Fiedler mahnt Bushido- Dateien upload ab, suche Betroffene

Alt 21.09.2010, 20:19   # 8721
Fackeln im Allerwertesten
 
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ich glaube wir haben hier alle erst Panik gehabt und zeitdruck gehabt,aber zeit dem ich mich eingelesen habe, bin ich wieder mit meinen Blutdruck unten

jetzt esse ich erstmal Gularsch ohne zu denken
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Alt 21.09.2010, 20:19   # 8722
Albert Wesker
 
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Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Fiedler erhöht meines Wissens nicht im Bettelbrief... aber selbst wenn... dann zahlt man halt 50% Wunschsumme des Abmahners mehr NICHT
Danke für deinen Post.

Was meinst du mit "aber selbst wenn... dann zahlt man halt 50% Wunschsumme des Abmahners mehr"?

Bedeutet das, dass ich die Hälfte des Bettelbriefes überweisen soll? Nehme an, ich hab dich missverstanden. Wie reagierst du auf einen Bettelbrief mit gleicher, oder wesentlich höherer Forderung?
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Alt 21.09.2010, 20:21   # 8723
Revoluzzer
Schach!!!
 
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Beiträge: 1.712
Zitat:
Zitat von Albert Wesker Beitrag anzeigen
... und eine heulende Frau auf dem Bett liegen hat,...
Ab jetzt gibt`s die volle Punktzahl.

Und ich könnte Dir auch noch zwei Dinge sagen, nämlich wo Du
a) für das Geld, welches Du Fiedler geben willst eine nicht heulende Frau auf dem Bett kriegst...
und

b) sich der Fiedler seine Serienbriefe samt untauglichen RA-Gehilfen/innen hin tun kann.

Mach ich aber nicht.

Habe FERTIG.
__________________
Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen.
Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch
Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen.
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Alt 21.09.2010, 20:23   # 8724
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Albert Wesker Beitrag anzeigen
Danke für deinen Post.

Was meinst du mit "aber selbst wenn... dann zahlt man halt 50% Wunschsumme des Abmahners mehr"?
Das hast du falsch verstanden... Das nicht dahinter ist das wichtigste an dem Satz... ergänzend ein auch dazu, dann sollte der Satz jetzt klar sein mit:
dann zahlt man halt 50% Wunschsumme des Abmahners mehr auch nicht

Egal was die fordern mögen... man zahlt halt nicht und heftet nachfolgende Bettelbriefe einfach ohne weitere Reaktion ab...
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
Spendenkasse
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Alt 21.09.2010, 20:35   # 8725
Albert Wesker
 
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Alles klar.

also

1. ModUE ausfüllen (bin schon dabei)
2. Nix zahlen
3. Auf weitere Briefe in der Angelegenheit nicht eingehen.

Wann müsste ich wieder aktiv werden? Bin gerade dabei den Wegweiser für das Inkassoverfahren zu studieren.

Also wenn ich außer ModUE nicht reagiere, kommt das evtl. als nächstes auf uns zu... Hat jemand sowas schonmal bekommen?
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Alt 21.09.2010, 20:35   # 8726
Fackeln im Allerwertesten
 
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Hat einer schon erfahrung mit Kornmeier
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Alt 21.09.2010, 20:37   # 8727
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
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Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Fackeln im Allerwertesten Beitrag anzeigen
Hat einer schon erfahrung mit Kornmeier
HIER eine ganze Menge
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Alt 21.09.2010, 20:38   # 8728
grave
 
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Zitat:
Zitat von Albert Wesker Beitrag anzeigen
Also wenn ich außer ModUE nicht reagiere, kommt das evtl. als nächstes auf uns zu... Hat jemand sowas schonmal bekommen?
Bei Bi-Fi bisher kein Inkasso/ Mahnbescheid

Ansonsten:

mögl. Konsequenzen bei modUE und Nichtzahlung:

- weitere sog. „Bettelbriefe“ > lochen und zur passenden Abmahnung abheften
- Inkassoschreiben > Widerspruch einlegen
- gerichtlicher Mahnbescheid > Widerspruch ankreuzen
- Klageschrift (sehr selten) > jetzt sollte man einen „guten“ Anwalt einschalten (Vergleich)
- Gericht (noch seltener) meist wird im Vorfeld ein Vergleich durch Anwalt ausgehandelt
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Alt 21.09.2010, 20:53   # 8729
Albert Wesker
 
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OK. Aber gefahr, dass mich Inkasso Moskau verprügeln kommt besteht nicht?

Ich selbst, habe damit kein Problem.

Nur halt meine Frau... Wenn der erste Bettelbrief auf 5000€ steht, der 2. auf 10.000€ steht, stürzt die sich ausm Fenster!
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Alt 21.09.2010, 20:55   # 8730
grave
 
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Zitat:
Zitat von Albert Wesker Beitrag anzeigen
OK. Aber gefahr, dass mich Inkasso Moskau verprügeln kommt besteht nicht?

Ich selbst, habe damit kein Problem.

Nur halt meine Frau... Wenn der erste Bettelbrief auf 5000 steht, der 2. auf 10.000€ steht, stürzt die sich ausm Fenster!
Du hast den Grundkurs auch richtig gelesen und verstanden?

Zitat:
Durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung beendet man jedoch den Rechtsstreit auf Unterlassung. Falls man sich jedoch nachfolgend für Nichtzahlung entscheidet, so wird man frühestens mit einem Zweitschreiben an die Rechtsanwaltsgebühr nach obigem Satz und an den Schadensersatz (ggfls. nach Lizenzanalogie) erinnert. Im Falle eines Gerichtsverfahrens werden dann die anwaltlichen Forderungen aus dem Zweitschreiben zum Streitwert (ca. 1.000 EUR)
Quelle Grundkurs
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Alt 21.09.2010, 20:57   # 8731
superdicker
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@Albert Wesker
Um Deine Frau mal zu beruhigen lese mal Montes Klagewahrscheinlichkeit
Deine Frau sollte das auch lesen.

Gruß,Mops
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Alt 21.09.2010, 21:01   # 8732
Albert Wesker
 
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Ich bin nicht besonders rechtskundig. Aber was ich gelesen habe, habe ich (hoffentlich) auch verstanden. Ansonsten bin ich einfach doof, dann muss ich mir das gefallen lassen, wenn ihr das so seht.

Ich kann nur sagen, dass in meinem Schreiben nicht von 1.000€ die Rede ist.

ModUE hab ich übrigens ausgefüllt.

Habe noch eine Frage wegen der Formulierung.

Sollte ich schreiben:

"Original-Titel: Bushido: Fackeln im Wind auf German TOP 100 Singelcharts" (wie im Schreiben gefordert)

Oder sollte ich schreiben

"Original-Titel: Bushido: Fackeln im Wind"

Im ersten Fall erkenne ich doch fälschlicher Weise an, das gesamte Album TOP 100 Singelcharts zu besitzen.
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Alt 21.09.2010, 21:05   # 8733
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Albert Wesker Beitrag anzeigen
...
Nur den "Künstler" und das "Werk" keinen Bezug zu irgendeinem Sampler/ Album/ Conti
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Alt 21.09.2010, 21:05   # 8734
superdicker
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Den Top Single Mist laß raus , nur das Lied von diesem Anus ups Anis Ferrichi Mohammed Dingenskirchen.
Ansonsten schreibt Dir der Absahner zurück,wenn etwas falsch ist und dann machst Du es richtig.
Gruß,Mops
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Alt 21.09.2010, 21:06   # 8735
Albert Wesker
 
Registriert seit: 21.09.2010
Beiträge: 41
Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Nur den "Künstler" und das "Werk" keinen Bezug zu irgendeinem Sampler/ Album/ Conti
Auch, wenn es in der Abmahnung anders gefordert wird? Im Grundkurs steht, dass es dann evtl. nicht anerkannt wird.
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Alt 21.09.2010, 21:09   # 8736
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Albert Wesker Beitrag anzeigen
Auch, wenn es in der Abmahnung anders gefordert wird? Im Grundkurs steht, dass es dann evtl. nicht anerkannt wird.
Wenn denen das nicht gefällt melden sie sich schon und Du kannst dann immer noch ne neue verschicken
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Alt 21.09.2010, 21:10   # 8737
grave
 
Benutzerbild von grave
 
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Zitat:
Zitat von Albert Wesker Beitrag anzeigen
Ich kann nur sagen, dass in meinem Schreiben nicht von 1.000€ die Rede ist.
Oder sollte ich schreiben

"Original-Titel: Bushido: Fackeln im Wind"
Ich glaube Du verwechselst da was
In Deinen ganzen Post`s haust Du Zahlen wie 10.000€ oder 100.000€ raus
Ich vermute Du meinst den Streitwert, der hat aber nur was mit den AW- Gebühren zu tun, die sich dadurch berechnen.

So sieht es doch gut aus.
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Alt 21.09.2010, 21:11   # 8738
Albert Wesker
 
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Wenn denen das nicht gefällt melden sie sich schon und Du kannst dann immer noch ne neue verschicken
Hoffentlich ohne, dass die dann die Frist von 3 Tagen als "verflogen" ansehen und aufgrund der Tatsache, dass ihnen das erste Schreiben nicht gefallen hat, die vollen 10.000€ direkt fordern, mit denen die hier drohen!
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Alt 21.09.2010, 21:11   # 8739
superdicker
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Da fordern dubiose Gestalten irgendetwas und Du willst ihnen zu Kreuze kriechen, Nur das Lied von diesem Gangsta-Rapper und Sonst nichts. Weil die Bemerkung Top 100 ist nochmal die Einladung für die nächsten "Elfmeter"
So, jetzt habe ich keinen Bock mehr, Mops
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Alt 21.09.2010, 21:15   # 8740
Albert Wesker
 
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Zitat:
Zitat von grave Beitrag anzeigen
Ich glaube Du verwechselst da was
In Deinen ganzen Post`s haust Du Zahlen wie 10.000€ oder 100.000€ raus
Ich vermute Du meinst den Streitwert, der hat aber nur was mit den AW- Gebühren zu tun, die sich dadurch berechnen.
Es werden zunächst einmal im Erstschreiben 350€ gefordert.
Im Bettelbrief sind es dann vermutlich ca. 1000€ +/- ein bißchen.

Ich denke einen finanziell zu runieren wäre vermutlich vor Gericht auch unverhältnismäßig. Bei mir ist eh nix zu holen.
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Alt 26.05.2012, 17:22 # --
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