| | # 10222 |
| Registriert seit: 13.05.2012
Beiträge: 1
| Hi Leute, hab nun letzte Woche auch so einen netten Brief von Fiedler bekommen ... und wollte nun mal fragen, ob ich die Verfahrensweise mit solch einer Abmahnung nun richtig verstanden habe?1. Ruhe bewaren 2. modUe verfassen und per Einschreiben abschicken 3. Betrag nicht bezahlen 4. Bettelbriefe ignorieren und verjähren lassen ... und was haltet ihr eigentlich von kostenlosen Ersteinschätzungen wie z.b. von Anwaltskanzelei Hechler? lg Fox |
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| | # 10224 |
| Registriert seit: 14.05.2012
Beiträge: 2
| Hallo Leute, habe letzte Woche auch so eine Abmahnung bekommen (Bindhardt, Fiedler, Zerbe). Den Grundkurs und sehrrrr viele Beiträge bzw. Antworten habe ich schon gelesen aber leider keine passende Antwort für meinen Fall gefunden. Es geht darum: Ich selber besitze keinen Internetanschluss, wohne noch bei den Eltern und der Internetanschluss läuft über Sie. Abgemahnt wurde jedoch ich?? Falls ich tzdem einen mod.Ue verfassen sollte, bin ich mir nicht sicher was bei "das geschützte Werk" eingetragen werden soll. In der Abmahnung steht: Orginaltitel: 23 (Bushido & Sido, feat Maffay): Erwachsen Sein auf: German Top 100 Single Charts Genau so übernehmen oder "auf: German Top 100 Single Charts" weglassen? Vielen Dank im Voraus mit freundlichen Grüßen 111 |
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| | # 10225 |
| Registriert seit: 18.12.2010
Beiträge: 761
| 111 sofern du keinen anschluss hast, dann den sachverhalt vom provider bestätigen lassen moderne technik: hast du ein eigenes smartphone? dann ginge auch internet und beim eifone z.b. auch persönlicher hotspot (dann wäre dein smartphone das modem für ein notebook und deine handy-ip könnte geloggt werden). bitte die neuen technikmöglichkeiten nicht außer acht lassen modue: die bezeichnung aus der "bösen" ue, die der abmahnung beiliegt, sollte übernommen werden.. gruß |
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| | # 10226 | |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
| Zitat:
z.B. I- Net läuft über Deine Eltern, aber Du bezahlst die Rechnung o.ä.? Denn sonst kämen die ja kaum auf Dich Wie auch, ohne Namen In die modUE kommen keine Zusätze wie Top- 100, Single- Charts.... Nur der Titel, der Dir zur Last gelegt wird | |
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| | # 10227 | ||
| Registriert seit: 14.05.2012
Beiträge: 2
| Zitat:
Zitat:
Danke erstmal für die schnellen Antworten. ![]() Mit dem Provider habe ich nichts zutun. Ein eigenes Handy-Vertag besitze ich auch nicht aber ich bezahle die Handy-Vertragsrechnung. Ist die einzigste möglichkeit auf mich zu kommen. ![]() Naja, also doch den modUe ausfüllen und absenden. Danke nochmal Gruß 111 | ||
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| | # 10228 | |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
| Zitat:
Schließlich bist Du kein Vertragspartner. Solltest somit auch nicht beauskunftet werden können und wärst auch nicht in dieser Lage und verpflichtet eine UE abzugeben Außerdem würde ich mir schriftlich bestätigen lassen, dass Du zu keiner Zeit Anschlussinhaber warst. | |
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| | # 10229 |
| Registriert seit: 12.10.2010
Beiträge: 79
| Abweichend von Grave würde ich versuchen, das alles so klein wie möglich zu halten. Sobald bekannt wird, dass Du nicht der AI bist, könnten dann deine Eltern die Abmahnung bekommen. Jedoch scheint es mir in diesem Fall sehr sinnvoll, dass Du weiterhin der Abgemahnte bleibst. Kommt es zu einem Prozess, hättest Du dann gute Karten, indem Du darlegen kannst, dass die IP (d.h. der Beweis der Abmahner) nie Dir zugeordnet war und somit die Software (oder die AI Ermittlung) fehlerhaft war. Somit ist wohl auch nicht sichergestellt, dass überhaupt von Dir (oder dem Anschluss) herungeladen wurde. Vorgehen: 1) ModUE von Dir an die Anwälte 2) Eine "normale" Datenauskunft über alle persönlichen Daten von Dir an den Provider Bei 2) dies bekommen größere Firmen täglich, somit fällt das wohl kaum auf. Und daraus müsste, wie grave vorgeschlagen hat, hervorgehen, dass eben keine Geschäftsbeziehungen zwischen Dir und dem Provider existieren. |
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| | # 10230 | |
| Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
| Zitat:
Abmahnurteile ansonsten schließe ich mich @grave an.,
__________________ | |
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| | # 10231 |
| Registriert seit: 15.05.2012
Beiträge: 7
| Hi, natürlich ist der Fall eingetreten, dass ich eine weitere Abmahnung bekommen habe. Diesmal von Bindhardt Fiedler Zerbe für irgend einen Bushido-Song (zumindest hat dieser beauftragt, der Song ist von "Kay One"). Jetzt bin ich derzeit im Urlaub in Kroatien. Die Frist läuft am 29.05. aus - da wird es also nichts mehr mit Einschreiben und Post. Nachdem ich aber per Email erreichbar bin, überlege ich das ganze per Mail hin zu schicken, mit nem freundlichen Einzeiler, dass ich das Original nach meinem Urlaub per Post nachreichen werde. Ist diese Vorgehensweise korrekt (weils ja immer heißt "keinen Kontakt mit Abmahner"? VG aus Kroatien |
|
| | # 10232 | |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
| Zitat:
Und ein Fax gibt es sicher im Hotel Und das mit dem "Kein Kontakt" bezieht sich aufdie Zeit nach der modUE | |
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