| | # 1326 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Warum lassen diese Menschen so was zu, was hat das mit Justiz und Recht zu tun, Lesen die Staatsanwälte nicht auch mal hier im Netz über solche Praktiken. Es ist doch wohl man an der Zeit solchen Machenschaften ein für alle Mal einen Riegel vorzuschieben. Was ist mit unserer unabhängigen Justiz los, man könnte meinen die ziehen alle an einem Strang. | |
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| | # 1329 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Zitat:
Ok. Ich gebe zu, das kann man auch anders interpretieren. Da hatte ich nicht möglichst alle Aspekte im Voraus bedacht. | |
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| | # 1330 |
| Registriert seit: 26.06.2009
Beiträge: 9
| Nachdem ich die modifizierte UE abgeschickt habe, habe ich nun einen weiteren Brief von Binhardt Fiedler Rixen Zerbe erhalten, in dem steht: "Die von Ihnen übersandte Unterlassungserklärung ist nicht geeignet, die Gefahr der Wiederholung auszuräumen. Inhaber der Rechte ist unser Mandant, nicht unsere Kanzlei. Wir ersuchen Sie daher höflichst, eine geeignete Erklärung zu unseren Händen zu übersenden." Was wollen die jetzt von mir? Ich habe die abgeänderte UE, zu der hier im Forum verlinkt wird, an die Kanzlei Binhardt Fiedler Rixen Zerbe geschickt. |
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| | # 1331 |
| Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 14
| @Diesel83 Also wenn du dieses Schreiben bekommen hast, gehe ich mal ganz stark von aus, dass du bei der Abgabe der mod. UE irgendwo was falsches eingetragen hast. Du schickst die UE ja nur an den Rechtsanwalt, als Rechteinhaber usw. hat dann aber immer noch der Hr. Bushido drinzustehen. |
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| | # 1333 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.427
| Zitat:
Ein Fax ist zwar für eine Fristwahrung möglich, gilt aber beim Empfänger als Kopie. Wichtig ist daher der Versand des gleichen vorher verfaxten Beleges als Original per Post. | |
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| | # 1335 |
| Registriert seit: 27.06.2009
Beiträge: 6
| Update: Letzte Woche mod. UE von Sohn an Bindhard gefaxt, nach Prinzessins Tip gestern nochmal per Einschreiben nachgeschickt. Fristablauf 03.07.!! Heute Post, die UE wurde angenommen, letztmalige Aufforderung zu zahlen, allerdings immer noch denselben Betrag wie von Anfang an. Nun, wir harren mal der Dinge, die da kommen..... LG Etienne |
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| | # 1336 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| crossposting: aktuelle Antwort von Frau Bundesjustizministerin: "...da der Gesetzgeber den Interserviceprovider in § 101 UrhG weder zum Stillschweigen noch zur Anzeige gegenüber dem Nutzer verpflichtet hat, richtet sich die Frage der Auskunft an den Betroffenen nach den allgemeinen Vorschriften. In Betracht kommt eine Benachrichtigung des Betroffenen im Sinne von § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). § 33 BDSG regelt allerdings nur die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Benachrichtigungspflicht besteht. Grundsätzlich hindert § 33 BDSG den Provider daher nicht, den Betroffenen von einer Auskunftserteilung nach § 101 UrhG zu benachrichtigen, obwohl die Voraussetzungen für eine gesetzliche Benachrichtigungspflicht nicht vorliegen. Ob der Provider eine danach grundsätzlich zulässige Benachrichtigung im Einzelfall ausnahmsweise unterlassen muss, weil die Tatsache der Auskunftserteilung geheimhaltungsbedürftig ist, namentlich wegen eines überwiegenden rechtlichen Interesses eines Dritten (vgl. § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BDSG), kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und auf Grund einer sorgfältigen Abwägung der widerstreitenden Interessen beurteilt werden. Insoweit möchte ich insbesondere einer Beurteilung durch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde nicht vorgreifen. Falls Ihr Provider sich rechtlich gehindert sieht, Sie über die Erteilung von Auskünften nach § 101 UrhG zu benachrichtigen, können Sie den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Überprüfung bitten... Quelle: abgeordnetenwatch |
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| | # 1337 |
| Registriert seit: 28.06.2009
Beiträge: 4
| hallo ihr guten... ...habe heute mein zweites schreiben bekommen und werde wie ihr ignorieren. ...da ich ebenfalls ein gebeutelter user bin, kämpfe ich erstmal bis zum mahnbescheid.... habe schon 5 fälle gehabt 1. fahrschule.com 2. 99downloads 3. nachbarschaftspost 4. patentierte websitenamen benutzt - 600,- Euro gekostet 5. boshido ich verstehe nicht ,wie die oberen herren so einen quatsch zulassen wenn man wirklich das internet als hilfe und auskunftsmedium nutzen soll, dann dürften diese ******** auch nicht existieren. ...zumindest hier in dem "geordneten system" sollte ein gesetz die user schützen! ok wollte ich mal los werden gruss |
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| | # 1338 |
| Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 1
| Hallo! Habe gestern auch eine Abmahnung von den Anwälten Fiedler - Koch erhalten! Kann mir jemand genau sagen, wie man sich am besten verhält? Ich habe vom Computer wenig Ahnung und mir ist es nicht bewußt überhaupt eine rechtswidrige Nutzung getan zu haben. Da ich - die Musikrichtung Heavy Metal - überhaupt nicht leiden kann, ist es mir nicht erklärlich, wie es zu so einer Abmahnung kommen konnte??? Evtl. kann mir ja jemand einen Rat geben? |
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| | # 1339 |
| Registriert seit: 26.06.2009
Beiträge: 9
| Nachdem ich die abgeänderte UE abgeschickt habe, habe ich nun einen weiteren Brief erhalten, in dem steht das die UE angenommen wurde. Weiter unten im Text steht dann: "Insoweit dürfte eine weitergehende Diskussion diesbezüglich hinschtlich eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs obolet sein." Hatte euer zweite Brief den selben Inhalt? Wenn nicht, was beudeutet diese Passage konkret? Jetzt wollen die das ich die Kosten alwaltlicher Beauftragung in vorliegender Angelegenheit ersetze. Die Geschäftgebühr ist fast so hoch wie die im ersten Brief geforderten 1400. Soll ich auf diesen Brief nun nicht reagieren oder ist dieser Brief anders als eure? |
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| | # 1340 |
| Registriert seit: 12.07.2009
Beiträge: 2
| Hallo! Habe gestern auch eine Abmahnung von den Anwälten Fiedler - Koch erhalten! Kann mir jemand genau sagen, wie man sich am besten verhält? Ich habe vom Computer wenig Ahnung und mir ist es nicht bewußt überhaupt eine rechtswidrige Nutzung getan zu haben. Da ich - die Musikrichtung Heavy Metal - überhaupt nicht leiden kann, ist es mir nicht erklärlich, wie es zu so einer Abmahnung kommen konnte??? Evtl. kann mir ja jemand einen Rat geben? |
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