Fiedler mahnt Bushido- Dateien upload ab, suche Betroffene


Alt 15.03.2009, 18:19   # 1001
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Bad.Blood Beitrag anzeigen
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Alt 15.03.2009, 19:04   # 1002
Mäuserich
 
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Hallo zusammen !

Weiß jemand,wie es mit dieser Bushido-Sache ausschaut,wenn man Hartz4-Empfänger ist?

Ich weiß,daß man seinen Anwalt nicht bezahlen muß.

Und sollte man nach Verhandlungen zahlen MÜSSEN,wie soll das gehen?

Einem nackten Mann kannst nicht inne Tasche greifen,oder?

Und muß man sich dann einen Anwalt aus seinem Bundesland nehmen?

Ich wohn in NRW,möchte mich aber von dem Herrn Dr. Wachs aus Hamburg beraten lassen.

Netten Gruß aus NRW
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Alt 15.03.2009, 19:16   # 1003
korniopfer
 
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Beiträge: 215
Zitat:
Zitat von Scream150 Beitrag anzeigen
Die fakten sehen allerdings anders aus. Unsere Freunde haben als Beweis eine IP-Adresse mit einer Tatzeit.Mehr nicht.
Nun ja, die Frage ist ist, ob schon jemand die Beweise vor Gericht angezweifelt hat. Die Uhrzeit ist z.B. von zentraler Bedeutung. In wie weit hier entsprechende digitale Signaturen angewendet werden müssen, entzieht sich meiner Kenntniss. (Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?)

Wenn man natürlich eine recht große Datei geladen hat, könnten die ggf. mehrere IP-Adressen haben, die dann ggf. auf einen Anschlussinhaber zeigen. Leider habe ich persönlich noch keine Beweisakte der Abmahner in Augenschein nehmen können, aber es wäre interessant mal zu erfahren, was die alles haben....


Zitat:
Zitat von Scream150 Beitrag anzeigen
Sie können nicht nachweisen, dass genau ich zur Tatzeit vorm Rechner saß.
Für den Unterlassungsanspruch ist zunächst mal der Anschlussinhaber verantwortlich, die Tendenz in Sachen Störerhaftung ist da leider recht deutlich.

Für den Schadensersatzanspruch sieht das freilich ganz anders aus. Ein Download kann ja auch ohne Anwesenheit der Nutzers erfolgen, oder? Da ist der Beleg für einen mehrwöchigen Urlaub schon besser.

Zitat:
Zitat von Scream150 Beitrag anzeigen
Ebenfalls können sie nicht beweisen, ob ich überhaupt ein Programm auf meinem Rechner habe, dass es ermöglicht, eine solche datei zu laden. Auch können sie mir nicht beweisen, dass ich das Album auf meinem Rechner habe oder je gehabt habe. Dies könnte ich jetzt fortführen ohne Ende.
Was soll das in der Abwehr eine Abmahnung bringen? Besser wäre dann damals eine Hausdurchsuchung und Sicherstellung der Hardware gewesen. Aber wer überzeugt nun den Richter, dass der Rechner nicht nach der Abmahnung aufgeräumt wurde und man nur eine Schutzbehauptung aufstellt?
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Alt 15.03.2009, 19:22   # 1004
Bad.Blood
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Danke für den multifunktionellen Link...
Gerne doch...

-----Doppelpost zusammengeführt am 15.3.2009 um 18:29:14-----

Zitat:
Zitat von Bad.Blood Beitrag anzeigen
.
Fakt ist, das sie/wir binnen einer Woche keine 800 € bezahlen können und auch nicht würden. Zum Upload wurden sowieso nie Dateien freigegeben. Meine Frau bekommt ergänzend Hartz 4, da mein Verdienst nicht reicht und ich in einem Privatinsolvenz bin. Daher wäre eine solche Zahlung unmöglich
Zitat:
Zitat von Mäuserich Beitrag anzeigen
Hallo zusammen !

Weiß jemand,wie es mit dieser Bushido-Sache ausschaut,wenn man Hartz4-Empfänger ist?

Ich weiß,daß man seinen Anwalt nicht bezahlen muß.

Und sollte man nach Verhandlungen zahlen MÜSSEN,wie soll das gehen?

Einem nackten Mann kannst nicht inne Tasche greifen,oder?

Und muß man sich dann einen Anwalt aus seinem Bundesland nehmen?

Ich wohn in NRW,möchte mich aber von dem Herrn Dr. Wachs aus Hamburg beraten lassen.

Netten Gruß aus NRW
Das ist eine interessante Frage, die mich selbst interessiert. Ich glaube für einen RA kann man sich von seinem Amtsgericht mit seinem Arbeitslosengeld bescheid einen bezahlen lassen. Ich denke wenn man nicht zahlen kann z.B. wegen Hartz4 geht es seinen Weg:
Mahnungen, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher, Pfändung.
Naja wir würden Mahnbescheiden sowieso widersprechen...


Wer musste denn schon wegen so etwas vor Gericht und wer hatte eine Wohnungsdurchsuchung ?

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Alt 15.03.2009, 21:37   # 1005
Mäuserich
 
Registriert seit: 15.03.2009
Beiträge: 103
Zitat:
Zitat von Bad.Blood Beitrag anzeigen
Gerne doch...

-----Doppelpost zusammengeführt am 15.3.2009 um 18:29:14-----





Das ist eine interessante Frage, die mich selbst interessiert. Ich glaube für einen RA kann man sich von seinem Amtsgericht mit seinem Arbeitslosengeld bescheid einen bezahlen lassen. Ich denke wenn man nicht zahlen kann z.B. wegen Hartz4 geht es seinen Weg:
Mahnungen, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher, Pfändung.
Naja wir würden Mahnbescheiden sowieso widersprechen...


Wer musste denn schon wegen so etwas vor Gericht und wer hatte eine Wohnungsdurchsuchung ?
Hallo bad Blood ,

Was soll ein Gerichtsvollzieher denn mitnehmen,wenn es nix mitzunehmen gibt?

Was soll gepfändet werden,wenn es nix zu pfänden gibt?

Hartz4 hat einen bestimmten Regelsatz und der darf dir nicht genommen werden.Du mußt weiterhin essen und trinken und deine Miete zahlen können.

Gerichtsvollzieher mußt du übrigens NICHT reinlassen,so viel ich weiß...
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Alt 16.03.2009, 16:23   # 1006
Wattschaf
 
Registriert seit: 17.12.2008
Beiträge: 4
Aber wenn man zur Zahlung verurteilt wurde, kann der Gläubiger sich doch mindestens zwanzig Jahre Zeit lassen, oder? So lange bekommt ja hoffentlich keiner Harzt 4.
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Alt 16.03.2009, 18:22   # 1007
Scream150
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 44
Hi Korniopfer.
Mit deiner Meining gehe ich ja mit. Es steht Aussage gegen Aussage. Das einzige was mich von den Anwälten unterscheidet, sie haben wenigstens einen Beweis (IP + Tatzeit).Alles andere ist Waage. Programme könnte ich ja verschwinden lassen und ähnliches. Aber auch unsere Freunde können sich irren und Zahlendreher oder Fehler in der Auswertug der IP haben. Es gibt halt noch keine konkreten Gerichtsurteile, die wir uns hier schon lange wünschen. Da könnte man dann abwägen. Sicherlich kommt es auch auf den Richter an, ob er sich auskennt mit der ganze Sache.Trotzdem ist eine Chance für uns nicht sehr schlecht, da eben keiner garantieren kann, dass es nach Zahlung von einem Verhandelten Tarif (mittels Anwalt) vorbei ist oder ob sie die nächste "Trumpfkarte" ziehen. So geht dieser Abmahnwahn immer weiter. man sollte für sein Recht kämpfen. Wenn es sich hier wenigstens um "gescheite" Musik handeln würde, würde ich es ja sogar einsehen, aber diese Musik ist ja nun gar nicht mein Fall.........
Unser Freund scheint ja selbst nicht gerade "unschuldig" zu sein!!

Trotzdem sollten wir uns in diesem Forum nicht gegenseitig Angst machen oder ähnliches, sondern Mut und die Kirche im Dorf lassen. Alle Anwälte sagen, dass es ohne sie nicht geht. Vor allem bieten sie nur einen Vergleich an. Man steckt uns in eine "Schublade" als Schuldige und "Verlierer" und wir hätten keine Chance. So sieht es aus!!
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Alt 16.03.2009, 18:27   # 1008
drucks
 
Registriert seit: 08.01.2009
Beiträge: 4
Die Verhandlung Dark Sanctuary/Bushido wurde am Freitag erneut vertagt.
Gericht vertagt Entscheidung im Plagiats-Prozess gegen Bushido

Drucks
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Alt 16.03.2009, 20:37   # 1009
Dave_Zwieback
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von Mäuserich Beitrag anzeigen
Was soll ein Gerichtsvollzieher denn mitnehmen,wenn es nix mitzunehmen gibt?

Was soll gepfändet werden,wenn es nix zu pfänden gibt?

Deinen PC vielleicht? Dann ist Sense mit Filesharing.
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Alt 16.03.2009, 21:16   # 1010
cami1
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von Scream150 Beitrag anzeigen
Hi Korniopfer.
Mit deiner Meining gehe ich ja mit. Es steht Aussage gegen Aussage. Das einzige was mich von den Anwälten unterscheidet, sie haben wenigstens einen Beweis (IP + Tatzeit).Alles andere ist Waage. Programme könnte ich ja verschwinden lassen und ähnliches. Aber auch unsere Freunde können sich irren und Zahlendreher oder Fehler in der Auswertug der IP haben. Es gibt halt noch keine konkreten Gerichtsurteile, die wir uns hier schon lange wünschen. Da könnte man dann abwägen. Sicherlich kommt es auch auf den Richter an, ob er sich auskennt mit der ganze Sache.Trotzdem ist eine Chance für uns nicht sehr schlecht, da eben keiner garantieren kann, dass es nach Zahlung von einem Verhandelten Tarif (mittels Anwalt) vorbei ist oder ob sie die nächste "Trumpfkarte" ziehen. So geht dieser Abmahnwahn immer weiter. man sollte für sein Recht kämpfen. Wenn es sich hier wenigstens um "gescheite" Musik handeln würde, würde ich es ja sogar einsehen, aber diese Musik ist ja nun gar nicht mein Fall.........
Unser Freund scheint ja selbst nicht gerade "unschuldig" zu sein!!

Trotzdem sollten wir uns in diesem Forum nicht gegenseitig Angst machen oder ähnliches, sondern Mut und die Kirche im Dorf lassen. Alle Anwälte sagen, dass es ohne sie nicht geht. Vor allem bieten sie nur einen Vergleich an. Man steckt uns in eine "Schublade" als Schuldige und "Verlierer" und wir hätten keine Chance. So sieht es aus!!


Danke!!!Deine Worte in Gottes Ohr..aber wie gesagt Problem ist die "Juristische Grauzone".....

Großen Dank nochmal an princess und Bad.Blood für die Links..
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Alt 16.03.2009, 22:13   # 1011
Bad.Blood
 
Registriert seit: 15.03.2009
Ort: Lippstadt
Beiträge: 12
Hier habe ich wieder was beim Google´n gefunden (siehe Anhang). Ich habe mich von einem Bekannten, der Anwalt ist beraten lassen und werde den Kollegen die abgeänderte Unterlassungserklärung zukommen, jedoch kein Geld. Dann werde ich versuchen darauf hinaus zu kommen, die entstanden Kosten für IP - Forschung, Post, ect. zu übernehmen aber mehr nicht.
Laut Anwalt nimmt er das was wir bieten oder er bekommt nix, weil ich Privatinsolvenz und meine Frau ergänzend Hartz 4. Es ist nix zu holen

Eigentlich sollte man Stern TV mal eine Mail senden...

Zivilrecht und Strafrecht sind zwei verschiedene Schuhe. Die Staatsanwaltschaft hat vermutlich kein Interesse an einem Verfahren, sonst hätten wir längst vor der Abmahnung eine
Wohnungsdurchsuchung. Im Strafrecht ist es anders wie im Zivilrecht. Es ist entscheidend wer gesaugt hat. Es haftet nicht der Anschlussinhaber. Das ist schwierig für die heraus zu finden. Also soll Strafrechtlich nix zu befürchten sein.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Rechtsanwalt Philipp Achill_.pdf (65,8 KB, 39x aufgerufen)
Dateityp: pdf Abmahnung Bushido Bindhardt_.pdf (28,5 KB, 42x aufgerufen)
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Alt 16.03.2009, 23:24   # 1012
kutho
 
Registriert seit: 16.03.2009
Beiträge: 3
Also leute, hab heute auch so nen netten wisch bekommen.

hätte angeblich am 2.11.08 XXXXXX uhr das album heavy metal .... zum downloaden frei gegeben, obwohl ich da schon 3 stunden auf arbeit war, und meine freundin hoch schwanger im krankenhaus lag. Der rechner war zu 100 % aus, bzw besitze ich keine downloadprogramme oder sonstiges. Bin durch nen kumpel hier auf die seite gekommen.

Auf jeden fall wollen die 4 anwaltcowboys jetzt günstige 800 euro für nichts haben. Werde morgen die abgeänderte unterlassungserklärung per einschreiben mit rückschein hin senden, und dann mal schauen. Die bekommen keinen cent von mir.

Jetzt meine frage, hat hier schon mal einer richtig eins dran bekommen durch diese futzis oder ist das alles nur heisse luft? musste erst lachen bei dem bescheid, dachte mich will einer verarschen.

EDIT BY PRINCESS
Bitte keine Uhrzeit angeben!

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Alt 16.03.2009, 23:30   # 1013
Heinz Becker
 
Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von drucks Beitrag anzeigen
Die Verhandlung Dark Sanctuary/Bushido wurde am Freitag erneut vertagt.
Sollte besagter "Musiker" diesen Prozess verlieren, mahnt er dann unrechtmäßig ab, weil er gar nicht Urheber ist ?

Eine Frage für die hiesigen Rechtsspezialisten, ich bin da jedenfalls überfragt.

Ich nehme an, wenn es so wäre könnte ihn das im finanziellen Sinne teuer zu stehen kommen
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Alt 17.03.2009, 00:19   # 1014
Mäuserich
 
Registriert seit: 15.03.2009
Beiträge: 103
Zitat:
Zitat von Wattschaf Beitrag anzeigen
Aber wenn man zur Zahlung verurteilt wurde, kann der Gläubiger sich doch mindestens zwanzig Jahre Zeit lassen, oder? So lange bekommt ja hoffentlich keiner Harzt 4.
Das ist richtig.Aber wenn man denn dann wieder arbeiten geht,kann man ja eher 50 Euro Monatsrate zahlen,als es als Hartz4 Empfänger der Fall ist.

-----Doppelpost zusammengeführt am 16.3.2009 um 23:28:47-----

Zitat:
Zitat von Dave_Zwieback Beitrag anzeigen
Deinen PC vielleicht? Dann ist Sense mit Filesharing.

Das würde ja bedeuten,daß jedem,der nicht zahlen kann,eine Hausdurchsuchung droht !?

Und was bedeutet "Sense mit Filesharing" , wenn schon seit mindestens 12 Monaten eh nicht mehr Filesharing betrieben wurde?

Oftmals hat man ja noch einen Zweitcomputer,den man dann gegen seinen aktuellen austauscht und den aktuellen dann paar Monate beim Freund abstellt.
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Alt 17.03.2009, 08:17   # 1015
-=Lord=-
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 12
Zitat:
Zitat von Heinz Becker Beitrag anzeigen
Sollte besagter "Musiker" diesen Prozess verlieren, mahnt er dann unrechtmäßig ab, weil er gar nicht Urheber ist ?

Eine Frage für die hiesigen Rechtsspezialisten, ich bin da jedenfalls überfragt.

Ich nehme an, wenn es so wäre könnte ihn das im finanziellen Sinne teuer zu stehen kommen
Eine super spannende Frage würde ich sagen......warten wir mal, was bei raus kommt :idea:
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Alt 17.03.2009, 11:17   # 1016
Tschan
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von kutho Beitrag anzeigen
Also leute, hab heute auch so nen netten wisch bekommen.

hätte angeblich am 2.11.08 XXXXXX uhr das album heavy metal .... zum downloaden frei gegeben, obwohl ich da schon 3 stunden auf arbeit war, und meine freundin hoch schwanger im krankenhaus lag. Der rechner war zu 100 % aus, bzw besitze ich keine downloadprogramme oder sonstiges. Bin durch nen kumpel hier auf die seite gekommen.

Auf jeden fall wollen die 4 anwaltcowboys jetzt günstige 800 euro für nichts haben. Werde morgen die abgeänderte unterlassungserklärung per einschreiben mit rückschein hin senden, und dann mal schauen. Die bekommen keinen cent von mir.

Jetzt meine frage, hat hier schon mal einer richtig eins dran bekommen durch diese futzis oder ist das alles nur heisse luft? musste erst lachen bei dem bescheid, dachte mich will einer verarschen.

EDIT BY PRINCESS
Bitte keine Uhrzeit angeben!
Grüße euch!
ich habe in den letzten Tagen auch diese Abmahnung bei mir im Briefkasten gefunden. Lese hier schon die ganze Zeit etwas von einer modifizierten Unterlassungserklärung. Meine Frage gibt es dafür irgendwelche Vordrucke?
oder könnte mir jemand einen zukommen lassen?
Und hat sich das mit dem Einschicken dann erledigt?

DANKE im vorraus!!
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Alt 17.03.2009, 11:33   # 1017
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.432
Zitat:
Zitat von Tschan Beitrag anzeigen
Lese hier schon die ganze Zeit etwas von einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Ach ja, wirklich? Dann dürfte dir der Beitrag hier (ich bin ein LINK, klick mich!) auch nicht entgangen sein!?

Bitte nicht falsch verstehen, aber i.d.R. geht es um euer Geld.
Eine gewisse Art von Eigeninitiative kann also nicht schädlich sein, damit bereits gestellte Fragen nicht immer erneut beantwortet werden müssen.
Danke.
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Alt 17.03.2009, 17:42   # 1018
kutho
 
Registriert seit: 16.03.2009
Beiträge: 3
Ich muss ehrlich sagen das ich nicht weis wie ich mich nach der abmahnung und vor allem den 800 euro strafe verhalten soll. Auf der einen seite habe ich keine lust denen 800 euro zu schenken für etwas was ich nicht getan habe, auf der anderen seite habe ich auch keine lust im endeffekt dann noch zusätzliche anwaltskosten zu bezahlen wenn ich den fristtermin nicht einhalte. kann mir da vielleicht einer weiter helfen, bzw ist hier noch jmd aktiv von den leuten die schon vor einem jahr abgemahnt wuden?????

Mich würde es mal brennend interessieren was bei denen raus gekommen ist, bzw wie sie gehandelt haben. oder bitte mal jmd erfahrungswerte einbringen bzw ob die irgendwann man nachlassen oder ob es wirklich bis vors gericht geht, bzw bei jmden gegangen ist.

Werde denen jetzt erstmal ne abgeänderte unterlassungserklärung per einschreiben zukommen lassen, weil was die verfasst haben ist ja quasi ein schuldbekenntnis.

Wäre über antworten sehr erfreut.
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Alt 17.03.2009, 20:48   # 1019
bushwacker
 
Registriert seit: 13.03.2009
Beiträge: 3
Hi,

ich habe inzwischen mit vier verschieden Anwälten(Spezialisierung auf diese Fälle) gesprochen:

Der 1. will mich vertreten(ca. 260€) und ist auf einen Vergleich(ca. 400€) aus. Die Kosten sind allerdings nicht fix!

Der 2. will mich vertreten(ca. 480€) und lockt mit einer angeblichen 100% Erfolgsquote. Der Betrag ist fix und ändert sich angeblich bis zum Verfahrensende nicht.

Der 3. will mich vertreten(ca. 200€), gibt aber keine Auskunft über den genauen Umfang der Vertretung.

Der 4. hat mir den Tipp gegeben, mich mal direkt an die gegnerische Partei zu wenden, um Ihnen die Zahlung von Summe X anzubieten und das nach Zahlung der Summe die Abmahnung erledigt ist.Ohne Angaben zur Schuld oder das man die Abmahnung anerkennt. Dies werde ich morgen probieren und Euch dann auf dem laufenden halten.

Was mich persönlich interessiert ist, ob es wirklich Leute gibt die das ganze bis zum bitteren Ende durchgezogen haben? Oder haben am Ende doch alle bezahlt???
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Alt 17.03.2009, 21:02   # 1020
Scream150
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 44
Jedem muss klar sein, dass wenn er zahlt (egal welchen Betrag) ein "Schuldeingeständnis" macht und die Strafe einsieht, jedoch über die Höhe verhandelt. Klar ist dieser Schritt der einfachste, aber ist danach Ruhe oder kommt die nächste Abmahnung?
Das kann kein Anwalt sagen oder gar garantieren.
Jeder selbst muss entscheiden und wissen was er macht!!
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