
Alle Achtung! :breitgri:
Hoffentlich findet die Staatsanwaltschaft etwas, was dieser Kanzlei das
das Handwerk legt.

Ich habe auch so einen Brief (datiert 07.01.0 bekommen.
Ich habe mich erst mal im Netz informiert, was "Bushido" überhaupt ist.
Es ist ein "Musiker" mit einer dümmlichen Blechmaske. :spy: :spy:

Da die Kanzlei diese Briefe schon seit Monaten in Bushidos Namen verschickt,
gibt es Erfahrungen was die weiteren Schritte der Anwälte waren, wenn nicht gezahlt wird und nur eine modifizierte UE abgegeben wurde. Wer hat Vorladungen, Hausdurchsuchungen oder EV bekommen?

Gruß

Zubel
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Alt 15.01.2008, 14:18   # 156
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Glam Beitrag anzeigen
Der Brief wurde mit einfachem Brief zugestellt, nicht mit Einschreiben!
Ich weiß nicht, warum hier alle so auf Einschreiben abfahren. Es reicht ein normaler Brief, eine E-Mail, ja sogar in geeigneten Fällen ein Telefonat.

Zitat:
Im Vorhinein muss ja auch ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet worden sein und darüber muss man benachrichtigt werden! Auch das ist nicht geschehen! Auch die Einstellung, was lt. den Anwälten passiert ist, muss dem Beschuldigten mitgeteilt werden. Keine Spur davon!
Weder die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch dessen Einstellung muss dem Beschuldigten mitgeteilt werden, soweit er nicht verantwortlich vernommen worden ist.

Zitat:
Diese kurze Frist zur Zahlung ist auch nicht grade normal...
Doch, kurze Fristen sind bei Eilbedürftigkeit sogar der Regelfall.

Im übrigen halte ich die Sache mit der Betrugsanzeige 1. für sehr weit hergeholt und 2. für grenzwertig.

Sicher ist dabei eigentlich nur, dass eine solche Anzeige dem Anzeigeerstatter in seiner zivilrechtlichen Sache keine zusätzliche Zeit verschafft.

Im Gegenteil wird dann sicher ziemlich scharf zurück geschossen. Eine adäquate Verteidigungsstrategie ist dies für die zivilrechtliche Auseinandersetzung sicher nicht.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 15.01.2008, 16:08   # 157
Tim987
 
Registriert seit: 15.01.2008
Beiträge: 4
So ich wollte mich auch mal zu Wort melden. Da ja hier viele meinen sie haben die Weisheit gefressen.
Wir haben gezahlt, mittlerweile kam auch kein Brief mehr von Fiedler und Co., außerdem kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft das nun das Verfahren eingestellt worden ist.
Wenn man nunmal was illegales getan hat, mir kann jetzt keiner hier mehr mit ausreden kommen ich wusste nichts davon, es weis jeder mittlerweile das es so ist............dann muss man dafür gerade stehen.
Also das gerede hier von ich hab nie den Brief bekommen oder ich reagiere nicht, dass wird euch alles nichts nützen, früher oder später seit ihr dran.........vor ein paar Monaten hat ja schließlich auch noch jeder gedacht als 1. Meldungen kamen, ach mich trifft es nicht, ich lade nur 2-3 Dateien nicht hunderte, nur die fischen sie raus............so war es doch, und nun seht ihr ja was bei rumkommt, mittlerweile haben sie euch auch und irgendwann werden sie auch genug Beweise zusammen haben um euch es auch nachzuweisen. Dann ist der Computer weg, da nützt es nichts alles zu löschen, so etwas ist widerherstellbar. Da setzen sich keine Azubis an euren Rechner, das ist ja auch mal klar.
Also lieber 1 mal zahlen, ruhe haben und nicht jeden Tag da sitzen auf Arbeit und mit nem unguten Gefühl nach Hause zum Briefkasten schleichen.
Blödsinn ist genauso zu behaupten sie kommen dann immer wieder an, ich kenne keinen.........und wenn ihr mal genau nachdenkt kennt ihr auch keinen.

Aber jedem das seine, ist nur meine Meinung, wollte sie nur einmal hier reinschreiben, weil es nervt das sich hier welche hinstellen, irgendwelche Ratschläge geben und nicht mal nen blassen Schimmer haben wovon sie reden, überlast das den Profis, die so etwas studiert haben und Erfahrung haben.
Spätestens wenn die Rechnung von eurem Anwalt kommt, dann sagt ihr euch, hätte ich lieber gleich gezahlt, denn nun zahlt ihr Fiedler und Co. und Ihn.

So denn.........viel Glück bei der "richtigen" Entscheidung
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Alt 15.01.2008, 16:11   # 158
digitalpit
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 2
Also ich habe denen ein Fax geschickt weil ich wirklich nichts geladen hatte.

Betreff : Bushido /
Sehr geehrte Anwälte,
ich kann die geforderte Zahlung nicht nachvollziehen.

Anbei die Gründe :

Die Musik des Künstlers ist nicht der Geschmack
von mir oder meiner Frau (überhaupt kein Rapp).

Ich benutze weder ein Programm zum runterladen von Musik oder ähnliches, ich besitze 250 DVD, 340 CDs, 40 SACD und 30 Blueraydisks die alle original sind.

Mein Netzwerk besteht aus meinem Arbeits-PC auf dem (er wurde vor 6 Jahren das letzte mal formatiert) sich keine Musik ihres Künstlers befindet und einer Playstation 3 (auf der man nichts runterladen kann) die für Onlinespiele genutzt wird.
Meine Frau benutzt den PC nicht und mein 6 Jähriger Sohn darf schon gar nicht in mein Arbeitszimmer.

Gerne können Sie sich davon ein Bild machen wenn Sie zu mir kommen.

Mein Wlan ist mit 64 Bit WEP verschlüsselt, das wie ich in gestern gegoogelt habe scheinbar recht einfach zu knacken ist.
Anbei der Link :
Projekt: Os-Up 2006 - Artikel / Hacken / Wlan WEP 64 bit und 128Bit Cracken by AnimaTow

Ich versichere Ihnen hiermit dass ich keine Musik Ihres Künstlers besitze oder besessen habe.
Ich werde zusätzlich die Verschlüsselung hochsetzen aber ich denke volkommende Sicherheit wird’s nicht geben.
Noch eins am besagten Tag waren meine Familie und ich gar nicht zu Hause.

Mit freundlichen Grüßen
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Alt 15.01.2008, 16:40   # 159
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Tim987 Beitrag anzeigen
Aber jedem das seine, ist nur meine Meinung, wollte sie nur einmal hier reinschreiben, weil es nervt das sich hier welche hinstellen, irgendwelche Ratschläge geben und nicht mal nen blassen Schimmer haben wovon sie reden, überlast das den Profis, die so etwas studiert haben und Erfahrung haben.


Genau. Selbsteinsicht ist der erste Schritt zur Besserung.
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Alt 15.01.2008, 17:39   # 160
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Zitat:
Zitat von digitalpit Beitrag anzeigen
Ich kann die geforderte Zahlung nicht nachvollziehen. Anbei die Gründe :

Die Musik des Künstlers ist nicht der Geschmack von mir oder meiner Frau (überhaupt kein Rapp).
Erster Hauptsatz des Abmahnwahns:
Menschen werden immer für genau diejenige Musik abgemahnt, die sie am wenigsten leiden können.

Verzeih mir bitte, ich will Dich nicht veräppeln oder so, ich kann Deinen Ärger durchaus nachvollziehen. Aber es ist wirklich erstaunlich, wie häufig frisch Abgemahnte genau diese Bemerkung machen.

Ich würde an Deiner Stelle nicht davon ausgehen, dass Dein Schreiben irgend einen Erfolg haben könnte. Mein Tipp: Mach dir Luft, lass den Ärger raus, aber dann mach Dir besser darüber Gedanken, wie Du wirklich sinnvoll auf die Abmahnung reagieren kannst. Zum Beispiel könntest Du darüber nachdenken, ob Du nicht besser doch eine geänderte Unterlassungserklärung abgibst, um den Streitwert zu reduzieren und der Gefahr einer einstweiligen Verfügung vorzubeugen.
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Alt 26.05.2012, 17:23 # --
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