Hi!
Hatte am 1 juli meine UE los geschickt heute habe ich schon antwort.
So wie bei allen anderen bin ich der meinung das ich es richtig versanden habe das sie die UE anerkennen und wegen mehr aufwand jetzt 1300 euro latzen soll.
Habe ihr alle nicht bezahlt und auch nicht´s mehr gehört bin am überlegen ob ich einen geringenren preis aushandeln soll und das dann bezahlen.
Habe es bei eins oder zwei gelesen das sie mit 300euro davon kammen.
Aber da ich ja nichts gemacht habe sehe ich auch nicht ein zu zahlen. WAS SOLL ICH TUN
In solch einem Fall wäre ich wegen der Abmahnung längst bei der Polizei gewesen und hätte Fotokopien eingereicht. Den Fall vorher schriftlich kurz beschreiben, damit niemand unnötig Zeit verliert und Du Dir Deine Formulierungen auch genau überlegen kannst. Das gelingt Dir evtl. vor Ort nicht unbedingt.
Nur mit mod. UEs kommt man gegen diese Machenschaften nicht an. Durch freiwillige Zahlungen erst recht nicht, damit unterstützt man die Abmahnabzocke nur noch.
Sah dein zweites Schreiben auch in etwa so aus wie meins??
genau so..., modUE angenommen, aber forderung von 800 auf 1200 euronen erhöht...!
wie gesagt/ geschrieben..., ich sitze das aus, zahlen werde ich nicht...!!!
Das kapier wer will..echt wahr ^^
Bei mir sind die Forderung von 500€ auf 1200€ gestiegen.
Die Logik dahinter muss man wohl glaub ich nicht ganz verstehen
forderung von 800 auf 1200 euronen erhöht...!
wie gesagt/ geschrieben
Zitat:
Bei mir sind die Forderung von 500€ auf 1200€ gestiegen.
Die Logik dahinter muss man wohl glaub ich nicht ganz verstehen
Sowas ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, wenns mal strafrechtlich gegen die Abmahner geht. Zur Zeit haben die Abmahnabzocker noch so etwas wie "Narrenfreiheit".
Sowas ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, wenns mal strafrechtlich gegen die Abmahner geht. Zur Zeit haben die Abmahnabzocker noch so etwas wie "Narrenfreiheit".
Was mich ja immer wieder auf die Palme bringt, wenn ich so was lese, das ja auch noch Land auf und ab von den Staatsanwälten und schaften mitgemacht wird.
Warum lassen diese Menschen so was zu, was hat das mit Justiz und Recht zu tun, Lesen die Staatsanwälte nicht auch mal hier im Netz über solche Praktiken.
Es ist doch wohl man an der Zeit solchen Machenschaften ein für alle Mal einen Riegel vorzuschieben.
Was ist mit unserer unabhängigen Justiz los, man könnte meinen die ziehen alle an einem Strang.
__________________
Da ich nach geltendem deutschem Recht keine konkrete Rechtsberatung erteilen darf, muss ich darauf hinweisen, dass meine Beiträge lediglich als Hilfestellung in diesem Forum verstanden werden dürfen .
Und warum dann dieser Satz von Dir???
Zitat:
Zur Zeit haben die Abmahnabzocker noch so etwas wie "Narrenfreiheit".
Zitat Ende.
Danke für Deine Aufmerksamkeit. "Zur Zeit ... so etwas wie Narrenfreiheit" bedeutet in meinem Sprachgefühl: "KEINE Narrenfreiheit (zumal es seitens der Abmahner ja um alles Andere als die Wahrheit geht, stattdessen nur um die Abzockerei), zur Zeit scheint es nur so.".
Ok. Ich gebe zu, das kann man auch anders interpretieren. Da hatte ich nicht möglichst alle Aspekte im Voraus bedacht.
Nachdem ich die modifizierte UE abgeschickt habe, habe ich nun einen weiteren Brief von Binhardt Fiedler Rixen Zerbe erhalten, in dem steht:
"Die von Ihnen übersandte Unterlassungserklärung ist nicht geeignet, die Gefahr der Wiederholung auszuräumen. Inhaber der Rechte ist unser Mandant, nicht unsere Kanzlei. Wir ersuchen Sie daher höflichst, eine geeignete Erklärung zu unseren Händen zu übersenden."
Was wollen die jetzt von mir? Ich habe die abgeänderte UE, zu der hier im Forum verlinkt wird, an die Kanzlei Binhardt Fiedler Rixen Zerbe geschickt.
Also wenn du dieses Schreiben bekommen hast, gehe ich mal ganz stark von aus, dass du bei der Abgabe der mod. UE irgendwo was falsches eingetragen hast.
Du schickst die UE ja nur an den Rechtsanwalt, als Rechteinhaber usw. hat dann aber immer noch der Hr. Bushido drinzustehen.
Muss ich eine gefaxte mod. Unterlassungserklärung noch auf dem Postweg schicken>?
Auf alle Fälle!
Ein Fax ist zwar für eine Fristwahrung möglich, gilt aber beim Empfänger als Kopie. Wichtig ist daher der Versand des gleichen vorher verfaxten Beleges als Original per Post.
Update:
Letzte Woche mod. UE von Sohn an Bindhard gefaxt, nach Prinzessins Tip gestern nochmal per Einschreiben nachgeschickt.
Fristablauf 03.07.!!
Heute Post, die UE wurde angenommen, letztmalige Aufforderung zu zahlen, allerdings immer noch denselben Betrag wie von Anfang an.
"...da der Gesetzgeber den Interserviceprovider in § 101 UrhG weder zum Stillschweigen noch zur Anzeige gegenüber dem Nutzer verpflichtet hat, richtet sich die Frage der Auskunft an den Betroffenen nach den allgemeinen Vorschriften. In Betracht kommt eine Benachrichtigung des Betroffenen im Sinne von § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). § 33 BDSG regelt allerdings nur die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Benachrichtigungspflicht besteht. Grundsätzlich hindert § 33 BDSG den Provider daher nicht, den Betroffenen von einer Auskunftserteilung nach § 101 UrhG zu benachrichtigen, obwohl die Voraussetzungen für eine gesetzliche Benachrichtigungspflicht nicht vorliegen. Ob der Provider eine danach grundsätzlich zulässige Benachrichtigung im Einzelfall ausnahmsweise unterlassen muss, weil die Tatsache der Auskunftserteilung geheimhaltungsbedürftig ist, namentlich wegen eines überwiegenden rechtlichen Interesses eines Dritten (vgl. § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BDSG), kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und auf Grund einer sorgfältigen Abwägung der widerstreitenden Interessen beurteilt werden. Insoweit möchte ich insbesondere einer Beurteilung durch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde nicht vorgreifen. Falls Ihr Provider sich rechtlich gehindert sieht, Sie über die Erteilung von Auskünften nach § 101 UrhG zu benachrichtigen, können Sie den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Überprüfung bitten...
__________________ Da ich nach geltendem Recht zu dämlich bin, konkrete Rechtsberatung erteilen zu können, muss ich darauf hinweisen, dass meine Beiträge lediglich als unmaßgebliche Meinung eines desorientierten Mitgliedes dieses Forums verstanden werden dürfen.
Hallo! Habe gestern auch eine Abmahnung von
den Anwälten Fiedler - Koch erhalten!
Kann mir jemand genau sagen, wie man sich am
besten verhält? Ich habe vom Computer wenig
Ahnung und mir ist es nicht bewußt überhaupt
eine rechtswidrige Nutzung getan zu haben.
Da ich - die Musikrichtung Heavy Metal - überhaupt
nicht leiden kann, ist es mir nicht erklärlich, wie es
zu so einer Abmahnung kommen konnte???
Nachdem ich die abgeänderte UE abgeschickt habe, habe ich nun einen weiteren Brief erhalten, in dem steht das die UE angenommen wurde.
Weiter unten im Text steht dann:
"Insoweit dürfte eine weitergehende Diskussion diesbezüglich hinschtlich eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs obolet sein."
Hatte euer zweite Brief den selben Inhalt? Wenn nicht, was beudeutet diese Passage konkret?
Jetzt wollen die das ich die Kosten alwaltlicher Beauftragung in vorliegender Angelegenheit ersetze. Die Geschäftgebühr ist fast so hoch wie die im ersten Brief geforderten 1400€.
Soll ich auf diesen Brief nun nicht reagieren oder ist dieser Brief anders als eure?
12.07.2009, 20:37
#
1340
paule007
einmal ist keinmal
Registriert seit: 12.07.2009
Beiträge: 2
AW: Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?
Hallo! Habe gestern auch eine Abmahnung von
den Anwälten Fiedler - Koch erhalten!
Kann mir jemand genau sagen, wie man sich am
besten verhält? Ich habe vom Computer wenig
Ahnung und mir ist es nicht bewußt überhaupt
eine rechtswidrige Nutzung getan zu haben.
Da ich - die Musikrichtung Heavy Metal - überhaupt
nicht leiden kann, ist es mir nicht erklärlich, wie es
zu so einer Abmahnung kommen konnte???
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/49032-fiedler-mahnt-bushido-dateien-upload-ab-suche-betroffene.html
Sie haben eine Frage, Idee oder Anregung, möchten sich aber nicht anmelden? Dann benutzen Sie einfach unser Gast-Forum! Dort haben Sie die Möglichkeit als unregistrierter Benutzer zu schreiben und Fragen zu stellen. Bitte vorher lesen!