| | # 8723 |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Ab jetzt gibt`s die volle Punktzahl. Und ich könnte Dir auch noch zwei Dinge sagen, nämlich wo Du a) für das Geld, welches Du Fiedler geben willst eine nicht heulende Frau auf dem Bett kriegst... ![]() und b) sich der Fiedler seine Serienbriefe samt untauglichen RA-Gehilfen/innen hin tun kann. Mach ich aber nicht. Habe FERTIG.
__________________ Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen. GRUNDKURS für Neuabgemahnte >>> erst lesen, dann posten Vorlage einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung modUE Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch ![]() Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen. |
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| | # 8724 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
dann zahlt man halt 50% Wunschsumme des Abmahners mehr auch nicht Egal was die fordern mögen... man zahlt halt nicht und heftet nachfolgende Bettelbriefe einfach ohne weitere Reaktion ab...
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 8725 |
| Registriert seit: 21.09.2010
Beiträge: 41
| Alles klar. also 1. ModUE ausfüllen (bin schon dabei) 2. Nix zahlen 3. Auf weitere Briefe in der Angelegenheit nicht eingehen. Wann müsste ich wieder aktiv werden? Bin gerade dabei den Wegweiser für das Inkassoverfahren zu studieren. Also wenn ich außer ModUE nicht reagiere, kommt das evtl. als nächstes auf uns zu... Hat jemand sowas schonmal bekommen? |
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| | # 8727 |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| HIER eine ganze Menge |
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| | # 8728 | |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
| Zitat:
Ansonsten: mögl. Konsequenzen bei modUE und Nichtzahlung: - weitere sog. „Bettelbriefe“ > lochen und zur passenden Abmahnung abheften - Inkassoschreiben > Widerspruch einlegen - gerichtlicher Mahnbescheid > Widerspruch ankreuzen - Klageschrift (sehr selten) > jetzt sollte man einen „guten“ Anwalt einschalten (Vergleich) - Gericht (noch seltener) meist wird im Vorfeld ein Vergleich durch Anwalt ausgehandelt | |
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| | # 8729 |
| Registriert seit: 21.09.2010
Beiträge: 41
| OK. Aber gefahr, dass mich Inkasso Moskau verprügeln kommt besteht nicht? Ich selbst, habe damit kein Problem. Nur halt meine Frau... Wenn der erste Bettelbrief auf 5000 steht, der 2. auf 10.000 steht, stürzt die sich ausm Fenster! |
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| | # 8730 | ||
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
| Zitat:
Zitat:
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| | # 8731 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| @Albert Wesker Um Deine Frau mal zu beruhigen lese mal Montes Klagewahrscheinlichkeit Deine Frau sollte das auch lesen. Gruß,Mops |
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| | # 8732 |
| Registriert seit: 21.09.2010
Beiträge: 41
| Ich bin nicht besonders rechtskundig. Aber was ich gelesen habe, habe ich (hoffentlich) auch verstanden. Ansonsten bin ich einfach doof, dann muss ich mir das gefallen lassen, wenn ihr das so seht. ![]() Ich kann nur sagen, dass in meinem Schreiben nicht von 1.000 die Rede ist. ModUE hab ich übrigens ausgefüllt. Habe noch eine Frage wegen der Formulierung. Sollte ich schreiben: "Original-Titel: Bushido: Fackeln im Wind auf German TOP 100 Singelcharts" (wie im Schreiben gefordert) Oder sollte ich schreiben "Original-Titel: Bushido: Fackeln im Wind" Im ersten Fall erkenne ich doch fälschlicher Weise an, das gesamte Album TOP 100 Singelcharts zu besitzen. |
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| | # 8734 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Den Top Single Mist laß raus , nur das Lied von diesem Anus ups Anis Ferrichi Mohammed Dingenskirchen. Ansonsten schreibt Dir der Absahner zurück,wenn etwas falsch ist und dann machst Du es richtig. Gruß,Mops |
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| | # 8737 | |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
| Zitat:
In Deinen ganzen Post`s haust Du Zahlen wie 10.000€ oder 100.000€ raus Ich vermute Du meinst den Streitwert, der hat aber nur was mit den AW- Gebühren zu tun, die sich dadurch berechnen. So sieht es doch gut aus. | |
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| | # 8738 | |
| Registriert seit: 21.09.2010
Beiträge: 41
| Zitat:
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| | # 8739 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Da fordern dubiose Gestalten irgendetwas und Du willst ihnen zu Kreuze kriechen, Nur das Lied von diesem Gangsta-Rapper und Sonst nichts. Weil die Bemerkung Top 100 ist nochmal die Einladung für die nächsten "Elfmeter" So, jetzt habe ich keinen Bock mehr, Mops |
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| | # 8740 | |
| Registriert seit: 21.09.2010
Beiträge: 41
| Zitat:
Im Bettelbrief sind es dann vermutlich ca. 1000€ +/- ein bißchen. Ich denke einen finanziell zu runieren wäre vermutlich vor Gericht auch unverhältnismäßig. Bei mir ist eh nix zu holen. | |
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