ein Bekannter hat unabhängig voneinander 3 Mahnbescheide bekommen.
Auf unseren Rat modUE hingeschickt.
Bei der 3. Abmahnung war gar kein Gerichtsbeschluß dabei !!?
Soll da jetzt trotzdem eine modUE hin oder garnicht beachten?
Schönen Tag
03.02.2012, 10:22
#
10203
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Heimchen
Bei der 3. Abmahnung war gar kein Gerichtsbeschluß dabei !!?
na sicher doch. Der angeblich Verletzte hat auch ohne Gerichtsbeschluss Anspruch auf Unterlassung. Sogar dann wenn der Vorwurf nicht stimmen sollte.
Aber um das festzustellen, müsste man schon selbst Schritte in die Wege leiten.
Also ab mit der mod.UE.
09.02.2012, 10:23
#
10204
saintxseiya
Registriert seit: 09.01.2012
Beiträge: 4
Sooo ich hab auch mal wieder eine Antwort bekommen.
Bräuchte euren Rat, denn das ist ein neues Schreiben, zumindest hab ich es so noch nicht gesehen.
Also nachdem ich die modUE hingesendet habe, wurde diese in einem Schreiben nicht "vollumfänglich angenommen" soweit ja klar, also aussitzen.
In dem Schreiben jetzt lautet es:
in der vorgenannten Angelegenheit ist eine Einigung nicht zustande gekommen.
Wir sehen daher einer verbindlichen, wahrheitsgemäßen und vollständigen Auskunft über:
Zeitraum der öffentlichen Zugänglichmachung der streitbefangenen Datei.
die Anzahl der Zugriffe Dritter auf die Datei
die Herkunft der Datei
bis zum xxxxx
Soweit die unmittelbare Täterschaft / Teilnahme abgestritten wird, verweisen wir nochmals auf das Urteil ----
Gleichzeitig bleibt das Angebot .....
Weiter aussitzen ? Oder zu äußern ? Ich meine wurde doch in der modUE schon alles gesagt oder?
09.02.2012, 10:28
#
10205
kirchi
Registriert seit: 18.12.2010
Beiträge: 761
saintxseiya: wir raten zu a) keinem kontakt und somit b) keine äußerungen (können dich nur tiefer "reinreiten") und somit c) abheften und weiter aussitzen
ist letztendlich nix anderes als ein normaler "bettler".
gruß
09.02.2012, 11:32
#
10206
saintxseiya
Registriert seit: 09.01.2012
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von kirchi
saintxseiya: wir raten zu a) keinem kontakt und somit b) keine äußerungen (können dich nur tiefer "reinreiten") und somit c) abheften und weiter aussitzen
ist letztendlich nix anderes als ein normaler "bettler".
gruß
@ kirchi
Danke, hab mir das fast schon gedacht.
12.02.2012, 20:16
#
10207
Juergen700
Registriert seit: 10.07.2010
Beiträge: 6
Hallo,
Ich bekam auch einen Brief von Bindhardt Fiedler Zerbe nachdem ich die mod. Unterlassungserklärung abgeschickt hatte:
Folgender Inhalt:
Wir Möchten sie darauf hinweisen, dass diese Unterlassungserklärung nicht geeignet ist, die Angelegenheit zu erledigen...
Aus der mit der Abmahnung dargelegten Rechtsverletzung stehen unserer Mandantschaft neben Unterlassungs-, auch Auskunfts- und gegenfalls Schadenersatzansprüche sowie gem § 97a Abs. 1 UrhG ein Anspruch auf Ersatz der für die Rechtsverfolgung entstandenen Aufwendungen zu...
Was soll ich tun ?
Danke für eure Antwort...
12.02.2012, 20:43
#
10208
kirchi
Registriert seit: 18.12.2010
Beiträge: 761
ganz einfach
die abmahnung besteht aus 2 teilen:
a) der unterlassungsanspruch
b) die kohle
den unterlassungsanspruch hast du mit abgabe der modue erfüllt; allerdings fehlt noch die kohle.
daher ist die ue nicht geeignet, die angelegenheit umfassend zu erledigen.
wenn deine urspr. entscheidung war: nicht zahlen, dann zahlst du nicht und heftest dieses schreiben ab
(und wartest auf die verjährung die die meisten der hier im forum angemeldeten).
ps: viel gelesen hier im forum hast du nicht, stimmts?
12.02.2012, 21:15
#
10209
Juergen700
Registriert seit: 10.07.2010
Beiträge: 6
Danke für deine Antwort...
Also zahlen will ich nicht, deshalb wenn ich es richtig verstanden habe, nichts tun und abwarten, richtig ?
Danke...
12.02.2012, 21:31
#
10210
kirchi
Registriert seit: 18.12.2010
Beiträge: 761
wenn du nicht zahlen möchtest; willkommen im club. und ja: richtig.
21.02.2012, 14:08
#
10211
tiom
Registriert seit: 30.12.2011
Beiträge: 11
Hallo,
hab auch eine Abmahnung erhalten und dann eine modUE hingeschickt, jetzt hab ich eine Antwort erhalten wo drin steht, dass die noch das Geld haben wollen etc (typisch Bettelbrief)
Nun zu meiner Frage:
Falls ich den Brief ignoriere, kann dies dann nicht schon als art "Straftat" gelten und damit meine Chancen , das ich angeklagt werde, erhöhen? Wegen der Frist?
mfg
tiom
21.02.2012, 14:42
#
10212
Snowyowl
Registriert seit: 24.08.2009
Beiträge: 140
Reden ist Silber, schweigen ist Gold,
Spende in die hiesige Netzwelt Aktion ist Platin.
Also : Gold und Platin
22.02.2012, 10:08
#
10213
Mathilda
Registriert seit: 12.10.2010
Beiträge: 79
Zitat:
Zitat von tiom
Falls ich den Brief ignoriere, kann dies dann nicht schon als art "Straftat" gelten und damit meine Chancen , das ich angeklagt werde, erhöhen? Wegen der Frist?
Welchen Straftat bestand sollte es denn erfüllen? Du musst unterscheiden zwischen Strafrecht (= öffentliches Recht) und Zivilrecht. Beim zweiten wollen die das Geld von Dir. Die First wird nur dadurch gehemmt, dass du mit Ihnen in Verhandlungen trittst (§ 203 BGB). Wenn Du eben nicht anwortest, dann gibt es auf keinen Fall eine Verhandlung über den Anspruch und auch keine Hemmung der Frist.
22.02.2012, 10:24
#
10214
Sharky-WOB
Registriert seit: 14.01.2012
Beiträge: 2
Einen großen Dank noch mal an alle die hier so viel Gedult beim Erklären mit uns Newbies haben.
Mein Bettler:
.........in der vorgenannten Angelegenheit ist eine Einigung nicht zustande gekommen.
Wir sehen daher einer verbindlichen, wahrheitsgemäßen und vollständigen Auskunft über:
Zeitraum der öffentlichen Zugänglichmachung der streitbefangenen Datei.
die Anzahl der Zugriffe Dritter auf die Datei
die Herkunft der Datei
................
Ist jetzt auch eingetroffen.
Lochen, heften, abwarten und Tee trinken
22.02.2012, 15:34
#
10215
tiom
Registriert seit: 30.12.2011
Beiträge: 11
Hallo,
danke erstmal für die schnelle Antwort
Ich denke, dass ich die Bettlerbriefe ignorieren werde.
Doch gibt es einen Punkt, an den ich die Briefe nicht mehr ignorieren darf?
Mein Anwalt hat mir geraten mit denen zu verhandeln und den Streitwert zu senken..
daraufhin meinte er noch, dass es mit Sicherheit zu einer Gerichtsverhandlung kommt, falls ich nicht verhandle...
Doch im Forum hab ich es so verstanden das ich die Sache so anlegen muss:
1. nicht mit denen in Kontakt treten
2. nach der modUE alle weiteren Briefe ignorieren
3. das ein es zum Gericht kommt sehr gering sei und es sich unter 3000 Euro nicht lohnen würde
Hab ich was falsch verstanden oder sind die Tipps von meinem Anwalt eher falsch?
mfg
tiom
22.02.2012, 15:52
#
10216
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von tiom
Doch gibt es einen Punkt, an den ich die Briefe nicht mehr ignorieren darf?
Ja, einen Mahnbescheid zum Beispiel ... Da er allerdings in einem ocker-gelben Umschlag daher kommt, ist er auch nicht zu 'übersehen'.
Zitat:
Zitat von tiom
Mein Anwalt hat mir geraten mit denen zu verhandeln und den Streitwert zu senken..
Guter Tipp
Erstens wird er wohl kaum den Streitwert meinen und zweitens befinden sich Abgemahnte, die ihre Abmahnung im letzten Drittel des Jahres 2011 erhielten, in 2012 im ersten Jahr ihres Verjährungszeitraumes ... und wie wir wissen, hemmen Vergleichsverhandlungen die Verjährung.
Zitat:
Zitat von tiom
daraufhin meinte er noch, dass es mit Sicherheit zu einer Gerichtsverhandlung kommt,...
Ach ja, hat er so eine Verhandlung/Verteidigung schon geführt oder will er damit nur deinen Fall 'erfolgreich' abschließen damit er deine Akte zumachen kann?
PS. zu 3: gering ja, aber falsch da mit dem Betrag nichts zu tun
Wir haben auch eine Abmahnung von Binhardt und Fiedler bekommen.
Es geht um einen MusiKTitel von Bushido von der Top 100 für den wir 400 Euro bezahlen sollen.
Habe mich hier gerade eingelesen und es gibt ja 3 Arten von mod. UE.
Wo finde ich denn die Muster mod.UE speziell für diesen Fall ( habe nur ein Muster hier gefunden).
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Der erste Schock ist erst mal weg...Hatte heute ein Gespräch mit einer Rechtsanwältin, die fast 600 Euro
für die Hilfe haben möchte.
02.04.2012, 22:38
#
10218
sarazena
Plaudertasche
Registriert seit: 18.01.2007
Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.749
Da nimmst du diese modUE - die Anleitung ist auch dabei.
Und wenn du die per ES/RS auf dem Wege hast, dann liest du diesen Grundkurs
03.04.2012, 22:33
#
10219
Mathilda
Registriert seit: 12.10.2010
Beiträge: 79
Zitat:
Zitat von Redzora30
Habe mich hier gerade eingelesen und es gibt ja 3 Arten von mod. UE.
Wenn du mit den verschiedenen Arten auf die Grammatik (Firma/Herr/Frau) anspielst:
Bis jetzt gab es auch keine Probleme, wenn die Grammatik wegen "gegenüber der Firma" nicht ganz gestimmt hat. Jedoch kenne ich aus den letzten vielen Seiten auch keinen Fall, wo eine korrekte Grammatik (gegenüber Herrn/Herren/Frau/Frauen/...) sich negativ ausgewirkt hat.
04.04.2012, 00:10
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10220
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Mathilda
Wenn du mit den verschiedenen Arten auf die Grammatik (Firma/Herr/Frau) anspielst:
Nein
Ich denke eher dass @redzora den Unterschied zwischen der von @sarazena verlinkten und der von AW3P meint, welche um den W-Lan Abschnitt ergänzt wurde.
Zitat:
Zitat von AW3P-modUE
.... insbesondere über sogenannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten bzw. dies über einen nicht hinreichend gesicherten WLAN Internetanschluss zu ermöglichen.
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/49032-fiedler-mahnt-bushido-dateien-upload-ab-suche-betroffene.html