habe gestern auch so ein schönes Schreiben bekommen. Soll 800 für sein letztes Album bezahlen. Habe mir hier einiges durchgelsen. Nun n ur ein paar Fragen zur bessten Vorgehensweise.
Beigelegte UE abschickten oder besser paar Punkte ändern wenn ja welche?
Bringt es wirklich was alles zu bestreiten und einfach nicht zu zahlen?
Ach und musste irgendjemand schon vor Gericht, weil er nicht reagiert hat oder halt nicht bereit war die geforderte Summe zu bezahlen?
Ich meine ich Pocker bei sowas eigentlich immer recht hoch, nur wüsste gerne die Erfolgschancen.
Finde es schon mies, wenn man bedenkt, dass ich früher wirklich viel seine Musik gehört habe Alben gekauft und Konzerte besucht, dass jetzt sowas kommt. Da ich ich denke, dass der Type ohne solcher Leute wie mich niemals dort wäre wo er jetzt steht.
Na ja hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
16.05.2009, 00:39
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1163
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von Berlin30
Beigelegte UE abschickten oder besser paar Punkte ändern wenn ja welche?
Finde es schon mies, wenn man bedenkt, dass ich früher wirklich viel seine Musik gehört habe Alben gekauft und Konzerte besucht, dass jetzt sowas kommt. Da ich ich denke, dass der Type ohne solcher Leute wie mich niemals dort wäre wo er jetzt steht.
Diese Ansicht hilft dir jetzt nicht weiter, leider.
danke für deine antwort. Dann weiß ich jetzt was ich machen kann. Es lässt mich halt hoffen, wenn ich hier die Beiträge lese, dass niemand (so weit ich nichts übersehen habe) Ernsthaft höhere Strafen bekommen hat.
18.05.2009, 00:56
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1165
Rimide
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2
Hallo,
ich bin bei euch gelandet, weil ich auch einen Abmahnbrief bekommen habe und ich nach Ratschlägen und Hilfe suche.
Ich habe am 15.05.09 von den Rechtsanwälten Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbs einen Abmahnbrief bekommen und brauche nun Hilfe, wie ich mich weiter verhalten soll.
Bei mir geht es darum das ich auf Ebay eine Fahne von B. versteigern wollte, ich hab sie vor längerer Zeit mal auf einem Weihnachtsmarkt für meine Tochter gekauft. Ich hatte die Fahne an einem Donnerstag (im April) eingestellt, an einem Samstag selbst wieder rausgenommen (dank eines lieben Hinweises) und am drauffolgenden Montag wurde mir von Ebay ein Hinweis geschickt, das das Angebot gestrichen wurde. Dachte damit hätte sich die Sache erledigt - naja bis vor ein paar Tagen. Und klar ist da auch dieses Schuldanerkenntnis bei.
Nun weiß ich nicht wie ich vorgehen soll, denn bis jetzt hab ich hier nur Fälle gelesen, die solche Abmahnungen wegen Downloads bekommen haben.
Gruß Rimide
18.05.2009, 13:22
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1166
Mäuserich
Registriert seit: 15.03.2009
Beiträge: 103
Guten Tag
Ich versuche,dir jetzt so zu antworten,wie es richtig ist,bzw wie die Experten es hier schon zigfach geschrieben haben.
Zunächsteinmal solltest du die Frist , die dir gegeben worden ist,UNBEDINGT einhalten.
Dazu schickst du eine veränderte Unterlassungserklärung ab...
Beispiele und Links dazu hat vor allem Princess hier mehrfach gepostet.
Solltest du dich entschließen,einen Anwalt zu beauftragen,dann wird der dich vertreten und zumindest die Anfangsschreiben , z.B. auch die Unterlassungserklärung für dich in veränderter Form wegschicken.
Die jetzige auf keinen Fall unterschreiben und so wegschicken.
Rechtsschutz kannst du in diesem Fall übrigens nicht anwenden.
Netten Gruß , Mäuserich
18.05.2009, 14:20
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1167
tammy88
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 3
wollte euch nur mitteilen, dass der ganze spuk noch kein ende genommen hat...! hab nämlich gestern auch so eine abmahnung erhalten. rufe jetzt gleich meinen anwalt an und halte euch dann auf dem laufenden.
lg
18.05.2009, 14:22
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1168
plastebecher
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 17
post am sonntag????
18.05.2009, 14:27
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1169
tammy88
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 3
nee, hab mich falsch ausgedrückt ich war seit do. nicht daheim und gestern hab ich es dann erst gesehen...!
ist es übehaupt sinnvoll sich nen anwalt zu nehmen, weil einige haben die sache ja auch ohne gemeistert oder?
18.05.2009, 14:41
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1170
plastebecher
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 17
wer hats den schon richtig gemeistert.... bei den meisten steht da glaube ich noch nen großes ?, denn die mod. unterlassungserklärung ist abgegeben und man wartet noch ab was noch kommt....
sicherlich ist es das sinnvollste es ohne anwalt zu probieren, da der ja auch gebühren will und man am schluss vielleicht nen paar euro spart aber eigentlich auch nicht wirklich billig davon kommt....
andernfalls wennman es alleine versucht und es geht schief dann hat man die kacke auch am dampfen.....
so wie es ist, isses scheiße, da gibt es glaube ich kein rezept gegen.....
muss das bauchgefühl entscheiden für was man sich entscheidet....
grüße
18.05.2009, 14:51
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1171
tammy88
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 3
ja hast recht wie man es macht is es scheiße...!naja ich werd es mit nem anwalt bespchen da fühl ich mich sicherer. habt mir aber echt alle weitergeholfen!
18.05.2009, 15:00
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1172
plastebecher
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 17
hat unser gangsta-rapper nicht nen neues lied mit oliver pocher??? hoffentlich vermarktet der oli das nicht in dem er werbung mit dem namen b..... macht......
sonst verklagt der gangsta-rapper seinen angeblichen kumpel noch weil er seinen künstlernamen dazu verwendet hat um geld zu bekommen........
so hohl ist der gangsta-rapper bestimmt auch noch.......
zu dem thema ebay abmahnung von b.... hab ich noch ne frage, der name b..... ist zwar von ihm geschützt aber der hatte doch vorher schon ne bedeutung (heißt doch weg des kriegers, aus dem japanischen)
warum darf man den nicht mehr benutzen, muss doch gar nichts mit dem zutun haben, oder???
18.05.2009, 15:17
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1173
Rimide
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2
Danke Mäuserich,
hm allein probieren? Ich weiß nicht, also ich war heute morgen bei der Verbraucherzentrale, leider war der Anwalt von denen nicht da und ist auch erst nach dieser Frist wieder im Haus. Die Dame da konnte mir in dieser Sache leider auch nicht weiterhelfen. Ach ja und wenn ich einen Termin beim Verbraucheranwalt haben möchte, kostet mich das 26 .
Ich werde jetzt erst mal um eine Fristverlängerung bitten und mit dem Anwalt der Verbraucherzentrale beim Termin alles weitere besprechen. Ich sollte halt auf keinen Fall allein diese Erklärung losschicken.
wer das Video mit B. gesehen hat und wie B. auf die junge Frau mit der Abmahnung reagiert hat, kann erkennen welch miserablen Charakter der Gangster-Rapper hat! Er selbst war kriminell und heute verlangt er von seinen Rechtsanwälten, daß diese gnadenlos Abmahnungen verschicken. Zum Glück habe ich von diesem seltsamen "Verein" seit Wochen nichts mehr gehört und bekommen.
Wer einen Anwalt nehmen sollte, der soll diesem Kopien von dieser Homepage mitnehmen, denn ich habe festgestellt, daß sich auch die normalen Anwälte in solch einem Fall nicht genau auskennen und sich verunsichern lassen. Die sagen nur immer wieder, daß die Rechtslage unsicher ist, weil es bisher sich widersprechende Urteile gibt.
Ich habe es so gemacht, wie hier auf der Homepage empfohlen, wobei ich zur Sicherheit einen befreundeten Rechtsanwalt im Hintergrund hielt, falls die Brüder mich weiter ärgern sollten.
Die B-Anwälte zitieren natürlich immer die Gerichtsurteile, die positiv für sie ausgingen.
Daß es aber auch andere Urteile gibt, wo sie verloren haben, das wissen auch die B-Anwälte weshalb diese in ihren Schreiben ein Droh-Szenario aufbauen um den Eindruck zu erwecken, daß es kein Loch gibt um aus dieser Sache finanziell ungerupft heraus zu kommen.
Die Briefe werden anscheinend nach der Schrotgewehr-Methode verschickt - d.h. vielleicht fühlt sich ein angeschriebener Abgemahnter getroffen und zahlt.
Wenn die B-Rechtsanwälte ihrer Sache ganz sicher wären, würden sie ihre ganzen Abmahn-Briefe per Einschreiben und Rückschein versenden -was nicht der Fall ist, denn dadurch hätten sie beträchtliche Portokosten.
Wenn jemand eine Abmahnung -ohne Einschreiben- bekommt, dann kann kein B-Anwalt diesem nachweisen ob er diesen Brief tatsächlich erhalten hat. Es gibt eine ganze Menge Briefe die täglich unterwegs bei der Post verloren gehen. Erst durch das Einschreiben kann nachgewiesen werden, daß der Brief überhaupt ankam. Selbst wenn die B-Anwälte einen 2. Mahnbrief -ohne Einschreiben- verschicken, können diese nicht nachweisen, daß man diesen erhalten hat. Es kann ja sein, daß man gerade eine Weltreise macht.
Nur wenn man tatsächlich darauf schriftlich reagiert hat und weiß, daß ein Verfahren läuft, muß man dafür sorgen, daß jemand die Einschreibebriefe entgegen nimmt. Leider hilft dabei kein Nachsendeantrag bei der Post. Ich hatte vor vielen Jahren eine Mietgeschichte und das nicht gewußt, daß es in diesen Fall keine Nachsendungen gibt. Als ich nach Wochen wieder in meine Wohnung kam, lagen nicht nur die ganzen Briefe mit Gerichtstermin Postlagernd auf der Post, sondern die Verhandlung war ohne mich gelaufen - und verloren. (dies nur nebenbei) Bin ich da richtig informiert?
Es wäre interessant zu wissen, wie die B-Anwälte reagieren, wenn man von Anfang an nicht auf die Briefe reagiert. Kann dazu jemand etwas berichten?
19.05.2009, 13:44
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1176
luckygeorg
Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 2
hallo habe bisher 2 briefe bekommen der erste ohne einschreiben der 2. mit habe aber nie darauf geantwortet und bisher auch nichts weiter bekommen werde auf weitere briefe die vllt noch folgen nicht reagieren habe aber auch keine mod. geschickt
19.05.2009, 21:12
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1177
Alter Esel
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Culli
Es wäre interessant zu wissen, wie die B-Anwälte reagieren, wenn man von Anfang an nicht auf die Briefe reagiert. Kann dazu jemand etwas berichten?
Ja, dann kannst Du eventuell die Kosten einer EV tragen, wenn Du nicht mit der mod. UE reagierst.
"Die durch den Verstoß indizierte Wiederholungsgefahr ist nicht durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung widerlegt worden."
Meine Frage war, ob man überhaupt auf eine Abmahnung reagieren muß, wenn diese nicht als Einschreiben erfolgt ist? Niemand kann mir nachweisen, daß ich diese erhalten habe!
Bei einer Abmahnung mit Einschreiben sehe ich das schon ein, daß darauf reagiert werden muß - weil der B-Anwalt die Bestätigung hat, daß ich die Abmahnung erhalten habe und er dadurch entstanden Kosten geltend machen kann.
Anscheinend haben die Rentner ein Einschreiben bekommen und nicht darauf reagiert, bez. die Rentner waren auch Gangster -Rapper und haben über die Abmahnung eines anderen Gangster-Rapper nur gelacht. Man sieht- früher gab es unter Gangster noch ehrliche Handarbeit und es wurde dann mit der Knarre etwas herumgefuchtelt oder in die Luft geschossen, damit die Leute ihr Geld heraus rücken. Heute liegen die Ganster zuhause vor dem Fernseher, oder PC, essen Pralinen und schicken ihren Anwalt los.
21.05.2009, 08:37
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1179
Scream150
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 44
Hab das Video gesehen und muss sagen, genau so hab ich mir den "harten" Rapper vorgestellt. Keine Argumente und versteckt sich hinter seinen Leibwächtern. Nicht mal in die Augen von Reporter und Opfer konnte er gucken. Der hat nichts mit Gangster Rapper zu tun. Nur ein Möchtegern. B. hat sicherlich lange bei Mutti gewohnt in einem kleinen Zimmer mit Postern von richtigen Rappern an der Wand und zu viele Filme gesehen.Gott sei Dank ist er irgendwann weg vom Fenster, oder will er mit 50 noch rappen?Aber bis dahin hat er jeden verklagt und wenn nicht tut er es dann.
Das Video macht mich nur noch wütender und gleichzeitig sagt es mir, dass der kein Geld sehen darf von allen Abmahnopfern!!
21.05.2009, 11:55
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1180
Hadron
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Da du offenbar gerade bereit für Weiterbildung bist: Lies nach dem Video auch mal das Interview bei der sueddeutschen (Beitrag #945).
Das soll dich jetzt nicht weiter "aufkochen", sondern zeigen, worum es hier im Wesentlichen geht. Soviel auch zum Trugbild der durch Urheberrechtsverletzungen verarmten Künstler. Ähnlicher Schwachsinn wie das Märchen von der Armut unserer Ärzteschaft.
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