Fiedler mahnt Bushido- Dateien upload ab, suche Betroffene

Alt 09.03.2009, 16:36   # 961
mascara
 
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Kurzer Zwischenstand:

Habe nach der zweiten Forderung Mitte November nichts mehr gehört....
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Alt 09.03.2009, 17:06   # 962
LeChef
 
Registriert seit: 09.02.2009
Beiträge: 11
bei mir kurzer zwischenstand...

mein anwalt fragt mich grad, ob er ne aussergerichtliche einigung von 400 eur anstreben soll oder ich mich entscheide noch abzuwarten.
ich werd weiter abwarten und nix zahlen, so schnell geb ich net auf.
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Alt 09.03.2009, 18:30   # 963
cami1
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 13
@ LeChef: Weiter so!^^


Ich werde heut mal mit diversen Zeitungen telefonieren, dass die mal ein wenig Wirbel machen und sowas in der Öffentlichkeit verbreitet wird...wurde zwar schon bei WISO erwähnt, aber da muss mehr passieren!!!

Wir sind das Volk, und entscheiden selber!!!!!Und lassen uns von ein paar dahergelaufenen Studierten net auf die Füsse treten (um mal den Patriotismus wieder hervorzurufen!^^)
Weil: Egal ob hochgeladen oder net, soweit ich in der Schule aufgepasst hab, gilt in Deutschland: "In dubio pro Reo" was im Volksmund bekanntlich heisst:

"Im Zweifelsfall FÜR den Angeklagten"...sind ja schließlich net bei der Inquisition, wo jeder jeden beschuldigen kann und dann auch noch Geld verlangen kann, für was was nie bewiesen werden kann...:vogel:


P.S.: Bin normal der pacifist überhaupt, aber hab selten was erlebt, was mich so aufregt!!!! ..Sorry..
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Alt 09.03.2009, 19:13   # 964
Margott
 
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Hallo,

bin zwar eher im Nümann + Lang tread, lese aber auch die anderen Treads weil doch sehr gute Infos mal hier mal dort geschrieben werden.

@cami1

Zitat:
Ich werde heut mal mit diversen Zeitungen telefonieren, dass die mal ein wenig Wirbel machen und sowas in der Öffentlichkeit verbreitet wird...wurde zwar schon bei WISO erwähnt, aber da muss mehr passieren!!!
Hast Du da Connection an die schreibende Zunft? Bitte aber nicht die "Blö.."-Zeitung"!!

Mach doch bitte eine vollständige Liste der Abmahnanwälte der Vollständigkeit halber. Danke.
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Alt 10.03.2009, 17:22   # 965
cami1
 
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@ Margott:

Also in der Redanktion einer Zeitung anzurufen und mal sein Anliegen äußern kann ja net so schwer sein, oder täusch ich mich?????
Bin bis jetz eh noch net dazu gekommen zu telen, weil genau dieser Gedanke mich auch stört was man genau machen könnte, mir gehts eben drumm, das "etwas bessere" Zeitungen halt auch nachfragen und ssowas macht eben die "Gegenseite" nervös (Hoff ich!^^)
Aber die Liste is echt mal ein guter Einfall!!!!!

Zur Liste:
Ich tu mein bestes, aber kann dauern, da man ja die Threat´s suchen muss und in diesem allein schon drei bis vier verschiedene Anwälte genannt werden...ABER: Ich tu mein bestes für meine mitstreiter!
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Alt 10.03.2009, 17:33   # 966
princess15114
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Zitat:
Zitat von Margott Beitrag anzeigen
Mach doch bitte eine vollständige Liste der Abmahnanwälte der Vollständigkeit halber. Danke.
Wozu willst du denn das Rad neu erfinden?
Nimm doch die Liste hier!
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Alt 10.03.2009, 20:38   # 967
cami1
 
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@ princess15114:
hab kleinen extra dank! Liste is mal mhr als ausführlich und hilfreich..

Sowas in einer Zeitung z.B. abzudrucken dürfte mal ein Denkanstoß an alle Mitgepeinigten sein
Möcht auch nochmal wiederholen, dass ich echt kein Kriegstreiber bin, aber sowas mit der Civilbevölkerung zu veranstalten in Zeiten von Armut Finanzkrisen usw is mal echt mehr als hart...
Als hätt ma echt keine anderen Probleme...:vogel:


P.S.: Bleibt ein kleine erinnerung daran das der Feind immer mitliest, also sollte man nicht zu viel herumbrüllen
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Alt 12.03.2009, 12:33   # 968
Steffen Mies
Gastposter
 
Liebe Fans der Bushido Musik,
die Beiträge in diesem Forum sind mehr oder minder brauchbar. Als Anwalt habe ich eine Mandantin vertreten, deren Sohn ein Album von Bushido aus dem Internet heruntergeladen hat und mit entsprechenden Sanktionen konfrontiert wurde.
Bei allem Respekt, es muss Ihnen doch klar sein, dass ich eine Leistung, die im CD-Geschäft bis zu 30 Euro kostet, nicht "umsonst" aus dem Internet beziehen kann, ohne mit entsprechenden Sanktionen rechnen zu müssen. Über die Höhe der Forderung lässt sich trefflich streiten. Es muss Ihnen doch bewusst sein, dass ein solches Verhalten straf- und zivilrechtliche Kosequenzen nach sich zieht. Ich warne derzeit alle Freunde und Bekannten vor den Konsequenzen solchen Downloads.
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Alt 12.03.2009, 18:10   # 969
cami1
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 13
Ok macht Sinn, aber wie gesagt eben diese Dreistigkeit und bei allem Respekt, die Dreistigkeit in einer juristischen, mehr oder weniger, Grauzone walten zu lassen is ja mal der Hammer und wie gesagt diese Vorderungen!!!!Jemand der leben gefärdet weil er über rot fährt, Zahlt garantiert weniger als 800 euronen z.B......
Von illegal gespeicherten IP-Adressen von vor 2009 gar net zu sprechen und lauter kleinere Schlampereien die untern Tisch gefallen lassen werden, nur damit jemand der selbst Musik wirklich klaut, sein Sche$%&ß Geld bekommt....
Außerdem, soweit ich weiß is niemand auch nur wegen einem DOWNload abgemahnt worden...weil juristische Grauzone...

Sollte keine Kritik, sondern Meinungsaustausch sein!!!
Würde mich auch über Antwort freun´...!!!!!

Wie würden Sie denn reagieren, mit unserem Wissen und Möglichkeiten?? (Interessensfrage)
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Alt 12.03.2009, 19:06   # 970
Scream150
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 44
Hi Steffen. Jedem ist klar, dass so ein Verhalten nicht legal sein kann. Doch wenn man keinen Download getätigt hat? Ich höre nicht mal die Musik von unserem "Freund". Eine IP-Adresse allein reicht nicht als Beweis, ansonsten hätte man uns schon lange verklagt und zum zahlen gefordert.
Mit dem Internet und WLAN und Netzwerken passieren Fehler oder sie werden geknackt. Die Medien berichten fast täglich darüber, auch wenn man sein WLAN geschützt hat. Diverse Programme findet man kostenfrei im Netz. Auch bei der Speicherung von IP Adressen passieren Fehler. Mir muss nachgewiesen werden, vor allem bei mehreren Nutzern, dass genau ich zur Tatzeit diesen Download gestartet habe. Eine "Schwarzmalerei" ist hier nicht angebracht. Wir alle wurden einer Tat beschuldigt und angezeigt, dass sind doch schon negative Konsequenezen. Jedoch hat die Staatsanwaltschaft den Vorgang eingestellt und unsere Freunde versuchen es jetzt auf dem Zivilweg.
Klar kann es weitere Konsequenzen haben, aber wer klein beigibt, der hat schon von vornherein verloren. Er kann dann eine neue Abmahnung bekommen und dann....?? Wie lange soll er dann bluten??
In der Bundesrepublik ist jeder solang unschuldig, bis ihm das Gegenteil bewiesen wird. Ich habe nichts getan und kämpfe hier für mein Recht!!
Hätte ich "schei.e" gebaut, würde ich auch dafür geradestehen.
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Alt 12.03.2009, 20:39   # 971
cami1
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 13
IN DUBIO PRO REO




EDIT BY PRINCESS
... gilt nur im Strafrecht!
Abmahnungen = Zivilrecht
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Alt 13.03.2009, 16:23   # 972
bushwacker
 
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Hi,

ich habe mich eben angemeldet, da ich auch zu den Betroffenen gehöre. Ich hatte heute den besagten Brief mit 800€ in der Post.

Vor 10min. habe ich mit einen Anwalt telefoniert, der viel Erfahrung mit dieser Abmahnung hat. Das wichtigste Vorweg, gar nicht reagieren ist keine Lösung. Verjährungsfristen usw.

Wichtig ist auf jeden Fall, die so oft erwähnte abgeänderte Unterlassungserklärung. Diese muss auf jeden Fall geschickt werden! Als Einschreiben mit Rückschein. Ideal ist es, nach Eingang bei der gegnerischen Partei, telefonisch nachzufragen, ob das Schreiben vorliegt.

Danach ist eine Einigung mit der gegenerischen Partei anzustreben. Ob dies durch Euren Anwalt oder durch Euch erfolgt ist Geschmackssache.

Ich bin am Montag bei meinem Anwalt. Sobald es Neuigkeiten gibt werde ich mich wieder melden.

Gruß
Bushwacker
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Alt 13.03.2009, 16:38   # 973
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von bushwacker Beitrag anzeigen
Wichtig ist auf jeden Fall, die so oft erwähnte abgeänderte Unterlassungserklärung. Diese muss auf jeden Fall geschickt werden! Als Einschreiben mit Rückschein. Ideal ist es, nach Eingang bei der gegnerischen Partei, telefonisch nachzufragen, ob das Schreiben vorliegt.

Danach ist eine Einigung mit der gegenerischen Partei anzustreben. Ob dies durch Euren Anwalt oder durch Euch erfolgt ist Geschmackssache.
Vielen Dank! Das sage ich doch schon seit Monaten!
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Alt 13.03.2009, 16:40   # 974
princess15114
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Zitat:
Zitat von bushwacker Beitrag anzeigen
Wichtig ist auf jeden Fall, die so oft erwähnte abgeänderte Unterlassungserklärung. Diese muss auf jeden Fall geschickt werden! Als Einschreiben mit Rückschein. Ideal ist es, nach Eingang bei der gegnerischen Partei, telefonisch nachzufragen, ob das Schreiben vorliegt.
...und bei der Post anrufen, dass du den roten Rückschein auch wiklich bekommen hast.
... und beim Pizzadienst anrufen, dass du die Pizza gut verdaut hast.
... und bei den Stadtwerken jeden morgen anrufen, dass du dich freust, auch heute wieder 220 Volt an der Steckdose anliegen zu haben.

Vergiss es!!!
Zitat:
Danach ist eine Einigung mit der gegenerischen Partei anzustreben. Ob dies durch Euren Anwalt oder durch Euch erfolgt ist Geschmackssache.
Aha, auch wieder ein Vertreter der Spezies : Vergleichsanwalt
Wozu sollte man denn auch nur einen Cent bezahlen, was man nicht getan hat?
Gut, bleibt ja jedem seine eigene Entscheidung

Nein, ich habe nicht drei Wünsche...nur einen:
endlich mal einen Anwalt mit Biss hier im Forum!

Wo ist meine Fee?
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Alt 13.03.2009, 16:45   # 975
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Wozu sollte man denn auch nur einen Cent bezahlen, was man nicht getan hat?
Gut, bleibt ja jedem seine eigene Entscheidung
Die Gerichte urteilen bezüglich der Störerhaftung bei WLAN eindeutig gegen den Abgemahnten. Die Frage heißt daher nicht, ob man bezahlt, sondern wieviel man bezahlt. Ist die Sache erst vor Gericht, wird es erfahrungsgemäß sehr teurer. Auch wenn ich ein Vergleichsanwalt bin: Ich lasse meine Mandanten nicht ins offene Messer laufen in einem Prozess, in dem das Rechtliche klar ist, nur die Beweisfrage ungeklärt. Der Anwalt muss berufsrechtlich den sichersten und billigsten Weg gehen, daher spricht alles für einen Vergleich.

Ob das manche hier wahrhaben wollen oder nicht und andere ins Verderben rennen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
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Alt 13.03.2009, 16:50   # 976
princess15114
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Die Gerichte urteilen bezüglich der Störerhaftung bei WLAN eindeutig gegen den Abgemahnten. Die Frage heißt daher nicht, ob man bezahlt, sondern wieviel man bezahlt. Ist die Sache erst vor Gericht, wird es erfahrungsgemäß sehr teurer.
Offensichlich scheint es so, dass sie wohl zusammen telefonierten, da er kein Wort in seinem Post von "Störer" (Mehrpersonenhaushalt, W-Lan, usw.) schrieb.
Insofern Informationsvorteil!
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Alt 13.03.2009, 17:03   # 977
K-Opfer
 
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@ RA Hechler
Zitat:
Die Gerichte urteilen bezüglich der Störerhaftung bei WLAN eindeutig gegen den Abgemahnten
Gibt dafpür auch andere Belege, als die 2-3 bekannten Urteile (AG Frankfurt usw), in denen eigentlich soviel schief gelaufen ist (bei wem auch immer), dass die Entscheidung gar nicht anders lauten konnte???

Zitat:
Der Anwalt muss berufsrechtlich den sichersten und billigsten Weg gehen, daher spricht alles für einen Vergleich.
Aber entscheiden tut immer noch der Mandant. In der Regel ist es doch so sollte so sein (zumindest bei meinen Anwälten), sie sprechend mit mir das für und wider ab, und ich entscheide dann wie es weitergeht...Und wenn ich mir klar bin, dass ich Recht habe (hier also: das mir Vorgeworfene nicht getan habe und auch nichts dafür konnte, dass es ein anderer tat) und es nur die Unwägbarkeit "Richter" gibt, dann nehme ich doch das Risiko in Kauf...
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Alt 13.03.2009, 17:59   # 978
NoPaybacker
 
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Beiträge: 4
hallo zusammen,

ja, auch ich habe heute ein schreiben vom herrn fiedler bekommen welches auf den 12.3.2009 datiert ist und wo es heisst:
am 23.11.2008 die datei bushido - heavy metal payback.rar zum download bereit angeboten zuhaben.
woher bekomme ich eine sogenannte abgeänderte Unterlassungserklärung?

und nochwas..
als ob ich es geahnt hätte, habe ich am 8.3.2009 online eine rechtsschutzversicherung abgeschlossen. werde ich diese bei der sache anwenden können?

mfg
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Alt 13.03.2009, 18:03   # 979
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von NoPaybacker Beitrag anzeigen
ja, auch ich habe heute ein schreiben vom herrn fiedler bekommen welches auf den 12.3.2009 datiert ist und wo es heisst:
am 23.11.2008 die datei bushido - heavy metal payback.rar zum download bereit angeboten zuhaben.
woher bekomme ich eine sogenannte abgeänderte Unterlassungserklärung?
Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung
Zitat:
als ob ich es geahnt hätte, habe ich am 8.3.2009 online eine rechtsschutzversicherung abgeschlossen. werde ich diese bei der sache anwenden können?
NEIN!
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Alt 13.03.2009, 18:12   # 980
RA Hechler
 
Benutzerbild von RA Hechler
 
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Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Offensichlich scheint es so, dass sie wohl zusammen telefonierten, da er kein Wort in seinem Post von "Störer" (Mehrpersonenhaushalt, W-Lan, usw.) schrieb.
Insofern Informationsvorteil!
Glauben Sie allen Ernstes, ich rate folgendes:

"Als Einschreiben mit Rückschein. Ideal ist es, nach Eingang bei der gegnerischen Partei, telefonisch nachzufragen, ob das Schreiben vorliegt."

Klar, wir haben hier nichts anderes zu tun, als uns die Ankunft unserer Schreiben telefonisch bestätigen zu lassen (im Ernstfall erinnert sich doch die gegnerische Sekretärin hinterher an nichts mehr)...

-----Doppelpost zusammengeführt am 13.3.2009 um 18:14:21-----

Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen
Aber entscheiden tut immer noch der Mandant. In der Regel ist es doch so sollte so sein (zumindest bei meinen Anwälten), sie sprechend mit mir das für und wider ab, und ich entscheide dann wie es weitergeht...Und wenn ich mir klar bin, dass ich Recht habe (hier also: das mir Vorgeworfene nicht getan habe und auch nichts dafür konnte, dass es ein anderer tat) und es nur die Unwägbarkeit "Richter" gibt, dann nehme ich doch das Risiko in Kauf...
Da gebe ich Ihnen Recht. Vorliegend gibt es nach unseren Erfahrungen mehr "wider" als "für". Wenn das mal nicht in die Hose geht. Lassen Sie mich den Fortgang bitte wissen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler

-----Doppelpost zusammengeführt am 13.3.2009 um 18:16:31-----

Zitat:
Zitat von NoPaybacker Beitrag anzeigen
als ob ich es geahnt hätte, habe ich am 8.3.2009 online eine rechtsschutzversicherung abgeschlossen. werde ich diese bei der sache anwenden können?

mfg
Leider nicht. 3 Monate Karenzzeit. Außerdem werden Urhebersachen lediglich kulanzhalber bezahlt, und auch nur 1 Beratung (was bei den meisten allerdings ausreichend ist). Daher bieten die meisten Anwälte hier Pauschalpreise an.
Nach Streitwert wären nämlich über EUR 1000 abrechenbar, was einen Pauschalpreis von EUR 150-200 erträglich macht.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
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---------------------------------------------------------------
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Alt 26.05.2012, 17:22 # --
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