Fiedler mahnt Bushido- Dateien upload ab, suche Betroffene


Alt 13.08.2009, 20:38   # 1361
zeroo
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Zitat:
Zitat von Scream150 Beitrag anzeigen
Ach ja, bei mir ist die Frist des zweiten Schreibens (1005,-€) Mitte Januar abgelaufen und bis heute absolut keine Reaktion.
Hallo zusammen, hab auch eine mod UE abgegeben und dann ein zweites Schreiben mit den 1005,- Geschäftsgebühren ( Anwaltkosten lt.RVG) und Gegenstandswert 30000,- Euro erhalten. Werde nun auch kommentarlos die Frist verstreichen lassen.

Gibt es noch jemanden, der das zweite Schreiben ignoriert hat und danach nie wieder etwas vom RA gehört hat ?

-----Doppelpost zusammengeführt am 13.8.2009 um 20:11:15-----

Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Ist die Sache erst vor Gericht, wird es erfahrungsgemäß sehr teurer. Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
Kann man Urteile nennen und wieviel die Beklagten zahlen mussten?
Vorwurf : Download eines Albums - Gegenstandswert 30.000,-
Geschäftsgebühr 1005,-
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Alt 15.08.2009, 20:21   # 1362
ierdna
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Hallo,
das Karussell dreht sich immer weiter!
Heute bekamm ich auch eine Abmahnung!!! Ich habe bei eBay, bei einer CD Auktion mit dem Namen des Gangster-Rappers geworben, obwohl es sich nicht um diesen direkt handelte!!! Ergebnis: Markenrechtsverletzung!!!
Jetzt soll ich 300€ blechen. Gegenstandswert: 50.000€. RVG: 1379,80€.

Hab' natürlich nicht gewusst, dass es sich um eine Marke handelt!!!

Was soll ich den jetzt machen???
Habe ich Ruhe, wenn die 300€ bleche oder kommen dann noch später die 1379,80€ auf mich zu???

Bitte um Rat!!!!!!!!!

thx
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Alt 16.08.2009, 13:34   # 1363
gtm
 
Registriert seit: 17.09.2008
Beiträge: 41
Hallo,

ich habe zwischenzeitlich Post von meinem Anwalt bekommen.
Er hat den Vorschlag eines Vergleichs über 300€ erhalten.
Zusaetzlich erhielt ich 'rechtliche Hinweise' welche ich unterschreiben soll.
Dabei geht es darum, dass mir empfohlen wird den Anschluss umzuschreiben, mein WLAN zu sichern etc. Das ist ja ganz nett aber warum sollte ich sowas unterschreiben?
Ansonsten ist die genrelle Frage: Vergleich annehmen, Preis weiter drücken oder auf stur stellen?
Mein Anwalt meinte dass die BGH Rechtssprechung den Anschlussinhaber in Zukunft noch staerker in Haft nehmen will. Gibt es dazu aktuelle Tendenzen? İch dachte, dass es eher 'ruhiger' werden soll?!

Wie schaetzt ihr das ein? İch bin hin und hergerissen den Vergleich anzunehmen, da ich sowieso schon die Anwaltskosten habe und mit den 300€ noch milde herauskommen würde. Zudem will mein Anwalt ein Schreiben formulieren in welchem stehen soll, dass die Zahlung kein Schuldeingestaendnis darstellt.

Für eure Einschaetzung bin ich schon jetzt dankbar!
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Alt 17.08.2009, 16:38   # 1364
jacky19
 
Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 2
Hi mein Name ist Jacqueline, also ich bin auch so eine Betroffene nur das ich allerdings ein TShirt von Bulshido versteigern wollte.(wusste nicht das Bushido geschützte Marke ist)Ich möchte dazu sagen das es ist nie verkauft wurde, da Ebay es vorher entfernt hatte.Jetzt kam am Freitag natürlich wie allen hier sicher Bekannt die Abmahnung samt Unterlassungserklärung und die Forderung von 300,- Euro. Ich habe jetzt so eine abgeänderte UE von den geposteten Link hier abgesendet.

Meine Frage. In den Brief steht drin das ich mich bis zur genannten Frist auch äussern soll wieviele Artikel ich verkauft habe bzw. welche Erlöse ich erzielt habe. Soll ich mich dazu äussern??

Ich muss sagen es ist echt beschämend wie der Mann seine Fans abzockt, nur weil man mal ein lächerliches Shirt von ihm verkaufen will was einen zu klein ist. Er verdient Millionen und erzählt noch selber wie schwer es doch ist in Armut aufzuwachsen. Dann zockt er Menschen ab die jeden Tag für 700,- Euro schwer arbeiten gehen müsse.
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Alt 17.08.2009, 18:53   # 1365
jacky19
 
Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 2
nein nein bezahlen werd ich den Hungerhacken eh nix der hat genug Geld. Wollt halt nur wissen ob ich mich äussern soll wieviel Shirts ich verkauft habe. Hab ja keins verkauft wollte ja nur das eine und hab ja auch nix dran verdient oder damit erlös gemacht.
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Alt 17.08.2009, 19:36   # 1366
princess15114
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Benutzerbild von princess15114
 
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Zitat:
Zitat von jacky19 Beitrag anzeigen
bin auch so eine Betroffene nur das ich allerdings ein TShirt von Bulshido versteigern wollte. Ich habe jetzt so eine abgeänderte UE von den geposteten Link hier abgesendet.
Ich habe begründete Zweifel, dass die mod. UE von "den geposteten Link" die/das Richtige ist. Offensichtlich handelt es sich bei dir um eine Verletzung des Markenrechts und nicht um Filesharing.
Die mod. UE von hier ist nämlich nicht eine für alles, was mit Abmahnung zu tun hat!

Der Rest kann vielfältig sein. gewerblicher/privater EBay-Verkäufer, selbst aufgebügeltes Konterfei des Typen oder Original usw. So etwas kann man hier nicht im Filesharing-Thread klären.
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Alt 17.08.2009, 21:49   # 1367
Intruder01
 
Benutzerbild von Intruder01
 
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Hallo zusammen,
ich bin auch einer der betroffenen auch von mir will er Kohle sehen.Ich soll angeblich einen seiner Songs von der Bravo Hits zu Download freigegeben haben.Alles sehr seltsam,ich habe null Musik auf dem Rechner und bin auch nicht bei e DONKEY angemeldet.Der 2 Rechner von meinem 12 Jährigen sohn ist auch sauber .
Zahlen soll ich bis zum 17 ten 500€ dann ist alles gut.
Habe bereits die UE hier aus dem Board mit 2 extra zeilen per einschreiben
verschickt,antwort habe ich auch schon erhalten.Die UE wurde angenommen,ausserdem möchten sie bis zum 24 ten wissen wie ich mein W lan gesichert habe und wieviel Rechner ich im Besitz habe.Und nun sind es schon 651,80 die ich zahlen soll.
Meine Antwort,
Wlan ist Passwort gesichert ,und das nur der Rechner meines Sohnes über Wlan ins Netz geht und das auch nur Stundenweise und dann auch nur um für die Schule sachen zu suchen und um hin und wieder mal zu spielen.
Ausserdem habe ich die Abmahnung als Unwirksam erklärt weil die Vollmacht eine Kopie ist.
Nun warte ich mal auf Antwort aber ich werde nun alle Fristen verstreichen lassen und mich nicht mehr melden.
Geld bekommen die keins von mir.

PS . In den Jahren 2005 und bis Januar 2007 hatte ich ein Kleingewerbe
angemeldet damit meine Frau bei 321 meins verkaufen kann.
2 Abmahnungen haben wir bekommen eine 2005 und eine ende 2006.
In beiden fällen war ich der Sieger ( ohne Anwalt).
Nach der 2 Abmahnung hatte ich die faxen so dick das ich das Gewerbe
wieder Abgemeldet habe,und den Acount bei 321 gelöscht habe.
Also man kann schon als Sieger aus der Sache rauskommen.
Bei der 1 ten Abmahnung habe ich mich einfach mit gleichgesinnten zusammen getan und haben den Anwalt unter druck gesetzt bis schließlich ein schreiben kam das die sache erledigt wäre.
Also nicht aufgeben.
Mfg Zacky
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Alt 17.08.2009, 22:13   # 1368
Ansgar
 
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Ich hatte an diesem heißen Montag mit einem ruhigen Abmahnwahnabend gerechnet. Dem ist nicht so. Und das ist gut. Ich mag Leute, die nicht klein beigeben, die Dinge hinterfragen und die kämpfen wollen. Du bist hier richtig, Intruder.
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Alt 19.08.2009, 12:28   # 1369
HaBue
 
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Moin!
Hatte auch eine Abmahnung erhalten, da ich angeblichen die BRAVO CD zum Download im WWW freigeben habe.
Gegen Zahlung von 550 Euro (wer bekommt wieviel wurde nicht aufgeführt) und übersenden dehrer UE wäre dann alles erledigt.
Ich habe dehnen die hier veröffentliche UE übermittelt und diese UE wurde angenommen. Anstatt der 550,00 Euro soll ich jetzt jedoch 650,00 Euro zahlen.
Diese setzen sich jetzt wie folgt zusammen.
Gegenstandswert 10.000,00 Euro
1,3 Geschäftsgebühr = 631,80 Euro
Auslagepauschale Post/Telekommumikatiorn = 20,00 Euro
Summe = 651,80 Euro
Dann schreiben die noch mal etwas von 250,00 Euro.
Zahle ich die 650,00 Euro bis zum 27. August 2009, so ist alles erledigt.
Ratenzahlung kann auch vereinbart werden.

Ich werde es so machen, wie einige hier auch und werde erstmal nicht zahlen!
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Alt 19.08.2009, 20:32   # 1370
Intruder01
 
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Hallo Ha Bue,
bei mir ist es genau so,wenn alle stricke reissen lass uns gemeinsam kämpfen.
Mfg
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Alt 19.08.2009, 23:47   # 1371
Intruder01
 
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Ich finde wir sollten dem ganzen mal ein Ende bereiten das nimmt ja echt langsam überhand mit den Abmahnungen des netten Herrn.
Vielleicht sollten wir einen netten Brief aufsetzen,das wir mit der Angelegenheit an die Öffendlichkeit gehen und Kämpfen werden.
Dann setzen wir alle Aktenzeichen von uns noch dazu und unterschreiben dann noch.
Ich glaube die werden schon ganz schön dumm schauen das sich alle Abgemahnten untereinander kennen und sich zusammen tuen.
Vielleicht hilft es ja.
Mfg
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Alt 20.08.2009, 10:02   # 1372
ulrich
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Zitat:
Zitat von Intruder01 Beitrag anzeigen
Vielleicht sollten wir einen netten Brief aufsetzen,das wir mit der Angelegenheit an die Öffendlichkeit gehen und Kämpfen werden.
Wer weiß, der "nette" Herr kann vielleicht gar nicht lesen !
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Alt 20.08.2009, 10:29   # 1373
timtom432
 
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Ja, es nimmt Überhand weil viele solche Möchtegern Künstler auch noch hören, ihre Bücher kaufen, Videos ansehen und zu den miesen Texten mit dem Kopf nicken. Das ist musikalisch alles Schrott also lasst den Typen links liegen und erzählt das jedem den Ihr kennt und derjenige soll es wieder 10 Leuten erzählen, vielleicht kapieren es dann mehr Leute und die Art von Möchtegern Musik stirbt dann eines Tages aus und Leute können dann nicht mehr auf eine solch unehrliche Art Ihr Geld damit verdienen indem Sie auf solche unsaubere Art die Leute abzocken.

Vielleicht würde auch ein wenig Gegenwehr in der Fernsehlandschaft helfen um dem ganzen ein wenig Einhalt zu bieten.

Aber dass sinnvollste ist doch man hört und supportet den ganzen Dreck nicht!!!!!!!!!!!!!!!
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Alt 20.08.2009, 11:03   # 1374
Flesh_Storm
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@timtom432,

dem kann ich mich nur anschließen. Muschido ist Musik für schwule Looser. Im Prinzip kann man auf Muschido sogar ein Zitat der Zypris
anwenden: "Der Dreck muss weg !"

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 20.08.2009, 13:36   # 1375
3111
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
@timtom432,

dem kann ich mich nur anschließen. Muschido ist Musik für schwule Looser. Im Prinzip kann man auf Muschido sogar ein Zitat der Zypris
anwenden: "Der Dreck muss weg !"

Gruß

Flesh_Storm
niemand wird doch gezwungen weder die werke zu kaufen oder herunterzuladen.

wenn du dich zu diesen werken nicht hingezogen fuehlst, ok, sind wir einer meinung, aber deswegen muss ich doch niemand beschimpfen oder angreifen.

was willst du uns also mit deinen stammtischspruechen mitteilen, die fuer die abgemahnten nuetzlich sein koennten?

besser: zurueck zum tagesgeschaeft
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Alt 20.08.2009, 17:00   # 1376
Trish
 
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Beiträge: 4
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und ein wenig verzweifelt. Ich habe heute auch ein Schreiben von Bushidos Anwälten bekommen.

Kann mir einer sagen, wo ich diese modifizierte Unterlassungserklärung bekommen kann, ohne dafür immens hohe Anwaltskosten bezahlen zu müssen.

Danke im Voraus für eure Hilfe.

LG
Trish
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Alt 20.08.2009, 18:10   # 1377
ulrich
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Zitat:
Zitat von Trish Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
Kann mir einer sagen, wo ich diese modifizierte Unterlassungserklärung bekommen kann, ohne dafür immens hohe Anwaltskosten bezahlen zu müssen.
Guten Tag Trish.
Du brauchst Dir meinen Hinweis (Hilfe) nur durchzulesen, dann erübrigt sich eigentlich jede Frage.

Auch Du bist das Opfer des Abmahnwahns geworden,
wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema
Eingehend zu beschäftigen.

Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit.

Was kann man tun?? Antwort= Entscheidungen trifft hier jeder für sich alleine mit den möglichen Konsequenzen!

Einfach laufen lassen? Antwort= Nein, siehe mein Text!

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn ich nichts unternehme? Antwort= Du wirst vors Gericht zitiert, und wenn Du den Prozess verlierst, musst Du alles Zahlen. Kann sehr teuer werden ... Darum auch die mod UE!!!

Das Abmahnschreiben, welches Dich erreicht hat, fordert von Dir eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lass Dich aber dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben.
Insbesondere solltest Du nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Lass Dich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag solltest Du erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Krafft.
Denn Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber. Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren über,Verteidigungs- und Reaktionsmittel:
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.

Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten

Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten

Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung

Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX € zahlen….
Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten!

Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten! Zu beachten ist: Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht.

So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser:

mod UE Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort). Bitte nur auf das beziehen, was in der Orginal-UE steht, die nicht unterzeichnet werden soll…
und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wer sofort zahlt, zahlt immer, sein Leben lang. Das ist irgendwo auch eine Sache der Charakterentwicklung.


Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden
Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.

Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen.

Betrifft: Die Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012.

**Bitte hier Deine Abmahndaten eintragen** Verein gegen den Abmahnwahn

Du findest diesen Beitrag sinnvoll und hilfreich? Dann klicke auf den DANKE-Button.
Copyright © ulrich v.h.
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Alt 20.08.2009, 23:17   # 1378
yellowracer
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 8
Hallo zusammen,
dies ist ein tolles Forum mit wirklichen tollen Tipps und Hinweisen. Dafür ein Dank an alle, besonders an diejenigen, die lesefaulen Neuankömmlingen mit ihren immergleichen Fragen mit Großmut Hilfe bieten. Es ist einfach nervtötend ständig die Frage zu lesen: HILFE ABMAHNUNG NIX SCHULD WAT NU???
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Alt 21.08.2009, 10:52   # 1379
Trish
 
Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 4
Hallo Ulrich,

1000 Dank für deine Hilfe. Ich hatte gestern schon mit einigen Anwälten telefoniert, hab aber bisher noch niemandem ein Mandat erteilt. Die raten alle zu einer modifizierten UE.
Einer war dabei der meinte, dass man die Summe senken könnte, Erfahrungsgemäß auf ca 200 Euro (von 500), aber das kann man natürlich nicht versprechen. Seine Anwaltgebühr läge bei 150 zzgl. Mwst all in. Angenommen, die Bushido Anwälte würden sich auf einen Vergleich einlassen, würde ich im Endeffekt 120 Euro weniger zahlen.

Ich weiß deshalb jetzt nicht so genau, was ich tun soll, ob ich einen Anwalt brauche oder nicht. Ich finde 500 Euro echt viel Geld, habe aber Angst, dass ich Ärger bekomme, wenn ich gar nix zahle. Eine Gerichtsverhandlung würde nämlich meinen finanziellen Ruin bedeuten.

Ich denke, ich werde mich für den Anwalt entscheiden, ich habe nämlich keine Lust da noch monatelang mit zu tun zu haben. Ärgerlich genug, dass mir überhaupt sowas passiert, zumal ich weder mit dem Typen noch mit seiner Musik was anfangen kann und nicht mal weiß was peer-to-peer bedeutet. Aber da ich ja in der Sorgfaltspflicht bin mein W-Lan zu schützen, hab ich jetzt die A-Karte. So ein Mist. Aber monatelang Angst zu haben, dass da noch post kommt, weil ich nix zahle und die mich ggf vor Gericht schleppen, da hab ich dann einfach keine Lust drauf.

@yellowracer wenn dich das so nervt, dann lies das doch einfach nicht.

Liebe Grüße
Trish

-----Doppelpost zusammengeführt am 21.8.2009 um 09:57:16-----

eine Frage hätte ich da noch: hat denn schon irgendeiner von euch nach der UE überhaupt was gezahlt? also nach dem Nicht-Zahlen meine ich. Die schicken ja dann offensichtlich noch mehr hohe Kosten. Ist denn da sonst nie wieder was gekommen?
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Alt 21.08.2009, 12:04   # 1380
ulrich
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Zitat:
Zitat von Trish Beitrag anzeigen
Ich denke, ich werde mich für den Anwalt entscheiden, ich habe nämlich keine Lust da noch monatelang mit zu tun zu haben. Ärgerlich genug, dass mir überhaupt sowas passiert, zumal ich weder mit dem Typen noch mit seiner Musik was anfangen kann und nicht mal weiß was peer-to-peer bedeutet. Aber da ich ja in der Sorgfaltspflicht bin mein W-Lan zu schützen, hab ich jetzt die A-Karte. So ein Mist. Aber monatelang Angst zu haben, dass da noch post kommt, weil ich nix zahle und die mich ggf vor Gericht schleppen, da hab ich dann einfach keine Lust drauf.
Diese Entscheidung musst Du selber treffen, ich kann sie Dir nicht abnehmen.
Noch eins zum Vergleich.
Bitte nicht vergessen das auch noch während der Gerichts Verhandlung (wenn es mal dazu kommen sollte) ein Vergleich angestrebt werden kann. Ich behaupte mal, dieses sollte dann aber mit Hilfe eines Anwaltes erfolgen sowie einer durchdachten Strategie und Vortrag.

Zitat:
Zitat von Trish Beitrag anzeigen
Die schicken ja dann offensichtlich noch mehr hohe Kosten.
Beim zweiten Brief (betrachte ihn als Erinnerungsschreiben) hat sich in der Regel meistens der Betrag erhöht. Aber das solltest Du dann auch ignorieren.
Erst wenn ein Mahnbescheid eintrudelt, musst Du innerhalb von 14 Tagen wiederspruch einlegen.
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